II
Inhaltsverzeichnis
Diplomarbeit I
Abk ürzungsverzeichnis. IV
Abbildungsverzeichnis. VI
Tabellenverzeichnis. VI
1 Einleitung 1
2 Systematik der deutschen Rechnungslegung, der IAS/IFRS sowie der
deutschen Einkommensteuer. 3
2.1 Grundkonzeption des HGBs. 3
2.2 Grundüberlegungen zu den Rechnungslegungsvorschriften nach
IAS/IFRS 4
2.2.1 Entwicklung der IAS/IFRS. 4
2.2.2 Wesentliche Merkmale der IAS/IFRS 5
2.2.3 Das Rahmenkonzept der IAS/IFRS: Framework for the
Preparation and Presentation of Financial Statements 6
2.3 Bedeutung und Wesen des Einkommensteuergesetzes 7
2.4 Konzept eines Film- bzw. Medienfonds. 8
3 Erläuterung des Begriffes Vermögensgegenstand 9
3.1 Vermögensgegenstände nach HGB. 9
3.1.1 Der Begriff des Vermögensgegenstandes 9
3.1.1.1 Wirtschaftsgut. 9
3.1.1.2 Selbständige Verwertbarkeit. 9
3.1.1.3 Bilanzielle Greifbarkeit 10
3.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände 10
3.2 Vermögensgegenstände nach IAS. 11
3.2.1 Der Begriff des assets. 11
3.2.2 IAS 38: Intangible Assets. 12
3.3 Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände 13
4 Bilanzierung von Filmfonds nach HGB und IAS. 15
4.1 Bilanzierung von immateriellen Wirtschaftsgütern im Allgemeinen und
selbst erstellten Filmproduktionen im Speziellen nach HGB 15
4.1.1 Ansatz, Zugangsbewertung und Ausweis. 15
4.1.2 Folgebewertung. 17
4.2 Bilanzierung nach IAS 17
III
4.2.1 Ansatz, Zugangsbewertung und Ausweis. 17
4.2.2 Folgebewertung. 22
4.3 Zusammenfassende Gegenüberstellung der Bilanzierung selbst erstellter
Filmproduktionen nach HGB und IAS 25
5 Ertragsteuerliche Behandlung von Filmfonds 27
5.1 Grundlagen der einkommen-/körperschaftsteuerlichen Behandlung der
Verlustanteile seitens der Gesellschafter 27
5.2 Der § 2b EStG. 28
5.2.1 Inhalt und Zweck des § 2b EStG 28
5.2.2 Prüfungsschema des § 2b EStG 31
5.2.2.1 Einkunftserzielungsabsicht 31
5.2.2.2 Nichtaufgriffsgrenze 32
5.2.2.3 Vorliegen einer modellhaften Gestaltung 33
5.2.2.4 Regelbeispiele des BMF. 34
5.2.2.4.1 Dominanz des steuerlichen Vorteils 34
5.2.2.4.2 Werbung mit Steuervorteilen 37
5.2.2.5 Grundtatbestand. 38
5.3 Die Medienerlasse 40
5.3.1 Der Medienerlass vom 23. Februar 2001 40
5.3.2 Der „neue“ Medienerlass vom 5. August 2003 43
5.4 Praxisbeispiel: Mediastream IV 45
6 Fazit und kritische Würdigung 49
Literaturverzeichnis. 52
Quellenverzeichnis 60
IV
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz Art. Artikel BB Betriebsberater ber. berichtigt BFH Bundesfinanzhof BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BMF Bundesministerium der Finanzen bspw. beispielsweise BStBl. Bundessteuerblatt bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. Zirka CDU Christlich Demokratische Union d. h. das heißt d. der/des DB Der Betrieb DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards DStR Deutsches Steuerrecht DSWR Datenverarbeitung Steuern Wirtschaft Recht DVD Digital Versatile Disc EG Europäische Gemeinschaft EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuerrecht EU Europäische Union f. folgende f. für FDP Freie Demokratische Partei ff. fortfolgende FR Finanz Rundschau GAU größter anzunehmender Unfall GbR Gemeinschaft bürgerlichen Rechts gem. gemäß
V
GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i. S. d. im Sinne des i. V. m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASC International Accounting Standards Committee IFRS International Financial Reporting Standards KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz km-i kapital-markt intern Mio. Millionen Mrd. Milliarde NWB Neue Wirtschafts Briefe PublG Publizitätsgesetz Rdn. Randnummer S. Satz S. Seite SolZ Solidaritätszuschlag SOP Statement of Principles SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland StEntlG Steuerentlastungsgesetz Tz. Teilziffer Tzn. Teilziffern u. ä. und ähnliche USA United States of America USD United States Dollar US-GAAP Generally Accepted Accounting Principles der USA usw. und so weiter vgl. vergleiche VZ Veranlagungszeitraum WTO Word Trade Organisation
VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anteile an den Dienstleistungsexporten 1999 in Mrd. USD....14
Abbildung 2: Prüfungsreihenfolge des § 2b EStG.......................................39
Abbildung 3: Medienbeteiligungen: Sinkende Einlagen ..............................50
Tabellenverzeichnis
1
1 Einleitung
Die deutsche Rechnungslegung steht vor einer großen Umgestaltung. Die zunehmende Globalisierung der internationalen Wirtschaftsmärkte und die damit verbundene Ausrichtung deutscher Unternehmen ins Ausland erfordert eine weltweite Harmonisierung der Rechnungslegung. 1 Ausländische Geschäftspartner und Investoren verlangen einen nach internationalen Vorschriften erstellten Jahresabschluss, der alle entscheidungsrelevanten Informationen enthält und international vergleichbar ist. Dadurch wird der Kapitalmarktschutz erhöht und die Informationsunsicherheit gesenkt. Im Vordergrund stehen dabei die Standards des International Accounting Standards Board (IASB) sowie die International Financial Reporting Standards (IFRS).
Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften wurden in Deutschland anfangs verhalten aufgenommen. Lediglich einige international ausgerichtete Großkonzerne stellen seit Mitte der 90iger Jahre ihren Jahresabschluss nach internationalem Standard auf. 2 Dies änderte sich erst 1998 mit Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG). Mit Einführung des § 292a HGB hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Konzernabschlüsse nach den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) statt nach deutschem Bilanzrecht aufzustellen. Befristet ist diese Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2004. Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2005 müssen alle börsennotierten Unternehmen sowie Unternehmen, die Börsenprospekte erstellen, um zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen zu werden, ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS aufstellen. 3 Eine Studie namhafter Prüfungsgesellschaften aus Dezember 2003 hat ergeben, dass bereits über 90 % von 59 untersuchten Ländern die IAS/IFRS übernommen haben oder dies planen. 4 Die Unterschiede
1 Vgl. Heyd (2003) „Grundlagen der internationalen Rechnungslegung“, S. 13 ff.
2 Als erstes deutsches Unternehmen veröffentlicht die damalige Daimler Benz AG IAS-konformes Zahlenmaterial. Mit ihrem Börsengang im Jahr 1993 an die New York Stock Ex-
change musste sie einen Jahresabschluss nach internationalem Standard aufstellen, da der
Abschluss nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) nicht ausreichend war. Vgl. hier-
zu Buchholz (2002) „Internationale Rechnungslegung“, S. 1.
3 Vgl. Verordnung (EU) vom 19.07.2002 betreffend der Anwendung internationaler Rech-
nungslegungsstandards.
4 Vgl. www.pwcglobal.com (14.12.2003).
2
zwischen der Rechnungslegung nach IFRS einerseits und deutschem Bilanzrecht andererseits sind vielfältig. Die daraus resultierenden Folgen auf die Rechnungslegung sowie auf die Ertragsteuern sollen im Folgenden differenziert für Filmfonds diskutiert werden.
Kinofilme werden häufig über Filmfonds in Form einer Kommanditgesellschaft finanziert. 5 Dies ist vor allem in der deutschen Bilanzierung und der daraus resultierenden geringen ertragsteuerlichen Belastung nach deutschem Einkommensteuerrecht (EStR) begründet. In den letzten Jahren versucht der Gesetzgeber zunehmend die Filmfonds als Steuersparmodelle, die letztlich nur durch Bilanzierungsvorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) zustande gekommen sind, durch Änderungen im Steuerrecht auszubremsen. 6 Zu nennen sind in diesem Zusammenhang der mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführte § 2b EStG mit den zwei dazugehörigen Anwendungsschreiben sowie den zwei so genannten Medienerlassen.
Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen der Bilanzierung von Filmfonds nach deutschem Handelsrecht und den internationalen Standards sowie über die aus dem deutschen Recht resultierende ertragsteuerliche Behandlung der Fonds. Hierzu werden im nachfolgenden Kapitel begriffliche Grundlagen näher definiert sowie die wesentlichen Merkmale des HGBs sowie der IAS/IFRS kurz erläutert. Das dritte Kapitel widmet sich den Vermögenswerten. Hier folgt die Definition der Begriffe Vermö-gensgegenstand bzw. Vermögenswert nach HGB und IAS/IFRS und im Speziellen die jeweilige Definition der immateriellen Werte. Den Kern dieser Arbeit bilden das vierte und das fünfte Kapitel. Im vierten Kapitel wird die Bilanzierung der Filmfonds nach HGB und IAS/IFRS erläutert und am Ende des Kapitels gegenübergestellt. Die ertragsteuerliche Behandlung von Filmfonds wird im darauf folgenden fünften Kapitel dargestellt. Auf die Gewerbesteuer wird in dieser Arbeit nicht näher eingegangen, da diese bei Filmfonds keine Besonderheiten
5 Beispiele hierfür sind der Erfolgsfilm „Das Bourne Imperium“ mit Matt Damon und Franka
Potente oder der ganz neu in den deutschen Kinos angelaufene Film „I, robot“ mit Will
Smith. Vgl. Hierzu Prospekt der Hannover Leasing GmbH & Co.KG „Beteiligungsangebot
Fonds Nr. 143“, S.18 sowie die Zeitschrift „Ideenkapital - Competence in Finance“, S. 5.
6 Vgl. hierzu Zacher/Müller (2001) „Medienfonds in Korsettstangen oder im Gesellschaftsan-
zug? - § 2b EStG und der neue Medienerlass“, in: DStR 29/2001, S. 1185.
3
aufweist. Die Konzentration bezieht sich in diesem Kapitel auf den § 2b EStG sowie die Medienerlässe. Den Abschluss des Kapitels bildet ein Praxisbeispiel über den Fonds „Mediastream IV“. Abgeschlossen wird die Arbeit mit dem sechsten Kapitel, in dem die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt und kritisch gewürdigt werden.
2 Systematik der deutschen Rechnungslegung, der IAS/IFRS sowie der deutschen Einkommensteuer 2.1 Grundkonzeption des HGBs
Die deutsche Rechnungslegung beruht auf kodifiziertem Recht. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze sind im HGB 7 festgehalten. 8 Anzuwenden ist das HGB grundsätzlich für alle Rechtsformen deutscher Unternehmen; enthalten sind explizite Regelungen für Kapitalgesellschaften, Nicht-Kapitalgesellschaften sowie Konzerne. Für Unternehmen bestimmter Rechtsformen und Branchen bestehen mit dem AktG, dem GmbHG, dem PublG und anderen Gesetzen weitere Vorschriften. Wesentlich geprägt sind die handelsrechtlichen Regelungen vom Vorsichts- und Imparitätsprinzip. D. h., dass bilanzierende Unternehmen ihre Vermögensgegenstände vorsichtig zu bewerten haben. Eng verbunden mit dem Vorsichtsprinzip ist das Imparitätsprinzip. Der Grundsatz der Imparität (Ungleichbehandlung) besagt, dass nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden müssen, während nicht realisierte Gewinne nicht angesetzt werden dürfen. 9 Diese zwei Prinzipien sind kodifiziert im § 252 (2) S. 4 HGB. In diesem Zusammenhang wird vom Grundsatz der Verlustantizipation gesprochen. 10 Daneben existiert seit 1990 die so genannte umgekehrte Maßgeblichkeit, die im § 5 (1) S. 2 EStG kodifiziert ist. Diese besagt, dass steuerliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung nur in Übereinstimmung mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgeübt werden dürfen. 11 Darüber hinaus wird das Bilanzie-
7 Das HGB ist erstmals am 1. Januar 1900 in Kraft getreten.
8 Vgl. Eggloff (1999) „Bilanzierung nach HGB, US-GAAP und IAS im Vergleich“, S. 11.
9 Vgl. Moxter (2003) „Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung“, S. 55.
10 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2001) „Bilanzen“, S. 113.
11 Vgl. Klein (1999) „Unternehmenssteuerung auf Basis der International Accounting Stan-
dards“, S. 31.
4
rungsverhalten deutscher Unternehmen auf Grund des Maßgeblichkeitsprinzips stark durch steuerliche Vorschriften beeinflusst. 12 Auf Grund der Dominanz der Fremdfinanzierung im kontinental europäischen System steht der Gläubigerschutz bei der Rechnungslegung nach HGB im Vor-dergrund. 13
2.2 Grundüberlegungen zu den Rechnungslegungsvorschriften nach IAS/IFRS 2.2.1 Entwicklung der IAS/IFRS
Die zunehmende Internationalisierung vieler Unternehmen führte im Jahr 1973 zur Gründung des International Accounting Standards Committee (IASC), die seit dem 1. April 2001 vom IASB übernommen wurden. 14 Das IASC setzte sich aus verschiedenen sich mit der Rechnungslegung beschäftigenden Berufsverbänden aus Amerika, Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland, Japan, Australien, Frankreich, Irland, Kanada und Mexiko zusammen. 15 Dem IASC gehörten im Jahr 2000 150 Mitglieder aus über 110 Ländern an, darunter das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer sowie der Wirtschaftsprüferkammer, und ist eine unabhängige privatrechtliche Organisation. 16 Zielsetzung des IASC war die Schaffung eines verständlichen und durchsetzbaren Rechnungslegungs-standards, der „hohe qualitative Anforderungen an die in Abschlüssen (financial statements) und sonstigen Finanzberichten (other financial reporting) veröffentlichten Informationen“ 17 stellt. Die Studie „Survey of the Use and Application of the IAS“ des IASC kam zu der Erkenntnis, dass die deutsche Rechnungslegung nach HGB die geringste Konformität mit den IAS besäße. 18 Die Begründung für dieses Studienergebnis ist die Tatsache, dass es in Deutschland keine professionellen „Standard Setters“ gibt. Mitte der neunziger Jahre begannen deutsche Großunternehmen mit der dualen Bilanzierung, um auf dem internationalen Ka- 12 Vgl.Inhaltsübersicht Handelsgesetzbuch (2004).
13 Vgl. Buchholz (2002) „Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS“, S. 4.
14 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2001) „Bilanzen“, S. 45.
15 Vgl. KPMG (2003) „International Financial Reporting Standards“, S. 1.
16 Vgl. Born (2001) „Rechnungslegung nach IAS, US-GAAP und HGB im Vergleich“, S. 2.
17 KPMG (2003) „International Financial Reporting Standards“, S. 1.
18 Vgl. Eggloff (1999) „Bilanzierung nach HGB, US-GAAP und IAS im Vergleich“, S. 12.
5
pitalmarkt besser bestehen zu können. Eine logische Fortführung dieser Entwicklung war das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz vom 11. Dezember 1996. Demnach waren deutsche Mutterunternehmen von der Abschlussaufstellung nach § 290 HGB befreit, sofern sie einen Jahresabschluss nach ausländischen Vorschriften gem. § 292 HGB erstellen. Durch die Verordnung der Europäischen Union vom 7. Juni 2002, müssen kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse ab 1. Januar 2005 nach IAS/IFRS aufgestellt werden. 19
2.2.2 Wesentliche Merkmale der IAS/IFRS
Die IAS/IFRS sind in englischer Sprache verfasst und enthalten die Regeln zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sowie die Erläuterung der Posten der Rechnungslegung. Im Gegensatz zum HGB gelten die IAS/IFRS grundsätzlich für alle Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform, Größe oder Branche. 20 Bei den Regelungen des IAS/IFRS spricht man vom „Case Law“, d. h., es handelt sich um Einzelsachverhaltsregelungen. 21 Einzelfallvorschriften stehen demnach im Vordergrund, während allgemeingültigen Regelungen wenig Beachtung geschenkt wird. 22 Da im anglo-amerikanischen System die Eigenkapitalquote im Schnitt über 60 % liegt, steht der Investorenschutz bei der Rechnungslegung nach IAS/IFRS im Vordergrund. Den groben Rahmen der IAS/IFRS bildet das Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements. Weitere Teilbereiche der IAS/IFRS sind das Preface (Vorwort), die Standards, welche die Einzelbereiche des Jahresabschlusses näher erläutern sowie die Interpretations, welche die Standards weiter auslegen. Die I-AS/IFRS-Abschlüsse sind sowohl in Deutschland als auch im angloamerikanischen System unrelevant für die steuerliche Gewinnermittlung, so dass Verzerrungen auf Grund steuerlicher Wahlrechte nicht in den Abschlüssen abgebildet werden. Das aus den handelsrechtlichen Prinzipien bekannte Imparitätsprinzip existiert nach IAS/IFRS nicht. Die Bewertung basiert auf der „fair
19 Vgl. Verordnung (EG) vom 19. Juli 2002 betreffend der Anwendung internationaler Rech-
nungslegungsstandards.
20 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2001) „Bilanzen“, S. 47.
21 Vgl. Eggloff (1999) „Bilanzierung nach HGB, US-GAAP und IAS im Vergleich“, S. 11.
22 Vgl. Buchholz (2002) „Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS“, S. 211 ff.
6
presentation“. 23 Vermögen und Schulden werden zu aktuellen Tages- und Zukunftswerten bewertet, so dass eine „true and fair view“ entsteht. 24 Die „fair presentation/true and fair view“ sind in Einklang mit den Forderungen der IAS/IFRS nach einer Vermittlung der tatsächlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu bringen. 25
2.2.3 Das Rahmenkonzept der IAS/IFRS: Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements
Den IAS/IFRS sind das Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements (im Folgendem kurz Framework) vorangestellt. Das Frame-work ist im April 1989 verabschiedet worden und bildet die Grundlage für die mögliche Ableitung neuer IFRS bzw. für die Überarbeitung bestehender IAS. 26 Das Framework beinhaltet im Wesentlichen
• die Zielsetzung und Bestandteile der Rechnungslegung, • die Grundprinzipien der Rechnungslegung, • die Definitionen der Bestandteile eines Jahresabschlusses sowie • allgemeine Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Im Bereich der konzeptionellen Basis, d. h. bei den Zielen, Grundannahmen und Anforderungen an die Rechnungslegung, geht es um das Vorsichtsprinzip und um die Entscheidungsnützlichkeit. Der zweite Bereich des Frameworks definiert zunächst die Bestandteile, die als Bilanzposten berücksichtigt werden können. Im zweiten Schritt folgt die Definition konkreter Ansatzkriterien für die Berücksichtigung im Abschluss. Das Framework soll aber auch u. a. den Wirtschaftsprüfern bei der Beurteilung behilflich sein, ob Jahresabschlüsse mit den IAS/IFRS konform sind sowie den Adressaten der Jahresabschlüsse bei der Interpretation helfen. 27 Letztendlich hat das Framework aber nur Empfehlungscharakter und ist selbst kein eigenständiger Standard. 28
23 Vgl. Buchholz (2002) „Internationale Rechnungslegung”, S. 32 ff.
24 Vgl. Kümpel (2003) “Fair Value Accounting nach IFRS/IAS”, S. 221.
25 Vgl. KPMG (2003) „International Financial Reporting Standards“, S. 26.
26 Vgl. KPMG (2003) „International Financial Reporting Standards“, S. 6.
27 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004) „Internationale Rechnungslegung“, S. 99.
28 Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele (2001) „Bilanzen“, S. 47.
7
2.3 Bedeutung und Wesen des Einkommensteuergesetzes
Die Einkommensteuer ist eine Ertragsteuer und gilt als eine sehr junge Steuer. Im Jahre 1948 wurde erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg eine Grundlage zur Normalisierung der Einkommensbesteuerung geschaffen. Das EStG berücksichtigt mehr als jedes andere Steuergesetz die Steuergerechtigkeit und verlangt deswegen ein hohes Maß an Mitwirkung der Steuerpflichtigen sowie eine große Bürokratie. 29 Dies ist ein Grund, warum im EStG praktisch jährlich Änderungen in einzelnen Paragraphen vorgenommen werden. Durch diverse Änderungen ist das EStG auf Grund vieler zusätzlicher Ausnahmen komplizierter geworden. Zudem gilt das EStG als großes Politikum in der Wirtschafts-, Sozial-und Gesellschaftspolitik.
Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, d. h. Gegenstand der Besteuerung ist das Einkommen einer natürlichen Person, die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen stehen im Vordergrund. Persönliche Umstände wie bspw. das Alter, der Familienstand oder außergewöhnliche Belastungen werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Die Einkommensteuer zählt zu den Aufwendungen der Lebensführung, die grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Sie ist eine direkte Steuer, da der Steuerpflichtige auch der wirtschaftliche Träger der Einkommensteuer ist. Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird der Steuerpflichtige veranlagt und demzufolge spricht man bei der Einkommensteuer von einer Veranlagungssteuer. Die Körperschaftsteuer gilt auch als eine Ertragsteuer, da die Erträge der Körperschaften besteuert werden, unterliegt aber dem Körperschaftsteuergesetz.
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, d. h. die Steuereinnahmen fließen Bund, Länder und Gemeinden zu, den größeren Teil aber bekommen Bund und Länder. Die Gemeinden bekommen einen Anteil, der sich nach dem örtlichen Aufkommen der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer richtet.
29 Vgl. zu den nachfolgenden Ausführungen Rauser/Rauser „Steuerlehre für Ausbildung und
Praxis“, S. 252 sowie Plückebaum/Wendt/Ehmcke/Niemeier/Schierenkämper „Einkommens-
teuer“, S. 27 ff.
8
2.4 Konzept eines Film- bzw. Medienfonds
Filmfonds, in der Literatur auch häufig Medienfonds genannt, dienen in der Regel der Finanzierung von Filmprojekten. Ein Fonds beinhaltet zumeist mehrere Filmprojekte, damit das finanzielle Risiko gestreut wird. Käufer von Fondsanteilen erwerben Gewinnbeteiligungen aus dem Vertrieb der Filmrechte und finanzieren so mit ihrem Kapital das Filmprojekt. 30 Medienfonds treten häufig als GmbH & Co.KG, AG & Co.KG oder als GbR auf. Dadurch ist die Haftung zumeist beschränkt. In der Regel unterhalten Filmfonds keinen Produktionsbetrieb. Die Filme werden entweder durch Einschaltung eines oder mehrerer Dienstleister oder im Wege einer Koproduktion produziert. 31
Film- und Fernsehfonds sind in Deutschland mittlerweile beliebte steuerorientierte Anlageobjekte, nachdem die Steuersparmöglichkeiten bspw. bei Schiffen und Ost-Immobilien stark eingeschränkt wurden. Filmfonds geben die Möglichkeit, einen konzentrierten Verlust in ausgesuchten Veranlagungszeiträumen anzusetzen. Zudem bietet ein Filmfonds risikobereiten Anlegern besonders hohe Ertragschancen. 32 Der Filmmarkt gilt weiterhin als eine boomende Branche, unterstützt durch technische Erneuerungen wie Pay-Per-View, DVD und ähnlichem. Gerade DVDs stellen die bedeutendste und umsatzstärkste Filmauswertungsstufe dar und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. 33 Laut einer Schätzung des Fondsanalysten Loipfinger werden im Jahr 2004 ca. Mrd. € 1,6 in Filmfonds investiert. 34
30 Vgl. Ortmann-Babel/Renn „Die ertragsteuerliche Behandlung von Medienfonds und ihren
Anteilseignern“, in: Neue Wirtschafts Briefe 46/2003, S. 3605.
31 Vgl. Budeit/Borggreve „Ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds“, in: Der
Betrieb 17/2001, S. 888.
32 Vgl. Budeit/Borggreve „Ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds“, in: Der
Betrieb 17/2001, S. 887.
33 Vgl. Prospekt der Hannover Leasing GmbH & Co.KG „Beteiligungsangebot Fonds Nr. 143“,
S. 5.
34 Vgl. Kusitzky (2004) „Steuersparmodelle: Großer Frust“, auf: www.wiwo.de vom 07.09.2004.
Arbeit zitieren:
Diplom-Kaufmann (FH) Andreas Jung, 2005, Die Bilanzierung von Filmfonds nach HGB und IAS/IFRS im Vergleich sowie deren ertragsteuerliche Behandlung, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Andreas Jung hat den Text Die Bilanzierung von Filmfonds nach HGB und IAS/IFRS im Vergleich sowie deren ertragsteuerliche Behandlung veröffentlicht
Andreas Jung hat einen neuen Text hochgeladen
Die Bilanzierung von kundenspezifischen Entwicklungen nach IAS/IFRS
am Beispiel der Zulieferindust...
Matthias Ferneschild
Immaterielle Güter in der Rechnungslegung nach HGB, IAS/IFRS und US-GA...
Aktuelle Rechtslage und neue W...
Sascha Dawo, Karlheinz Küting, Claus-Peter Weber
Rechnungslegung von Treasury-Instrumenten nach IAS/IFRS und HGB
Ein Umsetzungsleitfaden mit Fa...
Knut Henkel, Roland Eller, Markus Heinrich, René Perrot, Markus Reif
Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht und IAS/IFRS
Gemeinsamkeiten, Unterschiede ...
Rudolf Federmann
0 Kommentare