Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis 5
Tabellenverzeichnis 5
Abk ürzungsverzeichnis 7
1 Einleitung 8
2 Aufbau und Struktur der Arbeit 9
3 Definitionen und Abgrenzung der zentralen Begriffe 10
3.1 Der Vermögensbegriff 10
3.1.1 Vermögensgegenstandsorientierter Vermögensbegriff 10
3.1.2 Einkommensorientierter Vermögensbegriff 12
3.2 Formale Gesichtspunkte des Begriffs Humanvermögen 13
3.3 Inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs Humanvermögen 14
3.4 Humanvermögen im Rahmen der immateriellen
Vermögenswerte 16
4 Die Bedeutung von immateriellem Vermögen und Humanvermögen 18
4.1 Die Bedeutung des immateriellen Vermögens für Unternehmen 18
4.2 Die Bedeutung des Humanvermögens für Unternehmen 22
5 Bilanztheoretische Grundlagen und die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchf ührung (GoB) 23
5.1 Die klassischen Bilanztheorien als Grundlage der
Bilanzierungspraxis 23
5.1.1 Die statische Bilanztheorie 24
5.1.2 Die dynamische Bilanztheorie 25
5.1.3 Die organische Bilanztheorie 27
5.1.4 Humanvermögen vor dem Hintergrund der klassischen
Bilanztheorien 27
5.2 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 29
5.2.1 Die GoB der Bilanzierung 29
5.2.2 Die Relevanz der GoB für das Humanvermögen 32
2
6 Die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Humanvermögens 36
6.1 Die historische Entwicklung der Bewertungsverfahren 36
6.2 Die Kriterien zur Beurteilung der Bewertungsverfahren 37
6.3 Kategorisierung der Bewertungsverfahren 38
6.4 Die monetären Bewertungsverfahren 40
7 Die Aktivierungsmöglichkeiten von immateriellen Vermögensgegenständen und Humanvermögen 59
7.3 Die Aktivierungspraxis von Humanvermögen im Profisport 61
8 Die Praxis der Berichterstattung über Humanvermögen als Ausweismöglichkeit für Humanvermögen 66
8.2 Freiwillige Berichterstattungen über Humanvermögen 70
9 Empirische Aspekte zu dem Thema Humanvermögen 78
9.5 Die zentralen Erkenntnisse der empirischen Untersuchung 89
10 Fazit und Ausblick 90
Anhangsverzeichnis 93
Quellenverzeichnis 94
4
Abbildungsverzeichnis
S e i t e
Abbildung 1: Der Aufbau dieser Arbeit 9
Abbildung 2: Ansätze zur Kategorisierung von immateriellen Werten 17
Abbildung 3: Marktwert-Buchwert-Relation des DJIA 19
Abbildung 4: Die klassischen Bilanztheorien 23
Abbildung 5: Die dynamische Bilanz nach Schmalenbach 26
Abbildung 6: Die verkürzte dynamische Bilanz nach Schmalenbach 26
Abbildung 7: Die GoB der Bilanzierung 30
Abbildung 8: Kategorisierung der monetären Bewertungsverfahren 39
Abbildung 9: Die Kostenkomponenten der historischen Anschaffungskosten 40
Abbildung 10: Die Entlassungskosten des Wiederbeschaffungskosten-V e r f a h r e n s 4 2
Abbildung 11: Die Spielerlaubnis als Vehikel für die handelsrechtliche Aktivierung 62
Abbildung12: Die erfolgsneutrale Aktivierungskonzeption der Ergebnisgrößen 65
Abbildung 13: GuV und Bilanz der R. G. Barry Corporation mit integriertem Humanvermögensausweis und nach US-GAAP 76
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2: Die Relevanz einzelner GoB für das Humanvermögen 35
Tabelle 3: Die Kriterienerfüllung der Bewertungsverfahren im Überblick 57
Tabelle 7: Anzahl der Unternehmen, die ihr Humanvermögen beschreiben 81
Tabelle 10: Durchschnittlich verfügbare Kennzahlen je Unternehmen 87
6
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AK Anschaffungskosten
Art. Artikel
BFH Bundesfinanzhof
bspw. beispielsweise
DFL Deutsche Fußball Liga
DJIA Dow Jones Industrial Average
E-DRS Entwurf Deutscher Rechnungslegungsstandard
EU Europäische Union
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HCMV Human Capital Market Value
HGB Handelsgesetzbuch
HK Herstellungskosten
IAM Intangible-Assets-Monitor
i.d.R. in der Regel
IFRS International Financial Reporting Standards
MVA Market Value Added
Nr. Nummer
Tz. Textziffer
u.a. unter anderem
US-GAAP US-Generally Accepted Accounting Principles
u.U. unter Umständen
z.B. zum Beispiel
7
1 Einleitung
„Die finanziellen Angaben eines Unternehmens sind der Spitze eines Eisberges vergleichbar, die aus dem Meer herausragt: sie sind eng verbunden mit einer sehr viel größeren, den Blicken entzogenen Masse von Tätigkeiten, die unterhalb der sichtbaren Oberfläche liegt.“ 1
Was die zitierte Masse unterhalb der sichtbaren Oberfläche für den Eisberg darstellt, stellen häufig die immateriellen Vermögenswerte im Allgemeinen und das Humanvermögen im Besonderen für Unternehmen dar. 2
„Dies offenbart ein interessantes Dilemma: Der wichtigste Vermögenswert ist zugleich der am wenigsten verstandene, der am wenigsten für Messungen geeignete und daher auch der am wenigsten empfängliche für Management.“ 3
Verschiedene Studien zeigen, dass immaterielle Vermögenswerte mittlerweile bis zu 85 % des Wertes von Unternehmen ausmachen. 4 Dies äußert sich in der oftmals gravierenden Differenz von Markt- und Buchwert der Unternehmen und führt zu einer geringeren Aussagekraft der Bilanz. Nach einer Studie von Arthur Andersen erklärte die Bilanz 1978 noch durchschnittlich 95 % des Marktwertes von Unternehmen, während sie 2001 durchschnittlich weniger als 15 % des Marktwertes von Unternehmen widerspiegelte. 5 Dabei stellt das Humanvermögen einen wichtigen Vermögenswert dar, der nicht in der Bilanz abgebildet wird und somit zur Vergrößerung der Marktwert-Buchwert-Differenz beiträgt.
Angesichts der scheinbar großen Bedeutung von Humanvermögen für Unternehmen soll innerhalb dieser Arbeit untersucht werden, ob das Humanvermögen von Unternehmen nicht doch gemessen und verlässlich bewertet werden kann. Vor dem Hintergrund der Marktwert-Buchwert-Differenzen und der handelsrechtlichen Forderung, dass der Jahresabschluss u.a. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage vermitteln soll, stellt sich zudem die Frage nach den Ausweismöglichkeiten des Humanvermögens im Jahresabschluss.
1 Drake, Keith (2002), S. 76
2 Vgl. de la Fuente, Á./Ciccone, A. (2003), S. 3
3 Becker, Brian E./Huselid, Mark A./Ulrich, Dave (2001), S. IX, zitiert bei: Scholz, C. /Stein, V./Bechtel, R. (2004) S. 129
4 Kaplan, R. S./Norton D. P. (2001), S. 3
5 Bornemann, M. (2004), S. 8
8
Daher sollen im Rahmen dieser Arbeit die Bewertungs- und Ausweismöglichkeiten von Humanvermögen vorgestellt und vor dem Hintergrund der handelsrechtlichen Rechnungslegung beurteilt werden. Folglich geben in dieser Arbeit stets handelsrechtliche Überlegungen den Rahmen für die Behandlung und Beurteilung der Bewertungs- und Ausweisverfahren vor. Die handelsrechtliche Rechnungslegung als Hintergrund, vor dem die Bewertungs- und Ausweismöglichkeiten von Humanvermögen behandelt werden, impliziert den Humanvermögensausweis als Zweck der Bewertung des Humanvermögens und grenzt daher die vorliegende Arbeit von Humanvermögensbewertungen mit dem Ziel des Humanvermögensmanagements ab.
2 Aufbau und Struktur der Arbeit
Die nachstehende Abbildung zeigt den Aufbau dieser Arbeit.
Abbildung 1: Der Aufbau dieser Arbeit
Quelle: Eigener Entwurf
Zunächst wird in Kapitel 3 der Begriff Vermögen definiert. Darauf aufbauend wird der Begriff Humanvermögen inhaltlich ausgestaltet. Zum Abschluss des Kapitels wird das Humanvermögen im Kontext der immateriellen Vermögenswerte betrachtet. In dem nachfolgenden Kapitel wird die Bedeutung von Humanvermögen für Unternehmen herausgestellt. Dabei wird die Marktwert-Buchwert-Differenz als Indikator für das Humanvermögen herangezogen und kritisch beurteilt.
Ziel des Kapitels 5 ist es, die Vorarbeit zur späteren Beurteilung der Bewertungs- und Ausweismöglichkeiten von Humanvermögen nach bilanziellen Gesichtspunkten zu leisten. Hier werden die unterschiedlichen Bilanztheorien, auf denen sich die handelsrechtliche Rechnungslegung begründet, vorgestellt und nach ihrer Relevanz für Humanvermögen beurteilt. Ebenso wird mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verfahren.
Nach einem kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Bewertungsverfahren zu Beginn des sechsten Kapitels, werden die zumeist
9
rechnungslegungsorientierten Kriterien zur Beurteilung der Bewertungsverfahren formuliert und anschließend die Bewertungsverfahren kategorisiert. Im weiteren Verlauf des Kapitels werden einzelne Bewertungsverfahren vorgestellt und jeweils anhand der zuvor formulierten Kriterien kritisch gewürdigt. Den Abschluss des Kapitels bildet eine Übersichtsdarstellung, welche über die Erfüllung der formulierten Kriterien durch die Bewertungsverfahren informiert. Im Anschluss daran wird in Kapitel 7 die bilanzielle Aktivierungspraxis von immateriellen Vermögensgegenständen und Humanvermögen beleuchtet und eine Aktivierungskonzeption für die Ergebnisgrößen der Bewertungsverfahren vorgestellt. Neben dem bilanziellen Ausweis in Form der Aktivierung, der in Kapitel 7 erläutert wurde, wird in Kapitel 8 die Berichterstattung über Humanvermögen als Ausweisform für das Humanvermögen behandelt. Innerhalb des Kapitels werden die in der Praxis vorzufindenden Berichterstattungen vorgestellt und beurteilt. In Kapitel 9 werden schließlich die zuvor erarbeiteten Aspekte zu dem Thema Humanvermögen, dessen Bewertungs- und Ausweismöglichkeiten, im Rahmen einer empirischen Studie behandelt.
Den Abschluss dieser Arbeit stellen das Fazit sowie der Ausblick in Kapitel 10 dar, in dem die zentralen Ergebnisse zusammengefasst sind und ein kurzer Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen gegeben wird.
3 Definitionen und Abgrenzung der zentralen Begriffe
3.1 Der Vermögensbegriff
3.1.1 Vermögensgegenstandsorientierter Vermögensbegriff
Die betriebswirtschaftliche Literatur bietet keine einheitliche Definition des Begriffes „Vermögen“ an. Zweckmäßig erscheint die Einteilung in einen vermögensgegenstands-orientierten und einen einkommensorientierten Vermögensbegriff. 6
Für den Begriff „Vermögensgegenstand“ hat der deutsche Gesetzgeber keine Legaldefinition formuliert. Daher „herrscht weder über die Anzahl der bilanzrechtlichen Vermögensgegenstandskriterien Einvernehmen noch über die konkrete inhaltliche Ausgestaltung“ 7 .
6 Vgl. Aschoff, C. (1978), S. 39
7 Huber, M. (1998), S. 62
10
Das Handelsgesetzbuch behandelt den Begriff „Vermögen“ lediglich im
Zusammenhang mit der Forderung nach jährlicher Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden in der Bilanz des Kaufmanns gemäß § 242 Abs. 1 HGB. Hier deutet sich bereits eine Ableitung des Kriteriums der Schuldendeckungsfähigkeit 8 für Vermögensgegenstände an. 9 Generell entstammt das Kriterium der Schuldendeckungsfähigkeit der statischen Bilanztheorie. 10 Um zur Schuldendeckung herangezogen werden zu können, muss ein Vermögensgegenstand, der in Form einer Sache, eines Rechts oder eines wirtschaftlichen Wertes in Erscheinung tritt, nach handelsrechtlichem Bilanzierungsverständnis grundsätzlich gegenüber Dritten verwertbar sein. 11 Daher muss ein Vermögensgegenstand das Kriterium der Einzelveräußerbarkeit erfüllen.
Damit ein Vermögensgegenstand vorliegt, müssen nach gängigem handelsrechtlichem Bilanzierungsverständnis zudem weitere abstrakte Bilanzierungskriterien erfüllt werden. Neben der bereits erläuterten Einzelveräußerbarkeit sind dies die Kriterien „wirtschaftlicher Wert“ und „selbständige Bewertbarkeit“. 12 Sind die genannten Kriterien erfüllt, so liegt ein Vermögensgegenstand vor, der als abstrakt bilanzierungsfähig gilt und grundsätzlich in die Bilanz aufgenommen werden könnte. Die konkreten Bilanzierungskriterien „Verfügungsmacht des Unternehmens“ über den
Vermögensgegenstand und „kein existierendes gesetzliches Aktivierungsverbot“ regeln anschließend die Aktivierungspflicht des Vermögensgegenstandes und gehen daher bereits über die Definition eines Vermögensgegenstandes hinaus. 13
Der Deutsche Standardisierungsrat 14 differenziert nicht nach abstrakten und konkreten Bilanzierungskriterien und verbindet deshalb die Definition eines Vermögens-gegenstandes mit dessen gleichzeitiger Aktivierbarkeit. Der Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards (E-DRS) Nr. 14 sieht in Textziffer 9 die folgenden für einen Vermögensgegenstand zu erfüllenden Kriterien vor:
S er ist identifizierbar,
8 Die handelsrechtliche Rechnungslegung ist gläubigerorientiert und stellt die Befriedigung der Gläubigerinteressen und daher u.a. die Schuldendeckungsfähigkeit in den Vordergrund
9 Vgl. Persch, P.-R. (2003), S. 42
10 Die statische Bilanztheorie erkennt nur Vermögen mit Schuldendeckungsfähigkeit als Vermögensgegenstand an. In Abschnitt 5.1.1 wird die statische Bilanztheorie erläutert.
11 Vgl. Persch, P.-R. (2003), S. 43
12 Vgl. Fischer, D. (2005), S. 71
13 Vgl. Fischer, D. (2005), S. 75
14 Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat den Auftrag, Grundsätze für eine ordnungsmäßige Konzernrechnungslegung zu entwickeln, den Gesetzgeber bei der Fortentwicklung der Rechnungslegung zu beraten und die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Rechnungslegungsgremien zu vertreten.
11
S er steht in der Verfügungsmacht des Unternehmens, S er ist zuverlässig bewertbar und
S es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen, der diesem Vermögenswert zugeordnet werden kann, zufließt.
Gemäß E-DRS Nr. 14 liegt die Identifizierbarkeit vor, wenn „der immaterielle Vermögenswert selbständig verwertbar und das dem immateriellen Vermögenswert innewohnende Nutzenpotenzial von dem zukünftigen Nutzen anderer Ressourcen abgrenzbar ist und auf andere Wirtschaftssubjekte durch Veräußerung, Tausch, entgeltliche Überlassung oder Lizenzierung übertragen werden kann.“ 15 Infolgedessen wird die Identifizierbarkeit als Synonym der Einzelveräußerbarkeit obiger Definition von Vermögensgegenständen verwendet.
Die Kriterien „wirtschaftlicher Wert“ und „künftiger wirtschaftlicher Nutzen“ betonen beide das Nutzenpotenzial des Vermögensgegenstandes.
Die zuverlässige Bewertung ist laut E-DRS Nr. 14 in der Regel gegeben, wenn ein Vermögensgegenstand entgeltlich erworben wurde. 16
3.1.2 Einkommensorientierter Vermögensbegriff
Mithilfe der Definition des Begriffes „Wert“ soll eine allgemeine Definition für Vermögen abgeleitet werden.
„Werte strukturieren das Erkennen, Erleben und Wollen, indem sie Orientierungsmaßstäbe für die Bevorzugung von Gegenständen oder Handlungen bilden. Zu unterscheiden sind Werte, die sich aus der Funktion des Bewerteten für einen übergeordneten Zweck ergeben, und Werte, die den Zweck selbst darstellen. Ökonomik betrachtet Werte üblicherweise aus der ersten, Ethik aus der zweiten Perspektive.“ 17
Das die weite Definition des Begriffes „Wert“ Relevanz für den Begriff des betrieblichen Vermögens hat, lässt sich daran erkennen, dass klassische Vermögenspositionen der Bilanz, wie beispielsweise die Anlagegüter, Vorräte und liquiden Mittel ebenso eine Funktion für übergeordnete Zwecke haben, wie auch die Fähigkeiten von Mitarbeitern, welche von ihnen zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen eingesetzt werden. Diese Definition schließt folglich überprüfbar das bereits in Handelsbilanzen aktivierte
15 Deutscher Standardisierungsrat (2001), Tz. 12
16 Vgl. Deutscher Standardisierungsrat (2001), Tz. 15
17 Gabler (1997), Wert
12
Vermögen ein und lässt zudem Raum für das nicht die Kriterien des Vermögens-gegenstandes erfüllende Vermögen.
Der einkommensorientierte Vermögensbegriff folgt dieser Argumentation und benennt den „übergeordneten Zweck“. Danach zählen alle Ressourcen eines Unternehmens zum Vermögen, die geeignet sind durch ihre Verwendung zur Einkommenserzielung des Unternehmens beizutragen. Folglich umfasst der Vermögensbegriff alle Ressourcen, welche für die betriebliche Leistungserstellung und Verwertung von Bedeutung sein können. 18
Die Erfüllung der Vielzahl von restriktiven Kriterien nach dem vermögens-gegenstandsorientierten Vermögensbegriff sieht der einkommensorientierte
Vermögensbegriff also nicht vor. Einzig der Beitrag zur Einkommenserzielung kann analog dem vermögensgegenstandsorientierten Kriterium des künftig zufließenden Nutzens gesehen werden. Ansonsten existieren gemäß des einkommensorientierten Vermögensbegriffs keine weiteren expliziten Kriterien.
3.2 Formale Gesichtspunkte des Begriffs Humanvermögen
In der Literatur finden sich zahlreiche Begriffe, die synonym des Begriffes Humanvermögen verwendet werden. Neben dem in der Literatur häufig verwendeten Begriff „Humankapital“ zählen hierzu die englischen Begriffe „Human Resources“ und „Human Assets“.
Da das Personal keine Finanzierungsquelle darstellt, es daher also nicht der Passivseite einer Bilanz zugeordnet werden würde, stellt der Begriff „Humanvermögen“ anstelle von „Humankapital“ in dieser Arbeit die angemessenere Bezeichnung dar. Zudem umfasst zumindest der weit gefasste einkommensorientierte Vermögensbegriff sämtliche zur Einkommenserzielung fähigen Ressourcen und somit auch das Personal. Die Assoziation von Vermögen als Teil der Aktiva ist folglich naheliegend. Da die Bewertung und der Ausweis von Humanvermögen vor dem Hintergrund einer externen Rechnungslegung erfolgen soll, ist also eine korrekte bilanztechnische Einordnung der verwendeten Begriffe sinnvoll.
Weiterhin werden im Zusammenhang mit Humanvermögen häufig die Begriffe „Intellectual Capital“ und „Strukturkapital“ genannt. Das Intellectual Capital ist allerdings
18 Vgl. Aschoff, C. (1978), S. 40
13
ein Synonym für den Oberbegriff der immateriellen Vermögenswerte; das Strukturkapital stellt, wie später in Teil 3.4 in Abbildung 2 erkennbar, eine eigene Komponente der immateriellen Vermögenswerte dar. 19
3.3 Inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs Humanvermögen vor dem Hintergrund des Vermögensbegriffes
Die in der Literatur vorhandenen Definitionen von Humanvermögen unterscheiden sich insgesamt kaum. Meist weicht jedoch die verwendete Terminologie ab. 20 Nach einer eher allgemeinen Definition umfasst Humanvermögen „alle Kenntnisse und Fähigkeiten einer Gruppe von Personen oder einer einzelnen Person mit ökonomischem Wert“ 21 . Die immateriellen Werte eines Unternehmens im Personalbereich rechnet eine zunächst detaillierter wirkende Definition dem Humanvermögen zu. „Hierzu zählen das im Personal und Management inhärente Wissen (z.B. Ausbildung und Experten-know-how der Mitarbeiter), deren Kompetenz (z.B. Führungsqualität) sowie sonstige immaterielle Werte im Personalbereich, wie etwa gutes Betriebsklima oder eine Knowledge-Datenbank“ 22 .
Die vorgenannten Definitionen lassen sich im Hinblick auf die zuvor erörterte Einteilung des Vermögensbegriffes eher dem einkommensorientierten als dem
vermögensgegenstandsorientierten Vermögensbegriff zuordnen. So stellt die Formulierung „alle Kenntnisse und Fähigkeiten […] mit ökonomischem Wert“ sicher, dass auch nur die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Vermögen gerechnet werden, welche auch tatsächlich Relevanz für die Einkommenserzielung besitzen. Der zweiten Definition muss dagegen unterstellt werden, dass „immaterielle Werte im Personalbereich“ gemäß des unter 3.1.2 definierten Begriffs „Wert“ eine Funktion für einen übergeordneten Zweck haben. Weiterhin unterstellend muss der übergeordnete Zweck in der Einkommenserzielung liegen.
Ausgehend von der Formulierung „sonstige immateriellen Werte im Personalbereich“ der zweiten Definition, muss festgestellt werden, dass auch die zunächst detaillierter wirkende zweite Definition das Humanvermögen wenig konkretisiert. Die sonstigen immateriellen Werte im Personalbereich können so zahlreich sein, dass eine Identifikation der einkommensorientierten Werte nahezu unmöglich erscheint. Eben diese Schwäche weist auch der erläuterte einkommensorientierte Vermögensbegriff generell auf, da er alle personellen Ressourcen umfasst, gleichwohl sie sich nicht in
19 Vgl. Schäfer, H./Lindenmayer P. (2004), S. 13
20 Vgl. Schäfer, H./Lindenmayer P. (2004), S. 14
21 Schultz, T.W. (1961), S. 3, zitiert bei: Gebauer, M./Wall, F.(2002), S. 686
22 Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (2001), S. 990
14
der Verfügungsmacht des Unternehmens befinden und einschränkende Kriterien erfüllen müssen. 23 24 Der grundsätzliche Vorzug der Weite des einkommensorientierten Vermögensbegriffes begründet daher gleichzeitig dessen Problematik.
Auf den ersten Blick erfüllt das Humanvermögen im Sinne der obigen Definitionen lediglich das Kriterium des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des
vermögensgegenstandsorientierten Vermögensbegriffes.
Grundsätzlich kann an dem Mitarbeiter weder juristisches noch wirtschaftliches Eigentum erworben werden, so dass er nicht in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht. Da der Mitarbeiter nicht in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht, kann er auch nicht veräußert werden. Der Verkehrsvorgang der Abgabe eines Mitarbeiters an ein anderes Unternehmen kann zudem nicht autonom vom Unternehmen herbeigeführt werden. So kann der Mitarbeiter beispielsweise kündigen. Eine Einzelveräußerbarkeit liegt weiterhin nicht vor, da der Verkehrsvorgang keine Veräußerungserlöse hervorbringt und der ausgehandelte „Marktpreis“ dem Mitarbeiter als Gehalts- oder Lohnzahlung zufließt. An dieser Stelle scheint eine differenzierte Betrachtung der Verfügungsmacht angebracht. So kann eine Unterscheidung in Potenzialträger und seinem Leistungspotenzial vorgenommen werden: 25 der Mensch als Potenzialträger, an dem niemand Eigentum erwerben kann und das vom Menschen verkörperte Leistungspotenzial, das der Potenzialträger anderen über befristete oder zeitlich unbestimmte Verträge zur Nutzung gegen Entgelt zur Verfügung stellt. 26 Das Leistungspotenzial stellt somit, der ersten Definition von Humanvermögen folgend, die Kenntnisse und Fähigkeiten des Potenzialträgers dar. Während über dem Potenzialträger keine Verfügungsmacht ausgeübt werden kann, steht das vom Potenzialträger vertraglich zugesicherte Leistungspotenzial, welches gegen ratenweise Gehaltszahlungen „erkauft“ wird, im Verfügungsbereich des Unternehmens. 27 Dieser Auslegung folgend, würde das gegen ratenweise Gehaltszahlungen entgeltlich erworbene und vertraglich zugesicherte Leistungspotenzial immerhin auch das Kriterium der zuverlässigen Bewertbarkeit erfüllen. Jedoch kann höchstens von einer Verfügungsmacht des Unternehmens über das zugesicherte Leistungspotenzial von den i.d.R. 28 Tagen der Kündigungsfrist ausgegangen werden,
23 Vgl. Aschoff, C. (1978), S. 45
24 Es lässt sich keine Unterscheidung in internes und externe Unternehmensvermögen vornehmen, da gemäß des einkommensorientierten Vermögensbegriffs auch Kunden, Lieferanten oder Aktionäre ähnliche personelle Ressourcen wie Mitarbeiter verkörpern.
25 Vgl. Aschoff, C. (1978), S. 29
26 Vgl. Aschoff, C. (1978), S. 29
27 Vgl. Aschoff, C. (1978), S. 45
15
da der Mitarbeiter seinerseits kündigen kann. Eine außerordentliche Kündigung würde sogar den sofortigen Verlust der Verfügungsmacht über das zugesicherte Leistungspotenzial bedeuten.
Aufgrund der Untrennbarkeit des Leistungspotenzials vom Potenzialträger kann zudem das Leistungspotenzial nicht an Dritte einzeln veräußert werden. Daher erfüllt das Humanvermögen in Form der Fähigkeiten und Kenntnisse nicht die Kriterien des vermögensgegenstandsorientierten Vermögensbegriffes. Hiernach existiert also kein Humanvermögen.
Infolgedessen umfasst das Humanvermögen in dieser Arbeit alle Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter eines Unternehmens auf Grundlage des einkommens-orientierten Vermögensbegriffes. Die fehlende Enumeration der einzelnen Kenntnisse und Fähigkeiten mit ökonomischem Wert erfordert im weiteren Verlauf der Arbeit eine konsequente Überprüfung der Repräsentativität der jeweiligen Kennzahlen und Größen, die das Humanvermögen abbilden sollen. Allerdings sollen die Bewertungsverfahren von Humanvermögen stets zu Gunsten einer Annäherung an die bisherige handelsrechtliche Rechnungslegung beurteilt werden und nicht primär auf die absolute Ermittlung des Humanvermögens nach obiger Definition gerichtet sein.
3.4 Humanvermögen im Rahmen der immateriellen Vermögenswerte
Sowohl in der deutschen als auch in der angloamerikanischen Literatur hat sich eine negative Abgrenzung der immateriellen Werte etabliert. Immaterielle Werte sind gemäß der negativen Abgrenzung durch eine fehlende physische Substanz sowie einen fehlenden monetären Wert charakterisiert. Bei den immateriellen Werten handelt es sich um wirtschaftliche Vorteile, die weder durch materielle noch finanzielle Güter konkretisiert werden, aber dennoch Erfolgspotenzial für das Unternehmen besitzen. 28 Das vorhandene Erfolgspotenzial und die fehlende physische Substanz von dem für immaterielle Vermögenswerte synonym gebrauchten Intellectual Capital bringt die folgende Formulierung zum Ausdruck: „Intellectual Capital is something that you cannot touch, but still makes you rich“. 29
Die fehlende physische Substanz unterstreicht an dieser Stelle noch einmal, warum der Mitarbeiter als Potenzialträger nicht Gegenstand des Humanvermögens sein kann. Wie unter 3.3 erläutert, stellt also nur das Leistungspotenzial in Form der Kenntnisse und Fähigkeiten das Humanvermögen dar, so dass das Humanvermögen die Kriterien der negativen Abgrenzung von immateriellen Vermögenswerten erfüllt.
28 Vgl. Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (2001), S. 990
29 Stewart, Fortune (1994), S. 28, zitiert bei Haller, A./Dietrich, R. (2001), S. 1045
16
Die fehlende positive Definition von immateriellen Vermögenswerten führte seit Anfang der 1990er Jahre zu einer Reihe von Kategorisierungsversuchen der immateriellen Vermögenswerte. 30 Das Ziel dieser Kategorisierungen ist die Strukturierung, so dass der Bereich der immateriellen Vermögenswerte verständlicher wird. 31 Da das Humanvermögen, wie bereits festgestellt, die Kriterien der negativen Abgrenzung erfüllt, stellt es eine Kategorie dar.
Die nachstehende Abbildung zeigt verschiedene Kategorisierungen von immateriellen Vermögenswerten maßgeblicher Autoren.
Abbildung 2: Ansätze zur Kategorisierung von immateriellen Werten
Quelle: Haller, A./Dietrich, R. (2001), S. 1045
Alle Ansätze zur Kategorisierung von immateriellen Vermögenswerten haben gemeinsam, dass sie das Humanvermögen bzw. das als Synonym verwendete Humankapital als eigenständige Kategorie ausweisen.
Eine recht verbreitete und anerkannte Kategorisierung stellt der Ansatz von Sveiby dar. Sein Ansatz identifiziert die Mitarbeiter (Humanvermögen), Beziehungen zu Lieferanten oder Kunden (externe Struktur) und die Bereiche Organisation und Unternehmenskultur (interne Struktur) als Quellen des zukünftigen Unternehmenserfolges. 32 Wenngleich sich die Ansätze unterschiedlich detailliert zeigen, so ist doch eine weitgehend einheitliche Grundstruktur zu erkennen. Wie bereits erwähnt, bilden alle Ansätze das Humanvermögen in einer eigenen Kategorie ab. Daran lässt sich auch die Bedeutung des Humanvermögens innerhalb der immateriellen Werte ablesen. 33
30 Vgl. Haller, A./Dietrich, R. (2001), S. 1045
31 Vgl. Schäfer, H./Lindenmayer, P. (2004), S. 12
32 Vgl. Schäfer, H./Lindenmayer, P. (2004), S. 12
33 Vgl. Schäfer, H./Lindenmayer, P. (2004), S. 13
17
4 Die Bedeutung von immateriellem Vermögen und Humanvermögen
4.1 Die Bedeutung des immateriellen Vermögens für Unternehmen
Um die soeben beschriebene Bedeutung des Humanvermögens für Unternehmen ermessen zu können, scheint ein Blick auf die historische Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte von Unternehmen angebracht. So existiert die gängige Meinung, dass sich der Bestand an immateriellen Vermögenswerten in den Unternehmen insbesondere durch den Wandel der westlichen Industrienationen zu Wissens- und Dienstleistungsgesellschaften erhöht hat. Von „derzeitig steigenden immateriellen Werten“ 34 ist nahezu überall die Rede. Da jedoch bislang keine konkreten Zahlen zu den immateriellen Vermögenswerten existieren, ist der Nachweis für die Zunahme von immateriellen Vermögenswerten mittels Indikatoren zu erbringen.
Nachfolgend sollen als Indikatoren die Marktwert-Buchwert-Relation und die Differenz von Markt- und Buchwert für nicht bilanzierte immaterielle Vermögenswerte herangezogen werden.
Die Differenz von Markt- und Buchwert eines Unternehmens stellt generell den Firmenwert eines Unternehmens dar. Im Falle eines Unternehmenserwerbes bietet das Handelsgesetzbuch gemäß § 255 Abs. 4 zudem das Wahlrecht, die Differenz zwischen dem bezahlten Marktpreis und dem Buchwert des übernommenen Unternehmens als entgeltlich erworbenen Firmenwert bzw. Goodwill in der Bilanz des übernehmenden Unternehmens zu aktivieren. Der Firmenwert in Form der Marktwert-Buchwert-Differenz wird im Rahmen der Forschung zu Indikator-Modellen „auch als immaterielles Vermögen der Unternehmen bezeichnet und als effizientes Maß zur Abschätzung der nicht bilanzierten Werte eines Unternehmens genutzt“ 35 . Die Abbildung 3 auf der folgenden Seite zeigt die Entwicklung der Markt-Buchwert-Relation, beginnend in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts von im Dow Jones Industrial Average (DJIA) gelisteten Unternehmen.
34 Edvinsson, L./Brünig, G. (2000), S. 12
35 Wucknitz, U. D. (2002), S. 3
18
Abbildung 3: Marktwert-Buchwert-Relation des DJIA
Quelle: Vronsky, I. M./Deutsch, R. (1997), S. 5
Wie die Abbildung 3 zeigt, pendelte die Marktwert-Buchwert-Relation bis 1990 zwischen 1 und 2. Seit 1990 ist jedoch ein kontinuierlicher Anstieg der Relation bis ins Jahr 1997 zu erkennen. Ausgehend von der Gleichsetzung der Marktwert-Buchwert-Differenz mit den immateriellen Vermögenswerten kann festgestellt werden, dass sich das immaterielle Vermögen insbesondere seit 1990 beträchtlich erhöht hat. Als Erklärung kommt hierfür in Frage, dass der Markt das Vermögen der im DJIA gelisteten Unternehmen höher einschätzt als es die Bilanz über ihre Buchwerte auszudrücken vermag. Die Marktteilnehmer sehen im Unternehmen also Erfolgspotenzial, welches die Bilanz nicht ausweist. Bei dem Erfolgspotenzial handelt es sich demnach um bereits vorhandenes Vermögen, welches für die Zukunft eine Wertschöpfungsfunktion aufweist. Naheliegend ist die Klassifikation dieses Vermögens als immaterielles Vermögen.
An dieser Stelle sei noch auf den fördernden Effekt der damaligen Aufbruchstimmung der New Economy hingewiesen, der sicherlich einen enormen Beitrag zu den erhöhten Marktwerten leistete.
Da die im DJIA gelisteten Unternehmen nicht nach handelsrechtlicher Rechnungslegung sondern nach US-GAAP bilanzieren, infolgedessen deren Bewertungs- und Bilanzierungsansätze differieren, soll an dieser Stelle auch der Blick auf die DAX30-Unternehmen gerichtet werden. Die Tabelle 1 auf der nachfolgenden Seite zeigt die Marktwert-Buchwert-Relationen und Marktwert-Buchwert-Differenzen der DAX30-Unternehmen zum 01. Januar 2002.
19
Tabelle 1: Marktwert-Buchwert-Relationen und Marktwert-Buchwert-Differenzen
Quelle: Wucknitz, U.D. (2002), S. 4
Der Tabelle ist zu entnehmen, dass nahezu alle aufgeführten Unternehmen ebenfalls über einen den Buchwert übersteigenden Marktwert verfügen. Insofern kann die positive Differenz nach obiger Annahme als nicht bilanzierungsfähiges immaterielles Vermögen gewertet werden.
Allerdings ist der Tabelle weiter zu entnehmen, dass die Commerzbank über eine negative Marktwert-Buchwert-Differenz verfügt. Der Argumentation folgend dürften in diesem Unternehmen also keine immateriellen Vermögenswerte mit Ausnahme der aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände vorhanden sein. Der Kategorisierung von immateriellen Vermögenswerten nach Sveiby zufolge existiert folglich weder Humanvermögen noch ein internes sowie externes Strukturvermögen in diesem Unternehmen. Weiter ausgeführt ließe sich behaupten, dass der Definition von
20
Arbeit zitieren:
Urs Matthias Füldner, 2005, Bewertungs- und Ausweismöglichkeiten von Humanvermögen vor dem Hintergrund einer externen Rechnungslegung, München, GRIN Verlag GmbH
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