Inhaltsverzeichnis
1. Einbettung des Themas in den Seminarverlauf. 3
2. Definitionen. 4
3. Voraussetzungen 5
4. Einflüsse aus ökonomischer Sicht - Die Währungsreform. 7
5. Die Entstehung des Soforthilfegesetzes 8
6. Die Entstehung des Lastenausgleichsgesetzes 9
7. Gesellschaftspolitische Ergänzungen. 12
8. Bezug zum Gesetzestext 12
9. Nachhaltige Entwicklungen 15
10. Fazit 16
11. Anhang 17
12. Quellen. 20
2
1. Einbettung des Themas in den Seminarverlauf
Das Seminar versucht die Parallelen und Unterschiede zwischen der Weimarer Republik und den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland genauer zu beleuc hten. Zeitlich ist das hier behandelte Thema in die Nachkriegszeit des Zweiten Weltkriegs einzustufen. Der Zeitrahmen verläuft von 1945 bis Mitte/Ende der 1950er Jahre.
In den Geschichtsbüchern wird die deutsche Nachkriegszeit in den 1950er Jahren einerseits als „gute Zeit“ interpretiert, „in der die Menschen ein gemeinsames Ziel kannten und mit Optimismus und Tatkraft verfolgten: den Wiederaufbau.“ 1 Auf der anderen Seite ist sie als „bleierne Zeit“ in Erinnerung, „in denen sich eine weitgehend unpolitische Bevölkerung für nichts anderes interessierte als für die Mehrung ihres privaten Wohlstandes.“ 2
In einer anderen Literaturquelle wird die deutsche Gründerzeit zwischen 1950 und 1958 auch als „sinnstiftender Mythos“ deklariert. Luxusgüter wie Autos, Fernseher und Reisen traten an die Stelle der Sicherung der materiellen Grundbedürfnisse. 3
Unter dem „Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland“ wird verstanden, dass zu Beginn der 1950er Jahre staatlicherseits versucht wurde, Flüchtlinge und Vertriebene in die westdeutsche Gesellschaft durch Finanzumschichtungen zu integrieren. Beabsichtigt war, dass die finanziellen Lasten des Krieges nicht ausschließlich die Geschädigten zu tragen hatten, sondern es proportional auf die Gesamtbevölkerung verteilt werden sollte.
Der Lastenausgleich hat heute in der öffentlichen Wahrnehmung keine große Bedeutung mehr. Allerdings wird dieser als „größte Vermögensumschichtung in der Wirtschaftsgeschichte“ 4 angesehen. Allein deshalb muss der Lastenausgleich als bedeutende Komponente beim Wiederaufbau der jungen Bundesrepublik Deutschland interpretiert werden.
In dieser Arbeit möchte ich mich mit der Entstehung des Lastenausgleichs und dem späteren Gesetzestext auseinander setzen. Des Weiteren sollen die Bedeutung des Lastenausgleichs für die Bundesrepublik hervorgehoben, aber zusätzlich die Probleme aufgezeigt werden.
1 Schildt in Informationen zur politischen Bildung, S. 3
2 Schildt in Informationen zur politischen Bildung, S. 3
3 vgl. Görtemaker 2003, S. 104
4 Fritz in Schillinger 1985, S.1
3
2. Definitionen
Um sich mit dem Lastenausgleich auseinander zu setzten, bedarf es zunächst einer Begriffsdefinition von „Flüchtlingen“ und „Vertriebenen“.
Ein Flüchtling ist eine Person, die aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen seine Heimat vorübergehend oder auf Dauer verlassen musste. 5 Auch in den Genfer Flüchtlingskonventionen der UNHCR 6 ist der Begriff eindeutig definiert: „die [eine bestimmte soziale Gruppe, T.S.] sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen [Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, R eligion, Nationalität, Zugehö rigkeit, T.S.] nicht dorthin zurückkehren will.“ 7
Ein Vertriebener ist eine Person, die aus seinem Heimatland vertrieben wurde. Flüchtlinge, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten (bezogen auf die geografischen Grenzen des Deutschen Reichs nach dem Ge-bietsstand vom 31. Dezember 1937 8 ) nach Mittel- oder Westdeutschland vertrieben wurden, werden auch als (Heimat-)Vertriebene bezeichnet. 9 Dazu zählten auch Umsiedler und Aussiedler.
Auch im Bundesvertriebenengesetz vom 19. Mai 1953 wurden Rechtsstellungs- und Eingliederungsfragen dieser Personengruppen gesetzlich verankert. „Flüchtlinge sind Deutsche, die aus der DDR übergesiedelt oder geflüchtet sind.“ 10 Die Vertriebenen sind ebenfa lls Deutsche und mussten ihren Wohnsitz im Ausland oder in den deutschen Ostgebieten bezogen auf die Grenzen von 1937 aufgeben.
Eine Grafik im Anhang veranschaulicht diesen Aspekt geografisch.
5 vgl. Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung
(http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,0,0,Politische_Begriffe_nachschlagen.html mit Stand vom
21.12.2005)
6 UNHCR: United Nations High Commissioner for Refugees (UN-Flüchtlingskommissariat)
7 Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (http://unhcr.de/pdf/443.pdf
mit Stand vom 21.11.2005), S. 2
8 Zu diesen Gebieten zählten Ostpreußen, Schlesien, Pommern, Ost-Brandenburg und Sachsen. Damit
sind also die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie gemeint, also die des heutigen Polens und Russ-
lands.
9 vgl. Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung
(http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,0,0,Politische_Begriffe_nachschlagen.html mit Stand vom
21.12.2005)
10 Lehmann 2002, S. 103
4
3. Voraussetzungen
Zu Beginn muss die Frage gestellt werden, wie es zum Lastenausgleich gekommen ist.
Zent rales Problem war die Ungleichstellung von Menschen in der deutschen Gesellschaft, die alles verloren bzw. von Menschen, die sogar vom Krieg profitiert ha tten. Direkt nach dem Krieg zeichnete sich somit ein divergentes Bild zwischen Betroffenen und Nichtbetroffenen ab.
Eine Reihe von Voraussetzungen hat dazu geführt, dass letztlich im August 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG) in Kraft getreten ist.
Die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg gestaltete sich so, dass bis Ende 1946, also eineinhalb Jahre nach Kriegsende, etwa 5,6 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene in die drei westlichen Besatzungszonen strömten. Ihre Zahl stieg bis 1950 auf 7,5 Millionen. 11 Diese Zahl konnte in einer Volkszählung im Jahr 1950 ermittelt werden. Sie entstammten den ehemaligen deutschen Ostgebieten, der Tschechoslowakei und südosteuropäischen Staaten und waren in der Bundesrepublik erfasst. Weitere 1,5 Millionen Bundesbürger gaben an, aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. DDR geflohen zu sein. Das entsprach zu dem Zeitpunkt einem Fünftel (19,3 Prozent ) der 51 Millionen Einwohner der Bundesrepublik. 12 Diese gesellschaftliche Gruppe nahm somit einen gewichtigen Stellenwert in der noch jungen Bundesrepublik ein und folglich musste die Politik Lösungskonzepte für deren Integration und Unterstützung bereitstellen.
Bemerkt sei am Rande, dass aus dem Flüchtlings- und Vertriebenenstrom ein Wohnungsmangel in Westdeutschland resultiert. Nicht nur die dadurch bewirkte Steigerung der Bevölkerungszahl, sondern auch die Bombardierungen aus dem 2.Weltkrieg verknappten das Angebot an Wohnraum (minus 20 Prozent). Teilweise teilten sich zwei bis drei Familien ein Einfamilienhaus und mehrere Personen einen Raum. In den 1950er Jahren wurden etwa fünf Millionen Wohnungen erbaut und 60 Prozent davon staatlich subventioniert. Das zugrunde liegende Gesetz war das Erste Bundeswo hnungsbaugesetz von 1950. Erst nach und nach konnten sich viele der deutschen Bundesbürger den Traum vom Eigenheim erfüllen. Noch 1960 lebten in einem Sechstel aller Wohnungen mehr als ein Haushalt. 13
11 Görtemaker 2003, S. 12
12 vgl. Schildt in Informationen zur politischen Bildung S. 5
13 vgl. Schildt in Informationen zur politischen Bildung, S.7f
5
Die Vermögensumschichtungen durch den Lastenausgleich und Einkommen führten dazu, dass auch aus der Gruppe der Vertriebenen und Flüchtlinge finanzielle Möglichkeiten zum Hausbau entstanden und sich die Situation des Wohnungsmangels entschärften.
Die Flüchtlinge und Vertriebenen beanspruchten neben Wohnraum auch Nahrung und Beschäftigung in Zeiten großen Mangels und hoher Arbeitslosigkeit, die im Jahr 1950 12,2 Prozent betrug. Vom „Wirtschaftswunder“ konnte zu diesem Zeitpunkt also noch nicht gesprochen werden; dieses setzte erst später ein. 14
Hauptsächlich in den agrarintensiven Ländern Bayern, Niedersachsen und Schle swig-Holstein ließen sich die Vertriebenen und Flüchtlinge nieder (beinahe eine Quote von 75 Prozent aller Vertriebenen und Flüchtlinge in der BRD). 15 Dass in den französischen Besatzungsgebieten relativ wenig Vertriebene und Flüchtlinge aufgenommen wurden, hatte den Grund, dass Frankreich nicht an der Potsdamer Konferenz im Juli/August 1945 teilnahm. Hier wurde die Zwangsumsiedlung Millionen Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn beschlossen. Das bedeute für die deutsche Verwaltung eine immense Administration und Über-forderung. Daraus gingen Flüchtlingsverwaltungen mit eigener Kompetenz hervor. Der Politik fiel der Umgang mit dieser Gruppe schwer. Sie trauten sich nicht so sehr an das umfassende und ernste Thema heran. 16 So betont der württembergischbadische Ministerpräsident Maier (FDP) im Oktober 1946, „das ga nze Problem nicht von deutscher Seite anzupacken, sondern am Besten dem Kontrollrat zu überlassen.“ 17
Des Weiteren wurde von Politikern und bundesrepublikanischen Bürgern die Ansicht vertreten, dass sie sich überhaupt nicht um das Flüchtlings- und Vertriebenenproblem kümmern brauchten. „Das Flüchtlingsproblem werde sich von selbst lösen, wenn Ostdeutschland zurück gewonnen wäre und die Flüchtlinge wieder dorthin zurückkehren könnten.“ 18 Die Politiker haben also eine konsequente und soziale Integrationspolitik verzögert.
14 vgl. Görtemaker 2003, S. 101
15 Später - ab 1949 - mussten die Vertriebenen und Flüchtlinge teilweise diese Bundesländer in ande-
re Bundesländer verlassen, um die dadurch entstandenen sozialen Lasten besser zu verteilen. Sie gal-
ten als Heimatvertriebene und ihre rechtliche Position war im Bundesvertriebenengesetz eindeutig
definiert (vgl Lehmann 2002, S. 103).
16 vgl. Schillinger 1985, S. 54ff
17 Schillinger 1985, S. 62
18 Schillinger 1985, S. 73
6
Arbeit zitieren:
Torsten Strecke, 2006, Der Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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