Eidesstattliche Erklärung
Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt habe und dass ich alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnung kenntlich gemacht habe. Diese Arbeit ist bislang weder als Prüfungsleistung anderweitig eingereicht noch in irgendeiner Form veröffentlicht worden.
Tübingen, den 22. Juni 2006
Unterschrift
Danksagungen
Zunächst möchte ich Herrn Professor Dr. Rudolf Hrbek für seine exzellente Betreuung und stete Hilfsbereitschaft danken. Seine hervorragenden Vorlesungen haben zudem die nötigen europapolitischen Grundlagen gelegt, um eine solche Abschlussarbeit mit europapolitischem Schwerpunkt ablegen zu können. Vielen Dank für diese anregenden und ergiebigen Stunden.
Mein Dank gilt weiterhin Herrn Titus Graf für seine kritischen Anregungen und die exzellente Zeit im Auswärtigen Amt, die mir die praktische Seite kulturpolitischer Arbeit in der EU näher gebracht hat.
Abschließend möchte ich mich noch bei meiner Mutter für die orthographischen Verbesserungen, die aufgrund der raschen Niederschrift zu Haufe vorhanden waren, bedanken.
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AKBP Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik AKP Auswärtige Kulturpolitik AKP-Staaten 78 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks Art. Artikel BM Bundesminister CCP Cultural Contact Point Ebd. ebenda EG Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft EMP Euro-Mediterrane Partnerschaft ENP Europäische Nachbarschaftspolitik EK Europäische Kommission EP Europäisches Parlament EPZ Europäische Politische Zusammenarbeit ER Europäischer Rat Etc. et cetera EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWR Europäischer Wirtschaftsraum GD Generaldirektion GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GATS General Agreement on Trade in Services MdEP Mitglied des Europäischen Parlaments Mio. Millionen Mrd. Milliarden MS Mitgliedstaat(en) NGOs Nicht-Gouvernementale Organisationen OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Abgrenzung und Begriffsbestimmung der Termini Kultur, Kulturpolitik
und Außenkulturpolitik. 6
1.1. Kultur 6
1.2. Kulturpolitik 7
1.3. Außenkulturpolitik. 8
2. Kulturpolitik in der Europäischen Union. 10
2.1. Die kulturelle Dimension der Europäischen Gemeinschaften im historischen
Überblick. 10
2.2. Die Kompetenzverteilung der Kulturpolitik in der E.U 13
2.2.1. Die Kompetenz der Gemeinschaft 13
2.2.2. Die Kompetenz der Mitgliedstaaten. 16
2.3. Die Ziele und Aufgaben der europäischen Kulturpolitik 17
2.4. Die Inhalte der europäischen Kulturpolitik seit dem Vertrag von Maastricht. 19
2.4.1. Überblick. 19
2.4.2. Das erste Rahmenprogramm zur Kulturförderung Kultur 2000 19
2.4.3. Kulturhauptstadt Europas und Europäischer Kulturmonat 21
2.4.4. Sonstige Förderung der Gemeinschaft im kulturellen Bereich 22
2.5. Eine europäische Kultur? 24
3. Europäische Außenkulturpolitik 25
3.1. Einleitung 25
3.2. Wozu Außenkulturpolitik? 25
3.2.1. Die Außenkulturpolitik von Nationalstaaten am Beispiel der Bundesrepublik
Deutschland. 26
3.2.2. Wieso Außenkulturpolitik auch auf europäischer Ebene? 28
3.2.3. Welche Aufgaben für eine europäische Außenkulturpolitik? 29
1. Kulturaustausch 29
JB Masterarbeit 1
2. Krisen- und Konfliktprävention. 30
3. Hochschule und Wissenschaft 33
4. EU-Erweiterung 34
3.2.4. Schlussbemerkungen. 35
3.3. Die auswärtige Kulturkompetenz der Gemeinschaft. 35
3.4. In welchem Ausmaß ist eine Außenkulturpolitik der Gemeinschaft bereits
vorhanden? 36
3.4.1. Überblick. 36
3.4.2. Außenkulturelle Aspekte des Programms Kultur 2000. 37
3.4.3. Außenkulturpolitik im Rahmen der bi- und multilateralen Außenbeziehungen 38
3.4.4. Bisherige Aktionen im Bereich der Krisen- und Konfliktprävention 39
3.4.5. Außenkulturelle Aspekte der europäischen Bildungspolitik. 39
3.4.6. Schlussbemerkungen. 40
3.5. Die institutionelle Neugestaltung der europäischen Außenkulturpolitik. 41
3.5.1. Welche Form und Struktur für eine europäische Außenkulturpolitik? 41
3.5.2. Kooperation mit anderen internationalen Organisationen und Institutionen 46
3.5.3. Ziele und Prinzipien europäischer AKP. 46
4. Fazit und Schlussbetrachtung 48
Literatur 51
JB Masterarbeit 2
„… the EU has reached a stage of history where its cultural dimension can no longer be ignored.” (José Manuel Barroso) 1
Einleitung
Obgleich das Thema Kultur seit Maastricht in den Verträgen verankert ist, zeigt obiges Zitat von 2004, dass sich in diesem Bereich auf Gemeinschaftsebene noch nicht sonderlich viel getan hat. Das Potential, das in dieser kulturellen Dimension, die dem Bürger in der EU eine europäische Identität verleihen könnte, steckt, wurde bislang leider nur rudimentär genutzt. Eine Reihe von Europaexperten gehen davon aus, dass der Weg aus der aktuellen Krise fast ausschließlich über eine verstärkte transnationale Kulturpolitik der EU führen kann, da dies letztendlich darauf abzielt, dem Bürger die europäische Integration näher zu bringen und ihn für eine europäische Identität zu sensibilisieren. Europaoffenere Bürger hätten in Frankreich und den Niederlanden mit Sicherheit für den Verfassungsvertrag votiert. Es wird deshalb in letzter Zeit sehr häufig Jean Monnet zitiert, der einst gesagt haben soll, dass wenn er die europäische Integration noch einmal beginnen würde, so würde er mit der Kultur und nicht der Wirtschaft anfangen 2 .
Es scheint mir unumstritten, dass der Politikbereich der Zukunft nur die Kultur sein kann. Nur sie allein kann die von der Globalisierung und auch von der europäischen Integration gebauten Brücken zwischen den Völkern und Kulturen befahrbar machen. Der Zugang wurde durch Ökonomie, Wissenschaft und Politik geschaffen, es muss den Menschen jetzt nur noch gezeigt werden, dass er begangen werden kann. Dies ist nicht nur auf europäischer Ebene die zukünftige Rolle kulturpolitischen Handelns, sondern namentlich auch global betrachtet. Da die Kultur, eine Klärung des Begriffes wird noch von Nöten sein, eine so wichtige Rolle in der Zukunft nicht nur der Europäischen Union, sondern auch der gesamten Weltbevölkerung einnimmt, wird sie Thema dieser Abschlussarbeit sein. Ich möchte im Rahmen dieser Arbeit den kulturpolitischen Aspekt der Gemeinschaft jedoch etwas differenzierter betrachten, indem unterschieden wird zwischen Innen- und Außenkulturpolitik. Nichtsdestoweniger soll die Thematik sehr global gehalten werden, um dem Leser einen guten Überblick über die Gesamtsituation, wie sie in der EU vorherrscht, geben zu können. Es wird sich zeigen, inwieweit dies in so einem engen und kurzen Gestaltungsraum gelingen kann.
1 Speech by José Manuel Barroso, Berliner Konferenz für europäische Kulturpolitik, 26. November 2004
2 Speech by José Manuel Barroso, Berliner Konferenz für europäische Kulturpolitik, 26. November 2004 JB Masterarbeit 3
Wie bereits erwähnt, obliegt diese Arbeit der Grundauffassung, dass es eine Kulturpolitik für Inneres als auch für Auswärtige Angelegenheiten geben sollte. Obwohl mit Sicherheit Interdependenzen zwischen diesen beiden Teilbereichen der Kulturpolitik bestehen, ist eine klare Trennung meines Erachtens von Nöten. Auf nationaler Ebene, zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland, haben wir eine solche Trennung. Die Außenkulturpolitik ist in das Außenministerium integriert und verfolgt andere Ziele als Innenkulturpolitik. Auf europäischer Ebene gestaltet sich eine solche Trennung schon problematischer, da Auswärtige Kulturpolitik eines Mitgliedstaates für die Union Innenkulturpolitik sein kann. Dabei wird ersichtlich, dass eine klare Begriffsbestimmung und -abgrenzung von großer Bedeutung für das weitere Verständnis der Arbeit ist. Was ist überhaupt Kultur, Kulturpolitik und Außenkulturpolitik? Die Klärung dieser Termini soll im ersten Teil dieses Essays abgehandelt werden, da sie im Rahmen dieser Arbeit sehr häufig im Mittelpunkt stehen. Im Vordergrund steht dabei, was die EU selbst unter Kultur und Kulturpolitik versteht. Der zweite Teil widmet sich der Kulturpolitik in der EU. Diese Analyse soll dazu dienen, die bisherige Konzeption der Kulturpolitik in der Gemeinschaft zu erläutern. Vorerst möchte ich also die innenkulturpolitischen Tätigkeiten der EU betrachten. Da Kulturpolitik in der EU im Wesentlichen Sache der Mitgliedstaaten ist, wird ein entscheidender Aspekt dieses Teils die Erläuterung der Kompetenzverteilung zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft sein. Nach dieser Differenzierung sollen die Ziele und Aufgaben europäischer Kulturpolitik betrachtet werden, und schließlich ein Überblick über die Inhalte europäischer Kulturpolitik seit der rechtlichen Determinierung gegeben werden, wobei jeweils der Fokus auf den innenkulturpolitischen Aspekten liegt. Schließlich soll noch die Frage nach einer europäischen Kultur erörtert werden. Es geht also um eine institutionelle und konzeptionelle Betrachtung der Kulturpolitik in der EU. Dabei soll versucht werden, folgende Fragen zu beantworten: Wie ist das entstanden, was wir heute europäische Kulturpolitik bezeichnen? Was sind die rechtlichen Grundlagen? Wie verhält es sich mit der Kompetenzverteilung? Welcher Art sind die Aktivitäten, Kulturprogramme der Gemeinschaft und wie sind sie von den Aktivitäten der Mitgliedstaaten abzugrenzen? Gibt es eine europäische Kultur, was beinhaltet sie?
Der dritte und zentrale Teil dieser Arbeit wird sich schließlich mit Außenkulturpolitik beschäftigen. Nach einer kurzen Betrachtung außenkulturpolitischen Handelns von Nationalstaaten, soll zunächst versucht werden, klar zu machen, weshalb eine europäische Außenkulturpolitik wünschenswert bzw. nötig wäre, und welche Aufgaben sie verfolgen sollte. Anschließend möchte ich die auswärtige Kulturkompetenz der Gemeinschaft erörtern,
JB Masterarbeit 4
um sicherzustellen, dass die Gemeinschaft überhaupt im Außenkulturbereich tätig werden kann. Im folgenden Kapitel soll herausgefunden werden, ob eine europäische Außenkulturpolitik bereits vorhanden ist und wenn ja, in welcher Weise die Gemeinschaft tätig geworden ist bzw. tätig wird. Das letzte Kapitel dieses eigentlichen Hauptteils widmet sich den Bestrebungen und Überlegungen hinsichtlich einer besseren und effektiveren Gestaltung europäischer Außenkulturpolitik. Dabei soll auf mögliche Formen und Strukturen europäischer Außenkulturpolitik eingegangen werden. Hierzu gibt es einige wissenschaftliche Überlegungen. Es sollen also folgende Fragen versucht werden zu klären: Was versteht man unter Außenkulturpolitik und welche Bereiche umfasst eine solche Politik bisher auf nationalstaatlicher Ebene? Was sind ihre Aufgaben? Wieso wäre eine Außenkulturpolitik auch auf europäischer Ebene sinnvoll und welche Bereich müsste diese umfassen? Welche außenkulturpolitischen Kompetenzen besitzt die Gemeinschaft? Gibt es bereits so etwas wie Außenkulturpolitik auf Gemeinschaftsebene und was sind ihre bisherigen Inhalte? Und schließlich, wie könnte eine veritable europäische Außenkulturpolitik aussehen; wie müsste sie gestaltet werden, um effektiv und erfolgreich arbeiten zu können? Im Fazit sollen schließlich die wichtigsten Ergebnisse nochmals kurz zusammengefasst und die Thematik im aktuellen gesamteuropäischen Kontext betrachtet werden. Ein kleiner Ausblick soll letztlich noch versuchen, die kulturpolitischen Perspektiven der EU im Inneren sowie im Kontext der Globalisierung zu erörtern.
JB Masterarbeit 5
1. Abgrenzung und Begriffsbestimmung der Termini Kultur, Kulturpolitik
und Außenkulturpolitik
1.1. Kultur
Definition aus dem Duden 3 :
1. a) Gesamtheit der geistigen, künstlerischen, gestaltenden Leistungen einer Gemeinschaft als Ausdruck menschlicher Höherentwicklung
b) Gesamtheit der von einer bestimmten Gemeinschaft auf einem bestimmten Gebiet während einer bestimmten Epoche geschaffenen, charakteristischen geistigen, künstlerischen, gestaltenden Leistungen
Die obige Definition ist sehr abstrakt, zeigt aber deutlich, dass „Kultur“ ein sehr weiter und breiter Begriff ist. Ein Zitat von Wallerstein umschreibt dieses Phänomen besonders gut: „Culture is probably the broadest concept of all those in the historical social sciences.“ 4 Trotz dieser Aussage gibt er dennoch eine sehr handfeste und konkrete Definition, die den im Rahmen dieser Arbeit angewandten Kulturbegriff ganz gut umschreibt. Kultur sei „die einer Gruppe von Menschen gemeinsamen Werte, Verhaltensweisen und Glaubens- und Wertvorstellungen“ 5 . Kultur ist somit nicht nur so genannte Hochkultur, worunter Kunst, Literatur, Musik, Theater, etc. fallen, sondern umfasst beinahe alles, was eine Gesellschaft charakterisiert und prägt. Kultur ist ein dynamischer Prozess, da Kultur die Gesellschaft prägt, die Kultur einer Gesellschaft aber wiederum von anderen Kulturen beeinflusst werden kann. Wichtig dabei ist, dass Kultur sich nicht vererbt, sondern von einer Generation an die nächste weitergereicht wird. 6
Es gibt in der Literatur jedoch keinen eindeutigen, allgemeinen Kulturbegriff, sondern vielmehr verschiedene, unterschiedliche Definitionen 7 . Interessant dabei ist, dass es auf Gemeinschaftsebene keine Definition des Begriffs gibt, weder im Primär- noch Sekundärrecht. Die Verträge schränken den Begriff nur insoweit ein, dass Bildung und Forschung ausgeklammert werden, indem diese Bereiche im EGV gesondert behandelt werden. Der Begriff ist sehr unbestimmt und wird in den Verträgen nicht inhaltlich
3 zitiert nach Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 5. Aufl. Mannheim 2003
4 zitiert nach Metzinger Udo, Hegemonie und Kultur. Die Rolle kultureller "soft-power" in der US-Außenpolitik,
Frankfurt/M. 2005, S. 46
5 Metzinger Udo, Hegemonie und Kultur. Die Rolle kultureller "soft-power" in der US-Außenpolitik,
Frankfurt/M. 2005, S. 46
6 ebd., S. 46-47
7 Saalbach Klaus-Peter, Inhalte und Ziele der europäischen Kulturpolitik, Marburg 2003, S. 5 JB Masterarbeit 6
konkretisiert, sondern lediglich inhaltlich von anderen Bereichen abgegrenzt. Es besteht kein „fest konturierter Rechtsbegriff der Kultur oder der Kulturpolitik“ 8 , weder auf europäischer noch in den meisten Fällen auf nationaler Ebene.
Auch die Kommission scheut sich davor, Kultur konkret zu definieren. Sie fasst den Begriff der „Kultur“ bewusst sehr weit und beschränkt ihn nicht auf Kultur im engeren Sinne von Kunst und Literatur, den so genannten geistig-schöpferischen Aspekt, sondern gibt Kultur gesellschaftlichen Charakter mit politischer Bedeutung 9 . Sie geht in ihrer Arbeit von einem „weit gefassten Kulturbegriff aus, der auf den Grundwerten Menschendwürde, Gleichheit und Freiheit basiert […], der alle Faktoren einschließt, die die Identität und die Würde des Menschen ausmachen“ 10 .
Im Kontext dieser Arbeit soll dieser weit gefasste, nur schwer greifbare Kulturbegriff von Wallerstein und der Kommission Anwendung finden, da vor allem im Rahmen von AKP sich Kultur nicht mehr nur auf Kultur im engeren Sinne beschränken kann. Das Stichwort Kulturdialog zeigt sofort, dass in der AKP der Austausch der unterschiedlichen „Gesellschaftskulturen“ von Bedeutung ist. Da diese Arbeit Kulturpolitik in der EU behandelt, ist natürlich insbesondere auch die Definition der Gemeinschaft bzw. der Kommission sehr wichtig. Der Kulturbegriff wird dort ebenfalls sehr weit gefasst. Er wird als Grundlage für die weitere Bearbeitung dienen.
1.2. Kulturpolitik
Die Kulturpolitik der EU, im Folgenden auch europäische Kulturpolitik genannt, wird im Zentrum dieser Arbeit stehen. Aufgrund der sehr breiten Definition von „Kultur“ lässt sich schließen, dass Kulturpolitik ebenfalls ein sehr breites Feld einschließen kann. Hinsichtlich einer Definition der EU-Kulturpolitik muss jedoch stark differenziert und der Begriff präzise bestimmt werden, um keine Unstimmigkeiten aufkommen zu lassen. Viviane Reding sieht das Ziel europäischer Kulturpolitik in erster Linie in der Erhaltung der kulturellen Vielfalt der MS der EU. Die Vielfalt der Kulturen Europas kann als gemeinsames kulturelles Erbe der EU verstanden werden und bildet die Basis für das heutige Europa. Europa und die EU sind aber auch gekennzeichnet durch gemeinsame Werte und Ideologien sowie eine gemeinsame
8 Simoleit Julia, Die Kulturpolitik der Europäischen Union - Handlungsrahmen und Entwicklungsperspektiven
am Beispiel des Programms Kultur 2000, Wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Grades Magister Artium
der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Münster 2003, S. 26-27
9 Max Cornelia, Die auswärtige Kulturkompetenz der Europäischen Gemeinschaft nach Art. 151 Abs. 3 EG,
Hamburg 2004, S. 74-76
10 Reding Viviane, Europa und die Kultur, In: Alles nur Theater? Beiträge zur Debatte über Kulturstaat und
Bürgergesellschaft, Köln 2004, S. 59 JB Masterarbeit 7
Geschichte. All dies zu schützen und zu erhalten sei die primäre Aufgabe europäischer Kulturpolitik, so die heutige Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien. 11 In Theorie und Praxis wird Kulturpolitik in den meisten Fällen in zwei Bereiche unterteilt, weshalb auch im Folgenden, wenn es um die europäische Kulturpolitik geht, zwischen einer Innenkulturpolitik und einer Außenkulturpolitik differenziert werden soll. Die innere Kulturpolitik der EU beinhaltet die gemeinschaftlichen Kulturprogramme sowie jegliche kulturelle Aktionen, die sich im geographischen Gebiet der EU auswirken. Als Auswärtige Kulturpolitik wird im Folgenden in Bezug auf die EU das kulturelle Engagement der EU und seiner MS in Drittstaaten und internationalen Organisationen verstanden. Es kann ab und an vorkommen, dass vereinzelt Bildungsprojekte der Gemeinschaft ebenfalls in die hier behandelte Kulturpolitik mit eingeschlossen werden, insofern sie kulturpolitischen Charakter haben.
1.3. Außenkulturpolitik
Auch Außenkulturpolitik oder Auswärtige Kulturpolitik schließt im Rahmen dieser Arbeit teilweise außenbildungspolitische Aspekte mit ein, da sie durchaus dieselben Ziele verfolgen können wie AKP. Das Auswärtige Amt hat deshalb den Terminus Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) gewählt. Aus den genannten Gründen der Eingeschränktheit dieser Arbeit soll im Folgenden jedoch der Terminus AKP gewählt und der Fokus auf die kulturpolitischen Aspekte im Sinne des weiteren Kulturbegriffs gelegt werden. Der AKP liegt also ebenfalls der erweiterte Kulturbegriff zugrunde. Er ermöglicht der nationalen AKP erst einen breiteren Tätigkeitsbereich hin zu Austausch und Zusammenarbeit und weg von der kulturellen Selbstdarstellung 12 .
AKP ist zwar Kulturpolitik, sie ist aber in erster Linie ein Mittel der Außenpolitik und wirkt dabei unterstützend zur Erreichung der Ziele der Außenpolitik 13 . Deshalb ist sie in Deutschland beispielsweise als „Dritte Säule“ integraler Bestandteil der Bundesaußenpolitik. Hierbei ist jedoch auf das der AKP implizite innere Spannungsverhältnis hinzuweisen (Kulturpolitik oder Außenpolitik?) 14 , was auf nationaler Ebene die Frage aufwirft, ob die AKP dem für Kulturangelegenheiten zuständigen Ressort oder dem Außenministerium
11 Reding Viviane, Europa und die Kultur, In: Alles nur Theater? Beiträge zur Debatte über Kulturstaat und
Bürgergesellschaft, Köln 2004, S. 50
12 Steininger Frank, Auswärtige Kulturpolitik als Instrument der Krisenprävention, Wissenschaftliche Arbeit zur
Erlangung des Grades Magister Artium am Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft an der
Ludwig-Maximilians-Universität München, München 2005, S. 30
13 Maaß Kurt-Jürgen (Hrsg.), Kultur und Außenpolitik, Baden-Baden 2005, S. 23
14 Steininger Frank, Auswärtige Kulturpolitik als Instrument der Krisenprävention, Wissenschaftliche Arbeit zur
Erlangung des Grades Magister Artium am Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft an der
Ludwig-Maximilians-Universität München, München 2005, S. 5 JB Masterarbeit 8
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Jerome Bourdier, 2006, Eine europäische Außenkulturpolitik als integraler Bestandteil europäischer Gemeinschaftspolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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