Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Darstellungsverzeichnis V
Abk ürzungsverzeichnis VI
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung. 1
1.2 Abgrenzung und Zielsetzung. 3
1.3 Gang der Argumentation 5
1.4 Begriffsdefinitionen. 6
2. Risiken in der Finanz- und Versicherungsbranche 10
2.1 Risikobegriff. 10
2.2 Risiken des Bankgeschäftes 11
2.2.1 Kreditrisiken. 11
2.2.2 Marktpreisrisiken 12
2.2.3 Das operationelle Risiko. 12
2.3 Risiken des Versicherungsgeschäftes 13
2.3.1 Versicherungstechnische Risiken 13
2.3.2 Kapitalanlagerisiken 14
2.3.3 Asset-Liability-Mismatching. 14
3. Basel II - Die neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarungen 16
3.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 16
3.2 Gründe für neue Eigenkapitalregeln. 17
3.3 Basel I - Ein erster Schritt. 19
3.4 Die Entwicklung von Basel II 20
3.5 Der Aufbau von Basel II 23
3.5.1 Säule I - Mindestkapitalanforderungen 23
3.5.1.1 Der Standardansatz. 24
3.5.1.2 Die IRB-Ansätze - Internal Ratings Based Approaches. 26
3.5.1.3 Operationelles Risiko. 28
3.5.1.4 Marktrisiko 30
3.5.2 Säule II - Bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess 31
3.5.3 Säule III - Erweiterte Offenlegung 33
3.6 Die Umsetzung von Basel II auf europäischer und nationaler Ebene 35
3.6.1 Die Rolle der Europäischen Union 35
3.6.2 Unterschiede der EU-Richtlinie zum Baseler Rahmenwerk 37
3.6.3 Die nationale Ebene der Umsetzung von Basel II 38
3.6.4 Die Einarbeitung der neuen Regeln im Kreditwesengesetz 39
3.6.5 Der Erlass der Solvabilitätsverordnung 41
Inhaltsverzeichnis III
3.6.6 Die ergänzende Verordnung der GroMiKV 43
3.6.7 Die Strukturen der MaRisk 43
3.6.7.1 Allgemeiner Teil. 44
3.6.7.2 Besonderer Teil 46
3.7 Konsequenzen für die Institute aus Basel II 48
3.7.1 Auswirkungsstudie QIS 5 48
3.7.2 Anforderungen an Kosten und Ressourcen 50
3.7.3 Auswirkungen auf Kreditpreise. 51
3.7.4 Auswirkungen auf den Wettbewerb. 51
4. Solvency II - Aufsichtsmodell für die Versicherungswirtschaft 53
4.1 Gründe für ein neues Aufsichtsmodell 53
4.2 Die bisherige Situation in der Versicherungsaufsicht 54
4.2.1 Solo-Plus-Aufsicht 56
4.2.2 Vermögensanlage 57
Quelle : BaFin. 58
4.2.3 Rückversicherungsaufsicht 58
4.3 Solvency I. 58
4.3.1 Änderungen für Schadensversicherungsunternehmen 60
4.3.2 Änderungen für Lebensversicherungsunternehmen 61
4.3.3 Zielerreichung. 61
4.4 Die Entwicklung von Solvency II 62
4.4.1 Die Chronologie und die Idee. 62
4.4.2 Phase 1 - Der Aufbau der Rahmenbedingungen 63
4.4.3 Phase 2 - Die Ausgestaltung und Implementierung 64
4.5 Erste Säule. 65
4.5.1 Modellierung des Kapitalanlagerisikos 69
4.5.2 Leben 71
4.5.3 Schaden 73
4.5.4 Kranken 73
4.6 Zweite Säule. 74
4.6.1 Interne Kontrolle und Verwaltung 75
4.6.2 Risikomanagement. 75
4.6.3 Zeichnungstätigkeit 76
4.6.4 Vertrags-, Schaden- und Rückstellungsmanagement 76
4.6.5 Aktiva- und Finanzmanagement. 77
4.6.6 Rückversicherung. 77
4.6.7 Sonstige Risiken. 77
4.7 Dritte Säule. 78
4.8 Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft. 79
4.8.1 Impact Assessment Report 82
4.8.2 Erste quantitative Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS1) 83
4.8.3 Zweite quantitative Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS2) 84
Inhaltsverzeichnis IV
5. Ein Vergleich der beiden Modelle 85
5.1 Gemeinsamkeiten von Basel II und Solvency II 85
5.2 Unterschiede von Basel II und Solvency II. 87
5.3 Abgleich der Risikoarten 89
5.3.1 Kapitalanlagerisiko 89
5.3.2 Versicherungstechnisches Risiko contra Kreditrisiko 90
5.3.3 Operationelle Risiken 90
6. Schlussbetrachtung 92
Literaturverzeichnis IX
Darstellungsverzeichnis V
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Die Risikogewichtung bei Basel I. 19
Darstellung 2: Die Drei Säulen von Basel II 23
Darstellung 3: Risikogewichte im Standardansatz 25
Darstellung 4: Die Risikoparameter der IRB-Ansätze 28
Darstellung 5: Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko 30
Darstellung 6: Umsetzung von Basel II 35
Darstellung 7: Aggregierte Ergebnisse der QIS 5 in Deutschland 49
Darstellung 8: Berücksichtigte Abschläge für Bonitätsrisiken 58
Darstellung 9: Berechnung des Schaden- bzw. Beitragsindex 61
Darstellung 10: Das Drei-Säulen-Modell von Solvency II 64
Darstellung 11: Mindestkapitalanforderungen Solvency II (Säule I) 67
Darstellung 12: Struktur des Standardmodells in Solvency II 68
Darstellung 13: Berechnung des Risikokapitals bei Zinssenkung. 70
Darstellung 14: Berechnung des Risikokapitals bei Zinsanstieg 70
Abkürzungsverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis
ABS Asset Backed Securities AIG Accord Implementation Group AIRB Advanced Internal Ratings Based AMA Ambitionierte Messansätze AnlV Anlagenverordnung ASA Alternativer Standardansatz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BIA Basisindikatoransatz BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BMF Bundesministerium der Finanzen CAD 3 Capital Adequacy Directive 3 (Dritte Kapitaladäquanzrichtlinie) CEBS Committee of European Banking Supervisors CEIOPS Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors CRD Capital Requirements Directive CEBS Committee of European Banking Supervisors DV Datenverarbeitung EAD
EBC European Banking Committee ECOFIN Europäischer Rat der Wirtschafts- und Finanzminister EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft e.V. eingetragener Verein EZB Europäische Zentralbank FIRB Foundation Internal Ratings Based GdC Group de Contact GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GroMiKV Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Abkürzungsverzeichnis VII
GS I Eigenmittelgrundsatz I HGB Handelsgesetzbuch IAA International Actuarial Association IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IAIS International Association of Insurance Supervisors IFRS International Financial Reporting Standards IRB Internal Ratings Based IRBA Internal Ratings Based Approaches IWF Internationaler Währungsfonds IT Informationstechnologie KapAusstV Kapitalausstattungsverordnung KMU Kleine und mittlere Unternehmen KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich KPMG
KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Kreditwesengesetz KWG-E Kreditwesengesetz-Entwurf LGD Loss given default (Verlustquote bei Ausfall) M Maturity (Restlaufzeit) MAH Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften MAIR Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der internen Revision MaK Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement MCR Minimum capital requirements MEK Mindesteigenkapital OECD Organisation for Economic Cooperation and Development PD Probability of default (Ausfallwahrscheinlichkeit) PwC PricewaterhouseCoopers (Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft) QIS Quantitative Impact Studies (Quantitative Auswirkungsstudie) RBC Risk Based Capital
Abkürzungsverzeichnis VIII
SCR Solvency capital requirements (Ökonomisches Kapital) SolvV Solvabilitätsverordnung SRP
SST Swiss Solvency Test STA Standardansatz VAG Versicherungsaufsicht VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VVG Versicherungsvertragsgesetz VW Versicherungswirtschaft Zfbf Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung ZfK Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen ZfV Zeitschrift für Versicherungswesen ZKA Zentraler Kreditausschuss
1. Einleitung 1
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Weltwirtschaft mit ihren einzelnen Volkswirtschaften befindet sich in einer beschleunigten Phase des Wandels. Die Globalisierung der Märkte und der Wettbewerb, gefördert durch die weltweite Vernetzung, verändern das Wesen der Wirtschaftssysteme. Moderne Kommunikationstechnologien steigern das technisch Mögliche und bewirken ein weltweites und ortsunabhängiges Operieren von Unternehmen und Institutionen.
Innerhalb dieser Ordnung nehmen Finanzsysteme eine entscheidende Rolle ein. Institutionen, meist Banken, regeln im Rahmen des Kapitalmarktes und als Finanzintermediär Angebot und Nachfrage von Geldkapital. Die Regelung zwischen Investitionen auf der einen und Ersparnissen auf der anderen Seite ist die zentrale Aufgabe des Finanzsektors, welcher somit als Kapitalvermittler auftritt. Die Stabilität der einzelnen Systeme ist für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung von großer Relevanz. Eine stabile und wachsende Weltwirtschaft basiert auf dem Zusammenspiel funktionierender Finanzsysteme. In Verbindung mit der ökonomischen Bedeutung stehen auch die Vertrauensempfindlichkeit des Kreditgeschäfts und die Schutzbedürftigkeit der Anleger. 1 Der Zusammenbruch eines nationalen Systems kann unter Umständen das gesamte Finanzsystem und damit auch die Weltwirtschaft gefährden. Vielfältige Finanzkrisen aus der Vergangenheit, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene, zeigen wie wichtig eine Absicherung durch die Regulierung der Rahmenbedingungen innerhalb des Finanzsektors ist und dass Schwachpunkte existieren.
Beispiele hierfür sind die Wirtschafts- und Finanzkrise Ostasiens 1997/1998, die Russlandkrise 1999 und das Platzen der Dotcom-Blase an den neuen Märkten im Jahr 2000. In allen Fällen führten verschiedenste Ursachen zu einem massiven Kapitalabfluss. Die Auswirkungen waren Liquiditätsengpässe und Insolvenzen bei den Banken. Aufgrund des hohen Verflechtungsgrades der Kredit- und Realwirtschaft ergeben sich Kettenreaktionen, die zunächst zu einem Übergriff
1 Vgl. B. Hofmann/ K. Pluto (2005), S. 241ff.
1. Einleitung 2
auf andere Banken und anschließend zu einer Krise der gesamten Volkswirtschaft führen. 2
Die Solidität des internationalen Finanzsystems ist jedoch nicht nur von Banken abhängig. In Zeiten, in denen dieselben Märkte von Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen umkämpft sind, muss die Betrachtung dieser Problematik auch auf die Versicherungswirtschaft ausgedehnt werden. Sie hat mit dem Ausgleich einzelwirtschaftlicher Schäden sowie Maßnahmen zur Schadensverhütung auf volkswirtschaftlicher Ebene ebenfalls eine erhebliche Verantwortung an stabilen Wirtschaftsprozessen. 3
Ihr Umfeld hat sich in den letzten Jahren entscheidend geändert. Auf die Versicherungsunternehmen wirken neuartige Faktoren ein. Neben Risiken wie Terrorismus und Elementarschäden in neuen Größenordnungen sehen sich die Versicherer auch mit der zunehmenden Komplexität ihres Geschäftes konfrontiert. Ursachen für eine schwindende Stabilität in beiden Sektoren sind die im Zuge steigender Komplexität und Dynamik entstandenen Risiken, die zwar schneller gehandelt, aber auch schneller übertragen werden können. 4 Nach allgemeiner Ansicht kann eine Stabilität nur durch eine wirksame und glaubwürdige Aufsicht, welche sich zuverlässiger Verfahren und Methoden bedient, gewährleistet werden. Der Schlüssel dafür liegt in sorgfältig erarbeiteten Aufsichtsmodellen, welche sich im Wesentlichen mit der Risikosensitivität und der Eigenkapitalunterlegung zum Schutz des gesamten Systems beschäftigen. Ansätze, welche jedoch nicht mehr auf der Höhe der Zeit sind, existieren schon seit Jahrzehnten. Die derzeit gültigen Eigenmittelvorschriften orientieren sich zu wenig an der realen Risikosituation.
Auf dem Finanzmarkt gab es in den letzten Jahren umfassende Innovationen und Verbesserungen der Techniken für die Risikomessung und das Risikomanagement. 5 Diese Tatsache und die im Zeitablauf unverändert gültigen Eigenkapitalre-
2 Vgl.S. Paul (2004a), S. 303ff.
3 Vgl. F. Romeike (2003), S. 22ff.
4 Während der Komplexitätsgrad durch Anzahl und Verschiedenheit entscheidungsrelevanter Fak-
toren determiniert wird, ergibt sich die Dynamik des Umfelds aus Häufigkeit, Stärke und Regularität
von Faktoränderungen. Vgl. H. Buchner/ S. Krause/ A. Weigand (1998), S. 452.
5 Vgl. Europäische Kommission (2002b), S. 4.
1. Einleitung 3
gelungen führten zu einem Auseinanderdriften der aufsichtsrechtlichen Regelungen und der internen Einschätzungen der Finanzhäuser. 6 Die Ausarbeitung von Legislativvorschlägen in diesem Bereich war wesentlicher Bestandteil der Europäischen Union im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, welcher auf der Prioritätsliste der Wirtschaftsreformagenda ganz oben stand. 7 Mit Basel II für die Banken und Solvency II für die Versicherungsbranche wird diese Vorgabe in zwei neuen Aufsichtsmodellen umgesetzt. Als Konsequenz daraus ergeben sich im Kontext wichtige Fragestellungen: Welche Verfahren schaffen eine Sicherung und Vereinheitlichung der verschiedenen Finanzsysteme in unterschiedlichen Ländern und Märkten? Wie erfolgt eine Wahrung der Wettbewerbsgleichheit? Wie sieht die Umsetzung für entwickelte Systeme in europäisches Recht und anschließend in nationales Recht aus? Wie erfolgt die Implementierung bei den Finanzdienstleistern? Und schlussendlich: Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten weisen Basel II und Solvency II auf?
1.2 Abgrenzung und Zielsetzung
Generell betrachtet ist eine öffentliche Regulierung von Banken und Versicherungen aufgrund unterschiedlicher Schwächen des Marktes, z. B. durch Marktmachtmissbrauch, externe Effekte oder schlichtweg durch die Asymmetrie des Informationsniveaus von Käufern und Verkäufern gerechtfertigt. 8 Aufsichtsmodelle bieten einen Funktionsschutz des Finanzsystems, welcher sich unter anderem durch geeignet ausgestaltete regulatorische Eigenkapitalanforderungen erreichen lässt. 9
Zu diesem Zweck wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, als Beitrag zu einem soliden und stabilen globalen Finanzsystem, das Modell Basel II entwickelt. Es soll die Anfälligkeit des Bankensystems gegenüber Krisensituationen reduzieren. 10 Eine unveränderte Übernahme dieser Vereinbarungen auf die Versicherungswirtschaft ist aufgrund der spezifischen Zielsetzungen und Risiko-
6 Vgl.H. Thelen-Piscke/ F. Loch (2004), S. 732f.
7 Vgl. Europäische Kommission (2002b), S. 4.
8 Vgl. X. Freixas/ J.-C. Rochet (1999), S. 257.
9 Vgl. Ebenda, S. 259.
10 Vgl. Europäische Kommission (2002b), S. 4.
1. Einleitung 4
profile nicht sinnvoll. 11 Daher wird es für diesen Bereich ein eigenes Aufsichtsmodell in Form von Solvabilitätsvorschriften (Solvency II) geben. Die Relevanz von Eigenmittelanforderungen, sowohl für Banken als auch für Versicherer im Umgang mit Risiken, deren Gestaltung und die Umsetzung auf nationaler Ebene, sind Bestandteil dieser Arbeit.
Ziel ist es, die Inhalte und die Funktion von Basel II und Solvency II vor dem Hintergrund des voranschreitenden Zusammenrückens der Geschäftstätigkeit und der differenzierten Risikoprofile darzulegen und im Hinblick auf die Implementierung beider Systeme einen Vergleich für die Finanzbranche zu erstellen. Insbesondere wird es von Bedeutung sein, im Rahmen des „Level Playing Field-Grundsatzes“ 12 sowohl Gemeinsamkeiten als auch markante Unterschiede beider Sektoren herauszustellen.
Festzuhalten ist, dass der Umfang beider Aufsichtsmodelle nur eine Betrachtung der Kernelemente zulässt. Weder die detaillierte Ausgestaltung noch die Berechnung konkreter statistischer Modelle sind Element dieser Arbeit. Der außerordentliche Umfang an Arbeitspapieren der verschiedensten Institutionen im Rahmen der Konzipierung, Entwicklung und Konsultationen beider Modelle führt dazu, eine Selektion in der Darstellung vorzunehmen und sich letztendlich auf die Konsequenzen zu konzentrieren.
Im Rahmen der Darstellung von Basel II liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung der Vorschläge auf europäischer bzw. nationaler Ebene. Da die nationale Gesetzgebung das Resultat der europäischen Vorgaben darstellt und teilweise Abweichungen in Form von Wahlrechten enthält, erscheint es sinnvoll, im Wesentlichen die Konsequenzen der neuen Regelungen für die inländischen Institute auf nationaler Ebene zu betrachten. Eine doppelte bzw. dreifache Betrachtung wird damit vermieden.
Da der Zeitplan für Solvency II sich etwas verschoben hat und eine erste EU-Richtlinie voraussichtlich erst im Sommer 2007 zu erwarten ist, wird hier auf die aktuellen Entwicklungen der allgemeinen Vorgaben und des Standardmodells eingegangen. Vor diesem Hintergrund wird auch auf die international
11 Vgl. T. Schubert/ G. Grießmann (2004), S. 1399ff.
12 Der Grundsatz des Level Playing Field beschreibt eine einheitliche Umsetzung bei gleichen Be-
dingungen.
1. Einleitung 5
anerkannten Vorschläge des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. zurückgegriffen.
1.3 Gang der Argumentation
Zur Darstellung signifikanter Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Aufsichtsmodelle erfolgt in der vorliegenden Arbeit eine Gliederung in verschiedene Kernelemente.
Im ersten Teil gilt es neben einer Grundlagenbetrachtung des Risikos die unterschiedlichen Formen der Risiken in der Finanz- und Versicherungsbranche zu bestimmen und zu charakterisieren.
Im Anschluss werden die von der Europäischen Union als Lösungsansätze betrachteten Aufsichtsmodelle Basel II und Solvency II in den Kapiteln drei und vier theoretisch dargestellt. Zu diesem Zweck wird ein kurzer Überblick über die bisherigen Situationen der Aufsicht, die Entwicklungen und soweit möglich die Ergebnisse bzw. Auswirkungen, gewährt.
Basel II steht kurz vor der Umsetzung und ist weitestgehend entwickelt. Daher werden neben dem Aufbau auch die aktuellen Umsetzungen in Form der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005, welche sich auf verschiedene Ebenen der deutschen Gesetzgebung auswirkt, betrachtet.
Solvency II befindet sich noch nicht in der Entwicklungsphase und hat noch kein endgültiges Gesicht. Gerade erst ist eine zweite Auswirkungsstudie angelaufen, deren Ergebnisse erst im Oktober 2006 zu erwarten sind. Hier wird auf die aktuellen Tendenzen verwiesen.
Beide Ansätze stimmen in wesentlichen Prämissen überein und dennoch unterscheiden sich zentrale Merkmale. Im fünften Kapitel erfolgt ein grundsätzlicher Vergleich vor dem Hintergrund einer Umsetzung und möglicher Konsequenzen für Finanzdienstleister. Von speziellem Interesse ist dabei, welche Anforderungen in den unterschiedlichen Zweigen, insbesondere an das Risikomanagement, erfüllt sein müssen.
Das sechste und letzte Kapitel widmet sich einer Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Gesamtüberblick und gibt einen Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen in der Finanz- und Versicherungsbranche in Bezug auf die Aufsichtsregeln.
1. Einleitung 6
Zur besseren Verständlichkeit einzelnen Begrifflichkeiten wird im Folgenden zunächst eine kurze Abgrenzung in Form von Definitionen vorgenommen.
1.4 Begriffsdefinitionen
Nach allgemeiner Ansicht zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und unabhängige Finanzdienstleister zur Gruppe der Finanzdienstleister.
Zur Klärung der Frage, welche Unternehmen von aufsichtsrechtlichen Regelungen betroffen und somit Gegenstand dieser Arbeit sind, erfolgt eine Eingruppierung auf Basis der Ausführungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
Institute sind im Sinne des KWG Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.
Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KWG solche Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich macht.
Finanzdienstleistungen sind in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.1-8 KWG dargestellt. Dazu gehören die Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung, der Eigenhandel, die Drittstaateneinlagenvermittlung, das Finanztransfergeschäft, das Sortengeschäft und das Kreditkartengeschäft. Gemäß § 1 Abs. 3d Satz 2 KWG können unter bestimmten Umständen auch Wertpapierhandelsfirmen (in der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie als „Wertpapierfirma“ deklariert) Finanzdienstleistungsinstitute sein. Welche Unternehmen nicht als Finanzdienstleistungsinstitut anzusehen sind und somit keiner Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem KWG bedürfen, ist in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr.1-12 und Abs. 10 KWG geregelt. Die wichtigsten Ausnahmen sind:
• private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen.
1. Einleitung 7
• Unternehmen, die Finanzdienstleistungen ausschließlich für Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen erbringen.
• Unternehmen, die als Finanzdienstleistungen ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung zwischen Kunden und einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft, betreiben.
• Angehörige freier Berufe, die Finanzdienstleistungen nur gelegentlich im Rahmen ihrer Berufstätigkeit erbringen und einer Berufskammer in der Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts angehören, deren Berufsrecht das Erbringen von Finanzdienstleistungen nicht ausschließt.
• Unternehmen, deren einzige Finanzdienstleistung der Handel mit Sorten ist, sofern ihre Haupttätigkeit nicht im Sortengeschäft besteht (z. B. Hotels, Reisebüros, Kaufhäuser etc.).
Finanzunternehmen sind Unternehmen die keine Institute sind und deren Haupttätigkeit darin besteht,
• Beteiligungen zu erwerben und zu halten
• Geldforderungen entgeltlich zu erwerben
• Leasingverträge abzuschließen
• mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zu handeln
• andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten (Anlageberatung)
• Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen zu beraten sowie bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen diese zu beraten und ihnen Dienstleistungen anzubieten oder
• Darlehen zwischen Kreditinstituten zu vermitteln (Geldmaklergeschäfte). Finanzholding-Gesellschaften sind Finanzunternehmen, die keine gemischten Finanzholding-Gesellschaften sind und deren Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Finanzunternehmen sind und die mindestens ein Einlagenkreditinstitut, ein E-Geld-Institut, ein Wertpapierhandelsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft zum Tochterunternehmen haben.
1. Einleitung 8
Zur Finanzbranche zählen im Sinne des KWG folgende Branchen:
• die Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche mit Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen. Kapitalanlagegesellschaften gehören nach dem KWG nicht dieser Branche an.
• die Versicherungsbranche mit den Erstversicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen und Versicherungs-Holdinggesellschaften im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)
• eine weitere aus den gemischten Finanzholding-Gesellschaften gebildete Branche.
Ein Finanzkonglomerat im Sinne des KWG ist vorbehaltlich des § 51a Abs. 2 bis 6 eine Gruppe von Unternehmen,
• die aus einem Mutterunternehmen, seinen Tochterunternehmen und den Unternehmen, an denen das Mutterunternehmen oder ein Tochterunternehmen eine Beteiligung halten, besteht, oder aus Unternehmen, die zu einer horizontalen Unternehmensgruppe zusammengefasst sind
• an deren Spitze ein beaufsichtigtes Finanzkonglomeratsunternehmen steht, bei dem es sich um ein Mutterunternehmen eines Unternehmens der Finanzbranche, ein Unternehmen, das eine Beteiligung an einem Unternehmen der Finanzbranche hält, oder ein Unternehmen, das mit einem anderen Unternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche oder der Versicherungsbranche zu einer horizontalen Unternehmensgruppe zusammengefasst ist, handelt; steht kein beaufsichtigtes Finanzkonglomeratsunternehmen an der Spitze der Gruppe, weist die Gruppe jedoch mindestens eines dieser Unternehmen als Tochterunternehmen auf, ist die Gruppe ein Finanzkonglomerat, wenn sie vorwiegend in der Finanzbranche tätig ist:
• der mindestens ein Unternehmen der Versicherungsbranche sowie mindestens ein Unternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche angehören und
• in der die konsolidierte oder aggregierte Tätigkeit beziehungsweise die konsolidierte und aggregierte Tätigkeit der Unternehmen der Gruppe sowohl in der Versicherungsbranche als auch in der Banken- und Wertpapierdienst- leistungsbranche erheblich ist.
1. Einleitung 9
Als Ergebnis dieser Klassifizierung ist zu sagen, dass Versicherungsunternehmen dem Gesetz nach nicht zu den Finanzdienstleistungsinstituten gehören. Gemäß § 1 VAG unterliegen alle Unternehmen der Aufsicht für Versicherungen, die den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gegenstand haben und nicht Träger der Sozialversicherung sind. Entsprechende Ausnahmen bilden beispielsweise Unterstützungseinrichtungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen Versicherungsverhältnisse unmittelbar Kraft Gesetzes entstehen und andere spezielle Einrichtungen, die in § 1 VAG geregelt sind.
Die rechtlichen Umstände betrachtend ist eine klare Abgrenzung zwischen den Begrifflichkeiten, zur Verdeutlichung ob und welche Aufsicht Gültigkeit hat, vorzunehmen.
Unternehmen beider Sektoren sind der Finanzbranche zugehörig und zählen in einzelnen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen zu der Form des Finanzkonglomerats. Mit Blick auf den allgemeinen Gebrauch und zur Vermeidung von Irritationen erfolgt im Verlauf dieser Arbeit eine übergreifende Verwendung der Begriffe eines Finanzdienstleistungsinstitutes, eines Finanzunternehmens oder des rechtlich nicht belegten Begriffes des Finanzdienstleisters. Bei Bedarf erfolgt ein gesonderter Hinweis.
2. Risiken in der Finanz- und Versicherungsbranche 10
2. Risiken in der Finanz- und Versicherungsbranche
2.1 Risikobegriff
Allgemein ausgedrückt ist „Risiko“ ein Wagnis, eine Gefahr oder die Verlustmöglichkeit bei einer unsicheren Unternehmung. 13
Der Begriff „Risiko“ wird in der Theorie und Praxis nicht eindeutig definiert und hat sich über Jahrzehnte entwickelt. 14 Aus diesem Grund beschränken sich die Ausführungen bezüglich des Risikos in dieser Arbeit auf die für die Finanzwelt relevanten Aspekte. Dazu einige prinzipielle Ansichten:
• Ein finanzielles Risiko stellt die Gefahr des Abweichens der Realität von den einst angestrebten Finanzierungszielen dar. Dadurch ist unter Umständen das langfristige finanzielle Gleichgewicht der Unternehmung gestört. Beispielhaft ist der massive Entzug von Fremd- und Eigenkapital zu nennen, welcher in der Folge zu Ausfällen in der Bedienung von Krediten führen kann. 15
• „Mit jeder unternehmerischen Aktivität sind Risiken verschiedenster Art ver-bunden. Risiken entstehen durch die unvollständige Prognostizierbarkeit der Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen und externer Faktoren zukünftiger Entwicklungen. Unternehmerische Entscheidungen und Ihre Auswirkungen werden durch verschiedenste Parameter bestimmt, die sich im Zeitablauf bis zum Eintritt der Auswirkungen verändern können oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden sind.“ 16
• Die Entscheidung über eine Handlung oder ein Vorgehen führen nicht zu einem sicheren Ergebnis. Es ergibt sich eine Wahrscheinlichkeitsverteilung auf verschiedene Ergebnismöglichkeiten. Es kann zu einer positiven wie auch negativen Diskrepanz des Handlungsergebnisses von dem beabsichtigten Ziel
13 Vgl. Duden Fremdwörterbuch (1990), S. 687.
14 Vgl. M. Diederichs (2004), S. 9.
15 Vgl. Beck-Wirtschaftsberater (1997), S. 559.
16 M. Diederichs (2004), S. 8.
2. Risiken in der Finanz- und Versicherungsbranche 11
kommen. Die Möglichkeit einer negativen Abweichung des Ergebnisses vom Erwartungswert wird als Risiko bezeichnet. 17
Die Aktivitäten im Bankenwesen wie auch in der Versicherungsbranche beinhalten allgemeine und spezifische Risiken. Die Quellen des Risikos sind unterschiedlicher Art und werden zur Veranschaulichung der Problematik im folgenden Abschnitt dargestellt. Dabei sind die branchenspezifischen Besonderheiten zu beachten.
2.2 Risiken des Bankgeschäftes
2.2.1 Kreditrisiken
Für das breite Spektrum an Bankgeschäften und Finanzdienstleitungen 18 ergeben sich drei große Risikogruppen mit mittelbarer und unmittelbarer Wirkung auf die Gewinn- und Verlustsituation. Diese sind: Kreditrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken.
Das Kreditrisiko stellt im Bankensektor die wichtigste Risikokategorie dar. Im engeren Sinn beschreibt es die Gefahr, dass ein Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt. Es handelt sich um so genannte „Adressausfallrisiken“. 19 Es ergibt sich somit aufgrund des Ausfalls des Geschäftspartners ein potentieller Verlust des überlassenen Kapitals einschließlich anteiliger Zinsen.
Sich häufende Kreditverluste waren in der Vergangenheit die häufigste Ursache für Insolvenzen von Banken.
Im weiteren Sinn betitelt der Begriff Kreditrisiko das Risiko einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit eines Schuldners (Bonitätsrisiko). Dies würde zu einer Neubewertung der entsprechenden Aktiva führen. 20
Die Analyse von Kreditrisiken hat in den letzten Jahren, auch im Hinblick auf Basel II, stark an Bedeutung gewonnen. Die Risikomanagementsysteme der Banken werden zunehmend ausgebaut.
17 Vgl. B. Egbers (2002), S. 7.
18 Zu den möglichen Bankgeschäften siehe § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG; zu den Finanzdienstleistungen
siehe § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG.
19 Vgl. Deutsche Bundesbank (2004b), S. 79ff.
20 Vgl. Ebenda.
2. Risiken in der Finanz- und Versicherungsbranche 12
2.2.2 Marktpreisrisiken
Marktpreisrisiken, in der Literatur auch als Marktrisiko zu finden, beschreiben die Gefahr einer ungünstigen Entwicklung der Finanzmärkte. 21 Preisänderungen von Finanzinstrumenten können potentielle Verluste generieren. Dabei wird das Risiko einer Marktwertänderung von Long- oder Shortpositionen aufgrund von Schwankungen der zugrunde liegenden Marktpreise betrachtet. Im Einzelnen handelt es sich je nach Position um Zinsänderungs-, Aktienkurs-, Warenpreis- oder Wechselkursrisiken. 22
Im Marktrisikobereich kommen innerhalb von Banken Stresstests bzw. Szenarioanalysen zum Einsatz, welche die Veränderungen der Risikoparameter eines Wertpapier- oder Kreditportfolios bei einem unterstellten Schock untersuchen. 23 Aufgrund einer breiten Datenbasis ist die Modellierung eines solchen Tests in diesem Bereich einfacher zu bewerkstelligen als in anderen Bereichen. Im Fokus des Interesses steht dabei meist das Zinsrisiko.
2.2.3 Das operationelle Risiko
Neben den „etablierten“ Risikoarten wurde durch die tief greifenden wirtschaftlichen Veränderungen in den späten 1980er Jahren eine weitere nicht zu vernachlässigende Risikokategorie entdeckt, das operationelle Risiko, auch operatives Risiko. Diese Form ist übergreifend und sowohl für die Bank- als auch die Versicherungsbranche bedeutend.
Hierbei handelt es sich um „die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten“. 24 Beispiele hierfür sind Fehler auf-grund menschlichen Versagens, unzulängliche interne Kontrollen, Betrugsdelikte, DV-Systemausfälle, Brände oder andere Katastrophen. 25 Aber auch Rechtsrisiken im Bezug auf Gesetzesänderungen im Bereich des Verbraucher- und Anle-
21 Vgl.J Schauff/ T. Stellmacher (2005), S. 567ff.
22 Vgl. Deutsche Bundesbank (2004), S. 79ff.
23 Vgl. Ebenda.
24 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004), § 645.
25 Vgl. M. Cluse u.a. (2005), S. 19ff.
2. Risiken in der Finanz- und Versicherungsbranche 13
gerschutzes zählen dazu. 26 Strategische Risiken oder Reputationsrisiken sind dagegen nicht enthalten.
Die Bedeutung von operationellen Risiken ist, obwohl in den aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Vergangenheit nicht berücksichtigt, sehr groß. Diese Tatsache ist darin begründet, dass die Komplexität der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute infolge verstärkter Tendenzen zu Outsourcing, wachsender Abhängigkeit von In-formationstechnologien sowie der Ausbreitung von „electronic banking“ stark zugenommen hat. Banken stufen das operationelle Risiko hinter dem Kreditrisiko als zweitwichtigste Risikoart ein. 27
Bei der Quantifizierung des operationellen Risikos hat sich bislang noch kein Standard herauskristallisiert. Daher sieht Basel II drei Ansätze zur erforderlichen Eigenkapitalunterlegung vor.
2.3 Risiken des Versicherungsgeschäftes
Im Versicherungswesen stellt die Absicherung von Risiken das Kerngeschäft dar. Versicherungsunternehmen tragen stets das Risiko, im Schadenfall von den Versicherten in Anspruch genommen zu werden, da diese unvorhersehbare und nachteilige Ereignisse gegen eine Prämie auf das Unternehmen transferieren. Wie auch im Bankengeschäft ist das Risikoprofil vielschichtig. Ein Modell des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beinhaltet als wesentliche Bestandteile versicherungstechnische Risiken, Kapitalanlagerisiken und operative Risiken. 28 Ergänzend ist an dieser Stelle das Asset-Liability-Mismatching zu nennen. Die aus dem Prozess der Wertschöpfungskette resultierenden betriebswirtschaftlichen Risiken, wie das Beschaffungsrisiko, das Leistungserstellungsrisiko sowie Absatz- und Finanzierungsrisiken, sollen an dieser Stelle eine kurze Nennung erfahren, werden jedoch nicht ausführlicher betrachtet. Im Fokus des aufsichtlichen Interesses stehen die branchenspezifischen Risikoarten.
2.3.1 Versicherungstechnische Risiken
Ergänzend zu den üblichen betrieblichen Risiken treten bei Versicherungen branchenspezifische Risiken auf, die bei der Ausgestaltung der Geschäftstätig- 26 Vgl.Deutsche Bundesbank (2004a), S. 8.
27 Vgl. Deutsche Bundesbank (2001), S. 28.
Arbeit zitieren:
David Follmann, 2006, Basel II und Solvency II - Gemeinsamkeiten und Unterschiede für ein Finanzdienstleistungsinstitut, München, GRIN Verlag GmbH
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