Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 3
2. Soziales Handeln 3
3. Strukturierung sozialen Handelns 4
3.1 Vergemeinschaftung 5
3.2 Vergesellschaftung 7
3.3 Verband 9
4. Macht und Herrschaft 11
5. Fazit 13
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O. Langewitz Gesellschaft bei Max Weber
1. Einleitung
Max Weber gilt als Mitbegründer der deutschen Soziologie und beschrieb die Soziologie als „Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will". Wissenschaftstheoretisch trat er also für eine qualitative Methode ein. Des Weiteren bestand er auf der Soziologie als eine werturteilsfreie Wissenschaft. Webers Schaffen ist sehr vielseitig und umfassend. Er beschäftigte sich mit den Bereichen Soziologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft, Geschichte- und
Religionswissenschaft, Politikwissenschaft.
Seine Werke dienen heute noch vielen Wissenschaftler, sei es, um sie umzuinterpretieren oder sich auf sie zu stützen, auch Talcott Parsons setzte sich mit ihm auseinander. Seine Werke entstanden vor dem Hintergrund einer sich verändernden Gesellschaft, der Übergang vom Kapitalismus der freien Konkurrenz zum monopolisierten Kapitalismus, beeinflusst wurde er außerdem maßgeblich durch seine nationale Erziehung. Zu seinen bekanntesten und den weltweit wichtigsten Werken der Soziologie zählen die "Die protestantische Ethik und der 'Geist' des Kapitalismus" und das Monumentalwerk "Wirtschaft und Gesellschaft", das erst 1922 nach seinem Tode erschien und als eine grundlegende Darstellung seines Begriffs- und Denkhorizontes angesehen werden kann. Weber hat auch wichtige Erkenntnisse zum Gebiet der Ökonomie beigesteuert. Von ihm stammt die Theorie des rationalen Handelns, nach der die Handlungen einer Person durch ein Zweck-Mittel-Kalkül bestimmt sind. Auf diese Theorie des rationalen und sozialen Handelns werde ich kurz eingehen und mit seinem Gesellschaftsbegriff werde ich mich etwas näher befassen.
2. Soziales Handeln
Handeln soll ein menschliches Verhalten heißen, wenn der Handelnde damit einen subjektiven Sinn verbindet. Handeln unterscheidet sich also von Verhalten dadurch, dass es für den Handelnden einen Sinn macht. Wenn ich zum Beispiel beim Laufen meine Füße bewege, ist dies noch kein Handeln, weil diese Bewegung keine weitere Bedeutung für mich hat. Erst wenn ich schnell renne und mir dann die Füße wehtun und ich eine Pause einlege, so
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O. Langewitz Gesellschaft bei Max Weber
ist das „Pause machen“ ein Handeln, denn ich messe den Schmerzen eine Bedeutung zu, deren Wirkung dann die Pause ist.
Soziales Handeln ist aber ein Handeln, welches seinem Sinn nach auf das Handeln oder den Handlungssinn anderer bezogen ist. Ein Zusammenprall zweier Radfahrer zum Beispiel ist ein bloßes Naturgeschehen. Aber der Versuch auszuweichen oder eine Prügelei nach dem Zusammenprall wären soziales Handeln. Soziales Handeln ist also nicht nur sinnhaftes Verhalten, sondern hat auch eine Orientierung am Handeln eines oder mehrerer Akteure. Dieses Handeln ist nur gemeinsam mit anderen möglich und es kann zu einer wechselseitigen Bezugsnahme kommen.
Weber unterscheidet vier Typen des Handelns. Zweckrationales Handeln sind die Handlungen eines Akteurs, die durch Erwartungen hinsichtlich von Dingen und Personen in der Umwelt geleitet und unter Benutzung von Mitteln der Verwirklichung eines Zwecks zugeordnet sind. Wertrationales Handeln ist ein Handeln, das um seiner selbst willen, seines Eigenwertes wegen, vollzogen wird. Traditionelles Handeln ist ein Handeln, das eingelebten Gewohnheiten folgt oder bei dem Überlieferungen oder Traditionen die Handlungen steuern. Und affektuelles Handeln ist ein durch Stimmungen und Gefühlslagen bestimmtes Handeln. Zum Beispiel schlägt Person X vor lauter Wut mit der Faust gegen die Wand. Die oben erwähnte wechselseitige Bezugsnahme von Akteuren auf das sinnhafte Handeln des jeweiligen Gegenübers nennt Max Weber „Soziale Beziehung“. Jedoch bedeutet nicht jedes soziale Handeln auch gleichzeitig eine soziale Beziehung. Person X beobachtet beispielsweise Person Y, die auf der Straße steht und einen Wutanfall hat. Person X geht weiter und ärgert sich, hat damit aber noch keine Wechselseitigkeit hergestellt, sondern sich einfach nur an dessen Wut orientiert. Er hat zwar sozial gehandelt, doch nur wenn er zu Person Y hingegangen wäre und ein Gespräch angefangen hätte, wäre die Rede von einer sozialen Beziehung gewesen.
3. Strukturierung sozialen Handelns
Es kann auf sehr allgemeiner Ebene zwischen zwei Formen der Strukturierung sozialen Handelns unterschieden werden: „Vergemeinschaftung“ und „Vergesellschaftung“
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O. Langewitz Gesellschaft bei Max Weber
3.1 Vergemeinschaftung
„Vergemeinschaftung« soll eine soziale Beziehung heißen, wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns – im Einzelfall oder im Durchschnitt oder im reinen Typus – auf subjektiv gefühlter ( affektueller oder traditionaler) Zusammengehörigkeit der Beteiligten beruht (Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, Tübingen:1972, Kap.1, § 9, S. 21).“
Man sieht also, dass zwei von den vier Grundtypen des Handelns im Begriff der Vergemeinschaftung wieder aufgenommen werden. Formen der Vergemeinschaftung beruhen im Wesentlichen auf der Bekanntschaft der involvierten Akteure, sie entstehen auf der Grundlage von bereits gemeinsam Erlebten und setzen eine gewisse Reichhaltigkeit und Dichte der Interaktion voraus. Der Begriff Bekanntschaft soll hier ein Wissen über die Verhaltenseigenschaften des jeweils anderen bezeichnen, ein Wissen, das bei den Interaktionspartnern in der direkten persönlichen Interaktion entsteht. Ein besonders gut geeignetes Beispiel ist die Familiengemeinschaft. Sie zeigt sehr deutlich, dass Gemeinschaften aufgrund freier Willensentscheidung entstehen können (Ehepartner). Man kann aber andererseits auch ohne freie Willensentscheidung in eine hineingeboren werden (Kinder). Die Freiheit aus einer Gemeinschaft auszutreten, kann unterschiedlich groß oder klein sein. Der Austritt fällt nicht immer leicht und wird oft behindert oder moralisch diskreditiert. Es gibt neben den beiden Extremen der freien Willensentscheidung und des Hineingeborenwerdens auch Gemeinschaften, bei denen die Willensentscheidung eingeschränkt ist. Schicksalsgemeinschaften zum Beispiel zählen zu diesen Gemeinschaften. Zunächst wildfremde Menschen, helfen sich gegenseitig z.B. aufgrund eines Unfalls in einem Rettungsboot über längere Zeit.
Wichtige Kriterien für Gemeinschaften sind erstens die klare Festlegung der Zugehörigkeit und somit die Abgrenzung zum „Rest der Welt“. Solidarität der Gemeinschaftsangehörigen untereinander sowie Vertrautheit der Beteiligten und emotionale Bindungskräfte (das Wir-Gefühl), sind weitere wichtige Punkte. Jedoch muss die klare Zugehörigkeit für Außenstehende nicht zwingend erkennbar sein. Es muss sich auch nicht um objektiv eindeutige Kriterien handeln, wichtig ist nur, dass die Mitglieder selbst wissen oder spüren wer dazu gehört und wer nicht. Zugehörigkeitsmerkmale werden häufig bewusst oder unbewusst künstlich geschaffen, etwa in Form von besonderen Kleidungsmerkmalen. Es kann
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Arbeit zitieren:
Linda Weidner, 2006, Gesellschaft bei Max Weber, München, GRIN Verlag GmbH
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