Freie Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut
PS: Die Rolle des Strafrechts in Politik und Gesellschaft
Berlin, 31.03.2006
Das Strafgesetzbuch der DDR –
Eine Instrumentalisierung zu politischen Zwecken?
von: Josepha Helmecke
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der Kriminalitätstheorie des Sozialismus 3
3. Einführung in das StGB der DDR 5
4. Das politische Strafrecht 11
5. Fazit 17
6. Literaturverzeichnis 19
1. Einleitung
Am 25. März 1962 wurde das „Nationale Dokument“1, mit dem Titel „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ durch den Nationalrat der Nationalen Front der DDR, veröffentlicht. Nach der territorialen Spaltung Deutschlands durch den Mauerbau im August 1961, hatte das „Nationale Dokument“ zum Ziel, die Deutsche Demokratische Republik auch gesetzgeberisch von der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abzugrenzen. Staatsratsvorsitzende Walter Ulbricht erklärte bei der Veröffentlichung des „nationalen Dokuments“, dass die deutsche Nation fortan in zwei, sich feindlich gegenüberstehende, Staaten gespalten ist. Des Weiteren kommentierte er, dass der Sieg des Sozialismus eine historische Gesetzmäßigkeit sei, welche sich auch in der BRD vollziehen werde.2
Die Einführung neuer Personalausweise in der DDR am 2. Januar 1964 und das Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Februar 1967 fixierten zudem die Souveränität der DDR.3 Die gesetzgeberische Hegemonialmacht der DDR war zum einen durch das Inkrafttreten der DDR-Verfassung am 7. Oktober 1949 besiegelt4 und zum anderen durch den Beschluss des neuen sozialistischen Strafrechts in Form des Strafgesetzbuches (StGB) am 12. Juli 1968, welches vor allem die Staats- und Gesellschaftsordnung schützen sollte.5 Im Besonderen diente das StGB dem Kampf gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, ausgehend vom westdeutschen Imperialismus und seinen Verbündeten.6 Der Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung war ausführlich im Besonderen Teil Kapitel 8 „Straftaten gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung“ des StGBs verankert. Darüber hinaus war die Sicherung und der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR in Kapitel 1 „Verbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte“ und Kapitel 2 „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“ im Besonderen Teil des StGBs festgesetzt.7 Die Kapitel 1, 2 und 8 machten das politische Strafrecht aus und bildeten den Kern des StGBs der DDR.
Die zentrale Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschland (SED) im politischen System der DDR war in Artikel 1 der DDR-Verfassung festgelegt. Folglich bestimmte die SED alle politischen Rahmenbedingungen und Ziele. Den Gesetzen, kam dabei die Aufgabe zu, diese Beschlüsse umzusetzen. Folgerichtig unterlag auch das StGB und dessen politisches Strafrecht dem Primat der Politik und diente der Errichtung und Sicherung des Sozialismus.8 Wie jedoch das StGB seiner politischen Funktion in der DDR gerecht zu werden versuchte und ob es sich dabei um eine Instrumentalisierung des StGBs für politische Zwecke handelte, soll nun im Folgenden geklärt werden. Die Bearbeitung der Frage gliedert sich in drei Phasen: In der ersten Phasen wird dargestellt, welche kriminalitätstheoretische Sichtweise die marxistischleninistische Partei verfolgte, um Rückschlüsse auf die Strafrechtstheorie ziehen zu können, die wiederum Aufschluss über das Fundament gibt, auf dem das StGB der DDR gebaut war. Die Darstellung der Strafrechtstheorie des Sozialismus ist zu Beginn von wesentlichem Wert, da alle folgenden Betrachtungen des StGBs darauf Bezug nehmen werden. In der zweiten Phase wird mit Hilfe einer Erläuterung der Präambel des StGBs der DDR geklärt, welche Aufgaben und Funktionen dem StGB im politischen System zukamen. Die anschließende Darstellung des Sanktionssystems des Strafrechts soll aufzeigen, wie es seinen Zielen gerecht zu werden vermochte. Diese allgemein gehaltene Einführung in das Strafrecht der DDR wird zeigen, inwiefern die sozialistische Kriminalitätstheorie das StGB, im Speziellen das politische Strafrecht, prägten.
Abschließend wird in der dritten Phase mittels genauerer Betrachtung der Straftatbestände des politischen Strafrechts im Besonderen Teil des StGBs, erläutert, in welcher Form und in welchem Umfang die Straftatbestände im StGB aufgenommen und wie sie bestraft wurden, um klären zu können, ob sie der politischen Anforderung des StGBs gerecht werden konnten und ob es sich dabei, um eine Instrumentalisierung des Strafrechts zu politischen Zwecke handelte.
2. Grundlagen der Kriminalitätstheorie des Sozialismus
Bevor das StGB der DDR genauer betrachtet werden kann, ist es unausweichlich zu hinterfragen, auf welchem kriminalitätstheoretischen Ansatz das Strafrecht der DDR basierte. Demzufolge wird im Folgenden dargestellt, nach welchem Verständnis des Sozialismus Kriminalität entsteht und logischerweise bekämpft werden kann. Nach marxistisch-leninistischem Verständnis war Kriminalität eine historische und gesellschaftliche Erscheinung, dessen soziale Ursachen in der kapitalistischen Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu suchen seien.9 Folglich würde eine Abschaffung des Privateigentums und mit ihr die Aufhebung antagonistischer Klassengegensätze im Sozialismus dazu führen, dass die Kriminalitätsrate auf ein Minimum sinkt.10
[...]
1 Borowsky (1998:25)
2 Borowsky (1998:25)
3 Borowsky (1998:25)
4 Lehmann (2002:38)
5 Lehmann (2002:175)
6 StGB der DDR(1968)
7 StGB der DDR(1968)
8 Thomas (1999:177)
9 Brunner (1975:178)
10 Schröder (2004:73)
Quote paper:
Josepha Helmecke, 2006, Das Strafgesetzbuch der DDR - Eine Instrumentalisierung zu politischen Zwecken?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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