Ist das Konzept der Bürgerkommune ein praktibles Modell für ostdeutsche Städte und Kommunen


Seminararbeit, 2002

28 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Die ‚Bürgerkommune’ als zukünftiges Leitbild der Stadt
1.1 Die Rückkehr der GemeindebürgerInnen
1.2 Die BürgerInnen als Auftragsgeber, Kunde und als Mitgestalter
1.2.1 Der Bürger in der Auftragsgeberrolle
1.2.2 Der Bürger als Kunde
1.2.3 Der Bürger in der Mitgestalterrolle

2. Was ist wenn
2.1 Das Dilemma gesellschaftlicher Reformen- die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis
2.1.1 Strategien, die eine Resozialisierung von Aufgaben und Institutionen ermöglichen sollen und die den Bürger und die Bürgerinnen als politischen Partner ankennen, sind voraussetzungsvoll
2.1.2 Bürgerschaftliches Engagement versus korporatistische Arrangements
2.2 Der Blick auf die andere Seite
2.2.1 Das Problem der Arbeitslosigkeit
2.2.2 Der ‚Erwerbsstatus’ korreliert mit dem Bürgerschaftlichen Engagement
2.2.3 Welche Folgen können sich daraus ergeben?

3. Das Netzwerk der Solidarität – ein frommes Heilsversprechen?

Literatur:

Vorwort

’Bürgerschaftliches Engagement’ in aller Munde- dieser Terminus steht für eine neue Hoffnung im politischen Diskurs in Deutschland’ (Braun 2000: 3). Für wahr, beobachtet man den aktuellen politischen Diskurs kann man dem nur zustimmen. Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung liegen im Trend. Vor allem Kommunalpraktiker in Wissenschaft und Politik sehen darin die Möglichkeit, die Probleme der Städte zu lösen. Die Frage ist allerdings stets, inwieweit diese Hoffnung berechtigt ist.

Das Konzept der Bürgerkommune ist wohl das aktuell am meisten diskutierte Leitbild, das Lösungsansätze in diesem Zusammenhang konzeptionalisiert hat. Im Kern geht es darum, lokales Engagement ‚jenseits’ der Erwerbsarbeit stärker als bisher zu fördern, anzuerkennen und zu stärken. Das heißt, es sollen die kommunalen, politisch administrativen System dahingehend umgestaltet werden, so dass BürgerInnen als Auftraggeber, als Mitgestalter und als Kunden agieren können (Bogumil 2001: 12). Aus dieser politischen Zielsetzung ergeben sich mehrere Fragen, die mit Blick auf die Situation in Ostdeutschland diskutiert werden sollen.

Um dem hier behandelnden Thema eine äußeren Rahmen zu geben, soll in einem ersten Schritt die Bedeutsamkeit des Bürgerschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit der Krise der Stadt’ skizziert werden. In einem zweiten Schritt soll das Konzept der ‚Bürgerkommune’ in seinen unterschiedlichen Dimensionen (Auftraggeber -, Kunden-, und Mitgestalterrolle) vorgestellt werden. Im Anschluss daran soll untersucht werden, inwieweit die Hoffnungen, die an dieses Konzept geknüpft sind, begründet sind. Insbesondere soll die Frage interessieren, inwieweit gemeinwohlorientiertes Handeln unter allen Gruppen der Gesellschaft gleich verteilt ist. In diesem Zusammenhang sollen neuere empirische Studien herangezogen werden, die sich mit der Struktur von Bürgerschaftlichen Engagement bei Erwerbstätigen und Arbeitslosen befassen. Wenngleich eine solche Perspektive eine Geschlechterperspektive nahe legt, soll mit Blick auf die vorgegebene Länge der Arbeit auf diesen Aspekt verzichtet werden. Die Diskussion darüber wird allerdings zeigen, dass die Sozialfigur ‚Bürgerkommune’ die vollmündigen Versprechungen nicht halten kann; sie kann gar im schlimmsten Fall soziale Ungleichheit verstärken.

1. Die ‚Bürgerkommune’ als zukünftiges Leitbild der Stadt

1.1 Die Rückkehr der GemeindebürgerInnen

In den letzten Jahren kamen von Seiten der Städte vielfach Klagen, dass sie den steigenden Anforderungen nicht mehr gewachsen sind, und dass eine gesellschaftliche Ungleichdynamik entstanden ist, welche die soziale Integrationskraft strapaziert. Mancherorts wurde bereits von einer ‚Krise der Stadt’ gesprochen[1].

Selbst wenn man diese Hilferufe als zum politischen Alltag gehörend abtut, wird beim näheren betrachten deutlich, dass die administrativen, die rechtlichen, wie die fiskalischen Instrumente kommunalen Handelns an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gestoßen sind (vgl. Ministerialdirigent Gerhard Schindler 2000, Roth 2002, Holtkamp 2001, Olk/Rentsch 2001, u.a.). Das heißt, viele Städte sind durch eine Schwerenentwicklung wachsender Ansprüche und Integrationsprobleme einerseits und knapper werdenden Ressourcen, um auf sie angemessen reagieren zu können, andererseits, gekennzeichnet.

Dass in diesem Zusammenhang das Leitbild der ‚Bürgerkommune’ in Mode gekommen ist, hat vor allem mit folgendem Umstand zu tun: dieser Begriff, der für eine bürgerorientierte Kommune steht, in der also im größerem Umfang als bisher, gesellschaftliche Aufgaben durch bürgerschaftlich engagierte BürgerInnen übernommen werden sollen, soll zu einer Steigerung von Effizienz und Effektivität kommunaler Leistungen beitragen. Dass diese Hoffnung nicht ganz unbegründet ist, hat mit dem Umstand zu tun, dass bereits heute schon viele BürgerInnen auf ehrenamtlicher /freiwilliger Basis einen wichtigen Beitrag für die Erfüllung kommunaler Aufgaben leisten (Roth 2002). So werden wesentliche Aufgaben im Bereich Sport und Kultur oder im sozialen Bereich, aber auch Pflichtaufgaben der Gemeinden, wie etwa bei der Feuerwehr, ehrenamtlich erbracht. Auch hat eine vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Auftrag gegebene Studie, das Freiwilligensurvey 1999[2], zu diesem Perspektivenwechsel beigetragen. Anhand dieser empirischen Erhebung konnte ermittelt werden, dass im Querschnitt 34 % der Bundesbürger sich bürgerschaftlich engagieren (Giesecke 2001: 30)[3]. Das heißt, 22 Millionen Bundesbürger sind freiwillig tätig. Ebenso zeigte sich, dass weitere 27 % die Bereitschaft bekundet haben, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Angesichts dieser Zahlen, ist es nicht überraschend, wenn politische Akteure der Überzeugung sind, dass es sich lohne, diesen ungehobenen Schatz zu bergen (Roth 2002: 5).

Dieser Perspektivenwechsel ist neu und zeugt von einem verändertem Verständnis gegenüber den BürgerInnen. Das heißt, es wird nicht mehr an der politischen Reife und Urteilsfähigkeit der BürgerInnen gezweifelt, sie werden auch nicht mehr als Problem aufgefasst (Roth 2001), sondern sie werden als kompetente und selbstbestimmte Individuen verstanden, die Verantwortung übernehmen wollen. Sie sind sozusagen die ExpertInnen ihres Alltags (Enquete- Kommission, 2002)[4]. Somit ist ‚Bürger-Sein’ nicht mehr auf die soziale Dimension des Bürgerengagements, also auf Zivilcourage und ‚Ehrenamt’ reduziert, sondern wird um die politische Dimension des Bürgerbegriffs erweitert. Auf die ’Bürgerkommune’ bezogen heißt das, das Leitbild ‚Bürgerkommune wird sich nicht als ‚Programm der Freundlichkeit’ vorgestellt, sondern als eine den Staat und die Wirtschaft miteinschließende, umfassende Polity (Heeg 1998: 7).

Die Frage, die sich daran anschließt, ist, welche institutionellen lokalen Rahmenbedingungen bedarf es, um bestehendes Engagement zu erhalten, zu stärken bzw. Engagementbereite für eine Tätigkeit zu gewinnen. Fest scheint zu stehen, dass institutionelle wie rechtliche Rahmenbedingungen den Bedürfnissen und Wünschen der unterschiedlichen Gruppen und Menschen entsprechen müssen (Evers 1999 Olk 2001b, Roth 1999b), anderenfalls werden sich Menschen nicht engagieren. So notiert Simmert:

‚Freiwilliges Engagement lässt sich nicht verordnen. Jedoch kann durch einen schlechten oder aber auch fehlenden Rahmen für verschiedenste Engagementformen, Engagementbereitschaft erheblich ausgebremst werden’(Simmert, 2001).

Somit braucht die aktive Bürgerschaft empowerment, das zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Gestaltungschancen von BürgerInnen beiträgt. Es erfordert aber ebenso eine Öffnung der bestehenden Institutionen, eine Kommunalisierung der Politik, die mit der Bereitschaft einhergehen muss zur Machtteilung. Erst dann so Roth ist es wahrscheinlich, dass BürgerInnen sich bereit erklären, sich zu engagieren (Roth, 1999b).

1.2 Die BürgerInnen als Auftragsgeber, Kunde und als Mitgestalter

Aus dem bisher Gesagten ist abzulesen: Bürgergesellschaft[5] im Ausgang von Selbstbestimmung, ist nur demokratisch denkbar. Damit aber die BürgerInnen interventionsfähig werden können, bedarf es ‚einer grundlegenden Reformierung des administrativen und politischen Systems’ (Bogumil 2001: 12). Das heißt, der Wandel bzw. die Reformierung muss in erster Linie auf das Innere der Verwaltung, sowie auf das Verhältnis zwischen Verwaltung und BürgerInnen in den Kommunen abzielen.

‚Denn soll der inzwischen vermehrt geforderte Schritt von der Dienstleistungs- zur Bürgerkommune vollzogen werden, muss der Bürger darüber hinaus auch als politischer Auftragsgeber und Mitgestalter der Gemeinschaft wahrgenommen werden’ (Baer 2002: 168)[6] .

In anderen Worten, eine bürgerorientierte Kommune betont die Notwendigkeit einer gezielten Engagementförderpolitik und begreift diese als Querschnittsaufgabe der gesamten Verwaltung und der Kommunalpolitik. Dementsprechend sollen auf kommunaler Ebene etwa Beteilungsrechte und Beteilungsmöglichkeiten für BürgerInnen ausgebaut werden, damit der Bürger, wenn man so will, wieder ‚König’ wird. Um diese vage Forderung besser systematisieren zu können, soll im folgenden der Begriff BürgerInnen im Verhältnis zur Kommune klarer bestimmt werden. Krautzberger schlägt zum Beispiel vor, die BürgerInnen idealtypisch als Auftragsgeber, Kunde und als Mitgestalter zu betrachten (Krautzberger 1999: 565). Demnach ist

- der Bürger politischer Auftraggeber, da er als Staatsbürger bestimmte politische und soziale Rechte hat (Wahlrecht, gesetzliche Beteiligungsformen)
- der Bürger Kunde der Leistungserstellung
- der Bürger Mitgestalter des Gemeinwesens, also Ko-Produzent bei der Leistungserstellung

1.2.1 Der Bürger in der Auftragsgeberrolle

BürgerInnen in der Rolle als Auftragsgeber bedeutet allgemein gesprochen, Entscheidungsbefugnisse zu dezentralisieren, damit sich BürgerInnen öffentlich am Prozess der Gesetzgebung und an den Entscheidungen beteiligen können. Erst dann, so die Schlussfolgerung, kann zivilgesellschaftliche Selbstbestimmung erlangt werden. Weil aber die Kommunalpolitik bürgerschaftliches Engagement bislang noch nicht als zentrales politisches Profilierungsfeld entdeckt hat, bedarf es neuer Formen bzw. der Stärkung von kooperativen Demokratieelementen. In diesem Zusammenhang wird etwa darüber nachgedacht, unterschiedliche formelle wie informelle kooperative Demokratieelemente entweder in den Gemeindesatzungen zu verankern oder sie in freier Vereinbarung entstehen zu lassen. Das heißt, in Zukunft sollen Mediationsverfahren, Zukunftswerkstätten, Runde Tische, Planungszellen auf der einen, wie Planungsfeststellungsverfahren verstärkt zum Einsatz kommen. Diese Vorschläge sind nicht unmittelbar neu, existieren doch bereits seit den 90er Jahren nicht gesetzlich vorgeschriebene Partizipationsangebote, die es ermöglichen, sich an den städtischen Planungsprozessen zu beteiligen. Neu ist allerdings die Forderung, da wo es notwendig erscheint, professionelle Moderatoren und Mediatoren einzusetzen. Damit soll versucht werden, konfligierende Interessen besser zu steuern und konstruktiv bei Konflikten zu intervenieren (Enquete- Kommission, 2002). Zudem soll das Instrumentarium Bürgerbefragungen bzw. direktdemokratische Verfahren häufiger genutzt bzw. ausgebaut werden. Es wird aber betont, dass diese Zielvorgabe nur gelingen kann, wenn künftig die Verfahrenshürden (Herabsetzung des Unterschriftenquorums und des Zustimmungsquorums) niederer gesetzt werden (Enquete- Kommission, 2002). In diesem Zusammenhang sollen die LuK- Technologien, als eine Ergänzung traditioneller Formen der Kommunikation, eine bedeutendere Rolle spielen. So ist etwa geplant, das Internet so zu vernetzen, dass BürgerInnen Verbesserungsvorschläge oder Veränderungsvorschläge per elektronischer Post machen können. Dadurch erhofft man sich zweierlei: auf der einen Seite, besteht die Chance für eine stärkere Partizipation. Auf der anderen könnte dadurch der Kreis der Politikinteressierten erweitert werden

Eine weitere Diskussion beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit es sinnvoll ist, die Kommunalparlamente zu reformieren. ‚Denn die aktivste Bürgerkommune wird repräsentative Wahlgremien benötigen, bei denen die Gesamtverantwortung liegt’ ( Bogumil/ Holtkamp 2001: 559). Diese Forderung ist allerdings nicht unumstritten. So vermerkt Bischoff, dass durch eine Reformierung die demokratisch festgelegten Verfahrenswege nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen: ‚Am Ende steht immer noch der politische Beschluss’(Bischoff 2001: 8). Ihr geht es somit darum, auf kooperativen Wege Entscheidungen zu finden, welche die verschiedenen Interessenlagen ausloten und berücksichtigen. Somit sind diese Verfahren der politischen Gremienarbeit vorgeschaltet. Olk warnt jedoch davor, allzu früh auf demokratietechnische Einwände hinzuweisen. ‚Wird nämlich das persönliche Engagement der Bürger als wertlos empfunden, würde dies der ‚Tod für das freiwillige Engagement’ bedeuten’ (Olk 2001a: 41) Allerdings sind seine Vorschläge ebenso weit davon entfernt, dass man künftig von einer kommunalen Selbstregierung der BürgerInnen sprechen kann. Mit Blick auf die USA schlägt er vor, ‚Gemeinderatssitzungen mit obligatorischen, zeitlich begrenzten Bürgerfragestunden zu kombinieren, die allen BürgerInnen prinzipiell ein Rederecht einräumt’ (Olk 2001a: 42). Diese drei Positionen zeigen, dass die Diskussion um eine Reformierung der Kommunalparlamente ist nicht abgeschlossen. Sie verdeutlicht allerdings auch, dass die repräsentativen Entscheidungsgremien nicht abgeschafft, sondern in ihrer Arbeit unterstützt werden sollen.

Anhand dieser Auflistung der Verbesserungsvorschläge wird ersichtlich: geeignete Beteiligungsmöglichkeiten sollen das Bürgerschaftliches Engagement fördern helfen. Trotz alledem kann diese neue Schwerpunktsetzung nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Kommunalpolitik hauptsächlich mit Fragen befasst, welche die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Tätigen (Übungsleiterpauschale, Aufwandentschädigung, versicherungstechnische Fragen, etc.) betreffen. Die Enquete- Kommission ‚Zukunft Bürgerschaftliches Engagement’ (2002) schlägt deshalb vor, ebenso Fragen, welche die institutionell- rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsstellung der Institutionen und Vereinigungen betreffen, mit in die Diskussion aufzunehmen (Enquete- Kommission, 2002). So empfiehlt sie in diesem Zusammenhang etwa, das Vereinsrecht, das Stiftungsrecht, das Zuwendungsrecht und das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht dahingehend zu verändern, um neue Formen des Engagements zu fördern bzw. zu ermöglichen. Denn die Vergangenheit hat immer wiedergezeigt, dass es eine Sache ist, Bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen, eine andere Sache, diesem Engagement gleiche Chancen einzuräumen. Auch hält sie Transparenz von Entscheidungsprozessen und der Zugang zu Information für unabdingbar, soll verhindert werden, dass schwachgefasste Gruppen, etwa von Bürgerinitiativen, in den politischen Gremien geschwächt werden. Umweltverbände, die sich im Agenda 21 Prozess beteiligen, fordern zudem eine Erweiterung des Verbandsklagerechts entsprechend der Aarhus- Konvention.

Ein überaus strittiger Punkt ist die Forderung, den kommunalen Bürgerstatus (politische Bürgerrechte) zu novellieren. Befürworter argumentieren, dass mit Blick auf die Frage, wie eine ethnisch-pluralistische bzw. zivil- pluralistische Gesellschaft auf den Weg gebracht werden kann, die Angemessenheit des Zugangs zur BürgerInnenschaft neu überdacht werden muss (Roth 2002). Denn mit dem Maastrichter Vertrag erhielten zwar EU- Bürger auf kommunaler Ebene das Wahlrecht, Nicht- Europäer, Migranten/Asylsuchende und Jugendliche, sind allerdings weiterhin an politischen Verfahren ausgeschlossen. Aus diesem Grund plädiert Roth (2002) dafür, das traditionelle Konzept der Bürgerschaft zu erweitern.

[...]


[1] Vgl. dazu das Manifest der Oberbürgermeister mit dem Titel ‚Rettet unsere Städte jetzt!’ (Kronewitter 1994)

[2] der Freiwilligensurvey legte einen Schwerpunkt seiner Erhebung auf die Felder freiwilligen Engagements, in denen die Befragten aktiv sind. In der Befragung wurden 15 unterschiedliche gesellschaftliche bereiche vorgegeben, in denen Menschen mitmachen und darüber hinaus gegebenenfalls ein freiwilliges Engagement übernommen haben (Enquete- Kommission, noch nicht veröffentlicht).

[3] da bisher keine Langzeitstudien erhoben wurden, kann man aus diesen Zahlen keinen Trend herauslesen

[4] In der Broschurenreihe ‚Deutschland erneuern’: Moderneren Staat – Moderne Verwaltung werden ausdrücklich die gesellschaftlichen Netzwerke als Korrekturinstanzen bei Fehlentwicklungen von Markt und Staat gewürdigt (2002: 16).

[5] Es soll darauf verwiesen werden, dass in diesem Text der Begriff ‚Bürgergesellschaft’ und der Begriff ‚Zivilgesellschaft’ synonym verwendet wird. Es gibt in der Wissenschaft allerdings eine vielfältige und differenzierende Verwendung dieser beiden Begriffe. So schreibt Strachwitz: ‚Während Bürgergesellschaft die Vision einer Gesellschaft beschreibt, in den BürgerInnen ihre Rechte und Pflichten im Sinne von citoyens voll ausleben können, kennzeichnet der Begriff Zivilgesellschaft den Ausschnitt der gesellschaftlichen Wirklichkeit, der die selbstermächtigten, selbstorganisierten Tätigkeiten und Körperschaften beinhaltet’ (Strachwitz: Maecenata Institut- Für Dritter Sektor Forschung, München, nicht veröffentlichtes Papier 2002)

[6] Im binnenreformorientierten Modell galt der ‚Kunde’ als ein schlichter, stereotyper und passiver Empfänger von Leistungen.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Ist das Konzept der Bürgerkommune ein praktibles Modell für ostdeutsche Städte und Kommunen
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Proseminar: Ungleichheit und städtische Milieus in Ostdeutschland
Note
1.3
Autor
Jahr
2002
Seiten
28
Katalognummer
V6551
ISBN (eBook)
9783638140942
Dateigröße
969 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Umfangreiche Literaturliste. 756 KB
Schlagworte
Konzept, Bürgerkommune, Modell, Städte, Kommunen, Proseminar, Ungleichheit, Milieus, Ostdeutschland
Arbeit zitieren
Thomas Welzenbacher (Autor:in), 2002, Ist das Konzept der Bürgerkommune ein praktibles Modell für ostdeutsche Städte und Kommunen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6551

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