Inhaltsverzeichnis
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Abkürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 4
2. Der Lehrerberuf im 18 und 19 Jahrhundert 5
2.1 Die Anfänge des gebildeten Lehrers 5
2.2 Rechtliche Normierungsvorschläge für die Lehrer und deren
Berufslaufbahn im 19 Jhd 5
2.3 Die Staatsprüfung als Bestimmungszahl für die Berufslaufbahn
des Lehrers (1810- 1917) 6
3. Wissenschaftliche Prüfungen der Lehrämter 7
3.1 Ausgangslage der 1920er Jahre 7
3.2 Wissenschaftliche Prüfungen der Lehrämter 8
3.3 Entwicklung des Schuldienstes 8
3.4 Die Entwicklung der Besoldung der Lehrer und Direktoren 9
3.5 Verdrängung und Integration 9
4. Frauen im Lehrerberuf 9
4.1 Berufswahl Lehrerin 9
4.2 Freude am Beruf 10
4.3 Bevorzugte Schulstufe Fächerkombinationen 10
4.4 Stellung der Lehrerin in Beruf und Gesellschaft 11
5. Der Lehrer in der heutigen Zeit 12
5.1 Funktionen und Leistungen des Lehrerberufs 12
5.2 Die Lernarbeit und die Lehrer im 21 Jahrhundert 13
5.3 Erwartungen an die Schüler und Veränderungen im Schulleben 14
5.4 Erwartungen an den heutigen Lehrer und eines guten Unterrichts 14
6. Die Schule in der heutigen Wissensgesellschaft 15
6.1 Der Bürokratismus der Schule 15
6.2 Gegenwärtige Reformbewegungen im Spiegel von PISA 16
7. Abschließende Betrachtung 18
Literaturverzeichnis 19
Anlagen 20
2
Abkürzungsverzeichnis
etc - et cetera
NC - Numerus Clausus
S. - Seite
vgl. - Vergleich
z. B. - zum Beispiel
3
1. Einleitung
„Pädagogisch professionell handelt eine Person, die gezielt ein berufliches Selbst aufbaut, das sich an berufstypischen Werten orientiert, sich eines umfassenden pädagogischen Handlungsrepertoires zur Bewältigung von Arbeitsaufgaben sicher ist, sich mit sich und anderen Angehörigen der Berufsgruppe Pädagogen in einer nichtalltäglichen Berufssprache verständigt, ihre Handlungen unter Bezug auf eine Berufswissenschaft begründen kann und persönlich die Verantwortung für
Handlungsfolgen in ihrem Einflussbereich übernimmt.“
Die vorliegende Arbeit stellt den Werdegang des Lehrers bzw. Lehrerin vom 18. Jahrhundert bis in die heutige Gegenwart dar. Dabei spielen einmal historische Begebenheiten eine Rolle, wie auch die Emanzipation der Frau mit dem Augenmerk auf den Beruf Lehrerin. Aber auch die Studienratskarriere im 3. Reich soll etwas untersucht werden und die schon zu dieser Zeit vorherrschende „Überproduktion“ an Lehrpersonal aufzeigen. In den beiden letzten Punkten wird der Lehrer im heutigen Berufsalltag analysiert und unter Punkt 6. der Lehrerberuf im Kontext zur Wissensgesellschaft behandelt.
In der abschließenden Betrachtung soll als Ergebnis stehen, wie sich der Lehrerberuf gewandelt hat und wie es zu jeder Zeit Probleme gab und gibt, wie der Lehrerberuf von den Lehrern selbst gesehen wird, wie dieser Berufstand in der Bevölkerung sich widerspiegelt und wie zu jeder Zeit versucht wurde, den Lehrer zu „ändern“ und zu verstehen.
1 Bauer, K.-O.: Pädagogische Professionalität und Lehrerarbeit. In: Pädagogik 49, 1997, 4, S.22
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2 Der Lehrerberuf im 18. und 19. Jahrhundert
2.1. Die Anfänge des gebildeten Lehrers
Ab den 70er Jahren des 18. Jhd. wurde das gelehrte Schulwesen vereinheitlicht und der Staat stellt nun vorrangige Kompetenzansprüche. Unter der Führung des Justizministers Carl Abraham Freiherr von Zedlitz (1731- 1793) begann die Vereinheitlichung des Schulwesens und ihren Abschluss fand sie unter Errichtung eines eigenen Kulturministeriums, dem Ministerium für Geistliche und Unterrichts- und Medizinangelegenheiten im Jahre 1817. Am bedeutendsten stellte hierbei die Konstitution des höheren Lehrerstandes und die Erstellung des Oberschulkollegiums dar.
Die maßgeblichen Schulträger blieben die Kommunen in dieser Zeit. So gab es 1899 noch 312 nicht-staatliche gegenüber 209 staatlichen Schulen, wobei von den nicht- staatlichen Schulen 180 vom Staat unterstützt wurden. Die Lehrer genossen schon zu dieser Zeit größere Privilegien, so mussten die Söhne der Lehrer der 3 obersten Klassen nicht zum Militärdienst und die Söhne von Lehrern der höheren Schulen. Dieses wurde im Jahre 1792 mit dem Kantonierungsreglement festgelegt. Weiterhin wurden die Oberlehrer von der Steuerpflicht befreit und freie Berufswahl der Oberschicht, dadurch boten sich den Söhnen der Oberlehrer neue soziale Aufstiegschancen. Aber auch die eigene Berufsrekrutierung wurde nun sehr lukrativ. (vgl. Müller – Rolli, Sebastian: Der höhere Lehrerstand im 19. Jahrhundert S.33ff)
2.2 Rechtliche Normierungsvorschläge für die Lehrer und deren Berufslaufbahn
im 19. Jhd.
Im 19. Jahrhundert war das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten die verfassungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Lehrerstandes. Somit kam es zu keiner Gesetzlichen Regelung des Schulwesens und des Lehrertandes. So gab es keine normierten Regelungen für die Schulen dieser Zeit. Allerdings kam es immer mehr zu Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und der Gesellschaft. Es ging darum, dass der Lehrestand eigenständig fungieren sollte, unabhängig vom Staat. Doch es kam eher zu noch größeren Verzahnungen von Staat und Schulwesen.
5
Erst nach 1848 sollte es zu Reformen im preußischen Schulsektor kommen. Somit konnte zwar seit 1810 eine durch Prüfung sanktionierte eigenständige staatliche Oberlehrerlaufbahn eingeführt werden, allerdings keine institutionalisierte Berufslaufbahn in der Schulpraxis. Die Lehrer hatten keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Laufbahnregelung. Deswegen bezweifelten 1849 die Lehrer, dass die Universitäten dem Anspruch an Ausbildung für den Lehrer gerüstet waren. Denn z.B. die Pädagogik spielte hier nur eine marginale Rolle. Zu dieser Zeit wurden die Lehrer nur wissenschaftlich ausgebildet und noch nicht in Fragen der Pädagogik unterrichtet. Die einzelne Person konnte somit noch nicht selber entscheiden, ob sie den Beruf des Lehrers einschlagen könnte oder wiederum nicht. Das letzte Wort hatten hier immer noch die Direktoren, ob sie die Person in den Schuldienst stellen sollten oder es ablehnten.
Somit kam es 1850 erstmal zu einem Bildungsentwurf, der zwar Impulse gab, aber den höheren Lehrern nicht direkt traf. In diesem Entwurf wurden sowohl die Schüler- wie auch die Lehrerlaufbahn festgeschrieben. Das Mindestgehalt eines Lehrers sollte mit Einbezug der Dienstwohnung 500 Taler betragen, in größeren Städten 600 Taler. Ab 1877 gab es dann nur noch zwei Prüfungsgrade, die des Oberlehrer und die des Lehrers. Diese Entwicklung gab nun den Weg zur Staatsprüfung als Determinante der Berufslaufbahn vor.
2.3 Die Staatsprüfung als Bestimmungszahl für die Berufslaufbahn des Lehrers
(1810- 1917)
Mit der Einführung des Examens pro facultate docendi am 12. Juli 1810 wurde die Vorrausetzung des neuen Standes geschaffen. Es wurde das staatliche Prüfungsamt geschaffen. Der Zweck bestand darin, die bis dahin freien Einstellungen von Lehren durch die städtischen Patronate zu beschränken. Dadurch besetzte der Staat ein bildungspolitisches Vakuum. Es sollte mit der Prüfung eine fachliche Qualifikation erreicht werden. Jede Person, die nun als Lehrer vorgeschlagen wurde, musste sich einer Prüfung unterziehen. Allerdings war zu dieser Zeit noch nicht eine standardisierte Prüfung möglich. Das standardisierte Examen wurde erst im Jahre 1831 eingeführt. Das Examen galt nun als Studiumsabschlussprüfung. Auch wurde das Fach Philosophie immer weiter eingeschränkt. War 1866 die schriftliche Prüfung in Philosophie für den
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Jan Griesbach, 2005, Die Genese des Lehrerberufs vom 18. Jhd. bis in die Gegenwart, Munich, GRIN Publishing GmbH
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