FU Berlin
FB Politik- und Sozialwissenschaften
Lehrbereich: Politik und Wirtschaft
WiSe 2001/2002
PS 15174: Regelungsformen industrieller Konflikte
Seminararbeit zum Thema
Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001
Seminararbeit vorgelegt von:
Stefanie Treutler
1. FS Sozialkunde (L4)
Inhalt
Einleitung 3
1. Die Entwicklung seit 1972 5
2. Standpunkte zur Reform des BetrVerfG
2.1 Die rot-grüne Regierung 8
2.2 Die Gewerkschaften 10
2.3.Die Arbeitgeber 12
3. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick 15
Bibliografie 17
Einleitung
,,Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." besagt das GG Art. 3,Abs.2. Diese Durchsetzung der Gleichberechtigung soll in allen gesellschaftlichen Bereichen geschehen, auch und gerade in der Arbeitswelt, in der viele Menschen einen großen Teil ihres Lebens verbringen.
Nicht umsonst bezeichnete Walter Riester das BetrVerfG als ,,Grundgesetz der Betriebe"1 und zog somit die Parallele zum GG der BRD. Auch in einem solchen BetrVerfG muss der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern, um dem Grundgesetz zu entsprechen.
Die ersten Bemühungen zu diesem Thema sind schon im alten BetrVerfG zu erkennen, in dem es im Art. 15 Abs. 2 heißt : ,,Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis [im Betriebsrat] vertreten sein". Die Geschichte der Durchsetzungsbemühungen von gleich-berechtigter betrieblicher Mitbestimmung von Männern und Frauen begann also schon vor 30 Jahren und führte dennoch nicht daran vorbei, diesbezügliche Gesetzesteile im BetrVerfG zu ändern. Denn im Juni 2001 hat der Bundestag die Reform der Betriebsverfassung verabschiedet, die auch Änderungen bezüglich der Geschlechterproblematik enthielt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, bezeichnete die Gesamt- Reform in einer Rede vor dem Bundestag als ,,längst überfällig" 2 . Diese Formulierung lässt vermuten, dass es Entwicklungen in den letzten 30 Jahren gab, die das alte BetrVerfG nicht bewältigen konnte.
Es ergibt sich die Frage, ob und wenn ja, warum eine Reform des BetrVerfG im Punkt der Gleichberechtigung der Geschlechter bei der betrieblichen Mitbestimmung nötig war. Der Versuch diese Frage zu klären ist der Inhalt dieser Hausarbeit.
Meine These hierzu ist, dass eine Reform des BetrVerfG hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter erforderlich war, da die letzten 30 Jahre keine effiziente und vor allem schnelle Entwicklung hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung von Männern und Frauen erkennen ließen.
Um meine Frage zu klären, werde ich in 3 wesentlichen Schritten vorgehen. Zunächst werde ich die Entwicklung des Verhältnisses von Arbeitnehmerschaftsanteil und Betriebsratsmitgliedschaften der Frauen seit der letzten Reform des BetrVerfG 1972 untersuchen, um festzustellen, ob sich ein Ungleichgewicht ergab. Daraus werde ich ableiten, ob das alte BetrVerfG in seinem Ziel der anteilsmäßigen Mitbestimmung von Männern und Frauen versagt hat, um zum nächsten Schritt zu kommen. Hier werde ich die verschiedenen Standpunkte von Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgebern zur Reform des BetrVerfG aufzeigen. Im letzten Schritt möchte ich meine Ergebnisse zusammenfassen, um meine zu Anfang aufgestellte These zu überprüfen und einen Ausblick auf mögliche Konsequenzen des Gesetzes zu geben.
Im Verlauf der Hausarbeit werde ich hauptsächlich auf DGB- oder DGB-nahe Schriften zurückgreifen. Damit sich dennoch ein ausgewogenes Bild ergeben wird, beziehe ich außerdem einige Publikationen verschiedener anderer Verbände mit ein, z.B. vom BDA3 und TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V..
Zum verwendeten Material ist des weiteren zu sagen, dass nach Einschätzung Wolfgang Rudolphs, eines Mitverfassers des ,,Trendreport Betriebrätewahlen `98" die Angaben des DGB als einziger Quelle zu Betriebsrätewahlen offensichtlich kein komplettes Bild der Realität abgeben. Rudolph schrieb hierzu, dass der DGB ,,mehr oder weniger korrekt Auskunft über die Ergebnisse von Betriebsrätewahlen geben konnte" und dass 1998 ,, schon kein Gesamtüberblick mehr veröffentlicht [wurde], da die Ergebnisse zumindest von einer Einzelgewerkschaft nicht beigesteuert wurden"4. Ich muss mich also auf die Stichproben der Hans-Böckler-Stiftung im Trendreport beziehen und in Kauf nehmen, dass diese wahrscheinlich nicht ein Gesamtbild der Situation in den Betrieben widerspiegeln. Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass sich aufgrund fehlender Daten nicht ein absolut verzerrtes Bild der Realität im Trendreport darstellen wird. Es wurde eine inoffizielle Auswertung zum Gesamtbild der Betriebsrätewahlen 1998 vorgenommen. Die Zahlen dieser Auswertung werde ich jeweils kursiv und in Klammern zu den offiziellen Werten hinzusetzen, um zu zeigen, dass es hier keine großen Abweichungen gibt. Leider gibt es zu diesen Werten aber keine ,,saubere Quellenangabe"5, so dass auch sie zu bezweifeln sind.
1.Die Entwicklung seit 1972
[...]
1 BMA-Pressestelle, Pressemitteilung "Riester: Erfolgsmodell `Betriebliche Mitbestimmung′ ist fit für die Zukunft", Berlin, 22.06.2001
2 Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht 177. Sitzung, Rede von Walter Riester anlässlich der 2./3. Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, Berlin, 22.06.2001
3 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
4 e-mail von W. Rudolph, Thema: RE: Hausarbeit, Büro für Sozialforschung Kassel, 25.03.02
5 a.a.O.
Quote paper:
Stefanie Treutler, 2002, Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001, Munich, GRIN Publishing GmbH
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