I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis. IV
1 Einleitung. 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit 1
1.2 Gang der Untersuchung. 2
2 Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen. 2
2.1 Daten, Informationen, Wissen 2
2.2 Spionage. 3
2.2.1 Wirtschaftsspionage 4
2.2.2 Konkurrenzspionage. 4
3 Ermittlungen des Tatbestands. 5
3.1 Erforderlichkeit eines Tatbestands. 5
3.2 Hinweise auf Wirtschaftsspionage. 5
3.2.1 Allgemeine Hinweise 5
3.2.2 Das ECHELON-System 6
3.2.3 Konkrete Fälle der Wirtschaftsspionage 7
3.3 Schlussfolgerung. 8
4 Wirtschaftsspionage. 8
4.1 Historische Entwicklungen. 8
4.2 Nachrichtendienste als Träger der Wirtschaftsspionage. 9
4.3 Rechtliche Einordnung. 10
4.3.1 Völkerrechtliche Einordnung. 10
4.3.2 Nationalrechtliche Einordnung am Beispiel Deutschland. 11
4.3.2.1 Eigene Spionageaktivitäten. 11
4.3.2.2 Ausländische Spionageaktivitäten 11
4.3.3 Bewertung der rechtlichen Einordnung 12
4.4 Ziele von Wirtschaftsspionage. 12
4.5 Schäden durch Wirtschaftsspionage. 13
5 Hauptspionagefaktor Informationen 14
5.1 Informationen als schutzwürdiges Gut. 14
5.2 Informationsbeschaffungsmethoden 15
5.2.1 Human Source Intelligence (HUMINT) 16
II
5.2.2 Technical Intelligence (TECHINT) 17
5.2.3 Open Source Intelligence (OSINT) 18
6 Prävention und Abwehr von Spionage. 18
6.1 Maßnahmen gegen HUMINT. 19
6.2 Maßnahmen gegen TECHINT. 20
6.3 Maßnahmen gegen OSINT. 20
7 Fazit 21
Literaturverzeichnis 23
III
Abkürzungsverzeichnis
BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BND Bundesnachrichtendienst BVerfSchG. Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. beziehungsweise DGSE Direction Générale de la Sécurité Extérieure Diss. Dissertation e.V. eingetragener Verein E-Mail electronic mail EU Europäische Union f. folgende ff. fortfolgende FBI Federal Bureau of Investigation GUS Gemeinschaft unabhängiger Staaten Hrsg. Herausgeber HUMINT Human Source Intelligence IMINT Imagery Intelligence LfV Landesamt für Verfassungsschutz MAD militärischer Abschirmdienst MASINT Measurement and Signature Intelligence MI6 Secret Intelligence Service OSINT Open Source Intelligence S. Seite SIGINT Signal Intelligence TECHINT Technical Source Intelligence U.S. United States US B Universal Serial Bus UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Vgl. Vergleiche WTO World Trade Organization
IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:Speicherorte für Unternehmenswissen ................................................... 16
1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
Die Bedeutung der Wirtschaftsspionage wird in den Medien und der Politik vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung von Wirtschaft und Technologie stark diskutiert. 1 Dabei haben sich die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Staaten seit dem Ende des Kalten Krieges neu ausgerichtet. Ihre Aufgaben haben sich von der Bedrohungs- zur Risikoanalyse gewandelt. Die dadurch frei gewordenen Kapazitäten nutzen die Geheimdienste auf anderen Gebieten und Tätigkeitsbereichen. Während zu Zeiten des Kalten Krieges die Sammlung und Beschaffung von Informationen der Wahrung politischer Souveränität diente, steht im heutigen Zeitalter unter hinzukommen von ökologischen, sozialen und ökonomischen Risiken die Sicherung der Gesellschaft im Mittelpunkt. Die Anschläge des 11. September 2001 in New York und Washington haben die Notwendigkeit der Beobachtung für die Risikoquelle des global organisierten Terrorismus verdeutlicht. 2
Neben der Bedrohung durch den Terrorismus rücken die ökonomischen Risiken und damit die Wirtschaftsspionage stärker ins Blickfeld der Geheimdienste. 3 Der ehemalige Direktor des FBI, Louis J. Freeh, erläuterte im Jahre 1996 vor dem Kongress, dass die amerikanische Wirtschaft Ziel von Wirtschaftsspionage durch die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste ist. 4 „Wörtlich führte er aus: „Konsequenterweise nehmen ausländische Regierungen mit einer Reihe von Maßnahmen amerikanische Personen, Firmen, Industrien und die U.S. Regierung selbst ins Visier, um kritische Technologien, Daten und Informationen zu stehlen oder unrechtmäßig zu erhalten, damit ihre eigene Industrie Wettbewerbsvorteile erhält.““ 5 Es zeigt sich folglich eine Verlagerung des Spionageschauplatzes auf die Wirtschaftsebene, da Staaten sich heutzutage über ihre wirtschaftliche Stärke und Machtposition definieren.
Zielsetzung dieser Arbeit ist die ausführliche Darstellung der nachrichtendienstlich geführten Wirtschaftsspionage. Besonders betrachtet werden dabei die Mittel und
1 Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz [Hrsg.] (2003), S.6.
2 Vgl. Sule, S. (2006), S. 25.
3 Vgl. Ulfkotte, U., Vs BND (1998), S. 384 f.
4 Vgl. Europäisches Parlament (2001), S. 114.
5 Europäisches Parlament (2001), S. 114.
2
Methoden von Wirtschaftsspionage und deren Präventionsmöglichkeiten auf Unternehmensebene.
1.2 Gang der Untersuchung
Zunächst werden in Kapitel 2 grundlegende begriffliche Definitionen und Abgrenzungen dargestellt. Kapitel 3 liefert den Tatbestand von Wirtschaftsspionage als Grundlage der nachfolgenden Untersuchungen. In Kapitel 3.2 werden sowohl allgemeine Hinweise als auch konkrete Fälle der Wirtschaftsspionage beschrieben. Im Anschluss daran wird in Kapitel 4 Wirtschaftsspionage als Hauptgegenstand dieser Arbeit fokussiert betrachtet. Dabei werden nach den historischen Entwicklungen die Nachrichtendienste als Träger der Wirtschaftsspionage dargestellt. Im weiteren Verlauf des Kapitels wird auf rechtliche Einordnung, Ziele und Schäden der Wirtschaftsspionage eingegangen. Kapitel 5 richtet den Blick auf Informationen als Hauptspionagefaktor der Wirtschaftsspionage. Bezugnehmend darauf werden in Kapitel 6 Präventions- und Abwehrmaßnahmen von Spionage erläutert. Die Arbeit schließt in Kapitel 7 mit einem Fazit.
2 Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen
Über die im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Spionageformen verwendete Terminologie herrscht im allgemeinen Sprachgebrauch große Verwirrung. Besonders für die im Bereich der Wirtschaftsspionage benutzten Begriffe, wie zum Beispiel Informationen und Wissen, existieren in den einzelnen Wissenschaftsdisziplinen keine allgemein anerkannten Definitionen und Abgrenzungen. 6 Auf die Definitionen der in dieser Arbeit verwendeten Begriffe wird im Folgenden näher eingegangen.
2.1 Daten, Informationen, Wissen
Daten sind zur Verfügung stehende Informationen, die ohne jeglichen Bezug zueinander nur geringe Aussagekraft besitzen. Beispielhaft zu nennen sind die Zahlen einer Messreihe, die bei isolierter Betrachtung einen sehr geringen Informationsgehalt besitzen. Erst der Kontextbezug dieser Daten steigert die Aussagefähigkeit.
6 Vgl. Lux, C., Peske, T. (2002), S. 17.
3
Informationen sind also untereinander in Beziehung gesetzte Daten. Sie können die Ansichten und somit die Handlungsalternativen ihres Empfängers beeinflussen. 7 Die Anwendung vorliegender Informationen wird mit dem Begriff Wissen bezeichnet. Wissen ist also das Erfassen, Verstehen und Verknüpfen von Informationen. 8
2.2 Spionage
Spionage ist das systematische, verdeckte und zielgerichtete Sammeln und Auswerten von Informationen über bestimmte Sachverhalte. Dabei handelt es sich erst um Spionage, wenn dem Spionageobjekt nicht bekannt ist, dass es ausspioniert wird. Des Weiteren sind die Quellen meist geheim und öffentlich nicht zugänglich. Illegal wird Spionage erst dann, wenn bei der Spionage gegen Gesetze verstoßen wird. Meist sind es Delikte wie Einbruch, Unterschlagung, Diebstahl oder Erpressung, die zu rechtlichen Sanktionen führen. Besonders häufig kommt in diesem Zusammenhang auch der §18 des Wettbewerbsgesetzes, die so genannte „Vorlagenfreibeuterei“, besser bekannt unter dem Begriff der Produktpiraterie, zum Zuge. Hierbei geht es um die Nutzung fremder Daten für eigene Zwecke oder das illegale Kopieren fremder Modelle. 9 In völkerrechtlichem Zusammenhang, also die auf internationalen Verträgen beruhenden rechtlichen Beziehungen zwischen den Staaten, ist eine Unterscheidung zwischen Kriegs- und Friedensspionage vorzunehmen. Die Kriegsspionage bezeichnet in der Haager Landkriegsordnung von 1907, einem multilateralen völkerrechtlichen Vertrag, als einen Spion, „wer heimlich oder unter falschem Vorwand in dem Operationsgebiet eines Kriegführenden Nachrichten einzieht oder einzuziehen sucht in der Absicht, sie der Gegenpartei mitzuteilen.“ 10 Diese Art der Spionage ist hauptsächlich auf militärische Informationen ausgerichtet. Eine Definition der Friedensspionage hingegen existiert nicht, obwohl die Aktivitäten der Geheimdienste in Friedenszeiten mindestens denselben Umfang besitzen wie in Kriegszeiten, da hier politische und wirtschaftliche Ziele fokussiert werden. 11 Abzugrenzen ist die Spionage vom Landesverrat, da dieser nur von einem Inländer begangen werden kann und somit aus nationalrechtlicher Sicht bewertet wird und
7 Vgl. Meissinger , J. (2005), S. 9 f.
8 Vgl. Lux, C., Peske, T. (2002), S. 19.
9 Vgl. Nathusius, I. (2001), S. 13 f.
10 Sule, S. (2006), S. 60.
11 Vgl. Sule, S. (2006), S. 60 f.
Arbeit zitieren:
Matthias Papesch, David Noak, 2007, Wirtschaftsspionage, München, GRIN Verlag GmbH
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