Ludwig-Maximilians-Universität München
Geschwister-Scholl-Institut für Politische Wissenschaft
Wintersemester 2005/2006
Grundkurs: Einführung in die Politische Theorie
Thema des Hausarbeit
Lockes Eigentumstheorie
von
Manuel Andersch
1. Semester (Politik (HF), Recht als Nebenfach,
Interkulturelle Kommunikation (NF))
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Naturrechtliche Grundlagen 3
2. 1. Naturzustand 3
2. 2. Kriegszustand 5
2. 3. Zusammenfassung 6
3. Phase eins: Eigentum im Naturzustand vor der Geldeinführung 6
3. 1. Aneignung von Eigentum 6
3. 2. Die Aneignungsschranken 8
3. 3. Die Wirtschaftsstruktur 10
4. Phase zwei: Eigentum im Naturzustand nach der Geldeinführung 11
4. 1. Die Einführung des Geldes und die neue Wirtschaftsstruktur 11
4. 2. Die Auswirkungen der Geldeinführung auf die Aneignungsschranken 13
4. 3. Der Grund zur Errichtung der politischen Gesellschaft 14
5. Phase drei: Eigentum in der politischen Gesellschaft 14
6. Schlussbemerkung 16
Literaturverzeichnis 17
1. Einleitung
„Property I have nowhere found more clearly explained, than in a book entitled, Two Treatises of Government.“1
Dieses Zitat von Locke über sein anonym erschienenes Werk zeigt, welche zentrale Rolle der Begriff des Eigentums in Lockes Hauptwerk einnimmt.
Dabei muss schon vorweg angesprochen werden, dass Locke zwei unterschiedliche Eigentumsbegriffe verwendet: zum einen den weitgefassten, der Leben, Freiheit und Besitz2 umfasst und zum anderen den eng gefassten, rein materiellen Begriff3. Die Verwirrung um die Ambivalenz des Begriffes lässt sich auflösen, wenn man erkennt, dass die Grundlage des Eigentumsrechtes das göttliche Gebot der Selbsterhaltung4 ist. Wobei in dieser Textstelle „Freiheit“ und „Güter“ als Mittel zum Zweck der „Erhaltung des Lebens“ dienen. Der eng gefasste Begriff ist also nur ein Ausschnitt des weiter gefassten Begriffes, der sowohl Ziel (Leben) als auch die Mittel (Freiheit und Besitz) beinhaltet. Die Menschen im Naturzustand vereinigen sich „zur gegenseitigen Erhaltung ihres Lebens, ihrer Freiheiten und Güter, was ich ganz allgemein Eigentum nenne“ 5 zu einer Gesellschaft. Sinn und Zweck jeder Regierung ist nach Locke also die Erhaltung des Eigentums im weiten Sinne. Wenn Locke vom weiten Eigentumsbegriff spricht, bewegt er sich auf einer allgemeineren Ebene, auf der das Recht auf Eigentum als ein Teil der politischen Freiheiten angesehen wird. Der engere Begriff des Eigentums findet dort Anwendung, wo es um konkrete ökonomische Fragestellungen und Abläufe geht.
Vor allem im fünften Kapitel des „Second Treatise of Government“ bezieht sich Locke auf den rein materiellen property-Begriff. Um dieses Kapitel gab es im Schrifttum eine breite Kontroverse6. Einer der Kernpunkte dieser Kontroverse war die Frage, inwiefern Locke grenzenlose Aneignung ohne soziale Verpflichtungen befürwortet (wie dies vor allem von Macpherson vertreten wird7) und welche Rolle die Regierung bezüglich der Eigentumsverhältnisse spielt. Dieser Frage soll nun im Folgenden nachgegangen werden.
Zunächst werden im nächsten Kapitel die allgemeinen naturrechtlichen Aussagen Lockes herausgearbeitet. Dann soll der Fokus auf die Rolle des Eigentums gelegt werden, indem drei Phasen der Eigentumstheorie untersucht werden8. Zunächst die erste Phase im Naturzustand vor, dann die zweite Phase im Naturzustand nach der Geldeinführung und zuletzt die Phase der Überwindung des Naturzustandes und der Errichtung der politischen Gesellschaft. Wobei erst in der letzten Phase neben dem engen auch von dem weiten Eigentumsbegriff die Rede sein wird. Dabei muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass auf eine Darstellung der Biographie Lockes aus Platzgründen verzichtet werden muss. Außerdem wird im Folgenden schwerpunktmäßig auf den „Second Treatise of Government“ eingegangen, da Locke in dieser Abhandlung seine eigene politische Theorie entfaltet9, wohingegen er in der „Ersten Abhandlung“ lediglich minutiös Filmers Patriacharltheorie und die damit verbundene Legitimation der absoluten Herrschaft des Monarchen als Erbe Adams widerlegt. Locke gelingt dies, indem er aufzeigt, dass Filmer fälschlicherweise väterliche Gewalt (Locke ist hier liberaler und schlägt vor, diese Gewalt besser als elterliche Gewalt zu bezeichnen10) und politische Gewalt gleichsetzt11.
2. Naturrechtliche Grundlagen
Als analytische Grundlage für die Untersuchung des Eigentums im Naturzustand wird im Nachstehenden auf die allgemeinen Prinzipien des Locke´schen Naturzustandes eingegangen. Dabei wird der vorliegenden Arbeit das rein materielle, enge Begriffsverständnis von Eigentum zugrundegelegt, soweit kein ausdrücklicher Zusatz der politischen Freiheit angeführt wird.
2. 1. Naturzustand
„Um politische Gewalt richtig zu verstehen und sie von ihrem Ursprung herzuleiten, müssen wir sehen, in welchem Zustand sich die Menschen von Natur aus befinden“12. Und da politische Gewalt nichts anderes ist als das Recht der Regierung, Eigentum im weiten Sinne zu regulieren und zu erhalten13, wird ersichtlich, dass der Naturzustand der Schlüssel zum weiteren Verständnis der Eigentumstheorie darstellt. Lockes Naturzustand ist weder ein reiner Kriegsschauplatz wie bei Hobbes, noch ein Rousseausches Idyll14. Lockes Naturzustand zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass die Menschen noch nicht „gegenseitig übereingekommen“ sind, „in eine Gemeinschaft einzutreten und einen politischen Körper zu bilden“15. Die Menschen befinden sich also „von Natur her in jenem Zustand“ und sie verbleiben auch darin, „bis sie sich selbst kraft ihrer eigenen Zustimmung zu Gliedern einer politischen Gesellschaft machen“16.
[....]
1 Brief an Richard King in Works, Band X, S. 308
2 Zwei Abhandlungen über die Regierung, hrsg. von Walter Euchner 7. Auflage, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1998.
Im Folgenden wird nach dieser Edition zitiert, in der Form II, 87 (II für Zweite Abhandlung, 87 für Abschnitt 87) oder II, V (Zweite Abhandlung, fünftes Kapitel)
3 Im ganzen Kapitel zum Eigentum (II, V) verwendet Locke den Begriff des Eigentums im materiellen Sinne aber auch II, 138-139
4 II, 6
5 II, 123
6 Yolton, John: A Locke dictionary, Oxford: Blackwell, 1993, S. 188
7 Macpherson, C.B.: Die politische Theorie des Besitzindividualismus. Von Hobbes bis Locke, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1990, S. 249
8 vgl. „zeitliche Sequenz“ bei Macpherson, Die politische Theorie des Besitzindividualismus, 1990, S. 238
9 Zwei Abhandlungen über die Regierung, hrsg. von Walter Euchner 7. Auflage, Frankfurt: Suhrkamp, 1998, Vorwort von Walter Euchner, S. 25
10 vgl. II, 52
11 Zusammenfassung der Argumente gegen Filmer: siehe Kapitel I des Second Treatise
12 II, 4
13 II, 3
14 Über die Regierung (The Second Treatise of Government), hrsg. von Peter Cornelius Mayer-Tasch, Stuttgart: Reclam, 1996, Nachwort von Mayer-Tasch, S. 195
15 II, 14
16 II, 15
Arbeit zitieren:
Manuel Andersch, 2006, Lockes Eigentumstheorie, München, GRIN Verlag GmbH
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