Warum gibt es eine Todesstrafe in den USA?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

32 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung

2 Besonderheiten der politischen Kultur
2.1 Geschichtlicher Abriss
2.2 Moralische Aspekte

3 Funktionalisierungsmöglichkeiten der Todesstrafe
3.1 Die Rolle und Politisierung der Kriminalität
3.2 Direkte Wahl von Richtern und Staatsanwälten
3.3 Wahlkampf
3.4 Föderalismus

4 Öffentliche Meinung

5 Die Todesstrafe als internationales Menschenrechtsthema

6 Einfluss politischer Führung
6.1 Europäische Bewegung
6.2 Anti-Todesstrafenkampagnen

7 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind die einzige westliche Demokratie, die bis heute an der Todesstrafe festhalten. Weltweit haben laut Amnesty International 129 Staaten die Todesstrafe entweder ganz oder zumindest de facto abgeschafft. Waren es am Ende des 19. Jahrhunderts gerade einmal drei Staaten, die auf die Todesstrafe verzichteten, wurde mit der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 ein weltweiter Abschaffungsprozess in Gang gesetzt. Allein seit Anfang der 90er Jahre haben über 40 Staaten die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzen entfernt, in der letzten Dekade wurde sie von durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr verboten und wird heute von der Mehrzahl als unmoralisch geächtet.

Diesem klaren, weltweiten Trend stehen 68 Staaten gegenüber, die noch immer an einem Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe festhalten. Darunter auch zwei der führenden Demokratien: Japan und die USA. Der tatsächliche Anteil der Staaten, die Hinrichtungen auch durchführen, ist dabei allerdings weitaus geringer. So wurden fast alle Hinrichtungen im Jahre 2005, nämlich mindestens 94 Prozent, in nur vier Staaten vollstreckt. Dies sind China, der Iran, Saudi Arabien und die Vereinigten Staaten von Amerika (Amnesty International 2006). Damit „[…] stehen die USA in einer Reihe mit Staaten, deren Gesellschaft sie ansonsten tunlichst zu vermeiden suchen“(Martschukat 2002, S.7) und folgen somit nicht dem weltweiten moralischen Wandel, der sich in den letzten Jahrzehnten auf der Weltbühne vollzogen hat.

Wie kommt es aber zu einer solch gegensätzlichen Entwicklung? Warum wird die Todesstrafe in den USA entgegen dem internationalen Trend nicht als Menschenrechtsthema erachtet? Und warum ist diese Sonderentwicklung der USA überhaupt so entscheidend? Während die Todesstrafe früher als legitimes staatliches Mittel galt, wird sie heute mehrheitlich als schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte erachtet, der mit dem heutigen Verständnis einer zivilisierten, modernen Gesellschaft nicht vereinbar ist. Diese Auffassung wird beispielsweise in der Begründung der endgültigen Abschaffung Spaniens von 1995 deutlich, in der es heißt: „ [...] the death penalty has no place in the general penal system of advanced, civilized societies […] What more degrading or afflictive punishment can be imagined than to deprive a person of his life […]?”(zitiert nach Death Penalty Info, world trend)

Auch der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Lord Russel-Johnston, unterstreicht diese Ansicht:

Die Todesstrafe ist ein Irrweg. Sie ist unmenschlich. Sie ist erniedrigend. Es ist ein Überbleibsel einer Vergangenheit, die vor der Zivilisation liegt, in der die Gerechtigkeit durch das Schwert geschaffen wurde; sie hat ihren Ursprung in der Rache, nicht in der Vorbeugung. Sie tötet und heilt nicht. Die Todesstrafe hat keine abschreckende Wirkung. Sie verlängert die Gewalt. Sie schafft keine Gerechtigkeit, sie verneint sie. Die Todesstrafe stellt eine brutale, absolute und unwiderrufliche Verletzung der Menschenrechte dar. (Lord Russel-Johnston 2001a)

Wie diese Aussagen zeigen, geht es bei der Debatte über die Todesstrafe nicht so sehr um die Zahl der Hinrichtungen selbst, sondern vielmehr um den „moralischen Charakter der Todesstrafe“. Diese Strafform wird mehrheitlich als ein Relikt der Vergangenheit betrachtet, dessen Überwindung Ausdruck von Fortschrittlichkeit ist und der Achtung der Menschenrechte darstellt. Ein Festhalten an der Todesstrafe dagegen, ist nach dieser Auffassung eine schwere Verletzung des höchsten menschlichen Gutes, dem Recht auf Leben.

Wieso aber ist an eine Abschaffung einer mehrheitlich als barbarisch empfundenen Strafform, ausgerechnet in der ersten modernen Demokratie, die sich oft als Hüter der Menschenrechte versteht, nicht zu denken?

Das sich ausgerechnet die führende westliche Demokratie von diesen Ansichten distanziert, stößt speziell aus europäischer Sicht auf massive Kritik und absolutes Unverständnis. Denn während sich Europa dem Ziel einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe verschrieben hat, wird diese Strafform in den USA nicht nur weiterhin vollzogen, sondern gar ausgeweitet. Diese Tatsache ist aus europäischer Perspektive umso bedenklicher, wenn man die Vorbildfunktion der Vereinigten Staaten Amerikas beachtet. So stellte beispielsweise auch Lord Russel-Johnston fest:

Wenn ich mit Anhängern der Todesstrafe diskutiere […] berufen sie sich oft auf den Fall der USA um ihre Haltung zu rechtfertigen. Sie erwähnen nie – oder sehr selten – Kasachstan. Man sollte daraus nicht den Schluss ziehen, dass wir nicht besorgt sind über die barbarischen Praktiken anderer Länder: eher im Gegenteil, wir halten sie sogar für schrecklich. Aber wenn wir die Lage verändern wollen, müssen wir bei den USA und Japan anfangen. (Lord Russel-Johnston 2001b)

Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen Erklärungsansatz für die fortwährende Existenz der Todesstrafe in den USA und deren Abkoppelung von dieser internationalen Tendenz aufzuzeigen. Hierbei soll durch einen vergleichenden Ansatz untersucht werden, welche Faktoren ein Festhalten an der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten begünstigen und was in anderen Staaten, insbesondere in Europa, zu einer Abschaffung der Todesstrafe geführt hat.

Eine entscheidende Rolle für das Festhalten an der Todesstrafe kommt laut Carel Mohn dem politischen System der USA und dem ihm zugrunde liegenden Populismus zu. Denn erst hierdurch werden tief verwurzelte menschliche Grundbedürfnisse, wie beispielsweise das Racheverlagen, welches auch in anderen Gesellschaften existiert, mobilisiert und in die politische Debatte eingeführt. So sind es erst die Besonderheiten des politischen Systems, die eine Instrumentalisierung der Todesstrafe für sachfremde Zwecke ermöglichen (Mohn 2002, S.91) und auf die sich meiner Meinung nach auch alle anderen grundlegenden Faktoren, die zu einer Beibehaltung der Todesstrafe führen, zurückführen lassen.

Welche Besonderheiten des politischen Systems der USA sind es aber, die die Instrumentalisierung der Todesstrafe begünstigen? Eine entscheidende Rolle spielt hier die besondere föderale Struktur Amerikas, die den Einzelstaaten sehr viel mehr Kompetenzen einräumt, als dies in anderen föderalen Systemen üblich ist. Dadurch haben der Bund und alle Einzelstaaten ein eigenes, oft stark voneinander variierendes Rechtssystem; ein landesweites einheitliches Gerichtssystem gibt es nicht. Die Todesstrafe wird unter einzelstaatlichem Recht verhandelt und kann heute sowohl auf

Bundesebene als auch in 38 Einzelstaaten angewandt werden (Death Penalty Info, Facts). Die Todesstrafe findet also nicht in den gesamten USA Anwendung; und es existieren innerhalb des Landes selbst gravierende Unterschiede.

Eine weitere Besonderheit ist die starke Betonung des Populismus. Während dieser in Europa oft etwas Negatives darstellt, ist der Populismus einer der Grundpfeiler der amerikanischen Ideologie; Volksmitbestimmungen spielen eine zentrale Rolle im politischen System. So sind in den Einzelstaaten Elemente der direkten Demokratie sehr stark ausgeprägt. Nicht nur die wichtigsten Posten der Exekutive, sondern in den meisten Bundesstaaten auch Richter und Staatsanwälte, werden durch direkte Volkswahlen bestimmt oder zumindest durch das Volk nach ihrer Ernennung durch den Gouverneur bestätigt (Lösche 2004, S.38). Dadurch werden sie besonders abhängig vom öffentlichen Druck; die Bevölkerungsmeinung erhält so eine übermäßige Bedeutung. (Mohn 2002, S.103-104).

Allerdings sind es nicht so sehr die genannten Institutionen selbst, die die Vereinigten Staaten „zur Todesstrafe verdammen“, sondern die politische Elite, die diese für ihre Zwecke missbraucht und die Todesstrafe „[…] zur Profilierung im Kampf gegen Kriminalität, zur - behaupteten - Solidarisierung mit Verbrechensopfern, zur Beschädigung des politischen Gegners und zur Positionsbestimmung gegen big governemnt, die Bundesregierung, liberal metropolitan, crime-coddling lawyers und diverse andere Feindbilder […]“ benutzt (Mohn 2002, S.117).

Das Versagen der politischen Elite Amerikas, begünstigt durch den Populismus auf der amerikanischen Seite und eine starke politische Führung mit Mut zur Durchsetzung unpopulärer Maßnahmen auf der europäischen Seite (Mohn 2002, S.119), stellt meines Erachtens den zentralen Erklärungsansatz für die Entwicklung völlig gegensätzlicher Auffassungen zur Todesstrafe dar. Anhand dieser These soll im Folgenden die Sonderrolle der Vereinigten Staaten Amerikas bezüglich der Todesstrafe näher untersucht werden.

Als erstes möchte ich die Eigenarten der politischen Kultur Amerikas und ihren Einfluss auf das Festhalten an der Todesstrafe aufzeigen. Hier möchte ich die angeblich tiefe Verwurzelung der Todesstrafe im amerikanischen Selbstverständnis anhand der geschichtlichen Entwicklung betrachten und daraufhin die Bedeutung der kulturellen Besonderheiten innerhalb der Todesstrafendebatte aufzeigen. Dann sollen die Funktionalisierungsmöglichkeiten der Todesstrafe dargestellt werden, wobei ich auf die Rolle der Kriminalität in der politischen Debatte, die direkte Wahl von Richtern und Staatsanwälten, den Wahlkampf und letztlich den Föderalismus näher eingehen werde. Anschließend soll die Rolle der öffentlichen Meinung untersucht und die Zustimmung der US-Bevölkerung zur Todesstrafe beleuchtet werden. Dann soll der Einfluss der politischen Elite betrachtet werden. Hierbei soll aufgezeigt werden, wie diese in anderen Staaten bei der Abschaffung der Todesstrafe beteiligt war und welche Rolle die politische Führung Amerikas bei der Beibehaltung der Todesstrafe spielt. Auch soll auf die Anti-Todesstrafenbewegung und den Einfluss der Europäischen Bewegung eingegangen werden. Abschließend werde ich meine Erkenntnisse zusammenfassen und einen kurzen Ausblick über die Zukunft der Todesstrafe in den USA geben.

2 Besonderheiten der politischen Kultur

Die Anwendung der Todesstrafe in den USA wird sehr häufig damit begründet, dass die Todesstrafe tief im amerikanischen Selbstverständnis verwurzelt sei und es grundlegende moralische Unterschiede zwischen den USA und Europa gäbe. Die Besonderheiten der politischen Kultur Amerikas, auf die ich anschließend noch näher eingehen werde, sind zwar innerhalb der Todesstrafendebatte durchaus entscheidend, spielen aber laut Mohn für das Festhalten an der Todesstrafe eine eher geringe Rolle (Mohn 2002, S.123). Auch meiner Meinung nach wird bei einer solchen Argumentation übersehen, dass die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Todesstrafe keinesfalls seit jeher bestehen, sondern vielmehr eine relativ neue Entwicklung darstellen. Wie ich im Folgenden anhand eines geschichtlichen Abriss aufzeigen möchte, unterscheidet sich die historische Entwicklung der USA bezüglich der Todesstrafe kaum von der europäischen. So hat die Todesstrafe nicht nur in den Vereinigten Staaten eine lange Tradition, sondern fand auch in Europa lange Zeit Anwendung und Zustimmung.

2.1 Geschichtlicher Abriss

Die Praxis der Todesstrafe in den nordamerikanischen Kolonien wurde stark vom Mutterland geprägt, in dem - wie auch im restlichen Europa damals - neben Mord beispielsweise auch Vergehen wie Hochverrat, Brandstiftung, Gotteslästerung, Ehebruch oder auch Sodomie mit dem Tode bestraft werden konnten. Die erste verzeichnete Hinrichtung in der Neuen Welt fand 1608 in Virginia statt. Die damaligen Gesellschaftsordnungen sowohl Europas als auch der nordamerikanischen Kolonien galten als gottgegeben. Öffentliche Hinrichtungen dienten nicht nur der Bestrafung des Schuldigen und der Abschreckung, sondern sollten auch die Gemeinschaft von der Sünde befreien (Martschukat 2002, S.13-19).

Aber nicht nur die Todesstrafe hat eine lange Tradition in den USA, sondern auch die Gegenbewegung; lange Zeit hatten die Vereinigten Staaten sogar eine Vorreiterrolle in der Anti-Todesstrafenbewegung inne, die sich im Zuge der Aufklärung zu entwickeln begann und vor allem von dem Europäer Cesare Beccaria beeinflusst wurde. In seinem Essay „On Crimes and Punishment“ spricht er dem Staat das Recht auf Tötung ab und stellt nicht nur die abschreckende Wirkung der Todesstrafe in Frage, sondern erachtet diese gar als gewaltvermehrend (Martschukat 2002, S.28ff; Death Penalty Info, History). Seine Überlegungen führten nicht nur in Europa, sondern gerade in den USA, die sich von den europäischen Monarchien abheben wollten zu einem ersten Erfolg der Abolitionisten. So kam es auch aufgrund der brutalen Erfahrungen der Revolution in der Neuen Welt zu einer Reform der Todesstrafe und in vielen amerikanischen Staaten wurden die mit dem Tode zu strafenden Vergehen beschränkt, öffentliche Hinrichtungen abgeschafft und Gefängnisstrafen eingeführt (Martschukat 2002, S.39). Pennsylvania schaffte bereits 1786 als erster amerikanischer Staat die Todesstrafe für alle Straftaten außer für Mord ersten Grades ab und 1846 wurde in Michigan das weltweit erste Justizsystem der Moderne geschaffen, welches auf die Anwendung der Todesstrafe komplett verzichtete; Wisconsin folgte kurz darauf. Zu dieser Zeit waren diese amerikanischen Staaten allen anderen weit voraus, denn erst 1863 wurde Venezuela das erste Land der Welt, was die Todesstrafe für alle Straftaten abschaffte. Erst zwei Jahre später folgte mit San Marino der erste europäische Staat. Diesem Beispiel folgten einige andere europäische Staaten, wie beispielsweise Portugal, Norwegen, Schweden und die Niederlande, wobei hier die Abschaffung nur für Friedenszeiten erfolgte (Hood 2002a, S.449).

In den USA kam es dagegen bis zu Beginn des Ersten Weltkriegs zur „großen Ära der Todesstrafenreform“ (Martschukat 2002, S.94), in der insgesamt sechs Staaten die Todesstrafe komplett abschafften und drei weitere sie auf Mord ersten Grades und Hochverrat begrenzten. Allerdings war diese Tendenz nur von kurzer Dauer. Im Zuge des ersten Weltkriegs, der Weltwirtschaftskrise und der Prohibition wurde die Todesstrafe als notwendiges Sozialisierungsmittel angesehen und wieder eingeführt. In den 1930er Jahren wurden mit durchschnittlich 167 Hinrichtungen pro Jahr die meisten Exekutionen in der Geschichte Amerikas verzeichnet (Death Penalty Info, History). Aber diese Tendenz lässt sich auch in Europa feststellen. Denn auch hier kam es während des Zweiten Weltkrieges zu einer enormen Ausweitung der Todesstrafe und erst die grausamen Erfahrungen und die Massenhinrichtungen des Dritten Reichs markieren den Beginn einer europäischen Abschaffungsbewegung. So wurde die Todesstrafe zunächst 1947 in Italien und 1949 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft, worauf später andere Staaten wie 1969 Großbritannien und Frankreich 1981 folgten. Zu dieser Zeit begann sich langsam eine internationale Tendenz zur Abschaffung der Todesstrafe aufzuzeigen. Dieser Trend ging aber auch auf die USA über und führte zusammen mit der Bürgerrechtsbewegung zu einer erneuten Debatte über die Todesstrafe, die 1972 in einer Abschaffung gipfelte. Bereits seit 1968 kam es aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken zu einem inoffiziellen Exekutionsstopp und in dem Fall „Furman v. Georgia“ entschied der Oberste Gerichtshof letztlich, dass die Durchführung der Todesstrafe unter der damals vorherrschenden Praxis dem achten Verfassungszusatz, der „grausame und ungewöhnliche Strafen“ untersagt, widerspricht (Martschukat 2002, S.135). Allerdings befand die richterliche Mehrheit nicht die Todesstrafe selbst, sondern nur die spezifischen Gesetze der Einzelstaaten als verfassungswidrig. Somit eröffnete der Oberste Gerichtshof den Einzelstaaten die Möglichkeit ihre Strafgesetze zu überarbeiten (Thaman 1992, S.539) und die Todesstrafe wurde 1976 schließlich wiedereingeführt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Warum gibt es eine Todesstrafe in den USA?
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
American Politics and Society in Comparative Perspective
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
32
Katalognummer
V72584
ISBN (eBook)
9783638628624
Dateigröße
463 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Warum, Todesstrafe, American, Politics, Society, Comparative, Perspective
Arbeit zitieren
Julia Fiedler (Autor:in), 2006, Warum gibt es eine Todesstrafe in den USA?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72584

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