INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS....................................................................... 2
1 Einleitung 3
2 Besonderheiten der politischen Kultur. 8
2.1 Geschichtlicher Abriss 8
2.2 Moralische Aspekte 11
3 Funktionalisierungsmöglichkeiten der Todesstrafe 14
3.1 Die Rolle und Politisierung der Kriminalität 14
3.2 Direkte Wahl von Richtern und Staatsanwälten 15
3.3 Wahlkampf. 17
3.4 Föderalismus 18
4 Öffentliche Meinung 20
5 Die Todesstrafe als internationales Menschenrechtsthema 23
6 Einfluss politischer Führung 25
6.1 Europäische Bewegung. 25
6.2 Anti-Todesstrafenkampagnen. 27
7 Zusammenfassung und Ausblick. 28
Literaturverzeichnis 30
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1 Einleitung
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind die einzige westliche Demokratie, die bis heute an der Todesstrafe festhalten. Weltweit haben laut Amnesty International 129 Staaten die Todesstrafe entweder ganz oder zumindest de facto abgeschafft. Waren es am Ende des 19. Jahrhunderts gerade einmal drei Staaten, die auf die Todesstrafe verzichteten, wurde mit der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 ein weltweiter Abschaffungsprozess in Gang gesetzt. Allein seit Anfang der 90er Jahre haben über 40 Staaten die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzen entfernt, in der letzten Dekade wurde sie von durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr verboten und wird heute von der Mehrzahl als unmoralisch geächtet.
Diesem klaren, weltweiten Trend stehen 68 Staaten gegenüber, die noch immer an einem Gesetz zur Verhängung der Todesstrafe festhalten. Darunter auch zwei der führenden Demokratien: Japan und die USA. Der tatsächliche Anteil der Staaten, die Hinrichtungen auch durchführen, ist dabei allerdings weitaus geringer. So wurden fast alle Hinrichtungen im Jahre 2005, nämlich mindestens 94 Prozent, in nur vier Staaten vollstreckt. Dies sind China, der Iran, Saudi Arabien und die Vereinigten Staaten von Amerika (Amnesty International 2006). Damit „[…] stehen die USA in einer Reihe mit Staaten, deren Gesellschaft sie ansonsten tunlichst zu vermeiden suchen“(Martschukat 2002, S.7) und folgen somit nicht dem weltweiten moralischen Wandel, der sich in den letzten Jahrzehnten auf der Weltbühne vollzogen hat.
Wie kommt es aber zu einer solch gegensätzlichen Entwicklung? Warum wird die Todesstrafe in den USA entgegen dem internationalen Trend nicht als Menschenrechtsthema erachtet? Und warum ist diese Sonderentwicklung der USA überhaupt so entscheidend? Während die Todesstrafe früher als legitimes staatliches Mittel galt, wird sie heute mehrheitlich als schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte erachtet, der mit dem heutigen Verständnis einer zivilisierten, modernen Gesellschaft nicht vereinbar ist. Diese Auffassung wird beispielsweise in der Begründung der
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endgültigen Abschaffung Spaniens von 1995 deutlich, in der es heißt: „ [...] the death penalty has no place in the general penal system of advanced, civilized societies […] What more degrading or afflictive punishment can be imagined than to deprive a person of his life […]?”(zitiert nach Death Penalty Info, world trend)
Auch der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Lord Russel-Johnston, unterstreicht diese Ansicht:
Die Todesstrafe ist ein Irrweg. Sie ist unmenschlich. Sie ist erniedrigend. Es ist ein Überbleibsel einer Vergangenheit, die vor der Zivilisation liegt, in der die Gerechtigkeit durch das Schwert geschaffen wurde; sie hat ihren Ursprung in der Rache, nicht in der Vorbeugung. Sie tötet und heilt nicht. Die Todesstrafe hat keine abschreckende Wirkung. Sie verlängert die Gewalt. Sie schafft keine Gerechtigkeit, sie verneint sie. Die Todesstrafe stellt eine brutale, absolute und unwiderrufliche Verletzung der Menschenrechte dar. (Lord Russel-Johnston 2001a)
Wie diese Aussagen zeigen, geht es bei der Debatte über die Todesstrafe nicht so sehr um die Zahl der Hinrichtungen selbst, sondern vielmehr um den „moralischen Charakter der Todesstrafe“. Diese Strafform wird mehrheitlich als ein Relikt der Vergangenheit betrachtet, dessen Überwindung Ausdruck von Fortschrittlichkeit ist und der Achtung der Menschenrechte darstellt. Ein Festhalten an der Todesstrafe dagegen, ist nach dieser Auffassung eine schwere Verletzung des höchsten menschlichen Gutes, dem Recht auf Leben.
Wieso aber ist an eine Abschaffung einer mehrheitlich als barbarisch empfundenen Strafform, ausgerechnet in der ersten modernen Demokratie, die sich oft als Hüter der Menschenrechte versteht, nicht zu denken?
Das sich ausgerechnet die führende westliche Demokratie von diesen Ansichten distanziert, stößt speziell aus europäischer Sicht auf massive Kritik und absolutes Unverständnis. Denn während sich Europa dem Ziel einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe verschrieben hat, wird diese Strafform in den USA nicht nur weiterhin vollzogen, sondern gar ausgeweitet. Diese Tatsache ist aus europäischer Perspektive umso bedenklicher, wenn man die Vorbildfunktion der Vereinigten Staaten Amerikas beachtet. So stellte beispielsweise auch Lord Russel-Johnston fest:
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Wenn ich mit Anhängern der Todesstrafe diskutiere […] berufen sie sich oft auf den Fall der USA um ihre Haltung zu rechtfertigen. Sie erwähnen nie - oder sehr selten - Kasachstan. Man sollte daraus nicht den Schluss ziehen, dass wir nicht besorgt sind über die barbarischen Praktiken anderer Länder: eher im Gegenteil, wir halten sie sogar für schrecklich. Aber wenn wir die Lage verändern wollen, müssen wir bei den USA und Japan anfangen. (Lord Russel-Johnston 2001b)
Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen Erklärungsansatz für die fortwährende Existenz der Todesstrafe in den USA und deren Abkoppelung von dieser internationalen Tendenz aufzuzeigen. Hierbei soll durch einen vergleichenden Ansatz untersucht werden, welche Faktoren ein Festhalten an der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten begünstigen und was in anderen Staaten, insbesondere in Europa, zu einer Abschaffung der Todesstrafe geführt hat.
Eine entscheidende Rolle für das Festhalten an der Todesstrafe kommt laut Carel Mohn dem politischen System der USA und dem ihm zugrunde liegenden Populismus zu. Denn erst hierdurch werden tief verwurzelte menschliche Grundbedürfnisse, wie beispielsweise das Racheverlagen, welches auch in anderen Gesellschaften existiert, mobilisiert und in die politische Debatte eingeführt. So sind es erst die Besonderheiten des politischen Systems, die eine Instrumentalisierung der Todesstrafe für sachfremde Zwecke ermöglichen (Mohn 2002, S.91) und auf die sich meiner Meinung nach auch alle anderen grundlegenden Faktoren, die zu einer Beibehaltung der Todesstrafe führen, zurückführen lassen.
Welche Besonderheiten des politischen Systems der USA sind es aber, die die Instrumentalisierung der Todesstrafe begünstigen? Eine entscheidende Rolle spielt hier die besondere föderale Struktur Amerikas, die den Einzelstaaten sehr viel mehr Kompetenzen einräumt, als dies in anderen föderalen Systemen üblich ist. Dadurch haben der Bund und alle Einzelstaaten ein eigenes, oft stark voneinander variierendes Rechtssystem; ein landesweites einheitliches Gerichtssystem gibt es nicht. Die Todesstrafe wird unter einzelstaatlichem Recht verhandelt und kann heute sowohl auf
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Bundesebene als auch in 38 Einzelstaaten angewandt werden (Death Penalty Info, Facts). Die Todesstrafe findet also nicht in den gesamten USA Anwendung; und es existieren innerhalb des Landes selbst gravierende Unterschiede.
Eine weitere Besonderheit ist die starke Betonung des Populismus. Während dieser in Europa oft etwas Negatives darstellt, ist der Populismus einer der Grundpfeiler der amerikanischen Ideologie; Volksmitbestimmungen spielen eine zentrale Rolle im politischen System. So sind in den Einzelstaaten Elemente der direkten Demokratie sehr stark ausgeprägt. Nicht nur die wichtigsten Posten der Exekutive, sondern in den meisten Bundesstaaten auch Richter und Staatsanwälte, werden durch direkte Volkswahlen bestimmt oder zumindest durch das Volk nach ihrer Ernennung durch den Gouverneur bestätigt (Lösche 2004, S.38). Dadurch werden sie besonders abhängig vom öffentlichen Druck; die Bevölkerungsmeinung erhält so eine übermäßige Bedeutung. (Mohn 2002, S.103-104).
Allerdings sind es nicht so sehr die genannten Institutionen selbst, die die Vereinigten Staaten „zur Todesstrafe verdammen“, sondern die politische Elite, die diese für ihre Zwecke missbraucht und die Todesstrafe „[…] zur Profilierung im Kampf gegen Kriminalität, zur - behaupteten - Solidarisierung mit Verbrechensopfern, zur Beschädigung des politischen Gegners und zur Positionsbestimmung gegen big governemnt, die Bundesregierung, liberal metropolitan, crime-coddling lawyers und diverse andere Feindbilder […]“ benutzt (Mohn 2002, S.117).
Das Versagen der politischen Elite Amerikas, begünstigt durch den Populismus auf der amerikanischen Seite und eine starke politische Führung mit Mut zur Durchsetzung unpopulärer Maßnahmen auf der europäischen Seite (Mohn 2002, S.119), stellt meines Erachtens den zentralen Erklärungsansatz für die Entwicklung völlig gegensätzlicher Auffassungen zur Todesstrafe dar. Anhand dieser These soll im Folgenden die Sonderrolle der Vereinigten Staaten Amerikas bezüglich der Todesstrafe näher untersucht werden.
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Als erstes möchte ich die Eigenarten der politischen Kultur Amerikas und ihren Einfluss auf das Festhalten an der Todesstrafe aufzeigen. Hier möchte ich die angeblich tiefe Verwurzelung der Todesstrafe im amerikanischen Selbstverständnis anhand der geschichtlichen Entwicklung betrachten und daraufhin die Bedeutung der kulturellen Besonderheiten innerhalb der Todesstrafendebatte aufzeigen. Dann sollen die Funktionalisierungsmöglichkeiten der Todesstrafe dargestellt werden, wobei ich auf die Rolle der Kriminalität in der politischen Debatte, die direkte Wahl von Richtern und Staatsanwälten, den Wahlkampf und letztlich den Föderalismus näher eingehen werde. Anschließend soll die Rolle der öffentlichen Meinung untersucht und die Zustimmung der US-Bevölkerung zur Todesstrafe beleuchtet werden. Dann soll der Einfluss der politischen Elite betrachtet werden. Hierbei soll aufgezeigt werden, wie diese in anderen Staaten bei der Abschaffung der Todesstrafe beteiligt war und welche Rolle die politische Führung Amerikas bei der Beibehaltung der Todesstrafe spielt. Auch soll auf die Anti-Todesstrafenbewegung und den Einfluss der Europäischen Bewegung eingegangen werden. Abschließend werde ich meine Erkenntnisse zusammenfassen und einen kurzen Ausblick über die Zukunft der Todesstrafe in den USA geben.
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2 Besonderheiten der politischen Kultur
Die Anwendung der Todesstrafe in den USA wird sehr häufig damit begründet, dass die Todesstrafe tief im amerikanischen Selbstverständnis verwurzelt sei und es grundlegende moralische Unterschiede zwischen den USA und Europa gäbe. Die Besonderheiten der politischen Kultur Amerikas, auf die ich anschließend noch näher eingehen werde, sind zwar innerhalb der Todesstrafendebatte durchaus entscheidend, spielen aber laut Mohn für das Festhalten an der Todesstrafe eine eher geringe Rolle (Mohn 2002, S.123). Auch meiner Meinung nach wird bei einer solchen Argumentation übersehen, dass die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Todesstrafe keinesfalls seit jeher bestehen, sondern vielmehr eine relativ neue Entwicklung darstellen. Wie ich im Folgenden anhand eines geschichtlichen Abriss aufzeigen möchte, unterscheidet sich die historische Entwicklung der USA bezüglich der Todesstrafe kaum von der europäischen. So hat die Todesstrafe nicht nur in den Vereinigten Staaten eine lange Tradition, sondern fand auch in Europa lange Zeit Anwendung und Zustimmung.
2.1 Geschichtlicher Abriss
Die Praxis der Todesstrafe in den nordamerikanischen Kolonien wurde stark vom Mutterland geprägt, in dem - wie auch im restlichen Europa damals - neben Mord beispielsweise auch Vergehen wie Hochverrat, Brandstiftung, Gotteslästerung, Ehebruch oder auch Sodomie mit dem Tode bestraft werden konnten. Die erste verzeichnete Hinrichtung in der Neuen Welt fand 1608 in Virginia statt. Die damaligen Gesellschaftsordnungen sowohl Europas als auch der nordamerikanischen Kolonien galten als gottgegeben. Öffentliche Hinrichtungen dienten nicht nur der Bestrafung des Schuldigen und der Abschreckung, sondern sollten auch die Gemeinschaft von der Sünde befreien (Martschukat 2002, S.13-19).
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Arbeit zitieren:
Julia Fiedler, 2006, Warum gibt es eine Todesstrafe in den USA?, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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