Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
1. Einleitung 2
2. Definition Berufsstatus 2
2.1 Arbeitnehmergruppen 3
2.2 Arbeitsformen 5
3. Gesundheitliche Risiken und Ressourcen in der Arbeitswelt 7
4. Empirische Ergebnisse zum Zusammenhang zwischen dem Berufsstatus und
gesundheitlichen Risiken 9
5. Diskussion 11
Literaturverzeichnis 14
Internetquellen 15
1
1. Einleitung
In dieser Hausarbeit erörtere ich den Zusammenhang zwischen dem Berufsstatus und der Gesundheit. Daraus ergibt sich die Fragestellung, ob der berufliche Status und die Arbeitswelt einen Einfluss auf die Gesundheit des Menschen haben. Dabei gehe ich von der These aus, dass es hier einen wechselseitigen Bezug gibt. Also wird umgekehrt genauso geklärt, ob die Gesundheit auch eine Rolle für den Berufsstatus spielt.
Bevor ich diese beiden Themengebiete in einen Zusammenhang bringe, wird im Punkt 2 der Begriff „Berufsstatus“ erläutert und definiert sowie in den darauf folgenden Unterpunkten 2.1 und 2.2 ein Überblick darüber gegeben, welche Arbeitnehmergruppen und Arbeitsformen es in der Arbeitswelt gibt. Dazu teile ich die Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte und gesellschaftlichen Auffassung in einzelne Gruppen ein und gebe Beispiele für übliche und besondere Arbeitsformen.
Nachfolgend werden in Punkt 3 die allgemeinen gesundheitlichen Risiken aufgezeigt, die sich durch Arbeit ergeben. Da sich in der Arbeitswelt hier jedoch auch Ressourcen ergeben können, werden auch diese betrachtet.
In Punkt 4 wird dann schließlich der Zusammenhang zwischen dem Berufsstatus und Gesundheit hergestellt und durch empirische Ergebnisse für die Berufsgruppen bzw. dem Berufsstatus belegt.
Daraufhin diskutiere ich in Punkt 5 die Problematik, die sich aus der Arbeit und der Arbeitsumwelt im Betrieb in gesundheitlicher Hinsicht für den Arbeitnehmer und das Unternehmen ergibt.
Für diese Hausarbeit habe ich Materialien und Statistiken von offizieller Stelle, wie Bundesämtern etc., sowie Informationstexte verschiedener Institute verwendet. Zudem wurden u.a wissenschaftliche Beiträge aus Fachliteratur und themenbezogenen Zeitschriften genutzt.
2. Definition Berufsstatus
Ein Beruf, den ein Mensch ausübt, kann auch über den Begriff „Erwerbsarbeit“ definiert werden. Diese dient dazu, für die erbrachte Arbeit und Leistung entlohnt zu werden. Hierüber bildet sich ein Bezug zu einem sozialen Status, der für das persönliche Selbstwertgefühl sowie das gesellschaftliche Ansehen ein wichtiger Aspekt ist.
2
Der Beruf wird in der Regel erlernt und soll als kontinuierliche Einkommensquelle dienen. Hierbei sind Bildung und Qualifikation wichtige Faktoren für die Höhe der Entlohnung und die beruflichen
1 Einstiegs- bzw. Aufstiegschancen.
So gilt dass „Erwerbstätige ohne Berufsabschluss ein erheblich größeres Arbeitsmarktrisiko tragen, als solche mit einer formalen beruflichen Qualifikation. Sie sind häufiger und länger arbeitslos, finden öfter nur befristete Beschäftigungsverhältnisse und haben kürzere ununterbrochene Beschäftigungszeiten vorzuweisen.“ 2
Durch diese drei Kriterien - Einkommen, Bildung und beruflicher Status - wird der Mensch, je nach
3 individueller oder gesellschaftlicher Auffassung, in einer sozialen Hierarchie eingeordnet. Dies ist auch auf einen beruflichen Zusammenhang übertragbar, wobei hier der Status als das
4 „Prestige“ einer beruflichen Tätigkeit bzw. beruflichen Position verstanden wird.
So genießen Berufe, die üblicherweise ein höheres Einkommen mit sich bringen und eine bessere Qualifikation und Bildung voraussetzen, wie z.B. Arzt, Hochschullehrer oder Rechtsanwalt, ein sehr hohes Ansehen. Aber auch Berufe, die eine hohe soziale Verantwortung tragen, wie z.B. Polizist oder Krankenschwester, rangieren in der Liste der angesehensten Berufe weit oben. Die landwirtschaftliche Branche sowie Berufe, bei denen eine eher geringe Qualifikation voraussetzt wird, wie z.B. Handwerksberufe, haben weit weniger gesellschaftliches Renommee. 5
Da aber bestimmte Berufsbezeichnungen unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale umschreiben können, wird im Folgenden auf die verschieden Arbeitnehmergruppen und Arbeitsformen eingegangen.
2.1 Arbeitnehmergruppen
§ 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes teilt Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Heimarbeiter gleichermaßen in die Gruppe der „Arbeitnehmer“ ein. 6 Dieser schließt einen Arbeitsvertrag ab und wird somit als „abhängiger Beschäftigter“ angesehen, da er nicht selbständig arbeitet und zu weisungsgebundenen Dienstleistungen gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet ist. Im Gegenzug hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Vergütung für die erbrachte Arbeit. 7
Arbeiter werden nach der gesellschaftlichen Auffassung meist ganz unten in der sozialen und beruflichen Hierarchie angesiedelt. Hier wird wiederum unterschieden zwischen dem Facharbeiter,
1 vgl. Siegrist/Möller-Leimkühler, 2003, S. 126
2 vgl. Beer/Wagner, 1997, S. 1
3 vgl. Mielck, 1992, S. 141
4 vgl. Hoffmeyer-Zlotnik/Geis, 2003, S.125
5 vgl. Oberlander, 2005, S. 7
6 http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__5.html (Aufruf: 02.02.07)
7 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, 2004
3
der durch eine abgeschlossene Lehre oder langjährige Beschäftigung in einem entsprechenden Arbeitsbereich die höchste Qualifikation besitzt, dem angelernten Arbeiter (mit oder ohne Abschluss) und dem ungelernten Arbeiter („Hilfsarbeiter“), der keine fachliche Ausbildung durchlaufen hat.
Der Tätigkeitsbereich dieser Gruppen kann aber variieren. So kann ein Ungelernter, der sonst eher einfache Aufgaben bewältigen muss, aufgrund langjähriger Betriebszugehörigkeit die Arbeit eines angelernten- oder Facharbeiters übernehmen, der üblicherweise mit verantwortungsvolleren Aufgaben betraut ist. Genauso kann sich aber ein Facharbeiter in der Position eines angelernten Arbeiters befinden. In der Regel verrichtet der Arbeiter körperliche Aufgaben, die mit Muskelkraft verbunden sind - so genannte „Handarbeit“. 8
Im Jahr 2005 waren in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 10.770.000 Personen in der Position eines Arbeiters beschäftigt. 9
Angestellte können vom Arbeiter definitorisch nicht eindeutig unterschieden werden. Hier reicht die Spannweite vom angelernten Angestellten auf der niedrigsten hierarchischen Stufe, bis hin zum leitenden Angestellten im Management. Durch (zum Teil vom Betrieb vorgeschriebenen) Weiterbildungsmaßnahmen hat ein angelernter Angestellter aber die Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren und so Tätigkeiten der höheren Positionen zu übernehmen.
Der Angestellte verübt zumeist „Kopfarbeit“, bei der eher geistige Leistungen abverlangt werden. 10 Im Jahr 2005 waren in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 19.071.000 Personen in der Position eines Angestellten beschäftigt. 11
Die letzte Gruppe der Arbeitnehmer nach § 5 ArbGG bilden die Heimarbeiter. Diese führen ihre Tätigkeiten ausschließlich an einem außerhalb der Betriebsstätte liegenden Arbeitsplatz aus. Oft z.B. in Form der heimbasierten Telearbeit, die in der Wohnung des Arbeitnehmers erbracht werden kann. Trotzdem gilt auch hier, dass die Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die geforderten Dienstleistungen für den Arbeitgeber erbringen. Diese Gruppe kann sowohl Hand- als auch Kopfarbeit verrichten, da Heimarbeiter auch produzierend für einen Betrieb tätig sein können. 12
Das personalpolitische Modell der „Managing Diversity“ geht jedoch davon aus, dass man bei diesen Arbeitnehmergruppen zusätzliche Besonderheiten beachten muss. So sollen sie nach Geschlecht aufgeteilt werden und z.B. Behinderte, Ausländer, Jugendliche und Ältere gesondert betrachtet werden. Dies spielt eine wichtige Rolle für den Berufsstatus, da solche Besonderheiten
8 vgl. Schuster, 1974, S. 96 ff
9 http://www.destatis.de/basis/d/erwerb/erwerbtab1.php (Aufruf: 02.02.07)
10 vgl. Beer/Wagner, 1997, S. 2f
11 http://www.destatis.de/basis/d/erwerb/erwerbtab1.php (Aufruf: 02.02.07)
12 vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, 2001, S. 10 f
4
Quote paper:
Hendrik Heitland, 2007, Berufsstatus und Gesundheit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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