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Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG. 2
1.1 VORWORT 2
1.2 BEGRIFFLICHKEITEN 2
1.2.1) Reichsstadt vs. Freie Stadt. 2
1.2.2) Die kämpfenden Parteien 3
1.3 LITERATUR UND FORSCHUNG 3
2. DAS POLITISCHE GRUNDGERÜST. 4
2.1 DER RAT 4
2.2 DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG. 5
2.3 AMMANN UND BÜRGERMEISTER. 5
2.4 DAS GERICHT 6
2.5 SCHWÖRTAG UND WAHLSYSTEM 6
3. INNERSTÄDTISCHE UNRUHEN. 7
3.1 URSACHEN 7
3.1.1) Die drei Typen innerstädtischer Dispute. 7
3.1.2) Substantive Issues 8
3.1.3) Ein besonderer Konflikt in der Frühen Neuzeit: Die Reformation 9
3.1.4) Constitutional Issues 10
3.2 VERLAUF 10
3.2.1) Bildung eines Ausschusses und Verlesung der Beschwerden 10
3.2.2) Intervention einer höheren Autorität 12
3.2.3) Homogene Oppositionsstruktur ? 13
3.2.4) Neue Konfliktform nach Ende des Dreißigjährigen Krieges: Der
B ürgerprozess 14
3.3 WIRKUNG 14
3.3.1) Ein Beispiel: Der Fettmilchaufstand in Frankfurt. 14
3.3.2) Erfolg oder Misserfolg und jeweilige Folgen 16
4. FAZIT 17
4.1 KONTINUITÄT UND RELEVANZ DER KONFLIKTE 17
4.2 SCHLUSSBETRACHTUNG 18
5. LITERATURVERZEICHNIS 20
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1. Einleitung
1.1 Vorwort
Innerstädtische Konflikte, Bürgerkämpfe und -unruhen, Revolten, Aufstände wider den Rat... Die Bezeichnungen in der Literatur sind vielfältig für Begebenheiten, die sich sowohl im Spätmittelalter als auch in der Frühen Neuzeit (besonders oft im 17. Jahrhundert) in den deutschen Reichs- und Freien Städten beobachten ließen. Lassen sich für all diese Bewegungen ähnliche Ursachen finden? Verlaufen diese Aufstände im Großen und Ganzen strukturell ähnlich oder gar gleich? Die vorliegende Arbeit soll diese Fragen näher beleuchten und dabei zunächst auf die Terminologie und das politische Grundgerüst der Städte eingehen. Durch Beispiele soll verdeutlicht werden, dass jeder Bürgerkampf natürlich seine eigene Geschichte hat, sich aber dennoch Gemeinsamkeiten in Ursache, Verlauf und Wirkung feststellen lassen. Neben innerstädtischen Unruhen sind natürlich auch Konflikte zwischen Stadt und feudal - aristokratischer Umwelt bekannt. Diese Aufstände, die mit einer Niederlage der Städte und dem Sieg der Fürstenstaaten bzw. des Adels endeten 1 , sollen ausdrücklich nicht Thema dieses Aufsatzes sein. Zeitlich soll vorrangig die Frühe Neuzeit beleuchtet werden, vereinzelt werden Beispiele aus dem späten 15. Jahrhundert hinzugezogen.
1.2 Begrifflichkeiten
Grundlegend für die Untersuchung sind eine Definition der Städtebezeichnungen und der beiden Parteien im Bürgerkampf.
1.2.1) Reichsstadt vs. Freie Stadt
Reichsstädte haben sich aus direkter Zugehörigkeit zum Königseigentum gelöst. Sie sind reichsunmittelbar und unterstehen nur dem König bzw. dem Kaiser, der somit ihr Stadtherr ist. Diesen Zustand könnte man als halbautonom bezeichnen: Die Reichsstädte sind in ihren Rechten stärker vom Königtum abhängig als die Freien Städte. 2 Die freie Stadt ist eine ehemalige Bischofsstadt, die sich von ihrem geistlichen Herrn freigekämpft hat. 3 Diese Emanzipationskämpfe verliefen meist blutig, wie im Beispiel Straßburgs 1262 in der Schlacht bei Hausbergen 4 oder Kölns
1 Vgl. Press, 1987, S. 9 f.
2 Vgl. Heinig, 1983, S. 52 ff.
3 Vgl. Press, 1987, S. 11.
4 Vgl. Heinig, 1983, S. 31. Der Bischof besetzte in Straßburg zwar noch weiter Ämter, diese sanken aber in ihrer Bedeutung. Zeitweise übernimmt der städtische Rat sogar die Finanzverwaltung im Bistum
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durch die Schlacht bei Wörringen 1288. 5 Trotz dieser Unterschiede betrachte ich es als berechtigt, Reichs- und Freie Stadt zwecks dieser Arbeit in einem Begriff, dem der freien deutschen Reichsstadt, zusammen zu fassen. Dies ist zum einen möglich, indem man die Städte in ihrer Abgrenzung zur Territorialstadt als unmittelbar dem Reichsoberhaupt unterstehend definiert. Zum anderen sind Reichs- und Freie Städte schon zu Beginn der Frühen Neuzeit nur noch schwer zu unterscheiden, bzw. die Übergänge gleitend. 6 Die Begriffe sind auch nicht eindeutig und zeitlos definierbar und eher als Idealtypen zu verstehen. 7
1.2.2) Die kämpfenden Parteien
Wo Konflikte zwischen „Rat und Bürgerschaft“ 8 beschrieben werden, müssten eigentlich genauere Begriffe gewählt werden. Die Mitglieder des Rates bzw. das Patriziat, aus welchem diese häufig stammen, ist selbst auch Teil der Bürgerschaft. Und die Gesamtheit der Bürger wiederum ist selten komplett am Aufstand beteiligt. Matthias Meyn 9 stellt also folgerichtig fest, dass Konflikte eigentlich zwischen der „von Patriziern majorisierender Ratsoligarchie“ und einer „bürgerlichen Opposition“ stattfanden. Der Einfachheit halber werde ich die allgemein übliche Terminologie aber beibehalten und somit ebenfalls von Bürgerunruhen gegen den Rat sprechen.
1.3 Literatur und Forschung
Die Literatur zu Konflikten in Städten des Spätmittelalters oder der frühen Neuzeit ist quantitativ kaum überschaubar. Es gibt unzählige Bücher und Aufsätze zur Geschichte jeder Reichsstadt, jedoch kaum Überblickswerke. Reichsstadtliteratur bezieht sich zudem meist auf schwäbische, oberdeutsche oder süddeutsche Städte, was bei näherer Betrachtung der Verteilung der Reichsstädte jedoch nicht weiter verwundern darf: Von den 51 Reichsstädten lagen nur 13 oberhalb des Mains. 10 Speziell die innerstädtischen Unruhen wurden laut Volker Press 11 „immer wieder als integraler Bestandteil reichsstädtischen Lebens gesehen“ und somit ebenfalls zur beliebten Forschungsfrage der Historiker, die sich insgesamt jedoch „lange Zeit [...] lieber mit der scheinbar reineren Form städtischen Wesens, [...] der mittelalterlichen
5 Vgl. Heinig, 1983, S. 28f. Erzbischof bleibt auch hier nominell Stadtherr, kann seine Rechte aber nicht nutzen.
6 Vgl. Press, 1988, S. 138.
7 Vgl. Heinig, 1983, S. 49.
8 z.B. Friedrichs, 1992, S.187; Hafner, 2001, S. 69f.
9 Meyn, 1980, S. 35.
10 Vgl. Schilling, 1993, S. 42. Der Autor hat nach einer Liste im Handbuch der deutschen Geschichte eine Karte zur Verteilung der Reichsstädte erstellt.
11 Press, 1987, S. 9.
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Stadt“ beschäftigt hatten. Während die meisten Forscher zu dem Schluss kommen, dass Konflikte aufgrund ihrer Häufigkeit und Dauer für das politische Leben der Stadt in der Frühen Neuzeit äußerst wichtig sind und deshalb auch zentral in dessen Beschreibung gehören, interpretieren aber auch wenige andere die Bedeutung der Unruhen als minimal.
2. Das politische Grundgerüst
Wenn Mack Walker schreibt, „no hometown constitution was quite like another, but the community behaved very much alike“ 12 stellt er dar, dass sowohl die Bezeichnungen als auch die Strukturen der innerstädtischen Institutionen in jeder Stadt anders sein konnten, sich diese in ihrer Funktionsweise aber durchaus glichen. Somit dürfte es gelingen, im Folgenden einen Überblick über die politische Organisation der Stadt trotz mancher Variationen zu geben. Neben den Institutionen Rat, Gemeindeversammlung und Gericht, soll das Amt des Bürgermeisters erklärt und das Wahlsystem erläutert werden.
2.1 Der Rat
Der Rat war die oberste Kommunalbehörde der Stadt, und auch wenn es zunftverfasste Städte gab, wurde er doch meist von Patriziern und Kaufleuten dominiert. 13 Dieser Zustand war weniger auf eine grundsätzliche Entscheidung zurückzuführen, als auf die enorme Expansion der Größe der Städte im Spätmittelalter: Seither waren tägliche Sitzungen des Rates keine Seltenheit und die immer ehrenamtliche Mitwirkung an diesen somit nur für jene möglich, die ein beträchtliches Vermögen ihr Eigen nannten. Dem gewöhnlichen Handwerksmeister, der in seinem Betrieb normalerweise nicht fehlen konnte, war es einfach nicht möglich, sich aktiv an der zunehmend zeitaufwendigeren Stadtverwaltung zu beteiligen. Eine verstärkte Oligarchisierung war die logische Folge, worin natürlich bereits Konfliktpotential lag. 14 Dass die Mitgliedschaft im Rat häufig durch Kooptation geschah, begüngstigte natürlich zusätzlich die Tatsache, dass die meisten Ratsmitglieder einer sozioökonomischen Elite entstammten. Dennoch kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Rat nur die Interessen dieser
12 Walker, 1971, S. 34.
13 Vgl. Hafner, 2001, S. 68.
14 Vgl. Blickle, 2000 a, S. 54.
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Elitegrugruppe verfolgte, denn auch ihm waren Beschränkungen auferlegt: Zum einen waren die Ratsmitglieder religiöse Individuen wie die anderen Bürger auch und fühlten sich deshalb ideologisch gebunden. Zum zweiten konnte der Kaiser von den Bürgern um Hilfe gebeten werden bzw. selbst intervenieren. Und drittens konnten auch interne politische Beschränkungen greifen, zumindest wenn sie konstitutionell gefasst waren. 15
Der Rat war Repräsentativorgan der Gemeinde und zählt normalerweise zwölf, bzw. doppelt oder dreifach so viele Mitglieder. Oft teilte er sich in einen Großen, in einen Kleinen und / oder einen Geheimen Rat. 16 Die Bezeichnungen waren aber teilweise unterschiedlich, in manchen Städten gab es nur zwei der drei Ratsbegriffe oder andere Über- und Untergruppen, z.B. einen Inneren und Äußeren Rat. Das System war im Grunde aber dasselbe. 17 Die Aufgaben des Rates waren vielfältig: Er sorgte für einen geordneten Ablauf des Marktes, fungierte als Bauamt, Lebensmittelpolizei, Friedenssicherung, Steuer- und Finanzverwaltung, Gesundheitsbehörde und Justizverwaltung. 18
2.2 Die Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung fand normalerweise einmal jährlich statt. Sie war Pflichtveranstaltung für alle Stadtbewohner, die das Bürgerrecht besaßen, was Frauen, Kinder, Mägde, Knechte, Lehrjungen und Handwerksburschen kategorisch ausschloss. Somit ist es nicht weiter überraschend, dass der Anteil der Bürger an der Gesamtzahl der Stadtbewohner lediglich zwischen etwa 15 und 20 % lag. 19 Die Gemeindeversammlung diente der regelmäßigen Kontrolle der Kommunalpolitik. In Ulm gehörten beispielsweise Kriegszüge und die Abfertigung von Gesandtschaften vor die Gemeindeversammlung, die dort gelegentlich ausdrücklich ohne Teilnahme der Patrizier stattfand. 20
2.3 Ammann und Bürgermeister
Der Ammann, ursprünglich oberster Beamter des früheren Stadtherrn, ist in der Stadtgemeinde Vorsteher des Gerichts. 21 Er wurde vom Rat gewählt und war dem Amt des Bürgermeisters untergeordnet. Dieser wiederum war oberste Instanz der
15 Vgl. Friedrichs, 1992, S. 193 f.
16 Vgl. Blickle, 2000 b, S. 52 ff.
17 Vgl. Friedrichs, 1992, S. 193; Walker, 1971, S. 44.
18 Vgl. Blickle, 2000 b, S. 54 f.
19 Vgl. Lau, 1999, S. 139; Walker, 1971, S. 27.
20 Vgl. Blickle, 2000 b, S. 42 - 49.
21 Vgl. Hafner, 2001, S. 73 f.
Arbeit zitieren:
Christine Wucher, 2005, Bürgerunruhen in der freien deutschen Reichsstadt der Frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag GmbH
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