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3.1 Bodenreform (1945-1949) 4
3.2 Klassenkampf auf dem Lande (1949-1952/53) 5
3.3 Kollektivierung (1952-1960) 5
3.4 Kooperationsphase (1960-1968) 6
3.5 Industrialisierung in der Landwirtschaft (1968-1989) 7
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4.1 Richtungsänderung des agrarpolitischen Kurses 8
4.1.1 Probleme der Landwirtschaft der DDR 9
4.1.2 Maßnahmen gegen die Probleme der Landwirtschaft 12
4.2 Unterstützung der Privatproduktion 14
4.3 Die Agrarpreisreform (1.1.1984) 15
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“Alle Agrarräume unterliegen aufgrund ihrer Verbindung mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen einem ständigen Wandel. Daraus ergeben sich vielfältige räumliche Auswirkungen, die in der Kulturlandschaft sichtbar werden. Die Landwirtschaft in beiden deutschen Staaten, die sich in nur wenigen Jahrzehnten zu zwei unterschiedlichen Agrarsystemen entwickelt hat, ist dafür ein anschauliches Beispiel” (Bender u.a. 1989, S. 118).
Entsprechend der Einbindung in das östliche Wirtschaftssystem erfolgte in der, nach dem zweiten Weltkrieg gegründeten DDR, der Aufbau der Landwirtschaft nach ideologischen und politischen Prinzipien der marxistisch-lenistischen Agrartheorie. Die Grundlage dieser Theorie war die von Marx aus der industriellen Entwicklung des frühen 19. Jahrhunderts abgeleitete Überlegenheit der Großbetriebe, die aufgrund ihrer Überlegenheit die Klein- und Mittelbetriebe verdrängen würden. Die Erzeugung pflanzlicher- und tierischer Produkte sollte daher nach dem Beispiel der industriellen Großproduktion umgestellt werden. Da die wirtschaftliche Macht in den Händen der SED lag war die Agrarwirtschaft eine Planwirtschaft mit der zentralen Planung und Leitung der wirtschaftlichen Aktivitäten und der kollektiven Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel (nach Bender u.a. 1989, S. 120). Staatliches und genossenschaftliches Eigentum sollte bestimmend sein und das Privateigentum aufgehoben werden. In mehreren Schritten wurde die landwirtschaftliche Nutzfläche nahezu vollständig (1949: 5,1% / 1980: 94,9% / 1988: 95,4%) in eine sozialistische Bewirtschaftungsform überführt.
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Die Hauptziele der Agrarpolitik waren die weitgehende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, sowie die Belieferung der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen aus einheimischer Produktion (=> hoher Selbstversorgungsgrad). Die Produktion und die Effektivität sollten dabei systematisch erhöht werden. Der Import von Nahrungsmitteln sollte sich auf Produkte, die aus klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden konnten, beschränken. Ebenso sollte auf die Einfuhr von
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Zuchtmaterial weitgehend verzichtet werden. Langfristig strebte die SED die Entwicklung spezialisierter Großbetriebe auf der Basis kollektiven Eigentums an. Wie auch die Angleichung der ländlichen Arbeits- und Lebensbedingungen an die Stadt, um die wesentlichen Unterschiede zu überwinden.
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Die Agrarpolitik der DDR läßt sich bis zum Niedergang zu Entwicklungsetappen zusammenfassen.
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Die Bodenreform sah vor, alle privaten Großgrundbesitztümer mit mehr als 100 ha Betriebsfläche, einschließlich des gesamten Inventars, entschädingungslos zu enteignen. Alle landwirtschaftlichen Betriebe, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP bzw. als Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft waren, wurden verstaatlicht. Die enteigneten Flächen wurden überwiegend ehemaligen Landarbeitern, landarmen Bauern, Umsiedlern und Flüchtlingen zur Bewirtschaftung überlassen. Das Grundeigentum der Kirchen wurde von der Bodenreform nicht betroffen. Die folgende Abbildung 1 stellt die prozentualen Anteile der Enteignung von Großgrundbesitz der landwirtschaftlichen Nutzfläche dar.
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Auf ca. 5% der Flächen wurden volkseigene Güter (VEG) als staatliche Musterbetriebe eingerichtet. Die enteigneten Landmaschinen wurden in den Maschinen-Ausleih-Stationen von vielen Landarbeitern genutzt. Zur Sicherung der
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Nahrungsmittelversorgung wurde eine Ablieferungspflicht der Erzeugnisse eingeführt.
Die Bodenreform führte zum einen zu einer unökonomischen Zersplitterung der LN und zum anderen zu den politisch erstrebten staatlichen Großbetrieben.
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Das Ziel des Klassenkampfes war eine Förderung der Kleinbauern, um sie als Bündnispartner für die Agrarpolitik der SED zu gewinnen. Gleichzeitig versuchte die SED, die verbliebenen Groß- und Mittelbauern (< als 50 ha, später auch < als 20 ha Land) wirtschaftlich in Bedrängnis zu bringen. Dieses erfolgte durch:
• höhere Gebühren für den Ausleih von Landmaschinen
• Einschränkung der Ersatzteilversorgung
• Bei geringer Produktion mußte zu niedrigeren Erfassungspreisen abgeliefert werden
• Bei Nichterfüllung der Abgabepflicht wurden Landwirte inhaftiert (Wirtschaftsverbrechen)
• staatliche Kontrolle der bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen
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Die Kollektivierungsphase war der Übergang von der privaten zur kollektiven Landwirtschaft. Das Motto war die “Freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande”. Um den Bauern den Zugang zur kollektiven Betriebsweise zu erleichtern, entstanden drei Typen von LPG´s (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften)
7\S,Genossenschaftliche Nutzung des eingebrachten Ackerlandes der Mitglieder 7\S,, Einbringung von Land, Tieren, Maschinen und Geräten zur
genossenschaftlichen Nutzung
7\S,,,Einbringung des gesamten Besitzes in die kollektive Bewirtschaftung. Jedes
LPG- Mitglied konnte 0,5 ha privates Hofland bewirtschaften und eine
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begrenzte Anzahl von Nutztieren halten (nach Bender u.a. 1989, S. 121)
Die SED übte ständig massiven Druck aus, um die Bevölkerung vom Sinn der neuen Agrar- und Gesellschaftsordnung zu überzeugen. Allerdings wehrten sich viele Landwirte gegen den Eintritt in die LPG. Der “Klassenkampf auf dem Lande” wurde auf alle privaten Landwirtschaftsbetriebe ausgedehnt.
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Die Ernteertragssteigerungen empfand die Partei nicht als hinreichend, so daß auf dem 8. Bauernkongreß von 1964 der planmäßige Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden beschlossen wurde. Die neuesten Erkenntnisse der Agrarwirtschaft und der sozialistischen Arbeitsorganisation sollten zu einer gesteigerten Produktion verhelfen.
Die neuen Genossenschaften sollten in gefestigte LPG des Typs III überführt werden. Daraufhin wurden Anbauflächen umgelegt, die große Anzahl von Feldfrüchten verringert. Die Parzellenflächen wurden vergrößert, um eine Spezialisierung zu erreichen (nach Hahn 1980, S. 155). Durch Zusammenlegung einzelner LPG´s erreichte man eine Vergrößerung der bestehenden Betriebe. Die damit verbundene Abnahme der Anzahl der LPG, die sich bis zum Niedergang der DDR hinzog, spiegelt sich deutlich wieder.
Die Parteiführung schuf für die LPG günstige Rahmenbedingungen bei der Produktionsmittelversorgung, der Subventions-, Preis- und Steuerpolitik. Dabei wurden die LPG des Typen I und II in der Preisgestaltung gegenüber den LPG des Typs III benachteiligt. Aus der Spezialisierung der Landwirtschaft 1968/69 entstanden 2 Arten von LPG, wobei die einen auf die Pflanzenproduktion und die anderen auf die Tierproduktion spezialisiert waren.
Die Kollektivierung wurde mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten durchgeführt, brachte allerdings nicht den prophezeiten Erfolg. Erreicht wurde lediglich eine Verringerung der Einkommensdisparität zwischen Industriearbeitern und den in der
landwirtschaft Beschäftigten.
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Arbeit zitieren:
Ariane Struck, 1999, Die Agrarpolitik der DDR in den 80er Jahren, München, GRIN Verlag GmbH
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