Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Begriffsbestimmungen 2
2.1. Lebensmittel 2
2.2. Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel 2
2.3. Verbraucherleitbild. 4
3. Lebensmittelwerbung 4
3.1. RL 2000/13/EG 4
3.2. VO (EG) 178/2002 4
3.3. Deutsche Normen - LFGB. 5
3.3.1. Verkehrsauffassung. 5
3.3.2. Verbotstatbestände 5
3.3.3. Kenntlichmachung 8
3.4. Sonderfälle der Lebensmittelwerbung 8
3.4.1. Krankheitsbezogene Werbung 8
3.4.2. Schlankheitsbezogene Werbung 9
3.4.3. Gesundheitsbezogene Werbung 10
4. Zukünftige Entwicklung- VO (EG) Nr. 1924/2006 10
5. Fazit. 11
Literaturverzeichnis. 12
I
Abkürzungsverzeichnis
ABl. Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft/der europäischen Union Abs. Absatz Anh. Anhang Art. Artikel BGBl. I Bundesgesetzblatt Teil I BGH Bundesgerichtshof DiätVO Verordnung über diätetische Lebensmittel vom 20.6.1963 EG Europäische Gemeinschaften EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht i.V.m. in Verbindung mit KG Kammergericht KOM Kommission LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch vom 7.9.2005 LG Landgericht LMBG Lebensmitteln- und Bedarfsgegenständegesetz vom 15.8.1974 LMKV Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vom 3.8.1984 LMRR Lebensmittelrecht Rechtsprechung LRE Sammlung Lebensmittelrechtlicher Entscheidungen NKV Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln vom 25.11.1994 Nr. Nummer OLG Oberlandesgericht RN. Randnummer RS. Rechtssache UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7.6.1909 vgl. vergleiche VO Verordnung WRP Wettbewerb in Recht und Praxis z.B. zum Beispiel ZLR Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht
II
1. Einleitung
Die Bedeutung von Lebensmitteln hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Durch das steigende Gesundheitsbewusstsein der Gesellschaft ist eine ausgewogene und gesunde Ernährung von wachsender Bedeutung 1 und Verbraucher interessieren sich vermehrt für Informationen auf Lebensmitteletiketten. Dieser Sachverhalt wird von der Lebensmittelindustrie dankbar angenommen - in kürzester Zeit wurde eine Fülle neuartiger Lebensmittel, wie zum Beispiel funktionelle Lebensmittel, die einen zusätzlichen Gesundheitsnutzen aufweisen, auf den Markt gebracht. Auch die Schaffung des Binnenmarktes trägt dazu bei, dass sich die Anzahl der angebotenen Lebensmittel ständig erweitert, wodurch es für den Verbraucher immer schwieriger wird sich zu orientieren und zu informieren. 2 Ein Ziel des Lebensmittelrechts ist es, den Verbraucher vor Täuschung zu schützen. Kennzeich-nungsvorschriften sollen zur Information des Verbrauchers dienen. Der Gesetzgeber hat seine Handlungspflicht bezüglich der veränderten Lage auf dem Lebensmittelmarkt erkannt und zahlreiche Änderungen vorgenommen, die einer „Revolution im Lebensmittelwerberecht“ 3 gleichkommen. Maßgeblich sind hierfür unter anderem die VO (EG) 178/2002 4 zur Festlegung allgemeiner Grundsätze des Lebensmittelrechts und das im Rahmen der Umsetzung dieser Verordnung entstandene Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Beide Rechtsquellen sollen dafür sorgen, dass der Verbraucher durch die Werbung für Lebensmittel bezüglich bestimmter Eigenschaften von Lebensmitteln nicht getäuscht wird. Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die Lebensmittelwerbung im aktuellen Recht geben. Hierzu wird zunächst eine umfassende Definition des Lebensmittelbegriffes vorgenommen. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Werbeaussage oder Produktdarstellung zur Täuschung geeignet ist, ist das Verbraucherleitbild. Dieses wird im Rahmen der relevanten europäischen Rechtsquellen dargestellt. Anschließend werden die in § 11 LFGB geregelten Verbotstatbestände anhand von Beispielen aus der Rechtssprechung verdeutlicht. Die Ermittlung der Verkehrsauffassung ist maßgeblich für die in § 11 Abs. 2 LFGB aufgeführten Lebensmittel, deren Mängel hinreichend kenntlich gemacht werden müssen. Ein weiteres Ziel des Lebensmittelrechts ist der Gesundheitsschutz, aus diesem Grund soll auch auf die Sonderregelungen für krankheits-, schlankheits- und gesundheits-
1 Vgl.Heermann et al. UWG Anh. §§ 1-7 F § 11 LFGB RN. 8.
2 Vgl. Bauschke 2004: 6.
3 Siehe Gorny 2004: 143.
4 Vom 28.1.2002, ABl. 2002 Nr. L 31: 1-25.
1
bezogene Werbung eingegangen werden. In der aktuellen Diskussion befindet sich die am 18.1.2007 berichtigte Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel 5 . In einem Ausblick werden die wichtigsten Veränderungen und damit verbundene Bedenken dargestellt, die sich durch die ab dem 1.7.2007 geltende Verordnung ergeben.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Lebensmittel
Lebensmittel sind nach Art. 2 VO (EG) 178/2002 „[…] alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden“. Mit der Definition des Art. 2 Abs.1 VO (EG) 178/2002 legt die europäische Gemeinschaft erstmals einen einheitlichen Begriff des Lebensmittels fest. 6 In Satz 2 des Art. 2 VO (EG) 178/2002 wird der Lebensmittelbegriff um Getränke, Kaugummi, sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei der Herstellung, Verarbeitung oder Bearbeitung zugesetzt werden, erweitert. Nicht zu den Lebensmitteln gehören nach der Basisverordnung Futtermittel, lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten. Nicht Lebensmittel sind weiter kosmetische Mittel, Tabak und Tabakerzeugnisse, Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe, Rückstände und Kontaminanten sowie Arzneimittel.
2.2 Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel
Da auch Arzneimittel von Menschen aufgenommen werden, 7 ist eine Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln erforderlich. Nach Art. 2 VO (EG) 178/2002 gehören Arzneimittel im Sinne der Richtlinien 65/65/EWG 8 , 92/73/EWG 9 , abgelöst durch die RL 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel 10 nicht zu den
5 VO (EG) Nr. 1924/2006 vom 20.12.2006, Abl. 2006 Nr. L 404:9-25; ABl. Nr. L 12: 3-18.
6 Vgl. Gorny 2004: 15.
7 Vgl. Seitz et al. 2006: 14.
8 Vom 9.2.1965, ABl. 1965 Nr. L 22: 369.
9 Vom 13.10.1992, ABl. 1992 Nr. L 297: 8.
10 Vom 28.11.2001, ABl. 2001 Nr. L 311:67-128, zuletzt geändert durch die RL 2004/27/EG, vom 31. 3. 2004,
ABl. 2004 Nr. L 136: 34-57.
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Arbeit zitieren:
Stefanie Römer, 2007, Lebensmittelwerberecht, München, GRIN Verlag GmbH
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