Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung. IV
Abkürzungsverzeichnis. V
1. Einleitung. 1
2. Theoretischer Teil. 4
2.1 Allgemeine Angaben zu Ausländern in Brandenburg. 4
2.1.1 Begriffsbestimmung. 4
2.1.2 Ausländeranteil in Brandenburg und regionale Verteilung. 5
2.1.3 Ausländergruppen. 7
2.1.4 Aufenthaltsdauer und Wanderungssaldo. 8
2.1.5 Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsstatus. 9
2.1.6 Lebenssituation der in Brandenburg lebenden Ausländer. 11
2.2 Kriminalität der Nichtdeutschen in Brandenburg von 1998 bis 2003. 13
2.2.1 Kritik an dem Begriff „Ausländerkriminalität“ 13
2.2.2 Kriminalitätslage in Brandenburg. 14
2.2.2.1 Kriminalitätsaufkommen im Grenzgebiet zu Polen. 20
2.2.2.2 Kriminalitätsaufkommen im engen Verflechtungsraum. 23
2.2.3 Differenzierung nach Anlass des Aufenthalts. 25
2.2.4 Verteilung der Tatverdächtigen nach Nationen. 27
2.2.5 Ausländerextremismus / -terrorismus in Brandenburg. 28
2.2.6 Fazit. 30
2.3 Diskriminierungsthese. 31
2.3.1 Vorstellung der Diskriminierungsthese und ihrer Hauptvertreter. 31
2.3.2 Gegenpositionen zur Diskriminierungsthese. 33
2.3.3 Bewertung der verschiedenen Positionen und Vergleich der Verurteiltenzahlen
mit den Tatverdächtigen in Brandenburg in der letzten Dekade. 34
- II -
3. Empirischer Teil. 39
3.1 Hypothesenformulierung. 39
3.2 Methoden der Untersuchung. 44
3.2.1 Fragestellung. 44
3.2.2 Erhebungsmethode, Erhebungsinstrument und Konzeption. 45
3.2.3 Untersuchungsgruppe. 58
3.3 Auswertung der Ergebnisse des Fragebogens. 59
3.3.1 Beteiligung der Dienststellen. 59
3.3.2 Soziodemographische Daten. 60
3.3.3 Auswertung orientiert an den einzelnen Hypothesen. 61
3.3.3.1 Überprüfung 1. Hypothese. 61
3.3.3.2 Überprüfung 2. Hypothese. 68
3.3.3.3 Überprüfung 3. Hypothese. 71
3.3.3.4 Überprüfung 4. Hypothese. 74
3.3.3.5 Überprüfung 5. Hypothese. 74
3.3.3.6 Überprüfung 6. Hypothese. 75
3.3.3.7 Überprüfung 7. Hypothese. 76
3.3.3.8 Überprüfung 8. und 9. Hypothese. 76
3.3.3.9 Die Bekämpfung und Vorbeugung der Nichtdeutschenkriminalität aus
Sicht der Beamten. 78
3.3.4 Fazit der empirischen Erhebung. 81
4. Zusammenfassung und rechtspolitischer Ausblick. 83
5. Literaturverzeichnis. 86
6. Rechtsquellenverzeichnis. 95
7. Internetadressenverzeichnis. 96
Anlagen
- III -
Vorbemerkung
In der vorliegenden Arbeit wurde darauf verzichtet, jeweils die weiblichen und männlichen Formen zu verwenden, da dies auf Dauer nicht durchzuhalten gewesen wäre und ferner den Lesefluss erheblich gestört hätte.
Wenn in der Arbeit von Ausländern, Polizisten oder Aussiedlern usw. die Rede ist, so wäre es schön, wenn vor dem geistigen Auge des Lesenden auch Ausländerinnen, Polizistinnen und Aussiedlerinnen erscheinen würden.
- IV -
Abkürzungsverzeichnis
Abb. - Abbildung Abs. - Absatz AGA - Arbeitsgemeinschaft für gezielte Ausländerüberwachung ALLBUS - Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften Art. - Artikel
AsylVerfG / AsylVfG - Asylverfahrensgesetz AufeG - Aufenthaltsgesetz AuslG - Ausländergesetz AZR - Ausländerzentralregister BB - Brandenburg BGS - Bundesgrenzschutz (inzwischen umbenannt in Bundespolizei) BtMG - Betäubungsmittelgesetz BVFG - Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz bzw. - beziehungsweise ca. - circa christl. - christliche d.h. - das heißt Dez. - Dezernat DDR - Deutsche Demokratische Republik DISS - Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung DS - Diebstahl dt. - deutsch(-e, -er, -es) Dtld. - Deutschland DVU - Deutsche Volksunion e.V. - eingetragener Verein EE - Elbe-Elster EH - Eisenhüttenstadt erschw. - erschwerende(n) EU - Europäische Union
- V -
f., ff. - folgende, fortfolgende FF - Frankfurt (Oder) FH - Fachhochschule Föd. - Föderation GESIS - Gesellschaft sozialwissenschaftlicher Infrastruktureinrichtungen GG - Grundgesetz gg. - gegen Hrsg. / hrsg. - Herausgeber / herausgegeben i.O. - in Ordnung i.S. - im Sinne i.Z.m. - im Zusammenhang mit IF - Integrierte Fortbildung insg. - insgesamt k.A. - keine Angabe KADEK - Kongreya Azadi u Demokrasiya Kurdistan (Freiheits- und
Kfz - Kraftfahrzeug KrimSozBibl - Kriminalsoziologische Bibliographie KV - Körperverletzung KZfSS - Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie LESE - Landeseinsatzeinheit LKA - Landeskriminalamt MASGF - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie MB - Mercedes Benz MschrKrim - Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform MI - Ministerium des Innern N - absolute Zahl NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands o.g. - oben genannt(-e, -er) O.K. - Organisierte Kriminalität o.O. - ohne Ortsangaben - VI -
o.T. - ohne Titel OSL - Ober-Spreewald-Lausitz Pdm - Potsdam pers. - persönliche PKK - Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PKS - Polizeiliche Kriminalstatistik Pkw - Personenkraftwagen PP - Polizeipräsidium PW - Polizeiwache Rep - Die Republikaner RGW - Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe S. - Seite SB - Schutzbereich Selbstbest. - Selbstbestimmung sex. - sexuelle sog. - sogeannt(-e, -er, -en) soz. - sozial SPSS - Superior Performing Software Systems StGB - Strafgesetzbuch taz - Die Tageszeitung TV - Tatverdächtige u.a. - und andere u.U. - unter Umständen usw. - und so weiter v. - vom VW - Volkswagen z.B. - zum Beispiel z.T. - zum Teil ZUMA - Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen e.V. ZuWG - Zuwanderungsgesetz
- VII -
1. Einleitung
Die Kriminalitätsbelastung nichtdeutscher Bevölkerungsgruppen - häufig als „Ausländerkriminalität“ bezeichnet - wird nicht nur in politischen und öffentlichen Debatten lebhaft diskutiert, sondern ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Fragestellungen. Im Zentrum des wissenschaftlichen Diskurses steht für gewöhnlich das Analyseziel, dem Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration nachzugehen. Übereinstimmend weisen sämtlich mit der Thematik befassten offiziellen Statistiken den Nichtdeutschen, vor allem den ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden, eine höhere Kriminalitätsbelastung als der deutschen Einwohnerschaft aus. Für diese kriminelle Höherbelastung der Ausländer werden in der Literatur verschiedene Erklärungsansätze angeboten. So begründet beispielsweise die Kulturkonflikttheorie die Kriminalität vor dem Hintergrund einer Diskrepanz zwischen Herkunfts- und 1 Aufnahmekultur , wohingegen die Theorie der sozialstrukturellen Benachteiligung die soziale Schlechterstellung der Ausländer als Entstehungsbedingung für kriminelles 2 Verhalten sieht . Einen ganz anderen Blick auf diese Materie wirft die
Diskriminierungsthese: Sie betrachtet die staatliche Reaktion auf Normbrüche nicht mittels Erklärungsversuche die sich alleinig auf die Täter beziehen, sondern in der Form einer Zuschreibung der Kriminalität durch Strafverfolgungsbehörden. Als Begründung für die hohe Belastung der Ausländer in den Kriminalstatistiken wird eine nationalitätenspezifische Reaktion der Strafverfolgungsbehörden angegeben, welches vor allem auf einen erhöhten Verdachts- und Misstrauensgrad der Polizisten gegenüber Ausländer zurückzuführen sei.
Kaiser verweist darauf, dass der „fremde Mann“ seit jeher gern mit dem Feind des 3 Landes und mit dem Übeltäter gleich gesetzt wird. Diese sehr menschliche Reaktion ist
auf keinen Fall nationenspezifisch und selbst in typischen Einwanderungsländern zu erkennen. Obschon in den Ländern, in denen sich die Einwanderer durch ihre Kultur
1 Vgl. Bock (2000), S. 72f.
2 Vgl. Bock (2000), S. 382f.
3 Vgl. Kaiser (1996), S. 654.
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positiv von der einheimischen Bevölkerung abheben, eine derartige Diskriminierung nicht besteht.
Den Betroffenen selbst scheint die Diskriminierung bewusst. Beispielhaft beschreibt der erste türkischstämmige Bundestagsabgeordnete Cem Özedemir, derzeitiger Abgeordneter des Europäischen Parlaments, die Situation wie folgt: „Tauchen im Zug [...] Polizisten auf, werde unter Garantie ich kontrolliert. Ich und meinesgleichen, wir sind ein Sicherheitsrisiko für Deutschland [...] von der Straffälligkeit [...] gar nicht zu 4 reden.“ Ferner soll es nach Berichten der Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ zu einer massiven Gewaltanwendung von Polizeibeamten in Deutschland gegenüber ethnischen Minderheiten gekommen sein. Dies zog nicht zuletzt den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit und Benachteiligung der Nichtdeutschen durch die 5 Polizei mit sich .
Fraglich ist in dieser gesamten Thematik die Einschätzung der Polizeibeamten zu diesem sensiblen Themenbereich, da ihre Position von den Vertretern der Diskriminierungsthese größtenteils überhaupt nicht betrachtet wird. Erhebungen der Einstellung von Polizeibeamten zu Ausländern gibt es wenige. Vorhandene Studien weisen auf latente Minderheitenempfindlichkeit durch berufsbedingte 6 Frustrationserfahrungen und fehlendes Wissen über fremde Kulturen hin . Diese
Studien spiegeln jedoch keinesfalls den neusten Wissensstand wieder, da sie hauptsächlich in den 80er Jahren oder Mitte der 90er Jahre, im Zusammenhang mit angeblicher zurückhaltender Bekämpfung rechtsextremer Gewalttaten, erhoben wurden. Aufgrund der fehlenden Aktualität soll der Schwerpunkt folgender Arbeit in der Frage liegen, wie sich Polizeibeamte selbst innerhalb der Diskriminierungsthese einschätzen.
4 Özdemir (2000), S. 14.
5 Zuletzt veröffentlichter Bericht: Amnesty International (2004).
6 Vgl. Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz (1995), S. 36.
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Zum Gang der Untersuchung:
Im ersten Teil der Arbeit werden die theoretischen Annahmen über die Situation der Ausländer in Brandenburg, differenziert nach allgemeiner Lebenssituationsbeschreibung und Kriminalitätsaufkommen erfasst. Ausnahmslos wird sich hierbei auf amtliche Statistiken gestützt, um ein möglichst objektives Bild wiederzugeben. Hiernach soll im zweiten Teil die Rolle der Brandenburger Polizei, als Einflussfaktor auf die Ausländerkriminalität untersucht werden. Dazu wird zunächst die Diskriminierungsthese erläutert, kritisch betrachtet und schließlich mit dem Hauptargument ihrer Vertreter - dem überproportionalen ausländischen Täterschwund von Polizeilicher Kriminalstatistik zur Strafverfolgungsstatistik - auf Brandenburg angewendet. Im weiteren praktischen Teil der Arbeit erfolgt aufgrund der theoretischen Grundlagen die Formulierung einzelner Hypothesen in Bezug auf ein etwaiges Diskriminierungsverhalten von Polizeibeamten gegenüber Ausländern. Diese Hypothesen werden in der Folge einer empirischen Überprüfung unterzogen, wobei die hierzu verwendete standardisierte schriftliche Befragung der Polizisten vorab erklärt werden soll. Im Anschluss daran erfolgt die Zusammenfassung und Interpretation der erhobenen Ergebnisse. Teilweise kommt es zu einer Gegenüberstellung der Resultate mit einer, für Ostdeutschland repräsentativen Erhebung, wodurch die Einschätzung der Polizeibeamten nicht losgelöst von der Meinung der Bevölkerung betrachtet werden soll. Es werden Befunde, welche über die Hypothesen hinausgehen vertieft und analysiert. Den Abschluss der Arbeit bildet eine allgemeine Zusammenfassung und ein Versuch, die Ergebnisse in einen größeren polizeilichen Rahmen einzustellen, wobei ein rechtspolitischer Ausblick gewagt werden soll.
Das neue Zuwanderungsgesetz, welches am 01.01.05 in Kraft trat, bleibt in den theoretischen Ausführungen des ersten Teils der Diplomarbeit unbeachtet, da sich sämtliches verwendetes Datenmaterial auf die Jahre vor 2005 bezieht.
Sofern bestimmten statistischen Werten keine Jahreszahlenangabe zugeordnet sind, beziehen sich diese Angaben auf das Jahr 2003.
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2. Theoretischer Teil
2.1 Allgemeine Angaben zu Ausländern in Brandenburg
2.1.1 Begriffsbestimmung
Der ursprüngliche Wortsinn des Begriffes „Ausländer“ geht auf „einen Menschen, dessen Lebensmittelpunkt sich außerhalb des Landes befindet und der somit nicht zu 7 dem Land und seiner Gesellschaft gehört“ zurück. Gemäß dieser Definition, wären die
seit mehreren Jahren in Deutschland lebenden oder sogar hier geborenen Zuwanderer nicht als Ausländer zu bezeichnen. Im juristischen Sinne gelten alle Personen als Ausländer, die in Deutschland melderechtlich erfasst sind, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen bzw. nicht den Deutschen nach Art. 116 I GG gleichgestellt sind. Neben den Personen mit fremder Nationalität fallen darunter die Inhaber des Ausweises für Staatenlose (sog. Nansenpass), Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie in Deutschland lebende nichtdeutsche Flüchtlinge, die den Status eines heimatlosen Ausländers oder ausländischen Flüchtlings haben. Für Häußermann/Siebel ist der Begriff „Ausländer“ eine rechtliche Kategorie „unter der sehr verschiedene soziale Gruppen zusammengefasst werden: Touristen, Gastarbeiter, Flüchtlinge und in Deutschland Geborene und Aufgewachsene, die keinen deutschen Paß haben. Sie sind unterschiedlich reich, unterschiedlich gebildet und haben 8 unterschiedliche Religionen und Lebensstile - wie die deutschen Staatsbürger.“ Mindestens genauso große Differenzierungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Motivlagen des Aufenthalts in Deutschland sowie den verschiedenartigen Lebensbedingungen; einziges verbindendes Merkmal ist der Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Folglich wird „mit dem Begriff ‚Ausländer’ weniger eine 9 analytische Kategorie, denn eine heuristische Größe erfasst“ , wobei festzustellen gilt,
7 Rittstieg (2000), S. IX.
8 Häußermann/Siebel (1996), S. 199f.
9 Becker (1998), S. 14.
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dass die gewählte Begrifflichkeit wichtige Differenzierungen unterschlägt und keinesfalls eine homogene Gruppe umschreibt.
Gleichbedeutend zur Begrifflichkeit „Ausländer“ wird seit geraumer Zeit der Begriff „Migrant“ geführt. Er wird für Personen verwendet, die aus unterschiedlichsten Gründen ihr Geburtsland verlassen haben und in einem anderen Land leben. Streng genommen ist dieser Begriff jedoch nicht für die Nachkommen der Eingewanderten anwendbar, da jene nicht „gewandert“ sind. Für sie wäre „Menschen mit Migrationshintergrund“ die zutreffende Bezeichnung.
In der augenscheinlichen Notwendigkeit eine Bezeichnung für alle zu finden, die sich von den Deutschen abgrenzen, wurden durch die Literatur viele zum Teil wunderlich anmutende Hilfskonstruktionen angeboten, wie z.B.: Pass-Ausländer, De-facto-Einheimische, einheimische Ausländer, ausländische Inländer, Deutsche mit fremden 10 Pass, Bindestrich-Deutsche usw. Aus Gründen der Verständlichkeit werden in den
folgenden Ausführungen allein die Begriffe „Ausländer“, „Nichtdeutsche“ und „Migrant“ synonym verwendet; wohlweislich der Vielschichtigkeit und den etymologischen Bedeutungen nicht in voller Exaktheit nachzukommen.
11 2.1.2 Ausländeranteil in Brandenburg und regionale Verteilung
Vor der Verwendung des amtlichen Zahlenmaterials gilt es, auf folgenden Umstand hinzuweisen: Die letzte große Bundesdeutsche Volkszählung zeigte eindeutig, wie unzuverlässig die Angaben über die amtlich gemeldete ausländische Wohnbevölkerung sind. Deshalb müssen die folgenden Zahlen und deren Interpretation sehr vorsichtig betrachtet werden, zumal der letzte in Brandenburg durchgeführte Zensus auf das Jahr 1981 zurückgeht und die für die vorliegende Arbeit verwendeten Zahlen nur auf Bevölkerungsfortschreibung beruhen.
Zum Jahresende 2003 waren 67.605 Nichtdeutsche mit Hauptwohnsitz in Brandenburg gemeldet. Innerhalb von zehn Jahren war ein prozentualer Anstieg der Nichtdeutschen
10 Vgl. Bade (1994), S. 10.
11 Sämtliche statistische Werte dieses Abschnittes entstammen dem Landesbetrieb für Datenverarbeitung
und Statistik Land Brandenburg, Stand: 31.12.2003.
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von 1,8 % auf 2,6 % der Gesamtbevölkerung Brandenburgs zu verzeichnen. Verglichen mit anderen Bundesländern reiht sich Brandenburg im West-Ost-Gefälle an vorderer Stelle der Neuen Bundesländer ein, d.h. der Anteil in Brandenburg lebender Ausländer ist prozentual für die Neuen Bundesländer gesehen nach Sachsen am zweit Höchsten. Jedoch bleibt der Ausländeranteil Brandenburgs weit hinter der großen Agglomeration bevölkerungsreicher Westdeutscher Länder und den allgemeinen Verhältnissen in den Alten Bundesländern zurück.
Die 67.605 in Brandenburg lebenden Nichtdeutschen teilen sich in 41.123 männliche (60,8 %) und 26.482 weibliche (39,2 %) Personen auf. Somit ist der erhöhte Männeranteil als erste Abweichung zur deutschen Bevölkerung zu erkennen, da sich bei dieser das Verhältnis zwischen Männern und Frauen ungefähr die Waage hält. Die altersmäßige Zusammensetzung der Ausländer findet sich in Abbildung 1 wieder. Knapp jeder dritte Ausländer war unter 25 Jahre alt, wohingegen nur ein Viertel der deutschen Wohnbevölkerung in diese Altersgruppe fällt. Diesem proportional hohen Anteil an jungen Immigranten steht ein sehr geringer Anteil älterer nichtdeutscher Einwohnerschaft gegenüber.
Die Betrachtung der regionalen Verteilung zeigt einen erhöhten Ausländeranteil in den brandenburgischen Großstädten mit Bevölkerungsrelationen zwischen 4 % - 5,6 %. Ferner sind nur noch in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße die Ausländer überpräsent. Auffallend geringe Ausländeranteile liegen in den ländlichen Landkreisen wie Prignitz, Elbe-Elster und Havelland vor. Die Erfahrung der Alten Bundesländer wegen des Umstandes, dass sich Immigranten hauptsächlich in den großen Städten niederlassen, trifft somit nur bedingt auf Brandenburg zu, „führt [...] aber nicht zu den 12 hohen Ausländeranteilen, wie sie für einige Westdeutsche Großstädte typisch sind“ .
12 Becker (1998), S. 22.
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2.1.3 Ausländergruppen
Im Folgenden soll die Zuwanderung in Brandenburg unter dem Gesichtspunkt der Herkunftsländer der Immigranten betrachtet werden, wodurch Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der knapp 68.000 Ausländer in Brandenburg gezogen werden kann.
Abbildung 2 zeigt die in Brandenburg mit über 1.000 Immigranten vertretenen 13 Gruppen . Nur sieben der über 150 in Brandenburg vertretenen Nationalitäten sind in dieser Größenordnung präsent. Es lässt sich kein Herkunftsland bestimmen, welches eine ähnlich dominierende Position wie die Türkei in den alten Bundesländern (ca. 30 % Anteil an der ausländischen Wohnbevölkerung) innehat. Vielmehr kommt es zu einer pluralistischen Verteilung auf viele, größenmäßig unbedeutendere Herkunftsländer. Die Zusammensetzung der heutigen ausländischen Bevölkerung in Brandenburg ist, wie in allen Neuen Bundesländern, größtenteils auf die Migrationspolitik der DDR seit den 60er Jahren zurückzuführen. Ab 1965 versuchte die DDR - ähnlich der Gastarbeiteranwerbung der BRD - den zusätzlichen Arbeitskräftebedarf ihrerseits über bilaterale Abkommen mit den RGW-Staaten sowie sozialistischen Entwicklungsländern zu decken. Es wurden hauptsächlich Arbeitskräftevereinbarungen mit Polen, Vietnam und Ungarn, aber auch Mozambique und Angola getroffen. Die Arbeitsimmigranten der DDR standen wesentlich härteren Bedingungen als die angeworbenen Arbeitskräfte der BRD gegenüber. Ihr Aufenthalt sollte nur von vorübergehender Dauer sein, sodass mit Zusammenbruch der DDR vor allem die Vertragsarbeitnehmer aus den afrikanischen Staaten remigrierten. Ebenso verließen 1989 über die Hälfte der in der DDR lebenden Vietnamesen Ostdeutschland. Gleichwohl zählen die Vietnamesen in allen Neuen Bundesländern zu den stärksten Migrantengruppen, nicht zuletzt, weil ihnen derzeit 14 „von den Behörden ihres Heimatlandes die Rückkehr erschwert wird“ . Einen ähnlich
großen Wanderungsverlust erlebten die Polen und Ungarn, dennoch stellen diese noch immer einen Großteil der in Ostdeutschland wohnhaften Ausländer. Neun der zehn am häufigsten in Brandenburg vertretenen Nationen entstammen den ehemaligen
13 Der Statistik lassen sich keine Zahlen für Aussiedler entnehmen, da es sich bei ihnen in rechtlicher
Hinsicht um Deutsche handelt.
14 Münz/Ullrich (2000), S. 39.
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Ostblockstaaten, welche insgesamt 40 % der gesamten ausländischen Bevölkerung Brandenburgs ausmachen. Die Einzige, der zehn am meisten in Brandenburg vertretenen Nationen, die nicht aus den Oststaaten stammt, ist die Bevölkerungsgruppe der Italiener. Nicht zuletzt hierdurch wird der geringe Anteil (ca. 5.000) an nichtdeutscher Einwohnerschaft aus den EU-Mitgliedsstaaten ersichtlich. Betreffs der wichtigsten Herkunftsländer von in Brandenburg lebenden Ausländern zeigt sich eine klare Persistenz hinsichtlich der DDR-Verhältnisse auf, wobei sich jedoch Entwicklungen einer immer stärker werdenden Angleichung an Westdeutsche Gegebenheiten erkennen lassen.
2.1.4 Aufenthaltsdauer und Wanderungssaldo
In Abbildung 3 ist die Aufenthaltsdauer der Ausländer in Brandenburg gemäß den
Angaben des Ausländerzentralregisters dargestellt.
Die überwiegende Anzahl von in Brandenburg lebenden Nichtdeutschen ist in Deutschland weniger als acht Jahre beheimatet. Unter den Nationen mit kurzfristigem Aufenthalt in Brandenburg befinden sich neben den Polen, Vietnamesen und Ukrainern auffallend viele ehemalige sowjetische und jugoslawische Staatsbürger. Deren deutliche Zunahme in den letzten acht Jahren findet seine Erklärung in den im Quotenverfahren zugewiesenen Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen. Insgesamt leben in 15 Brandenburg ca. 7.500 Flüchtlinge . Als Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion kommen neben den schon genannten Asylsuchenden noch jüdische Kontingentflüchtlinge hinzu. Für diesen Personenkreis wurde 1991 aus geschichtlicher Verantwortung eine Regelung erlassen, um ihnen Zuflucht vor antijüdischen Pogromen und politischer Verfolgung zu ermöglichen. Bedingung für den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitsberechtigung ist der Nachweis der jüdischen Herkunft. Im Zeitraum von 1991 bis 2003 nahm das Land Brandenburg 5.931 16 jüdische Migranten auf , wovon nach Schätzungen 2.300 noch hier leben.
15 Klier (2004), S. 8.
16 Angaben nach Landesvertriebenen und Aussiedleramt, Stand: 31.12.2003.
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Knapp über 10 % der derzeitigen ausländischen Bevölkerung, größtenteils mit Herkunft Ost und Süd-Ost-Europäischen Ländern, lebte bereits in der ehemaligen DDR. Bezeichnend scheint der Umstand, eines Zuwachses der Ausländer um fast 50 % in zehn Jahren, wobei am 31.12.2003 jedoch zwei von drei Ausländern nicht länger als acht Jahre in Brandenburg lebten. Die Statistik der Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Bundesgebietes deckt sich mit dieser Entwicklung: So ist der 1,3-prozentige Zuwachs an nichtdeutscher Bevölkerung des Jahres 2003 nicht nur an reiner Zunahme der ausländischen Bevölkerung, sondern vor dem Hintergrund von 8.776 Zu- und 6.998 Fortzügen von Ausländern zu sehen. Ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Migranten verlässt Brandenburg in Richtung Alte Bundesländer, wobei die Gründe in „ökonomischen Rahmenbedingungen als auch in der Aufnahmebereitschaft der 17 Gesellschaft“ zu suchen sind. Aus dem beträchtlichen Wanderungssaldo und dem Umstand von kaum längerfristig hier lebenden Ausländern lässt sich auf eine kaum integrierte ausländische Bevölkerung schließen, welche sich bisher nicht in Deutschland eingelebt hat.
2.1.5 Ausländische Bevölkerung nach Aufenthaltsstatus
Das deutsche Ausländerrecht besaß im Berichtsjahr sehr differenzierte Möglichkeiten der Zuweisung von aufenthaltsrechtlichen Positionen. Dieser rechtliche Status, der größtenteils aus dem Ausländergesetz hervorging, bestimmte in hohem Maße die Integrationsmöglichkeiten der Zuwanderer. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz (AufeG), wurden die Aufenthaltstitel von fünf auf drei beschränkt. Dies wurde in vorliegender Arbeit nicht berücksichtigt, da sich nachstehende Angaben auf das Jahr 2003 beziehen.
Wenn im Folgenden auf die unterschiedlichen Rechtsstellungen der Ausländer in Deutschland und Brandenburg eingegangen wird, ist vor allem die Unterscheidung des Ausländergesetzes nach privilegierten und nicht privilegierten Ausländern, entscheidend. Diese Unterteilung hatte immense Auswirkung auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
17 Klier (2004), S. 14.
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Bevor eine Gegenüberstellung zwischen dem rechtlichen Status der Immigranten aus Brandenburg mit den gesamtdeutschen Werten erfolgen kann, muss nochmals genauer auf das amtliche Zahlenmaterial eingegangen werden. Die für das nachstehende Diagramm verwendeten Angaben des Ausländerzentralregisters variiert zum oben genannten Zahlenmaterial des Statistischen Landesamtes um ungefähr 15.000 von den in Brandenburg gemeldeten Ausländern. Nach Angaben des Ausländerzentralregisters in Köln kommt diese Differenz z.B. durch Nichterfassung von Personen, deren Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, oder „abgetauchte“ Asylbewerber zustande. Der weitaus größte Teil der Differenz sei jedoch auf unrealistische Datentransfers und fehlende Aktualität zurückzuführen. Hingegen gibt der Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg
„erhebungsmethodische Gründe“ als Ursache für die erheblichen Abweichungen beider statistischer Werte an. Insgesamt ist eher von einer zu hohen Ausweisung des Zahlenmaterials auszugehen. Wenn im Folgenden mit den offiziellen Zahlen gearbeitet wird, muss der eingeschränkte Erklärungswert berücksichtigt werden.
Aus Abbildung 4 geht der Aufenthaltsstatus der ausländischen Bevölkerung unterteilt nach Deutschland und Brandenburg hervor. Während nur 4,4 % der brandenburgischen Ausländer den rechtlich gut abgesicherten Staus der Aufenthaltsberechtigung innehatten, waren dies im Bundesschnitt mehr als doppelt so viele. Bei den rechtlich weniger gesicherten unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen beträgt das Verhältnis 25,6 % zu 37 %, für die Summe der befristeten Aufenthaltserlaubnisse 25,2 % zu 28 %. Der rechtlich am schwächsten einzustufende Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsbewilligung, ist in Brandenburg weit über dem Bundesschnitt präsent. Vergleicht man die Werte für alle Aufenthaltstitel, ist eine grundsätzliche Schlechterstellung der brandenburgischen nichtdeutschen Bevölkerung im Vergleich zum deutschen Durchschnitt der Nichtdeutschen erkennbar. Für Brandenburg gilt festzuhalten, es gibt eine Segmentierung der Ausländer in einen geringen rechtlich privilegierten und insoweit gesellschaftlich integrierten Teil und in einen größeren mit schwachen Rechten ausgestatteten Teil.
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2.1.6 Lebenssituation der in Brandenburg lebenden Ausländer
Nachstehend wird der Versuch unternommen, anhand des statistischen Zahlenmaterials die Lebenssituation der Ausländer Brandenburgs näherer zu umschreiben. 18 Zunächst soll ein Blick auf die Erwerbstätigkeit geworfen werden . Am Jahresende 19 2003 waren in Brandenburg 244.332 Menschen arbeitslos gemeldet, davon 4.748 20 Ausländer. Während die Arbeitslosenquote im Landesdurchschnitt bei 19,8 % lag,
waren Ausländer erheblich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, wie ihre Arbeitslosenquote von 41,3 % zeigt. Besonders viele Arbeit suchende Ausländer lagen im Potsdamer und Cottbuser Arbeitsagenturbezirk ein.
Primäre Ursache für das erhöhte Arbeitsmarktrisiko der Ausländer sind „vor allem die Defizite bei der sprachlichen Kompetenz und der schulischen sowie beruflichen 21 Qualifikation“ . Dabei spielen z.T. nicht beherrschte Schlüsselqualifikationen, wie die sicherere Beherrschung der deutschen Sprache, eine elementare Rolle und sind Voraussetzung für eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie für die Erhöhung der Arbeitsmarktchancen. Die doppelt so hohe Arbeitslosenquote der erwerbstätigen Ausländer gegenüber dem brandenburgischen Durchschnitt weist zum einen auf eine finanzielle Schlechterstellung, schlechtere Qualifikationen der Ausländer aber auch auf eine mögliche Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt hin. 22 Es folgen Angaben bezüglich der Sozialleistungsempfänger in Brandenburg . Im Jahr 23 2003 lebten im Land Brandenburg 76.389 Personen von Sozialhilfe , davon 4.413
Nichtdeutsche. Erhebt man den prozentualen Anteil von Sozialleitungsempfängern an
18 Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion
Berlin-Brandenburg, Stand: 31.12.2003.
19 Unter dem Begriff “Arbeitslose” werden alle Arbeit suchenden Personen bis Vollendung des 65.
Lebensjahres zusammengefasst, die vorübergehend nicht oder nur kurzfristig in einem Arbeitsverhältnis
beschäftigt sind und als Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
20 Die Arbeitslosenquote errechnet sich aus dem prozentualen Anteil der Arbeitslosen aus den
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, den geringfügig Beschäftigten, den Beamten und den
Arbeitslosen.
21 Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2005), S. 214.
22 Nachstehendes Zahlenmaterial entstammt dem Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik,
Stand: 31.12.2003.
23 Die Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Bundessozialhilfegesetz Personen zum
Lebensunterhalt gewährt, die sich in einer Notlage befinden, um ihnen einer der Würde des Menschen
entsprechendes Leben zu ermöglichen. In folgenden Erörterungen werden nur die Hilfen zum
Lebensunterhalt und nicht die Hilfen für individuelle Nöte in besonderen Lebenslagen berücksichtigt.
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der jeweiligen Bevölkerungsgruppe, ergibt sich für die Deutschen ein Anteil von 2,9 %, hingegen für die Ausländer ein Anteil von ca. 6,5 %. Betrachtet man den zeitlichen Verlauf des Verhältnisses zwischen deutschen und ausländischen Sozialhilfeempfängern, muss für das Jahr 1994 festgestellt werden, dass auf jeden nichtdeutschen Sozialhilfeempfänger 40 deutsche Empfänger der Sozialhilfe entfielen. Dieses Verhältnis schrumpfte jährlich zusammen und stand am Jahresende 2003 bei 1:16. Der bereits genannte hohe Anteil Erwerbsloser, stellt einen der Hauptgründe für den Anteil an Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt dar. Die abschließende Betrachtung gilt den erhaltenen Regelleistungen gemäß 24 Asylbewerberleistungsgesetz , welche Ausländer erhalten, soweit sie nicht 25 uneingeschränkt oder eingeschränkt Sozialhilfe beziehen . Vor allem trifft dies auf
Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete Ausländer zu. Im Jahr 2003 waren 11,3 % der in Brandenburg ansässigen Ausländer auf Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen, wobei der Großteil der Leistungsbezieher den Ländern Vietnam, Serbien-Montenegro und Türkei entstammte.
Das insgesamt 12.050 (17,8 %) nichtdeutsche Einwohner Brandenburgs auf Beihilfen zum Lebensunterhalt, sei es in Form von Sozial- oder Asylbewerberhilfeleistungen angewiesen waren, spricht für eine erheblich benachteiligte Lebenssituation der Ausländer in Brandenburg. Unterstrichen wird dies von der doppelt so hohen Arbeitslosenquote unter den Ausländern im Vergleich zu den Deutschen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, welcher für die bundesweite soziale und wirtschaftliche Situation der Migranten feststellte, dass ihr Armutsrisiko „weiterhin deutlich über der 26 Armutsrisikoquote der Gesamtbevölkerung“ liegt.
24 Angaben laut Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg, Stand: 31.12.2003.
25 Vgl. Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2005), S. 168.
26 Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2005), S. 170.
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2.2 Kriminalität der Nichtdeutschen in Brandenburg von 1998 - 2003
2.2.1 Kritik an dem Begriff „Ausländerkriminalität“
Dem im Rahmen dieser Arbeit häufig wiederkehrenden Begriff „Ausländerkriminalität“ kommt eine signifikante Bedeutung zu, welche die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer Schmalz-Jacobson wie folgt, formulierte: Der Begriff „Ausländerkriminalität“ ist „wie kein zweiter geeignet, bereits 27 vorhandene Vorurteile zu bestärken sowie neue entstehen zu lassen“ . In der Tat ruft
die Begrifflichkeit „Ausländerkriminalität“ bei den verschiedensten Rezipienten bereits pejorativ besetzte Bilder hervor.
Wie negativ er behaftet ist, zeigt folgende semantische Aufspaltung des Begriffes: Das zusammengesetzte Substantiv besteht ohne Zweifel aus den Worten „Ausländer“ und „Kriminalität“, dessen erster Wortteil bereits im Unterpunkt 2.1 erörtert wurde. Der Begriff „der ‚Kriminalität’ bezieht sich auf Verhaltensweisen, die das Gesetz mit 28 Strafe bedroht [und wird] zur Beschreibung von straffnormverletzendem Verhalten“ verwendet.
Doch was sagt das aus den Worten „Ausländer“ und „Kriminalität“ zusammengesetzte Substantiv aus? Dass es sich hierbei keinesfalls um einen wertneutralen Begriff handelt, zeigt eine Gegenüberstellung der Bedeutungsinhalte von „Ausländerkriminalität“ und „Ausländerfeindlichkeit“.
Unter „Ausländerfeindlichkeit“ werden die Feindlichkeit verstanden, welche sich gegen Ausländer richten. Als logischer Umkehrschluss müsste man analog zu dieser Begrifflichkeit, unter „Ausländerkriminalität“ die gegen Ausländer gerichtete Kriminalität verstehen. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Üblicherweise liegt der Bedeutungsinhalt des Begriffes „Ausländerkriminalität“ in den von Ausländern begangenen kriminellen Handlungen. Es kommt somit zu einer Inkarnierung von Tätern und Opfern, wodurch aus den Gefährdeten die Gefährlichen für die Gesellschaft werden.
27 Schmalz-Jacobson (1993), S. 7.
28 Meier (2003), S. 5.
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Dieses kleine Wortspiel verdeutlicht die Ethnisierung eines gesellschaftlichen Problems, dem eine Vergiftung der Atmosphäre im täglichen Zusammenleben folgen kann. Dieses birgt schlussendlich Konfliktpotenzial zwischen Deutschen und Ausländern in sich. Niggli spricht, durch die Vermengung der rechtlichen Kategorie Ausländer mit der soziologischen Kategorie eines Normbruches, sogar von einer „begrifflichen 29 Missgeburt“ .
Ein weiterer ablehnungswürdiger Grund für diesen Begriff liegt in der verallgemeinerten Verwendung des Wortes „Ausländer“: Es sind nicht „die“ Ausländer, welche krimineller als „die“ Deutschen anfallen, sondern nur einzelne Teilgruppen davon. Die mit der Begrifflichkeit „Ausländerkriminalität“ scheinbar erlangte Differenzierungsmöglichkeit ruft somit viel eher eine suggestive und irreführende Wirkung hervor.
In vorliegender Arbeit wird der Begriff „Ausländerkriminalität“ in dem Wissen um Ermangelung einer zutreffenderen Bezeichnung verwendet, ohne dabei einen inneren Sinnzusammenhang zwischen beiden Wortteilen darlegen zu wollen oder eine Pauschalverurteilung „der“ Ausländer vorzunehmen.
2.2.2 Kriminalitätslage in Brandenburg
Bevor das amtliche Zahlenmaterial der PKS angeführt und bewertet wird, soll dessen eingeschränkte Interpretationsmöglichkeit erläutert werden. Entscheidend ist hierbei das Dunkelfeld, welches die nicht bekannt gewordene Kriminalität abdeckt. Dementsprechend können Veränderungen, z.B. des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung oder der Verfolgungsintensität der Polizei, die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben. Dieses geht mit einer Verschiebung des statistischen Zahlenbildes in der PKS einher, ohne dass eine Änderung des tatsächlichen Kriminalitätsaufkommens vorliegen muss. Allerdings gibt die Statistik zuverlässig darüber Auskunft mit wie viel, mit welchen Straftaten und mit welchen Tatverdächtigen die Polizei in einem
29 Vgl. Niggli (1993), S. 124.
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Berichtsjahr zu tun hatte. Auf Grund des zuvor genannten müssen die Angaben der PKS vorsichtig betrachtet und interpretiert werden. Für das Jahr 2003 wurden im Land Brandenburg ohne Verkehrs- und Staatsschutzdelikte insgesamt 245.715 Straftaten polizeilich registriert, was einer Steigerungsrate zum Vorjahr von 0,6 Prozent entspricht. Der Straftatenanteil an allen in Deutschland registrierten Straftaten beträgt 3,7 Prozent. Für 141.326 Fälle wurden 93.446 Tatverdächtige ermittelt.
Seit Einführung der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik im Land Brandenburg gehört dieses zu den Bundesländern mit hoher Kriminalitätsbelastung, 30 allerdings ab 1994 mit einem deutlichen Rückgang der Häufigkeitszahl . Im Jahr 2003
befand sich Brandenburg unter den zehn Bundesländern, die einen Anstieg der Häufigkeitszahl verzeichnen mussten, und zeigt nach Mecklenburg-Vorpommern unter den Flächenbundesländern die höchste Kriminalitätsbelastung auf. Insgesamt wurden 9.515 Straftaten pro 100.000 Einwohner begangen, wodurch Brandenburg mit ca. 1.500 Straftaten über dem Bundesdurchschnitt situiert ist. Trotz der hohen Kriminalitätsbelastung weist das Land mit 57,5 % eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Aufklärungsquote auf. Im Jahr 2003 konnte Brandenburg den höchsten Anstieg der Gesamtaufklärung (+2,4 Prozentpunkte) aller Bundesländer verzeichnen und hat somit nach Bayern, Thüringen, Sachsen und Rheinland-Pfalz die fünfthöchste Aufklärungsquote unter den Bundesländern. Für diese, seit Jahren auf sehr hohem Niveau verbleibende Aufklärungsquote, spielt der große Anteil an Straftaten gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz mit einer Aufklärungsquote jenseits der 90-Prozentmarke eine entscheidende Rolle: Zirka 6 % der erfassten und fast 10 % aller aufgeklärten Fälle sind diesem Deliktsfeld zuzuordnen.
Im Jahr 2003 fielen insgesamt 17.715 tatverdächtige Nichtdeutsche mit kriminellen Handlungen an. Der Anteil ermittelter Nichtdeutscher beträgt 19,0 % und liegt 4,5 % unterhalb des Bundesdurchschnittes.
30 Die Häufigkeitszahl ergibt sich aus den insgesamt bekannt gewordenen Fällen, berechnet auf 100.000
Einwohner.
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Bei einer Subtraktion der Straftaten gegen AuslG und AsylVerfG, ergibt sich für Brandenburg ein Kriminalitätsaufkommen der Nichtdeutschen von 9,9 %, wohingegen 31 dieser Prozentsatz 19,0 % für die Bundesrepublik beträgt . Diese Differenz von 9,1 32 Prozentpunkten stellt die höchste ihrer Art im bundesweiten Vergleich dar , wodurch
sich schon aus diesem Umstand eine Sonderstellung des Landes Brandenburg gegenüber der üblicherweise in Deutschland auftretenden Nichtdeutschenkriminalität herleiten lässt: Offenkundig fiel der überwiegende Teil der ausländischen Tatverdächtigen mit Verletzungen der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen an.
Die staatsfremden Tatverdächtigen in Brandenburg teilen sich auf in 80,1 % männlichen und 19,9 % weiblichen Geschlechts. Während in der Geschlechtsverteilung mit 1,5 % weniger männlichen Tatverdächtigen kaum Unterschiede zwischen den ausländischen und deutschen Tatverdächtigen vorherrschten, lagen starke Differenzen in der Altersstruktur vor: Wesentlich mehr ausländische Tatverdächtige befanden sich prozentual gesehen zum Tatzeitpunkt im erwachsenen Alter. Dies belegt der Umstand, dass 51,9 % der deutschen, jedoch nur 31,5 % der ausländischen Tatverdächtigen bei Tatausführung unter 25 Jahre alt gewesen sind. Gründe dafür könnten in einem differenzierten Kriminalitätsaufkommen der Nichtdeutschen liegen, welches im Folgenden untersucht werden soll.
Tabelle 1 zeigt den absoluten und prozentualen Kriminalitätsanfall der Ausländer an allen ermittelten Tatverdächtigen des jeweiligen Bezugsraumes in Brandenburg bzw. Deutschland. Gemäß dieser Aufteilung sind die Nichtdeutschen in Brandenburg alleinig in der Straftatengruppe der „Strafrechtlichen Nebengesetze“ häufiger als die Deutschen registriert worden. Diese Überhöhung ist ausschließlich auf Verstöße gegen das Ausländergesetz/Asylverfahrensgesetz zurückzuführen und geht größtenteils mit der Erhöhung von Vermögens- und Fälschungsdelikten einher. Dies bedingt der Umstand, dass Vermögens- und Fälschungsdelikte in einem Großteil der Fälle, z.B. in Form von
31 Aufgrund der echten Tatverdächtigenzählung, ist von einer Ausweisung zu geringer Werte auszugehen,
da in der Kategorie „ohne Straftaten gegen das AuslG und AsylVerfG“ jene Tatverdächtigen fehlen, die
neben dem Einreise- oder Aufenthaltsverstoß andere Delikte, wie z.B. Diebstahl, begangen haben.
32 Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2003 (2004), S. 110.
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Urkundenfälschungen, in unmittelbaren Zusammenhang mit Einreise- und Aufenthaltsverstößen begangen werden. Vor dem Hintergrund, dass diese vorgenannten Verstöße hauptsächlich nicht von Kindern und Jugendlichen begangen werden, erklärt dies den hohen Anteil Erwachsener ausländischer Tatverdächtiger. Zur deutlicheren Veranschaulichung des unterschiedlichen Kriminalitätsaufkommens zwischen Brandenburg und Deutschland wurde das Verhältnis von den in Brandenburg und den in Gesamtdeutschland kriminell anfallenden nichtdeutschen Tatverdächtigen berechnet. Dabei ist in der letzten Spalte der Tabelle 1 abgebildet, wie viele in Deutschland festgestellte nichtdeutsche Tatverdächtige auf einen ausländischen Tatverdächtigen aus Brandenburg kommen. Es ist eine sehr geringe Registrierung der 33 ausländischen Tatverdächtigen Brandenburgs bei Gewaltdelikten ersichtlich,
wohingegen sie im deutschlandweiten Vergleich viele angefallene Tatverdächtige bei den Strafrechtlichen Nebengesetzen und den Diebstählen unter erschwerten Bedingungen stellen. Insgesamt lässt sich für Brandenburg auf eine weniger gewaltbereite, jedoch auf finanzielle Vorteile fixierte ausländische Täterschaft schließen.
Die komplette Aufteilung des von ausländischen Tatverdächtigen begangenen Kriminalitätsspektrums geht aus Abbildung 5 hervor. Wie bereits erläutert, besteht der überwiegende Teil der von Nichtdeutschen begangenen Straftaten aus Verstöße gegen das AuslG bzw. AsylVerfG, welches sich in einem Anteil von 55 % der Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze niederschlägt. Addiert man hierzu die ca. 15 % der Tatverdächtigen, die mit Vermögens- und Fälschungsdelikten angefallen sind, wurden 70 % der ausländischen Tatverdächtigen in Brandenburg mit Verstößen, die eng mit den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zusammenhängen, festgestellt. Als größere Deliktsgruppe fallen nur noch die Diebstahlsdelikte mit einem Anteil von ungefähr 20 % an. Das restliche, knapp über 10 % liegende Straftatenaufkommen, geht
33 Es ist die Gewaltkriminalität im Sinne des Summenschlüssels „8920“ der kriminologischen Einteilung
des Straftatenkataloges der PKS gemeint. Vor allem fallen darunter die Delikte: Mord, Totschlag,
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub und raubähnliche Delikte sowie sämtliche
Körperverletzungsdelikte.
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größtenteils auf Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit (5 %), sowie sonstigen Straftatbeständen des StGB (7 %) zurück. Einen - vergleichbar den deutschen Tatverdächtigen - unbedeutenden Anteil haben in dieser Klassifizierung die Straftaten gegen das Leben (0,1 %), ebenso wie die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (0,4 %).
Nicht unbeachtet darf der Straftatenanteil bleiben, welcher vom BGS (in der Zwischenzeit umbenannt in Bundespolizei), bearbeitet und zur Erfassung für die PKS gemeldet wurde. Entsprechend des Tatortprinzips werden die Fälle den 34 Polizeidienststellen des Landes zugeordnet . Insgesamt wurden durch den BGS 11.587
Tatverdächtige, darunter 10.360 (89,4 %) nichtdeutscher Staatsangehörigkeit festgestellt. Damit wurden 58,5 % der in Brandenburg anfällig gewordenen Ausländer durch den BGS erfasst und abschließend bearbeitet. Welche entscheidende Rolle die vom BGS bearbeiteten Straftaten in Bezug auf die gemeldete Ausländerkriminalität in Brandenburg haben, wird am Beispiel von der Polizeiwache Frankfurt (Oder) sehr deutlich: Hier wurden 5.910 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert, womit letztlich sieben von zehn der in Frankfurt (Oder) festgestellten Tatverdächtigen eine deutschfremde Nationalität hatten. Klammert man nunmehr die vom BGS bearbeiteten Straftaten aus, dezimiert sich der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger auf 576 (19,4 %) der gesamt ermittelten Tatverdächtigen. Vor dem Hintergrund der Feststellung und abschließenden Bearbeitung der hohen Anzahl an Grenzverstößen durch den BGS relativiert sich der zunächst immens hohe Anteil ausländischer Tatverdächtiger.
Aussagen über das Häufigkeitsauftreten und deren Verteilung nach deutscher und ausländischer Nationalität sind in der jährlich vom LKA veröffentlichten „Auswertung zu Tatverdächtigen mit 10 und mehr Straftaten“ enthalten; auf die Ausgabe des Jahres 2003 stützen sich nachstehende Angaben.
34 Vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik Brandenburg 2003 (2004), S. 2.
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35 Im Berichtsjahr wurden im Land Brandenburg insgesamt 1.943 Intensivtäter , davon
214 mit ausländischer Herkunft ermittelt. Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen mit mehr als zehn Straftaten ergab sich somit ein Anteil von 1,2 % an allen ermittelten Tatverdächtigen, wobei ihnen 4,3 % aller aufgeklärten Straftaten zugeschrieben wurden. Während im Durchschnitt 1,5 Straftaten auf einen ermittelten Tatverdächtigen kamen, waren es für einen deutschen Intensivtäter 24,6 und für einen nichtdeutschen Intensivtäter sogar 28,4 Straftaten.
Mit fast genau der Hälfte aller Intensivtäter nichtdeutscher Abstammung dominieren die polnischen Tatverdächtigen, denen 3.455 Fälle nachgewiesen werden konnten. Weiterhin fielen vermehrt rumänische und jugoslawische Intensivtäter an, bei denen es sich hauptsächlich um im Land Brandenburg aktiv gewordene Mitglieder osteuropäischer Diebstahlsbanden handeln dürfte. Primär traten die nichtdeutschen Intensivtäter in den grenznahen Schutzbereichen, sowie dem Schutzbereich Potsdam auf. Dieser Betrachtung hinsichtlich der örtlichen Problematik an ausländischen Intensivtätern soll im weiteren die regionale Auftretenswahrscheinlichkeit der allgemeinen nichtdeutschen Tatverdächtigen folgen.
Regional gesehen wurden kriminelle Ausländer überdurchschnittlich in den grenznahen Schutzbereichen Oder-Spree/Frankfurt (Oder), Cottbus/Spree-Neiße, Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland registriert, wobei sich das Schwergewicht mit einem Anteil von 40 % aller festgestellten nichtdeutschen Tatverdächtigen im Schutzbereich Oder-Spree/Frankfurt (Oder) fokussiert. Konkludent ergab sich eine wesentlich höhere Anzahl angefallener nichtdeutscher Tatverdächtiger im PP Frankfurt gegenüber dem PP Potsdam, was sich in der prozentualen Verteilung von 83,7 % zu 17,3 % widerspiegelt. Bei den Schutzbereichen im Landesinneren ergibt sich eine Unterteilung nach ländlichen Schutzbereichen mit sehr geringer Ausländerkriminalität und den unmittelbar an Berlin angrenzenden Schutzbereichen mit einem mittleren Kriminalitätsaufkommen der Nichtdeutschen. Dieses bleibt jedoch weit hinter dem Kriminalitätsanfall der Grenzregionen zurück.
35 Im Sinne dieser Statistik werden als „Intensivtäter“ alle Tatverdächtigen mit mehr als zehn Straftaten
bezeichnet.
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36 2.2.2.1 Kriminalitätsaufkommen im Grenzgebiet zu Polen
Nunmehr soll auf die zwei örtlichen Schwerpunkte des ausländischen kriminellen Handelns eingegangen werden. Unter diesem Unterpunkt soll geklärt werden, wie sich die 252 Kilometer lange Grenze zu Polen auf das Kriminalitätslagebild auswirkt. Kolecki fasst zusammen, dass es nach der Fachliteratur drei unterschiedliche Begrifflichkeiten zur anfallenden Kriminalität in Grenzgebieten gäbe: Grenzkriminalität sensu stricto (das passieren der Grenze selbst ohne gültige Dokumente oder an unzulässigen Stellen); Kriminalität, die in Grenzgebiet stattfindet (z.B. illegaler Handel mit geschmuggelten Waren); grenzüberschreitende Kriminalität (z.B. fiktiver Transit 37 von Waren). Wenn im Rahmen dieser Arbeit allgemein von Grenzkriminalität gesprochen wird, findet eine solche detaillierte Differenzierung nicht statt. Dass es sich zweifelsohne um den örtlichen Hauptschwerpunkt der nichtdeutschen Kriminalität handelt, zeigt die Statistik auf, da 60 % der registrierten nichtdeutschen Tatverdächtigen in den Gemeinden entlang der Grenze festgestellt wurden.
258.997 Einwohner, d.h. 10 % der Wohnbevölkerung Brandenburgs, haben ihren 38 Wohnsitz innerhalb der Grenzgemeinden . Fast drei Viertel der Einwohner leben in den
fünf größten Städten dieser Gemeinden - Frankfurt (Oder), Schwedt, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben - wodurch sich eine sehr geringe Bevölkerungsdichte in den ländlichen Gebieten ergibt.
In der Grenzregion wurden insgesamt 34.132 und somit 13,9 % aller im Land Brandenburg begangenen Straftaten registriert, wovon ca. ein Drittel durch den Bundesgrenzschutz abschließend bearbeitet und zur Erfassung für die PKS gemeldet wurde. Bei den vom BGS bearbeiteten Straftaten handelte es sich wie bereits oben
36 Die Angaben dieses Unterabschnittes entstammen der Polizeiliche Kriminalstatistik für die Grenz- des Landes Brandenburg 2003 und dem Bundeslagebild Schleusungskriminalität 2002.
37 Vgl. Wolf (1998), S. 40.
38 Die nachstehenden statistischen Angaben beziehen sich auf die 25 Gemeinden Brandenburgs, die
unmittelbaren Grenzbezug zur Republik Polen aufweisen. Die im Rahmen der Gemeindegebietsreform
des Jahres 2002 durchgeführten Eingemeindungen und Zusammenschlüsse führten zu einer Reduzierung
von 35 auf 25 Gemeinden, die territorialen Anschluss an die polnische Grenze haben. Um jedoch die
Vergleichbarkeit zum Vorjahr zu gewährleisten und Kriminalitätsentwicklungen darlegen zu können,
wurde das Gebiet des Jahres 2003 bei den Zahlen des Jahres 2002 zugrunde gelegt.
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erwähnt, fast ausschließlich um Straftaten gegen das AuslG bzw. AsylVerfG und Urkundenfälschung.
Im Grenzgebiet liegt die Kriminalitätsbelastung mit 13.179 Straftaten je 100.000 Einwohner weit über dem Landesdurchschnitt von 9.515 Straftaten. Klammert man die Straftaten gegen Ausländer- und Asylverfahrensgesetz aus, so gleichen sich Kriminalitätsbelastung vom Land (9.064 Straftaten) und den Grenzgemeinden (9.953 Straftaten) deutlich näher aneinander an, was ein Indiz auf das polizeiliche Problemfeld der Region ist.
Im Jahr 2003 wurden in den Grenzregionen insgesamt 10.939 Tatverdächtige ohne deutsche Staatsbürgerschaft erfasst, welche damit einen Anteil von 56,3 % an allen ermittelten Tatverdächtigen ausmachen. Dem Nachbarland Polen entstammen 4.348 und somit ca. 40 % der ausländischen Tatverdächtigen dieses Gebietes, womit sie sogleich fast jeden vierten Tatverdächtigen der Grenzregion stellen.
Tatverdächtigenanteile jenseits der 50 % haben die Nichtdeutschen bei Verstößen gegen das AuslG und AsylVerfG, Urkundenfälschung, Hehlerei, Erschleichen von Leistungen und Inverkehrbringen von Falschgeld. Die hohen Tatverdächtigenanteile bei Straftaten gegen das AuslG / AsylVerfG und Urkundenfälschung begründen sich hauptsächlich auf die Nichtbeachtung von Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Dies ist ebenfalls die Erklärung für den hohen Anteil (65,1 %) an nichtdeutschen Tatverdächtigen die sich illegal in den Grenzgemeinden aufhielten.
Über 80 Prozent der begangenen Straftaten gehen auf die „grenztypischen“ Delikte wie Straftaten gegen das AuslG und AsylVerfG sowie Urkundenfälschungsdelikte zurück. Addiert man auf den hohen Anteil ausländerrechtlicher Verstöße sämtliche von Nichtdeutschen begangene Diebstahlsdelikte, bildet sich eine Summe von etwa 95 %. Aus diesem Wert lässt sich als großer beeinflussender Faktor der Kriminalitätslage der Grenzregion zu Polen das Wohlstandsgefälle Bundesrepublik Deutschland - Osteuropa, 39 hervorgerufen aus dem „wirtschaftlichen Ungleichgewicht dieser beiden Länder“ ,
deduzieren. Schließlich versucht der Hauptteil der ausländischen Täter, sei es durch
39 Wolf (1998), S. 95.
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Dipl. Verwaltungswirt (FH) René Engelmann, 2005, Die Kriminalität der Nichtdeutschen in Brandenburg und Überprüfung der Diskriminierungsthese, München, GRIN Verlag GmbH
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