Besonderheit und Dynamik der DDR-Sozialpolitik
Pfadabhängigkeit lässt sich bezogen auf die Sozialpolitik der DDR nur bedingt belegen. Dies zeigt schon das Vorhaben, den Kapitalismus zu überwinden und den Sozialismus im Interesse und zum „Wohle des Volkes“ aufzubauen 1 . Dieses Vorhaben sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. So standen Ende der 40er/Anfang der 50er Zentralisierung und „Vergesellschaftung der Produktionsmittel“ 2 im Vordergrund, da darin notwendige Bedingungen für den Aufbau des Sozialismus gesehen worden waren. Dies ist ein Grund dafür, dass der Sozialpolitik nur eine randständige Bedeutung für die Anfänge der DDR zugesprochen werden kann. Ein anderer ist, dass in der Regimeführung die ideologiebedingte Meinung vorherrschte, dass der Sozialismus notwendigerweise einen allgemeinen Wohlstand hervorbringen werde, der eine weitläufige Sozialpolitik überflüssig mache.
Die These der nicht-existenten Pfadabhängigkeit muss jedoch geringfügig eingeschränkt werden, da die Sozialpolitik des Staates unter SED-Suprematie auch bereits Bewährtes und Bekanntes aufgriff und darin vielmehr lediglich in der Ausgestaltung neue Wege beschritt. Dies gilt auch für das „Recht auf Arbeit“, dem ersten Kreis der Sozialpolitik. 3 Zwar wurde dieses Recht von staatsoffizieller Seite zu Recht stets als „Soziale Errungenschaft“ gerühmt 4 und von der Bevölkerung der DDR auch nach der Wende noch neben der Sozialpolitik im Allgemeinen „als das Beste der ehemaligen DDR“ bewertet. 5 Das darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Fundament des sozialistischen Wohlfahrtsstaates sich nicht allein durch das Fördern sondern auch durch das Fordern seiner Bürger auszeichnete, also durch die „Pflicht zur Arbeit“. 6 Die Verwirklichung dieses Rechts bestand obendrein eher in der Garantie eines Arbeitsplatzes als in der Garantie des Arbeitsplatzes, 7 was vermutlich in ähnlichem Maße als Druckelement verwendet werden
1 Vgl. Frerich/Frey 1993, DDR, S. 59-60 und Schmidt 2004, S. 13.
2 Frerich/Frey 1993, DDR, S. 71.
3 Die fünf Kreise der DDR-Sozialpolitik orientieren sich an der Ausgestaltung von Schmidt 2004, vor allem S. 31-47 und zum Teil S. 151-157.
4 In der Honecker-Ära jedoch ungleich mehr.
5 Ebd. S. 14.
6 Ebd. S. 29.
7 Vgl. ebd. S. 34 (Fußnote 115). Dass 1977 die Arbeitslosenversicherung abgeschafft worden war (Vgl. ebd. S. 38), scheint durch die Arbeitsplatzgarantie und Vollbeschäftigung erklärt. Andererseits kann die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung auch als ein weiteres Indiz für die starke Akzentuierung auf den Pflichtcharakter der Arbeit gewertet werden. In diesem Fall verstärken sich Recht und Pflicht gegenseitig, da Vollbeschäftigung und Arbeitsplatzgarantie - dies ist wohl anzunehmen - auf Dauer nur mittels eines Pflichtcharakters der Arbeit zu verwirklichen ist.
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konnte, 8 wie es in unterschiedlichem Ausmaße durch die Pflicht geschah. Denn „Arbeitsscheu“ bspw. wurde seit den 60ern zunehmend kriminalisiert und zudem auch als Synonym für politische Unbotmäßigkeit benutzt, um in Staatsideologischer Hinsicht erzieherisch entgegenzuwirken. 9 Hinzu kommt, dass die Sozialfürsorge sehr stark an die Arbeitsfähigkeit gekoppelt wurde, was in Zeiten sehr harter Auslegung bedeutete, dass vermeintlich Bedürftige gegebenenfalls gar keine Fürsorge bekamen. 10 Dass nun aber Vollbeschäftigung geschaffen worden war 11 und dass mit dem „Recht auf Arbeit“ ein existenzsichernder Mindestlohn für die „Werktätigen“ in Verbindung stand, machte aber ein weit reichendes Fürsorgesystem ohnehin nahezu überflüssig, 12 was die Kosten in diesem Segment auf den ersten Blick einzudämmen schien. Diese These ist aber deswegen nicht haltbar, weil das „Recht auf Arbeit“ nur unter Inkaufnahme von Unproduktivität verwirklicht werden konnte, was später mit der Inkaufnahme verdeckter Arbeitslosigkeit einherging. 13 Diese beiden Faktoren schlugen vor allem in den 80ern stark ins finanzielle Gewicht. Der zweite Kreis der Sozialversicherung, genauer gesagt dessen Umbau, kennzeichnete in besonderem Maße die Phase der Weichenstellungen der Anfangszeit von 1945 bis ca. 1956, für die ebenso Verstaatlichung und Zentralisierung charakteristisch waren. Doch der Name dieses Systems täuscht, da es sich bei der Sozialversicherung der DDR um eine Einheitsversicherung handelte, die als Staatsbürgerversorgung verstanden werden kann, weil sie im Grunde genommen die Versorgung Aller zumindest auf ein Mindestmaß sicherte. 14 Finanziell wurde sie zunächst paritätisch von Arbeitern und Betrieben getragen, jedoch wurde sie mit fortlaufendem Bestehen zunehmend in den Staatshaushalt integriert, so dass 1989 rund die Hälfte zur Finanzierung durch den Staat beigesteuert wurde. 15 Sie gliederte sich in zwei Bereiche. Der erste war für „Arbeiter und Angestellte“ (SVAA)
8 Zwar habe ich kein Beleg für diese These, wenn in ihr Indizien für ein direktes Druckmittel des Staates vermutet werden. Allerdings scheint diese These deswegen zumindest nicht unplausibel, weil ein Arbeiter das „Unerträgliche“ an oder in seinem Beruf unter Umständen eher hätte ertragen wollen können, als dass er den gewollten Berufswechsel vollzog, da er fürchtete, der geäußerte Wunsch des Berufwechsels könne ihn zum Blickfang für den Überwachungsapparat machen oder ein Berufswechsel könnte ihm eine Arbeit bescheren, die von ihm als schlechter empfunden wird als die Arbeit, die er zuvor als unerträglich empfunden hatte.
9 Vgl. Rudloff 1998, in Hockerts, drei Wege, S. 202-203.
10 Ebd. S.201.
11 Die Vollbeschäftigung war zum Teil jedoch in beträchtlichem Maße durch die hohe Zahl der Abwanderungen in die BRD begünstigt worden und ist nicht allein auf die Verwirklichung des „Rechts auf Arbeit“ zurückzuführen.
12 Vgl. Rudloff 1998, in Hockerts, drei Wege, S. 202 und Schmidt 2004, S. 33.
13 Schmidt 2004, S. 76. So wurden Arbeitsplätze bspw. zum Teil doppelt besetzt.
14 So schloss sie auch Rentner und - nach sukzessive gelockerten Bedingungen - Familienangehörige mit ein, obwohl Geistliche und auch ehemalige NSDAP-Mitglieder ausgeschlossen wurden, vgl. dazu Schmidt 2004, S. 36.
15 Schmidt 2004, S. 36.
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vorgesehen, 16 also hauptsächlich für die „Arbeiterklasse“ zuzüglich der Ärzte und Kunstschaffenden. Als der SVAA angehörig standen sie unter der Verantwortung des FDGB (Freier deutscher Gewerkschaftsbund), der mit zunehmendem Bestehen eine politische und gesellschaftliche Aufwertung erfuhr, wobei man ihm jedoch der gewerkschaftstypischen Autonomie weitgehend entzogen hatte. 17 Der zweite Bereich der „staatlichen Versicherung der DDR“ (SV-StV) war zugänglich für Selbständige, Bauern und Handwerker und komplettierte das Sozialversicherungssystem der DDR. 18 Überspitzt lässt dieses System vermuten, dass man davon ausging, dass jeder Selbständige ein Kapitalist sei und sich selbst absichern und versichern könne. Im Allgemeinen jedenfalls deckte das Sozialversicherungssystem vornehmlich Unfall-, Invaliditäts-, Alters-und
Hinterbliebenenleistungen, Dienstleistungen des Gesundheitswesens, die Sicherung von Ausfall- und Krankengeldern sowie die Zahlung von Schwangerschafts- und Wochengeldern ab.
Da im Sozialismus der Primat der Arbeit, der Produktion und des Wachstums von Bedeutung ist, verwundert es nicht, dass auch die Sozialpolitik der DDR den Imperativen dieser drei Kernbereiche in Teilen untergeordnet wurde. Der dritte Kreis der Sozialpolitik, also der Kreis der Sozialen Sicherung im Reproduktionsbereich spiegelt diesen Tatbestand insbesondere durch den Bereich der Frauen- und Familienpolitik wider. Dieser stand vor allem im Zeichen der Arbeitskräftemobilisierung, da der Krieg viele Witwen hervorgebracht hatte und sich im Zuge des damit einhergehenden Verlustes von Männern im Erwerbsfähigen Alter samt der Vielzahl von Abwanderungen nach Westdeutschland bis zum Mauerbau 1961 und der negativen Geburtenraten ein demographischer Wandel vollzogen hatte, der die Ware Arbeitskraft zum Mangelgut werden ließ. 19 Daher sollte die Familienpolitik vor allem zweierlei erfüllen: Erstens sollte sie Frauen im erwerbsfähigen Alter in den Arbeitsmarkt
16 SVAA: Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten.
17 Es vollzog sich eine Bedeutungsaufwertung unter Honecker, die in gewerkschaftlicher Sicht die FDGB-Suprematie zur Folge hatte. Jedoch schwächte dies die Autonomie der FDGB, weil die Aufwertung mit simultaner Subordination zur SED verbunden war. Daher wurden vermehrt Maßnahmen zur Legitimation des Staates bzw. zur Befriedung der Bürger eingeführt, was der FDGB bspw. den Ruf des „mit Abstand größten Reiseunternehmens der DDR“ bescherte und sie zu einer „auch für die Lebensführung - wichtigen Institution“ machte, vgl. dazu Schmidt 2004, S. 54-56. Wer Mitglied der SVAA war, musste gleichsam Mitglied des FDGB sein. Auch dies belegt den Nutzen der FDGB für die Politik, vor allem weil er sich dem Staatsapparat unterordnete, der damit versucht war, seine Bürger eher zur Identifizierung mit dem Staat samt einbegriffener Ideologie zu motivieren.
18 Die SV-StV (Sozialversicherung bei der staatlichen Versicherung der DDR) nahm erst später den Platz ihres Vorgängers, der „Deutsche[n] Versicherung[s]-Anstalt“ (DVA) ein.
19 Vgl. Frerich/Frey 1993, DDR, S. 76-77; Vor allem die Tabellen 8 und 9 zu den Entwicklungen der Frauenanteile an der Bevölkerung und der Geburtenraten geben Aufschluss. Schmidt stellt zudem fest, dass „in keinem anderen sozialistischen Land (…) der Anteil der erwerbstätigen Frauen an allen Erwerbstätigen größer“ war. Schmidt 2004, S. 137. Dies ist ein Indiz für das Ausmaß der gelungenen Integration der Frauen in das Erwerbsleben, da sozialistische Gesellschaften im Allgemeinen die höchstmögliche Frauenerwerbsquote anstreben.
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Tim Christophersen, 2007, Besonderheit und Dynamik der DDR-Sozialpolitik und regimespezifische Determinanten der Sozialpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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