Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Begriffliche Grundlegung 4
2.1 Partizipation
S. 4
2.2 Bürgerinitiative
S. 6
3. Charakteristika der Regierungstypen 7
3.1 Großbritannien
S. 7
3.2 Deutschland
S. 9
4. Institutionelle Bedingungen für politische 11
Partizipation von Bürgerinitiativen in Großbritannien
und Deutschland
4.1 Entstehungsbedingungen von Bürgerinitiativen?
S. 11
4.2 Geschichte der Bürgerinitiativen
S. 15
4.3 Politische Funktion von Bürgerinitiativen
S. 17
4.4 Strategie und Taktik
S. 19
4.5 Mittel der Einflussnahme
S. 20
5. Fazit 22
6. Literaturverzeichnis 24
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1. Einleitung
Die Partizipation ist in der Politikwissenschaft ein wichtiges Forschungsfeld. Konventionelle Partizipationsformen sind die Wahlbeteiligung, die Partizipation in Parteien und Gewerkschaften und die Übernahme von politischen Ämtern in Parlamenten und Regierungen. Schwer zu quantifizierende Partizipationsformen sind unkonventionelle, weniger institutionalisierte oder auch illegale Formen der Partizipation. Zu nennen sind hier Bürgerinitiativen, das Mitwirken in Verbänden, Vereinen und in den neuen sozialen Bewegungen, diskursive Praktiken, Demonstrationen, Streiks und Besetzungen. In dieser Hausarbeit sollen Bürgerinitiativen, im folgenden als BI bezeichnet, als Partizipationsform in Großbritannien und Deutschland näher untersucht, ihre institutionellen Bedingungen verglichen werden.
Bürgerinitiativen in Demokratien - auf den ersten Blick und den Idealfall voraussetzend sollten sie kaum eine Berechtigung haben. Denn die Parlamente werden vom Volk gewählt, das somit seinen Willen kundtut. Die parlamentarische Demokratie ist eine Form der repräsentativen Demokratie: die gewählten Volksvertreter repräsentieren das Volk. Die repräsentative Demokratie ist die Alternativform zur direkten Demokratie, bei der das Staatsvolk unmittelbar die grundlegenden politischen Entscheidungen in Abstimmungen trifft. Diese gibt es derzeit in Europa lediglich in der Schweiz. Allerdings kennen auch parlamentarische Demokratien einzelne Fälle von Entscheidungen des Wahlvolks in Volksabstimmungen.
Eine parlamentarische Demokratie kann sowohl eine Republik (z.B. Deutschland, Ungarn) wie auch eine Monarchie (z.B. die Niederlande, Spanien, Großbritannien) sein. In der Praxis ist es häufig so, dass der Willen der Bürger ignoriert oder nicht ernst genommen, teilweise als lästig empfunden wird. Hier gibt es kaum einen Unterschied zwischen den westlichen Demokratien. Bürger, die ihre Ziele durchsetzen wollen, müssen politisch direkt aktiv werden. BI sind dabei in Westeuropa besonders zahlreich. Die auffällige Ausnahme bildet Großbritannien. Im Gegensatz zu Deutschland, Frankreich und Österreich ist die Zahl der BI hier recht klein. Aus diesem Grund erfolgt der Vergleich zwischen Deutschland und Großbritannien.
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Worin liegt der Unterschied, welche Voraussetzungen, Ziele, Taktiken, Funktion und Mittel der Einflussnahme haben BI in beiden Staaten. Unter welchen Bedingungen entstehen BI, wie haben sie sich entwickelt und welchen Einfluss haben sie auf die Politik. Hier spielt das unterschiedliche Regierungssystem eine große Rolle. Für einen entsprechenden Vergleich bieten sich die Vorgaben von Arend Lijphart 1 an. Er zieht zehn Variablen zum Vergleich von Demokratien heran, die er in die Exekutive-Parteien-Dimension und die Föderalismus-Unitarismus-Dimension
unterteilt. Mit Hilfe dieser Punkte soll ein Vergleich zwischen den Regierungssystemen Großbritanniens und Deutschlands gezogen werden. Sodann sollen die unterschiedlichen Bedingungen für die Einflussmöglichkeiten von BI in diesen beiden Ländern dargelegt werden.
1 Lijphart, Arend, Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-six Countries, Yale University, 1999
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2. Begriffliche Grundlegung
2.1 Partizipation
Der Begriff Partizipation stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Teilhabe. Allgemein bezeichnet er die aktive Beteiligung von Bürgern, Mitgliedern einer Organisation, einer Gruppe, einer Partei, eines Vereins usw. bei der Erledigung gemeinsamer politischer Angelegenheiten. Speziell meint Partizipation die Teilhabe der Bevölkerung an politischen Willensbildungsprozessen, insbesondere an Wahlen und Referenden. In einem rechtlichen Sinne bezeichnet Partizipation die Teilhabe der Bevölkerung an Verwaltungsentscheidungen. Als Partizipation werden alle Verhaltensweisen von Bürgern verstanden, die allein oder in einer Gruppe freiwillig Einfluss auf politische Entscheidungen auf allen Ebenen des politischen Systems ausüben wollen. Es werden konventionelle (verfasste, gesetzlich garantierte und geregelte) von unkonventionellen (nicht verfasste) Formen der politischen Partizipation unterschieden.
Bereits bei der Definition des Begriffs Partizipation gibt es sehr unterschiedliche Theorien und Ansätze. Wenn hinterfragt wird, woran wer beteilig ist, bzw. wofür wer Teilhabe einfordert oder auch mit welchen Motiven durchsetzt, geht es um Chancen der Partizipation und deren Verteilung sowie um den Unterschied zwischen von oben gewährten Partizipationsmöglichkeiten und von unten erkämpfter Partizipation. In der Politikwissenschaft wird zwischen instrumenteller und normativer politischer Partizipation unterschieden. Zur ersteren, einem konfliktorientierten Begriff, zählt vor allem die Gründung von Interessenverbänden mit dem Ziel, politische Entscheidungsträger im Sinne der jeweiligen Gruppeninteressen zu beeinflussen. Bei der zweiten Form geht es um Partizipation als Wert an sich und als gesellschaftliches Ziel. Partizipation lässt sich weiter in repräsentativ-demokratische und direktdemokratische Bürgerbeteiligung differenzieren 2 . Das Postulat nach politischer Teilnahme ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratietheorie. Bei der Entwicklung des demokratischen Verfassungsstaates waren es vor allem zwei Demokratiekonzeptionen, die die politische Ordnung moderner Demokratien prägten. Das ist einmal die liberale repräsentative Demokratietheorie von John Locke und zum anderen die auf Rousseau
2 Nohlen, Dieter (Hrsg.) (2001), Kleines Lexikon der Politik. München. Nohlen 2001: 363ff.
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zurückgehende radikaldemokratische, plebiszitäre Variante. 3 In der liberalen Theorie Lockes ist Partizipation ein Mittel zur Kontrolle und Verhinderung staatlicher Eingriffe in vertraglich garantierte Freiräume. Damit dient sie politischer Selbstbestimmung, hat aber in erster Linie abwehrenden Charakter. Die angelsächsisch-liberale Theorie Lockes war eine Grundlage der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.
3 John, Peter, Bedingungen und Grenzen politischer Partizipation in der Bundesrepublik Deutschland am Beispiel von
Bürgerinitiativen, Eine historisch-deskriptive Analyse, tuduv-Verlagsgesellschaft mbH, München, 1979, 6ff.
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2.2 Bürgerinitiative (BI)
Was eine BI ist und was nicht, führt nach wie vor zu Kontroversen. Es gibt keine allgemeingültige Definition für den Begriff BI. Allgemein kann man sagen, dass es sich bei einer BI um eine Interessengemeinschaft handelt, die sich bildet, um gemeinsam ein bestimmtes politisches Ziel zu erreichen. Die BI kann als basisdemokratisch angesehen werden, da sie versucht, eine politische Änderung von der Basis her zu initiieren. Allgemein werden BI definiert als spontan entstehende, kurzlebige, thematisch punktuelle, räumlich begrenzte, locker organisierte Zusammenschlüsse Betroffener in partiellen Aktionsgemeinschaften, um durch bürgerliche Selbsthilfe mittels öffentlicher Interessensartikulation gegen Missstände und Fehlentwicklungen, insbesondere politisch-administrative Fehlplanungen vorzugehen, um diese zu verhindern, beziehungsweise zu korrigieren. Zunehmend treten sie aber auch als langlebige, thematisch weitgefächerte, überregional vernetzte, schlagkräftig und vereinsmäßig durchorganisierte Gruppierungen auf. 4 Die Auffassung darüber, was BI sind und was nicht, schwanken von Betrachter zu Betrachter. So sehen die einen in BI direktdemokratische, aktionsbezogene, nicht institutionalisierte Organisationsformen politischer Partizipation. BI gelten als Korrektiv zur parlamentarischen Demokratie mit ihren institutionalisierten Entscheidungsprozessen (Sachzwänge, Fraktionszwänge, Bürgerferne) und als Kontrastmodell zu verfestigten Instanzen wie Parteien, Verbänden und Verwaltungen. Andere betrachten BI als reine egoistische Vertretung partieller Interessen, die oft auch noch nach dem St.-Floriansprinzip ablaufen. Das heißt, die Akteure vertreten ihr Ziel mit Blick auf persönliche Betroffenheit ohne zum Nachbarn zu blicken. So soll zwar ein wichtiger Transportweg nicht durch das eigene Wohngebiet führen. Führt er durch das benachbarte ist es den Mitgliedern der BI allerdings egal. Motto: Heiliger St. Florian, verschon mein Haus, zünd´ andere an. Andere Definitionen sehen in BI die Hüter eines demokratisch-revolutionären Erbes aus der Französischen Revolution. 5 Bürgerinitiativen können aktiv sein, sind aber häufiger reaktiv. Das heißt, sie reagieren häufig auf Entscheidungen der Institutionen der repräsentativen Demokratie, versuchen sie zu ändern oder zu verhindern. Selten initiieren BI aktiv Veränderungen und Reformen, diese BI sind häufig überregional
4 Schütz, Hans, FH Benediktbeuren,, Bürgerinitiativen als Korrektiv zur Repräsentativen Demokratie an 2 Beispielen, Internet:
http://www.buergerwelle.de/d/doc/bw/benibeuren.htm (20. 02. 2007).
5 Steffani, Winfried (1978): Bürgerinitiativen und Gemeinwohl, in: Guggenberger, Bernd und Kempf Udo (Hrsg.),
Bürgerinitiativen und repräsentatives System, Opladen 1978, 49-74, hier: S. 53
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Arbeit zitieren:
Monika Berger-Lenz, 2007, Bürgerinitiativen in Großbritannien und Deutschland - Welchen Einfluss haben sie auf die Politik in ihren Staaten?, München, GRIN Verlag GmbH
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