Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Theoretische Überlegungen zu Recht und Übersetzung 4
2.1. Recht und Kultur 4
2.2. Merkmale von Rechtstexten 5
2.3. Translation von Recht 6
2.4. Interpretation 8
2.5. Textsorten 9
2.6. Merkmale der Übersetzung 9
3. Theoretische Überlegungen zum EU-Recht 12
3.1. Besonderheit des EU-Rechts 12
3.2. Sinn gemeinschaftsrechtlicher Texte 12
4. Beispiel aus der Praxis: EU- Recht in Bulgarien 15
4.1. Organisation der Übersetzung von EU-Rechtsakten in Bulgarien 15
5. Beispiel: Rechtsakte der Europäischen Union 18
5. 1 Aufbau eines Rechtsakts der Europäischen Union 18
5.2. Vergleich eines polnischen und deutschen Rechtsakts 19
6. Zusammenfassung 22
7. Quellen 23
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1. Einleitung
Mit der zunehmenden Vernetzung der Welt und der Zusammenfassung von Rechtssystemen, wie z.B. innerhalb der Europäischen Union, wird die Übersetzung von Rechtstexten immer dringlicher. Damit sind jedoch große Schwierigkeiten verbunden, weil Rechtstexte auf Rechtsordnungen basieren, denen bei der Übersetzung größere Bedeutung zukommt, als der Sprache. Sie haben sich historisch auf unterschiedliche Weise entwickelt und verschiedene Rechtsbegriffe ausgebildet, die womöglich in einer anderen Kultur eine ganz andere Bedeutung haben können.
Zunächst wird die Übersetzung von Rechtstexten theoretisch betrachtet. Es werden Merkmale von Rechtstexten und ihrer Übersetzung vorgestellt. Dabei nehmen EU- Rechtsakte eine Sonderrolle ein, was nachfolgend erörtert und anhand der Entwicklung der Übersetzung von EU-Recht in Bulgarien veranschaulicht wird. Ein Vergleich zwischen einem deutschen und einem polnischen Rechtsakt zeigt dann Differenzen in der Verwendung von Rechtsbegriffen und Standardformeln auf.
3
2. Theoretische Überlegungen zu Recht und Übersetzung
2.1. Recht und Kultur
Bei Übersetzungen ist häufig am bedeutsamsten, wie man einen Text in einer anderen Sprache ausdrückt. Die Übersetzung von Rechtstexten nimmt dabei eine Sonderrolle ein, da nicht die Sprache, sondern die entsprechende Kultur mit ihrer Rechtsordnung Priorität hat.
Nach Creifelds besteht eine Rechtsordnung aus „Regeln, durch die das Verhältnis einer Gruppe von Menschen zueinander oder zu den übergeordneten Hoheitsträgern oder zwischen diesen geregelt ist.“ 1 Daraus ergibt sich der Vergleich zwischen Recht und Kultur, denn auch bei der Kultur geht es um eine Gruppe von Menschen, die sich durch gemeinsame Merkmale definiert. Außerdem ist das Recht ein wesentlicher Bestandteil von Kultur, was am Zusammenspiel von Rechts- und Kulturgeschichte deutlich wird. Am häufigsten wird ein kulturelles Kollektiv durch eine gemeinsame Sprache bestimmt. Das Recht unterscheidet sich von Kultur in dem Punkt, dass es eben nicht durch sprachliche, sondern durch gesellschaftliche und politische Bedingungen bestimmt wird. Dabei ist das Recht von der jeweils verwendeten Rechtssprache unabhängig. Beispielsweise werden in der Schweiz unterschiedliche Sprachen gesprochen, aber es ist nur eine Rechtsordnung gültig. Bei der Übersetzung von Rechtstexten, die auch in der Zielsprache juristisch angewendet werden sollen, kommt es somit darauf an, dass der Text an die Rechtsordnung der Zielsprache angepasst wird.
Nach dem Rousseauschen Gesellschaftsvertrag regelt jeder Staat sein Rechtssystem unabhängig von dem anderer Staaten. Das ist der Grund für die vielen unterschiedlichen Rechtsordnungen. Diese Rechtsordnungen können aber in Rechtskreisen nach gemeinsamen Merkmalen, wie der historischen Herkunft oder einer besonderen juristischen Denkweise zusammengefasst werden. Die wichtigsten Rechtskreise sind in Europa der romanische, deutsche und nordische Rechtskreis und auf anderen Kontinenten der angloamerikanische und fernöstliche Rechtskreis, das Hindu-Recht und das islamische Recht. 2
1 siehe Sandrini, P. (1999), S. 9.
2 ebenda, S. 10.
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Zum Beispiel basiert die angloamerikanische Rechtsordnung auf dem Common Law, wonach Urteile auf der Grundlage früherer Urteile gefällt werden. Es gibt dort also umfangreiche Urteilssammlungen mit Präzedenzfällen. Die romanischen Länder und Deutschland sind dagegen vom Civil Law geprägt, wonach Urteile durch das Gesetz, das in einer Verfassung festgeschrieben ist, entschieden werden. Hier sind schon Schwierigkeiten zu erkennen, die bei der Übersetzung von Rechtstexten entstehen.
2.2. Merkmale von Rechtstexten
Auch bei der Betrachtung der Merkmale von Rechtstexten nimmt das Recht eine Sonderstellung ein. Das wichtigste Merkmal von Rechtstexten ist ihre Einbettung in die Fachkommunikation. Dabei ist Fachsprache als Gesamtheit aller sprachlichen Mittel zu verstehen, die „in einem fachlich begrenzbaren Kommunikationsbereich verwendet werden, um die Verständigung zwischen den in diesem Bereich tätigen Menschen zu gewährleisten.“ 3 Die Kommunikation bestimmt das Wesen von Recht, denn Regeln müssen mitgeteilt werden, damit das Rechtssubjekt weiß, woran es sich zu halten hat. Diese Kommunikation läuft im Rahmen einer bestimmten Rechtsordnung ab, welche die rechtlichen Inhalte und auch die Sprache bestimmt. Der oberste Kommunikationsrahmen ist also die Rechtsordnung. Eine spezifisch rechtliche Kommunikation zeichnet sich dadurch aus, dass sie von Rechtsexperten durchgeführt wird, dass soziale Sachverhalte im Rahmen einer Rechtsordnung geregelt werden und dies innerhalb eines institutionellen Rahmens geschieht. Es müssen aber nicht alle Merkmale gelten, sondern die wichtigste Voraussetzung für rechtliche Kommunikation ist, dass mit einem Text juristische Handlungen ausgeführt werden. 4
Ein weiteres Merkmal von Rechtstexten ist die Transdisziplinarität, d.h., dass sich das Recht auf alle Lebensbereiche erstreckt und alle Fachgebiete durchdringt. Dies ist ein großer Unterschied zu anderen Gebieten der Fachkommunikation, wie z.B. der Kommunikation im wirtschaftlichen Bereich, die sich auf wenige Disziplinen konzentrieren und somit auch einen geringeren Fachwortschatz benötigen.
3 ebenda, S. 12.
4 ebenda, S. 11.
5
Mit dem Merkmal der Transdisziplinarität ist die Adressatenpluralität verbunden. Damit ist gemeint, dass das Recht an alle Mitglieder eines Kollektivs gerichtet ist. Jedoch setzt dies nicht automatisch eine gute Verständlichkeit der Rechtstexte voraus, denn diese können nur von Fachexperten verstanden werden. Damit sind die Adressaten in zwei Gruppen unterteilt: Zum einen wendet sich das Recht an die Juristen und zum anderen an die Rechtsbefolger. Der Unterschied zu anderen Fachsprachen ist hierbei, dass die Rechtssprache Ausdrücke verwendet, die an die Gemeinsprache angelehnt sind. Diese können aber semantisch von der allgemeinsprachlichen Bedeutung abweichen. Der Grund für diese Anknüpfung des Rechts an die Allgemeinsprache ist, dass mit ihm soziale Sachverhalte geregelt werden. Damit Rechtssicherheit gewährleistet werden kann, müssen die Begriffe aus der Alltagssprache jedoch eindeutig definiert, also in ihrer Bedeutung eingeschränkt, werden. Ansonsten könnte man diese Begriffe nach eigenen Interessen auslegen.
Gesetzestexte und Verordnungen werden auch von Rechtsbefolgern gelesen, womit die Frage verbunden ist, warum diese für den Laien nicht verständlicher formuliert werden. Ursache dafür ist, dass die primäre Funktion eines Rechtstextes nicht seine Lektüre ist, sondern dass er in einem juristischen Zusammenhang ausgelegt wird. Dies ist die Aufgabe von Experten, die in der Lage sind, Rechtstexte zu verstehen.
Rechtstexte sind mit ihrer Fachsprache an nationale Rechtssysteme gebunden, somit besteht eine Vielzahl an voneinander unabhängigen Kommunikationszusammenhängen. Dabei ist die Ähnlichkeit der Rechtssysteme davon abhängig, ob sie einer Rechtordnung oder nur einem gemeinsamen Rechtskreis angehören. Soll ein Rechtstext in eine Sprache übersetzt werden, die einem völlig anderen Rechtskreis zugeordnet ist, so kann es vorkommen, dass eine Übersetzung unmöglich ist, da die kommunikativen Zusammenhänge voneinander abweichen.
2.3. Translation von Recht
Bei der Translation von Recht handelt es sich um Rechtsvorschriften, Rechtsinhalte oder rechtliche Information, die in eine andere Sprache übertragen werden. Dabei werden rechtliche Inhalte von einer Rechtsordnung in eine andere übersetzt.
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Nicht die Sprache bestimmt die Translationsstrategie, sondern die Rechtsordnung, die im Zieltext verwendet werden soll. Außerdem spielt die Kommunikationssituation eine große Rolle, denn der zu übersetzende Rechtstext ist in den Kommunikationsrahmen einer Rechtsordnung eingebettet. Somit ist es für den Übersetzer unabdingbar, dass er vor der Translation eine Übersetzungsstrategie wählt. Er kann zwischen einer dokumentarischen und einer instrumentellen Übersetzung entscheiden. Bei der dokumentarischen Übersetzung soll der ausgangssprachliche Rechtstext für den Rezipienten nur abgebildet werden. Dabei handelt es sich um Kommentare oder Lehrbücher, die Informationen über die Rechtsordnung der Ausgangssprache liefern, aber keine performative Kraft besitzen. Bei der instrumentellen Übersetzung soll der Zieltext in der Zielsprache als eigenständiges Instrument fungieren. Es geht also um performative Texte, wie Gesetze und Urteile. 5
Diese performativen Texte müssen je nach Übersetzungsauftrag unterschiedlich übersetzt werden. Wenn es sich um ein mehrsprachiges Land, wie die Schweiz oder Kanada, handelt, so gibt es Aufträge, wo bei der Übersetzung die Rechtsordnung der Ausgangssprache beibehalten wird. Der Rezipient unterliegt dann auch der Rechtsordnung der Ausgangssprache, weil in einem Staat jeweils nur eine Rechtsordnung zulässig ist. Daneben gibt es Übersetzungsaufträge für rechtsetzende Texte, die für einen Rezipienten aus einer anderen Rechtsordnung übertragen werden. Das könnten z.B. Vertragspartner sein, die einem Vertrag einer anderen Rechtsordnung zustimmen wollen. In diesen beiden Fällen wird die Rechtsordnung der Ausgangssprache beibehalten. Es gibt noch den dritten Fall, dass bei der Übertragung des Rechtstextes die Rechtsordnung der Zielsprache verwendet wird. Das ist möglich, wenn ein Ausgangstext als Rechtsgrundlage in eine andere Rechtsordnung aufgenommen wird, wo vorher vielleicht noch eine Gesetzeslücke bestand.
Bei den Übersetzungsaufträgen muss es sich aber nicht immer um rechtsetzende Ausgangstexte handeln, die zu rechtsetzenden Texten in der Zielsprache werden. Es gibt auch Situationen, wo sich die Texttypen in Ausgangs- und Zielsprache unterscheiden. Das ist zum einen der Fall, wenn ein rechtsetzender Ausgangstext zu einem deskriptiven Text in der Zielsprache wird. Dann soll der Zieltext das Original dokumentieren. Für Rechtswissenschaftler ist es beispielsweise von Interesse, Rechtsordnungen miteinander zu vergleichen und daher benötigen sie Informationen über den Umgang mit Recht in anderen
5 ebenda, S. 16
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Katharina Veit, 2007, Übersetzung von Rechtstexten, Munich, GRIN Publishing GmbH
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