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Der Pfalzgraf bei Rhein

Reichsvikariat und Richteramt

Title: Der Pfalzgraf bei Rhein

Term Paper , 2006 , 24 Pages , Grade: 1

Autor:in: Frank Rückert (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Viele Bundesbürger waren Mitte April 2006 wohl einigermaßen überrascht, als der neue Hoffnungsträger der SPD Matthias Platzeck aus gesundheitlichen! Gründen seinen Rücktritt vom Parteivorsitz bekannt gab. Die Reaktion der SPD auf diesen Vorfall war aller Enttäuschung zum Trotz reine Formsache. Für solche Fälle gibt es nämlich überall wo sich Menschen gleich zu welchem Zweck zusammenschließen, angefangen beim Schülersprecher über den Kapitän einer Fußballmannschaft bis hin zur Bundeskanzlerin zumindest nominell das Amt eines Stellvertreters. Der Vorsorgegedanke, der hinter der Einsetzung eines Vertreters bei Vakanz der Führungsposition steht, ist jedoch kein moderner.
Ausgehend von einem Hauptseminar in mittelalterlicher Geschichte über die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Spätmittelalter, das innerhalb dieses räumlichen und zeitlichen Rahmens immer wieder die inhaltlichen Schwerpunkte Rang und Herrschaft setzte, will ich das neben dem Papsttum wohl würdevollste Stellvertreteramt des Mittelalters untersuchen. Das Reichsvikariat und das damit verknüpfte Richteramt. Aus Urkunden und anderen Texten der genannten Zeit ist häufig zu entnehmen, dass gerade der Pfalzgraf bei Rhein diese beiden Ämter bekleidete, obwohl oder vielleicht gerade weil er im Konzert der Fürsten des Mittelalters keine ebenbürtige Machtgrundlage besaß, die gerade auch in einem zusammenhängenden umfangreichen Territorium ihre Grundlage besaß.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen, die ich zu bearbeiten versuche: Aus welchen Gründen wurde dem Pfalzgrafen bei Rhein das Amt des Reichsvikars und das Richteramt übertragen? Waren diese Ämter neben der Auszeichnung es zu tragen auch wirkungsmächtig?
Im ersten Kapitel geht es mir um die (rechtshistorische) Erklärung und innere und äußere Differenzierung des Begriffs Reichsvikariat.
Das zweite Kapitel untersucht chronologisch anhand von Urkunden und anderen Rechtstexten beispielhafte Fälle der Reichsvikariate der Pfalzgrafen bei Rhein
Im dritten Kapitel gebe ich ausgehend vom Schwabenspiegel eine Erklärung und Differenzierung des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein.
Ich zeige im vierten Kapitel wiederum an Quellentexten wann, wo, wie und warum es zur Ausübung des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein gekommen ist.
Das fünfte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und zieht ein kritisches Fazit.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Begriffsklärung - Reichsvikariat

2. Der Pfalzgraf bei Rhein als Reichsvikar

2.1 Pfalzgraf bei Rhein Otto II. als Reichsvikar 1251-1253

2.2 Pfalzgraf bei Rhein Ludwig II. als Reichsvikar 1267

2.3 Der Pfalzgraf bei Rhein als Reichsvikar im Schwabenspiegel

2.4 Pfalzgraf bei Rhein Ludwig II. als Reichsvikar 1277

2.5 Der Pfalzgraf bei Rhein als Reichsvikar in der Goldenen Bulle von 1356

2.6 Der Pfalzgraf bei Rhein Ruprecht II. als Reichsvikar 1394

3. Begriffsklärung – Richteramt

4. Der Pfalzgraf bei Rhein als Richter über und anstelle des Königs

4.1 Pfalzgraf bei Rhein Ludwig II. als Richter anstelle des Königs 1274

4.2 Das Richteramt des Pfalzgrafen bei Rhein in der Goldenen Bulle 1356

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die historische Bedeutung, Ausgestaltung und praktische Wirksamkeit der Ämter des Reichsvikars und des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein im Spätmittelalter. Es wird der Frage nachgegangen, aus welchen Gründen diese Ämter übertragen wurden, ob sie wirkungsmächtig waren und wie sie den Status der Pfalzgrafen im Konzert der Fürsten beeinflussten.

  • Rechtshistorische Einordnung des Reichsvikariats
  • Chronologische Untersuchung beispielhafter Vikariate
  • Differenzierung des Richteramtes (anstelle des Königs vs. über den König)
  • Die Rolle der Goldenen Bulle von 1356 für diese Ämter
  • Analyse der tatsächlichen Wirksamkeit der verliehenen Befugnisse

Auszug aus dem Buch

2.4 Pfalzgraf bei Rhein Ludwig II. als Reichsvikar 1277

König Rudolf von Habsburg ernannte Ludwig II. 1277 im Falle seines Todes zum Reichsvikar. Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren wohl erstens die Zustimmung der Brüder Heinrich und Ludwig II. bei der Königswahl Rudolfs 1272; Zweitens die Heiratsverbindung zwischen Habsburgern und Wittelsbachern durch die Heirat zwischen Ludwig II. und der Tochter Rudolfs, Mechthild; Und drittens die loyale Unterstützung Rudolfs durch Ludwig II. bei Kriegszügen. Diese Aufzählung ist jedoch explikativ, denn das entscheidende Argument, Ludwig II. einzusetzen ist ein anderes, das weniger rationalen als traditionellen Beweggründen entsprang.

Der Text, der von Rudolf ausgestellten Vikariatsurkunde, den ich im Folgenden zitiere, ist im Hinblick auf die Vollmachten des Reichsvikars scheinbar deutlich umfassender als die des Schwabenspiegels. Jedoch nur scheinbar, denn was sich aufs erste wie eine rücksichtslose Beschneidung fürstlicher Kompetenzen liest, kann tatsächlich, trotz der detaillierten Auflistung der Aufgabenbereiche, kaum allgemeiner formuliert werden. Das Wort Belehnung kommt überhaupt nicht vor, nur die allgemeine Aufforderung zu bewahren und zu erhalten. Aber dennoch lese ich aus der mehrfachen persönlichen Anrede des Pfalzgrafen mit „Unser Schwiegersohn“ heraus, dass Ludwig II. in der Gunst des Königs stand, was im Rangdenken der anderen Fürsten nicht unbeachtet blieb.

Zusammenfassung der Kapitel

0. Einleitung: Die Einleitung motiviert die Untersuchung des Reichsvikariats und des damit verknüpften Richteramtes der Pfalzgrafen bei Rhein als historisches Stellvertreteramt im Spätmittelalter.

1. Begriffsklärung - Reichsvikariat: Dieses Kapitel beleuchtet die rechtshistorische Entstehung des Reichsvikariats als Folge königlicher Herrschaftspraxis und differenziert zwischen den Formen vacante imperio und vivente imperatore.

2. Der Pfalzgraf bei Rhein als Reichsvikar: Hier werden beispielhafte Fälle der Reichsvikariate vom 13. bis zum 14. Jahrhundert untersucht, wobei die Verbindung zur Goldenen Bulle und zum Schwabenspiegel im Vordergrund steht.

3. Begriffsklärung – Richteramt: Dieses Kapitel definiert die Aufgaben des Pfalzgrafen als Richter sowohl als Stellvertreter des Königs als auch als Richter über den König gemäß zeitgenössischen Rechtsbüchern wie dem Sachsenspiegel.

4. Der Pfalzgraf bei Rhein als Richter über und anstelle des Königs: Anhand des Falls von 1274 und der Goldenen Bulle wird aufgezeigt, dass diese richterlichen Befugnisse zwar existierten, jedoch oft an praktische Wirksamkeit entbehrten.

5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Ämter eher eine Auszeichnung und ein Zeichen fürstlicher Gunst darstellten, deren theoretische Vollmachten in der Praxis selten konsequent durchgesetzt werden konnten.

Schlüsselwörter

Reichsvikariat, Pfalzgraf bei Rhein, Richteramt, Spätmittelalter, Goldene Bulle, Schwabenspiegel, Stellvertreteramt, Königsgericht, Rechtsgewohnheit, Herrschaftspraxis, Wittelsbacher, Kurpfalz, Lehenswesen, Reichsverweser, politischer Rang.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit analysiert die Ämter des Reichsvikars und des Richteramtes, die der Pfalzgraf bei Rhein im Spätmittelalter bekleidete.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?

Die zentralen Themen sind die rechtshistorische Entwicklung dieser Ämter, ihre Verankerung in Gesetzbüchern und ihre tatsächliche praktische Ausübung im Kontext der mittelalterlichen Reichsordnung.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu untersuchen, aus welchen Gründen dem Pfalzgrafen diese Ämter übertragen wurden und ob sie trotz ihrer ehrenvollen Natur auch eine reale politische Wirkungsmacht entfalteten.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Der Autor nutzt eine chronologische Untersuchung anhand von Primärquellen wie Urkunden, der Goldenen Bulle und Rechtsbüchern wie dem Schwabenspiegel und Sachsenspiegel, ergänzt durch eine kritische Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in rechtshistorische Begriffsklärungen sowie die chronologische Analyse spezifischer Vikariate und richterlicher Handlungen der Pfalzgrafen bei Rhein.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Reichsvikariat, Richteramt, Pfalzgraf bei Rhein, Goldene Bulle und Mittelalterliche Reichsordnung charakterisiert.

Warum wird der Schwabenspiegel in der Arbeit thematisiert?

Der Schwabenspiegel dient als wichtige Quelle, da er die Rechte des Pfalzgrafen im Falle der Vertretung des Königs und sein Richteramt genauer und differenzierter formuliert als andere zeitgenössische Texte.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich der Wirksamkeit der Ämter?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Ämter zwar den Rang des Pfalzgrafen erhöhten, jedoch oft an praktischer Wirksamkeit entbehrten und die theoretischen Vollmachten in der Realität selten voll zur Geltung kamen.

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Details

Title
Der Pfalzgraf bei Rhein
Subtitle
Reichsvikariat und Richteramt
College
University of Heidelberg  (Historisches Seminar )
Course
Hauptseminar
Grade
1
Author
Frank Rückert (Author)
Publication Year
2006
Pages
24
Catalog Number
V82908
ISBN (eBook)
9783638898638
Language
German
Tags
Pfalzgraf Rhein Hauptseminar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Frank Rückert (Author), 2006, Der Pfalzgraf bei Rhein, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82908
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