Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Historisches Seminar
MA-HS: Rang und Herrschaft. Die rheinische Pfalzgrafschaft
in der spätmittelalterlichen Reichsordnung
WS 2005/06
Der Pfalzgraf bei Rhein: Reichsvikariat und Richteramt
Ausgearbeitet von:
Frank Rückert
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung 3
1. Begriffsklärung - Reichsvikariat 4
2. Der Pfalzgraf bei Rhein als Reichsvikar 6
2.1 Pfalzgraf bei Rhein Otto II. als Reichsvikar 1251-1253 ... 6
2.2 Pfalzgraf bei Rhein Ludwig II. als Reichsvikar 1267 ... 7
2.3 Der Pfalzgraf bei Rhein als Reichsvikar im Schwabenspiegel 10
2.4 Pfalzgraf bei Rhein Ludwig II. als Reichsvikar 1277 ... 11
2.5 Der Pfalzgraf bei Rhein als Reichsvikar in der Goldenen Bulle von 1356 ... 13
2.6 Der Pfalzgraf bei Rhein Ruprecht II. als Reichsvikar 1394 ... 15
3. Begriffsklärung – Richteramt 15
4. Der Pfalzgraf bei Rhein als Richter über und anstelle des Königs 18
4.1 Pfalzgraf bei Rhein Ludwig II. als Richter anstelle des Königs 1274 ... 18
4.2 Das Richteramt des Pfalzgrafen bei Rhein in der Goldenen Bulle 1356 ... 21
5. Fazit 22
6. Quellen 23
7. Literatur 23
0. Einleitung
Viele Bundesbürger waren Mitte April 2006 wohl einigermaßen überrascht, als der neue Hoffnungsträger der SPD Matthias Platzeck aus gesundheitlichen! Gründen seinen Rücktritt vom Parteivorsitz bekannt gab. Die Reaktion der SPD auf diesen Vorfall war aller Enttäuschung zum Trotz reine Formsache. Für solche Fälle gibt es nämlich überall wo sich Menschen gleich zu welchem Zweck zusammenschließen, angefangen beim Schülersprecher über den Kapitän einer Fußballmannschaft bis hin zur Bundeskanzlerin zumindest nominell das Amt eines Stellvertreters. Der Vorsorgegedanke, der hinter der Einsetzung eines Vertreters bei Vakanz der Führungsposition steht, ist jedoch kein moderner.
Ausgehend von einem Hauptseminar in mittelalterlicher Geschichte über die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Spätmittelalter, das innerhalb dieses räumlichen und zeitlichen Rahmens immer wieder die inhaltlichen Schwerpunkte Rang und Herrschaft setzte, will ich das neben dem Papsttum wohl würdevollste Stellvertreteramt des Mittelalters untersuchen. Das Reichsvikariat und das damit verknüpfte Richteramt. Aus Urkunden und anderen Texten der genannten Zeit ist häufig zu entnehmen, dass gerade der Pfalzgraf bei Rhein diese beiden Ämter bekleidete, obwohl oder vielleicht gerade weil er im Konzert der Fürsten des Mittelalters keine ebenbürtige Machtgrundlage besaß, die gerade auch in einem zusammenhängenden umfangreichen Territorium ihre Grundlage besaß.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen, die ich zu bearbeiten versuche: Aus welchen Gründen wurde dem Pfalzgrafen bei Rhein das Amt des Reichsvikars und das Richteramt übertragen? Waren diese Ämter neben der Auszeichnung es zu tragen auch wirkungsmächtig?
Im ersten Kapitel geht es mir um die (rechtshistorische) Erklärung und innere und äußere Differenzierung des Begriffs Reichsvikariat.
Das zweite Kapitel untersucht chronologisch anhand von Urkunden und anderen Rechtstexten beispielhafte Fälle der Reichsvikariate der Pfalzgrafen bei Rhein.
Im dritten Kapitel gebe ich ausgehend vom Schwabenspiegel eine Erklärung und Differenzierung des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein.
Ich zeige im vierten Kapitel wiederum an Quellentexten wann, wo, wie und warum es zur Ausübung des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein gekommen ist.
Das fünfte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und zieht ein kritisches Fazit.
1. Begriffsklärung - Reichsvikariat
Eine Auseinandersetzung mit dem Begriff Reichsvikariat kann sich m. A. nicht auf eine Erklärung der zwei Arten des Reichsvikariats beschränken, sondern sie muss auch die historischen Rahmenbedingungen für diese verfassungsrechtliche1 Bestimmung beleuchten. Das heißt nicht zuletzt auch, danach zu fragen wie das Reichsvikariat entstanden ist, weil es nur schwer absolut, d. h. ohne Beachtung und Beobachtung des historischen Kontextes, erfasst werden kann.
Die Entstehung des Reichsvikariats ist eine praktische Folge der mittelalterlichen königlichen Herrschaftspraxis. Diese war nämlich aufgrund der weitläufigen und dünnen Besiedelung der deutschen Lande an eine hohe Mobilität des Königs und seines Hofes gebunden. Die Floskel, die Könige des Mittelalters regierten vom Sattel aus, ist zutreffend, weil sie eine zwingende Notwendigkeit des mittelalterlichen Königtums impliziert: der König musste vielerorts präsent sein, das hieß ansprechbar sein und gerecht Recht sprechen und schaffen, um seine Herrschaft unter der Beobachtung der kritischen Fürsten, denen er sein Königtum verdankte, zu festigen und aufrechtzuerhalten.
Dennoch kam es aber dazu, dass Königsnahe und Königsferne Gebiete entstanden. Die Reiseschwerpunkte begannen sich im Hochmittelalter außerdem vom Norden Deutschlands an den Mittelrhein zu verschieben. Während sich die einen Städte bei gleichzeitiger Abnahme der Königspräsenz rühmen konnten einen Kaiser in ihrem Dom begraben zu wissen, wodurch sie sich dem Reich zugehörig fühlten2, zeugten in anderen die Pfalzen von der regelmäßigen Anwesenheit lebendiger Könige und Kaiser.3 Zu langen Abwesenheiten des Königs oder Kaisers kam es im ganzen Mittelalter jedoch immer wieder wegen der Rom- und Italienzüge, das ja ebenfalls zum Imperium Romanum gehörte.
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1 Ich möchte darauf hinweisen, dass ich die modernen Begriffe von Recht und Ordnung(en) in diesem Zusammenhang immer nur unter Vorbehalt einsetze und hauptsächlich des Verständnisses wegen, weil Gesetze und Ordnungen im Mittelalter nicht zuletzt aufgrund ihrer mündlichen und erst im 13. Jh. beginnenden schriftlichen Überlieferung nicht wie Gesetze in modernen Staatsgebilden umfassende Gültigkeit und Kraft besaßen.
2 Vgl. Schneidmüller, B.: Magdeburg und das geträumte Reich des Mittelalters. S. 10-43. In: Heilig – Römisch – Deutsch. Das Reich im mittelalterlichen Europa. Hg. Schneidmüller, B. u. Weinfurter, S. Dresden 2006. S. 20.
3 Vgl. Keller, H.: Zwischen regionaler Begrenzung und universalem Horizont. Deutschland im Imperium der Salier und Staufer 1024 bis1250. Propyläen Geschichte Deutschlands 2. Hg. Groh, D. Berlin 1986. S. 367.
Arbeit zitieren:
Frank Rückert, 2006, Der Pfalzgraf bei Rhein, München, GRIN Verlag GmbH
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