Thema:
Wahlwerbung in Deutschland
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 3
2. Die Entwicklung der Wahlwerbung in Deutschland 3 4
2.1 Aller Anfang ist schwer (1949 1987) 4 5
2.2 Neue Möglichkeiten durch private Medien (1987 1992) 5
2.3 Klare Regeln ab 1992 6
3. Wer darf wie oft und wann 6 8
4. Formen der Wahlwerbung 8 10
5. Ziele und Strategien der Wahlwerbung 11
5.1 Personalisierung 11
5.2 Image Konstruktion 12
5.3 Negative Campaigning 12
5.4 (De)Thematisierung 12 13
6. Fazit 13
7. Literaturliste 14 15
2
1. Einleitung
In den Zeiten von Hartz IV, über fünf Millionen Arbeitslosen, einer immer größer werdenden Zahl von nichtintegrierbaren ethnischen Minderheiten mit deutschem Pass und einem stark nachlassenden Interesse an Politik, nimmt das Fernsehen eine immer bedeutendere Rolle im Wahlkampf ein. Während die Menschen früher vor Bundestagswahlen Wahlkampfauftritte besucht und in ihrem Bekanntenkreis über Politik diskutiert haben, lassen sich die Deutschen heute von Angeboten mit nur mageren politischen Inhalten im Fernsehen berieseln. Die meisten Zuschauer bleiben nur dann hängen, wenn die politischen Themen polarisieren oder wenn ihnen Politik in schon vorverdauten leicht verständlichen Häppchen serviert wird, Politik light sozusagen. Über diese Medialisierung der Politik sind sich auch Politiker und Parteien bewusst. Doch statt sich zusammenzuschließen und der Bevölkerung wieder Vertrauen in die Politik zu schenken, hat man sich auf die neue Situation eingestellt und versucht sie sich zu Nutze zu machen. Viele Studien belegen, dass das Fernsehen bei Bundestagswahlen mittlerweile die besten Möglichkeiten bietet, die Rezipienten wahlentscheidend zu beeinflussen. Mit einem einzigen Auftritt oder einer Ausstrahlung wird direkt ein großer Personenkreis angesprochen. Um das Fernsehen für wahlkampfdienliche Zwecke zu nutzen, gibt es viele Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Wahlwerbung. In der vorliegenden Arbeit werde ich die Wahlwerbung in der Bundesrepublik Deutschland untersuchen. Dabei werde ich zunächst auf die historische Entwicklung dieser Sonderwerbeform eingehen. Anschließend werde ich einige gesetzliche Regelungen zum heutigen Stand der Dinge erläutern. Außerdem werde ich die verschiedenen Formen von Wahlwerbung beschreiben und deren Ziele und Strategien darlegen, bevor ich mit einem kurzen Fazit abschließe.
2. Die Entwicklung der Wahlwerbung in Deutschland
Am 04.Mai 1924 wurde politischen Parteien erstmals Sendezeit für Wahlkampfzwecke zur Verfügung gestellt. Eine Woche vor der anstehenden Reichstagswahl hatten die Parteien die Möglichkeit im Hörfunk ihre Kandidaten und ihr Programm vorzustellen. Mit einer kurzen Unterbrechung, durch ein Verbot von Wahlsendungen von 1928 - 1930, blieb den Parteien dieses Wahlkampfinstrument
3
bis 1933 erhalten, bevor die Nationalsozialisten es als Propagandamittel missbrauchten (vgl. Schulze-Sölde 1994 S.27).
2.1 Aller Anfang ist schwer (1949 – 1987)
Nach der Gründung der Bundesrepublik wurde den Parteien zur Bundestagswahl von 1949 wieder Sendezeiten im Hörfunk eingeräumt. Einige Jahre später, zur Bundestagswahl am 15.September 1957, gab es diese Möglichkeit erstmals auch für das Fernsehen. Schon zu Beginn der Wahlwerbung im Fernsehen gab es immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den öffentlich – rechtlichen Sendeanstalten und den Parteien. 1957 zog die Partei „Bund der Deutschen“ vor das Bundesverfassungsgericht, weil der Norddeutsche Rundfunk (NDR) sich weigerte deren Wahlspot auszustrahlen. Begründet wurde diese Entscheidung, damit „dass nur solche Parteien berücksichtigt würden, die bereits im Bundestag vertreten seien“ (Holtz-Bacha 2000 S.63). Rund zwei Wochen vor der Wahl gab das Gericht der Partei Recht. „Es sei nicht Sache der Rundfunkanstalten, einer zur Wahl zugelassenen Partei Sendezeit für ihre Wahlwerbung zu verweigern, weil sie als unbedeutend oder schädlich eingeschätzt wird“ (ebd. S.63). Außerdem wurden in diesem Urteil Richtlinien für Wahlwerbung im Fernsehen festgelegt, die heute noch gültig sind. Diese Richtlinien sehen vor, dass alle Parteien, die zur Wahl zugelassen sind auch das Recht haben müssen, Sendezeit für die Ausstrahlung ihrer Werbespots in Anspruch zu nehmen. Gestützt wurde diese Forderung auf dem Prinzip der Chancengleichheit für alle Parteien. Allerdings bedeutet Chancengleichheit nicht, dass alle Parteien mit der gleichen Menge an Sendezeit bedacht werden müssen. 1961 wurden im Staatsvertrag des ZDF erstmals klare Bestimmungen bezüglich der Wahlwerbung festgelegt. In §11 Absatz 1 dieses Vertrages steht geschrieben:
„Parteien ist während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen
Bundestag angemessene Sendezeit einzuräumen, wenn mindestens eine Landesliste für sie zugelassen wurde. Ferner haben Parteien und sonstige politische Vereinigungen während ihrer Beteiligung an den Wahlen der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament Anspruch auf angemessene Sendezeit, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie zugelassen wurde.“ (www.mdje.brandenburg.de)
4
Damit wurde also allen Parteien, die mindestens einen Landesvorschlag eingereicht haben, ihren Anspruch auf Sendezeit garantiert. Damit diese Regelung nicht missbraucht werden kann, wurden 1967 noch weitere Richtlinien vom ZDF verabschiedet, die „Werbung für politische Zwecke, religiöse Anschauungen und weltanschauliche Überzeugungen für unzulässig“ (Holtz-Bacha 2000 S.65) erklärt haben. Verfassungsrechtlich hatten die Parteien allerdings keinen Anspruch auf die Sendezeit. Zwar sind im Grundgesetz Prinzipien für deren Vergabe festgelegt, „einen originären Anspruch auf Ausstrahlung von Wahlwerbung in Hörfunk und Fernsehen begründet der Verfassungsartikel jedoch nicht“ (ebd. S.64). Dass es dennoch möglich war, geht auf die Landesrundfunkgesetze zurück, in denen entsprechende Regelungen aufgenommen wurden. Dieser Zustand blieb bis auf einige Ausnahmen bis 1987 erhalten. Lediglich Radio Bremen und der Sender Freies Berlin waren laut Rundfunkgesetz nicht dazu verpflichtet Wahlwerbung auszustrahlen.
2.2 Neue Möglichkeiten durch private Medien (1987 – 1992)
Nach dem Aufkommen privater Medien ab 1984 mussten Regelungen für Wahlwerbung im privaten Rundfunk aufgestellt werden. Im ersten Rundfunkstaatsvertrag von 1987 wurde festgehalten, dass auch die privaten Medien den Parteien Sendezeit zur Verfügung stellen mussten. Neu war allerdings, dass die Parteien diese Sendezeit bezahlen mussten und dass allen Parteien der gleiche Umfang angeboten werden muss. Eine Beschränkung „auf Wirtschaftswerbung oder ein Verbot politischer Werbung außerhalb von Wahlkämpfen“ (ebd. S.66) gab es allerdings nicht. Diesen Umstand haben die Parteien genutzt. Vor der Europawahl 1989 hat die CDU beim Sender Sat.1 reguläre Werbesendezeit gekauft und somit ihre Wahlspots in den normalen kommerziellen Werbeblöcken geschaltet. Das allerdings sollte nicht Sinn der Sache sein. Aus diesem Grund haben die Landesmedienanstalten reagiert und noch vor der Wahl beschlossen, dass „Parteienspots zukünftig nur noch zu gesonderten Sendezeiten ausgestrahlt werden sollten“ (ebd. S.66). Somit war es den Parteien nicht mehr möglich ihre Parteienwerbung zwischen Auto- und Waschmittelwerbung unterzubringen. Als Folge aus diesem Zwischenfall haben viele Bundesländer in ihren Rundfunkverträgen festgehalten, dass „Werbung politischer Art im Werbeprogramm“ (ebd. S.67) nicht zulässig ist.
5
Arbeit zitieren:
Bachelor of Arts in Social Science Christoph Tautz, 2004, Wahlwerbung in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Negative Campaigning in den USA und sein Einfluss auf die Wahlbeteilig...
Politik - Internationale Politik - Region: USA
Hausarbeit, 26 Seiten
Argumentationsstrategien von Wahlwerbung
Sprachwissenschaft / Sprachforschung (fachübergreifend)
Hausarbeit, 25 Seiten
Der Beitrag kommerzieller Fernsehsender zur Entwicklung des seriellen ...
Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen
Referat (Ausarbeitung), 16 Seiten
Chancenungleichheit beim Zugang zu Bildung
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Seminararbeit, 20 Seiten
Objektive Hermeneutik mit besonderer Beachtung der Sequenzanalyse
Soziologie - Methodologie und Methoden
Hauptseminararbeit, 24 Seiten
Kommerzielle Vermarktung im Wahlkampf
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Hausarbeit, 18 Seiten
Rational-Choice-Theorien im kritischen Diskurs
Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen
Hausarbeit, 18 Seiten
Zur Definition und Erklärung der Thema-Rhema-Gliederung und Analyse vo...
Hausarbeit, 22 Seiten
Effektiver Wahlkampf - Welche Informationen welchen Wähler erreichen
Hauptseminararbeit, 22 Seiten
Die Öffentlichkeitsarbeit der politischen Parteien
Medien / Kommunikation - Public Relations, Werbung, Marketing
Hausarbeit, 43 Seiten
Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation
Seminararbeit, 13 Seiten
Der direkte Fragesatz - La Phrase Interrogative
Romanistik - Französisch - Linguistik
Seminararbeit, 18 Seiten
Methode der Sequenzanalyse in der objektiven Hermeneutik
Pädagogik - Wissenschaft, Theorie, Anthropologie
Hausarbeit, 12 Seiten
Freies Schreiben - Offener Schreibanlass zum Thema 'Abenteuer im W...
Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik
Unterrichtsentwurf, 11 Seiten
Kinofilmfinanzierung anhand von Filmbeteiligungsfonds
Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen
Hausarbeit, 18 Seiten
Dokumentation auf Wanderschaft
Analyse der Doku-Soap „Auf und...
Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen
Hausarbeit, 19 Seiten
Der Film Metropolis im Kontext des gesellschaftlichen Lebens in der We...
Hausarbeit, 19 Seiten
Christoph Tautz hat den Text Wahlwerbung in Deutschland veröffentlicht
Christoph Tautz hat einen neuen Text hochgeladen
Empirische Makroökonomik für Deutschland: Analysen, Prognosen, Politik...
Festschrift zum 65. Geburtstag...
Ulrich Blum, Axel Lindner, Diemo Dietrich
Fachwörterbuch Marketing, Werbung und Medien. Dictionary of Advertisin...
Deutsch-Englisch. English-Germ...
Boris Pawlenka, Karen Heumann
Cours d'analyse de l'École Royale Polytechnique. I partie. Analyse alg...
Augustin-Louis Cauchy
Entwicklung des Staats- und Verwaltungsrechts in Südkorea und Deutschl...
Vorträge und Berichte auf dem ...
Rainer Pitschas
0 Kommentare