Sozialpolitik in Deutschland im Systemvergleich: DDR und Bundesrepublik Deutschland


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

29 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Geschichte der Sozialpolitik
2.1 Die Definition der Sozialpolitik

3 Die Staatsformen der DDR und der BRD
3.1 Die Sozialpolitik in der BRD nach dem Krieg
3.2 Die Sozialpolitik der BRD ab den 1950er Jahren

4 Die Grundsätze der DDR- Sozialpolitik
4.1 Die Sozialpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik
4.2 Die Sozialistische Sozialpolitik ab den 1970er Jahren

5 Unterschiede der Sozialpolitik der BRD und der DDR
5.1. Die Beschäftigungspolitik
5.2 Die Altersvorsorge
5.3 Die Familienpolitik

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Sozialpolitik in Deutschland im Systemvergleich: DDR und Bundesrepublik Deutschland. Die Systeme die verglichen werden sollen entstanden durch den 2. Weltkrieg und den daraus resultierenden Folgen. Mit der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland entstanden zwei neue Staaten mit unterschiedlichster Auffassung von Demokratie und den dazugehörigen politischen Wirkungen. Nach dem 2. Weltkrieg blieb dem deutschen Volk Zerstörung, Trauer, Schuld und vor allem viel Aufbauarbeit in allen Bereichen zurück. Die Besatzungsmächte Frankreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien übernahmen die richterliche, ausführende und gesetzgebende Gewalt für die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion übernahm die der Deutschen Demokratischen Republik. Das diese vier Besatzungsmächte unterschiedliche Weltpolitik betrieben liegt auf der Hand, doch inwiefern wirkten sich diese unterschiedlichen Anschauungen auf die DDR und auch auf die BRD aus? Auf diese Fragen soll diese Arbeit einige Antworten finden. Allerdings muss von vornherein bemerkt werden, dass es unmöglich ist auf alle sozialpolitischen Gebiete dieser beiden Staaten einzugehen. Dennoch soll und muss ein kurzer Abriss der Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik gegeben werden, um auf die Unterschiede beider Systeme eingehen zu können. Was Sozialpolitik überhaupt ist und in welchen Bereichen sie angewandt wird soll Thema des ersten Teiles dieser Arbeit sein.

Im zweiten Teilbereich dieser Arbeit geht es dann von der Theorie in die praktische Umsetzung am Beispiel der BRD und der DDR. Gab es Unterschiede in den sozialpolitischen Bereichen der Altersversorgung, der Sozialversicherungen oder in der Familienpolitik?

2 Die Geschichte der Sozialpolitik

Der Begriff Sozialpolitik findet sich erstmalig im Bezug auf die Industrialisierung von 1860. Die Arbeitsprozesse wurden zunehmend von der Industrie geprägt und im Vordergrund standen kostengünstige Arbeiter für harte bis teilweise unmenschliche Arbeit[1]. Durch die schlechten Arbeitsbedingungen kam es zu einer starken Fluktuation der Arbeitskräfte. Deshalb mussten sozialpolitische Entscheidungen zum Schutze der Arbeiter getroffen werden, allerdings betrafen diese Entscheidungen zu Beginn der Sozialpolitik nur das Proletariat.

Otto von Bismarck, Gründer und Kanzler des Deutschen Reiches, brachte 1883 - 1889 mit der Unfall- , Invaliden- , Renten- und mit der gesetzlichen Krankenversicherung die deutsche Sozialversicherung ins Rollen. Er ließ dies reichsgesetzlich regeln und so teilten sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge für diese sozialen Leistungen. Der Arbeitsschutz für die Bevölkerung wurde ausgebaut und die Sozialpolitik wurde in eigens dafür vorgesehenen Ministerien verwaltet.

Die Weimarer Republik übernahm diese sozialen Eckpfeiler und baute sie weiter aus. So wurden die Sozialversicherungen mit der Wohnungspolitik, der Bildungspolitik und der Krankenfürsorge ausgebaut und selbst als die Weltwirtschaftskrise 1929 einsetzte „überlebten“ die Sozialversicherungen auch diese schwierige Zeit.

Im Dritten Reich benutzte man selbst die Sozialpolitik für propagandistische Zwecke und so wurde der 1. Mai zum „Tag der Arbeit“ und für die Bevölkerung ein bis dato bestehender Feiertag.

Ansonsten wurden keine nennenswerten Änderungen vorgenommen.

2.1 Die Definition der Sozialpolitik

Es gibt zahlreiche Bibliotheken die sich allein mit der Definition von Sozialpolitik beschäftigen und so soll nur auf einige eingegangen werden.

Der Duden definiert Sozialpolitik folgendermaßen:

„Planung und Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung.“[2]

Die freie Enzyklopädie „WIKIPEDIA“ definiert Sozialpolitik etwas differenter:

„Sozialpolitik ist politisch ein Teilbereich der Innenpolitik, mit dem Ziel, durch staatliche Maßnahmen benachteiligte Gruppen besser zu stellen, um so insbesondere für eine Angleichung der Lebenschancen, der Lebensbedingungen - und für die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung zu sorgen.“[3]

Eine sehr präzise Definition von Sozialpolitik findet man bei Lampert und Althammer im Lehrbuch der Sozialpolitik:

„Unter Sozialpolitik werden häufig in erster Linie staatliche Maßnahmen verstanden, die der Sicherung des Einkommens von Arbeitnehmern und ihrer Familien im Falle einer Krankheit, der vorzeitigen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Invalidität, im Alter, beim Tod des Ernährers oder im Falle der Arbeitslosigkeit dienen.“[4]

Egal wie man Soziapolitik definiert, was in allen Definitionen fehlt ist der Fakt, dass sich die Sozialpolitik in einem Sozialstaat, also in einem Wohlfahrtsstaat, abspielt.

Denn:

„Der Begriff Sozialstaat bezeichnet ein Gemeinwesen, das bestrebt ist, soziale Unterschiede – etwa materieller Natur – zwischen seinen Mitgliedern bis zu einem gewissen Grad auszugleichen, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten.“[5]

Dieser Fakt muss erwähnt werden, damit geklärt werden kann inwieweit die Bundesrepublik und auch die Deutsche Demokratische Republik dieser Definition entsprochen haben.

3 Die Staatsformen der DDR und der BRD

Die genannten sozialpolitischen Maßnahmen des Staates sollen in den nächsten Abschnitten auf die beiden unterschiedlichen Staatsformen BRD und DDR untersucht werden.

Da, wie bereits erwähnt, die beiden Staatsformen von unterschiedlichen Besatzungs-mächten und deren unterschiedlichen Ansichten von Sozialpolitik geprägt wurden, scheint es unausweichlich die Politik und deren Anfänge aus der Sicht der DDR und der BRD aufzuzeigen.

3.1 Die Sozialpolitik in der BRD nach dem Krieg

Nach dem 2. Weltkrieg blieb dem deutschen Volk Zerstörung, Trauer, Schuld und vor allem viel Aufbauarbeit in allen Bereichen zurück.

Die gesamte Infrastruktur Deutschlands musste wieder hergestellt werden, um die Kriegsschäden vergessen zu machen. Dass dieses Vorhaben Zeit, Geduld und politisches wie wirtschaftliches Fingerspitzengefühl kostete braucht man an dieser Stelle kaum zu erwähnen.

Die wirtschaftliche Ausgangslage war katastrophal und es mussten schnellstmöglich Gesetze zur Wiederherstellung des „normalen Alltages“ geschaffen werden.

„Die wirtschaftliche Ausgangslage erschien trostlos: etwa 20 % der gewerblichen Bauten und des gewerblichen Inventars, 20 bis 25 % der Wohnungen, 40 % der Verkehrsanlagen waren durch Kriegszerstörungen verloren gegangen; 25 % der Reichsfläche von 1937 mussten abgetreten werden. Deutschland hatte 3,5 Mio. Kriegstote zu beklagen, 40 % der Bevölkerung gehörten als Witwen oder Waisen, als Kriegsbeschädigte, Totalbombengeschädigte, Flüchtlinge oder Vertriebene zu den unmittelbaren Kriegsopfern.“[6]

Sozialpolitisch kann man die wesentlichen Hauptaufgaben aus diesen leidvollen Zahlen ablesen. An oberster Stelle musste die Versorgung der Bevölkerung und deren Kriegsgeschädigten stehen. Die Unterernährung wurde jeden Tag gravierender und das Straßenverkehrsnetz musste wieder funktionstüchtig gemacht bzw. neu aufgebaut und die Wohnungspolitik schnellstmöglich in Angriff genommen werden.[7]

Die Bundesrepublik überstand diese Extremsituation vor allem deshalb, weil sie sich auf die Weimarer Republik und deren Sozialversicherungssystem berief und darauf zurückgriff.[8]

Sie definierte sich zudem selbst durch entsprechende Regelungen im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 als Sozialstaat sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene, Artt. 20 I, 28 I GG. Gleichzeitig jedoch legte das Grundgesetz die Zuweisung der Gesetzgebungs- und damit Regelungskompetenzen zugunsten der Länder aus, indem nach den Artt. 30, 70ff. GG „die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder“ ist, „soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt“. „Die Länder haben“ somit „das Recht“ und mithin auch im Interesse der Gesellschaft die Pflicht „der Gesetzgebung“ nach den Vorschriften über die ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung. So weist etwa Art. 72, 74 I Nr. 6,7,9,10,12 GG die Gesetzgebungszuständigkeit in den Bereichen der Sozialversicherung, der öffentlichen Fürsorge, der Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, der Kriegsbeschädigten und –hinterbliebenen, ferner der Kriegsschäden und Wiedergutmachung, des Wohnungs- und Siedlungswesen sowie in Fragen des Gesundheitswesens – kurz: die Arbeitsgebiete der Sozialpolitik im umfassenden Sinne[9] konkurrierend den Ländern zu.

Das durch den Bund verabschiedete Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) vom 8. August 1949 sollte die Vermögensverluste der Kriegsopfer durch den Bund zwar einigermaßen ausgleichen und so die Eingliederung durch Gewährung von Aufbaudarlehen erleichtern bzw. wieder ermöglichen. Dieses Gesetz war nur die Einleitung weiterer zahlreicher und wesentlicher sozialpolitischer Maßnahmen im Bundesgebiet.[10] Aufgrund der aufgezeigten angespannten finanziellen Situation war man darüber hinaus für die Bewältigung dieser Problematik den Trägern kirchlicher und privater Wohlfahrtspflege mehr als dankbar. Denn diese konnten der Bevölkerung zusätzlich in erheblichem Maße zur Seite stehen.

3.2 Die Sozialpolitik der BRD ab den 1950er Jahren

Eingeleitet wurde der wirtschaftliche und soziale Aufschwung durch die Durchführung der Währungsreform am 21. Juni 1948. Die Reichsmark wurde von der Deutschen Mark abgelöst und nach dem Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 20. Juni 1948 (Umstellungsgesetz) kam es zur Sicherung der Reichsmarkansprüche auf DM-Ansprüche im Verhältnis von 1:1 und nicht wie zu der eigentlichen Umstellungsrate entsprechenden 10:1 Umstellung.[11] So konnte die soziale Marktwirtschaft eingeleitet werden.

Ludwig Erhard, Bundeswirtschaftsminister unter der Regierung Konrad Adenauers, entwickelte diese Wirtschaftsordnung und musste sich mit heftiger Kritik auseinandersetzen, obwohl sie dem Einzelnen und somit auch dem Ganzen positive Effekte bringen sollte.

„Die fundamental neue Weichenstellung bestand darin, dass an die Stelle der Zwangswirtschaft, der staatlichen Erfassung und Lenkung bzw. Festlegung der Produktion, Preise und Mengen, nun die Marktwirtschaft mit grundsätzlich freier Preisbildung nach Angebot und Nachfrage trat und der Markt entschied, was und wie produziert wurde.“[12]

Wie positiv dieses System für das wirtschaftliche Wachstum für die Bundesrepublik innerhalb der Jahre 1950 – 1960 war, belegen folgende Zahlen.

Das Bruttosozialprodukt stieg von 1950 – 1970 um 180 % an, der Nettorealverdienst der Arbeitnehmer stieg um das 2,7 fache, ab 1957 herrschte quasi Vollbeschäftigung und die Arbeitslosenquote sank von 1950 – 1957 von 11 % auf 3,7 %.[13]

Durch die hohe Arbeitsbeschäftigung nahm die Produktivität zu und das Versorgungsniveau stieg an[14]. Das Wirtschaftswunder nahm so seinen Lauf und wurde weltweit mit größter Anerkennung gehuldigt.

[...]


[1] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpolitik.

[2] Der Duden, 5. Auflage, S. 760.

[3] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpolitik.

[4] Lampert/ Althammer; Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 3.

[5] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialstaat.

[6] Lampert/ Althammer, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 86.

[7] Vgl Lampert/ Althammer, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 86.

[8] ebd. S. 89

[9] Münch, Sozialpolitik und Föderalismus, S. 92 – 119.

[10] eine Auflistung der wichtigsten Gesetze nach 1949 bei Lampert/ Althammer, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 97f..

[11] Lampert/ Althammer, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 89

[12] Schulz in Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland seit 1945, Band 3, S.10.

[13] Lampert/ Althammer, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 86.

[14] Lampert/ Althammer, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 89.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Sozialpolitik in Deutschland im Systemvergleich: DDR und Bundesrepublik Deutschland
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Bildungs- und Sozialpolitik im internationalen Vergleich“)
Veranstaltung
Bildungs- und Sozialpolitik im internationalen Vergleich“
Note
2,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
29
Katalognummer
V85000
ISBN (eBook)
9783638002875
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialpolitik, Deutschland, Systemvergleich, Bundesrepublik, Deutschland, Bildungs-, Sozialpolitik, Vergleich“
Arbeit zitieren
Stephan Dietze (Autor:in), 2007, Sozialpolitik in Deutschland im Systemvergleich: DDR und Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85000

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