Inhaltsverzeichnis
1. Die EU-Osterweiterung - Ein Fehler? 3
2. Schritte bis zur Erweiterung 5
3. Kriterien und Voraussetzungen 9
3.1. Für die Neumitglieder (extern) 9
3.2. Für die Europäische Union (intern) 11
4. Probleme der EU-Osterweiterung 13
4.1. Sozioökonomische Unterschiede 13
4.2. Politische Unterschiede 15
4.3. Konsequenzen für die EU 16
5. Bewertung unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Erweiterungsprozesses 18
Literaturangaben 21
Quellen im Internet 22
2
1. Die EU-Osterweiterung - Ein Fehler?
Am 1. Mai 2004 ist es zur größten Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union gekommen. Zehn Staaten sind Mitglieder der bisherigen EU-15 geworden. Schon im Vorfeld standen die Nachteile und Probleme dieser „Expansion nach Osten“ und die damit verbundenen Ängste im Blickfeld der öffentlichen Meinung. Mögliche Vorteile, wie der sicherheitspolitische Zugewinn, wurden weitgehend aus der Diskussion ausgeblendet. Auch Optimisten, wie der deutsche Kommissar Günter Verheugen („Ohne die Erweiterung wäre alles viel schlechter.“ 1 ) konnten nicht verhindern, dass auch zwei Jahre danach beim Thema Osterweiterung noch vor allem an Kriminalität, unerwünschte Einwanderung und Lohndumping gedacht wird.
Aus den Reihen der europäischen Christdemokraten kommen Forderungen, die EU müsse der Erweiterung endlich Grenzen setzen. 2 Ihrem europäischen Pendant entsprechend, äußerten Spitzenpolitiker der deutschen Unionspartei nach dem gescheiterten Verfassungsreferendum in Frankreich ihr Unbehagen über den Erweiterungsprozess. Die damalige CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel warnte vor einer „Überdehnung“ Europas. 3 Inwieweit soll diesen kritischen Stimmen Gehör geschenkt werden? Nähern wir uns wirklich einem desolaten Zustand, wenn die Erweiterungspolitik nicht spätestens jetzt ein Ende findet oder haben wir uns womöglich mit dieser letzten EU-Erweiterung schon in eine aussichtslose Lage gebracht? In dieser Arbeit werde ich auf Probleme der EU-Osterweiterung eingehen und klären, wie es überhaupt zu selbiger kam und welche Bedingungen im Vorfeld erfüllt werden mussten.
Im zweiten Teil wird dargestellt, welche wesentlichen Schritte nötig waren, damit zehn mittel- und osteuropäische Staaten Mitglieder der Union werden konnten. Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Ereignissen 4 wird eine selektive Zusammenstellung der wichtigsten Eckdaten getroffen.
Anschließend geht es um die Kriterien und Voraussetzungen der Erweiterung. Dabei unterscheide ich zwischen den externen und internen, also zum einen denjenigen für die Neumitglieder und zum anderen denjenigen für die Europäische Union selbst. Im vierten Teil werden die sozioökonomischen und politischen Unterschiede zwischen den Staaten der EU-15 und den neuen Mitgliedsländern analysiert. Eine strenge Trennung zwischen wirtschaftlichen und politischen Differenzen ist allerdings nur beschränkt durchführbar und empfiehlt sich eher aus „Gründen der Darstellung“ 5 . Außerdem geht es um die Konsequenzen für die EU, die aus diesen Unterschieden resultieren.
1 Bolesch u.a. 2005
2 vgl. Bolesch u.a. 2005
3 http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/923/53870/
4 vgl. Wagner 2004
5 Glombowski u.a. 2004, S. 8
3
Schließlich gebe ich im letzten Abschnitt eine Bewertung der EU-Osterweiterung ab und
komme auf die Frage zurück, ob die Erweiterung der Union ein baldiges Ende finden sollte.
Es erschien mir von Bedeutung zu sein, hierbei auch den gegenwärtigen Erweiterungsprozess
miteinzubeziehen.
4
2. Schritte bis zur Erweiterung
Grob unterteilen kann man den Zeitraum von 1989 bis 2004, dem Jahre des Beitritts, in drei unterschiedliche Phasen: Phase I von 1989 bis 1993, die im Wesentlichen als Phase der „Beziehungspflege“ charakterisiert werden kann, Phase II von 1993 bis 1998, in der eine Konkretisierung der Erweiterungspläne betrieben und in der die „Heranführungsstrategie“ beschlossen wurde und schließlich Phase III von 1998 bis 2004, in der eine „Vor-Beitrittspolitik“ verfolgt wurde. 6
Erst 1987 hatte die EG mit der Einheitlichen Europäischen Akte neue Schubkraft erfahren. Der Zusammenbruch der kommunistischen Regime in Mittel- und Osteuropa, den die nun jungen Demokratien Mittel- und Osteuropas als Beitrittsmöglichkeit in eine attraktiv erscheinende EU begriffen, wurde von den Staaten der EU-15 als „Chance zur Überwindung der künstlichen Spaltung des Kontinents“ 7 gesehen, brachte aber auch Probleme mit sich: Die MOEL 8 wurden als Gefährdung für die neue Dynamik des Einigungsprozesses empfunden. 9 Zudem stellte sich die Frage, wie die politische und wirtschaftliche „Rückkehr nach Europa“ 10 vollzogen werden sollte. Außerdem entstanden seitens der „alten“ EU-Mitgliedsstaaten Ängste vor einer Benachteiligung, würden doch einige Staaten mehr von einer Erweiterung nach Osten profitieren als andere. 11
Nichtsdestotrotz sah sich die Gemeinschaft in der Pflicht, als das „politische und wirtschaftliche Gravitationszentrum auf dem Kontinent“ 12 zu wirken und - natürlich nicht ganz uneigennützig - Unterstützung für die politische und wirtschaftliche Transformation der MOEL zu leisten. Ein EU-Beitritt der MOEL stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Diskussion 13 , man bediente sich zunächst der „klassischen Assoziierungsinstrumente“ 14 : Bereits 1988 hatte die EG diplomatische Beziehungen mit dem „Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe“ (RGW) aufgenommen und es wurde ein erstes Handels- und Kooperationsabkommen mit Ungarn unterzeichnet. 15 In der Folge wurden weitere bilaterale Handelsabkommen (1988 - 1993), die ab 1989 einsetzende PHARE- (bzw. G-24-) Hilfe der westlichen Industrieländer, ein „ökonomisch-technisches Unterstützungsprogramm“, das zunächst für Ungarn und Polen galt, später aber auf alle MOEL ausgeweitet wurde und die Europa-Abkommen (ab 1991 zunächst mit
6 vgl. Wagner 2004, S. 73 und Lippert 2004, S. 24
7 Kohler-Koch 2004, S. 301
8 Hier und im weiteren Verlauf steht die Abkürzung MOEL für „mittel- und osteuropäische Länder“.
9 vgl. Wagner 2004, S. 74
10 Lippert 2004, S. 21 und Kohler-Koch 2004, S. 301
11 Aus dieser Tatsache lassen ergaben sich dann in der Folge Kompensationsgeschäfte innerhalb der EU (vgl. Kohler-Koch 2004, S. 301 f.).
12 Lippert 2004, S. 21
13 Nach B. Lippert ist der erste Schritt zum Beitritt vor allem dem Druck der MOEL zuzuschreiben, die „effektvoll an die Gründungsmotive der Union appellierten.“ (Lippert 2004, S. 21)
14 Lippert 2004, S. 21
15 vgl. Lippert 2004, S. 24 und Schimmelpfennig 2003, S. 542
5
Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei) als Instrumente der „Beziehungspflege“ eingesetzt. Die Europa-Abkommen sahen die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone, einen regelmäßigen politischen Dialog zu Fragen der Außenpolitik, die Angleichung der handelsrelevanten Gesetzgebung der MOEL an EG-Normen und eine Kooperation auf ökonomischem und kulturellem Gebiet vor. 16 Eine Beitrittsperspektive war zwar generell gegeben, ein EG-Beitritt wurde aber nur als „Wunsch“ der MOEL, nicht als Ziel der Gemeinschaft in die Abkommen mitaufgenommen. 17
Im Juni 1993 erfolgte auf dem Europäischen Rat in Kopenhagen eine erste „konditionierte Beitrittszusage“ 18 an die mittel- und osteuropäischen Staaten. In den sogenannten „Kopenhagener Kriterien“ wurden vergleichsweise hohe Anforderungen an die Beitrittsbewerber gestellt. 19 Zu diesen gehörten demokratische Institutionen, eine wettbewerbsfähige Marktwirtschaft, die Fähigkeit, den „Acquis Communautaire“ umzusetzen und außerdem das Kriterium an die EU selbst, neue Mitglieder ohne Gefährdung des Integrationsprozesses aufnehmen zu können 20 .
Auf dem Gipfel von Essen (Dezember 1994) gewann die Erweiterungspolitik mit den sogenannten „Heranführungsstrategien“ („pre-accession strategies“) konkretere Gestalt. Diese setzten die Europa-Abkommen als Basis der Beitrittsverhandlungen fest. Weitere zentrale Elemente dieser Strategien stellten die Erweiterung des politischen Dialoges, die finanzielle Unterstützung durch PHARE und die schrittweise Öffnung von Gemeinschaftsprogrammen für die Beitrittskandidaten dar. 21 Betont wurde zudem die Bedeutung der Kopenhagener Kriterien, die als „objektiver Maßstab zur Beurteilung der Beitrittsfähigkeit“ 22 dienen sollten. Auf dem Gipfel von Madrid im Dezember 1995 wurde erstmals ein konkreter „Wunschtermin“ 23 für den Beginn von Beitrittsverhandlungen genannt: sechs Monate nach Ende der nächsten regulären Regierungskonferenz 24 . Die Kommission wurde mit der Aufgabe betraut, Stellungnahmen zum Stand der Beitrittsvorbereitungen in den MOEL abzugeben und eine Studie über die Folgen der Erweiterung für die zentralen Politikfelder und die Haushaltsplanung der Gemeinschaft anzufertigen. 25 Am 16.7.1997 veröffentlichte die Kommission die
16 vgl. Kohler-Koch 2004, S. 302; Lippert 2004, S. 24; Schimmelpfennig 2003, S. 542
17 vgl. Schimmelpfennig 2003, S. 543
18 Wagner 2004, S. 78
19 vgl. Kohler-Koch 2004, S. 302
20 Mehr zu den Kriterien unter Punkt 3.1 „Kriterien und Voraussetzungen für die Neumitglieder “ in dieser Arbeit.
21 vgl. Beichelt 2004, S. 40; Wagner 2004, S. 78; Schimmelpfennig 2003, S. 543
22 Kohler-Koch 2004, S. 303
23 Wagner 2004, S. 80
24 Die Regierungskonferenz sollte diejenige von Amsterdam (1996/97) sein, die jedoch für die EU-Osterweiterung keine nennenswerten Ergebnisse brachte und zentrale Punkte wie die Stimmengewichtung im Rat, die Ausdehnung von Mehrheitsentscheidungen und die Zahl der Kommissare nicht abdeckte. Festgelegt wurde allerdings, dass individuell Beitrittsverhandlungen beginnen sollten, sobald die Kopenhagener Kriterien erfüllt wären (vgl. Wagner 2004, S. 80 und Schimmelpfennig 2003, S. 543).
25 vgl. Schimmelpfennig 2003, S. 543; Kohler-Koch 2004, S. 304; Wagner 2004, S. 80
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Arbeit zitieren:
Annira Busch, 2006, Die EU-Osterweiterung 2004, München, GRIN Verlag GmbH
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