Auswirkungen des Wechsels der Rechnungslegung auf die publizierten Kapitalflussrechnungen

Von HGB auf IFRS


Hausarbeit, 2007

30 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


I. Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Differenzen in der Abgrenzung der Finanzmittelfonds
2.1. Formale Konvergenz
2.2. Faktische Unterschiede

3. Unterschiede in den Konsolidierungskreisen

4. Unterschiede bei den Cash Flows Bestandteilen
4.1. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
4.2. Cash Flow aus Investitionstätigkeit
4.3. Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
4.4. Verschiebungen zwischen den Cash Flows
4.4.1. Konsolidierung
4.4.2. Ausweis von Zinsen, Dividenden und Ertragssteuern
4.4.3. Unterschiedliche Bilanzierungsregelungen nach HGB und IFRS

5. Schlussbetrachtung

III. Literaturverzeichnis

IV. Rechtsquellenverzeichnis

V. Ausgewertete Geschäftsberichte

VI. Anhang

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Problemstellung

„Der Vorteil des operativen Cash-Flows: Er ist anders als die Gewinnzahlen kaum manipulierbar und unterm Strich nicht von Änderungen der Rechnungslegung betroffen“[1] schreibt Christoph Schürmann in seinem Artikel in der Wirtschaftswoche.

Er drückt damit für den operativen Cash Flow aus, was von der gesamten Kapitalflussrechnung erwartet wird: Da sie „nur“ die Bewegungen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zeigt, sollte sie frei von Einflüssen durch Ansatz- und Bewertungsregeln sein und damit auch kein Objekt der Bilanzpolitik. Zudem sollten die Kapitalflussrechnungen in Jahresabschlüssen nach IFRS und HGB vergleichbar sein, da sowohl DRS 2 wie IAS 7 die Cash Flows nach betrieblicher Tätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit trennen.[2]

Gegenstand dieser Seminararbeit ist es, den Wahrheitsgehalt dieser Erwartungen zu überprüfen. Dazu werden zunächst, getrennt nach den wichtigsten Teilbereichen, die formalen Differenzen zwischen den für die Kapitalflussrechnung relevanten Normen nach IFRS und HGB/ DRS erläutert. Anschließend werden die Auswirkungen dieser Differenzen auf die publizierten Kapitalflussrechnungen von sechsundzwanzig Unternehmen aufgezeigt,[3] die ihre Konzernabschlüsse im Geschäftsjahr 2005 auf IFRS umgestellt haben.

2. Differenzen in der Abgrenzung der Finanzmittelfonds

2.1. Formale Konvergenz

Zum Wesen der derzeit üblichen Kapitalflussrechnungen nach den internationalen Rechnungslegungsstandards gehört es, die Finanzlage eines Unternehmens durch die Veränderung eines Finanzmittelfonds darzustellen.[4] Die Eingrenzung dieses Fonds hat somit einen entscheidenden Einfluss auf den Informationsgehalt der Kapitalflussrechnung.[5] Mittlerweile herrscht international Übereinkunft darüber, dass sich der Fonds auf Zahlungsmittel und eng definierte Zahlungsmitteläquivalente beschränken soll, weil nur eine enge Fondsabgrenzung einen Einblick in die Finanzlage der Unternehmen gestattet.[6] Zudem wird so sichergestellt, dass der Finanzmittelfonds weitgehend frei von Wertänderungsrisiken ist.[7] Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass sich die Regelungen über die Abgrenzung des Fonds nach DRS 2 und IAS 7 sich sehr stark ähneln.

Die Abgrenzungsregeln der beiden Verlautbarungen unterscheiden sich jedoch in Details, da der DRS 2 versucht sowohl IAS 7 als auch SFAS No. 95 gerecht zu werden.[8] So enthält der DRS 2.19 das explizite Wahlrecht, kurzfristige Bankverbindlichkeiten, die zur Finanzmitteldisposition gehören, in den Finanzmittelfond einzuschließen, während sie nach IAS 7.8 einbezogen werden müssen, und demnach nur ein implizites Wahlrecht besteht. Implizite Wahlrechte bestehen in beiden Standards bei der Klassifizierung von kurzfristigen Finanzinvestitionen.[9] Zudem können sich, wie in Kapitel drei erläutert wird, die Unterschiede bei den Konsolidierungspflichten und –wahlrechten, auf den Finanzmittelfond auswirken.[10]

2.2. Faktische Unterschiede

Es liegt, wie im vorigen Abschnitt beschrieben, eine weitgehende formale Konvergenz bei der Abgrenzung des Finanzmittelfonds vor. Unter den sechsundzwanzig untersuchten Unternehmen gab es jedoch nur bei neun keine Abweichung bei den ausgewiesenen Finanzmittelfonds zum 31.12.2004. Die Abweichungen reichen dabei von einem um 213 Mio. EUR niedrigerem Finanzmittelbestand nach IFRS bei der SCA Hygiene Products AG, bis zu einem um 90 Mio. EUR höherem Bestand nach IFRS bei der K+S AG.[11]

Im Folgenden wird anhand der Informationen der Geschäftsberichte der betroffenen Unternehmen versucht, die wesentlichen Ursachen dieser Differenzen herauszuarbeiten. Dies wird dadurch erschwert, dass die Geschäftsberichte oftmals nicht den (Anhangs-) Pflichten nach DRS und IFRS entsprechen.

Den größten Unterschied gibt es wie bereits erwähnt bei der SCA Hygiene Products AG. Da das Unternehmen seinen Finanzmittelfonds im Geschäftsbericht nach IFRS nicht explizit definiert, und auch in den Anhangsangaben über die Auswirkungen der Umstellung auf IFRS nicht über die Effekte auf die Kapitalflussrechung berichtet, fällt die Analyse hier schwer. Laut den Umstellungseffekten auf die Bilanz zum 1.1.2004 hat das Unternehmen jedoch in der Bilanz nach IFRS, im Gegensatz zu der Bilanz nach HGB, gleichlaufende Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften nicht mehr saldiert.[12] Dies führt zu einer Zunahme der kurzfristigen Finanzanlagen, die in den Finanzmittelfonds einbezogen sind,[13] um rund 231 Mio. EUR. Da dieser Betrag im Wesentlichen dem Unterschiedsbetrag von 220 Mio. EUR entspricht und in die Finanzmittelfonds der Geschäftsberichte nach HGB und IFRS die Forderungen gegen verbundene Unternehmen einbezogen sind,[14] liegt die Vermutung nahe, dass ein Großteil des Unterschiedes hierauf zurückzuführen ist. Dies ist insofern interessant, da eine Einbeziehung von Forderungen, denen Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüberstehen, zweifelhaft erscheint. Zudem ist die AB SCA Finans, gegenüber der ein Großteil der Forderungen besteht, keine Tochter des Teilkonzerns der SCA Hygiene Products AG, sondern die Finanzierungsgesellschaft der schwedischen Mutter.[15]

Den zweitgrößten Unterschied, in Höhe von 90,9 Mio. EUR gibt es bei der K+S Aktiengesellschaft.[16] Auch dieses Unternehmen definiert seinen Finanzmittelfonds nicht explizit, gibt jedoch dessen Bestandteile an. So ist ersichtlich, dass das Unternehmen in seinem Konzernabschluss nach HGB, im Gegensatz zu dem nach IFRS, noch die sonstigen Wertpapiere einbezogen hat.[17] Diese setzen sich aus Fondsanteilen, Aktien und verzinslichen Wertpapieren zusammen.[18] Diese Änderung führt zu einer Abnahme des Finanzmittelbestandes im IFRS Abschluss um 106 Mio. EUR. Da bezweifelt werden darf, ob diese den Anforderungen des DRS 2.18 genügen, ist das vielleicht der Grund, warum das Unternehmen seine Kapitalflussrechnung nur „im Wesentlichen nach DRS 2“[19] erstellt hat. Zudem ergeben sich Unterschiede bei den Flüssigen Mitteln sowie den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten,[20] die jedoch aufgrund mangelnder Informationen in den Geschäftsberichten nicht weiter analysiert werden können.

Leichter fällt die Analyse bei der Sto AG. Hier ist der Unterschied in Höhe von 39,8 Mio. EUR hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass in der Kapitalflussrechung nach IFRS die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten in Höhe von 39 Mio. EUR nicht mehr in den Finanzmittelfonds einbezogen wurden.[21] Interessant ist in diesem Zusammenhang die Begründung, wonach die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Wesentlichen nicht Bestandteil des Cash Managements sind.[22] Da auch nach dem DRS 2 die Bedingung für die Aufnahme von Bankverbindlichkeiten in den Finanzmittelfonds lautet, dass diese zur Disposition der liquiden Mittel gehören, lässt dies auf eine eigenwillige Interpretation des DRS 2.19 schließen. Der restliche Unterschied ergibt sich durch die Änderung des Konsolidierungskreises.[23]

Die Unterschiede in den Finanzmittelbeständen haben auch einen Einfluss auf die Cash Flows. So gibt es bei der Sto AG in der Kapitalflussrechnung nach IFRS, im Gegensatz zu der nach HGB, im Cash Flow aus Investitionstätigkeit die Position „Veränderung der Finanzschulden“. Dies trägt 24,4 Mio. EUR zum Mittelabfluss in diesem Bereich bei.[24] Die Vermutung liegt nahe, das sich in dieser Position unter anderem die Verminderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verbirgt. Dies kann auf Grund fehlender Erläuterungen im Anhang jedoch nicht verifiziert werden.

3. Unterschiede in den Konsolidierungskreisen

Sowohl im HGB als auch nach IFRS wird gefordert, dass die Abgrenzung der Konsolidierungskreise in allen Bestandteilen des Jahresabschlusses einheitlich erfolgt.[25] Demnach müssen Finanzmittelbestände und Cash Flows von voll konsolidierten (Tochter-)Unternehmen auch komplett in die Kapitalflussrechnung einbezogen werden, während Finanzmittelbestände und Zahlungsströme von quotal konsolidierten (Gemeinschafts-) Unternehmen anteilig in die Kapitalflussrechnung zu übernehmen sind.[26] Bei At-Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind in beiden Rechtskreisen nur die Zahlungen zwischen diesen, und den konsolidierten Unternehmen in die Kapitalflussrechnung einzubeziehen.[27]

[...]


[1] Schürmann (2007), S. 112.

[2] Vgl. DRS 2.7; IAS 7.10.

[3] Zur Auswahl der Stichprobe siehe Tabelle I.

[4] Vgl. Dellmann/ Amen (2000), Tz. 100.

[5] Vgl. Meyer (2007), S. 141.

[6] Vgl. Gebhardt (2001), Tz. 20.

[7] Vgl. Gebhardt (1999), S. 1314.

[8] Vgl. v. Wysocki (1999), S.2374.

[9] Vgl. IAS 7.7; DRS 2.18.

[10] Vgl. Schmidt (2003), S. 145-147.

[11] Vgl. Tabelle I.

[12] Vgl. SCA Hygiene Products AG (2005), S. 52.

[13] Vgl. SCA Hygiene Products AG (2005), S. 47.

[14] Vgl. SCA Hygiene Products AG (2004), S.40; SCA Hygiene Products AG (2005),

S.42, 47.

[15] Vgl. SCA Hygiene Products AG (2005), S. 33.

[16] Vgl. Tabelle I.

[17] Vgl. K+S Aktiengesellschaft (2004), S. 86, K+S Aktiengesellschaft (2005), S. 92.

[18] Vgl. K+S Aktiengesellschaft (2004), S. 78.

[19] K+S Aktiengesellschaft (2004), S. 86.

[20] Vgl. K+S Aktiengesellschaft (2004), S. 86, K+S Aktiengesellschaft (2005), S. 115.

[21] Vgl. Sto AG (2004), S.93.

[22] Vgl. Sto AG (2005), S.48.

[23] Vgl. Sto AG (2005), S.48.

Zu den Unterschieden durch die Konsolidierung vgl. Kapitel 3.

[24] Vgl. Sto AG (2005), S. 36.

[25] Vgl. Mayer (2002), S. 22-24.

[26] Vgl. Schmidt (2003), S. 147.

[27] Vgl. Gebhardt (2001), Tz. 53.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen des Wechsels der Rechnungslegung auf die publizierten Kapitalflussrechnungen
Untertitel
Von HGB auf IFRS
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
30
Katalognummer
V87130
ISBN (eBook)
9783638012720
ISBN (Buch)
9783638916493
Dateigröße
484 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Wechsels, Rechnungslegung, Kapitalflussrechnungen, Vergleich, IFRS, HGB, Kapitalflussrechnung
Arbeit zitieren
Christian Kuhnke (Autor:in), 2007, Auswirkungen des Wechsels der Rechnungslegung auf die publizierten Kapitalflussrechnungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87130

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