” – ist es eine ernstere Sache, als die glauben, die diese Gebote gern zitieren. [...] Sie ist kein Fiaker, den man beliebig halten lassen kann, um nach Befinden ein- und auszusteigen.“
” schen Maxime handelt – religi¨ os geredet – : ’ stellt den Erfolg Gott anheim‘, oder der verantwortungsethischen: daß man f¨ ur die (vorhersehbaren) Folgen seines Handelns aufzukommen hat.“
1 Einleitung
Max Webers Unterscheidung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik in seiner Rede Politik als Beruf (PaB, 1919) hat eine Bekanntheit erreicht, die weit ¨ uber den Kreis der wissenschaftlichen Weber-Interpreten hinausreicht. Sie ist fest etabliert in der modernen Ethik und wird nach wie vor in den politischen Debatten aufgegriffen, wenngleich meist f¨ ur ” polemische Zwecke“ (Schluchter 1988: 337);
dabei m¨ ochte freilich jeder Verantwortungsethiker sein, und Weber selbst scheint ja die Verantwortungsethik der Gesinnungsethik vorgezogen zu haben. Aber so einfach liegen die Verh¨ altnisse nicht. Denn weder ist nach Weber ” Gesinnungsethik mit Verantwortungslosigkeit [noch] Verantwortungsethik mit Gesinnungslosigkeit identisch“ (PaB, 70). Die beiden Ethiken verk¨ orpern vielmehr zwei ” grundverschiedene, unaustragbar gegens¨ atzliche“ (ebd.) Maximen des Handelns.
Ziel dieser Untersuchung ist zum einen das vertiefte Verst¨ andnis der beiden Ethiken, d.h. ihrer Begr¨ undung, ihrer Stellung im Werk von Weber und ihres Verh¨ altnisses zueinander. Zum anderen soll daran ankn¨ upfend das Verh¨ altnis von Ethik und Politik (und damit auch der Begriff des Politischen) aufgehellt werden, wie Weber es sah. Die These lautet, dass zwischen Webers Gesinnungs- und Ver-antwortungsethik in der Tat ein ” unaustragbarer“ (PaB, 70) Gegensatz besteht, weil die beiden Ethiken in formaler Hinsicht von gleichem ethischen Rang sind, also vollwertige Alternativen darstellen. Die Verantwortungsethik kann dabei nicht am Politischen begr¨ undet werden, und sie darf nicht als Konsequentialismus miss-verstanden werden. Letztlich kann der angedeutete Vorrang der Verantwortungsethik in der Politik nur im R¨ uckgriff auf außerethische Ansatzpunkte erh¨ artet werden, die sich im Kontext von Webers Theorie (Werttheorie, Zeitdiagnose) und vor allem in seinem Begriff des Politischen finden.
Gesinnungs- und Verantwortungsethik 4
Die Argumentation folgt der These. Zun¨ achst soll anhand von Politik als Beruf eine knappe Darstellung der beiden Ethiken versucht werden (Kapitel 2). Kapitel (3) bildet den Hauptteil der Untersuchung. Ausgehend von Kants Gesinnungsethik wird zun¨ achst das beiden Ethiken gemeinsame Fundament aufgekl¨ art, und von da aus wird dann vor dem Hintergrund von Webers Denken der unaustragbare Gegensatz herausgearbeitet. Kapitel (4) gilt der Ableitung des Verh¨ altnisses von Politik und Ethik aus der vorhergehenden Untersuchung. Dabei wird die Unterscheidung der beiden Ethiken noch einmal an Kontur gewinnen. Zuletzt fasse ich den Argumentationsgang in Kapitel (5) zusammen. Insgesamt geht es darum, Webers Thesen zu st¨ utzen.
2 Gesinnungs- und Verantwortungsethik in Politik als
Beruf
Wir vergegenw¨ artigen uns zun¨ achst den ungef¨ ahren Gehalt der beiden Ethiken und greifen dabei auf Politik als Beruf zur¨ uck. Es handelt sich um eine Rede, die 1919 in M¨ unchen im Rahmen einer Vortragsreihe vor Studenten gehalten wurde, die den Zweck verfolgte, der ” tief erregten Jugend als Wegweiser f¨ ur die verschiedenen, auf geistige Arbeitsformen gegr¨ undeten Wirkungsformen [zu] dienen“ (Marianne Weber im Vorwort von PaB). Politik als Beruf stellt also einige Klarheit in der Begrifflichkeit in Aussicht, aber nicht unbedingt eine systematische und koh¨ arente Theorie und ist außerdem, so wird man erwarten d¨ urfen, nicht frei vom Zeitkontext. Die Betrachtungen zu Politik und Ethik, auf die wir uns beziehen, stehen auf den letzten sechzehn Seiten (S. 67-83).
2.1 Gesinnungsethik: Leben wie ein Heiliger
Der Gesinnungsethiker ist dadurch charakterisiert, dass er ” weder nach den Folgen seiner Handlung fragt, noch die Verantwortung f¨ ur eben diese Folgen ¨ ubernehmen will“ (M¨ oller 1983: 13). Dabei handelt der Gesinnungsethiker aber keineswegs ver-antwortungslos. ”’ Verantwortlich’ f¨ uhlt sich der Gesinnungsethiker nur daf¨ ur, daß die Flamme der reinen Gesinnung [...] nicht erlischt“ (PaB, 71). Die moralische Rechtfertigung einer Handlung ergibt sich daraus, wie eine bestimmte Wertposition, etwa Gewaltlosigkeit, ” im Moment der Tat subjektiv realisiert“ wird (M¨ oller 1983: 13). Der Gesinnungsethiker w¨ urde auf den Vorwurf, sich nicht um die Folgen zu k¨ ummern, erwidern, dass ” das schließliche Resultat [nicht nur] politischen Handelns oft, nein: geradezu regelm¨ aßig in v¨ ollig unad¨ aquatem, oft in geradezu
Gesinnungs- und Verantwortungsethik 5
paradoxen Verh¨ altnis zu seinem urspr¨ unglichen Sinn steht“ (PaB, 65), dass sich also moralisches Handeln nicht an Folgen orientieren k¨ onne, ¨ uber die wir keine Kontrolle haben.
In der Bergpredigt sieht Weber das Beispiel schlechthin f¨ ur eine Gesinnungsethik oder eine ” absolute Ethik“ (PaB, 68). Deren Maxime sei: ” recht und stellt den Erfolg Gott anheim“ (PaB, 70). Allerdings habe der Gesinnungsethiker, so freim¨ utig er auch schlechte Folgen in Kauf nehme, das spezifische Problem, dass er auf Grund seiner Gesinnung nicht zu ethisch bedenklichen Mitteln greifen k¨ onne, um bestimmte Zwecke zu erreichen. ” Und in der Tat hat sie [Gesinnungsethik] logischerweise nur die M¨ oglichkeit: jedes Handeln, welches sittlich gef¨ ahrliche Mittel anwendet, zu verwerfen“ (PaB, 73). Weil die Kompromisslosigkeit der ethischen Gesinnung in der (politischen) Realit¨ at absurde Folgen haben k¨ onne bzw. politisches Handeln quasi unm¨ oglich mache, disqualifiziert Weber die Gesinnungsethik scheinbar. ” Der Gesinnungsethiker ertr¨ agt die ethische Irrationalit¨ at der Welt nicht“ (PaB, 73). Gesinnungsethisches Handeln wird so zu einer Defizienzform der Weltbew¨ altigung. Das Bild von der Gesinnungsethik w¨ are aber unvollst¨ andig ohne Webers gleichzeitige W¨ urdigung der absoluten Ethik. F¨ ur die Bergpredigt wie f¨ ur jede Gesinnungsethik gelte, dass es mit ihr eine ” ernste Sache“ (PaB, 68) sei: ” Sie ist kein Fiaker, den man beliebig halten lassen kann, um nach Befinden ein- und auszusteigen“ (PaB, 68). Die Gesinnung gilt unbedingt und muss durchgehalten werden, und das verb¨ urgt W¨ urde. Aber dazu m¨ usse man gewissermaßen ” ein Heiliger [...] sein“, sonst w¨ are es eine ” keit“ (PaB, 69).
2.2 Verantwortungsethik: Spiel mit diabolischen M¨ achten
Verantwortungsethisches Handeln wiederum ist nicht mit Gesinnungslosigkeit gleichzusetzen, weil auch der Verantwortungsethiker grunds¨ atzlich wertorientiert ist. Er unterscheidet sich aber vom Gesinnungsethiker durch ein ” gesteigertes Verant-wortungsgef¨ uhl“ (Schluchter 1988: 269) und durch die Sorge um die Folgen seines Tuns. Sein Handeln ist dann gerechtfertigt, ” wenn es die voraussehbaren Folgen, den Erfolgswert und die Realisierungschancen reflektiert und kalkuliert“ (M¨ oller 1983: 16). Dabei kann es f¨ ur den Verantwortungsethiker notwendig sein, einen Kompromiß mit der Realit¨ at“ (Bosse, zit. nach M¨ oller, ebd.) zu schließen, sprich
”
seine Wert¨ uberzeugungen oder den Gesinnungswert einer Handlung in ein Verh¨ altnis zum Handlungszweck und dem Erfolgswert einer Handlung zu setzen. In jedem Fall steht der Verantwortungsethiker f¨ ur den Einsatz ethisch fragw¨ urdiger Mittel und f¨ ur alle tats¨ achlichen Folgen seiner Handlung ein.
Gesinnungs- und Verantwortungsethik 6
Der Verantwortungsethiker akzeptiert die Welt, wie sie sich seiner Erfahrung darstellt, und beugt sich der Einsicht, dass ” keine Ethik der Welt [...] um die Tatsache herum[kommt], daß die Erreichung ’ guter’ Zwecke in zahlreichen F¨ allen daran gebunden ist, daß man sittlich bedenkliche oder mindestens gef¨ ahrliche Mittel und die M¨ oglichkeit oder auch die Wahrscheinlichkeit ¨ ubler Nebenerfolge mit in den Kauf nimmt“ (PaB, 71). Ethisches Handeln ist somit immer eine Frage der Abw¨ agung von Werten (Sollen) auf der einen und Realisierungschancen (K¨ onnen) auf der anderen Seite, es erfordert zwangsl¨ aufig ein gesch¨ arftes und selbstkritisches Realit¨ atsbewusstsein. Keineswegs ist die Verantwortungsethik ein Freischein f¨ ur unethisches Handeln, ganz im Gegenteil. Indem der Verantwortungsethiker ¨ uble Nebenfolgen in Kauf nimmt, indem er seine Gesinnung und Wertpositionen verletzt, indem er paradoxerweise die Verantwortung f¨ ur Folgen ubernimmt, die er nicht vollends absehen kann, l¨ asst er sich auf ein Spiel mit ¨ diabolischen M¨ achten“ (PaB, 78) ein, l¨ adt unweigerlich Schuld auf sich und ris-
”
kiert somit das ” Heil der Seele“ (PaB, 79). Gerade der Politiker ist in besonderem Maße von dieser Tragik betroffen, zeichnet die Politik sich doch durch das ” spezifische Mittel der [...] Gewaltsamkeit“ (PaB, 77) aus. Das verantwortungsethische Handeln ist also, wo jemand ernst mit seiner Verantwortung macht, ” durchaus nicht gering zu achten“ (Voegelin; zit. nach M¨ oller 1983: 17) – anzuf¨ ugen w¨ are: auch nicht geringer als ernsthaft gesinnungsethisches Handeln.
2.3 Der ’ unaustragbare Gegensatz’ der beiden Ethiken (I)
Soweit die Unterscheidung der beiden Ethiken, zwischen denen Weber einen ” unaustragbaren“ (PaB, 70) Gegensatz sieht. So sei es ” nicht m¨ oglich, Gesinnungsethik und Verantwortungsethik unter einen Hut zu bringen“, weil es schlechterdings unm¨ oglich sei ” ethisch zu dekretieren: welcher Zweck welches Mittel heiligen solle“ (PaB, 73), d.h. welche ethisch fragw¨ urdigen Mittel zur Erreichung bestimmter ethischer Zwecke zul¨ assig sind und ob ¨ uberhaupt schlechte Mittel f¨ ur gute Zwecke eingesetzt werden d¨ urfen. Man k¨ onne daher auch ” niemandem Vorschriften machen“ dar¨ uber, ob er ” als Gesinnungsethiker oder als Verantwortungsethiker handeln soll, und wann das eine und das andere“ (PaB, 80). Beide Ethiken stehen sich somit als unvereinbare Alternativen gegen¨ uber. Dennoch gibt es in Politik als Beruf auch eine Stelle, wo es heißt, auch der Verantwortungsethiker m¨ usse an einen Punkt kommen k¨ onnen, wo er Kraft seiner Gesinnung sagen m¨ usse: ” Ich kann nicht anders, hier stehe ich“ (PaB, 81). Und insofern sind ” Gesinnungsethik und Verantwortungsethik nicht absolute Gegens¨ atze, sondern Erg¨ anzungen, die erst den ganzen Menschen ausmachen, der den ’ Beruf zur Politik’ haben kann“ (ebd.).
Zum Verst¨ andnis der beiden Ethiken 7
Die Ausgangslage ist also offenkundig widerspr¨ uchlich, was man wegen den deutlichen Begriffen leicht sehen kann, sie ist undurchsichtig, insofern sie die Gr¨ unde f¨ ur die Unaustragbarkeit nicht genauer benennt, und erfordert daher, m¨ ochte man die Einheit in Webers Denken nachweisen, eine etwas weiter ausgreifende, differenzierte Antwort.
3 Zum Verst¨ andnis der beiden Ethiken
Schon prima facie kann es nicht befriedigend sein, die Verantwortungsethik allein aus dem Spezifikum politischen Handelns, n¨ amlich der Gewaltsamkeit zu begr¨ unden und die Gesinnungsethik als das Gegenteil zu betrachten. Dies liefe auf eine Bejahung des ohnehin Gebotenen, auf eine bloße Forderung zweckrationalen Handelns hinaus, die selbst keine Rechtfertigung in sich tragen w¨ urde und daher auch keine Orientierung zu bieten h¨ atte – kurz, es w¨ are dann gar keine Ethik mehr. Die Analyse der Verantwortungs- und Gesinnungsethik muss das Ziel verfolgen, den ethischen Gehalt der beiden Ethiken auf einer Ebene zu erschließen, die nichts mit bloßen ” Geschicklichkeits- und Klugheitslehren“ (Schluchter 1988: 218) gemeinsam hat. Sie kann daher niemals mittels empirisch-praktischer Kasuistik an der Realit¨ at abgelesen werden. 1
3.1 Grundlage beider Ethiken: Kant und die Gesinnung
Die Gesinnung ist f¨ ur beide Ethiken ein konstitutives Element. F¨ ur die Gesinnungsethik ist der Gesinnungswert einer Handlung alles, f¨ ur die Verantwortungsethik, die Weber teilweise im Kontrast zur ’ absoluten Ethik‘ entwickelt, spielt er ebenfalls eine wichtige Rolle neben dem Erfolgswert. Es macht also Sinn, zun¨ achst den Begriff der Gesinnung aufzukl¨ aren. Wir k¨ onnen uns dabei auf Kant beziehen, Weber selbst hat das getan. 2 Bei Kant liegt der Wert einer moralischen Handlung ganz in der Gesinnung.
1 Bei den Bezugnahmen auf Weber hat man es recht h¨ aufig mit solchen beispielhaften Argumentationen zu tun. Dagegen ist prinzipiell einzuwenden, dass ” Beispiele immer nur f¨ ur sich selbst sprechen k¨ onnen und kein Ersatz f¨ ur Argumente sind“ (Waas 1995: 32). Weber selbst ist freilich unverd¨ achtig, wie sich zeigen wird, nur auf dem Niveau des Beispielhaften zu verharren. – Damit soll die kasuistische Methode nicht generell diskreditiert werden. Michael Walzer verf¨ ahrt in seinem Buch Just and Unjust Wars, dt. Gibt es den gerechten Krieg? (1982) genau nach diesem Prinzip; anhand von Beispielen erschließt er, jenseits aller rationalen (Letzt)Begr¨ undungen, die ” moralische Wirklichkeit des Krieges“ und bildet daraus eine Art Ethik (vgl. Walzer 1982: 12). Es w¨ are sicherlich interessant, Walzer auf der Folie von Weber zu untersuchen.
2 Vgl. Schluchter (1988: 351): ” Der Typus der formalen Gesinnungsethik [ist] im wesentlichen an dieser Ethik entwickelt worden.“
Zum Verst¨ andnis der beiden Ethiken 8
Was mit Gesinnung gemeint ist, erschließt sich nur ¨ uber den Begriff des (guten) Willens, wenngleich bei Kant noch andere Elemente mitspielen. So muss nach Kant die moralische Beurteilung einer Handlung neben dem Willen auch die Maximen, also die individuellen Handlungsgrunds¨ atze, ebenso wie die Beweggr¨ unde oder die Motive des Handelns ber¨ ucksichtigen (vgl. K¨ ohl 1990: 2). Wir k¨ onnen uns aber auf den Willen beschr¨ anken, weil die Maximen und die Beweggr¨ unde erstens von nachgeordneter Bedeutung sind und zweitens eng mit dem moralischen Beurteilungsverfahren und dessen weit ausgreifender Begr¨ undung zusammenh¨ angen. 3 Wie ist nun der moralisch gute Wille, nachdem allein moralisches Handeln zu beurteilen ist, bestimmt? Kant sagt: ” Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zur Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d.i. an sich gut.“ (Kant, Metaphysik der Sitten, zit. nach K¨ ohl 1990: 11). Die Qualit¨ at moralischer Handlungen ist damit in subjektiven Einstellungen verankert, nicht auf der Ebene realer Wirksamkeit in einer ¨ außerlichen Welt. Die tats¨ achlichen ” Zwecke als [...] Materien des Wollens“ (K¨ ohl 1990: 16) spielen keine Rolle f¨ ur die Beurteilung einer Handlung, allein der gute Wille ist maßgeblich. Der Punkt ist freilich nicht, ” daß ein gutes Wollen keinen Zweck verfolge“, denn jedes Wollen muss auf einen konkreten Zweck gerichtet sein, sondern vielmehr ” dass dieser Zweck [...] nicht die G¨ ute des Wollens bestimmt“ (ebd. 21). Wodurch der ’ gute Wille an sich’ gut wird, wenn nicht durch zweckgerichtete Handlungen, liegt darum in den Absichten, auf die sich der Wille richtet (vgl. ebd. 13, 14). Absichten sind zwar auch auf Zwecke gerichtet, bemessen sich aber nicht an deren praktischer Realisierung. Mithin kann die ” gesinnungsethische Grundthese“ (ebd. 11) so formuliert werden, dass es allein die Absicht einer Handlung ist, durch die eine Handlung als moralisch beurteilt wird. Wir wollen das noch erh¨ arten durch den Beweis, warum ethische Handlungen nicht von Handlungsobjekten her beurteilt werden k¨ onnen.
Es geht hier um die Alternative von formaler und materialer Ethik. Kant wendet sich gegen ” eine materiale Ethik, die in Handlungszwecken oder -folgen den prim¨ aren [d.V.] Gegenstand bei der moralischen Beurteilung von Handlungen erblickt“ (K¨ ohl 1990: 32). Die Behauptung ist, dass ” ohne die vorg¨ angige Beurtei-
3 K¨ohl bestimmt das Verh¨ altnis von gutem Willen und Maxime so: Maximen seien ” Absichtss¨ atze“ und dann liege es nahe zu sagen, dass ” Maximen diejenigen S¨ atze sind, in denen die Absichten zum Ausdruck gebracht werden, die [...] der eigentliche Gegenstand der moralischen Beurteilung von Handlungen sind. Absichten stehen also f¨ ur Kant in Form von Maximen zur moralischen Beurteilung an“ (K¨ ohl 1990: 51). Das Kriterum Beweggr¨ unde erfordert, dass eine Handlung ” um des Gesetzes willen“ (Kant, Kritik der praktischen Vernunft, zit. nach K¨ ohl 1990: 62) geschieht, also aus Pflicht. Die Behandlung des moralischen Gesetzes weist aber ¨ uber den Begriff der Gesinnung in seinem engeren Sinne hinaus.
Arbeit zitieren:
Max-Otto Baumann, 2007, Max Weber: Politik als Beruf, München, GRIN Verlag GmbH
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