Personenzentrierte Spieltherapie bei Kindern mit geistiger Behinderung


Seminararbeit, 2007

30 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Warum Spieltherapie bei Kindern mit geistiger Behinderung – oder: warum eigentlich nicht?
2.1 Zur Definition des Begriffes: Geistige Behinderung
2.2 Menschen mit geistiger Behinderung sind besonders anfällig für psychische Störungen
2.3 Entwicklungspsychologische Aspekte bei Menschen mit geistiger Behinderung
2.4 Psychotherapie - Konzepte für Kinder mit geistiger Behinderung
2.5 Individuelle Voraussetzungen für eine Spieltherapie
2.6 Zusammenfassung

3. Personenzentrierter Umgang in der Spieltherapie bei Kindern mit geistiger Behinderung
3.1 Das Spiel – die Sprache des Kindes
3.2 Die personenzentrierte Spieltherapie
3.3 Spieltherapeutischer Umgang bei Kindern mit geistiger Behinderung: Sebastian – eine Fallanalyse
3.4 Die heilpädagogische Relevanz am Fallbeispiel Sebastian
3.5 Die personenzentrierte Spieltherapie in der Heilpädagogik
3.6 Zusammenfassung

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Aufmerksam wurde ich auf das Thema durch einen kleinen Nebensatz in einem Buch über die Spieltherapie, in dem erwähnt wurde, dass dieses Therapieverfahren auch bei Kinder mit geistiger Behinderung angewandt wird. Ich hatte bis dahin wenig über Psychotherapien bei Menschen mit geistiger Behinderung gehört, fand den Gedanken darüber jedoch sehr einleuchtend und wollte mehr darüber erfahren. Mir kamen gute Bekannte in den Sinn, die geistig behindert sind, und ich fragte mich, ob eine Therapie, die auf die seelischen Bedürfnisse abzielt, jene Bekannte geholfen hätte, mit ihrer schwierigen Lebenslage besser zurecht zu kommen. Dieser Gedanke war mir Anlass genug, mich intensiver damit zu beschäftigen.

Im ersten Teil meiner Arbeit habe ich mich mit dem Wesen und Begriff der ‚Geistigen Behinderung’ befasst. Darüber hinaus habe ich untersucht, welchen erschwerten Lebensbedingungen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung im Laufe ihrer Lebensgeschichte, insbesondere in ihrer Kindheit, ausgesetzt sind, die zu seelischen Belastungen führen. Recherchen über Psychotherapieangebote für Menschen mit Behinderung in Deutschland waren für mich sehr aufschlussreich und ich habe eine Antwort darauf gefunden, warum ich bis dato wenig über dieses Themenfeld gehört habe. Im zweiten Teil starte ich einen Versuch, personenzentriertes, spieltherapeutisches Arbeiten bei Kindern mit geistiger Behinderung darzustellen. Anhand eines fiktiven Beispiels soll der Bezug zur Praxis und zur Heilpädagogik hergestellt werden.

2. Warum Spieltherapie bei Kindern mit geistiger Behinderung – oder: warum eigentlich nicht?

Das Spiel ist das Medium für seelische Befindlichkeiten schlechthin. Es ist Ausdrucksmittel und Kommunikationsmöglichkeit – gerade auch für Kinder mit geistiger Behinderung, deren verbale Fähigkeiten überwiegend schwächer ausgeprägt sind als die von normal entwickelten Kindern.

Kinder, die geburtsbedingt eine geistige Behinderung aufweisen, sind oft schon im Säuglingsalter von seelischen Störungen bedroht. Das Kind wird oft schon als Neugeborener mit Ablehnung konfrontiert. Es ist für die Eltern normalerweise erst einmal ein Schock, ein Baby geboren zu haben, dass nicht ihren Vorstellungen entspricht. Der Annahmeprozess und die Bewältigung des unerwarteten Ereignisses für die Eltern werden häufig durch belastende Umstände seitens der sozialen Umwelt, aber auch innerhalb der Paarbeziehung, erschwert. Zahlreiche Untersuchungen und Krankenhausaufenthalte schon im frühen Säuglingsalter schwächen die sich aufbauende Beziehung zum Kind zusätzlich. Auch in seiner Entwicklung stößt das Kind viel häufiger an seine Grenzen. Hinzu kommt, dass die hohe Abhängigkeit von der Mutter die Trennung zwischen der Wahrnehmung eines selbständigen ‚Ich’s’ und dem ‚Gegenüber’ beeinträchtigt.

In diesem ersten Teil möchte ich aufzeigen, was ‚Geistige Behinderung’ ist und was es für den Betroffenen bedeuten kann. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem psycho – sozialen Faktor und der Relevanz psychotherapeutischer Ansätze für die Arbeit bei Menschen mit geistiger Behinderung.

2.1 Zur Definition des Begriffes: Geistige Behinderung

Eine einheitliche Definition des Begriffs ‚Geistige Behinderung’ ist sehr umstritten. Die klinische Psychologie hat in ihrem Klassifikationsmanual, dem ICD-10, eine Beschreibung hervorgebracht, die mit dem gegenwärtigen Begriffsverständnis der Sonderpädagogischen Psychologie nicht übereinstimmt. So wird beispielsweise der Terminus ‚Geistige Behinderung’ in der klinisch-psychologisch orientierten Fachsprache sehr viel weiter gefasst, indem der IQ-Wert nach oben verschoben wurde, als üblicherweise in einer Schule für geistig behinderte Kinder. Ein übereinstimmend disziplinäres Bild von geistiger Behinderung zu kennzeichnen ist daher bisher nicht gelungen (vgl. Meyer 2003, S. 26). Trotzdem möchte ich hier tabellarisch die einzelnen Gruppen der geistigen Behinderung nach dem ICD – 10 darstellen (vgl. ebd., S. 16)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Den Begriff ‚Geistige Behinderung’ gibt es erst seit den 1950er Jahren. Eine Elterninitiative, aus der die Lebenshilfe hervorgegangen ist, hat diesen Ausdruck ins Leben gerufen, um stigmatisierende Bezeichnungen, wie „Schwachsinnige“, „Idioten“, „Bildungsunfähige“, die das damalige Bild über Menschen mit geistiger Beeinträchtigung prägten, zu vermeiden. Weitgehend einig ist man sich heute darüber, dass eine ‚Geistige Behinderung’ keine Krankheit oder psychische Störung meint, sondern eine Daseinsform beschreibt (vgl. ebd. S. 7-11). Es liegen zahlreiche Definitionen vor, in der jeweils verschiedene Faktoren mehr Betonung finden. Zusammenfassend habe ich versucht, vier prägnante Aspekte zusammenzutragen:

- Die Ursachen von „Geistiger Behinderung“ gehen vor allem auf organisch –genetische Schädigungen und bzw. oder psychisch – soziale Entwicklungsprobleme zurück. Die damit einhergehenden umfeldbezogenen Bedingungen, z.B. Reaktionen der unmittelbaren Umwelt auf das Behinderungsbild, sind zusätzlich beeinträchtigende Faktoren (vgl. Ondracek 2005, S. 353).
- Mit ‚Geistiger Behinderung’ ist immer eine Einschränkung in den Bereichen der kognitiven Entwicklung, zu der beispielsweise Fähigkeiten des Gedächtnisses, der Wahrnehmung, des Lernens und der Abstraktion zählen, und im sozial – emotionalen Verhalten, d.h. Menschen mit geistiger Behinderung besitzen oft nicht die Fähigkeit, mit ihren Gefühlen ‚angemessen’ umzugehen und sie lautsprachlich auszudrücken. (vgl. Meyer 2003, S. 5f).
- Menschen, die eine ‚Geistige Behinderung’ aufweisen, bedürfen eines erhöhten pädagogischen und sozialen Hilfebedarfs (vgl. Goetze 2002, S. 408). Sie stehen somit zum größten Teil ihres Lebens in einem Abhängigkeitsverhältnis.
- Die Folge ist, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Geschehen oft eingeschränkt ist (vgl. ICD-10 in Meyer 2003, S. 17).

Meyer betont an dieser Stelle, dass der Terminus ‚Geistige Behinderung’ nicht statisch zu definieren ist, sondern vielmehr als „ein komplexer Zustand“ zu verstehen ist, „der aus dem Wechselspiel zwischen potentiellen Fähigkeiten und den Anforderungen seiner konkreten Umwelt resultiert“ (Meyer 2002, zit. n. Thimm 1999, S. 26). Demnach ist eine Sichtweise nur unvollständig, die den Menschen mit geistiger Behinderung auf seine defizitären Merkmale und organisch – genetische Störung reduziert. Pörtner zitiert zahlreiche Autoren, die die Daseinsform der geistigen Behinderung vielmehr als eine „sekundäre“ Erscheinung beschreiben. Demnach ist die organische Schädigung nicht die eigentliche Behinderung, sondern erst das, was die Gesellschaft, die unmittelbare Erziehungsumwelt, ihr zuschreibt. Durch die Anforderungen und durch das vorherrschende Verständnis von ‚Normalität’ werden behinderte Menschen erst behindert. Das zeigt sich daran, dass beispielsweise in verschiedenen Kulturen die Grenzen zwischen ‚behindert’ und ‚nicht behindert’ unterschiedlich verlaufen. Pörtner spricht in diesem Kontext sogar von einer „Behinderten-Karriere“, der man nicht entrinnen kann, weil einmal vorhandene Positionsbeschreibungen selten rückgängig gemacht werden können (vgl. Pörtner 2003, S. 19-22). Die Versuche, Einstellungsänderungen durch modifizierte Termini zu bewirken, z.B. das Wort ‚Schwachsinniger’ durch ‚geistig Behinderter’ zu ersetzen, waren in dem Sinne ineffektiv, als dass sie die grundlegende gesellschaftliche Bewertung dieser Menschen nicht verändert haben (vgl. Meyer 2002, S. 5). Somit wird der Begriff immer mit negativen und defizitären Konnotationen behaftet sein, solange die Sichtweise und Einstellung sich nicht in eine alternative Richtung bewegt. Ihrer personenzentrierten Haltung entsprechend, spricht Pörtner in diesem Zusammenhang davon, dass ‚Geistige Behinderung’ „vielmehr als eine Möglichkeit der Aneignung von Welt anzusehen“ sei (Pörtner 2003, zit. n. Hennicke 1993, S. 22). Diesem Ansatz folgend, stände die Behinderung selbst nicht mehr im Vordergrund, sondern der Behinderte mit seiner individuellen Persönlichkeit. „Da sind wir nicht die Wissenden, die bestimmen, wo es langgeht, sondern Suchende auf dem Weg in unbekanntes Gelände“ (Pörtner 2003, S. 23).

Eine Mutter zweier Töchter, die eine geistig und körperlich behindert, die andere nicht-behindert, erzählte mir einmal, dass ihre nicht-behinderte Tochter ihre Schwester früher immer gefragt hatte, was sie denn anziehen solle. Die Schwester, die sonst recht angepasst wirkt und von einigen in der Wohngruppe als nicht sehr selbstaktiv und selbstbestimmend eingestuft wird, zeigte hier echte Charakterstärke: Sie vertrat ihre Meinung zu den gezeigten Kleidern, und gab erst ihr „Ja“, wenn es auch ihrem Geschmack entsprach.

Neben all den Definitionen, die zurecht bestehen und bestehen müssen, um in einem gesellschaftlichen System, in der die schulische Trennung von minder und höher begabten Kindern eine lange Tradition aufweist und Klassifikationen geschaffen wurden, um eine rechtliche Grundlage zu haben, den Begriff Behinderung greifbar zu machen, darf man nicht vergessen, wer und was sich dahinter verbirgt. Hier wird die Frage der Haltung angesprochen, ob das „Gutgemeinte“, die „Ich-will-doch-nur-dein-Bestes“- Einstellungen nicht manchmal das seelische Wohl des Kindes überrennen und es auf ein Individuum reduzieren, das „ja geistig behindert“ ist. Die Frage: ‚Wieviel kindliches Zutrauen dem Menschen mit Behinderung gegenüber gestatte ich mir eigentlich?’ hat manchmal entscheidende Relevanz im alltäglichen Umgang mit einer Personengruppe, die durch ein starkes Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Bezugspersonen definiert wird.

2.2 Menschen mit geistiger Behinderung sind besonders anfällig für psychische Störungen

Empirische Untersuchungen haben belegt, dass Menschen mit geistiger Behinderung 3 – 4mal häufiger an psychischen Erkrankungen leiden als der übrige Bevölkerungsdurchschnitt (vgl. Irblich 2003, zit. nach Lotz & Koch, 1994, S. 323).

Vermutete Ursachen liegen nach Lotz in folgenden Bereichen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Noch vor den 70er Jahren hat man aus psychiatrischer Sicht Menschen mit geistiger Behinderung die Fähigkeit abgesprochen, psychische Störungen überhaupt ausbilden zu können, da ihnen beispielsweise die Fähigkeit zur Verdrängung fehle. Mit der Normalisierung und der damit einhergehenden Möglichkeit zu mehr Selbstbestimmung zeigte sich viel deutlicher, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung an psychischen Störungen erkranken können, und zwar in allen Facetten der ICD-10-Klassifikation. Dabei ist zu bemerken, dass es immer schwierig ist zu unterscheiden, welches Verhalten ein Symptom des psychischen Leidens ist und welches auf die Behinderung zurückzuführen ist. Aus diesem Grunde ist es unerlässlich geworden, psychotherapeutische Angebote zu etablieren, die auf die Personengruppe der geistig behinderten Menschen zugeschnitten ist (vgl. Pörtner, 2003, S. 177; Irblich, 2003, S. 316).

Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich Störungen im kognitiven Bereich generell auf die Gesamtpersönlichkeit auswirken, die in manchen Fällen aufgrund von erschwerten und belastenden Personen – Umwelt – Bezügen ein erhöhtes Risiko für psychische Leiden darstellen. Im nächsten Kapitel möchte ich auf die Entwicklung der Persönlichkeit geistig behinderter Menschen eingehen, die das Verständnis von beeinträchtigenden Faktoren für die psychosoziale Situation im Laufe des Lebens einer Person mit geistiger Behinderung erweitert.

2.3 Entwicklungspsychologische Aspekte bei Menschen mit geistiger Behinderung

Für das Verständnis des Erlebens und Verhaltens geistig behinderter Menschen ist die Auseinandersetzung mit der Entwicklungspsychologie von großer Bedeutung. Nach dem Entwicklungspsychologen Jean Piaget verläuft die Entwicklung der kognitiven, motorischen, perzeptuellen Fähigkeiten aller lernfähigen Organismen in Stufen ab, also in einer Rangfolge, die hierarchisch geordnet ist. So erfolgt beispielsweise der Spracherwerb erst mit einfachen ‚Lall-Lauten’, gefolgt von Ein-Wort-, Zwei-Wort und Mehr-Wort-Sätzen mit zunehmender Grammatik. Die Entwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung erfolgt nach gleichen Prinzipien, wobei jedoch die Entfaltung der einzelnen Funktionsbereiche im Laufe der Entwicklung weit auseinander klafft.

Kennzeichnend für Menschen mit geistiger Behinderung ist, dass die Ausbildung der körperlichen Fähigkeiten meistens normal verläuft, ebenso motorische und lebenspraktische Fertigkeiten. Der Bereich der kognitiven und sozio-emotionalen Entwicklung jedoch bleibt oft auf einem sehr niedrigen Niveau. Dieser Rückstand hat beispielsweise prägende Auswirkungen auf die Spielentwicklung, für die geistige und emotionale Fähigkeiten Voraussetzung sind (vgl. Senckel 2003, S . 81).

Eine Störung der kognitiven Fähigkeiten, die meistens auf Hirnschädigungen oder Hirnfunktionsstörungen zurückzuführen sind, wirken sich auf das Denken, die Sprache und die Wahrnehmung aus. Besonders bemerkbar macht sich die Beeinträchtigung in der Wahrnehmungsverarbeitung und im Spracherwerb. Geistige Behinderung geht meist mit einer Reizverarbeitungsschwäche einher. Einem solchen Kind fällt es oft schwer, Reize aus dem Körperinneren oder aus der Umwelt in sinnvolle Informationen umzuwandeln und angemessen darauf zu reagieren. Ein Säugling hat beispielsweise Schwierigkeiten, Zusammenhänge zwischen Wahrnehmungsmodalitäten herzustellen (z.B. den taktilen und visuellen Reiz bei Schnullern mit unterschiedlicher Oberflächenstruktur in Zusammenhang zu setzen), Rückschlüsse aus dem Wahrgenommenen zu ziehen und angemessen darauf zu reagieren. Die wenigen Lernerlebnisse reduzieren die Motivation für die aktive Auseinandersetzung mit seiner Umwelt, wodurch sich das Explorationsverhalten des Kindes nur schwach ausprägen kann. Piaget nennt diese Störung der Wahrnehmungsverarbeitung Akkomodationsschwäche. Die Reize werden zwar aufgenommen, assimiliert, es findet jedoch keine passende Antwort darauf statt, d.h. das Kind kann aufgrund seiner mangelnden kognitiven Leistung keine Lösungsstrategien hervorbringen und sich deswegen nur mit viel Mühe an neue Situationen anpassen und gewöhnen (Senkel 2003, S. 84). Gewohnheitsmäßige Handlungen, zu denen auch stereotype Verhaltensweisen gehören, und gleichbleibende Umgebungen sind aus diesem Grunde für den Menschen mit geistiger Behinderung von enormer Bedeutung. Sie spenden ihm Sicherheit in einer Welt, die manchmal viel zu schnell, unbegreiflich und bedrohlich ist.

[...]

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Personenzentrierte Spieltherapie bei Kindern mit geistiger Behinderung
Hochschule
Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe  (Fachhochschule)
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
30
Katalognummer
V88599
ISBN (eBook)
9783638028516
ISBN (Buch)
9783638932905
Dateigröße
516 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Personenzentrierte, Spieltherapie, Kindern, Behinderung
Arbeit zitieren
Maria Strunz (Autor:in), 2007, Personenzentrierte Spieltherapie bei Kindern mit geistiger Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88599

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