Universität zu Köln, Ostasiatisches
Hauptseminar: Gesetzgebung u. Gesetzes- implementierung in der VRC
Moderne China Studien
SS 2007
Das Gesetz der VRC zum Schutz der Rechte und Interessen zurückgekehrter
Auslandschinesen und Familienangehörigen
(
)
1
Köln, 23. August 2007
eingereicht von:
Duc-Hien Huynh
6. Semester Diplom Studiengang RWO
1
Vgl. JC Online - : http://ic.jcei.gov.cn/76/2005-5-21/49@229735.htm (Zitat S.1/ Aufruf: 18.07.07).
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Inhaltsverzeichnis
I. Vorwort ... 2
II. Hauptteil ... 2
1. Erfassung der Auslandschinesen... 2
1.1 Begrifflichkeiten... 2
1.2 Zahlen... 3
2. Geschichte der chinesischen Diaspora ... 4
3. Politik des Festlandes gegenüber den Auslandschinesen... 5
3.1 Kapital: Wirtschaftsfaktor Auslandschinesen ... 5
3.2 The Jews of the East und die Rückkehrer ... 7
3.3 Der Brain Drain / Die Auslandschinesen ... 8
4. Das Gesetz
(kurz:
) /... 8
4.1 Einleitung und Übersicht... 8
4.2 Gründe für eine Revision und einige Änderungen... 10
4.3 Aufbau und Besonderheiten ... 11
III. Fazit... 13
IV. Anlagen: ... 14
V. Bibliographie ... 15
Gesetzestexte:... 15
Literatur:... 15
Internetseiten: ... 16
2
I. Vorwort
(
)
2
Die im Ausland lebenden Chinesen bzw. Nachkommen chinesischer Auswanderer stellen
weltweit ein einmaliges Phänomen dar: In keinem anderen Land hat die Auswanderung so
starke Auswirkungen auf das Mutterland wie in China und damit verbundenen auch soziale,
wirtschaftliche und politische Konsequenzen. In der vorliegenden Arbeit werden wir dieses
Phänomen unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchen.
Zunächst werden Begrifflichkeiten und Zahlen bezüglich der ,,Auslandschinesen" behandelt,
da hier in der Literatur häufig Unklarheiten bestehen. Hierauf folgt ein kurzer historischer
Rückblick auf die chinesische Auswanderung. Der Mittelteil der Arbeit befasst sich mit der
Politik der chinesischen Regierung gegenüber den Auslandschinesen unter den Aspekten
Wirtschaft, Rückkehr nach China und Eliten-Verlust. Danach folgt eine Darstellung des
ersten chinesischen Gesetzes, welches sich speziell den Auslandschinesen widmet. Im
Schlussteil ordnen wir die Stellung der Auslandschinesen ein.
II. Hauptteil
1. Erfassung der Auslandschinesen
1.1 Begrifflichkeiten
Allgemein werden Überseechinesen als diejenigen Chinesen definiert, welche außerhalb der
Grenzen der Volksrepublik China und dessen unmittelbaren Jurisdiktion leben.
3
Der
Ausdruck für Auslands- bzw. Überseechinesen lautet im Chinesischen (huaqiao), was
soviel bedeutet wie Chinesen, die im Ausland leben.
4
In den späten 1950er Jahren definierte
die Kommunistische Partei (KP) den Begriff huaqiao enger demnach werden nur noch
Chinesen im Ausland mit chinesischer Staatsbürgerschaft als huaqiao angesehen. Bei den
Begriffen
(huaren / huayi)
5
handelt es sich um ethnische Chinesen; es sind
ausländische Staatsbürger chinesischer Abstammung,
6
auch
(haiwai huaqiao)
genannt.
7
2
Vgl. JC Online: http://ic.jcei.gov.cn/76/2005-5-21/49@229735.htm (Zitat S.1/ Aufruf: 18.07.07).
3
Vgl. Fitzgerald 1972: 35 und Wang 2003: 37.
4
Vgl. Chang 1969: 8.
5
Die KP unternimmt selten eine genaue Unterscheidung zwischen der Gruppe der huaqiao und denen der huaren bzw.
fasst beide Gruppen in der Doppelnennung
huaqiao huaren zusammen, so dass wohl beide Gruppen in
China als eine große angesehen werden.
Vgl. Barabantseva 2005: 8.
6
Vgl. Barabantseva 2005: 8 und Wang 1991: 8 /223.
7
Vgl. Wang 2003: 37.
3
Die Volksrepublik China (VRC) datierte für 1991 ca. 16 Millionen Huayi.
8
Mit dem Begriff
(tongbao)
sind jeweils die chinesischen Landsleute aus Hongkong, Macao und Taiwan
gemeint.
9
Sie zählen nicht zu den huaqiao und gelten nach § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (1980)
als chinesische Staatsangehörige.
10
Die Gruppe der
(guiqiao) umfasst nach 1949 zurückgekehrte Auslandschinesen, deren
ständiger Wohnsitz (
dingju) ehemals in Übersee war, sich nun aber in der VRC
befindet.
11
Ihre Mehrheit kam in den 50er/60er Jahren aus Südostasien. Ein Teil der Rückkehrer kam
freiwillig zurück, der Großteil wurde gezwungen.
12
Die zwischen 1978 /79 aus Südvietnam
fliehenden huaren gelten auch als guiqiao.
13
Schätzungen zufolge gibt es rund eine Million
guiqiao.
14
Die aufgrund Vertreibung zurückgekehrten Auslandschinesen werden als
(guinanqiao) bezeichnet.
(qiaojuan/huajuan) sind Nachkommen und
Familienangehörige von huaqiao (in direkter Linie
15
), die sich in der VRC aufhalten.
16
1.2 Zahlen
Aufgrund verschiedener
Definitionen und fehlenden Daten, lässt sich die zahlenmäßige
Verteilung der Auslandschinesen nicht genau angeben.
17
Nach der chinesischen
Gesetzgebung von 1909 galt für die chinesische Staatsbürgerschaft der Grundsatz jus
sanguinis
(Prinzip der Blutabstammug), d.h. Kinder chinesischer Eltern, egal wo sie sich
befinden, galten stets als chinesische Staatsangehörige.
18
Die KP dagegen wies das Prinzip jus
sanguinis
ab, wodurch widerum Unstimmigkeiten in der Erfassung auftreten.
19
Die
chinesische Regierung spricht von 30 Millionen Überseechinesen (mit und ohne chinesische
8
Vgl. Ibid 1991: 223.
9
Vgl. Wang 1991: 225.
10
Vgl. Weggel 1999: 48.
11
Vgl. Tunö 2001: 915 und Vgl. Wang 1991: 227.
12
Vgl. Wang 1991: 227.
13
Vgl. Weggel 1999: 49.
14
Vgl. Wang 1991: 227ff.
15
Vgl. Weggel 1999: 49.
16
Schlüsselmerkmale der guiqiao/qiaojuan bestehen in den Kapital-Investitionen, finanziellen Spenden, etc. , welche
sie durch verwandte Auslandschinesen erhalten. Es gibt ca. 20 Millionen qiaojuan, wobei berücksichtigt werden muss,
dass nicht alle qiaojuan sich selbst als solche identifizieren.
Vgl. Wang 1991: 227ff.
17
Vgl. Chang 1969: 18.
18
Vgl. Fitzgerald 1972: 3ff. und Chang 1969: 19.
19
Vgl. Fitzgerald 1972: 79.
4
Staatsbürgerschaft).
20
Eine andere Schätzung gibt weltweit 25 Millionen Auslandschinesen an,
wobei ca. 80-95 Prozent in Südostasien leben.
21
Die Erhebungen sind ungenau, da Bürger chinesischer Abstammung in Südostasien aus
sozial-ökonomischen Gründen nicht immer zu ihrer Herkunft stehen.
22
(Zur weltweiten
Verteilung der Auslandschinesen siehe Tabelle 1/ Anhang B).
2. Geschichte der chinesischen Diaspora
Es gibt vielfältige Faktoren, welche Menschen dazu bewegen, ihr Heimatland zu verlassen
und sich in Länder zu begeben. Man spricht von push- und pull-Faktoren.
23
Faktoren wie Krieg und Hungersnöte treiben die Menschen aus dem Lande - push - , während
Industriemächte häufig mit Arbeitsversprechen und besseren Lebensbedingungen locken
pull
.
24
In China reichten die Beweggründe der Auswanderung von Armut, Überbevölkerung,
sozialen und wirtschaftlichen Missständen, politischer Instabilität, Plünderungen, Hungersnot
bis hin zu der britischen Rekrutierungspolitik im 18./19.Jahrhundert.
25
Die ersten
chinesischen Auswanderer waren Handelsleute (sog.
huashang
).
26
Seit dem 4.
Jahrhundert sind wirtschaftliche Kontakte zwischen China und Südostasien bekannt.
Die herrschende Qing-Regierung sah Auswanderung als unpatriotisch an, weshalb sie diese
verbot und darüber die Todesstrafe verhängte. Die westlichen Siegermächte benötigten jedoch
chinesische Arbeitskräfte zur Erschließung ihrer Kolonialgebiete in Südostasien. Daher
erzwangen die Westmächte die Aufhebung des Auswanderungs-Verbotes als Teil der
Ungleichen Verträge
(1860).
27
Der Niedergang des Qing-Reiches führte zur Abwanderung
chinesischer Arbeiter nach Südostasien.
28
Infolge der industriellen Revolution übten die
Europäer in Südostasien eine Kolonial- und Rekrutierungspolitik aus, um an Rohstoffe zu
gelangen und ihre gestiegene Nachfrage nach Arbeitskräften zu decken. Dies führte Mitte des
19. Jahrhunderts. zu einem raschen Anstieg der Einwanderungswelle chinesischer Arbeiter
nach Südostasien.
29
Die meisten kamen aus den Provinzen Guangdong, Guangxi, Fujian und
20
Vgl. Barabantseva 2005: 10 und Tunö 2001: 910.
21
Vgl. Fitzgerald 1972: 19 und Vgl. Wang (China-Lexikon) 37.
22
Vgl. Mitchison 1961: 12.
23
Vgl. Zweig 1995: 10.
24
Vgl. Wang 2003: 38.
25
Vgl. Chang 1969: 13ff.
26
Vgl. Mitchison 1961: 14 und Vgl. Wang 1991: 5.
27
Vgl
.
Chang 1969: 10ff und Long: http://www.prospect-magazine.co.uk/article_details.php?id=4212. (letzter
Aufruf 18.04.2007)
und Fitzgerald 1972: 6.
28
Vgl. Wang 2003: 38.
29
Vgl. Chang 1969: 15ff. / 50.
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