INHALT
1. Einleitung 3
2. Der Rahmenaktionsplan 4
2.1 Ziele von Menschenrechtsbildung 4
2.2 Instrumentarium und Methoden 6
3. Kritischer Abgleich 7
3.1 Auf dem Weg: die Methoden 7
3.2 Inhalte der MRB - Dialoge fördern 9
4. Umsetzung 10
4.1 Der europäische Kompass 10
4.2 Deutschland Menschenrechtsland 12
5. Fortentwicklung 13
6. Schlussbemerkung 14
Literatur 15
2
1. Einleitung
Mit dem Zusammenwachsen der Staaten durch den Prozess der Globalisierung spielen internationale Institutionen eine immer wichtiger werdende Rolle. So nimmt auch die
UNESCO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen eine hervorragende Stellung
ein, sie verfolgt u.a. das Ziel, ein gewisses Maß an Bildung überall auf der Welt zu si- chern: „Since its (the UNESCO’s) creation in 1945, it has worked to improve education worldwide through technical advice, standard setting, innovative projects, capacity-
building and networking“. 1 Dabei steht seit einigen Jahren die so genannte Menschenrechtsbildung oder auch – erziehung im Vordergrund. Im Jahr 1995 wurde der Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie verabschiedet. Dieser stellt ein Dokument des oben genannten „standard setting“ dar und soll im ersten Teil dieser Arbeit vorge- stellt werden. Es wird auf die Ziele von Menschenrechtsbildung und auf deren Metho- den eingegangen. Wie und wo soll Menschenrechtsbildung stattfinden, wer sind die Akteure und was kann man sich unter einer Kultur des Friedens vorstellen? Dies sind einige der Fragen, die sich hier stellen. In einem zweiten Teil soll dann ein Abgleich dieser Ziele mit den Umsetzungsvorschlägen stattfinden, sowohl auf die Methoden als auch auf die Inhalte bezogen. Es wird untersucht, welche Forderungen der Rahmenak- tionsplan an sich selber stellt, ob sie tatsächlich erfüllt werden, wie Menschenrechtsbil- dung wirksam sein kann und ob man mit dem Plan in der Hand in die Menschenrechts- bildung beginnen kann. Darauf folgen zwei Beispiele, die die Umsetzung der genannten Vorstellungen von Menschenrechtsbildung für Europa (der Kompass) bzw. für Deutschland (KMK-Empfehlung) widerspiegeln. Es sind zwei Modelle der Umsetzung des Planes, eines als absolutes Praxisbeispiel, das andere sehr theoretisch-abstrakt. Der fünfte Teil wirft einen blick auf ein Folgedokument der Vereinten Nationen zum The- ma der Menschenrechtsbildung, bevor im sechsten Teil ein Resumée gezogen wird.
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2. Der Rahmenaktionsplan
Im Jahr 1994 tagte in Genf die Internationale Bildungskonferenz, aus welcher der „In- tegrierte Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokra- tie“ hervorging, der im November 1995 von der UNESCO-Generalkonferenz verab- schiedet wurde.
Er hat sich zur Aufgabe gemacht, dem Bedarf nach einer nachhaltigen Förderung von Frieden, Menschenrechten und Demokratie genüge zu tun. Er erhebt den Anspruch,
eine „aktuelle Gesamtschau der Probleme“ 2 und Möglichkeiten der Umsetzung für eine im Weiteren definierte Menschenrechtsbildung zu bieten. Er schreibt sich eine „ver-
stärkt praktische Bedeutung“ 3 im Vergleich zu Vorgängerdokumenten zu und will so- wohl bisherige Erfahrungen auswerten als auch Impulse aus dieser Auswertung ziehen. Inhaltlich soll er Grundsätze und Leitlinien für praktische Maßnahmen bieten und nati- onale Politiken im Hinblick auf die Menschenrechtsbildung beraten. Zudem soll er der Unterstützung und Beratung der internationalen Zusammenarbeit dienen. Insgesamt soll er die bereits vorhandenen, aber vereinzelt anzutreffenden Maßnahmen in ein „kohären-
tes Ganzes“ 4 überführen. Im Folgenden wird nun zunächst das Konzept von Menschen- rechtsbildung bzw. ihren Zielen vorgestellt sowie die angebotenen praktischen Maß- nahmen und Politikberatung.
2.1 Ziele von Menschenrechtsbildung
Im Rahmenaktionsplan wird zunächst erläutert, wie Menschenrechtsbildung aussehen und was sie erreichen soll. Es werden Ziele formuliert, die anhand einer umfassenden „Bildung und Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie“ – auch als „staatsbürgerliche Bildung“ bezeichnet – erreicht werden sollen. Es heißt, dass eine „Kultur des Friedens“ weltweit etabliert werden soll und dass dafür unter anderem die aktive Beteiligung des einzelnen Bürgers notwendig ist. Menschenrechtsbildung ist also erstmal eine Bildung „aller Einzelnen“, die „zu einer eigenverantwortlichen Gestaltung
ihrer Lebenspraxis“ 5 befähigt werden sollen, um zu einer friedlichen und gerechten Gemeinschaft beizutragen, ohne Diskriminierung und Fremdenhass. Dabei spielen ver-
2 Integrierter Rahmenaktionsplan zur Erziehung für Frieden, Menschenrechte- und Demokratie, UNESCO, 1995. In: Erziehung für Frieden, Menschenrechte und Demokratie im UNESCO-Kontext. Hrsg. vom Europäischen Universitätszentrum für Friedensstudien u.a.. Bonn: Deutsche UNESCO-Kommission, 1997. (Im Folgenden zitiert als „RAP, 1995)
3 RAP, 1995:69 4 vgl. ebd., S.68-70 5 Hormel, U./ Scherr, A. Bildung für die Einwanderungsgesellschaft. bpb Bonn, 2005. S.13
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schiedene Fähigkeiten und Werte eine wichtige Rolle, die grob in drei Bereiche aufteil- bar sind und mehr oder weniger aufeinander aufbauen. Zunächst sollen persönliche Fähigkeiten entwickelt und gestärkt werden, um dann gesellschaftliche Werte und Qua- litäten auszubilden und nicht zuletzt auch den Horizont zu erweitern und überindividu-
elle Ziele anzustreben. 6 Die erste Kategorie bezieht sich auf persönliche Merkmale, die man beim jeweils Ein- zelnen fördert und stützt, damit wird eine spezifische Formung der Persönlichkeit ange- strebt. Dazu kann man z.B. die Kompetenz zu persönlicher Autonomie für die Über- nahme von Verantwortung und die Beziehungsfähigkeit bei der Problemlösung zählen. Die eigene Identität soll durch Bildung gestärkt werden, diese Aufgabe fällt vor allem den (Hoch-)Schulen zu, die jungen Menschen Stabilität geben sollen. Dies ermöglicht dann zu erkennen, wie und wo man durch sein kulturelles und historisches Umfeld be- einflusst und geprägt wird und soll ein kritisches Urteilsvermögen fördern.
Die zweite Kategorie umfasst eher eine gesellschaftliche Wertevermittlung. Der Ein- zelne soll sich für eine gerechte demokratische Gemeinschaft engagieren und dieses Engagement insgesamt wertschätzen lernen. Auch soll er möglichst alle auftretenden Unterschiede zwischen Menschen, Kulturen, Geschlechtern usw. als Bereicherung ver- stehen und die persönliche Freiheit eines jeden achten. Auch das Vermögen, Konflikte gewaltfrei zu lösen spielt hier eine Rolle. Im Ganzen soll eine tolerante, mitfühlende, solidarische und zum Teilen bereite Einstellung erzielt werden.
Schließlich wird eine Art globalistische Sichtweise angestrebt. Nachdem der Einzelne sich nun selber in seiner Gesellschaft einordnen kann und sich als verständiger Mitbür- ger präsentiert, soll er auch in der Lage sein, universelle Werte und Verhaltensweisen zu identifizieren („ein Gefühl“ für diese zu bekommen). Sein Handeln soll sich nicht nur auf die Gegenwart sondern auch auf eine lebenswerte Zukunft richten und dazu gehören vor allem der Schutz der Umwelt, nachhaltige Entwicklung und die Achtung vor dem kulturellen Erbe.
Insgesamt soll Menschenrechtsbildung sowohl die nationale als auch die internationale Ebene ansprechen und zum Nachdenken über Förderung von Frieden, Freundschaft, Gerechtigkeit und Solidarität über die Grenzen hinweg anregen. Die angestrebte Grund- lage allen Handelns ist dabei die Demokratie. Sie wird schon im Titel des Aktionsplans genannt und zieht sich durch alle seine Teile.
6 Die Kategorien wurden von mir so benannt, um die Ziele übersichtlich einzuordnen. Natürlich gibt es
Überschneidungen der Kategorien, denn natürlich betrifft z.B. Umweltschutz sowohl das Individuum, als
auch die Gesellschaft und auch die Menschen weltweit.
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Julia Kuhne, 2006, Der Unesco Rahmenaktionsplan - Anspruch und Wirkung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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