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Universität Hamburg
Fachbereich Erziehungswissenschaft
WS 2007
Alexander Kunz
,,Qualitätsinstrumente als neue Herrschaftstechniken"
Fragen zum EU-Reformprozess im Bildungsbereich.
Für meinen Sonnenschein
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Einleitung:
,,Man sollte nicht vergessen, dass Europa nicht nur das Europa des Euro, der
Banken und der Wirtschaft ist: es muss auch ein Europa des Wissens sein"
(Sorbonne-Erklärung: 25Mai 1998)
Dieser Auszug aus der Pariser Sorbonne-Erklärung soll dieser Arbeit vorangestellt
sein, da er m. A. nach auf eindrückliche Weise die Entwicklungen der europäischen
Bildungspolitik seit knapp 10 Jahren zusammenfassend wiedergibt. D.h. wird ie
Immanenz von Wissen und Bildung im Informationszeitalter gewürdigt und als
wesentlicher, vielleicht sogar gleichberechtigter, Pfeiler des geeinten Europas, neben
Finanzen und Handel, etabliert. Des Weiteren macht dieses Zitat deutlich, wie
Wirtschaft und Bildung enggeführt werden und schließlich zusammenfallen. Bildung
und Wissen definieren nur mehr einen Bereich der Wirtschaft. Das Verständnis von
Bildung wird demnach neu-formuliert und steht in dieser neuen Auffassung dem
tradierten emanzipatorischen Impetus gegenüber. Zu Fragen ist auch wie dies dem
Humboldt Bildungsideal gegenüber tritt. Der große deutsche Bildungstheoretiker, gibt
Bildung als Notwendigkeit zu verstehen, durch die der Mensch seinem ideellen Bild
nach geformt werde.
Es geht mir nun zunächst darum, (1). die Reformation des Bildungssystem und damit
auch des Bildungsverständnisses durch die EU nachzuzeichnen. Ich konzentriere
mich dabei auf die Entwicklung der letzten zehn Jahre und im besonderen den
Wandel im Hochschulewesen.
Des weiteren gilt dann (2.) meine Aufmerksamkeit der Diskussion im Anschluss an
den Reformprozess. Hier wiegt gerade der Vorwurf der Kommerzialisierung des
Bildungswesens schwer.
Zum anderen möchte ich (3.) dieses von der EU entworfene Bildungsverständnis mit
der Theoriefigur der ,,Gouvernementalität" Foucaults konfrontieren. Um die
geäußerten Bedenken theoretisch zu untermauern.
Des Weiteren verspreche ich mir, mit der Einführung des foucaultschen
Theorierahmens (4.) eine Diskussion anzuregen, die den neuen Bildungsverständnis
einen alternativen Bildungsbegriff gegenüberstellt. Zu Fragen wird dann auch sein,
wie sich dieser zu tradierten humanistisch geprägten Bildungsbegriff verhält.
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I.
Seit fast zehn Jahren nun versucht die EU-Kommision den europäischen Einigung-
und Integrationsprozess voranzutreiben. Gerade die Bereiche Bildung und
Wissenschaft, vor allem aber die Wirtschaft, rücken ins Zentrum der Betrachtung. Zu
diesem Zweck gilt es die verschiedenen nationalen Strukturen und Systemen
transparent und einander vergleichbar zu machen. Dabei erscheint die Heterogenität
der nationalen Systeme als Hindernis, um vorhandene Wissenspotentiale besser
nutzen zu können. Dies ist es aber gerade, was der technologische und
organisatorische Wandel fordert: Mehr Mobilität und umfassende Qualifikation. Auf
diese massiven Herausforderungen versucht die EU nun auf einer
gesamteuropäischen Ebene zu reagieren, indem sie verschiedene Reformprojekte
initiiert. Das prominenteste Reformprojekt ist sicherlich das der Bildungssysteme,
d.h. der europäischen Hochschulwesens bekannt als Bologna-Prozess. Hinter
diesem Reformprojekt erstreckt sich für Deutschland die weitreichenste Hochschul-,
ja Bildungsreform seit 1968.
Ausgangspunkt sowie Namensgeber bildet das Bologna-Abkommen vom 16. Juni
1999 an dem die Bildungsminister der damaligen EU-Mitgliedsstaaten einen
Maßnahmenkatalog beschlossen der die gewünschte Mobilität von Wissen,
Wissenschaftlern und vor allem den Studierenden voranzutreiben sollte. Tatsächlich
wurde schon ein Jahr zuvor, mit der pariser Sorbonne-Erklärung der Grundstein für
einen gemeinsamen europäischen Hochschulraumes gelegt. Dort war, laut dem
Gewerkschaftler Andreas Keller, zunächst die Rede von ,,Harmonisierung" der
Hochschulsysteme, was aber auf Widerstand stieß, da der Verdacht gehegt wurde
alle nationalen Systeme und Strukturen und ihre je spezifischen Charakteristika und
Traditionen zugunsten eines universellen Systems einzuebnen. Das in Bologna
verabschiedete Abkommenmöchte nun einen gemeinsame Hochschulraumes
schaffen, indem die nationalen Systeme nur einander angeglichen werden, so die
Darstellung des Bundesministerium für Bildung,. Dem gemäß werden in Bologna 6
zentrale Punkte benannt, mit deren Hilfe bis ins Jahr 2010 dieser
Angleichungsprozess vollzogen werden soll. Umzusetzen gilt es:
1. Transparenz und Kompatibilität der verschiedenen nationalen Hochschulsysteme
durch die Einführung eines einheitlich europaweiten Studiensystems.
2. Gliederung der Studienstruktur in zwei Phasen. Eine erste mindestens dreijährige
Phase, die zunächst berufsbezogene Qualifikationen vermittelt der
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Bachelor-Abschluss. Und eine zweite Phase, die zum Master-Abschluss
oder direkt zur Promotion führt.
3. Einführung eines neuen Bewertungssystems basierend auf einer Punkteordnung
den ECTS -, die zukünftig nicht nur im Hochschulwesen Anwendung finden sollen,
sondern auch im Aus- und Weiterbildungsbereich.
4. Förderung der Mobilität der Studierende sowie des Lehr und
Forschungspersonals,
durch den gezielten Abbau von Bürokratie z.B. durch den
Anspruch nationale Fördergelder mit ins Auslandsstudium nehmen zu können .
5. Entwicklung von Kriterien und Methoden zur Qualitätssicherung, welche die
eingeführten Bildungsstandarts durch Institutionen, die sich sowohl aus Politik,
Wirtschaft, Gewerkschaften sowie Vertretern der Hochschulen und Studierenden
zusammensetzen, nachvollziehbar machen.
6. Förderung von Curricula, Ausbildungs- und Forschungsprogrammen und
Mobilitätsprojekten.
In den Folge-Konferenzen 2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen - während
der eine Zwischenbilanz gezogen wurde - und 2007 in London, wurden die ersten 6
Maßnahmen kontinuierlich erweitert, so dass es heute insgesamt gilt 10 Punkte
umzusetzen. Die weiteren 4 Punkte beziehen sich
1. auf das Konzept des ,,lebenslange Lernen", dass zu einem wesentlichen Element
europäischer Bildungspolitik wird und insofern auch Einfluss auf Hochschulen
ausübt, da es ihnen auch den Status eines Bildungsdienstleistern verleiht.
2. auf Hochschulen und Studierende, die als gleichberechtigte Partner im
Hochschulsteuerungsprozess anerkannt werden. Dazu gehört auch die
Anerkennung der sozialen und wirtschaftlichen Lebenssituationen der
Studierenden sowie deren Förderung.
3. auf die Förderung der Attraktivität europäischer Hochschulen für Studierende und
Wissenschaftler aus nicht-EU Mitgliedstaaten und der ganzen Welt. D.h. das
Lehr- und Fördermittelangebot soll auf globale Nachfrage abgestimmen werden.
4. auf die Erweiterung der zweiphasigen Studienstruktur um eine dritte Phase - den
Promotionsstudiengang.
Die Erweiterung der ursprünglichen Ziele ist auf verschiedene Faktoren
zurückzuführen. Zum einen zeichnen sie eine natürliche Entwicklung in der Um- und
Auseinandersetzung mit dem Reformprozess, mehr noch aber spiegeln sie den
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Einfluss gesellschaftlicher Diskussion und Institutionen wider. Nach Keller, sind es in
erster Linie Wirtschaftsverbände, die Empfehlungen zum Reformprozess
aussprechen wie in der Verkürzung der Regelstudienzeit sowie den stärkeren
Ausrichtung des Studium auf die Berufswelt und Arbeitsmarkt ersichtlich werden -,
zum anderen sind es die Studierenden- und Hochschulvertretungen, welche immer
wieder auf sozialökonomische Ungleichheiten hinweisen und einen Wandel
anmahnen der sich seiner sozialen Verantwortung bewusst sein müsse.
Größten Einfluss übt aber wahrscheinlich ein weiteres EU-Dokument. Die Rede ist
vom sogenannten Lissabon-Prozess bzw. der Lissabon-Strategie. Kern des
Dokuments ist die Forderung Europa zum weltweit ,,wettbewerbsfähigsten und
dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftraum" (
www.na-
bibb.de/leonardo/ueber_leo.php
) zu formen. Was als Vernetzung und Bündelung von
Wissenspotentialen zu verstehen gegeben wird, um damit auf einen sich immer
schneller wandelnden Weltmarkt angemessen reagieren zu können, versteht Keller
als einen klassischen Liberalisierungs- und Deregulierungspolitik.
Der Lissabon-Prozess korreliert nun interessanter Weise mit dem Bologna-Prozess
gleich auf mehrere Weisen. Zunächst zeigen sich parallelen in der zeitlichen
Entstehung als auch Ausrichtung. Die Lissabon-Strategie wurde ebenfalls 1999 bzw.
Anfang 2000 verabschiedet. Ebenfalls mit einer zehn-jährigen Laufzeit, also bis ins
Jahr 2010. Mit der Berliner Folge-Konferenz 2003 wird dann das erste mal
ausdrücklich auf die Lissabon-Strategie bezug genommen bzw. beide
Reformvorhaben, wie Keller es ausdrückt, synchronisiert. Was sich im
Maßnahmenkatalog deutlich niederschlage, wenn es beispielsweise darum gehe, die
Attraktivität für Wissenschaftler und Studierende aus nichteuropäischen Länder
sowie die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu steigern.
Davon wird sich, laut der Hamburger Erziehungswissenschaftlerin Ingrid Lohmann,
dreierlei versprochen: Zum einen sind die Studiereden kaufkräftige Kunden, wenn sie
zur Zahlungen von Studiengebühren herangezogen werden, zum anderen erhofft
sich die Wirtschaft durch den Zuzug ausländischer Studierender und das verkürzte
praxisorientierte Studium den Fachkräftemangel zu reduzieren. Des Weiteren
verspricht der Export von Wissen durch die europäischen Hochschulen satten
Gewinne und gleichzeitig der Wirtschaft als Türöffner um auf lokalen Märkten Fuß zu
fassen. Anders formuliert: Die Kopplung des Bologna-Prozesse mit der Lissabon-
Strategie bedeutet die Kommerzialisierung der europäischen Bildungssysteme.
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