Proseminar in Alter Geschichte im Wintersemester 1997/ 98
"Die politische Krise der späten Römischen Republik"
Dozentin: Dr. Monika Bernett
Hausarbeit:
Caesars Consulat (59 v. Chr.)
Vorgelegt
von:
Christian Schaaf
Spruner Str. 5
80637 München
Inhalt
1.Einleitung 3
2. Caesars Amtsantritt 3
3. Das Ackergesetz Caesars 5
4.Der Boykott der Politik 7
5. Die Durchsetzung der Interessen des Triumvirats 8
6. Der Kompromißvorschlag an Caesar 9
7. Änderung des Repetundengesetzes 10
8. Schlußbetrachtung 11
1. Einleitung
Die Person des Gaius Julius Caesar ist wohl eine der herausragenden in der Römischen
Geschichte, wie auch in der gesamten Weltgeschichte. Caesar wird in einem Atemzug mit
Napoleon, Bismarck, Hitler genannt, jene "großen Männer", die in vielen
Darstellungen den Motor der Weltgeschichte verkörpern.
Im historischen Kontext steht Caesar am Schlußpunkt eines über ein Jahrhundert dauernden
Prozesses, des Verfalls der Römischen Republik. Caesar ist der Mann in der Römischen
Geschichte, der durch sein Handeln die Republik zu Grabe getragen und somit den Weg des
römischen Staates zunächst in die Diktatur und später in die Monarchie des Augustus
geebnet hat. Die Frage ist bloß, ob er dies wirklich gewollt hat und ob er nicht eher
durch die herrschenden Verhältnisse zu seinem Handeln gezwungen wurde. Damit ergibt sich
auch die Frage, ob die Entwicklung hin zu einer Diktatur bzw. Monarchie nicht bereits
durch die politische Krise, also den Zersetzungsprozeß der Republik seit den Gracchen (
133 v. Chr.), vorgezeichnet war.
Um diesen Fragen nachzugehen, ist es interessant, Caesars Politik- und Machtaufassung zu
erforschen, wie sie in seiner Zeit als Consul im Jahre 59 v. Chr. zu Tage trat.
Die Beleuchtung dieser ein Jahr währenden Amtszeit unter dem Gesichtspunkt des
Machtverständnisses und der politischen Absichten Caesars soll Gegenstand der
vorliegenden Arbeit sein.
2. Caesars Amtsantritt
Gaius Julius Caesar wurde zusammen mit Marcus Bibulus für das Jahr 59 zum Consul
gewählt. Hinter Caesar standen Magnus Pompeius und Marcus Grassus, die seit dem Jahre 60
mit Caesar verbündet waren und so das erste Triumvirat bildeten. Bibulus wurde von der
Seite der "Optimaten" gewählt, um Caesar in seiner Amtsgewalt kontrollieren und
gegebenenfalls aufhalten zu können. Zu diesem Zeitpunkt mußte aber schon klar gewesen
sein, daß Bibulus für Caesar kein ernstzunehmender Kontrahent sein würde. Bibulus und
Caesar hatten bereits im Jahre 65 gemeinsam das Amt des Ädilen bekleidet, wobei Caesar
Bibulus stets in den Schatten gestellt und ansonsten bei jeder Gelegenheit übervorteilt
hatte.1
Die Amtseinführung Caesars und Bibulus erfolgte mit den üblichen Riten und gemäß der
Tradition:
Im Morgengrauen des ersten Amtstages wurde der Himmel durch den zuständingen Amtsdiener,
den "Pullarius", beobachtet. Dieses Einholen der "Auspicien"
(Himmelszeichen) war für alle wichtigen Handlungen unerläßlich: Meldete der Pullarius
linker Hand einen Blitz am Morgenhimmel gesehen zu haben, so galt dies als glückliches
Vorzeichen für die Amtszeit der neuen Magistrate. Andererseits durfte an Tagen, an denen
eine Blitzmeldung vorlag, keine Volksversammlung ein Gesetz beschließen 2. An Caesars erstem Amtstag meldete der Amtsdiener, einen
Blitz gesehen zu haben, so daß er die neuen Consuln mit diesem glücklichen Vorzeichen
ausgestattet, über das Forum zu Capitol schritten. Hier wurde Juppiter dafür gedankt das
Allgemeinwesen im letzten Jahr beschützt zu haben, und ihm zu Ehren weiße Rinder
geopfert. Im Tempel des Juppiter hielten die neuen Consuln ihre erste Sitzung ab und
traten anschließend vor das Volk, um sich für ihre Wahl zu bedanken und eine Art
Regierungserklärung abzugeben 3. Bei dieser
Gelegenheit führte Caesar auch gleich eine Neuerung ein: Über alle Senatssitzungen und
Volksversammlunge sollten Berichte verfaßt und veröffentlicht werden. Dies entsprach dem
alten popularen Anliegen, die Politik zu versachlichen, und sollte vor Fehldarstellungen
der Senatsdebatten schützen. 4 Diese Neuerung, so
winzig sie auch scheinen mag, deutete schon an, mit Caesar einen Consul zu haben, der vor
Veränderungen nicht zurückschrecken würde.
3. Das Ackergesetz Caesars
Plutarch umschreibt Caesars erste Amtshandlungen folgendermaßen: "...aber kaum
war er im Amt, als er Gesetzesvorlagen einbrachte, die nicht zu einem Konsul, sondern eher
zu dem allerdreistesten Volkstribunen paßten." 5
Das erste große Gesetzvorhaben Caesars, das Ackergesetz, stand in einer langen popularen
Tradition. Schon 133 hatte der Volkstribun Tiberius Gracchus und 123Gaius Gracchus ein
Gesetz erlassen, das u.a. die Verteilung der Gemeindeäcker an besitzlose Römer vorsah. 6Tiberius und Gaius Gracchus wurden von ihren Gegnern ermordet
und ihre Gesetze rückgängig gemacht, doch die Forderung nach einer Landneuverteilung
blieb die restliche Zeit der römischen Republik bis hin zu Caesars Consulatszeit ein
Politikum.
Wohl in den ersten Tagen des Jahres 59 7 brachte
Caesar seinen Gesetzentwurf in den Senat ein. Das Gesetz sah vor, einerseits durch die
Aufteilung der sich noch im Gemeindebesitz befindenden Ackerflächen (außer der
Kampaniens) und andererseits durch den Aufkauf von Privatland, finanziert durch die
Beutegelder Pompeius, Land zu beschaffen. Auf diesem so erworbenen Land sollten dann
vorrangig die Veteranen des Pompeius angesiedelt werden. Diese warteten schon seit 64 auf
die ihnen nach dem Sieg über Mithridates versprochenen Ländereien. Der Rest des Landes
sollte an bedürftige Römer vergeben werden.
Als Caesar sein Gesetz im Senat vorstellte und verkündete, er wolle auf jeden
Änderungsvorschlag eingehen, gab es nur einen wesentlichen Einwand, der in der
Deutlichkeit aber von keinem Senator ausgesprochen wurde: Pompeius würde durch die
Saturierung seiner Veteranen wesentlich mächtiger werden.
Gewiß, es gab energischen Widerspruch von Bibulus und von seinen befreundeten Senatoren.
Da sie aber den Kernpunkt ihrer Bedenken nicht auszusprechen wagten, hatten sie auch nicht
viel gegen den meisterhaft abgefaßten und durchdachten Gesetzvorschlag vorzubringen. 8 Schließlich stand Cato auf und setzte zu einer seiner
berüchtigten Dauerreden an, deren Grundthese lautete, nichts solle im Staate verändert
werden. Bei Sonnenuntergang waren die Senatssitzungen zu beenden und Cato legte es
offenkundig darauf an, die restliche Redezeit des Tages zu verbrauchen. Als Caesar dies
merkte, war seine Geduld mit einem Schlag am Ende. Er ließ Cato verhaften und ins
Gefängnis werfen. Ob Caesar hier plötzlich klar geworden war, daß seine großen
politischen Pläne nicht durch Geduld und Rücksichtnahme auf alte Tradition zu
verwirklichen waren oder, ob er sowieso nicht vorhatte, sein Gesetz von anderen
mitgestalten zu lassen und hier nun einfach die Maske fallen ließ, bleibt dahingestellt.
Als Cato abgeführt wurde, verließen auch eine Reihe weiterer Senatoren den Saal. Einer
der Senatoren kommentierte seinen Protest mit den Worten : "Ich sitze lieber mit Cato
im Gefängnis als mit Caesar im Senat!". 9 Darauf
hin ließ Caesar Cato wieder frei und löste die Senatssitzung auf. Er war jetzt nicht
mehr gewillt die Senatsmehrheit für sein Gesetz zu erlangen. Es trat nun vielmehr sein
Alternativplan in Kraft: Pompeius ließ seine Veteranen nach Rom kommen, die dort unter
dem Kommando des mit Caesar verbündeten Volkstribunen Vatinius die Straßen
terrorisierten. In einer Volksversammlung stellte Caesar seinen Kollegen Bibulus zur Rede,
was er gegen das Ackergesetz einzuwenden hatte. Als dieser wiederholt antwortete, es solle
in seinem Amtsjahr nichts geneuert werden, wendete sich Caesar an das Volk, es werde das
Gesetz bekommen, wenn nur Bibulus einwilligte. Dieser antwortete nur: "Ihr werdet
das Gesetz in diesem Jahr nicht bekommen, auch wenn ihr es allesamt wollt!" 10In einer weiteren Volksversammlung ließ Vatinius Bibulus
verhaften und veranstaltete bei seiner Abführung einen regelrechten Spießrutenlauf durch
die johlende Menge. Caesar wendete sich an das Volk und befragte Pompeius und Crassus
öffentlich, was für die wohlverdiente Landversorgung der tapferen Soldaten des Pompeius
spräche, und was Pompeius zu tun gedächte, wenn die Gegner des Gesetzes Gewalt anwenden
würden. Pompeius antwortete "er wolle gegen die Schwerter mit einem Schwert
gerüstet kommen und auch noch einen Schild mitbringen" 11
Diese Äußerung Pompeius war für ihn selbst revolutionär, da er stets auf Vorsicht und
Zurückhaltung bedacht war. Für Caesar war diese Loyalitätsbekundung Pompeius von
großer Wichtigkeit, denn für die Durchsetzung der gemeinsamen Interessen des Triumvirats
mußte klar sein, daß Pompeius ihn deckte.
Das Ackergesetz sollte nun von der Volksversammlung verabschiedet werden. Caesars
Anhänger belagerten in der Nacht vor der Abstimmung das Forum. Am nächsten Morgen hatte
Bibulus und drei Volkstribune alle Mühe, sich zum Castorentempel durchzukämpfen, von wo
aus Caesar die Abstimmung leitete. Sie kamen zu spät, um ihren Einspruch (Intercession)
gegen das Gesetz vorzubringen. Den Liktoren Bibulus wurden die Rutenbündel zerbrochen und
er selber mit einem Korb voll Mist überschüttet und mußte die Flucht ergreifen. Als am
nächsten Tag der Senat unter der Leitung von Bibulus tagte, beklagte er die unerhörten
Gewalttaten12. Aktiv gegen Caesar und seine
Gefolgschaft vorzugehen, insbesondere ein senatus consultum ultimum zu
beschließen, war aussichtslos, da die Mehrheit des Volkes hinter Caesar zu stehen schien
und so nicht gegen ihn zu mobilisieren war. Das Ackergesetz war, da eine Intercession
nicht erfolgen konnte, gültig. Eine Rückgängigmachung war nicht möglich, da die
gesetzlichen Grundlagen für so einen Schritt fehlten. Caesars Gegner waren gezwungen,
eine neue Phase des Widerstands gegen Caesar einzuleiten.
4. Der Boykott der Politik
Die neue Taktik der Caesargegner bestand darin, die eigene Ohnmacht offensichtlich zu
machen. Man wollte damit demonstrieren, daß in Rom die alte Ordnung nicht mehr herrschte,
man sich nicht mehr sicher sein konnte: Bibulus blieb fortan in seinem Haus. Drei der
Volkstribune legten ihr Amt nieder. Die Mehrheit der Senatoren, auch der sonst so
pflichtbewußte Cato, blieben den Sitzungen fern. Die eigene Handlungsunfähigkeit wurde
geradezu inszeniert, um in der Bevölkerung Empörung über die Zustände zu erwecken und
Caesar die Sympathie in der Öffentlichkeit zu nehmen. Denn die alte Ordnung war ein
empfindliches Thema im römischen Bewußtsein. War sie nicht mehr gegeben, war alles
dahin. Die Form war ausschlaggebend, sie mußte unter allen Umständen gewahrt bleiben. So
zum Beispiel bei den Auspicien: Es war nicht ausschlaggebend, daß es wirklich geblitzt
hatte; wichtig war, daß ein Blitz gemeldet wurde13.
Diesen Sachverhalt nützte Bibulus nun aus: Aus seinem Haus meldete er jeden Tag, an dem
Caesar ein Gesetz zur Abstimmung vor den "Restsenat" brachte, daß es am Morgen
geblitzt hatte - er legte seine Obnuntion gegen die caesarischen Gesetze ein, nicht ,wie
üblich, seine Intercession. Caesar, der sich durch diese Maßnahmen Bibulus wenig
beeindruckt zeigte und trotz der Blitzmeldung Gesetze beschließen ließ, war dadurch in
eine ganz andere Qualität der Illegalität abgerutscht: Er handelte nun nicht mehr gegen
die Verfassung, sondern gegen die Götter. Dies nahm Caesar selbstbewußt zur Kenntnis und
brachte trotz allem das weitere, im Triumvirat ausgemachte Gesetzgebungsprogramm, durch.
5. Die Durchsetzung der Interessen des Triumvirats
Bis Anfang April setzte Caesar, quasi im Alleingang, mit dem "Restsenat"
folgende Gesetze durch:
-Pompeius Verfügungen im Osten wurden ratifiziert
-Die Steuerpächter Asiens erhielten Pachtnachlaß um ein Drittel
- Ptolemaios XIII. wurde auf Wunsch Pompeius zum ägyptischen König ernannt.14
- Das für Caesar wichtigste Gesetz war die Lex Vatinia: Hierdurch erhielt Caesar
für die Zeit nach seinem Consulat die Provinzen Gallia Cisalpina und Illyrien (mit dem
dalmatinischen Küstenstreifen) auf fünf Jahre zugesprochen. Nachdem Caesar so vielfach
gegen geltendes Recht verstoßen hatte, war es für ihn wichtig, nach seinem Consulat
nicht belangt werden zu können. In einer Provinz Krieg zu führen und als ruhmreicher
Sieger nach Rom zurüchzukehren, stellte die einzige Möglichkeit hierzu dar.
Die Stimmung im Volk war zu diesem Zeitpunkt Caesar nicht mehr ganz so zugetan, wie am
Amtsantritt Caesars. Denn auch in der öffentlichen Meinung regierte Caesar nun in einer
Alleinherrschaft. Der Spruch ging um, man lebe nun nicht im Jahre der Consuln Caesar und
Bibulus, sondern im Jahre der Consuln Julius und Caesar. 15
Hierdurch vielleicht in Panik geraten, ließ sich Caesar zu einer Intrige gegen einen
seiner energischsten Widersacher hinreißen: Cicero. Dieser hatte sich in einer
Prozeßrede offen über die politischen Zustände beklagt. Caesar ließ nun in einem nicht
form- und fristgerechten Adoptionsverfahren den charakterlich völlig unberechenbaren
Erzfeind Ciceros, Puplius Clodius Pulcher vom Patriciat zur Plebs überführen, damit
dieser sich um das Amt des Volkstribun bewerben könnte, und nach seiner Wahl Cicero einen
Prozeß machen könne. Pompeius war über diese Intrige derart entsetzt, denn er hatte
viel Respekt vor Cicero, daß er Clodius aufsuchte und sich von ihm das Versprechen geben
ließ, nichts gegen Cicero zu unternehmen. Als dann Clodius, der seine eigene politische
Karriere vorran treiben wollte, plante, als Volkstribun nun die Gesetze Caesars zu
bekämpfen, stellte sich Pompeius voll und ganz auf Caesars Seite und heiratete
schließlich Caesars Tochter Julia, um die neue Bindung an Caesar zu besiegeln.
Bei neuerlichen Verhandlungen im Restsenat sicherte sich Caesar, vor allem mit der
Unterstützung seines Schwiegervaters Piso, die Provinz Gallia Transalpina, die für
Caesars pläne günstiger war, da dort leichter ein Krieg auszulösen war als in Illyrien.
16
Cato fluchte über diesen "Kuhhandel mit Töchtern und Provinzen"17
6. Der Kompromißvorschlag an Caesar
Im Juni mehrten sich die Anzeichen der Unzufriedenheit über Caesars Regiment. Zum
täglichen Terror durch Vatinius Banden kam hinzu, daß Caesar nichts weiteres
veranstaltet hatte, was dem Volk zu gute gekommen wäre. Es gab keine neuen
Getreidegesetze und keine Spiele. Cicero schreibt über die Stimmung in Rom:
"..niemand ist einverstanden mit dem, was vorgegangen ist, alles jammert, ist
empört; man ist sich völlig einig, spricht es offen aus und schimpft schon ganz
ungeniert;.."18 Die Opposition zu Caesar erhält
immer mehr Zulauf. Bibulus läßt die Konsulatswahlen von Juli auf Oktober verschieben,
wahrscheinlich um Zeit zu gewinnen und geeignete Männer für das Amt zu finden. Bibulus
wußte aber, daß es nicht ohne weiteres möglich sei, Caesars Gesetze im nächste Jahr zu
annullieren. Zu weit war beispielsweise die Landverteilung schon fortgeschritten. So kamen
die Gegner auf die Idee, Caesar einen Kompromißvorschlag zu unterbreiten: Alle
beschlossenen Gesetze sollten gültig bleiben, jedoch sollten sie noch einmal unter
Beachtung der Auspicien dem Senat zur Abstimmung vorgelegt werden. Caesar sollte straffrei
ausgehen. Die Gegner nahmen in Kauf, alle für sie ungünstigen Beschlüsse hinzunehmen,
wenn Caesar durch die Neuabstimmung anerkannte, daß er unrechtens gehandelt hatte. Hier
zeigt sich wieder einmal deutlich, wie wichtig die Form in der römischen Politik war und
wie unwichtig dagegen der Inhalt. Ein paradoxer Zustand, den Caesar durch sein Handeln
enttarnt hatte. Er war nicht gewillt sich unter so eine Regel zu stellen, die
offensichtlich eine Farce war. Er lehnte ab.
Da Caesar nun in starke Bedrängnis geraten war, beauftragte er den chronischen
Denunzianten Lucius Vettius, eine Intrige gegen seinen leidenschaftlichsten Opponenten
Curio zu spinnen. Als dieses entlarvt wurde, ließ Caesar Vettius im Gefängnis umbringen.
Offiziell war es ein Selbstmord.
7. Änderung des Repetundengesetz
Etwa im August 19 brachte Caesar dann die Änderung
des Repetundengesetzes heraus, das die Provinzverwaltung zwar nicht neu, aber strenger
regelte: Nicht nur Imperiumsträger waren nun anklagbar, auch Verwaltungsbeamte
unterstanden von nun ab den Repetundengerichten.20
Dieses Gesetz stellt eine große politische Leistung dar, denn es blieb die ganze
Römische Kaiserzeit hindurch in Kraft. Auch wirft es ein anderes Licht auf Caesar: Hier
zeigt sich, daß er nicht nur an seine eigene Machtvergrößerung dachte, ihm lag
offensichtlich auch etwas daran, daß der römischen Staat gedeihen würde.
Als im Oktober dann die Wahlen zum Consulat stattfanden, gelang es Caesar auf eine nicht
bekannte Weise, zwei befreundete Kandidaten, nämlich Lucius Calpurnius Piso-sein
Schwiegervater und Aulus Gabinius, ein Verbündeter Pompeius, ins Amt wählen zu lassen.
Caesar selbst begab sich nach Ablauf seines Amtes in seine Provinz Gallia Transalpina, er
war nun für die römische Justiz nicht mehr zu greifen.
8. Schlußbetrachtung
Das Jahr 59 war mit Julius Caesar als Consul ein einschneidendes Jahr für die Römische
Republik, viele behaupten, es sei ihr Ende gewesen 21.
Das wirklich Phänomenale an der Amtszeit Caesars war, daß in ihr der Senat als letzte
und oberste Instanz des Staatswesens ausgeschaltet wurde und Caesar trotz der ständigen
Obstruktionen seines Kollegen und der Exilsenatoren sein umfangreiches
Gesetzgebungsprogramm, gewissermaßen am Senat vorbei, durchbrachte. Das war bisher
einmalig in der Geschichte Roms. Überhaupt war es Caesar zu eigen, in allen Handlungen
ganz und gar unüblich vorzugehen. Er war kein erklärter Gegner der alten Ordnung, er
durchbrach sie nur, wo sie ihm mit ihrer Starrheit im Wege stand. Wie man sieht gab es ja
für die alte Ordnung keine weitere Rechtfertigung als die, daß es schon immer so gewesen
ist und nichts geneuert werden sollte. Seit der Zeit der Gracchen war diese Sturheit, wie
sie im gesamten römischen Vorgehen zu finden ist, der entschiedenste Faktor dafür, daß
dringend nötige Reformen ausblieben. Caesar hat die Hohlheit der alten Prinzipien
abgeklopft und ihre Widersprüche Tage befördert. Letztendlich setzte er sich nur über
das hinweg, was keinen richtigen Bestand mehr hatte.
Literaturverzeichnis
Quellen:
Gaius Suetonius Tranquillus: Leben der Caesaren. Übersetzt und herausgegeben von André Lambert. 3.Auflage München 1980
Plutarch: Alexander - Caesar. Übersetzt und herausgegeben von Marion Giebel. Bibliographisch ergänzte Ausgabe Stuttgart 1990
Literatur:
Gesche, Helga: Caesar. Erträge der Forschung. Darmstadt 1976
Jehne, Martin: Caesar. München 1997
Meier Christian: Die Ohnmacht des allmächtigen Dictators Caesar. Frankfurt am Main 1980
Meier, Christian: Caesar. Berlin 1982. 2. Auflage München 1986
1 Siehe Sueton: Leben der Caesaren.Caesar 19.1
2 Meier Christian: Caesar. Berlin 1982. 2. Auflage München 1986 S. 256 f
3 Ebda Meier. S.257f
4 Sueton: Leben der Caesaren.Caesar, 20.1
5 Plutarch: Caesar. 14.2
6 Flach, D.: Die Ackergesetzgebung im Zeitalter der römischen Revolution. In: HZ 217 (1973) S.265-307
7 Die genaue Datierung des Ackergesetzes (Lex Juliae agrariae) war in der Forschung lange Zeit umstritten. Eine Zusammenfassung des Datierungsstreits, vorallem zwischen Christian Meier und L.R.Taylor, findet sich bei Gesche, Helga: Caesar. Darmstadt 1976 S.46ff
8 Meier, Christian: Caesar. 2.Auflage München 1986. S. 259f
9 Ebda Meier. S.262
10 Ebda Meier. S.262
11 Plutarch: Caesar. 14.1
12 Sueton: Leben der Caesaren. Caesar. 20.2
13 Siehe Meier, Christian: Caesar. 2.Auflage München 1986. S.256f
14 Ebda Meier. S.266
15 Sueton. Caesar. 20.3
16 Sueton: Caesar. 22.1
17 Meier, Christian: Caesar. 2.Auflage München 1986. S.270
18 Zitiert nach ebda Meier. S.271
19 Über die Genaue Datierung siehe: Oost, St. J.: The date of the Lex Iulia de repetundis, AJPh 77 (1956) S.19-28
20 Gesche, Helga: Caesar. Darmstadt 1976. S.52
21 Siehe z.B Smith. R.E: The significance of Caesar`s consulship in 59 B.C. In: Phoenix 18 (1964) S.303-313
Arbeit zitieren:
Christian Schaaf, 1998, Cäsars Consulat 59 v.Chr., München, GRIN Verlag GmbH
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