Der RGW als Integrationsmodell von Zentralplanwirtschaften


Seminararbeit, 1994

32 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Die Entstehung und die Entwicklung des RGW

3. Wie funktionierte der RGW?
3.1. Ziele und Aufgaben
3.2. Organe
3.3. Willensbildung

4. Die Grundlagen der Integration
4.1. Plankoordinierung und gemeinsame Planung
4.1.1. Die Plankoordinierung
4.1.2. Gemeinsame Planung
4.2. Der Intrablockhandel
4.3. Die Industriepolitik
4.4. Die Investitionspolitik
4.5. Gegenseitige Konsultationen

5. Probleme der Integration
5.1. Währungs- und Preisbildungsprobleme
5.2. Die nationalen Interessen
5.3. Die Ungleichverteilung desökonomischen Leistungspotentials
5.4. Der organisatorische Rahmen des RGW

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

"Wir hatten den falschen Weg beschritten."1 Miklos Nemeth, 1990 ungarischer Ministerpräsident, sprach auf der zweitägigen Tagung des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW2 ) in Sofia im Januar 1990 das aus, was viele, vor allem die damaligen "Reformtreiber-Länder" wie z.B. Polen, die CSSR und Ungarn dachten. Dabei wollten die RGW-Partner knapp 20 Jahre zuvor ein durchaus anspruchsvolles Ziel erreichen, denn das 1971 verabschiedete Komplexprogramm forderte ausdrücklich eine weitere Vertiefung der sozialistischen Integration.

Doch was war unter dem Integrationsbegriff in der theoretischen Diskussion im RGW zu verstehen? Zunächst einmal heißt "Integration" die Vereinigung einzelner Bestandteile zu einem Ganzen, zu einer neuen Qualität. Aber welche Elemente sollten zu einer neuen Einheit vereinigt werden? Folgt man dem Komplexprogramm von 1971, so muß diesbezüglich von vornherein eine wesentliche Einschränkung vorgenommen werden: Trotz Betonung der politischen Bedeutung wird der Terminus "Integration" in den Normativdokumenten ("sozialistische ökonomische Integration") stets auf den wirtschaftlichen Bereich eingegrenzt - auch wenn gelegentlich weitergehende Perspektiven erwähnt werden. Folglich handelte es sich beim RGW zunächst um eine internationale Wirtschaftsintegration; d.h. einzelne Bestandteile unterschiedlicher nationaler Volkswirtschaften sollten bis zu einem gewissen Grad zu einem einheitlichen Ganzen verbunden werden.3

Die vorliegende Arbeit wird sich zunächst in groben Zügen mit der geschichtlichen Entwicklung des RGW beschäftigen, danach soll die Funktionsweise des Rates kurz erläutert werden. Im Hauptteil geht es um die Grundlagen der Integration sowie um wesentliche Integrationshemmnisse.

2. Die Entstehung und die Entwicklung des RGW

Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Bulgarien, Polen, Rumänien, Ungarn, die CSSR sowie die Sowjetunion waren Gründungsmitglieder. Albanien trat einen Monat später bei, die DDR wurde im September 1950 Vollmitglied.über die Gründungsmotive besteht grundsätzlich keine Einigkeit, es ist jedoch unbestritten, daß politische vor den wirtschaftlichen Motiven Vorrang hatten, denn der Rat sollte vor allem verhindern, daß sich die CSSR, Polen oder Ungarn am von den USA angebotenen Marshallplan beteiligten.

Glaubt man dem Gründungskommuniqué, so waren auch wirtschaftliche Gründe mit im Spiel: "Dieser Rat wird sich aus gleichberechtigten Vertretern aller an der Konferenz beteiligten Länder zusammensetzen. Seine Aufgaben werden im Austausch von wirtschaftlichen Erfahrungen, Gewährung gegenseitiger technischer Hilfe und gegenseitiger Unterstützung beim Austausch von Rohstoffen, Nahrungsmitteln, Maschinen und Ausrüstungsgegenständen usw. bestehen."4 Damals war der RGW für viele Beobachter höchstens eine Propagandaveranstaltung, faktische politische oder wirtschaftliche Bedeutung wurde stark angezweifelt. Nach der konstituierenden Sitzung des RGW in Moskau (April 1949) und der Annahme des sogenannten "Sofioter Prinzips"5 kam die Arbeit jedoch fast vollkommen zum erliegen. Erklären läßt sich dieser Umstand vor allem mit dem Korea-Krieg und der Tatsache, daß der Sowjetunion zunächst die ökonomischen Mittel zur Hilfeleistung für die osteuropäischen Länder fehlten. Ferner war der Wille zum gemeinsamen wirtschaftlichen Handeln insgesamt noch nicht sehr ausgeprägt.6

Erst Anfang 1954 nahm der RGW seine Tätigkeiten wieder auf - für viele war dies der eigentliche Beginn der Organisation. Zwass bezeichnet Chruschtschow als "Hauptarchitekten des RGW", da Chruschtschow am 26. März 1954 -bereits ein Jahr nach Stalins Tod- mit den Belebungsinitiativen des COMECON begann.7 So verpflichtete die IV. Ratstagung die teilnehmenden Länder "[...] fortschrittliche Zusammenarbeitsformen in Angriff zu nehmen, von indirekter Arbeitsteilung -durch Austausch von Gütern im Außenhandel- zu Verflechtungen im Produktionsprozeß, in Form von industriellen Kooperationen und Spezialisierungen,überzugehen."8

1957 wurden erstmals "Ständige Kommissionen" ins Leben gerufen, die später zu Hauptorganen des RGW anvancierten, 1959 verabschiedete man in Sofia das erste Statut der Gemeinschaft. Darin wurden Ziele, Prinzipien, Funktionen, Vollmachten des Rates und die Frage seiner Mitgliedschaft geregelt.9

Eine wichtige Rolle spielte auch das Jahr 1962. Der Vorschlag des sowjetischen Parteichefs Chruschtschow, im RGW eineüberstaatliche, gemeinschaftliche Wirtschaftsplanung durchzuführen, scheiterte am offenen Widerstand Rumäniens, mit den verabschiedeten "Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung" wurde der RGW jedoch weiterentwickelt. Ferner erfuhr das COMECON durch Beitritt der Mongolei zum ersten Mal eine Erweiterungüber Europa hinaus. Dagegen machte Albanien aus politischen Gründen keinen Gebrauch mehr von seiner Mitgliedschaft.10

Als Reaktion auf die ersten Erfolge der EWG, verabschiedete man im Juli 1971 das "Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW". Hiermit wurden Wege und Zielsetzungen für die nächsten 15 bis 20 Jahre beschrieben. Das Programm sah vor, die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit der RGW-Mitgliedsländer zu vertiefen und die "Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration" zu forcieren. Man zielte also auf eine "echte Integration".11 /12

Mit Änderung der RGW-Satzung im Jahre 1974 erhielt die Gemeinschaft erstmals das Recht, mit anderen Ländern oder Organisationen Verträge abzuschließen. Seit 1973 bemühte sich der RGW auch um offizielle Kontakte zur EG, doch mehrere Verhandlungsrunden blieben erfolglos. Nach dem sowjetischen Einmarsch in Afghanistan wurden sie sogar abgebrochen.

Auf dem vom 12. bis 14. Juni 1984 in Moskau abgehaltenen Wirtschaftsgipfel -er bedurfte einer fast vierjährigen Anlaufzeit- wurden vor allem Fragen der Energieversorgung verhandelt. Weiterhin verabredete man eine enge Zusammenarbeit im sogenannten Agrar- Industrie-Komplex, um nicht mehr so stark von Getreideimporten aus dem Westen abhängig zu sein. Ferner verlautete, daß künftig die "Koordinierung der Volkswirtschaftspläne das Hauptinstrument der Abstimmung der Wirtschaftspolitik"13 sein werde.14 Darüber hinaus begann man auf der Wirtschaftskonferenz von 1984 mit der Ausarbeitung des "Komplexprogramms des wissenschaftlich-technischen Fortschritts der Mitgliedsländer bis zum Jahr 2000", das 1985 auf der 41. (außerordentlichen) Tagung des RGW auch angenommen wurde. Da die Defizite besonders bei der Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung offen sichtbar waren, sah das Programm die Elektronisierung der Volkswirtschaften vor. Daneben wollte man die Automatisierung der Massenproduktion, den Ausbau der Kernenergie, die Entwicklung neuer Werkstoffe und die Förderung der Biotechnologie erreichen.

Die seit 1985 neue sowjetische Führung unter Generalsekretär Gorbatschow erkannte die beschränkte Realisierbarkeit der 1971 sehr weitgesteckten Integrationsvorhaben. Für Gorbatschow wurde zur Gewißheit, daß es mittels einerüberstaatlichen Exekutive schwer möglich war, einen kollektiven Wirtschaftsplan zur Erfüllung zu bringen - er versuchte vielmehr die RGW-Kleinstaaten an die Umstrukturierungsmaßnahmen der UdSSR anzuschließen. "Es ist höchste Zeit, die Erzeugung derjenigen Güter einzustellen, die dem Weltniveau nicht mehr entsprechen"15, war sogar aus dem Munde des damals 80jährigen sowjetischen Regierungschefs Nikolai Tichonow zu hören.16

Doch der wirtschaftliche Rückstand der COMECON-Staaten war nicht mehr zu kaschieren. Mit den Revolutionen der Völker Osteuropas 1989 begann dann das schnelle Ende des RGW. Auf dem im Januar 1990 abgehaltenen Sondergipfel brachen die nun gegensätzlichen Interessen offen auf: Das Reformtempo sowie der sowjetische Vorschlag, die Warenlieferungen schon ab 1991 in Hartwährungen zu bezahlen, waren heftig umstritten. Besonders letzteres stieß auf heftigen Widerstand der hochverschuldeten und mit wenig Devisen ausgestatteten Partner.17 Man setzte eine Kommission ein, die einen radikalen Reformplan für den RGW ausarbeiten sollte. Doch zu einem "neuen RGW" kam es nicht mehr - in einer 15minütigen Sitzung setzten die verbliebenen neun Regierungsvertreter am 28. Juni 1991 in Budapest -gut 42 Jahre nach der Gründung- ihre Unterschrift unter die beiden Auflösungsprotokolle.18

3. Wie funktionierte der RGW?

3.1. Ziele und Aufgaben

Wie jede andere Wirtschaftsorganisation, so hat auch der RGW seinen sachlichen Zuständigkeitsbereich auf die Erreichung bestimmter, vertraglich festgehaltener Ziele ausgerichtet. Jedoch sind sie im RGW-Statut (Art. 1, Ziff. 1) und in der dazugehörigen Präambel nur sehr vage umschrieben. Das strategische Endziel der "sozialistischen Integration" ist aber weder im Statut noch im Komplexprogramm von 1971 definiert worden.

Einige sehr allgemein gehaltene Zielsetzungen -vor allem wirtschaftlicher Art- sind in der bereits angesprochenen Präambel des RGW-Statuts formuliert. So soll "...die wirtschaftliche Zusammenarbeit...zur rationellsten Entwicklung der Volkswirtschaft, zur Hebung des Lebensstandards der Bevölkerung und zur Festigung der Einheit und Geschlossenheit..."19 der Mitgliedsländer führen. Weiter unten wird gefordert, "die Wirtschaftsbeziehungen zu allen Ländern unabhängig von ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung auf der Grundlage der Gleichheit, des gegenseitigen Vorteils und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten zu entwickeln".20 Aus Art. 1, Ziff. 1 des Statuts geht hervor, daß der RGW hauptsächlich die Angleichung des ökonomischen Entwicklungsniveaus der Mitgliedsländer und die Hebung des Wohlstandes ihrer Bürger erreichen soll.

Das Komplexprogramm von 1971 nennt noch weitere Ziele, die im Zuge des Prozesses der "internationalen sozialistischen Arbeitsteilung" angestrebt werden. Aufgeführt ist u.a. ein beschleunigtes Wirtschaftswachstum, eine erhöhte Verteidigungsfähigkeit, ein höherer und stabilerer Intrablockhandel, die Deckung des wachsenden Bedarfs der Volkswirtschaft der Länder an Brennstoffen, Energie sowie Rohstoffen und Konsumgütern. Interpretationsbedürftig ist jedoch ihre zeitliche und sachliche Priorität. Außerdem bleibt auch hier ungeklärt, wer an wen zur Erreichung eines einheitlichen Entwicklungsniveaus gemeinschaftliche Entwicklungshilfe zu leisten hat.21

Da die Zielsetzungen sehr allgemein umschreiben waren, ergab sich folglich auch ein breit gefächertes Aufgabenfeld für den RGW:22

- Koordinierung der nationalen Wirtschaftspläne
- Spezialisierung und Koordinierung der Produktion von Industrie und Landwirtschaft
- Erweiterung der Rohstoff- und Energiebasis im gesamten COMECON-Bereich
- Förderung der verkehrstechnischen Einrichtungen
- Errichtung von gemeinsamen Industrieanlagen und Forschungszentren
- Ausbau des Austausches technischer und wissenschaftlicher Informationen
- Erweiterung des Außenhandels
- Einräumung von langfristigen Krediten

3.2. Organe

Bereits im auf der XII. Ratstagung (14. Dezember 1959) verabschiedeten RGW-Statut (korrigiert durch Beschlüsse der XVI., XVII. und XXVIII. Tagung) wurde die grundlegende Organisationsstruktur festgelegt. Hauptglieder der Organisation waren die Ratstagung, das Exekutivkomitee, die Komitees des RGW, die Ständigen Kommissionensowie das RGWSekretariat, das seinen Sitz in Moskau hatte.23

Oberstes Organ war die Ratstagung, sie sich aus den von den Mitgliedsländern bestimmten Delegationen zusammensetzte. An der Spitze dieser Delegationen stand der jeweilige Ministerpräsident oder sein Vize. Ordentliche Ratstagungen fanden einmal im Jahr abwechselnd in den verschiedenen Hauptstädten statt, den Vorsitz führte derjenige Delegationsleiter, in dessen Land die Tagung abgehalten wurde.

Das Exekutivkomitee beaufsichtigte alle nachgegliederten Organe (Komitees, Ständige Kommissionen, Sekretariat) und galt allgemein als wichtigstes Vollzugsorgan des RGW. Seine Sitzungen fanden im Normalfall einmal im Quartal statt. Das Exekutivkomitee setzte sich aus den Stellvertretern der Regierungschefs aller Mitgliedsstaaten zusammen und kontrollierte alle Verpflichtungen, die die RGW-Länder verbindlichübernommen hatten. Daneben leitete es die Arbeit zur Koordinierung der einzelnen Pläne sowie zur Spezialisierung und Kooperation. Um Probleme, die auf dem Gebiet der wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit entstanden, zu beseitigen, wurden von der Ratstagung Komitees des Rates eingesetzt. Dabei hatten die Komitees für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planung, der materiellen Versorgung und für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit das Recht, sogenannte Arbeitsorgane zu bilden, um Fragen ihres Zuständigkeitsbereichs zur Behandlung vorzubereiten und Konferenzen sowie Beratungen zu veranlassen. Ständige Kommissionen wurden gebildet, um vor allem die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen der COMECON-Länder zu forcieren, und um die mehrseitige wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Kooperation der RGW- Staaten auf den verschiedenen Feldern der jeweiligen Volkswirtschaften zu organisieren. 1988 gab es 23 Ständige Kommissionen, die in Branchen- und Problemkommissionen unterteilt waren. Ihre Sitze befanden sich in jenem Mitgliedsland, das an ihren Tätigkeiten ein besonderes Interesse hatte. Vorsitzender einen Ständigen Kommission war derjenige Fachminister, in dessen Land ihr Sitz war. Das Sekretariat war ein ständiges Organ des RGW und führte hauptsächlich die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Es setzte sich aus dem Sekretär des Rates (1988 der Sowjetrusse Wjatscheslaw Sytschow), seinen Stellvertretern aus den Kleinländern des RGW, sowie dem 650köpfigen Personal zusammen.

Neben den zwischenstaatlichen spezialisierten Instituten (für Forschung zuständig) und den RGW-Produktions- und Handelsunternehmen (sie koordinierten Austausch und Produktion in wichtigen Produktionsbereichen), existierten mit der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) innerhalb des RGW zwei Kreditinstitute, die mit Hilfe einer künstlichen Währung (Transferabler Rubel) die Voraussetzung für ein funktionsfähiges Kreditsystem schaffen und somit denübergang vom bilateralen zum multilateralen Außenhandel ermöglichen sollten.24

3.3. Willensbildung

Als Organisation verfügte der RGW nurüber sehr eingeschränkte Kompetenzen. So konnten die Organe nur unverbindliche Empfehlungen beschließen, das Sekretariat durfte nicht einmal dies. Auch kannte der RGW -im Unterschied zur heutigen EU- keine internationale Gerichtsbarkeit, was zur Folge hatte, daß Auslegung und Anwendung der ohnehin sehr allgemein gehaltenen Ratsdokumente von den nationalen Institutionen abhingen. Ferner verfügte jeder Mitgliedsstaat, egal welcher Größe, nach dem "Prinzip der Gleichberechtigung" in allen Organen oder Organisationen jeweilsüber nur eine Stimme (EU: Stimmengewichtung). Es läßt sich daher sagen, daß nicht die Satzung, sondern die ökonomisch-militärische Stärke der UdSSR ihr eine vorherrschende Rolle innerhalb des RGW verschaffte.

Noch gravierender zeigte sich die Dominanz der nationalen gegenüber den Gemeinschaftsinteressen beim praktizierten Modus der Willensbildung, denn nach dem Grundprinzip der RGW-Verfassung mußten alle Empfehlungen einstimmig verabschiedet werden. Erst danach wurden die bestätigten Empfehlungen dann auf Grundlage von zwischenstaatlichen (bilateralen oder multilateralen) Abkommen oder Verträgen realisiert. Damit unter diesen Bedingungenüberhaupt eine Zusammenarbeit möglich war, entschied man sich nach langen Diskussionen um eine Supranationalität im Jahre 1967 für die Vereinbarung, daß das Einstimmigkeitsprinzip von nun an nur noch für die jeweils "interessierten" Mitglieder gilt: "Dieses Prinzip besagt in seiner heutigen Ausgestaltung, daß jedes Comecon-Mitglied, daß an einem bestimmten, zur Entscheidung anstehenden Problem interessiert ist, mit einer Stimme an der Entscheidung mitwirkt und keine Entscheidung gegen die Stimme eines interessierten Landes getroffen werden kann. Es besagt aber auch, daß ein >>nicht interessiertes<< Land andere interessierte Staaten nicht daran hindern kann, die von ihnen gewollten Entscheidungen zu treffen."25 Diese Quasi-Einstimmigkeit galt für alle Institutionen des RGW. Ein Versuch, das Einstimmigkeitsprinzip wenigstens in einem Randbereich zu brechen, zeigte das Statut der bereits angesprochenen Internationalen Investitionsbank. Zwar mußten Bankbeschlüsse zu "grundlegenden Fragen" weiter einstimmig gefaßt werden, alleübrigen Entscheidungen erforderten dagegen nur die qualifizierte Mehrheit.26

4. Die Grundlagen der Integration

4.1. Plankoordinierung und gemeinsame Planung

Ein Integrationsziel des RGW bestand darin, durch Erweiterung der Wirtschaftsräume die Sektoral-, die Betriebsgrößen- und Produktionsstruktur der einzelnen Volkswirtschaften zu verbessern, um die gesamte volkswirtschaftliche Produktivitätüber das Niveau der Nationalstaaten hinaus zu steigern. Wie in der damaligen EG setzte man auch hier am Koordinationsmechanismus an. Natürlich handelte es sich dabei nicht um einen marktwirtschaftlichen Koordinationsprozeß - man versuchte vielmehr auf dem Gebiet der Planung zusammenzuarbeiten.27

Neben politischen und ideologischen Zielsetzungen der zwischenstaatlichen Planung (blockinterne Kontrollfunktion,überflügelung des kapitalistischen Weltsystems) gab es auch Zielsetzungen ökonomischer Natur. Z.B.: Hebung des allgemeinen Wohlstandes, Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Angleichung des Entwicklungsniveaus der RGW-Staaten.28 Im folgenden sollen beide Elemente der Planzusammenarbeit, nämlich die Koordinierung und die gemeinsame Planung kurz beleuchtet werden.

4.1.1. Die Plankoordinierung

Aus dem Komplexprogramm von 1971 geht hervor, daß alle RGW-Mitgliedsländer die Koordinierung der einzelnen Volkswirtschaftspläne als "Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und der Vertiefung der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung"29 betrachteten. Dabei ging es vor allem darum, die nationalen Wirtschaftspolitiken in der Art aufeinander abzustimmen, daß von der ökonomischen Entwicklung in den einzelnen Staaten ein positives Signal auf den Zusammenhalt des RGW ausging - Plankoordinierung setzte folglich das Vorhandensein einer nationalstaatlichen Planung voraus. Da -wie im letzten Kapitel beschrieben- im RGW kein internationaler Gerichtshof existierte, der verbindlich den Begriff "Koordinierung der Volkswirtschaftspläne" bestimmte, hing sein Inhalt vor allem von den interpretationskompetenten Organen (z.B. den von kommunistischen Parteien abhängigen Staatsorganen) ab.30

Als Hauptmethode der Planzusammenarbeit konnte man die Koordinierung der nationalen Fünfjahrpläne bezeichnen. Seit den 70er Jahren verlor die Kooperation im Rahmen der Fünfjahrplankoordinierung jedoch an Gewicht, da die Zeitspanne viel zu kurz griff. Ohne vorherige Zusammenarbeit reduzierte sich die Fünfjahrplankoordinierung in der Praxis "auf eine internationale Abstimmung von national bereits Feststehendem und damit primär auf bilateralen Warenaustausch".31

Mit dem schon mehrfach angesprochenen Komplexprogramm von 1971 unternahmen die RGW-Staaten den Versuch, die bloße nachträgliche Abstimmung von unabhängig voneinander beschlossenen nationalen Plänen zu vermeiden. Man wollte zukünftig die gemeinsamen Probleme diskutieren, bevor die nationalen Gremienüber die Planentwürfe entschieden. Zum ersten "abgestimmten Plan" kam es aber erst, nachdem die rohstoffarmen COMECON-Länder im Zuge der Ölkrise gezwungen waren, sich an Investitionen der sowjetischen Rohstofferschließung zu beteiligen (Planjahrfünft 1976-80). De jure hatte dieser Plan den Charakter eines "multilateralen Austauschs", doch nach Ansicht von Damus handelte es sich de facto um weitgehend bilaterale Produktionsaufträge.32 Clement kommt zu dem Schluß, daß die Plankoordinierung immer den "kleinsten gemeinsamen Nenner" darstellte, auf den man sich einigen konnte. Vor allem kritisiert er die Entscheidung der COMECON-Staaten, wonach die gemeinsame Koordination nicht mehrseitig erfolgen mußte, sondern auch zweiseitig erfolgen konnte - seiner Ansicht nach ein Festschreiben der nationalen Politiken, das dynamische Element fehlte somit.33

4.1.2. Gemeinsame Planung

Zwar kam der Plankoordinierung vor allem wegen ihrer Anwendungsbreite innerhalb des RGW eine größere Bedeutung zu als der gemeinsamen Planung, doch seit Beginn der 70er Jahre waren Bemühungen spürbar zu erkennen, die gemeinsame Planung auszubauen.34

Auf der 30. Ratstagung (1976) kam man beispielsweiseüberein, sogenannte "langfristige Zielprogramme" (LPZ), hauptsächlich für Energie- und Rohstoffe, den Maschinenbau sowie für Konsumgüter, auszuarbeiten. Hauptziel der LPZ war zunächst, langfristige Bedarfsprognosen (bis 1990 und danach) zu erstellen und darauf aufbauend gemeinsame Maßnahmen zur Bedarfsdeckung einzuleiten. Bis 1990 waren im Rahmen der LPZ 121 Projekte vorgesehen, die Beteiligung sollte meist in Form der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen vonstatten gehen. Auch an eine Bereitstellung von freikonvertierbaren Währungen war gedacht.35 Daneben wurde auf der 36. Ratstagung (1982) vereinbart, eine gemeinsame Planung hinsichtlich der Forschungs-, Entwicklungs- und Projektierungsarbeiten auf den Gebieten Mikroprozessoren, Robotertechnik, Farbfernsehgeräte und der Elektronik einzuführen.36

Der Hauptunterschied zur Plankoordinierung bestand darin, daß die Planung von vornherein gemeinsam erfolgte. Es handelte sich nicht um bloße Abstimmung und Koordination der nationalen Pläne. Im Gegensatz zur Koordinierung einzelner Teilpläne von Zweigen und Produktionsarten, strebte man mit der gemeinsamen Planung ein partiell gemeinsames Vorgehen im Produktionsbereich an: Die zentralen Planungsorgane koordinierten die Vorarbeiten37, im Anschluß vereinbarten die Regierungen -oder andere zuständige Organemittels Verträgen die Grundlagen für die gemeinsame Planung, die dann durch Verträge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten konkretisiert wurden.

Zwar betonten die RGW-Partner, daß die Ergebnisse der gemeinsamen Planung in verbindlichen Abkommen festgehalten würden, doch die Selbständigkeit der nationalen Planung durfte keineswegs angetastet werden. Erst wenn vereinbarte Verpflichtungen von den höchsten innerstaatlichen Instanzen abgesegnet waren, wurden sie für die betreffenden Länder auch als verbindlich anerkannt.

Zusammenfassend kann man feststellen, daß es sich bei der gemeinsamen Planung zwar um eine intensivere Form der Plankoordinierung handelte, jedoch nicht um eine qualitativ höhere Form der Zusammenarbeit. Dafür spricht, daß der gemeinsamen Planung zwischenstaatliche Koordinierungen (bilaterale Abkommen) vorangingen, die sich dann allerdings zu mehrseitiger Kooperation ausweiten konnten.38

4.2. Der Intrablockhandel (IBH)

Allgemein wurde der Intrablockhandel (gegenseitiger Warenaustausch) als wichtigste Form der internationalen Zusammenarbeit der RGW-Länder bezeichnet, denn sie wickelten 60% ihres Außenhandels untereinander ab. Aber vor allem während des stufenweisen Zusammenbruchs des RGW zeigten sich im Handel zwischen der UdSSR und den anderen Mitgliedsstaaten einige Fluktuationen. Obwohl sich die Wachstumsrate des sowjetisch- osteuropäischen Handels von 1985-1990 um 35% bewegen sollte, betrug die tatsächliche Steigerung nur 21%. Grundsätzlich galten für den IBH folgende Regelungen:

- Abgewickelt wurde er ausnahmslos auf Basis bilateraler Handelsabsprachen auf Regierungsebene.
- Er war strengen Kontingentierungsregimen unterworfen, da für volkswirtschaftlich wichtige Güter (= "harte Waren") mengenm äß ige Aus- und Einfuhrkontingente, für alle anderen Güter (= "weiche Waren") Wertkontingente festgesetzt wurden.
- Auf Basis von Vertragspreisen -ebenfalls auf Regierungsebene ausgehandelt- wurde der IBH bilateral mit Hilfe des Transfer-Rubels (TRbl) verrechnet ("clearing").

In der Praxis wurde der IBH, trotz des Vorhandenseins der künstlichen Kollektivwährung TRbl, auf bilateraler Tauschebene statt im Rahmen multilateraler Handelsabkommen abgeschlossen und beglichen. Eventuelle Gewinne in TRbl, die aus Geschäften mit einem RGW-Partner erwuchsen, konnten somit nicht gegen Warenlieferungen eines anderen RGWPartners umgewandelt werden. Die Verwendung von TRbl-Guthaben mußte jedes Mal in neuen Handelsabkommen vereinbart werden, ein Tausch in Gold, in nationale RGW- Währungen oder gar in westliche Devisen war nicht möglich.

Laut Komplexprogramm wurden die Vertragspreise auf "...der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt sind..."39, vereinbart. Seit 1975 blieben die Vertragspreise aber nicht mehrüber fünf Jahre unverändert, sondern unterlagen künftig einer alljährlichen Revision (gleitender Fünfjahrsdurchschnitt). Dadurch wirkte sich die seit der Ölkrise horrende Preisentwicklung auf den Weltrohstoffmärkten gravierend auf den IBH aus: Da die UdSSR Hauptrohstoffexporteur innerhalb des RGW war, verbesserte sich ihre Position zugunsten der Länder (z.B. DDR, CSSR, Ungarn), die nurüber unzureichende Rohstoffquellen verfügten und dazu noch Waren herstellten, die auf dem Weltmarkt in der Regel nicht konkurrenzfähig waren. Allerdings wurde diese Wirkung Dank des Systems der "gleitenden Durchschnitte" stark gebremst. Obwohl der Preis für sowjetisches Erdöl von 18 TRbl/Tonne (1974) auf 92 TRbl/Tonne (1981) stieg, lag dieser Preis noch immer 50% unter dem Weltmarktpreis. Aufgrund der neuen Preisbildungsformel verbesserten sich die sowjetischen Terms of Trade im IBH von 1975=100 auf 1981=135, die kleinen europäischen RGW-Staaten mußten bis 1983 ein Handelsbilanzdefizit vonüber 12 Mrd TRbl hinnehmen.

Überdurchschnittlich stark war die DDR in den IBH eingebunden, denn sie hatte vor allem im Investitionsgüter-Sektor eine starke Stellung. Jede fünfte im IBH exportierte Maschine kam aus dem "Arbeiter- und Bauernstaat".

Seit Mitte der 70er Jahre gingen die RGW-Länder paradoxerweise dazuüber, einen bestimmten Teil des IBH nicht in TRbl, sondern in frei konvertierbaren Währungen abzuwickeln. Betroffen davon waren hauptsächlich sogenannte "harte Waren", also jene Güter, die vom Produzenten gewinnbringend auch auf westlichen Märkten verkauft werden konnten. Man wollte hiermit wohl einen größeren Interessensausgleich zwischen Produzenten und Käufern ermöglichen. Nach Machowski wurden Mitte der 70er Jahre fünf bis zehn Prozent des Intrablockhandels in US-Dollar verrechnet.

Besonders kontrovers wurde -vor allem in der Endphase des RGW- die folgende Frage diskutiert: Wer hatte die meisten Gewinne und Verluste der bisherigen Handelsgeschäfte zu verzeichnen? Nun, die UdSSR behauptete nicht ganz zu Unrecht, daß für sie der RGW- Handel nie profitabel war, denn ihre enormen Rohstoffvorräte waren theoretisch ja viel gewinnbringender im Westen zu vollen Weltmarktpreisen gegen harte Devisen zu verkaufen. Dagegen führten einige Länder, z.B. Polen, an, daß man nicht nur nach rein monetärenüberlegungen bewerten dürfe, da Polen während der gesamten Nachkriegszeit ja auch viel zu "zahlen" hatte. Nicht unbedingt nur in Form von Geld, sondern in Form von Zwangsinvestitionen, Belastungen der Umwelt und aufgezwungenen, veralteten Technologien.40

4.3. Die Industriepolitik

Ein Politikbereich, der die Entwicklung des RGW maßgeblich bestimmte, war die gemeinsame Industriepolitik. Innerhalb des RGW verstand man darunter die "Spezialisierung und Kooperation der Produktion" (PSK). Der PSK-Handel vollzog sich vorwiegend auf Basis von zweiseitigen, fünfjährigen Handelsabkommen41, sein Anteil an den gesamten Intra-RGW- Exporten bezifferte sich 1985 auf 21,6%.

Während es bei der Spezialisierung um eine internationale Aufteilung der Produktion von Fertigwaren ging, wurde unter Kooperation die Zusammenarbeit bei Baugruppen und Einzelteilen verstanden. Man setzte sich zum Ziel, den Reproduktionsprozeß zu verkürzen, die Produktion zu verbilligen, die Qualität der Erzeugnisse zu verbessern sowie eine bedarfsgerechtere Versorgung zu erreichen.

Bei näherer Betrachtung stellt man fest, daß die DDR wichtigster PSK-Lieferant war (Anteil gut 25%), der größte PSK-Bezieher ist die Sowjetunion mit einem Anteil vonüber 65% gewesen. Gerade die letzte Zahl beweist, daß sich die industrielle Zusammenarbeit hauptsächlich zwischen den verschiedenen kleinen europäischen RGW-Staaten auf der einen und der Sowjetunion auf der anderen Seite manifestierte. Wie sich am Ende des RGW zeigte, eine fatale Abhängigkeit, denn neben den wichtigen Energie- und Rohstofflieferungen, stellte die UdSSR noch einen großen Absatzmarkt mit höchsten quantitativen Anforderungen da. Als dieser z.B. für die neuen ostdeutschen Bundesländer wegbrach, hatte dies große Konjunktureinbrüche und massive Arbeitsplatzverluste zur Folge. Bei den spezialisierten Produktenüberwog der Maschinenbau (1981 82,5%), ihm folgte die chemische Industrie (10,4%). Alle anderen Sektoren mußten sich mit 7,1% begnügen.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, waren PSK-Abkommen niemals das Ergebnis einer internationalen Industrieplanung, sondern sie schrieben in der Regel historisch bedingte Produktionsstrukturen in den jeweiligen Ländern fest. So spezialisierte sich beispielsweise Bulgarien auf Hebe- und Fördermittel, Ungarn vornehmlich auf den Autobusbau, die DDR auf Werkzeugmaschinen, Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen sowie Polen auf energietechnische Anlagen. Die Spezialisierungsvorteile (Vermeidung von Parallelarbeiten, Nutzung der Großserienproduktion) wurden innerhalb des RGW aber insgesamt nur zögernd, in erster Linie bei der Entwicklung neuer Produkte bzw. neuer Produktionsverfahren genutzt. Die COMECON-Länder waren nämlich nicht bereit, ihre Industriepolitik noch enger zu koordinieren, da sie nicht von den Partnern in vollem Maße abhängig sein wollten. Ebenfalls befürchteten einige RGW-Staaten Störungen bei der Ersatzteilversorgung, wenn der jeweilige Partner nicht termin- und qualitätsgerecht liefern konnte. Ein weiteres Spezialisierungshindernis bestand darin, daß die nationalen Währungen im RGW-Raum nicht konvertibel waren.42

4.4. Die Investitionspolitik

Zu einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet kam es neben der Koordinierung einzelner Investitionen vor allem bei der Finanzierung von Projekten mitüberstaatlicher Bedeutung. Auch hier muß man feststellen, daß eine gemeinsame Investitionspolitik wegen des Binnencharakters der RGW-Währungen stark eingeschränkt war.

Im Fall von unmittelbaren Investitionsbeteiligungen wurden die Kreditvereinbarungen direkt zwischen den RGW-Ländern abgeschlossen (zweiseitige Abkommen). Die Beteiligung bestand hauptsächlich in der Lieferung von Waren, in Projektierungsarbeiten oder im Einsatz von Arbeitskräften, d.h. es handelte sich um projekt- und liefergebundene Kredite, die ihrerseits durch Naturalleistungen getilgt wurden. Auch die Zinsen (zwei bis drei Prozent pro Jahr) wurden auf diese Weise entrichtet. Von 1981-1985 waren Investitionsbeteiligungen von mehr als 2,5 Milliarden TRbl vorgesehen.

Mittelbare Investitionsbeteiligungen wurdenüber die IIB abgewickelt. Ihre Hauptaufgabe bestand darin, Investitionsprojekte, an deren Verwirklichung mehrere RGW-Länder interessiert waren, zu finanzieren. Wichtige Voraussetzung für die Vergabe eines TRbl- Kredits war aber die vorherigeübereinkunft zwischen den potentiellen Gläubigern und den möglichen Schuldnernüber die Lieferung bestimmter Güter auf Kreditbasis, denn die Grundkapitaleinzahlungen der COMECON-Staaten zeigte nur ihre bedingte Bereitschaft, "bis zu diesem Betrag Warenüber das bereits vereinbarte Handelsvolumen hinaus an andere RGW-Staaten zu liefern; welche Waren an welche Partner zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Preisen dann tatsächlich geliefert werden, muß jeweils auf dem Wege der bilateralen Plankoordinierung vereinbart werden."43

Für einige Investitionsvorhaben beschaffte die IIB auch Kredite in konvertierbaren Währungen. Alleine für den Bau der 2750 Km langen Erdgasleitung von Westsibirien zur Westgrenze der UdSSR hat sie auf westlichen Märkten Kredite von drei Milliarden Dollar aufgenommen. Insgesamt unterstützte die IIB von 1971 bis 1985 mit vier Milliarden TRbl 94 Investitionsvorhaben.44

4.5. Gegenseitige Konsultationen

Im Komplexprogramm von 1971 vereinbarten die RGW-Länder, "Gegenseitige Konsultationen zu Grundfragen der Wirtschaftspolitik" durchzuführen. In diesem Rahmen kamen Probleme der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Politik zur Sprache. Diskutiert wurden beispielsweise Fragen der Internationalen Arbeitsteilung, der Entwicklung der "sozialistischen ökonomischen Integration" sowie der Beschleunigung der Wirtschaftsentwicklung der RGW-Staaten. Man sprach alsoüber Probleme der Zusammenarbeit in wichtigen Produktionszweigen,über gemeinsame Forschungen undüber Konzeptionen im Bereich der Investitionen. Desweiteren wurden Maßnahmen und Erfahrungen von nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen erörtert.

Die Konsultationen fanden entweder mehrseitig oder zweiseitig zwischen den jeweils "interessierten RGW-Ländern" statt. Gingen aus den Informationsaustauschen schriftliche Vereinbarungen (z.B. Abkommen oder Protokolle) hervor, sollten diese bei Aufstellung der nationalen Pläne und bei der weiteren Zusammenarbeit "berücksichtigt" werden. Der

Terminus "berücksichtigt" unterstrich jedoch den unverbindlichen Charakter der Gegenseitigen Konsultationen: Wurden Vereinbarungen nämlich nicht "berücksichtigt", gab es auch keine Sanktionen. Daher läßt sich sagen, daß diese Art der Zusammenarbeit keine besonders effiziente Integrationsmethode darstellte.45

5. Probleme der Integration

5.1. Währungs- und Preisbildungsprobleme

Die Währungs- und Preisbildungsprobleme innerhalb des RGW stellten ein wesentliches Integrationshemmnis dar, denn es gab neben fehlenden freien Kapital-, Aktien-, Kredit-, oder Warenmärkten auch keine Devisenbörsen. Nationale Währungen waren nicht in Währungen anderer COMECON-Länder -geschweige denn in Währungen westlicher Staaten- zu tauschen. Jegliche nicht von staatlichen Gremien geplante Außenwirtschaftsaktivität war aufgrund staatlicher Außenhandels-, Währungs-, und Devisenmonopole erst gar nicht möglich. Die Bereitschaft der RGW-Länder, in dieser Sparte ihre nationale Souveränität aufzugeben, war sehr gering.

Wie schon gesagt, waren die nationalen Währungen als reine Binnenwährungen konzipiert. Weder sowjetische Rubel noch polnische Zloty noch die "Mark" der DDR konnten als Zahlungsmittel für Außenhandelsgeschäfte verwendet werden. Die verschiedenen RGW- Währungen waren also untereinander nicht konvertibel. Die Kaufkraft (=relative Veränderung von Güterpreisen zwischen zwei verschiedenen Zeitpunkten) wurde in den sozialistischen Ländern direkt durch staatliche Organe beeinflußt - somit völlig anders als in marktwirtschaftlichen Systemen. Nicht das "Prinzip von Angebot und Nachfrage" bestimmte die Preise, sondern der Staat. Außerdem hatte jedes RGW-Land aufgrund seiner Planungshoheit sein eigenes Preissystem. Dadurch bestand -im Gegensatz zum Westen- kein internationaler Preiszusammenhang, d.h. Preisveränderungen auf den Außenmärkten schlugen nicht auf das nationale Preissystem durch.

In der Geld- und Preispolitik war innerhalb des COMECONüber viele Jahre hinweg zumindest ein gemeinsames Merkmal deutlich zu erkennen: Es wurde versucht, die Preise, vor allem für lebensnotwendige Dinge (z.B. Mieten, Brot, Milch), konstant zu halten. Doch schon in den 80er Jahren durchbrach Ungarn dieses "Gesetz", denn man ging dazuüber, durch staatlich herbeigeführte Inflationierung das ungarische Preisniveau dem der internationalen Märkte langsam anzupassen, um die eigene vom Weltmarkt abgeschottete Wirtschaft aus dem Dornröschenschlaf zu befreien.46

Die Preisbildung im Intrablockhandel stellte für die RGW-Länder ein bis zum Ende nicht gelöstes Problem dar. Dies erschwerte stark die ökonomische Integration innerhalb des COMECON, da das Fehlen von geeigneten Preisbildungsmechanismen zu erheblichen Verzerrungen führte. Wie bereits in Kapitel 4.2. erläutert, akzeptierte man als Basis für die Preisregeln die Weltmarktpreise, die "vom schädlichen Einfluß der konjukturellen und spekulativen Faktoren des kapitalistischen Marktes"47 befreit waren. Damit stellte sich natürlich die Frage, wer den osteuropäischen Planern sagen konnte, wie die "spekulativen, konjunkturell bedingten Preisbestandteile" aus den Weltmarktpreisen entfernt werden könnten. Es liegt daher der Schluß nahe, daß nicht wissenschaftliche Methoden, sondern Verhandlungsgeschick und -macht den Basispreis maßgeblich bestimmten. Unterstützt wird diese These durch die Tatsache, daß der Basispreis meist nur für fungible Güter48 (z.B. Rohstoffe) auf westlichen Märkten eindeutig ablesbar war. Hauptsächlich wurden aber Güter getauscht, für die es aufgrund ihrer Individualität keinen Weltmarktpreis gab. Also ein weiteres Indiz dafür, daß die Preisverhandlungen durch Heranziehung der Weltmarktpreise zwar erleichtert wurden. Die endgültigen Außenhandelspreise mußten aber immer erst auf Regierungsebene ausgehandelt werden. Es handelte sich dabei aber nicht um multilaterale, einheitlich ausgehandelte Preise, sondern die Preise galten nur bilateral zwischen zwei Ländern. Es konnte somit passieren, daß ein Land für ein bestimmtes Produkt -trotz einheitlicher Preisbasis- wegen einer schlechteren Verhandlungsposition auch schlechtere Vertragspreise erzielte als ein RGW-Mitglied, das eine bessere Verhandlungsposition inne hatte.

Doch in welcher Währung sollten die Außenhandelsgeschäfte bezahlt, bzw. verrechnet werden, wenn die nationalen Währungen untereinander nicht konvertibel waren? Um dieses Problem zu lösen, schuf man im RGW 1964 eine einheitliche kollektive Währung, den sogenannten Transferablen Rubel (TRbl). Beim TRbl handelte es sich keineswegs um eine Umlaufswährung. Er existierte nicht in Form von Banknoten oder Münzen, sondern war nur Verrechnungswährung bei der IBWZ. Nur in dieser Bank gab es TRbl, dort wurde für jedes COMECON-Land ein eigenes TRbl-Konto geführt. Die IBWZ transferierte Buchgeld von einem zum anderen Konto. Guthaben bei der IBWZ erwuchsen durch Waren- und Dienstleistungsexporte oder durch Gewährung von Krediten durch die TRbl-Zentrale. Verfügungen waren nur durch Importe möglich.

Da der TRbl aber nicht konvertibel war -er konnte weder in eine östliche noch in eine westliche Währung eingetauscht werden- blieb er bloße Verrechnungsgröße. Nach westlichem Urteil verdiente er deswegen nie den Terminus "Währung". Es sollte sich auch schon bald zeigen, daß die Akzeptanz des TRbl bei den RGW-Ländern keineswegs uneingeschränkt war, denn sie vermieden es nach Möglichkeit, TRbl-Guthaben anzuhäufen.über TRbl-Guthaben konnte nämlich erst verfügt werden, wenn eine Nachfrage bei den TRblSchuldnern in die nächste Jahresplanung einging.49

5.2. Die nationalen Interessen

Für die zwischenstaatlichen Beziehungen der sozialistischen Staaten untereinander sollte de jure das Prinzip des "proletarisch-sozialistischen Internationalismus" gelten. Es besagte insbesondere, daß die Souveränität der Einzelstaaten nur soweit gehen durfte, wie diese nicht im Gegensatz zum Gemeinschaftsinteresse stand, dessen Leitlinien allein von der Hegemonialmacht Sowjetunion bestimmt und -so weit möglich- auch durchgesetzt wurden. Wie die Geschichte zeigte, kam es aber nie zu einer umfassenden politisch-staatlichen Organisationsform des sowjetischen Machtbereichs. Es gelang lediglich in zwei Teilbereichen eine Zusammenarbeit zu erreichen: Auf militärischem Gebiet diente der 1955 gegründete Warschauer Pakt zur Artikulierung von Gemeinschaftsinteressen, auf wirtschaftlichem Gebiet arbeitete man im RGW zusammen.

Doch gerade die Entwicklung im RGW stellte deutlich unter Beweis, daß die Idee einer internationalen Gemeinschaft der Ostblockstaaten schwer durchzusetzen war, da die Mitgliedsländer stets bestrebt waren, ihre eigene Souveränität gegenüber den anderen COMECON-Staaten, aber vor allem gegenüber der Sowjetunion zu behaupten.üblich war im RGW, sich bei der Durchsetzung recht verschiedener materieller Nationalinteressen auf das von Lenin geprägte "Prinzip des proletarisch-sozialistischen Internationalismus" zu berufen. Dieses Prinzip besagte im einzelnen folgendes:

1. Die Interessen des proletarischen Kampfes in jedem Land sollen den Interessen des proletarischen Kampfes im Weltmaßstab untergeordnet werden.
2. Die Nation, die den Siegüber die Bourgeoisie erringt, ist fähig und bereit die gr öß ten Opfer für den Sturz des internationalen Kapitals zu bringen. 50

Im Zuge der Anwendung dieses Prinzips entzündeten sich im RGW aber ideologische Meinungsverschiedenheiten. Zum einen bestand die UdSSR darauf, von den anderen COMECON-Staaten mit technisch ausgereiften Erzeugnissen versorgt zu werden, ferner wurde verlangt, daß sich die Partner hauptsächlich finanziell an der Erschließung der sowjetischen Rohstoffvorkommen beteiligten. Dagegen sollte die sowjetische Wirtschaft aber ganz unter Kontrolle der UdSSR bleiben. Zum anderen folgerten dieübrigen RGW-Staaten aus Lenins Prinzip, daß die UdSSR sie mit Rohstoffen versorgen und somit die Wirtschaft stärker dem gemeinsamen Integrationsmechanismus unterwerfen müsse. So erklärte 1979 der damalige rumänische Staats- und Parteichef Ceausescu, es sei Pflicht der Organisation, die Versorgung ihrer Mitgliedsländer mit Erdöl und Energie vollständig zu gewährleisten. Außerdem pochten die weniger entwickelten Länder auf Unterstützung durch die höher industrialisierten Staaten beim Bau technisch hochstehender Objekte, beim Technologietransfer oder bei der Kapitalinvestition. Jedoch wehrten sich die weiter entwickelten RGW-Mitgliedsländer gegen jede Form der Umverteilung der Nationaleinkommen. Gerade in punkto Energieversorgung konnte die Sowjetunion nicht mehr den Forderungen der Partner nachkommen. So kürzte sie ab 1982 beispielsweise die Erdöllieferungen an die DDR um zwei Millionen Tonnen jährlich.

Wie schon in Kapitel 4.1. erläutert, waren die COMECON-Länder nur sehr eingeschränkt bereit, bei der Planung zusammenzuarbeiten. So verkündete Ceausescu einmal, daß die nationale Planung ein Attribut der politischen Souveränität sei, das nicht angetastet werden dürfe. Die kommunistischen Parteien müßten, so der 1989 gestürzte Rumäne, die treuesten Vertreter der nationalen Interessen sein, da gerade die Nation die Basis der Entwicklung der sozialistischen Welt sei. Ähnlich äußerte sich 1975 der DDR-Vertreter im RGW, Gerhard Weiß. Er war entschieden dagegen, mittels einer supranationalen Wirtschaftsplanung die Souveränität der RGW-Staaten einzuschränken.

Vor allem die politische und wirtschaftliche Krise in Polen von 1980/81 zeigte, daß der RGW unfähig war, durch angemessene und koordinierte Maßnahmen zu ihrer Beilegung beizutragen. Als die Auswirkungen dieser Krise auch die restlichen COMECON-Länder erreichten, kam ganz klar der nationalstaatliche Egoismus zum Vorschein, denn man weigerte sich, den polnischen Wünschen nach günstigeren Preisen für Rohstoffe und der Ausnutzung brachliegender Kapazitäten nachzukommen. Doch damit nicht genug: Die RGW-Staaten pochten darüber hinaus sogar auf die Einhaltung der polnischen Lieferungen und hielten ihrerseits Exporte nach Polen solange zurück, bis die wechelseitigen Verpflichtungen abgegolten waren. Von "sozialistischer Solidarität" war nichts zu spüren, man sparte auch nicht mit Vorwürfen: Polen sei ein Faß ohne Boden, hörte man vor allem von DDR-Seite. Dabei wurde natürlichübersehen, daß die Schuld nicht nur bei Polen lag, sondern auch am vom aus der UdSSR importierten Planwirtschaftssystem.51

Vor allem Rumänien wurde oft beschuldigt, durch Ablehnung von "supranationalen Organen" die Integration innerhalb des RGW zu verhindern. So schrieb Gabanyi in einem Aufsatz: "Ihr striktes Festhalten anüberlebten ideologischen Postulaten in der Frage des Eigentums, der Allokations- und Planungsprinzipien und der führenden Rolle der Partei benutzt die rumänische Führung nicht zuletzt dazu, ihre Verfügungsgewaltüber den nationalen Wirtschaftskomplex zu verteidigen. Das hat in der Praxis trotz gewisserübereinstimmungen mit der DDR zu einer fortschreitenden Isolierung und Selbstisolierung Rumäniens im RGW geführt."52

Anders sieht es Zwass, der die These vertritt, daß Rumäniens Mitgliedschaft wesentlich dazu beitrug, die Grundsatzbestimmungen eher den realen Möglichkeiten der Gemeinschaft anzupassen. Er stellt ebenfalls heraus, daß Rumänien immerhin die wichtigsten RGW- Dokumente (z.B. Grundsatzprinzipien der Internationalen Arbeitsteilung, Komplexprogramm 1971 und 1985) mitunterzeichnet hatte. Ferner hätten die restlichen RGW-Länder ebenfalls stets gegen ihre Interessen gerichtete Vorhaben widerstanden - jedoch im Gegensatz zu Rumänien immer hinter verschlossenen Türen.53

5.3. Die Ungleichverteilung desökonomischen Leistungspotentials

Während der gesamten Existenz des RGW bestand zwischen seinen Mitgliedern stets ein technologisch-ökonomisches Gefälle. So verfügte das Gebiet der ehemaligen DDR und CSSR bereits 1945 schonüber hochentwickelte Industriezweige, dagegen mußte nach dem Zweiten Weltkrieg in Rumänien und Bulgarien die Industrialisierung erst richtig begonnen werden.

Sobald die Außenwirtschaft der sozialistischen Staaten nicht mehr nur die Funktion hatte, durch Importe Lücken zu schließen und mittels Exporten diese zu finanzieren, sondern durch multilateralen Handel das eigene Wirtschaftswachstum zu fördern, brachen verstärkte Interessengegensätze zwischen den unterschiedlich entwickelten RGW-Partnern offen auf. Dies zeigte sich vor allem keim Äquivalententausch, denn ein weniger entwickeltes, weniger produktives Land erhielt eine geringere Arbeitsmenge des höher entwickelten Landes als Äquivalent für seinen allerdings höheren Arbeitsaufwand, d.h. äquivalent war der Tausch nur hinsichtlich der getauschten Waren, aber nicht hinsichtlich der Arbeitsmenge. Somit glichen sich Verluste und Gewinne unter den RGW-Staaten nicht aus: Das reichere Land wurde reicher, ja schlimmer noch, es beutete das ärmere aus. Im RGW wurde der "ungleiche Tausch" zwar nicht offen diskutiert, bestritten wurde er aber auch nicht.

Stattdessen verwies man auf die sogenannten "Komparativen Kostenvorteile" der weniger entwickelten Länder, denn der geringere durchschnittliche Produktivitätsstand, die geringeren Kosten, die Schwäche auf dem Weltmarkt sowie die Schwäche der Währung bringen für weniger entwickelte Länder ja Konkurrenzvorteile bei arbeitsintensiven Branchen - was zumindest für kapitalistische Staaten gilt. Doch diese Vorteile wurden für die weniger entwickelten RGW-Mitglieder größtenteils zunichte gemacht, da die Waren nicht ungehindert die nationalen Grenzen passieren konnten. Damit war es unmöglich, die einen Güter massenhaft zu exportieren und die anderen zu importieren, um Komparative Kostenvorteile zu erreichen. Mit einer entsprechenden Plankoordinierung hätte man dieses Problem sicherlich lösen können, doch in der Praxis wurden fast nur harte Waren gegen harte und weiche Waren gegen weiche getauscht. Im Bereich der Landwirtschaft konnten ebenfalls keine Komparativen Kostenvorteile erzielt werden, da eine Arbeitsteilung zwischen den RGW-Partnern in diesem Sektor aus Autarkiegründen auf allgemeine Ablehnung stieß. Mögliche Komparative Kostenvorteile wurden auch verhindert, da es innerhalb des COMECON keine festen Wechselkurse gab. Hätten die einzelnen Währungen im durch den nationalen Produktivitätsstand bestimmten Verhältnis zueinander gestanden, dann wären arbeitsintensivere Branchen ökonomisch schwächerer Länder durchaus konkurrenzfähig gewesen.54

5.4. Der organisatorische Rahmen des RGW

Schaut man sich den institutionellen Rahmen des RGW genauer an, so stellt man fest, daß erüberorganisiert war. Da die Grenzen des Integrationsraums mit den Grenzen des Währungssystems zusammenfielen, mußte der Organisationsapparat des RGW zusätzlich Funktionen einer Währungsbehörde erfüllen.

Dazu kam, daß das Konzept der "sektoralen Produktionsintegration" eine Vielzahl von Ständigen Kommissionen benötigte. Deren Arbeiten wurden jedoch von keinerübergeordneten Behörde koordiniert. Logischerweise ließ diese Organisationsform wenig Möglichkeiten für eine Integration im Gesamtbereich. Problematisch war die Teilintegration deshalb, weil ihr Erfolg ein fast gleiches ökonomisches Entwicklungsniveau der einzelnen Partnerstaaten voraussetzte, das -wie im letzten Kapitel gesehen- nur sehr bruchstückhaft vorhanden war. Folglich führte die Teilintegration im RGW zu Gruppenbildungen derjenigen Länder, die in bestimmten Bereichen am besten zusammenarbeiteten.

Darüber hinaus ist festzustellen, daß Zahl und Art der Ständigen Kommissionen schon vorher festlegte, in welchen Sektoren eine Integrationüberhaupt vonstatten gehen sollte. Jedoch wären statt branchenorientierten Organen solche Instanzen nötig gewesen, die z.B. eine intersektorale Plankoordinierung durchführen konnten.

Auffällig war, daß im RGW, anders als in der heutigen EU, kein Organ mit supranationalen Entscheidungskompetenzen existierte. Man kann sogar sagen, daß COMECON-Institutionen, die besonders zurübernahme von supranationalen Funktionen geeignet waren, von Anfang an wenig Befugnisse erhielten, um sich nicht doch noch im Laufe der Zeit zu supranationalen Organen zu entwickeln. So z.B. das Sekretariat, welches nicht einmal befugt war, Empfehlungen anzunehmen.

Dabei wäre innerhalb des RGW gerade eineübergeordnete Koordinierungsbehörde notwendig gewesen, die die verschiedenen Staatspläne rationell koordiniert und somit für eine wirksame Aufteilung von Rohstoffen, Anlagekapital und Arbeitskräften gesorgt hätte. Doch dies kam nicht zustande, weil die nationalen Regierungen nicht bereit waren, wesentliche Teile ihrer Macht abzugeben. Nicht ganz von der Hand zu weisen war sicherlich auch die Befürchtung kleinerer RGW-Länder, wonach eine supranationale Behörde klar von der Sowjetunion dominiert worden wäre.55

6. Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, daß die Bemühung, mit Hilfe des RGW eine Integration des ehemaligen Ostblocks zu erreichen, auf vielen Feldern, auch schon vor seiner eigentlichen Auflösung, gescheitert war. Die Systemkrisen in der DDR 1953 und 1961, in Ungarn 1956 und in der CSSR 1968 sowie die ersten Erfolge der EWG führten 1971 zwar zur Formulierung von anspruchsvollen Zielsetzungen (Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit, sozialistische ökonomische Integration), doch wirklich erreicht wurde nur wenig. Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Komplexprogrammes von 1971 wäre eine volle gemeinsame Wirtschaftsplanung gewesen, doch dies scheiterte bereits 1962 am offenen Widerstand Rumäniens. Außerdem ging die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne -sie war als Schlüssel zur wirtschaftlichen Integration vorgesehen- faktisch nieüber einen abgestimmten Warenaustausch hinaus. Des weiteren war die Abstimmung einer gemeinsamen Investitionspolitik aufgrund des Binnencharakters der RGW-Währungen stark eingeschränkt.

Der Handel wurde auf strikt bilateraler Basis vollzogen, mittels einer künstlichen Verrechnungseinheit, dem TRbl, handelten die beteiligten Regierungen Vertragspreise aus, die je nach Verhandlungsmacht oder -geschick variieren konnten. Eventuelle Gewinne in TRbl waren jedoch nicht frei nutzbar und auch nicht in andere Währungen umzutauschen. Dieses System erwies sich im Laufe der Zeit mehr und mehr als unzulänglich. Es war deswegen kein Wunder, daß man Mitte der 70er Jahre dazuüberging, einen Teil der Handelsgeschäfte In US-Dollar abzuwickeln.

Ferner waren die einzelnen RGW-Mitgliedsländer nur sehr eingeschränkt bereit, nationalstaatliche Kompetenzen auf den Rat zuübertragen. Dies wäre aber gerade auf dem Gebiet der gemeinsamen Planung nötig gewesen.

Literaturverzeichnis:

Bethkenhagen, Jochen / Machowski, Heinrich: Integration im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Entwicklung, Organisation, Erfolge und Grenzen, Berlin 1976.

Buchheim, Christoph: Dieüberwindung des Bilateralismus Westeuropas in der Nachkriegszeit - Vorbild für die Eingliederung der sozialistischen Staaten Europas in die multilaterale Weltwirtschaft (Sonderdruck aus: Schriften des Vereins für Socialpolitik, Neue Folge, Band 210), Berlin 1990.

Clement, Hermann: Planungszusammenarbeit und Entwicklung des RGW-Intrablockhandels in den 80er Jahren. In: Machowski, Heinrich (Hg.): Harmonisierung der Wirtschaftspolitik in Osteuropa, Berlin 1985, S. 15-28.

Damus, Renate: RGW - Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Osteuropa, Opladen 1979. Das Parlament vom 10./17. Januar 1992.

Financial Times vom 11. Januar 1990.

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 8. Januar 1990.

Gabanyi, Anneli Ute: Rumänien im Zeichen von Perestrojka und Glasnost. In: Osteuropa 39, 1989, S. 746-759.

Gwiazda, Adam: Die Desintegration des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Neue Perspektiven für die mitteleuropäischen Länder? In: Aus Politik und Zeitgeschichte 40, 1990, S. 35-45.

Hansen, Knud: Das Problem einer Integration von Zentralplanwirtschaften dargestellt am Beispiel des Comecon, Diss. Würzburg 1968.

Hedtkamp, Günter: Neuere Entwicklungen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). In: Osteuropa 38, 1988, S. 592-604.

Inotai, Andreás: Industrialisierung und Industriepolitik. In: Ostkolleg der Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Strukturen und Probleme, Bonn 1987, S. 41-65.

Iwanow, Iwan D.: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der UdSSR in der Zeit der Perestrojka.

In: Osteuropa 39, 1989, S. 720-733.

Kupper, Siegfried: Der RGW bleibt bestehen. Zur Diskussion auf der 45. Tagung des östlichen Wirtschaftsbündnisses. In: Deutschland Archiv 23, 1990, S. 391-396.

Lieser-Triebnigg, Erika / Uschakow, Alexander: Die DDR in der osteuropäischen Wirtschaftsintegration. Eine juristische Analyse (Abhandlungen zum Ostrecht Bd. 16), Köln 1982.

Machowski, Heinrich: Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). In: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hg.): DDR Handbuch, Bd. 2 M-Z, Köln3 1985, S. 1073-1089.

Machowski, Heinrich: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Seine Aufgaben und seine Bedeutung für die Mitgliedsstaaten, Düsseldorf 1987.

Neue Zürcher Zeitung vom 30. Juni 1991.

Ribi, Rolf C.: Das COMECON. Eine Untersuchungüber die Problematik der wirtschaftlichen Integration sozialistischer Länder, St. Gallen 1970.

Rodenbach, Hermann-Josef: Planung im COMECON. Die rechtliche Regelung der internationalen Planungszusammenarbeit im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Abhandlungen zum Ostrecht, Bd. 18), Köln 1985.

Schröder, Klaus: Die Währungsproblematik im RGW. In: Ostkolleg der Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Strukturen und Probleme, Bonn 1987, S. 66-78.

Seiffert, Wolfgang: Das Rechtssystem des RGW. Eine Einführung in das Integrationsrecht des COMECON, Baden-Baden 1982.

Seiffert, Wolfgang: Kann der Ostblocküberleben?. Der Comecon und die Krise des sozialistischen Wirtschaftssystems, Bergisch Gladbach 1983.

Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik: Das System rechtlicher Regelung der sozialistischen ökonomischen Integration, Berlin 1976.

Steffens, Rolf: Integrationsprobleme im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), Hamburg 1974.

Uschakow, Alexander: Integration im RGW (COMECON). Dokumente, Baden-Baden21983.

Zschiedrich, Harald: RGW: Ende oder Neubeginn?. Gedanken zur Integrationspolitik osteuropäischer Länder beimübergang zur Marktwirtschaft. In: Osteuropa-Wirtschaft 35, 1990, S. 283-298.

Zwass, Adam: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe 1949-1987. Der dornige Weg von einer politischen zu einer wirtschaftlichen Integration, Wien - New York 1988.

[...]


1 Mannheimer Morgen vom 11. Januar 1990.

2 Neben dieser Abkürzung war im Westen auch die Kurzbezeichnung COMECON (=Council for Mutual Economic Assistance) gebräuchlich.

3 Vgl. Seiffert, Wolfgang: Das Rechtssystem des RGW. Eine Einführung in das Integrationsrecht des COMECON, Baden-Baden 1982, S. 46 ff.

4 Uschakow, Alexander: Integration im RGW (COMECON). Dokumente, Baden-Baden2 1983, S. 18.

5 Das "Sofioter Prinzip" bestimmte den im Grundsatz unentgeltlichen Austausch wissenschaftlich-technischer Dokumentationen.

6 Vgl. Bethkenhagen, Jochen/Machowski, Heinrich: Integration im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Entwicklung, Organisation, Erfolge und Grenzen, Berlin 1976, S. 7 ff und Machowski, Heinrich: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Seine Aufgaben und seine Bedeutung für die Mitgliedsstaaten, Düsseldorf 1987, S. 7 ff.

7 Zwass, Adam: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe 1949 bis 1987. Der dornige Weg von einer politischen zu einer wirtschaftlichen Integration, Wien-New York 1988, S. 20 ff.

8 Zit. nach Zwass, S. 28

9 Vgl. Bethkenhagen/Machowski, S. 9 ff.

10 Das Zerwürfnis zwischen den beiden kommunistischen Führungsmächten beendete schnell den Beobachterstatus der VR China und Nord-Koreas. Nicht aber den Nord-Vietnams und Kubas. Sie wurden 1978 bzw. 1972 sogar Vollmitglied.

11 Gemeint ist hiermit eine weitreichende Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitiken.

12 Vgl. Zwass, S. 83 ff und Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 8.

13 Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 11.

14 Vgl. Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 10 ff.

15 Zwass, S. 161-162.

16 Vgl. Zwass, S. 154 ff.

17 Die UdSSR war natürlich dazu bereit, die Warenlieferungen in Hartwährungen zu verrechnen, da sie z.B. ihr Erdöl sowieso auf dem freien Weltmarkt zu westlichen Devisen verkaufen konnte. Im Gegensatz dazu kam der Vorschlag auf, den RGW nach dem Modell der EZU umzugestalten: Innerhalb des Rates sollte der Handel liberalisiert und die Währungen transferierbar gemacht werden, während Importe aus dem Westen für eineübergangszeit diskriminiert würden. Siehe dazu: Buchheim, Christoph: Dieüberwindung des Bilateralismus Westeuropas in der Nachkriegszeit - Vorbild für die Eingliederung der sozialistischen Staaten Europas in die multilaterale Weltwirtschaft (Sonderdruck aus: Schriften des Vereins für Socialpolitik, Neue Folge, Band 210), Berlin 1990.

18 Zur schrittweisen Auflösung des COMECON siehe Das Parlament, vom 10./17.1 1992; FAZ, vom 8.1.1990; Financial Times, vom 11.1.1990; Neue Zürcher Zeitung, vom 30.6.1991.

19 Uschakow, S. 22.

20 Ebenda.

21 Lediglich die Mongolei, Kuba und Vietnam waren offiziell als Hilfeempfänger anerkannt worden.

22 Ribi, Rolf: Das COMECON. Eine Untersuchungüber die Problematik der wirtschaftlichen Integration sozialistischer Länder, St. Gallen 1970, S. 90.

23 Vgl. Zwass, S. 34.

24 Vgl. Zwass, S. 34 ff und Machowski, Heinrich: Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe

(RGW). In: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hg.): DDR-Handbuch, Bd. 2 M-Z, Köln3 1985, S. 1080 ff. Vgl. dazu auch: Damus, Renate: RGW - Wirtschaftliche Zusammenarbeit in Osteuropa, Opladen 1979, S. 109 ff.

25 Seiffert, Wolfgang: Kann der Ostblocküberleben? Der Comecon und die Krise des sozialistischen Wirtschaftssystems, Bergisch Gladbach 1983, S. 107.

26 Vgl. Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 14 ff und Damus, S.109 ff sowie zum Einstimmigkeitsprinzip: Seiffert, Ostblock, S. 104 ff.

27 Vgl. Clement, Hermann: Planungszusammenarbeit und Entwicklung des RGW- Intrablockhandels in den 80er Jahren, in: Machowski, Heinrich (Hg.): Harmonisierung der Wirtschaftspolitik in Osteuropa, Berlin 1985, S. 15-28.

28 Vgl. Rodenbach, Hermann-Josef: Planung im Comecon. Die rechtliche Regelung der internationalen Planungszusammenarbeit im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Abhandlungen zum Ostrecht, Bd. 18), Köln 1985, S. 49 ff.

29 Uschakow, S. 1047.

30 Vgl. Rodenbach, S. 48-49 und Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 16.

31 Damus, S. 137.

32 Vgl. Damus, S. 137 ff.

33 Vgl. Clement, S. 16 ff.

34 Vgl. Clement, S. 18.

35 Vgl. Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 16 ff.

36 Vgl. Clement, S. 18.

37 Z.B.: Festlegung der Thematik, des Inhalts und der Termine von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, der Standardisierungs-, Vereinheitlichungs und Typisierungsarbeiten sowie der Prognosen der technischen Entwicklung.

38 Vgl. Damus, S. 139 ff.

39 Uschakow, S. 1070.

40 Vgl. Machowski, Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), S. 1082 ff und Machowski/Bethkenhagen, S. 45 ff und Gwiazda, Adam: Die Desintegration des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Neue Perspektiven für die mitteleuropäischen Länder? In: Aus Politik und Zeitgeschichte 40, 1990, S. 35-45 sowie Hedtkamp, Günter: Neuere Entwicklungen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). In: Osteuropa 38, 1988, S. 592-604.

41 Zwischen 1970 und 1980 unterschrieben die RGW-Länder mehr als 1000 bilaterale und etwa 100 multilaterale Abkommen.

42 Vgl. Inotai, Andreás: Industrialisierung und Industriepolitik. In: Ostkolleg der Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Strukturen und Probleme, Bonn 1987, S. 41-59 sowie Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 22 ff.

43 Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 25.

44 Vgl. Machowski, RGW - Aufgaben und Bedeutung, S. 24 ff.

45 Vgl. Damus, S. 131.

46 Dafür mußte jedoch das rapide Sinken der Kaufkraft des Forints hingenommen werden.

47 Schröder, Klaus: Die Währungsproblematik im RGW. In: Ostkolleg der Bundeszentrale für Politische Bildung (Hg.): Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Strukturen und Probleme, Bonn 1987, S. 69.

48 Fungible Güter sind gegeneinander austauschbare Güter.

49 Vgl. Schröder, S. 66 ff und Steffens, Rolf: Integrationsprobleme im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), Hamburg 1974, S. 175 ff.

50 Die sowjetischen Kommunisten machten 1917 daraus eine Art "Erstgeburtsrecht": Alle anderen sozialistischen Länder sollten sich dem "ersten sozialistischen Staat der Welt" unterordnen.

51 Vgl. Seiffert, Ostblock, S. 93 ff und Ribi, S. 450 ff.

52 Gabanyi, Anneli Ute: Rumänien im Zeichen von Perestrojka und Glasnost. In: Osteuropa 39, 1989, S. 750.

53 Vgl. Zwass, S. 208 ff.

54 Vgl. Damus, S. 172 ff.

55 Vgl. Steffens, S. 159 ff.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Der RGW als Integrationsmodell von Zentralplanwirtschaften
Hochschule
Universität Mannheim
Veranstaltung
Wandel der Wirtschaftsordnungen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg
Note
1,3
Autor
Jahr
1994
Seiten
32
Katalognummer
V95135
ISBN (eBook)
9783638078146
Dateigröße
514 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Integrationsmodell, Zentralplanwirtschaften, Wandel, Wirtschaftsordnungen, Europa, Zweiten, Weltkrieg
Arbeit zitieren
Jochen Stelkens (Autor:in), 1994, Der RGW als Integrationsmodell von Zentralplanwirtschaften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95135

Kommentare

  • Gast am 26.1.2002

    Danke schön!.

    Vielen-vielen Dank für diese grosse Hilfe!Mein Referatthema ist: Ostintegration der DDR, und fand darüber gar nichts. Du hast mir das Leben gerettet!
    Danke schön!

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Titel: Der RGW als Integrationsmodell von Zentralplanwirtschaften



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