I n h a l t s v e r z e i c h n i
1 Aufgaben und Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung
1.1 Zweikreissystem des Industriekontenrahmens
1.2 Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
1.3 Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung
1.3.1 Einnahmen und Ausgaben
1.3.2 Erträge und Aufwendungen
1.3.3 Aufwendungen - Kosten
1.3.4 Erträge - Leistungen
2 Abgrenzungsrechnung
2.1 Unternehmensbezogene Abgrenzungen
2.1.1 Ergebnistabelle als Hilfsmittel der Abgrenzungsrechnung
2.1.2 Erläuterungen zur Ergebnistabelle
2.2 Kostenrechnerische Korrekturen
2.3 Kostenrechnerische Korrekturen durch Kalkulatorische Kosten
2.3.1 Aufgaben und Arten der Kalkulatorischen Kosten
2.3.2 Kalkulatorische Abschreibungen
2.3.3 Kalkulatorische Zinsen
2.3.4 Kalkulatorischer Unternehmerlohn
2.3.5 Kalkulatorische Wagnisse
2.3.6 Kalkulatorische Miete
2.4 Kostenrechnerische Korrekturen durch Verrechnungspreise
2.5 Erstellung und Auswertung der Ergebnistabelle
2.5.1 Vorgehensweise bei der Erstellung der Ergebnistabelle
2.5.2 Auswertung der Ergebnistabelle
3 Kostenartenrechnung
3.1 Aufgaben der Kostenartenrechnung
3.2 Gliederung der Kostenarten in der Kostenrechnung
3.3 Abhängigkeit der Kosten von der Beschäftigung
3.3.1 Kostenverläufe bei variablen Kosten
3.3.2 Kostenverläufe bei fixen Kosten
3.3.3 Kostenverläufe bei Mischkosten
3.3.4 Kostenplanung bei linearem Kostenverlauf
4 Vollkostenrechnung im Mehrproduktunternehmen
4.1 Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger
4.2 Kostenstellenrechnung in Betrieben mit Serienfertigung
4.2.1 Gliederung des Betriebes in Kostenstellen
4.2.2 Betriebsabrechnungsbogen (BAB) als Hilfsmittel der Kostenstellenrechnung
4.2.3 Ermittlung der Zuschlagssätze (Istzuschläge)
4.2.4 Kostenträgerblatt (BAB II) als Hilfsmittel der Kostenträgerzeitrechnung
4.3 Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung auf Normalkostenbasis
4.3.1 Normalgemeinkosten
4.3.2 Kostenüberdeckung und Kostenunterdeckung
4.3.3 Kostenträgerblatt auf Normalkostenbasis
4.4 Erweiterter Betriebsabrechnungsbogen
4.4.1 Betriebsabrechnungsbogen mit mehreren Fertigungshauptstellen
4.4.2 Mehrstufiger Betriebsabrechnungsbogen
4.5 Maschinenstundensatzrechnung
4.5.1 Grundlagen der Maschinenstundensatzrechnung
4.5.2 Maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten
4.5.3 Restgemeinkosten
4.5.4 Berechnung des Maschinenstundensatzes im BAB
4.5.5 Abhängigkeit des Maschinenstundensatzes von der Maschinenlaufzeit
4.6 Kostenträgerstückrechnung bei Serienfertigung
4.6.1 Zuschlagskalkulation
4.6.2 Zuschlagskalkulation als Angebotskalkulation
4.6.3 Zuschlagskalkulation als Nachkalkulation
Internes Rechnungswesen (KLR)
4.7 Vollkostenrechnung in Betrieben mit Sortenfertigung (Äquivalenzziffernkalkulation)
4.8 Vollkostenrechnung in Betrieben mit Massenfertigung (Divisionskalkulation)
5 Deckungsbeitragsrechnung als Teilkostenrechnung
5.1 Vergleich zwischen Vollkosten und Teilkostenrechnung
5.2 Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung
5.2.1 Deckungsbeitragsrechnung als Stückrechnung
5.2.2 Deckungsbeitragsrechnung als Periodenrechnung im Einproduktunternehmen
5.2.3 Deckungsbeitragsrechnung als Periodenrechnung im Mehrproduktunternehmen
5.3 Bestimmung der Preisuntergrenze
5.4 Annahme von Zusatzaufträgen
5.5 Optimales Produktionsprogramm
5.6 Eigenfertigung oder Fremdbezug
6 Einführung in die flexible Plankostenrechnung
6.1 Wesen der Plankostenrechnung
6.2 Planung der Einzel- und Gemeinkosten
6.2.1 Bestimmung der Planbeschäftigung
6.2.2 Festlegung der Plankosten aufgrund fester Verrechnungspreise
6.2.3 Verfahren der Kostenauflösung
6.3 Zuschlagskalkulation mit Plankostenverrechnungssätzen
6.4 Sollkosten
6.5 Variatormethode zur Berechnung der Sollkosten
6.6 Soll-Ist-Kostenvergleich (Kostenkontrolle)
Internes Rechnungswesen (KLR)
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) im Industriebetrieb
1. Aufgaben und Grundbegriffe der KLR
1.1 Zweikreissystem des Industriekontenrahmens
Die beiden wichtigsten Zweige des industriellen Rechnungswesens sind
Ö Ö Finanzbuchhaltung und Ö Ö Kosten- und Leistungsrechnung.
Sie bilden jeweils einen eigenen und in sich geschlossenen Rechnungskreis.
Die Finanzbuchhaltung (FB) im Rechnungskreis I (RK I) ist unternehmensbezogen und erfaßt deßhalb alle Arten von Aufwendungen und Erträgen einer Rechnungsperiode. Sie ermittelt im Gewinn- und Verlustkonto
keiten des Industriebetriebes, also
Absatz,
Produktion,
Beschaffung,
stehen. Diese betrieblichen Aufwendungen - z.B. Materialaufwendungen, Personalaufwendungen, Abschreibungen, Mieten u.a. - werden „Kosten“, die betrieblichen Erträge - z.B. Umsatzerlöse, Mehrbestand an Erzeugnissen, Eigenleistungen, Eigenverbrauch - „Leistungen“ genannt. Die Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen ergibt im Rechnungskreis II das Ergebnis der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, näm-
1.2 Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung verfolgt nicht nur das Ziel, die Kosten und Leistungen einer Abrechnungsperiode (z.B. Monat oder Geschäftsjahr) vollständig zu erfassen und daraus das Betriebsergebnis zu ermitteln. Sie hat darüber hinaus folgende wichtige Aufgaben für den Industriebtrieb zu erfüllen:
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden die Kosten
z nach Kostenarten erfaßt (Material, Löhne, Abschreibungen usw.), z nach Kostenstellen aufgeteilt (Stellen der Kostenverursachung), z den Kostenträgern zugerechnet (Erzeugnis, Serie, Auftrag).
1.3 Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung
1.3.1 Einnahmen und Ausgaben
Geldvermögen. In einem Industriebetrieb stellt die Summe des jederzeit verfügbaren Geldes, d.h. die Summe aus Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Postbankguthaben, den Zahlungsmittelbe-stand dar. Der Zahlungsmittelbestand (ZMB) ist Teil des Geldvermögens. Das Geldvermögen wird darüber hinaus durch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten beeinflußt:
Wird dieses Geldvermögen durch Geschäftsfälle verändert, so sprechen wir von Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen. Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen erhöhen, führen zu Einnahmen. So gehören z.B. Bar- und Zielverkäufe von Erzeugnissen zu einnahmewirksamen Vorgängen. Eine Kreditaufnahme bei einer Bank dagegen führt zwar zu einer Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes, gleichzeitig erhöhen sich aber auch die Verbindlichkeiten; das Geldvermögen bleibt also gleich.
Ausgaben. Alle Geschäftsfälle, die das Geldvermögen vermindern, führen zu Ausgaben. Typische Ausgaben sind Bar- und Zielkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, nicht dagegen die Banküberweisung an einen Lieferer oder die teilweise Tilgung eines Bankkredits.
1.3.2 Erträge und Aufwendungen
Eigenkapital. Das Eigenkapital oder Reinvermögen eines Industriebetriebes ergibt sich vereinfacht nach folgender Rechnung:
1.3.3 Aufwendungen - Kosten Situation: Das Unternehmen Schmollmann KG, Leverkusen, stellt als Zulieferer für Elektronikunternehmen Blechgehäuse in unterschiedlichen Größen und Ausführungen her. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat das Unternehmen folgende vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Es ist Grundlage für alle folgenden Betrachtungen:
Auswertung: Aus dem GuV-Konto ist zu erkennen, daß sich die Summe aller Erträge auf 11.015.000,00 DM beläuft und daß der Jahresüberschuß 1.850.000,00 DM beträgt.
Aufwendungen.
Die Höhe der Aufwendungen ergibt sich aus der Addition aller Aufwandsposten auf der
Einteilung der Aufwendungen. Für die Zwecke der Kostenrechnung werden die Aufwendungen eingeteilt in
Kosten. Betriebliche Aufwendungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Sie erfassen den Verzehr an Gütern, Diensten und Abgaben, der im Rahmen der geplanten betrieblichen Leistungserstellung (= Beschaffung, Produktion) und Leistungsverwertung (= Absatz) anfällt. Diese Aufwendungen stellen nur einen Teil der gesamten Aufwendungen des GuV-Kontos dar; sie werden in der Regel als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) übernommen. Kosten entstehen, wenn ein mengenmäßiger Verbrauch (z.B. kg, m, h) vorliegt, der zur geplanten Leistungserstellung und -verwertung getätigt wird und in DM-Beträgen bewertet ist. Typische Beispiele für Aufwendungen, die zugleich Kosten darstellen, sind Material- und Personalaufwendungen.
Erläuterungen: Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen lassen sich nicht vermeiden und werden auch im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen verursacht. Ihnen fehlt aber die für die Leistungsprozesse typische Planmäßigkeit, so daß sie nicht als Kosten in die Kostenrechnung eingebracht
werden dürfen. Die Verluste aus Wertpapierverkäufen haben betriebsfremden Charakter; sie gehören damit
nicht zu den Kosten. Die außerordentlichen Aufwendungen (z.B. aus dem Verkauf eines Teilbetriebes oder aus nichtversicherten Brandschäden) gelten grundsätzlich als nicht kalkulierbar und werden daher von der
1.3.4 Erträge - Leistungen
Erträge. Alle erfolgswirksamen (eigenkapitalerhöhenden) Wertezuflüsse in das Unternehmen innerhalb einer Abrechnungsperiode (z.B. ein Jahr) stellen Erträge dar.
Einteilung der Erträge. Für die Zwecke der KLR (=Kosten- und Leistungsrechnung) werden die Erträge eingeteilt in:
betriebliche Erträge = Leistungen und
Leistungen (= betriebliche Erträge) sind das Ergebnis der geplanten betrieblichen Leistungserstellung undverwertung. Zu den Leistungen des Industriebetriebes zählen:
& & Absatzleistungen = Umsatzerlöse aus dem Verkauf von eigenen Erzeugnissen und Waren.
Neutrale Erträge. Außer den Leistungen gibt es im Industriebetrieb auch Erträge, die in keinem Zusammenhang mit der Beschaffung, der Produktion und dem Absatz stehen oder dabei unregelmäßig in außergewöhnlicher Höhe anfallen. Sie werden als neutrale Erträge bezeichnet und von den Leistungen abgegrenzt. Neutrale Erträge sind in den Kontengruppen „54 Sonstige betriebliche Erträge“, „55/56 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren“, „57 Sonstige Zinsen“ und „58 Außerordentliche Erträge“ enthalten. Sie entstehen also
'
bei der Verfolgung betriebsfremder Ziele (z.B. Mieterträge, Zinserträge, Erträge aus Wertpapierverkäu-
Erläuterung: Mieterträge und Zinserträge haben im Industriebetrieb betriebsfremden Charakter; sie gehören somit grundsätzlich nicht zu den Leistungen.
Rückstellungen werden aus betrieblichen Anlaß vorgenommen; sie schlagen sich somit als periodengerecht ermittelte Kosten nieder (z.B. Steuerrückstellungen). Ein Ertrag aus der Herabsetzung oder Auflösung einer Rückstellung stellen demnach eine Wertekorrektur zu den vorher gebuchten Kosten dar; diese Wertekorrektur gehört nicht zu den Leistungen des Industriebetriebes.
Gewinn - und Verlustkonto
Soll Haben
6000 Aufwendungen f. Rohstoffe 2.800.000,00 5000 Umsatzerlöse f. eigene Erz. 10.520.000,00
6020 Aufwendungen f. Hilfsstoffe 795.000,00 5202 Mehrbestand an Erzeugn. 240.000,00
6030 Aufwendungen f. Betriebsstoffe 35.000,00 5400 Mieterträge 140.000,00
6200 Löhne 2.400.000,00 5480 Erträge aus der Herabsetzung
6300 Gehälter 500.000,00 von Rückstellungen 65.000,00
6400 Soziale Abgaben 600.000,00 5710 Zinserträge 50.000,00
6520 Abschr. Auf Sachanlagen 650.000,00
6800 Büromaterial 50.000,00
6870 Werbung 205.000,00
6960 Verluste aus Verm.-Abgang 100.000,00
70/77 Betriebliche Steuern 190.000,00
7460 Verluste aus Wertpapierverk. 40.000,00
7510 Zinsaufwendungen 540.000,00
7600 Außerordentliche Aufwend. 260.000,00
Jahres überschuß 1.850.000,00
11.015.000,00 11.015.000,00
Ergebnistabelle
Rechnungskreis I ( FB) Rechnungskreis II ( KLR)
Abgrenzungsrechnung Betriebsergebnis-
Gesamtergebnisrechnung
Unternehmensbez. Abgrenz. rechnung
Konto Aufwendun- Erträge Neutrale Auf- Neutrale Kosten Leistungen
gen wendungen Erträge
5000 10.520.000 10.520.000
5202 240.000 240.000
5400 140.000 140.000
5480 65.000 65.000
5710 50.000 50.000
6000 2.800.000 2.800.000
6020 795.000 795.000
6030 35.000 35.000
6200 2.400.000 2.400.000
6300 500.000 500.000
6400 600.000 600.000
6520 650.000 40.000 610.000
6800 50.000 50.000
6870 205.000 205.000
6960 100.000 100.000
70/77 190.000 10.000 180.000
7460 40.000 40.000
7510 540.000 540.000
7600 260.000 260.000
9.165.000 11.015.000 450.000 255.000 8.715.000 10.760.000
1.850.000 195.000 2.045.000
11.015.000 11.015.000 450.000 450.000 10.760.000 10.760.000
Gesamtergebnis Neutrales Ergebnis Betriebsergebnis
Abstimmung der Ergebnisse:
1. Gesamtergebnis im Rechnungskreis I 1.850.000,00.- DM
2. Neutraler Verlust (-) 195.000,00.- DM
3. Betriebsgewinn ( ) 2.045.000,00.- DM
4. Gesamtergebnis im Rechnungskreis II 1.850.000,00.- DM
Internes Rechnungswesen (KLR)
2.1.2 Erläuterungen zur Ergebnistabelle
Übertragung der Salden. Nachdem die Salden der Erfolgskonten - in der Reihenfolge ihrer Kontennummern - in die linken Spalten der Ergebnistabelle (Aufwendungen und Erträge der FB = RK II) übernommen und zum Gesamtergebnis zusammengefaßt worden sind, erfolgt die Übertragung dieser Salden in die Betriebsabrechnung oder in die Abgrenzungsrechnung.
2.2 Kostenrechnerische Korrekturen
Betriebliche Aufwendungen, die als Kosten ungeeignet sind. In der Finanzbuchhaltung kommen Aufwendungen vor, die zwar durch betriebliche Vorgänge veranlaßt sind, deren Höhe oder Berechnungsmethode (z.B. degressive Abschreibung in der FB) jedoch nicht den Anforderungen der Kosten- und Leistungsrechnung (z.B. gleichmäßige Belastungen der Abrechnungsperioden mit Abschreibungen) entsprechen. In diesen Fällen werden die betrieblichen Aufwendungen nicht als Kosten in die Betriebsergebnisrechnung übernommen. Vielmehr werden für diese Aufwendungen in der Kostenrechnung verursachungsgerechte Kosten berechnet (z.B. lineare Abschreibungsbeträge anstelle der degressiven) und dort als kalkulatorische Kosten eingesetzt.
Folgende Aufwendungen der Finanzbuchhaltung sind korrekturbedürftig:
Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen. Die Abgrenzungsrechnung übernimmt - zusätzlich zu den neutralen Aufwendungen und Erträgen - in einer besonderen Spalte „Kostenrechnerische Korrekturen“
die korrekturbedürftigen betrieblichen Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung und stellt diesen tatsächliche Aufwendungen die in der KLR ermittelten kalkulatorischen Kosten als Erträge gegenüber. Die Differenz stellt das zweite Teilergebnis der Abgrenzungsrechnung dar, das sogenannte
2.3 Kostenrechnerische Korrekturen durch Kalkulatorische Kosten
2.3.1 Aufgaben und Arten der Kalkulatorischen Kosten
Grundkosten. Viele Aufwendungen der FB können unverändert als Kosten in die Betriebsergebnisrechnung der Ergebnistabelle übernommen werden. In diesen Fällen spricht man von aufwandsgleichen Kosten oder Grundkosten (z.B. Löhne, Gehälter).
Anderskosten. Es gibt aber auch Aufwendungen in der FB, die kalkulatorisch ungeeignet sind und deshalb in der KLR mit einem anderen Wert angesetzt werden. Dazu rechnen die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Wagnisse. Kosten dieser Art heißen Anderskosten, sie sind aufwandsungleiche Kosten.
Zusatzkosten. Es gibt Kosten, denen kein Aufwand in der FB zugrunde liegt (= aufwandslose Kosten = Zusatzkosten). Sie werden in der FB nicht erfaßt, da mit ihnen keine Geldausgaben verbunden sind, stellen jedoch leistungsbedingten Werteverzehr dar und werden deshalb in der KLR zusätzlich berücksichtigt. Dazu zählen der kalkulatorische Unternehmerlohn bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften und die kalkulatorischen Zinsen auf das betriebsnotwendige Eigenkapital.
Zweck der kalkulatorischen Kosten. Die genannten kalkulatorischen Kostenarten sorgen dafür, daß nur der Werteverzehr in die KLR eingebracht wird, der durch die Leistungserstellung und -verwertung tatsächlich entstanden ist., auch wenn er in der Gesamtergebnisrechnung der FB nicht oder in anderer Höhe angesetzt ist. Dadurch wird die Kosten- und Leistungsrechnung genauer, zudem können Schwankungen der Kosten ausgeschaltet werden, und ein Kostenvergleich mit einzelnen Abrechnungsperioden oder branchengleichen Betrieben ist möglich.
Auswirkung der kalkulatorischen Kosten auf das Betriebsergebnis. Die kalkulatorischen Kosten werden im Soll (-) der Betriebsergebnisrechnung erfaßt. Sie bilden zusammen mit den Grundkosten die Grundlage der Angebotskalkulation. Beim Verkauf der Erzeugnisse fließen sie - einschließlich der Grundkosten - über die Umsatzerlöse in das Unternehmen zurück, sofern die Umsatzerlöse die gesamten Selbstkosten (einschließlich der kalkulatorischen Kosten) decken. In diesem Fall wirken sich die kalkulatorischen Kosten nicht auf das Betriebsergebnis aus.
Erfassung der kalkulatorischen und bilanzmäßigen Kosten im RK II. Die kalkulatorische Abschreibung wird mit 660.000,00.- DM in die Spalte „Kosten“ der Betriebsergebnisrechnung eingesetzt und durch die Buchung: „Kosten an Verrechnete Kosten“
in die Spalte „Verrechnete Kosten“ des Abgrenzungsbereichs „Kostenrechnerische Korrekturen“ erfolgswirksam gegengebucht. Aus der Aufwendungsspalte des Rechnungskreises I wird die bilanzmäßige Abschreibung (650.000,00.- DM) - nach Abfilterung der unternehmensbezogenen Abschreibung von 40.000,00.- DM für das vermietete Gebäude - mit 610.000,00.- DM in die Spalte „Aufwendungen“ des Abgrenzungsbereichs „Kostenrechnerische Korrekturen“ übertragen. Hier stehen sich dann nun bilanzmäßige und kalkulatorische Abschreibungen gegenüber. Beide Zahlen können zum Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen verrechnet werden. In diesem Fall ergibt sich ein Ertrag aus kostenrechnerischen Korrekturen in Höhe von 50.000,00.- DM.
1 über die Umsatzerlöse zurückgeflossene kalkulatorische Abschreibungen
Abschreibungskreislauf. Ein wesentliches Unternehmensziel muß die Erhaltung der Vermögenssubstanz sein; insbesondere geht es hierbei um die Erhaltung der im Anlagevermögen ruhenden Leistungsfähigkeit. Dies wird durch die Ersatzbeschaffung (= Reinvestition) verbrauchter Anlagen erreicht. Die Finanzierung
solcher Anlagen hat grundsätzlich aus „verdienten“ Kosten ohne Zuführung von Eigenkapital zu erfolgen.
Um dies zu erreichen, bedarf es des Ansatzes von Abschreibungen
• in der Finanzbuchhaltung als Aufwand, um zu verhindern, daß in der Gewinn- und Verlustrechnung ein zu hoher Gewinn ausgewiesen und möglicherweise ausgeschüttet wird (= Substanzausschüttung), • in der Kosten- und Leistungsrechnung als Kosten, um den Werteverzehr der Anlagen zu erfassen und
in die Preisberechnung einzubeziehen. In der Regel müssen dem Unternehmen im Preis für die Erzeug-
nisse alle Kosten zurückerstattet werden. In den Umsatzerlösen fließen den Unternehmen also auch die
Abschreibungsbeträge (= Abschreibungsgegenwerte) zurück und stehen in Form flüssiger Mittel für die Erneuerung von Anlagen zur Verfügung. So ergibt sich - unter der Voraussetzung, daß die kalkulatorischen Abschreibungen vom Markt vergütet werden- folgender
Aufgabe: Erläutern Sie den Abschreibungskreislauf M bis R anhand eines Zahlenbeispiels.
2.3.3 Kalkulatorische Zinsen
Zinsen vom betriebsnotwendigen Kapital. In der Ergebnistabelle hat die Schmolmann KG die in der Finanzbuchhaltung gebuchten Fremdkapitalzinsen in Höhe von 540.000,00.- DM als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. Das ist grundsätzlich richtig, da die Fremdkapitalzinsen einen betrieblichen Aufwand darstellen. Es stellt sich aber die Frage nach der Zweckmäßigkeit dieses Kostenansatzes.
Herr Schmolmann wird danach streben, daß ihm in den Umsatzerlösen auch eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals zufließt. Um das zu erreichen, werden in der Kostenrechnung Zinsen für das gesamte bei der Leistungserstellung und -verwertung erforderliche Kapital angesetzt. Dadurch werden alle Industriebetriebe in der Selbstkosten- und Betriebsergebnisrechnung gleichgestellt, unabhängig davon, in welchem Verhältnis sie mit Eigen- und Fremdkapital ausgestattet sind. Außerdem wird die Kostenrechnung von zufälligen Schwankungen befreit, die durch die Änderungen der Zinssätze für die aufgenommenen Kredite entstehen.
Betriebsnotwendiges Kapital. In der Kosten- und Leistungsrechnung werden somit anstelle der tatsächlich gezahlten Zinsen kalkulatorische Zinsen angesetzt und verrechnet. Sie werden auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Kapitals ermittelt. Der kalkulatorische Zinssatz richtet sich meist nach dem im betroffenen Zeitraum üblichen Zinssatz für langfristige Darlehen.
Zum betriebsnotwendigen Anlagevermögen zählen nur solche Anlagegüter, die dauernd dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Sie dürfen nicht mit den Bilanz- oder Buchwerten, sondern nur mit den kalkula-torischen Restwerten (= Anschaffungskosten - kalkulatorische Abschreibungen) angesetzt werden. Nicht betriebsnotwendige Anlagen, wie z.B. vermietete Gebäude, stillgelegte Anlagen u.a., bleiben außer Ansatz. Reserveanlagen (z.B. Reservemaschinen) gehören stets zum betriebsnotwendigen Anlagevermögen, da sie für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlich sind.
Das betriebsnotwendige Umlaufvermögen ist nach Ausgliederung der nicht betriebsbedingten Posten (z.B. Wertpapierbestände) mit den Beträgen anzusetzen, die während des Abrechnungszeitraumes durchschnittlich im Umlaufvermögen gebunden sind (gogenannte kalkulatorische Mittelwerte). Das Abzugskapital besteht aus Kapitalposten, die dem Unternehmen zinslos zur Verfügung stehen, wie z.B. Anzahlungen von Kunden, sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Lieferantenkredite, sofern keine Skontierungsmöglichkeit hierfür besteht.
Erfassung der kalkulatorischen Zinsen in der KLR. Die kalkulatorischen Zinsen werden mit 1.035.000,00.- DM in die Spalte „Kosten“ der Betriebsergebnisrechnung eingesetzt und in der Spalte „Verrechnete Kosten“ der „Kostenrechnerischen Korrekturen“ gegengebucht. Aus dem RK I werden die dort als Aufwand gebuchten Fremdkapitalzinsen mit 540.000,00.- DM in die Spalte „Aufwendungen lt. FB“ der „Kostenrechnerischen Korrekturen“ übertragen. Hier stehen sich Fremdkapitalzinsen und kalkulatorische Zinsen gegenüber und können zum „Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen“ verrechnet werden. In diesem Fall ergibt sich ein neutraler Gewinn von 495.000,00.- DM. Er stimmt mit dem in der FB ausgewiesenen Gewinn bei vollem Kostenersatz durch die Umsatzerlöse überein.
2.4.3 Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Kalkulatorischer Unternehmerlohn als Kostenbestandteil in der Betriebsergebnisrechnung. In Kapitalgesellschaften beziehen die Vorstandsmitglieder (AG) und die Geschäftsführer (GmbH) Gehälter, die als
Aufwand in der FB gebucht werden und als Kosten in die KLR dieser Unternehmungsformen eingehen. In Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (OHG, KG) dagegen erhalten die mitarbeitenden Inhaber oder Gesellschafter keine Gehälter. Ihre Arbeitsleistung wird durch den Unternehmungsgewinn abgegolten. Ein angemessener Gewinn kann aber nur dann erzielt werden, wenn zuvor für die Arbeitskraft des Unternehmers ein entsprechender Betrag als Kosten (= Unternehmerlohn) angesetzt und in die Preise für die Erzeugnisse einkalkuliert wird. Nur dann können in den Umsatzerlösen die entsprechenden Finanzmittel in das Unternehmen zurückfließen.
Kostenvergleich. Durch die Einrechnung des Unternehmerlohns in die Kosten wird erreicht, daß Kapitalgesellschaften sowie Personengesellschaften/Einzelunternehmungen in der Selbstkosten- und Betriebsergebnisrechnung gleichgestellt sind.
Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns richtet sich nach dem Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Position.
Zusatzkosten. Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird als Kostenbestandteil in die Kosten- und Leistungsrechnung eingebracht; er darf aber nicht - wie z.B. die Gehälter leitender Angestellter - in der Finanzbuchhaltung gebucht werden, da er nicht zu Aufwendungen und Ausgaben führt. Kosten mit dieser Eigenschaft heißen Zusatzkosten.
Darstellung des kalkulatorischen Unternehmerlohns in der Ergebnistabelle. Der kalkulatorische Unternehmerlohn (300.000,00.- DM) wird zunächst in die Spalte „Kosten“ der Betriebsergebnisrechnung eingesetzt. Er bildet (zusammen mit den übrigen Kosten) die Grundlage der Preiskalkulation. Im Normalfall wird er also in den Umsatzerlösen (10.520.000,00.- DM Ertrag im RK I / Leistung im RK II) enthalten sein und in den Finanzmitteln dem Unternehmen zufließen.
Anschließend ist der Unternehmerlohn als Ertrag in die Spalte „Verrechnete Kosten“ des Abgrenzungsbe-
reichs „Kostenrechnerische Korrekturen“ einzusetzen. Diese Verrechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns in der Ergebnistabelle entspricht damit praktisch der
Buchung:
„ Kosten an Verrechnete Kosten“ Durch diese Vorgehen ist eine Abstimmung der Teilergebnisse im RK II mit dem Gesamtergebnis im RK I möglich.
Ergebnisauswirkungen. Sofern über den Markt (Umsatzerlöse) der gesamte Unternehmerlohn erstattet wird, hat seine Berücksichtigung unter den Kosten keinen Einfluß auf das Betriebsergebnis. Im Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen bewirkt der Unternehmerlohn durch seine Buchung in der Spalte „Verrechnete Kosten“ eine Ertragserhöhung.
Auf das Gesamtergebnis im RK I wirkt der in den Umsatzerlösen enthaltene Unternehmerlohn gewinnerhöhend, da ihm hier kein entsprechender Aufwand gegenübersteht.
2.3.5 Kalkulatorische Wagnisse
Arten. Jede unternehmerische und betriebliche Tätigkeit ist mit Wagnissen oder Risiken verbunden und kann daher zu Verlusten führen. Diese Wagnisverluste lassen sich in ihrer Höhe und in ihrem zeitlichen Eintreten nicht vorhersehen. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen Unternehmerwagnis und den Einzelwagnissen.
cherungen gedeckt sind, dürfen keine kalkulatorischen Wagniszuschläge verrechnet werden. In diesem Fall sind die Versicherungsprämien als Kosten zu verrechnen.
Berechnungsgrundlagen für Wagnisse. Je nach Wagnisart ist die Berechnungsgrundlage unterschiedlich:
in der Spalte „Kostenrechnerische Korrekturen“ der Abgrenzungsrechnung gegengebucht. Hier stehen ihm die tatsächlichen Wagnisverluste der FB gegenüber (z.B. Konten 6000, 6020, 6030, 6040, 6570, 6930, 6950).
2.3.6 Kalkulatorische Miete
Mietwert für die betriebseigenen Gebäude. An Stelle der tatsächlich anfallenden Gebäude- und Grundstücksaufwendungen (Abschreibungen auf Gebäude, Hypothekenzinsen, Grundsteuern) könnte eine kalku-latorische Miete für die eigengenutzten betriebsnotwendigen Räume ermittelt und in der Betriebsergebnisrechnung erfaßt werden. In diesem Fall müssten jedoch alle tatsächlich entstandenen Gebäudeaufwendungen dem verrechneten kalkulatorischen Mietwert gegenübergestellt werden. Da wesentliche Teile der Gebäude- und Grundstücksaufwendungen durch die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen in der Kosten- und Leistungsrechnung bereits berücksichtigt werden, entfällt in den meisten Industriebetrieben die Verrechnung einer besonderen kalkulatorischen Miete für die betriebseigenen Gebäude. Mietwert privat genutzter Räume im Geschäftsgebäude. Sofern die Geschäftsinhaber Räume des betriebseigenen Gebäudes für private Zwecke (z.B. als Wohnung) nutzt, darf der Mietwert in der Kostenrechnung nur in Höhe der betrieblichen Nutzung angesetzt werden. Der Mietwert der privar genutzten Räume ist zu buchen: 3001 Privat an 5400 Mieterträge
Die kalkulatorische Miete sollte als fester Kostenbestandteil verrechnet werden, wenn ein Einzelunternehmer oder Personengesellschafter dem Betrieb unentgeltlich Räume zur Verfügung stellt, die zu seinem Privatvermögen gehören. In diesem Fall ist die ortsübliche Miete als kalkulatorischer Mietwert anzusetzen. Die kalkulatorische Miete stellt Zusatzkosten dar, die in der gleichen Weise verrechnet werden wie der kal-kulatorische Unternehmerlohn.
2.4 Kostenrechnerische Korrekturen durch Verrechnungspreise
Materialkosten. Der Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen muß in der KLR zunächst mengenmäßig festgestellt und anschließend bewertet werden. Die Materialkosten sind somit das Produkt aus Verrechnungsmenge und Wert je Mengeneinheit.
Bewertung der Verbrauchsmenge. Der mengenmäßige Verbrauch an Material wird entweder auf Grund von Materialentnahmescheinen oder durch Inventur ermittelt. Die Bewertung der so festgestellten Verbrauchsmengen kann in der KLR entweder zu Anschaffungskosten oder zu Verrechnungspreisen erfolgen. Bewertung zu Anschaffungekosten. Die Bewertung zu Anschaffungskosten hat den Vorteil, daß die tatsächlichen Materialkosten in die Kostenrechnung eingehen. Nachteilig ist aber, daß die Anschaffungspreise
der Rohstoffe im Zeitablauf starken Schwankungen am Markt unterliegen können. Dadurch werden die Materialkosten für gleiche Verbrauchsmengen in den einzelnen Abrechnungsperioden unterschiedlich hoch angesetzt, so daß Kostenvergleiche nicht ohne weiteres durchführbar sind.
Bewertung zu Verrechnungspreisen. In der Kostenrechnung wird der Materialverbrauch meist mit gleichbleibenden Verrechnungspreisen bewertet. Verrechnungspreise sind in der Regel Durchschnittspreise, die aus den Anschaffungskosten der vergangenen Rechnungsperioden ermittelt werden. Sie müssen in gewissen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls der neuen Marktlage angepaßt werden. Kostenrechnerische Korrektur. Die Verrechnung des Materialverbrauchs in der KLR zu konstanten Verrechnungspreisen gleicht der Verrechnung kalkulatorischer Kosten. Im Rahmen der Abgrenzungsrechnung „Kostenrechnerische Korrekturen“ werden in der FB gebuchten Materialaufwendungen (bewertet zu Anschaffungskosten) die in der KKLRangesetzten Materialkosten zum Verrechnungspreis gegenübergestellt. Aus dem Unterschied beider Beträge ergibt sich entweder ein Aufwand (-) oder Ertrag (+) aus kostenrechnerischen Korrekturen.
1 Diese Kosten werden im folgenden zur Ausschaltung von Preisschwankungen in der KLR verwendet.
2.5.1 Vorgehensweise bei der Erstellung der Ergebnistabelle
2.5.2 Auswertung der Ergebnistabelle
Gesamtergebnis, Neutrales Ergebnis, Betriebsergenis. Die Teilergebnisse im RK II (= Neutrales Ergebnis, Betriebsergebnis) zeigen dem Unternehmer die Zusammensetzung des im RK I ausgewiesenen Gesamtergebnisses in Höhe von 1.850.000,00.- DM. Dem Verlust aus unternehmensbezogenen Abgrenzungen (195.000,00.- DM) steht ein Gewinn aus kostenrechnerischen Korrekturen (985.000,00.- DM) gegenüber. Der neutrale Gewinn beträgt somit 790.000,00.- DM und hat einen Anteil von 42,7% am Gesamtgewinn. Der
überwiegende Teil des Gesamtgewinnes (1.060.000,00.- DM Betriebsgewinn) ist aus der geplanten betrieblichen Tätigkeit erzielt worden.
Das Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen besagt, daß die Schmolmann KG - insbesondere in den Posten „Zinsen“ und „Unternehmerlohn“ - hohe kalkulatorische Wertansätze zugrunde gelegt hat, die sich im Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen als Ertrag niederschlagen und hier zu einem entsprechend hohen Überschuß über die Aufwendungen der FB führen. Dieser Überschuß wird auch - so zeigt es das Gesamtergebnis - voll als Gewinn verwirklicht.
Das Betriebsergebnis erreicht eine angemessene Höhe. Es muß hiebei folgendes bedacht werden: Das Unternehmen Schmolmann KG hat es geschafft, über die Umsatzerlöse alle Kosten - einschließlich der gesamten kalkulatorischen Kosten - zu „verdienen“ und noch einen Überschuß von 1.060.000,00.- DM zu erwirtschaften. Da der Unternehmerlohn und die Verzinsung des Eigenkapitals in den Kosten bereits berücksichtigt wurden, kann dieser Überschuß zur Abdeckung des allgemeinen Unternehmerrisikos und zur Finanzierung zukünftiger Investitionen verwendet werden. Zudem zeigt dieser „Reingewinn“, daß es dem Unternehmen bei seiner Kostensituation gelungen ist, erfolgreich auf dem Markt zu bestehen. Ein negatives Betriebsergebnis (= Betriebsverlust) würde unter diesen Bedingungen lediglich besagen, daß vorrangig die kalkulatorischen Kosten nicht mehr in voller Höhe erwirtschaftete werden können; das
Gesamtergebnis würde dadurch niedriger als im obigen Beispiel ausfallen; das Abgrenzungsergebnis bliebe unverändert.
Rentabilität und Wirtschaftlichkeit. Der ausgewiesene Gesamtgewinn kann zur Bestimmung der Rentabilität, d.h. zur Bestimmung der Ertragskraft des Unternehmens (= Eigenkapitalrentabilität, Umsatzrentabilität), und zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit herangezogen werden.
3 Kostenartenrechnung
3.1 Aufgaben der Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung bildet die erste Stufe
der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie ist die Grundlage sowohl für die Vollkostenrechnung als auch für die Teilkostenrechnung. Ihre Aufgabe besteht darin, die
für die jeweiligen Zwecke der Kostenrechnung, z.B.
erforderlichen Kosten zur Verfügung zu stellen.
Aufbereitung der Kosten. Eine wesentliche Quelle zur Gewinnung von Kosten bildet das Zahlenmaterial der FB, das aufgrund der Buchung nach dem Kontenrahmen eindeutig bestimmten Aufwands- oder Ertragsarten zugeordnet ist. Nach Abgrenzung der neutralen Aufwendungen und Erträge werden die betrieblichen Aufwendungen - einschließlich der kalkulatorischen Kosten - als Kosten und die betrieblichen Erträge als Leistungen in die Kostenartenrechnung übernommen und dort aufbereitet. Die Aufbereitung der Kosten ist erforderlich, weil die Gruppierung der Aufwandsarten in der FB nur für den Jahresabschluß (= GuV-Rechnung) sinnvoll ist, aber nicht für die Zielsetzung der Kostenrechnung. Sind Kostenkontrollen durchzuführen, Kalkulationen aufzustellen oder marktorientierte Entscheidungen zu treffen, dann müssen die Kostenarten zuvor umgruppiert werden.
3.2 Gliederung der Kostenarten in der Kostenrechnung
Die Gruppierung der Kostenarten in der Kostenrechnung kann unter folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
3.3 Abhängigkeit der Kosten von der Beschäftigung
Beschäftigung. Unter Beschäftigung verstehen wir das Leistungsvermögen - ausgedrückt in den Produktionszahlen - je Zeiteinheit (z.B. Monat oder Jahr), das ein jedes Unternehmen aufgrund seines Betriebsmit-telbestandes hat (= Kapazität). Jede Produktionsanlage besitzt eine technische Kapazität, auf die sie konstruktionsmäßig ausgelegt ist, und eine wirtschaftliche Kapazität, die die kostengünstigste Auslastung angibt. In der Regel wird das Unternehmen die wirtschaftliche Kapazität anstreben und nicht die technische Kapazität.
Verhalten der fixen Kosten.
Am Beispiel der kalkulatorischen Abschreibung kann leicht eingesehen wer-
den, daß sich diese Kostenart bei Veränderung der Beschäftigung nicht verändert. In der Schmolmann KG
wird sich im kommenden Jahr trotz der Produktionserhöhung der Bestand an technischen Anlagen nicht verändern, so daß kein Anlaß besteht, die kalkulatorischen Abschreibungen zu erhöhen. Ebensowenig wer-
den sich die übrigen kalkulatorischen Kosten verändern. Kosten die von Beschäftigungsänderungen unbeeinflußt bleiben, heißen fixe Kosten
(= K
f
). Verhalten der variablen Kosten. Andere Kostenarten verändern sich bei Beschäftigungsänderungen entweder proportional oder sogar progressiv. Typische Beispiele hierfür sind die Roh- und Hilfsstoffe. Der Materialeinsatz kann als proportional zur Produktionsmenge angesehen werden. Kosten die sich bei Änderung des Beschäftigungsgrades ebenfalls ändern, heißen variable Kosten (= K v ).
Verhalten der Mischkosten. Eine Reihe von Kostenarten enthält sowohl fixe als auch variable Kostenanteile. Dies ist z.B. der Fall, wenn - wie beim Energieverbrauch - zusätzlich zu einer festen Grundgebühr
verbrauchsabhängige Kosten anfallen. Kosten dieser Art heißen Mischkosten; sie sind in fixe und variable Kosten aufzuteilen.
Kostenfunktionen. Die Gesamtkosten einer bestimmten Produktionsmenge (= Beschäftigung) setzen sich in der Regel aus variablen und fixen Kosten zusammen. Wird die Beschäftigung verändert, so verändern sich auch die Kosten. Welches Ausmaß diese Kostenänderung annimmt, hängt davon ab, wie hoch der Anteil der variablen und der fixen Kosten an den Gesamtkosten ist. Diese Abhängigkeit der Kosten von der
Durch die Funktionsvorschrift wird die Kostenfunktion wie folgt beschrieben: Für die Produktion sind 100.000 Geldeinheiten fixe Kosten aufzuwenden, die unabhängig von der Beschäftigung als Kosten der betriebsbereitschaft anfallen. Zusätzlich entstehen variable Kosten in Höhe von 150 Geldeinheiten für jedes produzierte Stück.
3.3.1 Kostenverläufe bei variablen Kosten
Zu den variablen Kosten, die sich bei Beschäftigungsänderungen in einem bestimmten Verhältnis verändern, gehören vor allem die Rohstoffaufwendungen (= Materialkosten). Variable Kosten können sich proportional, progressiv oder degressiv zur Beschäftigungsänderung verhalten. Variable Kosten als propotionale Kosten
Neben dem Fertigungsmaterial sind auch die Hilfsstoffe und z. T. die fertigungslöhne proportionale Kosten.
Variable Kosten als progressive Kosten
Ein progressiver Kostenverlauf liegt dann vor, wenn die prozentuale Kostenänderung größer ist als die prozentuale Änderung der Beschäftigung, z.B. bewirkt eine 5%ige Beschäftigungszunahme eine 10%ige Kostenzunahme. Solche Situationen können eintreten, wenn Maschinen im Bereich ihrer Maximalkapazität genutzt werden, was zu erhöhten Reparaturkosten und zu vermehrtem Ausschuß führt, oder wenn bei den fertigungslöhnen Überstunden- und Feiertagszuschläge gezahlt werden.
In der Folgenden Grafik ist die Abhängigkeit des Materialeinsatzes vom Beschäftigungsgrad dargestellt.
3.3.2 Kostenverläufe bei fixen Kosten
Kosten der Betriebsbereitschaft. Alle Kosten, die von Abrechnungsperiode zu Abrechnungsperiode in annähernd gleicher Höhe unabhängig von der Produktionsmenge anfallen, heißen fixe Kosten oder Kosten der Betriebsbereitschaft.
Außer Abschreibungen gelten z.B. Gehälter, Steuern, Beiträge, Miete als fixe Kosten.
3.3.3 Kostenverläufe bei Mischkosten
Die für die Maschine aufzuwendenden Energiekosten enthalten sowohl fixe als auch variable Kostenanteile: Die Grundgebühr fällt in jedem Monat in gleicher Höhe an; sie stellt den Fixkostenanteil dar. Der Stromverbrauch der Maschine variiert mit der Laufzeit; die verbrauchsbedingten Stromkosten sind also variabel.
Merke: Ein Teil der Kostenarten enthält zugleich fixe und variable Kostenanteile.
3.3.4 Kostenplanung bei linearem Kostenverlauf
Kostenfunktion. Die Lösung ist einfacher mit Hilfe der Kostenfunktion K(x) = K v + K f zu finden, wobei an die Stelle von x beliebige Mengen gesetzt werden können. Für das obige Beispiel ergibt sich die folgende Kostenfunktion: K(x) = 28 * x + 4.100.000
Hieraus lassen sich die Kosten für die Produktion von 225.000 Gehäusen berechnen: K(225.000) = 28 * 225.000 + 4.100.000 = 10.400.000
Aufgrund der Kostenprognose (Kostenplanung auf der Grundlage von Durchschnittskosten = 10.912.500,00.- DM) ergibt sich ein um 512.500,00.- DM deutlich geringerer Kostenbetrag, der auf den beschäftigungsabhängigen Kostenanteil (= fixe Kosten) zurückzuführen ist.
4 Vollkostenrechnung im Mehrproduktunternehmen
4.1 Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger
Ermittlung der Selbstkosten. Nach der Erfassung aller Kosten in der Ergebnistabelle besteht eine wesentliche Aufgabe der Vollkostenrechnung darin, alle Kosten verursachungsgerecht auf die Leistungseinheiten zu verteilen; auf diese Weise werden die Selbstkosten der Leistungseinheit ermittelt. Kostenträger. Die Leistungseinheiten im Industriebetrieb sind in der Regel die fertigen und unfertigen Erzeugnisse, aber auch ein einzelner Auftrag oder eine Serie kann Leistungseinheit sein. In der KLR heißen diese Leistungseinheiten „Kostenträger“. Ihnen werden alle Kosten „aufgebürdet“; die sie verursacht haben,
für die Kostenträger kostendeckende Preise kalkuliert werden, und µ
durch den Verkauf der Kostenträger alle Kosten in Form von Umsatzerlösen wieder in das Unternehmen zurückfließen.
Die Kostenträger werden in Abhängigkeit vom Fertigungsverfahren festgelegt:
Die Zurechnung der Kosten zu den Kostenträgern erfolgt in Abhängigkeit von den Fertigungsverfahren nach entsprechenden Kalkulationsmethoden:
4.2 Kostenstellenrechnung in Betrieben mit Serienfertigung
Die Kostenstellenrechnung bildet die zweite Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung im Mehrproduktunternehmen mit Serienfertigung.
Einzelkosten. Die Kostenstellenrechnung ist deshalb notwendig, weil nicht alle Kosten direkt einem bestimmten Kostenträger zugewiesen werden können. Dies ist nur für die sogenannten Einzelkosten der Fall. Zu den Einzelkosten im Industriebetrieb gehören:
Aufgaben. Die Kostenstellenrechnung hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
º Sie übernimmt die Kostenarten aus der Ergebnistabelle und weist die Gemeinkosten nach
4.2.1 Gliederung des Betriebes in Kostenstellen
Kostenbereiche nach Funktionen. Die Gliederung des Gesamtbetriebes in vier Kostenbereiche, die sich
aus den Funktionen des Betriebes ableiten, ist die Grundlage für die Einrichtung von Kostenstellen. Kostenbereiche nach Funktionen:
Kostenstellen nach Tätigkeiten. Für kleine Industriebetriebe genügt die Bildung einer Kostenstelle für jeden Kostenbereich. Im allgemeinen wird jeder Kostenbereich in mehrere Kostenstellen (z.B. Abteilungen)
aufgeteilt, die ihrerseits das Merkmal einheitlicher Tätigkeit aufweisen. Die Zahl der zu bildenden Kostenstellen je Kostenbereich hängt von der Art und Größe des Betriebes und dem angestrebten Genauigkeitsgrad der Kostenrechnung ab.
Merke: Für jeden Kostenbereich ist mindestens eine Kostenstelle zu bilden.
Kostenstellen nach Verantwortung. Damit die Kostenstellenrechnung ihrer Kontrollaufgabe gerecht werden kann, ist es notwendig, daß sich die nach einheitlichen Tätigkeitsmerkmalen gebildeten Kostenstellen mit den Verantwortungsbereichen decken. Praxisgerecht ist die Zusammenfassung mehrerer Kostenstellen zu einem Verantwortungsbereich: Der Meister ist verantwortlich für den Kostenverbrauch in seiner Fertigungsabteilung; der Betriebsleiter ist verantwortlich für den Kostenverbrauch des fertigungsbetriebes, der mehrere Abteilungen umfaßt.
Kostenstellen. Alle Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche in einem Industriebetrieb, die eine organisatorische Einheit bilden und die in den Prozeß der Leistungserstellung oder Leistungsverwertung eingegliedert sind, eignen sich als Kostenstellen. Je nach der Genauigkeit, mit der die Kostenstruktur eines Unternehmens aufgedeckt werden soll, sind die Tätigkeitsbereiche mehr oder weniger weit aufzugliedern. Die feinste Gliederung liegt dann vor, wenn die Arbeits- oder Maschinenplätze selbst die Kostenstellen bilden. In der Regel wird ein Industrieunternehmen mit der Gliederung nach Abteilungen auskommen.
4.2.2 Betriebsabrechnungsbogen (BAB) als Hilfsmittel der Kostenstellenrechnung
Der Betriebsabrechnungsbogen weist für jeden Kostenbereich die für die Kalkulation unterschiedlicher Erzeugnisse notwendigen Stellengemeinkosten, die Zuschlagsgrundlagen und die Zuschlagssätze aus. Er wird gewöhnlich monatlich und jährlich aufgestellt und ist senkrecht nach Kostenarten und waagerecht nach Kostenstellen gegliedert. Am Ende einer Abrechnungsperiode übernimmt er in den linken Spalten die Gemeinkostenarten und die Kostenbeträge aus der Betriebsergebnisrechnung der Ergebnistabelle und verteilt
die Kosten in waagerechter Anordnung auf die Kostenstellen, in denen sie entstanden sind.
Die Verteilung der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen geschieht meist direkt aufgrund von Belegen (= Kostenstellen-Einzelkosten): Die Lohnlisten, Gehaltslisten, Entnahmescheine für Hilfs- und Be-
triebsstoffe usw. weisen nicht nur die Beträge, sondern auch die zu belastenden Kostenstellen aus. Andere Gemeinkostenarten lassen sich nicht - oder nur auf sehr unwirtschaftliche Weise - direkt für die Kostenstellen erfassen und verrechnen. Sie können nur indirekt mit Hilfe von bestimmten Schlüsseln auf die Stellen umgelegt werden (= Kostenstellen-Gemeinkosten). So lassen sich z.B. die Aufwendungen für Miete,
Reinigung und Heizung nach der beanspruchten Raumfläche, die freiwilligen sozialen Aufwendungen nach
der Zahl der Beschäftigten, die Sachversicherungsprämien nach den angelegten Werten verteilen. In der richtigen Ermittlung dieser Schlüssel liegt die Schwierigkeit der Kostenstellenrechnung.
Welche Anforderungen sind an solche Schlüssel zu stellen ?
Ergebnis der Kostenstellenrechnung. Das folgende Beispiel zeigt die Verteilung der Gemeinkosten der Betriebsergebnisrechnung auf die Kostenstellen. Addiert man die Gemeinkosten einer jeden Kostenstelle, so erhält man die für die Kalkulation verschiedenartiger Erzeugnisse notwendigen Stellengemeinkosten:
Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes als Zuschlagsgrundlage für die Verwaltungs- und vertriebsgemeinkosten:
4.2.3 Ermittlung der Zuschlagssätze (Istzuschläge)
Die durch den BAB ermittelten „Stellen“ - Gemeinkosten müssen den verschiedenen Erzeugnissen, die die Kostenstelle beansprucht haben, anteilig zugeschlagen werden. Das geschieht mit Hilfe von Gemeinkostenzuschlagssätzen.
Berechnung der Zuschlagssätze. Die Zuschlagssätze ergeben sich, wenn man die Material-, Fertigungs-,
Materialbereich. Für die Gemeinkosten des Materialbereichs bieten sich die Einzelkosten „Aufwendungen für Rohstoffe“ (Fertigungsmaterial) als geeignete Zuschlagsgrundlage an, wobei unterstellt wird, daß die Höhe der Materialgemeinkosten von denen in der Abrechnungsperiode verbrauchten Rohstoffe abhängig ist.
Verwaltungs- und Vertriebsbereich. Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind in ihrer Höhe weder vom Fertigungsmaterial noch von den Fertigungslöhnen abhängig. Mann kann aber davon ausgehen, daß die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Herstellkosten eine geeignete Zuschlagsgrundlage ergeben,
auf die sich die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten beziehen lassen.
Herstellkosten der Erzeugung. Die Materialkosten und die Fertigungskosten sind im Rahmen der eigentlichen Herstellung der Erzeugnisse angefallen. Faßt man sie zusammen, erhält man die im Abrechnungszeitraum entstandenen Herstellkosten der produzierten Erzeugnisse, auch Herstellkosten der Erzeugnisse ge-
Herstellkosten des Umsatzes. Die Vertriebsgemeinkosten werden nicht durch die Herstellung der Erzeugnisse, sondern durch deren Absatz verursacht. Sie stehen daher auch nicht in Abhängigkeit zu den Herstellkosten der Erzeugung, sondern in Abhängigkeit zu den auf die abgesetzte Menge umgerechneten Herstellkosten der Erzeugung, den sogenannten Herstellkosten des Umsatzes. Die Herstellkosten des -Umsatzes unterscheiden sich durch die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen von den Herstellkosten der Erzeugung.
Beim Ermitteln der Herstellkosten des Umsatzes sind drei Fälle zu unterscheiden: Die Endbestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen stimmen mit den Anfangsbestän-
Obwohldie Verwaltungsgemeinkosten auch für die noch nicht verkauften Produkte entstehen, wählt man für sie ebenfalls die Herstellkosten des Umsatzes als Zuschlagsgrundlage. Das hat den Vorteil, daß man für die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten einen einheitlichen Zuschlagssatz bilden kann.
Istzuschlagssätze. Die zuvor errechneten Zuschlagssätze ergeben sich aus den tatsächlich angefallenen
Einzelkosten und den im BAB aufgeschlüsselten Gemeinkosten; es sind sog. Istzuschläge. Sie können erst
nach Ablauf einer bestimmten Abrechnungsperiode (und nach Fertigstellung des BAB) aufgrund der tatsäch-
lich entstandenen und im Kosten- und Leistungsbereich ausgewiesenen Einzel- und Gemeinkosten ermittelt werden. Istzuschläge werden daher in der Regel nur für eine Nachkalkulation, d.h. für eine Selbstkostenbe-
rechnung nach Herstellung der Erzeugnisse, verwendet.
Selbstkosten des Umsatzes.
Die Kostenrechnung hat u.a. die Aufgabe, die gesamten Selbstkosten einer Abrechnungsperiode auszuweisen. Die Selbstkosten des Umsatzes ergeben sich, wenn man in die Her-
stellkosten des Umsatzes die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten laut BAB errechnet:
Im Vergleich zu der hier ermittelten Zahl von 9.460.000,00 DM Selbstkosten des Umsatzes weist die Ergebnistabelle die Selbstkosten der Erzeugung (=9.700.000,00 DM) aus. Der Unterschied beider Zahlen beträgt
240.000,00 DM Mehrbestand an Erzeugnissen. Dieser Mehrbestand ist in den Selbstkosten des Umsatzes nicht mehr enthalten.
Selbstkosten der Kostenträger. Mit Hilfe der obigen Zuschlagssätze und der für die einzelnen Kostenträger (z.B. Gehäusetypen) getrennt ermittelten Einzelkosten lassen sich die Gemeinkosten anteilig auf die einzelnen Kostenträger verteilen und damit die Selbstkosten jedes Kostenträgers hinreichend genau errechnen.
Kalkulationsschema. Für den abgelaufenen Zeitabschnitt ergibt sich die folgende Gesamtkostenrechnung, deren Schema stets zu beachten ist:
Bewertung der Endbestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (vgl. GuV-Rechnung). Wir zeigen Ihnen im folgenden auf der Grundlage des obigen Kalkulationsschemas, des Betriebsabrechnungsbogens sowie des Schemas zur Berechnung der steuerrechtlichen Herstellungskosten, wie wir den Mehrbestand von 6034 fertigen Gehäusen bewertet haben:
4.2.4. Kostenträgerblatt (BAB II) als Hilfsmittel der Kostenträgerzeitrechnung
Die Kostenträgerzeitrechnung hat die Aufgabe, alle Einzel- und Gemeinkosten einer Abrechnungsperiode insgesamt und getrennt nach Kostenträgern (z.B. Gehäusetypen) zu erfassen. Im einzelnen erfüllt sie folgende Ziele:
Kostenträgerblatt (BAB II). Für die Geschäftsleitung ist es wichtig zu erfahren, mit wieviel Kosten jeder Kostenträger belastet werden muß und in welchem Maße jeder Kostenträger am Gewinn oder Verlust beteiligt ist. Die entsprechende Rechnung wird tabellarisch im sog. Kostenträgerblatt vorgenommen. Aufbau des Kostenträgerblattes. Das Kostenträgerblatt ist Senkrecht nach dem Kakulationsschema zur Berechnung zur Berechnung der Selbstkosten (Zuschlagskalkulation) und waagerecht nach den Kostenträgern gegliedert. Die Einzelkosten (Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne) können der Ergebnistabelle entnommen und in das Kostenträgerblatt eingetragen werden. Sie lassen sich anhand der Belege (z.B. Materialentnahmescheine, Auftragszettel, Arbeitskarten, Lohnlisten) direkt und eindeutig den verschiedenen Kostenträgern (im Beispiel die Gehäusetypen A, B und C) zuordnen. Mit Hilfe der im BAB errechneten Zuschlagsätze erden die Stellengemeinkosten anteilig den Kostenträger zugerechnet. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, die Selbstkosten des Umsatzes für die Kostenträger zu bestimmen. Ergebnisrechnung. Das Kostenträgerblatt läßt sich durch die Aufnahme der Nettoumsatzerlöse aus der Ergebnistabelle zu einer Ergebnisrechnung ausbauen. In der FB werden die Nettoumsatzerlöse auf Unterkonten auch für jeden Kostenträger ausgewiesen; sie können ebenfalls in das Kostenträgerblatt übernommen werden. Bildet man die Differenzen zwischen den Selbstkosten des Umsatzes und en Nettoumsatzerlösen, erhält man das Betriebsergebnis insgesamt sowie die durch jeden Kostenträger erwirtschafteten Anteile am Betriebsergebnis. Im Kostenträgerblatt kann somit kurzfristig das Betriebsergebnis ermittelt werden.
Abstimmung mit dem Betriebsergebnis der Ergebnistabelle. Das im Kostenträgerblatt ermittelte Ergebnis muß mit dem in der Ergebnistabelle ausgewiesenen Betriebsergebnis übereinstimmen. Eine Abstimmung der Zahlen aus der Betriebsergebnisrechnung der Ergebnistabelle mit den Zahlen der Kostenrechnung ist somit gewährleistet.
Auswertung: Das Kostenträgerblatt zeigt die Höhe der Herstell- und Selbstkosten für jeden Kostenträger. Ebenso läßt sich der Erfolg, den jeder Kostenträger erwirtschaftet hat, ablesen. Hierbei fällt auf, daß der Kostenträger „Gehäuse Typ B“ einen Verlust in Höhe von 104.500,00 DM erbracht hat. Die Ursachen für
diesen Verlust müssen aufgedeckt und die zu treffenden Maßnahmen erörtert werden (vgl. hierzu Kap. „Deckungsbeitragsrechnung“).
Wirtschaftlichkeit. Die aufgegliederten Zahlen des Kostenträgerblattes ermöglichen es, die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kostenträger zu beurteilen. Verglichen mit der Gesamtwirtschaftlichkeit von 1, weisen die einzelnen Kostenträger deutlich abweichende Wirtschaftlichkeitszahlen auf:
sten, die aus den Istkosten oder den Istkostenzuschlägen der Vergangenheit errechnet werden.
Normalzuschlagssätzelassen sich vereinfacht als arithmetische Mittelwerte aus einer Anzahl früherer
Istzuschlagsätze für jeden Kostenbereich (z.B. als Zuschlagsprozentsatz, Maschinenstundensatz, Ferti-gungsstundensatz) berechnen.
Verrechnungspreise
(vgl. S. 325). In verfeinerter Form lassen sich Normalkosten auch für einzelne Kostenarten - insbesondere für die Einzelkosten „Fertigungsmaterial“ und „Fertigungslöhne“ - festlegen. Hierzu
Das ermöglicht die Überprüfung des tatsächlichen Kostenverbrauchs, da z.B. die Verwendung fester Verrechnungspreise Schwankungen der Einkaufspreise ausschaltet. In der Regel reich es nicht aus, wenn die
wichtigsten Kostenarten normiert werden.
Festlegung der Normalzuschlagssätze für die Gemeinkosten in den Kostenbereichen des Betriebsabrechnungsbogens. Ähnlich wie für den Materialbereich, werden die Normalzuschlagssätze für die Bereiche „Fertigung“, „Verwaltung“ und „Vertrieb“ festgelegt. Hierbei ist darauf zu achten, daß diese Zuschlagssätze für einen längeren Zeitraum (ca. 6 Monate) Gültigkeit behalten können. Überschreiten die Istzuschlagssätze in mehreren aufeinanderfolgenden Monaten die Normalzuschlagssätze, so sind die Normalzuschlagssätze entsprechend zu erhöhen.
4.3.2 Kostenüberdeckung und Kostenunterdeckung im BAB
Bei einer Kostenüberdeckung liegen die verrechneten Normalkosten übr den Istkosten. Die Normal -Selbstkosten sind höher als die tatsächlichen Selbstkosten.
Bei einer Kostenunterdeckung liegen die verrechneten Normalkosten unter den Istkosten. Die tatsächlichen angefallenen Kosten werden durch die Kalkulation mit Normalzuschlagssätzen nicht mehr gedeckt. Es ist zweckmäßig, die Kostenüber-/-unterdeckungen im BAB auszuweisen. Hierzu werden die verrechneten Normalkosten unterhalb der IST-Stellengemeinkosten in den BAB eingetragen. Die Über- oder Unterdekkungen ergeben sich dann durch Saldierung.
4.3.3 Kostenträgerblatt auf Normalkostenbasis
Ergebnisrechnung im Kostenträgerblatt. Durch Vergleich der Normal-Selbstkosten des Umsatzes mit den Netto-Umsatzerlösen erhält man das Umsatzergebnis insgesamt und für jeden Kostenträger. Das Umsatzergebnis unterscheidet sich vom Betriebsergebnis lediglich durch die Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung, da diese die Differenz zwischen Normalkosten und Istkosten bildet. Berichtigt man daher das Umsatzergebnis um die dem BAB zu entnehmende Kostenüberdeckung oder Kostenunterdekkung, erhält man das Betriebsergebnis der Abrechnungsperiode.
4.4 Erweiterter Betriebsabrechnungsbogen
4.4.1 Betriebsabrechnungsbogen
Mit mehreren Fertigungshauptstellen
Feritgungshauptstellen. In den Betrieben mit einem umfangreichen Fertigungsprozeß wird zweckmäßigerweise für jede Fertigungsabteilung eine besondere Kostenstelle eingerichtet, die sog. Fertigungshauptstelle, die als selbstständige Kostenstelle mit eigener Zuschlagsgrundlage und eigenem Gemeinkostenzuschlagssatz gilt.
Auswertung: Der Vergleich zeigt deutliche Abweichungen in den IST-Zuschlagssätzen der einzelnen Fertigungshauptstellen untereinander und auch gegenüber dem einheitlichen Zuschlagssatz von 110,0 % (vgl. BAB S. 362). Die Zuschlagssaätze der Fertigungshauptstellen machen die Kostenstruktur deutlich. So haben die FHS I und II einen im Verhältnis zu den Fertigungslöhnen höheren Anteil an Gemeinkosten als die FHS IV; diese Abteilung ist offensichtlich lohnintensiv.
Eine Folge des obigen Ergebnisses wäre die Festlegung von Normalzuschlagssätzen für jede Fertigungshauptstelle mit entsprechender Auswirkung auf die Kostenrechnung. Im Kostenträgerblatt müßte nacheinander der Lohnaufwand für jede Fertigungshauptstelle aus dem BAB und der jeweils zugeordnete Normalzuschlagsatz eingesetzt werden, um die Normal-Fertigungskosten berechnen zu können.
4.4.2 Mehrstufiger Betriebsabrechnungsbogen
Die Allgemeinen Kostenstellen (= AKS) erfassen die Gemeinkosten, die das Unternehmen insgesamt betreffen und allen Kostenbereichen zuzuordnen sind. Folgende Betriebsabteilungen können als AKS eingerichtet werden: Energieversorgung, Werkschutz, Fuhrpark, Sozialeinrichtungen. Die auf diesen Kostenstellen erfaßten Gemeinkosten sind letztlich von allen Betriebsabteilungen verursacht worden. Folglich werden sie nach einem geeignetem Schlüssel auf alle Kostenstellen umgelegt.
Fertigungshilfsstellen. Die Fertigungshilfsstellen sind den Fertigungshaupstellen untergeordnet. Sie erfassen die Gemeinkosten, die den Fertigungsbereich insgsamt betreffen und nicht einer einzelnen Fertigungs-
hauptstelle direkt zugewiesen werden können. Zu den Abteilungen, die Hilfsdienste für die Fertigung leisten, gehören z. B. die technische Betriebsleitung, die Arbeitsvorbereitung, das Konstruktionsbüro, die Reparaturwerkstatt. Die Fertigungshilfsstellen geben die bei ihnen erfaßten Gemeinkosten nach einem geeigneten
Schlüssel an die Fertigungshauptstellen ab.
Auswertung: Zusätzliche Erkenntnisse bietet der BAB hinsichtlich der neu eingerichteten Kostenstellen „Fuhrpark“ und „Arbeitsvorbereitung“. Der Fuhrpark verursacht 240.000 DM Kosten, die Arbeitsvorbereitung 100.000 DM, die jetzt - hinsichtlich der Höhe und der Kostenart - einer Kontrolle unterzogen werden können.
Die Erweiterung des BAB führt auch zu einer Verschiebung in den Stellengemeinkosten: Im Vergleich mit dem BAB werden die Fertigungshauptstellen I bis III weniger stark mit Gemeinkosten belastet, die übrigen Kostenstellen haben einen höheren Anteile an den Gemeinkosten zu tragen. Dies macht sich - bei gleichen Zuschlagsgrundlagen - in den abweichenden Zuschlagssätzen bemerkbar.
Zu beachten ist, daß die vertiefte Kenntnis der Kostenstruktur aufgrund des erweiterten Betriebsabrechnungsbogens erkauft werden muß mit einem hohen Maß an Sorgfalt und Aufwand bei der Zuweisung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen.
Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes als Zuschlagsgrundlage für die Verwaltungs- und Vertriebskosten:
4.5 Maschinenstundensatzrechnung
4.5.1 Grundlagen der Maschinenstundensatzrechnung
Maschinenplatz als Fertigungshauptstelle. In der Kostenrechnung gehr man dazu über, den Standort einer kostenintensiven Maschine als Fertigungshauptstelle und die für diesen Maschinenplatz in einer Abrechnungperiode anfallenden Fertigungsgemeinkosten genau zu erfassen.
Aufteilung der Fertigungsgemeinkosten. Da nicht alle für den Maschinenplatz ermittelten Gemeinkosten durch den Maschineneinsatz verursacht werden, ist es zweckmäßig, die Fertigungsgemeinkosten aufzuteilen:
4.5.1 Restgemeinkosten
4.5.2 Berechnung des Maschinenstundensatzes im BAB
Der Maschinenplatz wird als Fertigungshauptstelle im BAB, unterteilt in „Maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten“ sowie „Restgemeinkosten“, geführt. Er ersetzt die bisherige Fertigungshauptstelle „III Lackieren“ (vgl. BAB).
Die Fertigungskosten des Maschinenplatzes (mit Kostenumlage) setzen sich aus maschinenabhängigen FGK und lohnabhängigen Fertigungskosten zusammen:
Auswertung des BAB: Die Investition bedingt einen höheren Einsatz an Betriebsstoffen, Abschreibungen und Zinsen; sie verursacht geringereHilfsstoffaufwendungen und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Bei den Einzelkosten fällt die deutlich Verminderung der Fertigungslöhne in der Kostenstelle „Lackierauto-
mat“ von 620.000,00 DM auf 448.000,00 DM auf. Dies ist auf die Reduzierung der Arbeitsplätze zurückzuführen. Insgesamt haben sich die Fertigungskosten in der Fertigungshauptstelle III um 60.000,00 DM verringert.
Berechnung der Herstellkosten des Umsatzes als Zuschlagsgrundlage für die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten:
4.5.1 Maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten
Erfassung der maschinenabhängigen Fertigungsgemeinkosten, soweit sie direkt in der Kostenstelle „Lackierautomat „ anfallen (ohne Kostenumlage, vgl. BAB):
4.5.5 Abhängigkeit des Maschinenstundensatzes von der Maschinenlaufzeit
Maschinenstunden bei Normalbeschäftigung. Der Maschineneinsatz wird in einem Industriebetrieb so geplant, daß die Zahl der Ruhestunden möglichst gering ist. Von den maximal zur Verfügung stehenden
Arbeitsstunden sind die Zeiten abzuziehen, in denen die Maschine betriebsbedingt stillsteht. Solche Ausfallzeiten können maschinenbedingt (Wartung-, Reparaturzeiten), auftragsbedingt ( Umrüst-, Einrichtzeiten) oder personalbedingt sein (Betriebsurlaub, Krankheit) . Im obigen Beispiel wurden für betriebsbedingte
Ausfallzeiten 2,5 Stunden pro Woche angeseztt; die Normalbeschäftigung beträgt damit 37,5 Stunden (von
maximal 40 Stunden) = 93,75 %.
Abweichungen von der Normalbeschäftigung treten bei besonders günstiger oder ungünstiger wirtschaftlicher Lage auf. Die geplante Laufzeit wird dann über- oder unterschritten.
Welchen die tatsächlichen von den geplanten Maschinenlaufstunden ab, so hat das bei vollem Kostensatz Auswirkungen auf die Höhe des Maschinenstundensatzes. Folgende Fälle ergeben sich:
Das Sinken des Maschinenstundensatzes von 350,00 DM/Stunde auf 222,50 DM/Stunde ist darauf zurückzuführen, daß sich die fixen Maschinenkosten auf eine höhere Laufzeit verteilen.
Das Steigen des Maschinenstundensatzes von 350,00 DM/Stunde auf 477,50 DM/Stunde ist darauf zurückzuführen, daß sich die fixen Maschinenkosten auf eine niedrigere Laufzeit verteilen.
(=Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne) aus und führt durch schrittweise Einrechnung der anteiligen Ge-
meinkosten über Gemeinkostenzuschlagssätze (z.B. Normalzuschlagssätze, Istzuschlagssätze) zu den
Selbstkosten. In stark mechanisierten Betrieben wird sie durch Maschinenstundensatzrechnung ergänzt.
Schema der Zuschlagskalkulation. Die Selbstkostenkalkulation für den einzelnen Kostenträger entspricht in ihrem Aufbau dem aus der Kostenträgerzeitrechnung bekannten Schema:
4.6.2 Zuschlagskalkulation als Angebotskalkulation
Selbstkostenkalkulation. DieAngebots- oder Vorkalkulation soll bereits bei Abschluß eines Kaufvertrages eine verbindliche Aussage über den Verkaufspreis machen. Sie liegt also zeitlich vor dem Produktionsprozeß und basiert aufNormalkosten. In einem ersten Schritt ermittelt sie die Selbstkosten fr den einzelnen Kostenträger.
Angebotskalkulation. Die Selbstkostenkalkulation wird durch Einrechnung des Gewinns sowie von Skonto (ggf. Provision) und Rabatt zur Angebotskalkulation erweitert.
Gewinn. Der Betriebsgewinn muß so hoch ausfallen, daß er - nach Erstattung aller Kosten über die Umsatzerlöse - das allgemeine Unternehmerrisiko abdeckt und Finanzmittel für zukünftige Neuinvestitionen bereitstellt.
Gewinnzuschlagssatz. Einen angemessenen Gewinn erzielt man in der Kalkulation dadurch, daß man den Selbstkosten einen Zuschlag (in %) für den Gewinn zurechnet.
Angebotspreis. Nach Einrechnung der Zuschläge für Skonto (evtl. Provision) und Rabatt in den Barverkaufspreis ergibt sich der Angebotspreis des Kostenträgers.
Sondereinzelkosten des Vertriebs. Sofern beimVerkauf Nebenkosten entstehen, die sich unmittelbar dem Kostenträger zurechnen lassen (z.B. Transport- und Verpackungskosten, Provision), werden diese Neben-
kosten in den Barverkaufspreis eingerechnet. In manchen Fällen sind die Nebenkosten zunächst aufgrund bestimmter Prozentsätze zu berechnen ( z.B. Transportversicherungen, Vertriebsprovision). Hierbei ist zu beachten, daß die Zuschlagsgrundlage (= 100%) für diese Nebenkosten der Zielverkaufspreis ist, nicht der Barverkaufspreis.
Kundenskonto und Kundenrabatt
sind im Angebotspreis enthalten. Sie kommen dem Kunden entweder für Zahlung innerhalb bestimmter Fristen (Kundenskonto) oder für die Abnahme bestimmter Mengen (Mengenrabatt) zugute. Kundenskonto wird in den Barverkaufspreis, Kundenrabatt in den Zielverkaufspreis eingerechnet. Hierbei ist zu beachten, daß die Zuschlagsgrundlage (=100%) für Kundenskonto der Zielverkaufspreis, für Kundenrabatt der Angebotspreis ist. Kundenrabatte werden bereits bei der Rechnungserstel-
4.6.3 Zuschlagskalkulation als Nachkalkulation
Aufgabe. Die Nachkalkulation zeigt, ob der zu Normalkosten kalkulierte und angenommene Auftrag im Rahmen dieser Kosten verwirklicht werden konnte. Sie wird nach Beendigung der Produktion als Zuschlagskalkulation aufgrund der tatsächlich entstandenen Einzelkosten und der Istzuschläge aus dem BAB durchgeführt. Aus der Gegnüberstellung mit der Vorkalkulation werden Abweichungen ersichtlich.
Gegenüber der Vorkalkulation fällt der tatsächlich erzielte Gewinn um 0,33 DM je Gehäuse niedriger aus. Das führt zu einem tatsächlichen Gewinnzuschlag von 10,23 %
Auswertung der Nachkalkulation: Im obigen Beispiel übersteigen die tatsächlich angefallenen Selbstkosten die vorkalkulierten Normal-Selbstkosten insgesamt um 0,33 DM je Gehäuse. Da der Barverkaufspreis verbindlich vorgegeben war, führt diese Kostenunterdeckung u einer entsprechend hohen Gewinneinbuße. Eine genaue Analyse zeigt, daß die Ist-Gemeinkostenzuschläge in der Materialstelle, der Fertigungshauptstelle II, der Verwaltungs- und Vertriebsstelle über den Normalzuschlagssätzen liegen und hier somit Ko-
InternesRechnungswesen (KLR)
stenunterdeckungen anzeigen. In den Fertigungshauptstellen I und III liegen die Ist-Gemeinkostenzuschläge unter den Normalzuschlägen; sie zeigen hier Kostenüberdeckungen an.
Beschäftigungsabweichung. Die eigentliche Abweichung (=Kostenunterdeckung) entsteht im Verwaltungs-und Vertriebsbereich. Hierbei handelt es sich offenbar um eine Beschäftigungsabweichung. Es ist zu erwarten, daß bei der geplanten Beschäftigungserhöhung die Ist-Zuschlagssätze in diesen Bereichen zurückgehen werden und sich den Normal-Zuschlagssätzen annähern, weil die Verwaltungs- und Vetriebsgemeinko-
sten überwiegend fixe Kosten sind, die sich bei der Beschäftigungserhöhung nicht verändern und zu sinken-
4.7 Vollkostenrechnung in Betrieben mit Sortenfertigung (Äquivalenzziffernkalkulation)
werden, daß die einzelnen Erzeugnisgruppen die Produktionsstätten verschieden stark beanspruchen. Das Kostenverhältnis, das die unterschiedlich starke Beanspruchung angibt, wird durch Beobachtung und Messung festgestellt. Hierbei sezt man das Haupterzeugnis gleich 1 und bringt die anderen Erzeugnisgruppen durch einen die Kostenverursachung ausdrückenden Zuschlag oder bschlag in Beziehung zu 1. Die sich ergebenden Zahlen heißen Äquivalenzziffern.
4.8 Vollkostenrechnung in Betrieben mit Massenfertigung (Divisionskalkulation)
Massenfertigung. Die Divisionskalkulation findet Anwendung in Unternehmungen, die ein einheitliches Produkt herstellen (Massenfertigung). In diesen Unternehmungen gibt es kein verzweigtes Produktionsprogramm mit unterschiedlicher Belastung der Kostenstellen durch Kostenträger. Somit entfällt bei Anwendung der Divisionskalkulation die Aufteilung der Kosten in Einzel- und Gemeinkosten und die umständliche Aufschlüsselung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen.
schiedlich hoch ausfallen.
5 Deckungsbeitragsrechnung als Teilkostenrechnung
5.1 Vergleich zwischen Vollkost- und Teilkostenrechnung
5.2 Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung
Maßgeblichkeit der variablen Kosten für den Betriebserfolg. Der Betrieserfolg wird entscheidend von den variablen Kosten beeinflußt, da sie auf die Kostenhöhe propprtional ur Beschäftigung einwirken. Die fixen Kosten sind in der Regel unvermeidbar. Sie fallen also auch dann an, wenn die Beschäftigung Schwankungen unterworfen ist oder der Betrieb gar nich mehr produziert.
Deckungsbeitrag. Um festzustellen, in welchem Umfang ein Kostenträger am Betriebserfolg beteiligt ist, werden von den Umsatzerlösen dieses Kostenträgers dessen variable Kosten subtrahiert. Die Differenz stellt den Bruttoerfolg dar und wird Deckungsbeitrag genannt.
Der Unternehmer könnte den Preis so weit senken, daß der Umsatzerlös gerade die auf das Stück umgerechnten variablen Kosten deckt; anders ausgedrückt: bis der Deckungsbeitrag je Stück gleich Null ist. In dieser Situation ist die Preisuntergrenze erreicht.
5.2.2 Deckungsbeitragsrechnung als Periodenrechnung im Einproduktunternehmen
Um den Betriebserfolg im Einproduktunternehmen zu ermitteln, werden die fixen Kosten einer Periode in einer Summe vom gesamten Deckungsbeitrag subtrahiert.
Die Abweichung gegenüber dem errechneten Betriebsgewinn ergibt sich dadurch, daß in den fixen Kosten von 4.100.000,00 DM auch die fixen Kosten für die Lagerleistung enthalten sind. Berücksichtigt man also die Lagerleistung enthalten sind. Berücksichtigt man also die Lagerleistung mit dem Betrag von 71.048,00 DM (= 240.000,00 DM Mehrbestand - 168.952,00 DM variable Kosten), so ergibt sich der in der Ergebnistabelle ausgewiesene Gewinn von 1.060.000,00 DM. (2) Bestimmung der Gewinnschwellenmenge (Break - even - Point)
Die Gewinnschwellenmenge kennzeichnet die Produktionsmenge, bei der die Summe der Stückdeckungsbeiträge (=db) gerade zur Deckung der fixen Kosten ausreicht.
Merke: Gewinnschwellenmenge = K f : db
Grafisch liegt die Gewinnschwellenmenge im Schnittpunkt von Erlös- und Gesamtkostengerade. Bei dieser Menge sind Erlöse und Gesamtkosten gleich hoch: Erlöse = Kosten.
Gewinnzone. Produziert das Unternehmen mehr als 156.190, so arbeitet es mit Gewinn: Erlöse > Kosten.
Verlustzone. Produziert das Unternehmen weniger als 156.190 Gehäuse, so gerät es in die Verlustzone:
Aus der grafischen Darstellung geht anschaulich hervor, daß bei dem derzeitigen Absatz von 193.966 Gehäusen die Gewinnschwelle überschritten wurde. Eine Ausweitung der Produktion und des Absatzes vergrößert den Gewinn. (3) Auswirkung von Erweiterungsinvestitionen
Wird eine Erweiterungsinvestition geplant, die zusätzliche fixe Kosten in Höhe von z.B. 312.600,00 DM verursacht, so stellt sich für den Unternehmer die Frage, wie viele Gehäuse zusätzlich produziert und verkauft werden müssen, um das bisherige Ergebnis zu halten.
Preiserhöhungen bewirken bei unveränderter Kostenlage eine Erhöhung des Stückdeckungsbeitrags. Dadurch wird die Deckung der fixen Kosten bereits bei einer geringeren Ausbringungsmenge erreicht.
Der Verkaufspreis der Gehäuse wird von 54,25 DM auf 55,60 DM erhöht. Der Stückdeckungsbeitrag beträgt nunmehr 27,60 DM. Die Gewinnschwellenmenge wird erreicht bei
In der grafischen Darstellung würde sich die Preiserhöhung urch einen stärkeren Anstieg der Erlösfunktion bemerkbar machen. Das bewirkt bei unverändertem Kostenverlauf eine Verringerung der Gewinnschwellenmenge.
5.2.3 Deckungsbeitragsrechnung als Periodenrechnung im Mehrproduktunter-Nehmen
Die aufgrund der Vollkostenrechnung getroffene Maßnahme wäre nur dann richtig, wenn alle Kosten variabel sind. Die Einstellung der Produktion verringert dann tatsächlich die Selbstkosten um 2.488.960,00 DM.
Da die Vollkostenrechnung aber keine Aussage über das Verhalten der Kosten bei Beschäftigungsänderungen macht, läßt sie eine Entscheidung im obigen Sinn gar nicht zu.
(2) Produktionsentscheidung auf der Basis der Deckungsbeitragsrechnung
Die Deckungsbeitragsrechnung unterteilt die Kosten sorgfältig in variable und fixe Kosten. Erst auf dieser
(a) Das Gehäuse B scheidet aus der Produktion aus:
Die Selbstkosten der Abrechnungsperiode können nur um die variablen Kosten des Gehäuses B (= 1.436.880,00 DM) verringert werden. Die fixen Kosten bleiben beim Ausschneiden des Gehäuses B in voller Höhe bestehen und müssen nunmehr allein von den Deckungsbeiträgen der Gehäuse A und C getragen werden. Die verbliebenen Deckungsbeiträge reichen noch zur Erzielung eines Betriebsgewinnes aus, der jedoch deutlich niedriger ausfällt als in der ursprünglichen Situation. Durch die Herausnahme des Gehäuses B verschlechtert sich also die betrieblich Erfolgslage. (b) Das Gehäuse B scheidet nicht aus der Produktion aus:
Die Umsatzerlöse von Gehäuse B liegen um 947.580,00 DM über dessen variablen Kosten. Dieser Mehrbetrag kann für die Deckung der fixen Gesamtkosten mit herangezogen werden. Es entsteht dadurch ein Betriebsgewinn in der ausgewiesenen Höhe.
(3) Produktionsentscheidung bei mehrstufiger Deckungsbeitragsrechnung
Deckungsbeitrag 1 (= DB I). Das Beispiel verdeutlicht, daß die Produktionsentscheidung im Mehrproduktunternehmen von den Deckungsbeiträgen der einzelnen Kostenträger abhängt. Diese Deckungsbeiträge ergeben sich als Differenz aus den Umsatzerlösen minus den variablen Kosten, sie heißen Deckungsbeitrag I.
Erzeugnisfixe Kosten.Die fixen Kosten wurden im Beispiel keiner näheren Betrachtung unterzogen, sondern als Block von der Summe der Deckungsbeiträge subtrahiert. In der Praxis wird jedoch ein Teil der fixen Kosten den einzelnen Kostenträgern direkt zurechenbar sein; es handelt sich hierbei um die sog. Erzeugnisfixen Kosten.
Beispiele: Kosten der Produktionsanlagen, die nur für bestimmte Erzeugnisse genutzt werden, Patente, Forschungs- und Entwicklungskosten, Werkzeugkosten.
Deckungsbeitrag II (= DB II). Subtrahiert man von den Deckungsbeiträgen I der einzelnen Kostenträger deren erzeugnisfixe Kosten, erhält man den Deckungsbeitrag II. Er zeigt den Beitrag der Kostenträger zur Deckung der Restfixkosten an, die nicht kostenträgerbezogen sind.
Erzeugnisguppenfixe Kosten. Sofern fixe Kosten nicht einem bestimmten Kostenträger, sondern nur mehreren Kostenträger gemeinsam zugerechnet werden können (z.B. Erzeugnisgruppe), spricht man von erzeugnisgruppenfixen Kosten.
Deckungsbeitrag III (=DB III). Subtrahiert man von den gruppenweise zusammengefaßten DB II die erzeugnisgruppenfixen Kosten, so erhält man den DB III. Er gibt die Fixkostendeckung durch die Erzeugnisgruppen an.
Unternehmensfixe Kosten bilden den restlichen Fixkostenblock, der für das Unternehmen insgesamt angefallen ist und nicht mehr verursachungsgerecht einem Kostenträger oder einer Kostenträgergruppe zugerechnte werden kann. Beispiele: Kosten der kaufmännischen und betrieblich Verwaltung und der Unternehmensleitung. Unternehmensfixe Kosten werden von der Summe der Deckungsbeiträge III subtrahiert; die Differenz stellt das Betriebsergebnis der Rechnungsperiode dar.
Deckungsbeitragsrechnung mit stufenweiser Fixkostendeckung
Auswertung: Es stellt sich die Frage, ob das Gehäuse Typ B zugunsten einer höheren Produktion der Gehäuse Typ A und Typ C aus der Produktion ausscheiden soll. Dafür spricht der geringe DB II. Zudem wären erzeugnisfixe Kosten von 637.590,00 DM abhängig. Der geringe DB II sagt aber nichts darüber aus, wieviel Deckungsbeitrag das einzelne Gehäuse erbringt. Erst diese Aussage ist für die Entscheidung maßgeblich:
Nach dieser Rechnung hat das Gehäuse C Vorrang vor den Gehäusen A und B. Gehäuse B wird nur noch
5.3 Bestimmung der Preisuntergrenze
Die Preisuntergrenze gibt den Verkaufspreis an, den das Unternehmen für sein Erzeugnis fordern muß, um kurzfristig oder langfristig zu bestehen.
In wirtschaftlich schleckten Zeiten, die durch Absatzeinbußen gekennzeichnet sind, wird die Unternehmensleitung gezwungen sein, die Verkaufspreise zu senken, um den Absatzrückgang aufzuhalten. Man muß dann aber wissen, in welchem Ausmaß die Preissenkung vorgenommen werden kann, ohne Verluste zu erleiden.
Die langfristige Preisuntergrenze legt den Preis fest, der zu kostendeckenden Erlösen führt. Die Produktion kann in dieser Situation über längere Zeit fortgesetzt werden, da Ersatzinvestionen durchführbar sind. Zur Erhaltung der Arbeitsplätze und zur Stabilisierung des Absatzes wird die Unternehmensleitung diese Preisuntergrenze anstreben.
Um den Absatz bei Gehäuse Typ B auf dem bisherigen Stand zu halten, soll der Preis so weit gesenkt werden, daß der DB II genau 0 DM beträgt; die Umsatzerlöse sollen also die variablen Kosten und die erzeugnisfixen Koten gerade noch decken.
Der DB II kann demnach um 309.990,00 DM niedriger ausfallen. Dies wird durch Verminderung der Umsatzerlöse um den Betrag von 309.990,00 DM erreicht:
Im obigen Beipiel wurde der Preis für das Gehäuse Typ B auf die langfristige Preisuntergrenze festgesetzt. Über die Umsatzerlöse fließen dem Unternehmen genau so viele Finanzmittel zu daß die variablen Kosten und die direkt zurechenbaren fixen Kosten, gedeckt werden. Der Kostenträger ist nicht mehr an der Deckung der erzeugnigruppenfixen und der unternehmensfixen Kosten beteiligt. Die Deckung dieser Kosten wird von den übrigen Kostenträgern voll übernommen.
Auffallend ist, daß eine Absenkung des Verkaufspreises beim Gehäuse Typ B um 13,0 % beim Betriebsgewinn zu einem Rückgang um 27,8 % führt.
Die kurzfristige Preisuntergrenze (= absolute Preisuntergrenze) legt den Preis fest, der genau die variablen Kosten des Kostenträgers deckt. Der Verkaufspreis ist in diesem Fall also gleich den variablen Stückkosten. In Höhe der gesamten fixen Kosten (= Kosten der Betriebsbereitschaft) ergibt sich dann ein Betriebsverlust.
Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze.
Die Ausrichtung der Verkaufspreise nach der kurzfristigen Preisuntergrenze kann ein Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten bringen. Da in der kurzfristigen Preisunter-
grenze nur die variablen Kosten erfaßt werden, bleiben die fixen Kosten, die kurzfristig zu Ausgaben führen, unberücksichtigt; das sind insbesondere Mietaufwendungen, betrieblich Steuern, Gehälter, Löhne, Soziale
5.4 Annahme von Zusatzaufträgen
Zusatzaufträge. Alle Aufträge, die zu Preisen unterhalb der derzeitigen Verkaufspreise angenommen werden, heißen Zusatzaufträge. Durch Zusatzaufträge sollen
Auf dem Markt läßt sich diese Strategie nur durchsetzen, wenn sich Abnehmer untereinander nicht kennen. Das ist auf den Güttermärkten in der Regel der Fall.
Im kommenden Geschäftsjahr rechnet die Schmolmann KG mit einer unveränderten Produktions- und Absatzsituation. Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Zusatzauftrag von einem bisher nicht belieferten Kunden über 10.000 Gehäuse Typ B zu erhalten, wenn ein Verkaufspreis von 30,00 DM je Gehäuse akeptiert wird.
Die Annahme des Zusatzauftrages empfiehlt sich unbedingt: Der Zusatzauftrag erbringt einen positiven Stückdeckungsbeitrag von 30,00 DM - 23,18 DM = + 6,82 DM. Jedes zusätzlich produzierte und verkaufte Gehäuse hilft also bei der Deckung der fixen Kosten bzw. erhöht den Betriebsgewinn um 6,82 DM.
(1) Ergebnisrechnung ohne Berücksichtigung des Zusatzauftrags
(2) Ergebnisrechnung einschließlich des Zusatzauftrags
Auswertung: Da die bisherige Produktion bereits einen Betriebsgewinn erbracht hat, wird durch den Zusatzauftrag der Betriebsgewinn um 10.000 Stück ⋅ 6,82 DM = 68.20,00 DM erhöht. Auch für den Fall eines vorher schon bestehenden Betriebsverlustes würde sich die Annahme dieses Zusatzauftrages lohnen, da
der zusätzlich erzielbare Gewinn zur Verringerung des Betriebsverlustes beiträgt.
5.5 Optimales Produktionsprogramm
Zweck. Unter optimalen Produktionsprogramm versteht man die Ausrichtung der Produktion in einem Mehrproduktunternehmen auf die rentabelsten Erzeugnisgruppen, wobei sich die Rangfolge, in der die Erzeugnisse hergestellt werden, nach der Höhe der von ihnen erwirtschafteten Deckungsbeiträge richtet. (1) Produktionsprogramm nach absoluten Deckungsbeiträgen
Unter der Voraussetzung, daß alle absetzbaren Erzeugnisse auch hergestellt wrden könnnen, hängt die Produktionsrangfolge von der Höhe der Deckungsbeiträge je Stück ab.
Die Rangfolge, in der die einzelnen Gehäusetypen bei der Produktionsentscheidung berücksichtigt werden, lautet demnach: C A D B.
(2) Produktionsprogramm nach relativen Deckungsbeiträgen
In der Praxis wird es in jedem Industriebetrieb Engpässe geben, die die Produktionsmenge in einer bestimmten Abteilung gegenüber den anderen Abteilungen beschränken. Die Produktionsrangfolge wird dann von den Produktionsbedingungen des Engpasses bestimmt.
Relativer Deckungsbeitrag.
Das Gehäuse
A
hat einen Deckungsbeitrag von 27,37 DM je Stück erzielt.
In der folgenden Aufstellung sind für alle Gehäusetypen die relativen Deckungsbeiträge aufgeführt:
Die Produktionsentscheidung richtet sich nunmehr nach der Höhe der relativen Deckungsbeiträge. Die 4 Gehäusetypen werden in der Rangfolge C A B D
Produziert. Von der Kapazität des Engpasses und der Absatzsituation hängt es ab, ob alle Gehäusetypen in den absetzbaren Mengen hergestellt werden.
Unter der Annahme bestimmter monatlicher Absatzmengen (vgl. nachfolgendes Beispiel) wird folgende Produktionsentscheidung getroffen:
Auswertung: Die auf dem Rang I - III stehenden Gehäusetypen C, A und B können im Umfang ihrer absetzbaren Mengen produziert werden. Im Engpaß „Montage“ werden hierfür insgesamt 14.873 Arbeitsstunden verbraucht. Für das im letzten Rang stehende Gehäuse Typ D stehen noch 1.127 Montagestunden zur Verfügung. Diese Zeit reicht für eine Produktionsmenge von (1.127 Stunden ⋅ 15 Stück/Stunde =) 16.905 Gehäuse. Damit können von diesem Gehäusetyp monatlich nur noch 48,3 % der absetzbaren Menge produziert werden.
5.6 Eigenfertigung oder Fremdbezug
Die Frage, ob ein Produkt selbst hergestellt oder von Zulieferern bezogen werden soll, stellt sich aus vielfältigen Gründen, z.B.
In den folgenden Ausführungen wird von der Annahme ausgegangen, daß nur die Aspekte „Kosten“ und „Beschäftigungsgrad“ entscheidungsrelevant sind. Damit lassen sich die Überlegungen auf zwei grundsätzliche Situationen reduzieren:
Auf der Grundlage der obigen Vollkostenrechnung würde die Entscheidung zugungsten des Fremdbezugs ausfallen. Das ist
falsch,
weil in der Vollkostenkalkulation auch fixe Kosten angesetzt wurden, die durch die bisherige Beschäftigung bereits in voller Höhe erfaßt waren. Fixe Kosten bleiben unberücksichtigt. Auch Fertigungslöhne werden nicht einrechnet; sie sind in den bisherigen Fertigungskosten enthalten (vgl. Bei-
spiel 1, voller Lohnausgleich).
Opportunitätskosten. In diesem Fall konkurieren Deckel Typ A und Deckel Typ B in der Produktion mitein-ander. Auf die Höhe der fixen Kosten hat dies keinen Einfluß; sie bleiben unberücksichtigt. Werden Deckel Typ A produziert, so entstehen zunächst die variablen (= proportionalen) Kosten dieser Produktion. Zusätzlich sind die durch diese Produktion verdrängten „Vorteile der Deckelproduktion Typ B“ (= Opportunitätskosten = relativer Deckungsbeitrag) einzurechnen. Kosten der Eigenfertigung von Deckeln Typ A:
6 Einführung in die flexible Plankostenrechnung
6.1 Wesen der Plankostenrechnung
Plankosten. Die Plankosten entstehen auf technischer Grundlage unter Mitwirkung der REFA-Ingenieure, der Betriebstechniker, dem Leiter der Arbeitsvorbereitung, der Kostenrechner und der Konstrukteure. Plankosten sind soweit keine einschneidenden technischen Änderungen eintreten zukunftsorientiert.
Ziele der Plankostenrechnung. Die Plankostenrechnung ist auf folgende betriebliche ziele ausgerichtet:
Damit wird deutlich,
6.2 Planung der Einzel- und Gemeinkosten
Grundlage der flexiblen Plankosterechnung. In der flexiblen Plankostenrechnung werden die Kostenbeiträge aller Gemeinkostenarten durch eine Kostenauflösung in fixe und variable (proportionale!) Bestandteile zerlegt. Dadurch ist es möglich, jeder Kostenstelle sowohl nach Kostenarten unterteilte feste Plankosten vorzugeben, als auch diese Kostenvorgaben entsprechend der jeweiligen Istbeschäftigung abzuwandeln. Die Einzelkosten „Fertigungsmaterial“, „Fertigungslöhne“ und „Sondereinzelkosten“ gelten in voller Höhe als variabel; bei ihnen entfällt das Problem der Kostenauflösung. Zum Teil werden sie um die Kostenstellen herumgeführt und den Kosträgern direkt zugerechnet (z.B. Fertigungsmaterial, Sondereinzelkosten); zum Teil können sie in die Kostenstellenrechnung eingeben (z.B. Fertigungslöhne).
Aufbau der flexiblen Plankostenrechnung. Das Ziel der Plankostenrechnung - Kostenkontrolle! - wird durch folgenden Aufbau erreicht, der die wesentlichen Planungsgrößen beachtet:
Kostenpläne. Die Planungsarbeiten enden mit der Aufstellung von Kostenplänen für alle Kotenstellen. Diese Pläne enthalten die Kostenvorgaben für die Gesamtplankosten sowie für die variablen und fixen Plankosten.
Plankosten sind durch methodisches Vorgehen im voraus bestimmter, wertmäßiger Güter- und Dienstleistungsverzehr mit Vorgabecharakter. Die gesamten Plankosten ergeben sich aus der Summe aller variablen und fixen Plankosten einer Kostenstelle.
Anwendung. Die Planeinzel und -gemeinkosten bilden die Grundlage für die Plankalkulation und für den Soll-Ist-Kostenvergleich zur Ausweisung der Verbrauchsabweichungen. Unter Istkosten sind heirbei die zu Festpreisen bewerteten tatsächlichen Verbrauchsmengen oder -zeiten zu verstehen. Die Festpreisbewertung schaltet Preisschwankungen aus.
6.2.2 Bestimmung der Planbeschäftigung
Engpaßorientierte Beschäftigung.Die Festlegung der Planbeschäftigung erfolgt nach den betrieblichen Erfordernissen. Hierbei kann sich die Geschäftsleitung von den vorhandenen Kapazitäten, den Absatzerwartungen oder den zukünftig vermuteten Minimumsektoren leiten lassen.
Die Ausrichtung der Planbeschäftigung auf den derzeitugen Engpaß berücksichtigt die tatsächlichen Produktionsverhältnisse oder die bestehenden Schwierigkeiten im Finanzierungs- und Absatzbereich. Im vorliegenden Beispiel könnte die Planbeschäftigung auf 800 Mengeneinheiten je Monat festgelegt werden. Damit wird der geringen Kapazität in der Montageabteilung Rechnung getragen. Merke: Als Planbeschäftigung eignet sich die engpaßorientierte Beschäftigung.
6.2.2 Festlegung der Plankosten aufgrund fester Verrechnungspreise
Verrechnungspreis. Für die Berechnung der Plankosten stellen schwankende Beschaffungspreise ein Hindernis dar. Ihrer Aufgabe können Plankosten nur gerecht werden, wenn sie auf einer festen Basis ermittelt werden. Zu diesem Zweck verwendet man der Plankostenrechnung feste Verrechnungspreise. Sie werden mit Hilfe statistischer Methoden aus Preistabellen eines ganzen Jahres gewonnen.
6.2.3 Verfahren der Kostauflösung
Zweck. Ducrch die Kostenauflösung wird erreicht, daß bei Beschäftigungsschwankungen nur die variablen Kosten der vom Plan abweichenden Beschäftigungslage angepaßt werden, während die unvermeidbaren fixen Kosten in voller Höhe bestehen bleiben.
Verfahren. Die folgende Übersicht zeigt einige Verfahren der Kostenaufösung. Auf die Darstellung der mathematischen und grafischen Kostenauflösung wird an dieser Stelle verzichtet.
Voraussetzungen. Die Methoden der Kostenauflösung gehen in der Regel von den Vorausstzungen aus, daß sich variablen Kostenanteile bei Beschäftigungsänderungen proportional verhalten und daß die fixen Kostenanteile während des Planungszeitraumes keinen Veränderungen unterliegen. Die direkte Methode der Kostenauflösung beruht auf Einzeluntersuchungen innerhalb der Kostenstllen unter Zusammenarbeit der Abteilungen „Arbeitsvorbereitung“ und „Kostenrechnung“.
6.3 Zuschlagskalkulation mit Plankostenverrechnungssätzen
Plankalkulation. Für viele Industriebetriebe ist die Einzel- oder Serienfertigung unterschiedlich Erzeugnisse der maßgeblich Produktionstyp. Diese Betriebe wenden zur Berechnung der Planselbstkosten das Verfahren der Zuschlagskalkulation an. Die Plan-Zuschlagskalkultion basiert auf Planeinzelkosten (z.B: Fertigungsmaterial) und auf Plankostenverrechnungssätzen, die in den einzelnen Kostenbereichen oder Kostenstellen ermittelt werden.
Der Plankostenverrechnungssatz gibt an, wieviel DM Plankostn auf eine Planbeschäftigungseinheit (= 1
6.4 Sollkosten
Plankostenverrechnungssatz bei unterschiedlichen Beschäftigungen. Der Plankostenverrechnungssatz ist ein Vollkostensatz, d.h., er enthält neben den variablen Kosten anteilige fixe Kosten. Durch die Proportionalisierung der fixen Kosten werden die gesamten Plankosten in Abhängigkeit zur Beschäftigung gebracht. Die verrechneten Plankosten werden somit eine Funktion der Beschäftigung: Verrechnete Plankosten = Plankostenverrechnungssatz ⋅ Beschäftigung
Sollkosten.
Richtigerweise dürfen sich aber nur die variablen Kosten proportional zur Beschäftigung verändern, während die fixen Kosten in ihrer Höhe unverändert bestehen bleiben müssen. Die Sollkosten berücksichtigen für unterschiedliche Beschäftigungsgrade diese Eigenschaft der Plankosten: Sie enthalten die va-
Kosten
110.000
100.000
90.000 87.500 80.000
70.000
60.000
50.000
40.000 35.000 30.000
20.000
10.000
Erläuterung:
Die verrechneten Plankosten werden nach der Vorschrift Verrechnete Plankosten = 58,33 ⋅ x
Ermittelt, wobei x die Variable für die Beschäftigung ist. Da über den Plankostenverrechnungssatz die fixen Kosten propotionalisiert werden, geht der Graph dieser Funktion durch den Ursprung; d.h., bei der Beschäftigung 0 werden keine fixen Kosten verrechnet.
Für die Sollkosten gilt folgende Rechenvorschrift:
In dieser Vorschrift werden nur die variablen Plankosten in Abhängigkeit zur Beschäftigung gebracht. Bei allen Beschäftigungsgraden werden fixe Kosten in Höhe von 35.000,00 DM ausgewiesen. Die gesamten Plankosten werden im Schnittpunkt von Sollkosten- und Verrechneter-Plankosten-Funktion ausgewiesen. Auswertung:
6.5 Variatiormethode zur Berechnung der Sollkosten
Variator. Die Umrechnung der variablen Plankosten auf jeweils abweichende Beschäftgungen (= Istbeschäftigungen) ist erforderlich, um über die Sollkosten Verbrauchsabweichungen ermitteln. Zu können. Das im vorhergehenden Abschnitt gezeigte Verfahren zur Berechnung der Sollkosten setzt aber die Unterteilung de gesamten Plankosten in variable und fixe Plankosten voraus. Die Variatormethode verzichtet auf diese Unterteilung und stellt unter folgenden Annahmen eine Rechenvereifachung dar:
Aussagefähigkeit des Variators. Der Variator 0 sagt aus, daß die gesamten Plankosten einer Kostenart fix sind. Der Variator 10 weist die gesamten Plankosten einer Kostenart als variabel aus (z.B. Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne). In diesem Fall stimmen Sollkosten und verrechnete Plankosten für alle Beschäftigungsgrade überein. Der Variator 6 bedeutet, daß 60 % der gesamten Plankosten variabel und 40 % fix sind.
Anwendung des Variators. Der Variator wird zur Berechnung der Sollkosten für die tatsächliche Beschäftigung eingesetzt. Die Unterteilung der Plankosten in variable und fixe Plankosten ist hierfür nicht erforderlich.
Nach der Definition ist der Variator ein Prozentsatz. Da er auf eine 10 %ige Beschäftigungsänderung bezogen ist, wirkt sich im vorliegenden Fall die 20 %ige Beschäftigungsänderung mit dem Faktor 2 auf die Sollkostenänderung aus. Diese Überlegung führt zu folgender
Bei einer 20 %igen Überschreitung der Planbeschäftigung dürfen Sollkosten in Höhe von 98.000,00 DM anfallen.
6.6 Soll-Ist-Kostenvergleich (Kostenkontrolle)
Ziel. Die kostenstellenweise durchgeführte Kostenkontrolle verfolgt das Ziel, Abweichungen von Kostenvorgaben sichtbar zu machen, um dadurch Unwirtschaftlcihkeiten im Betrieb aufdecken und beseitigen zu können. Sie wird grundsätzlich mindestens einmal im Monat für alle Kostenarten und alle Kostenstellen über den Soll-Ist-Kostenvergleich durchgeführt. Störende Einflüsse durch Preis- und Beschäftigungsabweichungen sind vorher auszuschalten.
Ausschaltung von Preisabweichungen. Dadurch, daß den Istkosten der Abrechnungsperiode die gleichen Verrechnungspreise zugrunde gelegt werden wie den Sollkosten, können Lohnsatz- und Preisschwankungen aus dem Soll-Ist-Kostenvergleich ferngehalten werden.
Ausschaltung von Beschäftigungsabweichungen. Während der Abrechnungsperiode wird auf der Basis der Plankostenverrechnungssätze kalkuliert. Weicht die Istbeschäftigung von der dem Plankostenverrechnungssatz zugrunde liegenden Planbeschäftigung ab - was in der Regel der Fall ist - , so treten zwischen den nach Plan vorgesehenen Kosten (Sollkosten) und den verrechneten Plankosten Beschäftigungsabweichungen auf. Die Beschäftigungsabweichungen sind von den Betriebsleitern nicht zu verantworten. Durch den Vergleich der tatsächlich verrechneten Plankosten mit den Sollkosten bei Istbeschäftigung lassen sich die Beschäftigungsabweichungen ermitteln und aus der Kostenkontrolle heraushalten.
Die Planbeschäftigung wird also um 20 % unterschritten.
Gegenüber den Sollkosten sind bei der Istbeschäftigung von 1.200 Stunden 7.000,00 DM fixe Kosten zu wenig verrechnet worden.
Die folgende Grafik verdeutlicht den Zusammenhang.
Kosten
110.000
100.000
90.000 87.500 80.000
70.000
60.000
50.000
40.000
35.000 30.000
20.000
10.000
Erläuterung: Die obige Grafik zeigt den Verlauf der Sollkosten und de verrechneten Plankosten und weist bei einer Istbeschäftigung von 1.200 Stunden Istkosten in Höhe von 85.000,00 DM aus.
Verbrauchsabweichungen. Der eigentliche Zweck der flexiblen Plankosterechnung besteht in der Ermittlung der Verbrauchsabweichungen. Verbrauchsabweichungen zeigen den wertmäßigen Mehr- und Minderverbrauch an Gütern und Diensten gegenüber den Sollkosten an. Der mehrverbrauch ist von den Kostenstellenleitern zu verantworten. Verbrauchsabweichungen werden ausgewiesen durch den Vergleich der Sollkosten bei Istbeschäftigung mit den Istkosten.
Gesamtabweichungen. Faßt man die Beschäftigungsabweichungen und die Verbrauchsabweichung zusammen, so erhält man die Gesamtabweichung. Sie ergibt sich auch aus dem Unterschied zwischen den verrechneten Plankosten bei Istbeschäftigung um den Istkosten. Im vorhergehenden Beispiel beträgt die
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Marco Winkler, 1999, Kosten- und Leistungsrechnung im Industriebetrieb, München, GRIN Verlag GmbH
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Manuela
hilfe!!!.
hallo...konnte die seite leider nicht öffnen..wer sie hat, schicke sie mir bitte.gruss ela
am Thursday, February 07, 2002-