Das deutsche Patentrecht
von Iris Klomann
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis II
Darstellungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Arbeit 1
2 Das deutsche Patentrecht 2
2.1 Die Geschichte des Patentwesens 2
2.2 Das Patent 3
2.2.1 Patentgegenstand und Patentierungsvoraussetzungen 3
2.2.2 Inhalt und Umfang des Patentschutzes 7
2.2.3 Laufzeit 10
2.2.4 Patentkategorien 11
2.2.5 Abgrenzung zu anderen gewerblichen Schutzrechten 12
2.3 Ablauf der Patentanmeldung und Patenterteilung 14
2.3.1 Das Anmeldeverfahren 14
2.3.2 Das Patenterteilungsverfahren 15
3 Aktuelles 22
4 Schlussbetrachtung 24
Literaturverzeichnis IV
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung eines Patents 10
Darstellung 2: Patentanmeldungen im Zeitraum 1995 bis 2000 22
Darstellung 3: Patentanmeldungen im Zeitraum 1995 bis 2000 gegliedert nach Staaten 23
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Vor dem Hintergrund international und europäisch vereinheitlichter Normen, einem liberalisierten Handel und der fortschreitenden Globalisierung kommen Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten in Deutschland eine wachsende Bedeutung als Qualitäts- und Unterscheidungsmerkmal zu. Die in den letzten Jahren erheblich angestiegene Zahl von Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt legt nahe, dass die deutsche Industrie sowie auch Einzelerfinder die Bedeutung des gewerblichen Rechtsschutzes für den inländischen Markt erkennen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Grundzüge und zentralen Bestimmungen des deutschen Patentrechts darzustellen. Die Arbeit konzentriert sich ausschließlich auf das deutsche Patentrecht mit den Bestimmungen des geltenden nationalen Patentgesetzes. Europäische oder internationale Bestimmungen werden nicht behandelt, da dies den zulässigen Umfang der vorliegenden Arbeit übersteigen würde.
1.2 Gang der Arbeit
Zu Beginn der Arbeit werden wichtige Stationen der historischen Entwicklung des Patentwesens beschrieben.
Anschließend ist das Patent als gewerbliches Schutzrecht Gegenstand der Untersuchung, wobei unter anderem auf Patentierungsvoraussetzungen, den Schutzumfang und bestimmte Patentkategorien eingegangen wird.
Im Folgenden werden die zentralen Bestimmungen bei der Patentanmeldung und Patenterteilung beschrieben und Wege aufgezeigt, um gegen ein erteiltes Patent rechtlich vorzugehen.
Abschließend werden aktuelle Entwicklungen beim DPMA aufgezeigt und eine Abschlussbetrachtung vorgenommen.
2 Das deutsche Patentrecht
2.1 Die Geschichte des Patentwesens
Die ersten Anfänge eines Erfindungsschutzes reichen bis ins Mittelalter zurück. Damals wurden Gewerbetreibenden Privilegien (Monopole) erteilt, die die Alleinberechtigung zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes oder zur Verwertung einer bestimmten gewerblichen Idee verliehen. In Deutschland wurden im 15. Jahrhundert von den Kaisern sogenannte Freibriefe verliehen, die den jeweiligen Erfindern die alleinige Verwertung ihrer Erfindung zusicherten. Da es jedoch keine gesetzliche Regelung gab, lag die Vergabe der Freibriefe völlig im Ermessen des regierenden Kaisers.
Im Zuge der Industrialisierung, der Entwicklung von Naturwissenschaften und Technik, sowie der Einführung der Gewerbefreiheit im ausgehenden 18. und 19. Jahrhundert entstand die eigentliche Idee des Patents und des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Begriff "Patent" leitet sich vom lateinischen "patens" ab, was offener Brief oder Urkunde bedeutet.
Die Grundidee für die Entwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes bestand auf der einen Seite darin, Anreize für technische Entwicklungen zu schaffen und auf der anderen Seite Schutz vor den Missbräuchen der neu entstandenen Gewerbefreiheit zu bieten. Mit der Erteilung eines Schutzrechtes sollte der Erfinder dafür belohnt werden, dass er seine Erfindung der Öffentlichkeit vorstellte und somit die industrielle Entwicklung stimulierte. Als Gegenleistung für die Veröffentlichung seiner Erfindung sollte ihm durch die Erteilung eines Schutzrechts ermöglicht werden, über seine Erfindung eine begrenzte Zeit allein zu verfügen und anderen Personen die Verwendung oder Nachahmung zu untersagen.
Die ersten eigentlichen Patentgesetze - die den Erfindern einen Anspruch auf Patenterteilung zusprachen - entstanden gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Frankreich (1791), in den USA (1790) und in England (1835).
Vor der Reichsgründung 1871 gab es in Deutschland nur in den größeren Staaten eigene Patentgesetze. Das Haupthindernis bei der Einführung eines einheitlichen Patentrechts in Deutschland war die Idee des Freihandels, die sich nicht mit Schutzzöllen und Gewerbeprivilegien vereinbaren ließ.
Nach der Reichsgründung verbreitete sich die Meinung, dass die deutsche Industrie auf Grund des mangelnden einheitlichen Erfinderschutzes im internationalen Wettbewerb unterlegen sei. Aus diesem Grund wurde 1877 das erste einheitliche deutsche Patentgesetz geschaffen. Am 1. Juli 1877 nahm das Kaiserliche Patentamt in Berlin als zentrale Patenterteilungsbehörde seine Tätigkeit auf. Ab 1919 als Reichspatentamt bezeichnet blieb diese Behörde bis 1945 in Berlin. 1949 erfolgte eine Neugründung als Deutsches Patentamt in München. Am 1. November 1998 wurde eine Namensänderung in Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) vorgenommen.
2.2 Das Patent
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Arbeit zitieren:
Iris Klomann, 2002, Das deutsche Patentrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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