4) Die Senatsreform, bei der die Landesregierung statt 10 nur noch 8 Mitglieder haben soll. Am 11. Juni 1998 beschloß das Abgeordnetenhaus das dritte Verwaltungsreformgesetz. Es regelt die Zuständigkeit von Senat und Bezirken neu. Im Oktober 1999 werden die Bezirksverordnetenversammlungen zum letzten Mal in den alten Bezirksgrenzen, allerdings in veränderter Mitgliederzahl, gewählt. Im Oktober 2000 tagen dann die getrennten Bezirksverordnetenversammlungen gemeinsam und wählen das künftige Bezirksamt. Am 1. Januar 2001 werden die neuen Bezirksämter die Arbeit aufnehmen. Im Oktober 2004 wird schließlich, nach der Wahl in allen Bezirken, die Zahl der Bezirksverordneten auf 55 und die der Stadträte auf 6 festgelegt.
Letztenendes sollen Entscheidung, die die Bezirke betreffen, in den Bezirken fallen. Entscheidungen, die die gesamte Hauptstadt betreffen, jedoch fallen in der Senatsverwaltung.
Noch muß man für Anträge und Fragen zu vielen verschiedenen Ämtern gehen, z.B. für den Wohnberechtigungsschein zum Wohnungsamt, und, um sich nach einer Schule zu erkundigen, zum Landesschulamt. Die unnötige Lauferei soll mit der Bezirksreform abgeschafft werden: In jedem Bezirk werden mehrere Bürgerämter als zentrale Anlaufstellen eingerichtet. Zusätzlich wird die Berliner Verwaltung bürgernäher durch die Errichtung des Stadtinformationszentrums (SIS). Außerdem wird der Service dadurch verbessert, daß Anträge und Fragen per Internet gestellt werden können. Das neue Modell führt eine Kostenersparnis mit sich: weniger Personalkosten in der Verwaltungsleitung, weniger Pensionskosten und weniger Überschneidungen in den Zuständigkeiten. Zugleich führt dies aber Arbeitslosigkeit für mehrere Personen mit sich.
Bis jetzt ist die Einwohnerzahl der Bezirke sehr unterschiedlich und trotzdem hat jeder Bezirk gleich viele Bezirksverordnete und Stadträte. Mit der Bezirkszusammenlegung sollen die Bezirke vergleichbarer gemacht werden. Jedes Mitglied des Rates der Bürgermeister wird dann etwa die gleiche Zahl an Bürgern vertreten. Auch die Kosten können dann gerechter verteilt und berechnet werden.
Mit der klaren Aufgabenverteilung zwischen Senatsverwaltung und den Bezirksämtern wird mehr Effizienz durch kürzere Wege in der Verwaltung erreicht.
Von Anfang an gab es zwei zusätzliche Ziele der Gebietsreform: Die Unterstützung der Hauptstadtfunktion Berlins und das Zusammenwachsen von Ost uns West.
In dem neuen zentralen Bezirk, zu dem sich Mitte, Tiergarten und Wedding zusammenfinden, werden sich alle wichtigen Regierungsämter, wie z.B. der Bundestag, Ministerien und Botschaften befinden. In diesem Bezirk, genauso wie in dem Bezirk Friedrichshain-
Kreuzberg werden in Zukunft Bezirksverordnete aus Ost und West gemeinsam Entscheidungen fällen.
Quellen: -Tagesspiegel (1990)
-Berliner Stimme (1990)
-Berliner Morgenpost (1990) -Informationsbroschüre: ,,Was die Berliner Bezirksreform den Bür- gern bringt" (Presse und Informationsamt des Landes Berlin)
Arbeit zitieren:
Nora Großkopf, 2000, Die Bezirksreform in Berlin, München, GRIN Verlag GmbH
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