Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht

Umfang und Grenzen der Anordnungen von Dienstvorgesetzten zum äußeren Erscheinungsbild von Polizeibeamten

Titel: Umfang und Grenzen der Anordnungen von Dienstvorgesetzten zum äußeren Erscheinungsbild von Polizeibeamten

Diplomarbeit , 2004 , 56 Seiten , Note: 1,5

Autor:in: Jochen Andruschak (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In den 70er Jahren waren es auffällige Barttrachten, die den Dienstvorgesetzten ein Dorn im Auge waren, heute sind es ohrschmucktragende und langhaarige Polizeibeamte in Uniform. Der gesellschaftliche Wandel und die veränderten Anschauungen machen gerade im Bereich der Mode auch vor der Institution Polizei keinen Halt.

Doch gerade solche Berufszweige wie eben die Polizei, die sich durch das Tragen einer Uniform hervorheben, achten besonders auf das äußere Erscheinungsbild ihrer Beamten.
Deswegen ist es für den Dienstherrn wichtig, dass der Beamte im Rahmen seiner Dienstausübung in einer Form auftritt, welche der Erfüllung seiner obliegenden Pflichten gerecht wird.

Anordnungen in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild bergen jedoch gerade aufgrund der sich wandelnden gesellschaftlichen Verhaltensweisen und Anschauungen ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotential.
Mittlerweile existiert eine Vielzahl von Entscheidungen, auf regionaler Ebene bis hin zum Bundesverfassungsgericht, welche versuchen, den objektiv korrekt gekleideten Uniformträger zu beschreiben und Handlungsräume für Dienstvorgesetzte und Mitarbeiter aufzustellen.

Kernpunkt dieser Urteilsfindungen war stets das Spannungsfeld des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG im Verhältnis zu den jeweiligen beamtenrechtlichen Pflichten und deren Einschränkbarkeit.

In meiner Arbeit wird zunächst auf die einzelnen Merkmale des äußeren Erscheinungsbildes eingegangen.
Dem folgend werden die einzelnen Rechtsgrundlagen für die Anordnungen bezüglich des äußeren Erscheinungsbildes erläutert und die tangierten Grundrechte gegenübergestellt. Der Hauptteil der Arbeit beschreibt das Spannungsverhältnis des Artikel 2 Abs. 1 GG zu den einzelnen Beamtengesetzen.
Dieses wird anhand von Gerichtsurteilen beschrieben und verdeutlicht. Selbst die Gerichte konnten bislang nicht genau definieren, wie das gepflegte Erscheinungsbild eines Polizeibeamten zu lauten habe.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Merkmale des äußeren Erscheinungsbildes

2.1 Die Uniform

2.2 Das persönliche Äußere

2.3 Verhalten in der Öffentlichkeit

3. Rechtsgrundlagen

3.1 Verfassungsrechtliche Vorgaben

3.1.1 Freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz

3.1.2 Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gem. Artikel 3 Abs. 2 GG

3.2 Landesrechtliche Vorschriften

3.2.1 Pflicht zum achtungswürdigen Verhalten gem. § 73 S. 3 LBG B-W i.V.m. PDV 350 III/10

3.2.2 Gehorsamspflicht gem. § 74 S.2 LBG i.V.m. PDV 350 VII/104

3.3 Rechtssprechungen zum Erscheinungsbild der Beamten

a) Trageverbot einer Halskette durch einen Polizeibeamten (1983)

b) Trageverbot von Ohrschmuck durch einen männlichen Zollbeamten (1986)

c) Trageverbot von Ohrschmuck durch einen männlichen Polizeibeamten (1986)

d) Anordnungen an einen Beamten auf Probe, seine Haare zu kürzen (1994)

e) Anordnung an einen Polizeibeamten, seinen „Lagerfeld-Zopf“ zu kürzen (1995)

f) Trageverbot von Ohrschmuck sowie die Anordnung, die Haare kürzer zu tragen (1999)

g) Verbot des Tragens eines „Lagerfeld-Zopfes“ durch einen Polizeibeamten (2003)

3.4 Aus den Rechtsprechungen resultierende Vorschriften der Innenministerien

3.4.1. Hamburg

3.4.2. Niedersachsen

3.4.3. Thüringen

3.4.4. Bayern

3.4.5. Baden-Württemberg

4. Ansichten von unmittelbar betroffenen Personenkreisen

4.1 Umfragen in der Bevölkerung

4.2 Interview mit Herrn M., ehemals Leiter der PD Freiburg

4.3 Interview mit einem Ohrschmuckträger, Herrn Eberle, Polizeibeamter im Streifendienst

5. Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild in der freien Wirtschaft am Beispiel der Deutschen Lufthansa – Bereich Flugbegleiter

5.1 Vorgaben

5.2 Vergleich zur Polizei

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die vorliegende Diplomarbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit von Polizeibeamten und den beamtenrechtlichen Pflichten zur Einhaltung eines angemessenen äußeren Erscheinungsbildes im Dienst.

  • Analyse der Merkmale, die das äußere Erscheinungsbild (Uniform, persönliches Äußeres, Verhalten) definieren.
  • Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der einschlägigen Rechtsprechung zu Haar- und Barttracht sowie Schmuck im Polizeidienst.
  • Vergleich der behördlichen Regelungen verschiedener Bundesländer.
  • Erfassung der Perspektiven betroffener Personengruppen durch Umfragen und Experteninterviews.
  • Transfer des Themas auf Anforderungen in der freien Wirtschaft am Beispiel von Flugbegleitern der Deutschen Lufthansa.

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz

Grundsätzlich gibt es ein durch die Verfassung geschütztes Recht, sein äußeres Erscheinungsbild nach eigenem Gutdünken eigenverantwortlich zu gestalten und sich auf Wunsch modisch am „Zeitgeist“ zu orientieren. Abgeleitet wird dieses Recht aus Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, in dem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert wird, soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden und ein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung ausgeschlossen ist.

Das Grundrecht der Handlungsfreiheit zählt zu den ältesten Grundrechten überhaupt, es wurde schon 1791 in der ersten französischen Verfassung in Artikel 4 verankert: “Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was andere nicht beeinträchtigt.“

Geschützt ist von diesem Grundrecht nicht nur ein begrenzter Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt. Somit ist davon auszugehen, dass auch das Tragen von persönlichen Accessoires oder eine individuell gestaltete Haartracht unter den Schutzbereich des Artikels 2 Abs. 1 GG fällt.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass sich gesellschaftliche Wandlungen in der Mode zunehmend mit dem traditionellen Anforderungsprofil an das Erscheinungsbild von uniformierten Polizeibeamten überschneiden.

2. Merkmale des äußeren Erscheinungsbildes: Dieses Kapitel definiert die prägenden Elemente des polizeilichen Auftretens, namentlich die Uniform, das persönliche Äußere sowie das Verhalten in der Öffentlichkeit.

3. Rechtsgrundlagen: Das zentrale Kapitel beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG) und den beamtenrechtlichen Pflichten sowie die Analyse zahlreicher Gerichtsurteile zu konkreten Streitfällen.

4. Ansichten von unmittelbar betroffenen Personenkreisen: Hier werden die Ergebnisse von Bevölkerungsbefragungen sowie Interviews mit einem ehemaligen Polizeidirektor und einem betroffenen Beamten präsentiert.

5. Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild in der freien Wirtschaft am Beispiel der Deutschen Lufthansa – Bereich Flugbegleiter: Dieser Teil vergleicht die strengen Dresscode-Vorgaben der Lufthansa mit den polizeilichen Herausforderungen und zieht Schlussfolgerungen für den Polizeidienst.

6. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz der Rechtslage und einer persönlichen Einschätzung des Autors zum angemessenen Erscheinungsbild.

Schlüsselwörter

Äußeres Erscheinungsbild, Polizeibeamte, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 2 Abs. 1 GG, Uniform, Dienstpflichten, Rechtsprechung, Ohrschmuck, Haartracht, Lagerfeld-Zopf, Beamtenrecht, Landesbeamtengesetz, Eigensicherung, Verhältnismäßigkeit, Repräsentationsfunktion.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtliche und gesellschaftliche Problematik von Anordnungen durch Dienstvorgesetzte bezüglich des äußeren Erscheinungsbildes von uniformierten Polizeibeamten.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Schwerpunkte liegen auf der Kollision zwischen individueller Freiheit (Grundrechte) und dienstlichen Anforderungen an ein einheitliches, vertrauenswürdiges Auftreten des Staates.

Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?

Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen Art. 2 Abs. 1 GG und beamtenrechtlichen Pflichten aufzuzeigen und zu untersuchen, ob und inwieweit moderne Modeerscheinungen im Polizeidienst zulässig sind.

Welche wissenschaftliche Methodik wurde angewandt?

Die Untersuchung basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten und Gerichtsurteilen, ergänzt durch empirische Bevölkerungsbefragungen und Experteninterviews.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der Rechtsgrundlagen, die Diskussion spezifischer Urteile (von Halsketten bis Lagerfeld-Zöpfen) und den Vergleich mit den Vorgaben der freien Wirtschaft.

Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Erscheinungsbild, Polizeibeamte, Grundrechte, Dienstpflichten, Rechtsprechung, Ohrschmuck, Haartracht und Verhältnismäßigkeit.

Wie bewertet die Polizei nach Ansicht der Experten das Spannungsfeld zwischen Individualität und Uniform?

Experten wie Herr M. betonen, dass der Polizeibeamte freiwillig in das Beamtenverhältnis tritt und sich damit zur Einhaltung von Mindeststandards bei Körperpflege und Auftreten verpflichtet, um die notwendige Autorität zu wahren.

Warum ist der Vergleich mit der Lufthansa im Dokument enthalten?

Der Vergleich verdeutlicht, dass auch in der freien Wirtschaft, in der intensiver Kundenkontakt herrscht, klare Vorgaben für ein gepflegtes Erscheinungsbild existieren, um Professionalität und Vertrauen zu vermitteln.

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Umfang und Grenzen der Anordnungen von Dienstvorgesetzten zum äußeren Erscheinungsbild von Polizeibeamten
Hochschule
Fachhochschule Villingen-Schwenningen - Hochschule für Polizei
Note
1,5
Autor
Jochen Andruschak (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2004
Seiten
56
Katalognummer
V31960
ISBN (eBook)
9783638328203
ISBN (Buch)
9783668414235
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anordnungen Dienstvorgesetzten Erscheinungsbild Polizeibeamten Umfang Grenzen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Jochen Andruschak (Autor:in), 2004, Umfang und Grenzen der Anordnungen von Dienstvorgesetzten zum äußeren Erscheinungsbild von Polizeibeamten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/31960
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  56  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum