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Details

Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2001
Seiten: 10
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 123 KB
Archivnummer: V105977
ISBN (E-Book): 978-3-640-04256-2

Volltext (computergeneriert)

Leitfaden:
Barrierefreies Internet



Vitango Gesellschaft für Neue Medien mbH


Herausgeber

Aktion barrierefreies Internet

Infomedicus e.V. i.G., Stuttgart

Autoren

Vitango Gesellschaft für Neue Medien mbH

Zahn ­ Nopper ­ Straße 3

70435 Stuttgart

Tel. 0711 / 879 434

Fax 0711 / 879 415

E-Mail: info@vitango.de

www.vitango.de

Klaus Seeberger, Tina Newell, Sabrina Härle

Diese Publikation ist auch im Internet verfügbar: www.barrierefreiesInternet.de

Stuttgart, Dezember 2001

Vitango Gesellschaft für Neue Medien mbH


1

EINLEITUNG 4

2

GLEICHSTELLUNGSGESETZ 4

3

BEHINDERTE IM UMGANG MIT NEUEN MEDIEN 5

3.1

MENSCHEN MIT EINER SEHBEHINDERUNG 5

3.2

MENSCHEN MIT EINER KÖRPERBEHINDERUNG 6

3.3

MENSCHEN MIT HÖRSCHÄDEN 6

3.4

MENSCHEN MIT EINER SPRACHBEHINDERUNG 6

3.5

MENSCHEN MIT GEISTIGER BEHINDERUNG 6

4

LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN 7

4.1

BETITELTE BILDER 7

4.2

SAUBERE PROGRAMMIERUNG 8

5

PACKEN SIE DAS PROBLEM AN 8

5.1

INFORMATIONSBESCHAFFUNG 8

5.2

REALISIERUNG 8

5.3

AUSBLICK IN DIE ZUKUNFT 8

6

INFORMATIONSQUELLEN 9

6.1

INTERNET 9

6.2

LITERATUR 9

Vitango Gesellschaft für Neue Medien mbH



1

Einleitung

Kein Medium hat in so kurzer Zeit eine solche Marktdurchdringung erreicht wie das Internet.

Jeden Tag werden neue, wunderbar bunte und aufregende Seiten erstellt und gehen um die

Welt. Dass für viele Menschen, vor allem aber für Behinderte, das Internet oft das einzige

Kommunikationsmittel ist, um mit der Außenwelt kommunizieren zu können, wird dabei meist

vergessen.

In Deutschland leben rund 8 Millionen Behinderte. Wenn die gleiche Anzahl behinderter

Menschen im Internet surft wie Nichtbehinderte, bedeutet dies, dass mindestens 2,7 Millionen

Internet-Nutzer eine Behinderung haben.

Leider sind viele Internetseiten wegen ihrer Gestaltung und Umsetzung für Behinderte nicht

zugänglich. Eine erste Auswertung der Online-Umfrage ,,Barrierefreies Internet", die derzeit

im Umlauf ist, ergab, dass die Anzahl an behindertengerechten Webseiten weniger als 5%

beträgt.

Das vollständige Ergebnis wird Ende Januar 2002 vorliegen und veröffentlicht. Rechtzeitig vor

der Entscheidung des Bundesrates über das Gleichstellungsgesetz.

2

Gleichstellungsgesetz

Am 7. November 2001 beschloss das Bundeskabinett den ,,Entwurf eines Gesetzes zur

Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze".

Das parlamentarische Verfahren wird eingeleitet. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird

im Mai 2002 gerechnet.

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§ 11 Barrierefreie Informationstechnik

(1) Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internetauftritte

und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen,

die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, nach Maßgabe der nach Satz 2 zu

erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen

grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Das Bundesministerium des Innern

bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durch

Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe der

technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten

1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter

Menschen,

2. die anzuwendenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen

Anwendung ,

3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen.

(2) Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von

Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der

Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 ihre Produkte

entsprechend den technischen Standards nach Absatz 1 gestalten.

3

Behinderte im Umgang mit Neuen Medien

3.1 Menschen mit einer Sehbehinderung

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen Menschen mit Sehschäden, Farblinden und

Blinden. Durch spezielle Monitore und entsprechende Software, die es ermöglichen Text auf

die individuellen Bedürfnisse hin zu vergrößern bzw. den Text mittels Sprachausgabesystem

vorzulesen, können diese Menschen am PC arbeiten. Damit die Informationen einer Website

auch für Sehbehinderte, Farbblinde und Blinde zugänglich sind, sollte vor allem auf

umfangreiche Tabellen (nahezu unmöglich vom Sprachausgabesystem auszulesen), unbetitelte

Bilder und auf Farbspiele verzichtet werden.

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3.2 Menschen mit einer Körperbehinderung

Während sich für einen Rollstuhlfahrer wenige Probleme beim Umgang mit dem PC ergeben,

versucht ein Mensch ohne Hände anhand von Hilfsmitteln (für Mund, Kopf...) an die

Informationen auf dem Bildschirm zu gelangen. Für ihn ist es vor allem wichtig, nicht nur per

Mausklick auf die entsprechende Ebene zu gelangen sondern auch per Tastatureingabe.

3.3 Menschen mit Hörschäden

Da Unternehmen vermehrt Wert darauf legen, bei der Gestaltung ihres Internetauftritts Video

und Sound zu integrieren, sind schwerhörige und taube Menschen die zweitwichtigste Gruppe,

auf die eingegangen werden muss. Für diese Menschen sollte die Website so aufgebaut sein,

dass jedes Nicht-Text-Element auch als Text-Dialog abrufbar ist. Das kann durch Untertitel

oder auch durch separate Seiten gelöst werden.

3.4 Menschen mit einer Sprachbehinderung

Sprachstörungen treten häufig in Kombination mit einer anderen Behinderung auf.

Hervorgerufen wird diese Art von Behinderung z. B. bei der Krankheit Multiple Sklerose oder

Autismus sowie bei Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben.

Der Inhalt eines Internetauftritts sollte so gestaltet sein, dass der Benutzer die Geschwindigkeit

des Ablaufs auf seine individuellen Bedürfnisse hin, einstellen kann.

3.5 Menschen mit geistiger Behinderung

Menschen mit geistiger Behinderung , wie Dyslexie-Patienten oder Epileptiker, profitieren von

kurzen und einfachen Inhalten. Auf blinkende Animation sollten Gestalter und Entwickler von

Internetauftritten verzichten, da unter Umständen ein Anfall ausgelöst werden kann.

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4

Lösungsmöglichkeiten

Natürlich erfordert eine behindertengerechte Webseite einen vergleichbaren Aufwand an

Konzeption und Realisation wie eine ,,normale" Webseite. Aber schon kleine Lösungen und

etwas Engagement können vielen Behinderten Zugang zu Ihren Seiten erlauben. Hier nur zwei

einfache Beispiele:

4.1 Betitelte Bilder

Dass Blinde keine Bilder sehen können leuchtet ein. Dass man daher Bilder mit alternativen

Texten versehen sollte, ist leicht verständlich. Vielfach besteht jedoch eine Navigation aus

Schrift-Grafiken und nicht aus Nur-Text. Diese Grafiken bleiben für Blinde verschlossen,

wenn sie nicht mit Alternativ-Texten versehen werden.

Wenn man jedoch die Grundlagen barrierefreier Webgestaltung beachtet, kann eine solche

Seite mit wenigen Handgriffen auch für einen Blinden zugänglich gemacht werden.

Abbildung 1 Webseite mit Navigation aus Bildern ohne alternativ Texten

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4.2 Saubere Programmierung

Viele technische Hilfsmittel können HTML-Code lesen und übersetzen. Ob die Ausgabe dann

in riesigen Buchstaben für Sehgeschädigte angezeigt wird oder in Sprache durch ein

Sprachausgabesystem, spielt dabei keine Rolle.

Damit diese technischen Hilfsmittel jedoch einwandfrei funktionieren, sollten gewisse

Grundregeln bei der Gestaltung einer Website eingehalten werden.

5

Packen Sie das Problem an

5.1 Informationsbeschaffung

Wir sehen unsere Aufgabe darin, primär den Bedarf an barrierefreien Internetauftritten bei der

Zielgruppe der Kommunen und Unternehmen zu wecken. Da wir jedoch auch als

Unternehmen tätig sind und uns weitgehend selbst fördern, möchten wir sie gerne als Kunden

beraten um Ihnen Probleme und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.

5.2 Realisierung

Bevor es an die Umsetzung geht, muss festgelegt werden, ob ein zusätzlicher Internet-Auftritt

gestaltet werden soll oder der bestehende Auftritt in einen behindertengerechten Auftritt

umgestaltet werden soll.

Die entstehenden Kosten hängen davon ab, welcher Sachstand bereits vorhanden ist.

5.3 Ausblick in die Zukunft

Wir sensibilisieren Ihre Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten) für die Belange behinderter

Menschen einzutreten . Außerdem bieten wir Ihnen gerne gemeinsame PR-Aktionen und

Unterstützung in Ihrer Medienarbeit an.

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6

Informationsquellen

6.1 Internet

Die Seiten der Web Access Initiative beim World Wide Web Commite (W3C) sind die

Referenz für Barrierefreies Internet.

http://www.w3c.org/WAI

Hinzu kommen noch Guidelines des US Access Boards. Diese sind zwar wesentlich kürzer,

dafür aber relativ unvollständig.

http://www.access-board.gov/

Die Weltgesundheitsorganisation versucht die Vielseitigkeit des Begriffs Behinderung und die

Arten von Behinderung zu definieren.

http://www.behinderung.org/definit.htm

6.2 Literatur

Barrierefreies Webdesign, Jan Eric Hellbusch

KnowWare Verlag, Osnabrück

www.knowWare.de

Web Accessibility for People with Disabilities

Michael G. Paciello

CMP books

ISBN 1-929629-08-7

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Kommentare

Peter Müller - München
03.09.2002 14:10:26
Bravo
Tolle Informationsquelle - ich bin selber Betroffener. Gruss Peter

Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:

http://www.grin.com/e-book/105977/