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Verdeckte Einlagen

Scholary Paper (Seminar), 2000, 19 Pages
Author: Claudia Krengel
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2000
Pages: 19
Grade: 2,0
Language: German
Archive No.: V10883
ISBN (E-book): 978-3-638-17188-5

File size: 238 KB


Excerpt (computer-generated)

Verdeckte Einlagen

von Claudia Krengel



GLIEDERUNG

1. Einführung

1.1 Vorgehensweise
1.2 Das Trennungsprinzip

2. Offene Einlagen

2.1 Definition
2.2 Gegenstand
2.3 Bewertung

2.4 Begriffsabgrenzung zwischen 
offenen und verdeckten Einlagen

3. Verdeckte Einlagen

3.1 Definition und Gegenstand

3.2 Bewertung

3.3 Voraussetzungen
3.3.1 Mittelbare und unmittelbare Zuwendung
3.3.2 Einlagefähige Vermögensvorteile
3.3.3 Ursächlichkeit im Gesellschaftsverhältnis

3.4 Rechtsfolgen
3.4.1 Im Handels- und Gesellschaftsrecht
3.4.2 Im Steuerrecht

Literaturverzeichnis

 

 

1. EINFÜHRUNG

1.1 VORGEHENSWEISE

Zunächst soll die Grundlage verdeckter Einlagen - das Trennungsprinzip - skizziert werden. Um das Rechtsinstitut der verdeckten Einlage erklären zu können, ist es notwenidig, die offene Einlage darzustellen.

Bevor nun endgültig auf die verdeckte Einlage eingegangen wird, soll eine Begriffsabgrenzung zwischen offener und verdeckter Einlage vorgenommen werden. Letztlich wird dann die verdeckte Einlage, ihre Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen in Verbindung mit Beispielen erläutert.

1.2 DAS TRENNUNGSPRINZIP

Gemäß des Trennungsprinzips ist bei Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) strikt zwischen der Gesellschaft einerseits und den hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschaftern andererseits zu unterscheiden.
Hiermit begründet sich die (handels- und steuerrechtliche) Anerkennung schuldrechtlicher Vertragsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern durch die Einlagen (offene und verdeckte) erfolgen können.. Somit stellt das Trennungsprinzip die Grundlage für die im Folgenden behandelten Einlagen dar.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt dieses Trennungsprinzip nicht. Aufgrund der fehlenden bzw. nur relativen Rechtspersönlichkeit von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften werden schuldrechtliche Vertragsbeziehungen garnicht bzw. zumindest steuerrechtlich nicht anerkant. Aus diesem Grund bleiben sie in dieser Arbeit unberücksichtigt.
Im Weiteren wird nicht mehr explizit auf das Trennungsprinzip hingewiesen. Es ist prinzipiell die Grundlage für die erläuterten Rechtsinstitute der (offenen und verdeckten) Einlage.

2. OFFENE EINLAGEN

2.1 DEFINITION

"Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat." (§ 4 Absatz 1 Satz 5 EStG)

Die durch Einlagen herbeigeführten Vermögensmehrungen werden also nicht im Unternehmen erwirtschaftet - es handelt sich um Kapitalzufuhren, die den steuerlichen Gewinn und damit auch das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht berühren.

Das gesellschaftliche Einlagen den Gewinn einer Kapitalgesellschaft nicht erhöhen dürfen, ergibt sich aus dem - gemäß § 8 Absatz 1 KStG auch für die Körperschaftsteuer geltenden Rechtsgedanken des § 4 Absatz 1 EStG.

2.2 GEGENSTAND

[...]

 


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