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Diploma Thesis, 2008, 127 Pages
Author: Dipl. Ing. (FH) Hans-Günther Platz
Subject: Electrotechnology
Details
Tags: Effizienzvergleich, Stromnetzbetreibern, Hilfe, Frontier, Analyse“, Anreizregulierung
Year: 2008
Pages: 127
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 24 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-12044-4
ISBN (Book): 978-3-640-12157-1
File size: 3854 KB
Schlüsselworte: - Anreizregulierung - Effizienzvergleich - Stochastische Frontier Analyse (SFA) - OLS, COLS, MOLS, DEA - NetznutzungsentgeltSchlüsselworte: - Anreizregulierung - Effizienzvergleich - Stochastische Frontier Analyse (SFA) - OLS, COLS, MOLS, DEA - Netznutzungsentgelt
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Abstract
Das Ziel dieser Arbeit ist es einen Effizienzvergleich der Stromverteilnetzbetreiber durchzuführen, so wie ihn die Bundesnetzagentur voraussichtlich auch durchführen wird, um die Erlösobergrenzen im Zuge der Anreizregulierung zu bestimmen. Dabei wird die durch die ARegV für den Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber vorgeschriebene Methode, die „Stochastische Frontier Analyse“ (Stochastic Frontier Analyse SFA) genauer auf ihre Eigenschaften hin untersucht. Die festgestellten Eigenschaften werden auf die Netzbetreiber in der Anreizregulierung übertragen und erörtert.
Excerpt (computer-generated)
Effizienzvergleich von Stromnetzbetreibern mit
Hilfe der ,,Stochastischen Frontier Analyse" in der
Anreizregulierung
Diplomarbeit
von
Hans-Günther Platz
Studiengang:
Elektro- und Informationstechnik
Vertiefungsrichtung:
Elektrische Energietechnik
Semester:
Wintersemester 07/08
Durchgeführte Firma:
N-ERGIE Netz GmbH
Abteilung:
Steuerung (NNG-ST)
Ort:
Nürnberg
Datum:
21. Februar 2008
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 3
Abkürzungen und Formelzeichen
5
1.
Einleitung
8
1.1 Bedeutung des Effizienzvergleichs für die Anreizregulierung
10
1.2 Zielsetzung
11
1.3 Aufbau der Arbeit
12
2.
Analyse der Effizienzvergleichsmethoden
13
2.1 Referenznetzanalyse
13
2.2 Parametrische Methoden
15
2.2.1 Ordinary Least Squares (OLS)
18
2.2.2 Corrected Ordinary Least Square (COLS)
26
2.2.3 Modified Ordinary Least Squares (MOLS)
27
2.2.4 Stochastic Frontier Analyse
(SFA)
30
2.3 Nicht-parametrische Methoden
39
2.3.1 Data Envelopment Analysis (DEA)
39
3.
Datenbank für den Effizienzvergleich
43
3.1 Exogenen Parameter
43
3.2 Endogene Parameter
46
3.3 Qualität der Daten
51
3.4 Kostenfunktion
53
3.4.1 Cobb-Douglas Kostenfunktion
54
3.4.2 Translog-Kostenfunktion
56
3.5 Korrelationen bei Verwendung der Cobb-Douglas Kostenfunktion
58
3.6 Signifikanz
61
3.7 Feststellen von Ausreißern
62
3.7.1 Influente Beobachtungen bei parametrischen Methoden
62
3.7.2 Influente Beobachtungen bei nicht parametrischen Methoden
65
3.8 Zusammenfassende Aussagen über die Datenbank
67
4.
Untersuchung der SFA
69
4.1 Verwendete Software
69
4.2 ,,normaler" Effizienzvergleich
70
Diplomarbeit von Hans-Günther Platz
Seite - 3 -
Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg
Inhaltsverzeichnis
4.2.1 Frontier vs. Limdep
71
4.2.2 DEA vs. SFA
72
4.2.3 Festlegung der Effizienzgrenze
74
4.3 Einfluss von veränderten Eingangsdaten
75
4.3.1 Veränderung des endogenen Parameters bei allen Netzbetreibern
75
4.3.2 Veränderung des endogenen Parameters bei einem Netzbetreiber
77
4.3.3 Einfluss der exogenen Parameter
87
4.4 Das vereinfachte Verfahren
93
4.5 Änderung der Kostenfunktion
98
4.6. Konfidenzintervalle der Effizienzwerte
100
5.
Zusammenfassung
102
6.
Ausblick
104
Literaturverzeichnis
105
Tabellenverzeichnis
108
Abbildungsverzeichnis
109
Anhang
110
Diplomarbeit von Hans-Günther Platz
Seite - 4 -
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Abkürzungen und Formelzeichen
Abkürzungen und Formelzeichen
Abkürzungen
ARegV Anreizregulierungsverordnung
BNetzA Bundesnetzagentur
COLS
Corrected Ordinary Least Square
DB
Datenbank
DEA
Data Envelopment Analysis (Dateneinhüllende Analyse)
DMU
Decision
Making
Unit
(Entscheidungseinheiten)
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
EVU
Energieversorgungsunternehmen
HS
Hochspannung
LRegB
Landesregulierungsbehörde
ML
Maximum-Likelihood
MOLS
Modified Ordinary Least Squares
MS
Mittelspannung
NB
Netzbetreiber
NS
Niederspannung
OLS
Ordinary Least Squares (Methode der kleinsten Quadrate)
SFA
Stochastic
Frontier
Analyse
(stochastische Frontier Analyse)
StromNEV
Stromnetzentgeltverordnung
StromNZV
Stromnetzzugangsverordnung
VDN
Verband
deutscher
Netzbetreiber
vV
vereinfachtes
Verfahren
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Seite - 5 -
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Abkürzungen und Formelzeichen
Formelzeichen
a
:Additive Konstante der Regressionsgeraden
AP
:Arbeitspreis [ct/kWh]
b
:Regressionskoeffizient der Regressionsgeraden
0
:Additive Konstante der ,,tatsächlichen" Geraden
p
:Koeffizient für die Steigung der ,,tatsächlichen" Geraden
e
:Residuum
EE
:Kosteneffizienz (
E
conomic
E
fficiency)
(.)
:Dichtefunktion der Standardnormalverteilung
(.)
:Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung
h
:Effizienz
(DEA)
i
:Index des Netzbetreiber
JE
:Jahresentnahme [kWh]
JNutz
:Durchschnittliche Jahresnutzungsstunden [h/a]
k
:Durchschnittliche Kosten [ct/kWh] für die Durchleitung
K
:Gesamtkosten [] der Spannungsebene
LP
:Leistungspreis [/kWa]
p
:Index der unabhängigen Variabeln
r
:Korrelationskoeffizient
2
r
:Bestimmtheitsmaß
SQE
:durch die Regressionsgerade erklärte Quadratsumme
SQT
:Gesamtquadratsumme
u
:Streuung der Ineffizienzen
v
:Streuung der Störgröße
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Seite - 6 -
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Abkürzungen und Formelzeichen
u
:Ineffizienz
uT
:Aggregationsgewicht der Outputgröße
v
:Störgröße
vT
:Aggregationsgewicht der Inputgröße
x
:Unabhängige Variable / exogener Parameter
x
:arithmetisches Mittel von
x
y
: Abhängige Variable / endogener Parameter (Kosten)
y
^
:Schätzwert der abhängigen Variabeln
y
:arithmetisches Mittel von
y
Diplomarbeit von Hans-Günther Platz
Seite - 7 -
Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg
Einleitung
1. Einleitung
Energieversorgungsunternehmen nehmen in der Volkswirtschaft eine besondere Rolle ein. Sie
liefern die Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft sowie für den Wohlstand und die
Lebensqualität eines Landes. Die Versorgung mit Wasser, Gas und Strom muss immer
gewährleistet sein. Das im Jahr 1935 erlassene Energiewirtschaftsgesetz hatte als oberstes
Ziel die Sicherstellung sowie den Aufbau einer flächendeckenden Energieversorgung. Der
Wettbewerb sollte ausdrücklich verhindert werden, um den volkswirtschaftlich schädlichen
Auswirkungen des Kapitalismus nicht ausgesetzt zu sein. Zur Vermeidung von Missbrauch
der Marktstellung, wurde eine große Anzahl von gesetzlichen Bestimmungen, Kontrollen und
Auflagen eingeführt.
Im Jahr 1996 legte das europäische Parlament und der europäische Rat fest, dass die
Mitgliedsstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, damit die
Elektrizitätsunternehmen in ihrer internen Buchführung getrennte Konten für ihre
Erzeugungs,- Übertragungs- und Verteilungsaktivitäten führen. Damit war der erste Schritt in
Richtung Unbundling (Entflechtung) getan.
Im April 1998 trat das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) in
Kraft. Mit ihm wurden die festgelegten Grenzen der Versorgungsgebiete aufgehoben. Die
Energieversorger können nun mit den Gemeinden Konzessionsverträge abschließen, um das
Netz zu übernehmen und damit ihr Versorgungsgebiet zu vergrößern.1
Die Preisaufsicht und die allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht galt und gilt
weiterhin.
Im zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 wird die
Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen geregelt. Es erfolgt die Trennung vom
natürlichen Monopol, dem Netz und dem Teil des Unternehmens, der sich wie ein ,,normales"
Unternehmen im freien Wettbewerb behaupten kann. Bei Netzbetreibern an deren Netz mehr
als 100.000 Kunden angeschlossen sind, ist der Netzbereich in eine neue Gesellschaft
auszugliedern.2 Damit wird die Diskriminierungsfreiheit gewährleistet, d.h. der Kunde wird in
seiner Wahl des Energieversorgers vom Netzbetreiber nicht beeinflusst.
Die Netzbetreiber werden weiterhin staatlich reguliert. Für Netzbetreiber mit mehr als
100.000 Kunden oder einem Versorgungsgebiet über die Landesgrenzen hinaus ist zur
1 vgl. §13 und §14 des EnWG von 1998
2 vgl.§8 (6) [EnWG2005]
Diplomarbeit von Hans-Günther Platz
Seite - 8 -
Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg
Einleitung
Überwachung, seit 2006 die Bundesnetzagentur (BNetzA) verantwortlich. Für die restlichen
Unternehmen ist die Landesregulierungsbehörde (LRegB) zuständig. Die Regulierung erfolgt
im Rahmen der Kostenregulierung durch die jährliche Festlegung des Netznutzungsentgeltes
für jeden einzelnen Netzbetreiber.
In §21a des EnWG aus dem Jahr 2005 wird die
Anreizregulierung
als Alternative zur
Festlegung der Netznutungsentgelte beschrieben. Aufgrund dieses Paragraphen wird zur
konkreten Umsetzung die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29. Oktober 2007
verfasst.
Abbildung 1.1: Entwicklung zum liberalisierten Energiemarkt
In Abb. 1.1 ist die Entwicklung zum liberalisierten Energiemarkt in Deutschland als Übersicht
dargestellt. Im Jahr 2009 erfolgt der nächste Schritt der Liberalisierung, die Anreizregulierung
der Netzbetreiber. Sie hat zum Ziel einen Wettbewerb der Unternehmen untereinander zu
simulieren. Es soll ein Anreiz zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung geschaffen werden.
Dabei werden im Strombereich die Kosten von den Erlösen für fünf Jahre (eine
Regulierungsperiode)3 voneinander entkoppelt. Die Unternehmen bekommen für die jeweilige
Regulierungsperiode eine Erlösvorgabe (Erlöspfad) vorgegeben. Gelingt es den Unternehmen
im Verlauf der Regulierungsperiode ihren Kostenpfad unter den Erlöspfad zu senken, können
sie die dadurch erzielten Gewinne bis zum Ende der Periode einbehalten. Zu Beginn der
zweiten Regulierungsperiode findet erneut ein Kosten-Erlös-Abgleich statt.
3 vgl. §3 (2) [ARegV2007]
Diplomarbeit von Hans-Günther Platz
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Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg
Einleitung
Laut ARegV hat die erste Regulierungsperiode am 1. Januar 2009 zu beginnen.4
Die Erlösobergrenze für die einzelnen Netzbetreiber wird zuvor mit Hilfe eines bundesweiten
Effizienzvergleichs bestimmt.
1.1 Bedeutung des Effizienzvergleichs für die Anreizregulierung
Der Effizienzvergleich spielt in der Anreizregulierung eine zentrale Rolle. Dies wird deutlich
durch die Gleichung zur Bestimmung der Erlösobergrenze5 (vgl. Anhang 8.9).
Am Beispiel eines Netzbetreibers wird diese beschrieben. Nehmen wir an, dass die
Gesamtkosten des Unternehmens bei 100 Millionen liegen. Die dauerhaft nicht
beeinflussbaren Kosten werden auf 40% geschätzt. Die verbleibenden 60% sind die von ihm
zu beeinflussenden Kosten (60 Mio. ). Im Zuge des Effizienzvergleichs erhält der
Netzbetreiber auf diesen Teil der Gesamtkosten einen angenommen Effizienzwert von 80%.
Es werden somit 80% als vorübergehend nicht beeinflussbare Kosten (48 Mio. ) und 20% als
beeinflussbare Kosten (12 Mio. ) eingestuft. Diese Kosten entsprechen der festgestellten
Ineffizienz des Netzbetreibers und müssen abgebaut werden. Dies ist in Abb. 1.2 verdeutlicht.
Abbildung 1.2: Bestimmung der Erlösobergrenze
4 vgl. §3 (1) [ARegV2007]
5 vgl. Anlage 1 der ARegV zu § 7
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