1897: Privatautonomie vs. Kartell - Das sächsische Holzstoffkartell (RGZ 38, 155... close Bitte warten


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Veranstaltung: Die "Großen" Entscheidungen des Reichsgerichts
Institution/Hochschule: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2006
Seiten: 23
Note: 12,00
Literaturverzeichnis: ~ 15  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 161 KB
Archivnummer: V113184
ISBN (E-Book): 978-3-640-13566-0
ISBN (Buch): 978-3-640-13587-5

Zusammenfassung / Abstract

Der Fall des „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband“, der Ende des 19. Jahrhunderts am RG anhängig war, gründete ursprünglich auf internen Streitigkeiten der einzelnen Kartellmitglieder. Zur Beurteilung der Klagebegehren bedürfte es jedoch auch der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Kartellen im Allgemeinen. So wurde das am 4. Februar 1897 verkündete Urteil zu einer Leitsatzentscheidung seiner Zeit. Aus den Gründen ging hervor, dass man Kartelle nahezu unbeschränkt zulassen wolle. Dadurch wurde die ohnehin verhältnismäßig fortgeschrittene Kartellierung der deutschen Märkte weiter angetrieben. Deutschland entwickelte sich zum so genannten „Land der Kartelle“. Im Jahre 1911 schätzte man die Zahl der Kartelle auf etwa 550-600, 1923 sogar auf rund 1500. Angelangt im 21. Jahrhundert, wird diese höchstrichterliche Entscheidung häufig als warnendes Beispiel einer hinter uns liegenden Fehlentwicklung empfunden. Kartelle werden gemeinhin als die Feinde der Privatautonomie gesehen und man bemüht sich ihre einschränkende Wirkung zu begrenzen. Hatte sich das RG, als es 1897 Kartelle ausdrücklich befürwortete, damit unweigerlich gegen die Privatautonomie entscheiden wollen? Zur Beantwortung dieser Frage reicht die reine Erfassung der abgedruckten Urteilsbegründung nicht aus. Vielmehr soll in der vorliegenden Arbeit versucht werden, die Beurteilung der Richter im Lichte der zeitgenössischen Einflüsse zu verstehen. Weshalb fällte der VI. Zivilsenat des RG dieses Urteil so, wie es am 4. Februar 1897 ergangen ist? Stellte es tatsächlich die Privatautonomie versus Kartelle und entschied sich für letztere? Am 22. März 1893 gründeten mehrere Firmen, die im Königreich Sachsen weißen Holzstoff fabrizierten, den „Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband“. Hintergrund des Zusammenschlusses war das Bestreben, den Preis für sächsischen Holzstoff künstlich auf einem höheren Level zu halten. Im Statut hieß es, dass der Zweck des Verbandes sei, „in Zukunft einen verderblichen Wettbewerb der Fabrikanten untereinander zu verhindern und für ihr Fabrikat ei-nen angemessenen Preis zu erzielen“. Dafür sollte eine gemeinsame Verkaufsstelle errichtet werden, über welche die Produkte der beteiligten Firmen während der Vertragslaufzeit ausschließlich verkauft werden dürften. Für den Fall, dass ein Mitglied des Verbandes die Abmachungen nicht einhielte, wurde eine Vertragsstrafe festgelegt.

Textauszug (computergeneriert)

Stud. jur.

CORINNA YVONNE HOLZ

9. Fachsemester





1897: Privatautonomie vs. Kartell ­ Das sächsische

Holzstoffkartell (RGZ 38, 155)



im Rahmen des Seminars



Die ,,Großen" Entscheidungen des Reichsgerichts

im Wintersemester 2005 / 2006

c/o Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte,

Frankfurt/M.











JOHANN WOLFGANG GOETHE-UNIVERSITÄT

FRANKFURT AM MAIN

Fachbereich Rechtswissenschaft


II

INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS II

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III

LITERATURVERZEICHNIS IV

I.

EINLEITUNG - 1 -

II.

SACHVERHALT - 1 -

III.

ZUSTÄNDIGKEITEN UND SENATSBESETZUNG - 2 -

IV.

DIE GERICHTLICHE BEURTEILUNG DER VORINSTANZEN - 3 -

V.

DIE GERICHTLICHE BEURTEILUNG DES RG - 3 -

1.

WIRKSAMKEIT DES ZU GRUNDE GELEGTEN VERTRAGES - 3 -

a)

Zulässige Einschränkung des in der Gewerbefreiheit liegenden Allgemeininteresse - 3 -

b)

Zulässige Einschränkung der Individualgewerbefreiheit - 5 -

2.

WEITERE ASPEKTE - 6 -

a)

Muss dem Vertrag trotz Wirksamkeit der Rechtsschutz versagt werden? - 6 -

b)

Vorzeitiger Austritt möglich? - 7 -

VI.

PRIVATAUTONOMIE VS. KARTELLE - 8 -

1.

MARKTLAGE DER HOLZSTOFFINDUSTRIE - 8 -

2.

RÜCKGRIFF AUF DIE WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN - 9 -

3.

DEUTSCHLAND ZWISCHEN KRISE UND AUFSCHWUNG - 12 -

4.

DER STAAT UND SEIN EINFLUSS - 13 -

5.

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN - 14 -

a)

Das Gesetz - 14 -

b)

Die Rechtswissenschaft und Kartelle - 14 -

c)

§ 138 Abs. 1 BGB - 15 -

6.

DIVERGENZ ZWISCHEN ZIVIL- UND STRAFRECHT - 16 -

VII.

ZUSAMMENFASSUNG DER THESEN - 17 -


III

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

einschließlich der abgekürzt zitierten Literatur

a.A. anderer Ansicht

aaO. am angegebenen Ort

Abs. Absatz

AcP Archiv für die civilistische Praxis

ADHGB Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

a.F alte Fassung

Anm Anmerkung

Art Artikel

Bd. Band

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

bzgl. bezüglich

bzw. beziehungsweise

d.h das heißt

Diss Dissertation

FS Festschrift

ggf gegebenenfalls

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(Kartellgesetz)

GewO Gewerbeordnung

HS Halbsatz

i. H. v. in Höhe von

i. E. im Ergebnis

i. S. d im Sinne des

i. S. v im Sinne von

i. V. m in Verbindung mit

JW Juristische Wochenschrift

JZ Juristenzeitung

LG Landgericht

Nr Nummer

OLG Oberlandesgericht

RG Reichsgericht

RGZ amtliche Entscheidungssammlung des RG in Zivil-

sachen

Rn. Randnummer

S Seite, Satz

sog. so genannt(e, er, es)

UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

u.a. unter anderem

vgl vergleiche

z.B. zum Beispiel

ZfA Zeitschrift für Arbeitsrecht

Ziff Ziffer

zit zitiert

z.T zum Teil


IV

LITERATURVERZEICHNIS

BOETHKE, HERMANN WILHELM

Das Reichsgericht. Zur 25jährigen Gedenkfeier der Errichtung des
Reichgerichts

DJZ, 1904, S. 876ff

EHRLICH, WERNER/ESENWEIN-

Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Band 1

ROTHE, INGEBORG/JÜRGENSEN,

Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1967.

HARALD/ROSE, KLAUS

(zit. als

Ehrlich/Esenwein-Rothe/Jürgensen/Rose,

Kompendium der

Volkswirtschaftslehre, S. [].)

EMMERICH, VOLKER

Kartellrecht: ein Studienbuch

München: Beck, 2001

(zit. als

Emmerich

, Kartellrecht, § [], S. [].)

HÖNN, GÜNTHER

Zur Problematik der Privatautonomie

Jura 1984, S. 57ff.

LAMMEL, SIEGBERT

Das Verbot der Kartelle durch § 138 BGB ­ eine verpasste Gelegen-
heit?

Zeitschrift für neuere Rechtsgeschichte 1987, S. 51ff.

LOBE, ADOLF (HRSG.)

Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929

Berlin/Leipzig, 1929

(zit. als

Lobe

, Fünfzig Jahre Reichsgericht, S. [].)

MÖLLER, KRISTINA

Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen: eine Untersu-
chung der Zuständigkeit und Organisation des Reichgerichts sowie
seiner Rechtsprechung im 19. Jahrhundert unter besonderer Berück-
sichtigung der Konkursanfechtung

Paderborn: Ferdinand Schöningh, 2001

(zit. als

Möller

, Rechtsprechung des Reichsgerichts in Zivilsachen, S.

[].)

MÖSCHEL, WERNHARD

70 Jahre deutsche Kartellpolitik. Von RGZ 38, 155 ,,Sächsisches Holz-
stoffkartell" zu BGHZ 55, 104 ,,Teerfarben"

Mohr, Heft 37 der Schriftenreihe ,,Vorträge und Aufsätze" des Walter

Eucken Instituts, Tübingen 1972

(zit. als

Möschel

, 70 Jahre deutsche Kartellpolitik, S. [].)

MONOPOLKOMMISSION

Kartellpolitische Wende in der Europäischen Union?

Zum Weißbuch der Kommission vom 28. April 1999

Sondergutachten der Monopolkommission

(zit. als

Monopolkommission

, Sondergutachten 28, Rn.[].)

MÜLLER, KAI

Der Hüter des Rechts: Die Stellung des Reichgerichts im Deutschen
Kaiserreich

Baden-Baden: Nomos Verlag, 1. Aufl., 1997

(zit. als

Müller

, Hüter des Rechts, S. [].)

PFEIFFER, GERD

Das Reichsgericht und seine Rechtsprechung

DRiZ 1979, 325ff.

SCHÄFER, HANS-BERND

Entwicklung und Begründung von Schutznormen im Vertragsrecht

German Working Papers in Law and Economics, Vol. 1, Paper 21

http://www.bepress.com/gwp

(zit. als

Schäfer

, Schutznormen im Vertragsrecht, S. [].)

SCHNEIDER, HARALD

Geschichtskurs ­ 19. Jahrhundert

München: Manz Verlag, 1997(zit. als

Schneider

, Geschichte, S, [].)


V

SCHRÖDER, RAINER

Die Entwicklung des Kartellrechts und des kollektiven Arbeitsrechts
durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts vor 1914

Ebelsbach: Verlag Rolf Gremer, 1988

(zit. als

Schröder

, Entwicklung, S. [].)

SCHULZE, JULIUS

Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches im Lichte ihrer Ursachen und
Wirkungen, sowie der neueren gewerbepolitischen Bestrebungen

Heilbronn: Henninger, 1879

(zit. als

Schulze

, Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches, S. [].)


I.

EINLEITUNG

Der Fall des ,,Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband", der Ende des 19. Jahrhunderts

am RG anhängig war, gründete ursprünglich auf internen Streitigkeiten der einzelnen Kar-

tellmitglieder. Zur Beurteilung der Klagebegehren bedürfte es jedoch auch der Frage nach der

Rechtmäßigkeit von Kartellen1 im Allgemeinen. So wurde das am 4. Februar 18972 verkünde-

te Urteil zu einer Leitsatzentscheidung seiner Zeit. Aus den Gründen ging hervor, dass man

Kartelle nahezu unbeschränkt zulassen wolle. Dadurch wurde die ohnehin verhältnismäßig

fortgeschrittene Kartellierung der deutschen Märkte weiter angetrieben. Deutschland entwi-

ckelte sich zum so genannten ,,Land der Kartelle".3 Im Jahre 1911 schätzte man die Zahl der

Kartelle auf etwa 550-600, 1923 sogar auf rund 1500. Angelangt im 21. Jahrhundert, wird

diese höchstrichterliche Entscheidung häufig als warnendes Beispiel einer hinter uns liegen-

den Fehlentwicklung empfunden. Kartelle werden gemeinhin als die Feinde der Privatauto-

nomie gesehen und man bemüht sich ihre einschränkende Wirkung zu begrenzen. Hatte sich

das RG, als es 1897 Kartelle ausdrücklich befürwortete, damit unweigerlich gegen die Privat-

autonomie entscheiden wollen? Zur Beantwortung dieser Frage reicht die reine Erfassung der

abgedruckten Urteilsbegründung nicht aus. Vielmehr soll in der vorliegenden Arbeit versucht

werden, die Beurteilung der Richter im Lichte der zeitgenössischen Einflüsse zu verstehen.

Weshalb fällte der VI. Zivilsenat des RG dieses Urteil so, wie es am 4. Februar 1897 ergan-

gen ist? Stellte es tatsächlich die Privatautonomie versus Kartelle und entschied sich für letz-

tere?

II.

S

4

ACHVERHALT

Am 22. März 1893 gründeten mehrere Firmen, die im Königreich Sachsen weißen Holzstoff

fabrizierten, den ,,Sächsischen Holzstoff-Fabrikanten-Verband". Hintergrund des Zusammen-

schlusses war das Bestreben, den Preis für sächsischen Holzstoff künstlich auf einem höheren

Level zu halten. Im Statut hieß es, dass der Zweck des Verbandes sei, ,,in Zukunft einen ver-

derblichen Wettbewerb der Fabrikanten untereinander zu verhindern und für ihr Fabrikat ei-

nen angemessenen Preis zu erzielen"5. Dafür sollte eine gemeinsame Verkaufsstelle errichtet

werden, über welche die Produkte der beteiligten Firmen während der Vertragslaufzeit aus-

1 Definition nach

Emmerich

, Kartellrecht, § 3., S. 25: ,,Das Wesen eines Kartells besteht darin, dass mehrere

Unternehmen durch einen Vertrag ihr Verhalten auf dem Markt koordinieren, um dadurch den Wettbewerb un-

tereinander auszuschließen".

2 RGZ 38, 155ff.

3

Schäfer,

Schutznormen im Vertragsrecht, S. 6;

Möschel

, 70 Jahre deutsche Kartellpolitik, S. 3;

Monopolkom-

mission

, Sondergutachten 28, Rn. 23.

4 Vgl. zum Folgenden RGZ 38, 155 ff.

5 Wörtliches Zitat des Kartell-Vertrages im Tatbestand der Entscheidung, aaO., S. 155.


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