Scholary Paper (Seminar), 2006, 12 Pages
Author: Franziska Misch
Subject: Nursing / Foster Care Management / Social Services
Details
Institution/College: Alice Salomon University of Applied Sciences Berlin AS
Tags: DRGs, Eine, Einführung
Year: 2006
Pages: 12
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 4 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-16185-0
ISBN (Book): 978-3-640-16496-7
File size: 666 KB
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Abstract
Die DRGs = Diagnosis Related Groups (diagnosebezogene Gruppen) bezeichnen ein Patientenklassifikations- und Krankenhausfinanzierungssystem, das alle bisherigen Finan-zierungssysteme ablöst. Sie sollen die Funktion haben, „(…) diejenigen Fälle im Krankenhaus zusammen zu fassen, die in Bezug auf den diagnostischen und versorgungstechnischen Aufwand von Beginn bis zum Ende des Krankenhausaufenthaltes einen ähnlichen Ressourcenverbrauch aufweisen und dadurch weitgehend kostenhomogen sind.“ Grundlage der Einführung dieses Abrechnungssystems DRG ist das Gesundheitsreformgesetz von 2000 (Vgl. Kerres und Hollick 2005). Die Einführung der Abrechnung nach dem Fallpauschalensystem DRGs erfolgte ab 01.01.2003 nach § 17b Krankenhausgesetz, verpflichtend für alle ambulanten und stationären Pflegeein-richtungen aber erst ab 01.01.2004 (Vgl. Müller 2001) Mithilfe dieser Fallpauschalen soll nicht länger die Verweildauer finanziert werden, sondern rein die erbrachte Leistung. Die Behandlung, ob ambulant oder stationär, erfolgt zu pauschalisierten Preisen. In besonderen Fällen können Erschwernis-/ Erleichterungsgründe, individuell auf den Patienten bezogen, zusätzlich berücksichtigt werden (Vgl. Kerres und Hollick 2005). Ausgenommen von der Finanzierung nach dem DRG System sind die Psychiatrie und psychosomatische Einrichtungen. Sie rechnen ihre Leistungen weiterhin mit den Pflegesätzen ab (Vgl. Waldheim 2005). Die Krankenkassen erwarten sich durch die Einführung der DRGs keine Senkung der Kosten, sondern eine erhöhte Transparenz aufgrund eines einheitlichen Abrechnungssystems. Die Kassen wünschen sich damit eine größere Einflussnahme auf die Art der Behandlung (ambulant, stationär usw.) (Vgl. Kerres und Hollick 2005, S.9)...
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Alice Salomon Fachhochschule
Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement
Sommersemester 2006 (2. Fachsemester)
Seminar: Gesundheitsökonomie und Betriebswirtschaftslehre (Unit II)
DRGs Eine Einführung
Franziska Misch
Berlin, 10. Juni 2006
Inhalt:
1. Grundlagen und Definition 3
2. Pflegepolitische Auswirkungen der DRGs 4
2.1. Befürchtete Folgen aufgrund der Einführung von DRGs 4
2.2. Einrichtungen, Betten und Patientenbewegung von Krankenhäusern 4
3. Geschichte der DRGs 5
4. Klassifizierung/ Erstellung von DRGs 6
4.1. Codierung 6
4.2. Abrechnung 9
5. Abschließende Bemerkungen/ Diskussion 10
Literaturangabe 11
2
DRGs Eine Einführung, Franziska Misch
1. Grundlagen und Definition
Die DRGs = Diagnosis Related Groups (diagnosebezogene Gruppen) bezeichnen ein
Patientenklassifikations- und Krankenhausfinanzierungssystem, das alle bisherigen Finan-
zierungssysteme ablöst. Sie sollen die Funktion haben, ,,(...) diejenigen Fälle im Krankenhaus
zusammen zu fassen, die in Bezug auf den diagnostischen und versorgungstechnischen Aufwand
von Beginn bis zum Ende des Krankenhausaufenthaltes einen ähnlichen Ressourcenverbrauch
aufweisen und dadurch weitgehend kostenhomogen sind."
Grundlage der Einführung dieses Abrechnungssystems DRG ist das Gesundheitsreformgesetz
von 2000 (Vgl. Kerres und Hollick 2005).
Die Einführung der Abrechnung nach dem Fallpauschalensystem DRGs erfolgte ab 01.01.2003
nach § 17b Krankenhausgesetz, verpflichtend für alle ambulanten und stationären Pflegeein-
richtungen aber erst ab 01.01.2004 (Vgl. Müller 2001)
Mithilfe dieser Fallpauschalen soll nicht länger die Verweildauer finanziert werden, sondern rein
die erbrachte Leistung. Die Behandlung, ob ambulant oder stationär, erfolgt zu pauschalisierten
Preisen. In besonderen Fällen können Erschwernis-/ Erleichterungsgründe, individuell auf den
Patienten bezogen, zusätzlich berücksichtigt werden (Vgl. Kerres und Hollick 2005).
Ausgenommen von der Finanzierung nach dem DRG System sind die Psychiatrie und
psychosomatische Einrichtungen. Sie rechnen ihre Leistungen weiterhin mit den Pflegesätzen ab
(Vgl. Waldheim 2005).
Die Krankenkassen erwarten sich durch die Einführung der DRGs keine Senkung der Kosten,
sondern eine erhöhte Transparenz aufgrund eines einheitlichen Abrechnungssystems. Die Kassen
wünschen sich damit eine größere Einflussnahme auf die Art der Behandlung (ambulant,
stationär usw.) (Vgl. Kerres und Hollick 2005, S.9). Meines Erachtens können die Kassen damit
trotzdem Gelder einsparen. Durch die erhöhte Transparenz und die Möglichkeit, den
Behandlungsplan mit zu bestimmen, haben sie einen entscheidenden Einfluss auf die
Kostengestaltung der Behandlung. Ich bin davon überzeugt, dass es in Zukunft nicht mehr
möglich sein wird, Patienten länger als nötig im Krankenhaus zu behalten, da die Kassen dafür
nicht aufkommen werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass eine Verlängerung des
Aufenthaltes im Krankenhaus aus rein organisatorischen Gründen nicht mehr finanzierbar sein
wird, weil die Kassen diesen Aufwand nicht unterstützen werden. Es liegt also in der Hand der
3
DRGs Eine Einführung, Franziska Misch
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