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DRGs - Eine Einführung

Scholary Paper (Seminar), 2006, 12 Pages
Author: Franziska Misch
Subject: Nursing / Foster Care Management / Social Services

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 12
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 4  Entries
Language: German
Archive No.: V114538
ISBN (E-book): 978-3-640-16185-0
ISBN (Book): 978-3-640-16496-7
File size: 666 KB

Abstract

Die DRGs = Diagnosis Related Groups (diagnosebezogene Gruppen) bezeichnen ein Patientenklassifikations- und Krankenhausfinanzierungssystem, das alle bisherigen Finan-zierungssysteme ablöst. Sie sollen die Funktion haben, „(…) diejenigen Fälle im Krankenhaus zusammen zu fassen, die in Bezug auf den diagnostischen und versorgungstechnischen Aufwand von Beginn bis zum Ende des Krankenhausaufenthaltes einen ähnlichen Ressourcenverbrauch aufweisen und dadurch weitgehend kostenhomogen sind.“ Grundlage der Einführung dieses Abrechnungssystems DRG ist das Gesundheitsreformgesetz von 2000 (Vgl. Kerres und Hollick 2005). Die Einführung der Abrechnung nach dem Fallpauschalensystem DRGs erfolgte ab 01.01.2003 nach § 17b Krankenhausgesetz, verpflichtend für alle ambulanten und stationären Pflegeein-richtungen aber erst ab 01.01.2004 (Vgl. Müller 2001) Mithilfe dieser Fallpauschalen soll nicht länger die Verweildauer finanziert werden, sondern rein die erbrachte Leistung. Die Behandlung, ob ambulant oder stationär, erfolgt zu pauschalisierten Preisen. In besonderen Fällen können Erschwernis-/ Erleichterungsgründe, individuell auf den Patienten bezogen, zusätzlich berücksichtigt werden (Vgl. Kerres und Hollick 2005). Ausgenommen von der Finanzierung nach dem DRG System sind die Psychiatrie und psychosomatische Einrichtungen. Sie rechnen ihre Leistungen weiterhin mit den Pflegesätzen ab (Vgl. Waldheim 2005). Die Krankenkassen erwarten sich durch die Einführung der DRGs keine Senkung der Kosten, sondern eine erhöhte Transparenz aufgrund eines einheitlichen Abrechnungssystems. Die Kassen wünschen sich damit eine größere Einflussnahme auf die Art der Behandlung (ambulant, stationär usw.) (Vgl. Kerres und Hollick 2005, S.9)...


Excerpt (computer-generated)

Alice ­ Salomon ­ Fachhochschule

Studiengang Gesundheits- und Pflegemanagement

Sommersemester 2006 (2. Fachsemester)

Seminar: Gesundheitsökonomie und Betriebswirtschaftslehre (Unit II)

DRGs ­ Eine Einführung

Franziska Misch

Berlin, 10. Juni 2006


Inhalt:

1. Grundlagen und Definition 3

2. Pflegepolitische Auswirkungen der DRGs 4

2.1. Befürchtete Folgen aufgrund der Einführung von DRGs 4

2.2. Einrichtungen, Betten und Patientenbewegung von Krankenhäusern 4

3. Geschichte der DRGs 5

4. Klassifizierung/ Erstellung von DRGs 6

4.1. Codierung 6

4.2. Abrechnung 9

5. Abschließende Bemerkungen/ Diskussion 10

Literaturangabe 11

2

DRGs ­Eine Einführung, Franziska Misch


1. Grundlagen und Definition

Die DRGs = Diagnosis Related Groups (diagnosebezogene Gruppen) bezeichnen ein

Patientenklassifikations- und Krankenhausfinanzierungssystem, das alle bisherigen Finan-

zierungssysteme ablöst. Sie sollen die Funktion haben, ,,(...) diejenigen Fälle im Krankenhaus

zusammen zu fassen, die in Bezug auf den diagnostischen und versorgungstechnischen Aufwand

von Beginn bis zum Ende des Krankenhausaufenthaltes einen ähnlichen Ressourcenverbrauch

aufweisen und dadurch weitgehend kostenhomogen sind."

Grundlage der Einführung dieses Abrechnungssystems DRG ist das Gesundheitsreformgesetz

von 2000 (Vgl. Kerres und Hollick 2005).

Die Einführung der Abrechnung nach dem Fallpauschalensystem DRGs erfolgte ab 01.01.2003

nach § 17b Krankenhausgesetz, verpflichtend für alle ambulanten und stationären Pflegeein-

richtungen aber erst ab 01.01.2004 (Vgl. Müller 2001)

Mithilfe dieser Fallpauschalen soll nicht länger die Verweildauer finanziert werden, sondern rein

die erbrachte Leistung. Die Behandlung, ob ambulant oder stationär, erfolgt zu pauschalisierten

Preisen. In besonderen Fällen können Erschwernis-/ Erleichterungsgründe, individuell auf den

Patienten bezogen, zusätzlich berücksichtigt werden (Vgl. Kerres und Hollick 2005).

Ausgenommen von der Finanzierung nach dem DRG System sind die Psychiatrie und

psychosomatische Einrichtungen. Sie rechnen ihre Leistungen weiterhin mit den Pflegesätzen ab

(Vgl. Waldheim 2005).

Die Krankenkassen erwarten sich durch die Einführung der DRGs keine Senkung der Kosten,

sondern eine erhöhte Transparenz aufgrund eines einheitlichen Abrechnungssystems. Die Kassen

wünschen sich damit eine größere Einflussnahme auf die Art der Behandlung (ambulant,

stationär usw.) (Vgl. Kerres und Hollick 2005, S.9). Meines Erachtens können die Kassen damit

trotzdem Gelder einsparen. Durch die erhöhte Transparenz und die Möglichkeit, den

Behandlungsplan mit zu bestimmen, haben sie einen entscheidenden Einfluss auf die

Kostengestaltung der Behandlung. Ich bin davon überzeugt, dass es in Zukunft nicht mehr

möglich sein wird, Patienten länger als nötig im Krankenhaus zu behalten, da die Kassen dafür

nicht aufkommen werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass eine Verlängerung des

Aufenthaltes im Krankenhaus aus rein organisatorischen Gründen nicht mehr finanzierbar sein

wird, weil die Kassen diesen Aufwand nicht unterstützen werden. Es liegt also in der Hand der

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DRGs ­Eine Einführung, Franziska Misch



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