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Ergänzungsbilanzen

Scholary Paper (Seminar), 2007, 36 Pages
Author: Nicole Bauer
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2007
Pages: 36
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V117243
ISBN (E-book): 978-3-640-19639-5
ISBN (Book): 978-3-640-42375-0
File size: 120 KB

Abstract

Ergänzungsbilanzen gehören zu den Steuerbilanzen und dienen der laufenden Gewinnermittlung. Das Handelsrecht kennt keine Ergänzungsbilanzen. Ergänzungsbilanzen existieren nur bei Personenhandelsgesellschaften nicht bei Kapitalgesellschaften. Grund hierfür ist, dass KapG selbst das Subjekt der Besteuerung darstellen. Dagegen müssen bei einer PersG die einzelnen Gesell-schafter die Einkünfte der Steuer unterwerfen. Deshalb sind evtl. Ergänzungsbilanzen aufzustellen, um eine sachgerechte Versteuerung der von der PersG erzielten Einkünfte bei den Gesell-schaftern sicherzustellen. Die Ergebnisse der Ergänzungsbilanzen sind in voller Höhe dem betreffenden Gesellschafter zuzuordnen. Zusammen mit seinem anteiligen Ergebnis der StB der Gesellschafte bildet es seinen steuerlichen Gewinnanteil i.S.d. § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG. Ergänzungsbilanzen sind strikt von Sonderbilanzen zu unter-scheiden. Sie weisen keine WG des Gesellschafter aus, sondern es erscheinen nur seine Mehr- oder Minderaufwendungen, die sich nicht in seinem in der Gesamthandsbilanz ausgewiesenen Kapital- konto niederschlagen. Strittig ist, ob Ergänzungsbilanzen lediglich rechnerische Korrekturposten zur Gesamthandsbilanz, Anteile an den WG des Gesellschaftsvermögens oder die Beteiligung an der PersG ausweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhof erwirbt der Käufer des Mitunternehmeranteils, Anteile an den einzelnen zum GesVermögen der PersG gehörende WG. Unstrittig ist, dass Ergänzungsbilanzen die Wertansätze der WG des GesVermögens in der StB korrigieren, und sich der Buchwert eines WG aus dem Wert der StB zuzüglich dem Wert aus der Ergänzungsbilanz zusammensetzt, und dass das Kapitalkonto der Ergänzungsbilanz zum Kapitalkonto i.S.d. des § 15a EStG eines Mitunternehmers zählt.


Excerpt (computer-generated)

ERGÄNZUNGSBILANZEN (Thema 14)

Hochschule Pforzheim ­ Fakultät für Wirtschaft und Recht

Seminar II (LN 12)

WS 2007/2008

Bauer,

Nicole

Studiengang: Steuer- und Revisionswesen 8.

Semester

Pforzheim, den 10. Oktober 2007


Inhaltsverzeichnis

I

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis III

1.

Einleitung

1

2.

Gesellschafterwechsel bei einer bestehenden Personen-

gesellschaft

2

2.1. Anteilserwerb bei positivem Kapitalkonto

2

2.1.1. Kaufpreis entspricht dem Buchwert des Kapitalkontos

2

2.1.2. Kaufpreis übersteigt den Buchwert des Kapitalkontos

3

2.1.3. Kaufpreis liegt unter dem Buchwert des Kapitalkontos

4

2.2. Anteilserwerb bei negativem Kapitalkonto

5

2.3. Fortschreibung der Ergänzungsbilanzen

6

2.3.1. Absetzung für Abnutzung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

6

2.3.2. Geringwertige Wirtschaftsgüter

6

2.3.3. Teilwertabschreibungen

6

2.3.4. Immaterielle Wirtschaftsgüter

7

3.

Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmer-

anteils in eine Personengesellschaft i.S.d. § 24 UmwStG

8

3.1. Einbringung zum Buchwert

8

3.1.1. Buchwertansatz in der Gesamthandsbilanz

9

3.1.2. Teilwertansatz in der Gesamthandsbilanz

9

3.2. Einbringung zu einem Zwischenwert 10


Inhaltsverzeichnis

II

4.

Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen

durch einzelne Gesellschafter 11

4.1. Degressive Absetzung für Abnutzung beweglicher

Wirtschaftsgüter 11

4.2. Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden 12

4.2.1. Degressive Absetzung für Abnutzung 12

4.2.2. Lineare Absetzung für Abnutzung 13

4.3. Rücklage nach § 6b EStG 13

4.3.1. Übertragung aus Gesamthandsvermögen auf die Gesellschaft 14

4.3.2. Übertragung aus Gesamthandsvermögen auf den Gesell-

schafter 15

4.3.3. Übertragung vom Gesellschafter auf Gesamthandsvermögen 15

5.

Kritische Würdigung 16

Anhang

17

Literaturverzeichnis VI


Abkürzungsverzeichnis

III

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

a.A.

anderer

Ansicht

a.F.

alte

Fassung

AfA

Absetzung

für

Abnutzung

AHK

Anschaffungs-

und

Herstellkosten

AK

Anschaffungskosten

Anm.

Anmerkung

BA

Betriebsausgaben

BFH

Bundesfinanzhof

BGA

Betriebs-

und Geschäftsausstattung

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BMF

Bundesministerium

der

Finanzen

BMG

Bemessungsgrundlage

BStBl.

Bundessteuerblatt

BV

Betriebsvermögen

BW

Buchwert

(e)

bzw.

beziehungsweise

EFG

Entscheidungen

der

Finanzgerichte (=Zeitschrift)

Ersatz-WG

Ersatzwirtschaftsgut/güter

EStG

Einkommensteuergesetz

EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

evtl.

eventuell

FG

Finanzgericht

FinVerw Finanzverwaltung

Ges

Gesellschaft

Gester Gesellschafter

(s)

Gestern Gesellschaftern

GesVermögen(s)

Gesellschaftsvermögen

(s)

GoF

Geschäfts-

oder

Firmenwert


Abkürzungsverzeichnis

IV

GWG

geringwertige Wirtschaftsgüter

HHR

Herrmann/Heuer/Raupach

hM

herrschende

Meinung

Hrsg.

Herausgeber

HS

Halbsatz

i.H.d.

in

Höhe

der

i.H.v.

in

Höhe

von

i.R.d.

im

Rahmen

dieser

i.S.d

im

Sinne

des

i.V.m.

in

Verbindung

mit

KapG

Kapitalgesellschaft (en)

KSM

Kirchhof,

Söhn,

Mellinghof

LBP

Littmann,

Bitz,

Pust

lt.

laut

max.

maximal

mind.

mindestens

MU

Mitunternehmer

(s)

MU-Anteil

Mitunternehmeranteil

ND

Nutzungsdauer

Neu-Gester

Neugesellschafter

n.F.

neue

Fassung

Nr.

Nummer

o.a.

oben

angeführt

OHG

Offene

Handelsgesellschaft

PersG

Personenhandelsgesellschaft (en)

Rdnr.

Randnummer

Rn

Randnummer

Rz.

Randziffer

stRspr. ständiger Rechtsprechung

S.

Satz/Seite

SBV

Sonderbetriebsvermögen

StB

Steuerbilanz


Abkürzungsverzeichnis

V

StEntlG Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom

24.03.1999, BGBl. I 1999, S. 402

u.a.

und andere / unter anderem

UntStFG

Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuer-

rechts vom 20.12.2001

UmwStG Umwandlungsteuergesetz

Vgl.

vergleiche

v.H.

vom

Hundert

WG

Wirtschaftsgut/Wirtschaftsgüter


Einleitung

1

1. Einleitung

Ergänzungsbilanzen gehören zu den Steuerbilanzen und dienen der laufenden

Gewinnermittlung. Das Handelsrecht kennt keine Ergänzungsbilanzen.1

Ergänzungsbilanzen existieren nur bei Personenhandelsgesellschaften nicht bei

Kapitalgesellschaften. Grund hierfür ist, dass KapG selbst das Subjekt der Besteu-

erung darstellen. Dagegen müssen bei einer PersG die einzelnen Gesellschafter

die Einkünfte der Steuer unterwerfen. Deshalb sind evtl. Ergänzungsbilanzen auf-

zustellen, um eine sachgerechte Versteuerung der von der PersG erzielten Ein-

künfte bei den Gestern sicherzustellen. Die Ergebnisse der Ergänzungsbilanzen

sind in voller Höhe dem betreffenden Gester zuzuordnen. Zusammen mit seinem

anteiligen Ergebnis der StB der Ges bildet es seinen steuerlichen Gewinnanteil

i.S.d. § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG.2

Ergänzungsbilanzen sind strikt von Sonderbilanzen zu unterscheiden. Sie weisen

keine WG des Gester aus, sondern es erscheinen nur seine Mehr- oder Minder-

aufwendungen, die sich nicht in seinem in der Gesamthandsbilanz ausgewiese-

nen Kapitalkonto niederschlagen.3

Strittig ist, ob Ergänzungsbilanzen lediglich rechnerische Korrekturposten zur Ge-

samthandsbilanz, Anteile an den WG des Gesellschaftsvermögens oder die Betei-

ligung an der PersG ausweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfi-

nanzhof 4 erwirbt der Käufer des Mitunternehmeranteils, Anteile an den einzelnen

zum GesVermögen der PersG gehörende WG. Unstrittig ist, dass Ergänzungsbi-

lanzen die Wertansätze der WG des GesVermögens in der StB korrigieren, und

sich der Buchwert eines WG aus dem Wert der StB zuzüglich dem Wert aus der

Ergänzungsbilanz zusammensetzt, und dass das Kapitalkonto der Ergänzungsbi-

lanz zum Kapitalkonto i.S.d. des § 15a EStG eines Mitunternehmers zählt 5

1 Vgl. Niehus, U./Wilke, H., Personengesellschaften, 2005, S. 311.

2 Vgl. Winnefeld, R., Bilanz-Handbuch, 2006, Kapitel L, Rz. 700-701.

3

Vgl. Niehus, U./Wilke, H., Personengesellschaften, 2005, S. 104.

4 Vgl. z.B. BFH 06.07.1995,

IV R 30/93, BStBl. II 1995, S. 831 (zu 1.); BFH 18.02.1993, IV R

40/92, BStBl. II 1994, S. 224 (zu 2.); BFH 19.02.1981, IV R 41/78, BStBl. II 1981, S. 730

(zu 1.).

5 Vgl. Wacker, R. in Schmidt, EStG-Kommentar, 2006, Rz 461.



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