Scholary Paper (Seminar), 2007, 36 Pages
Author: Nicole Bauer
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Institution/College: Pforzheim University (Fakultät für Wirtschaft und Recht)
Tags: Ergänzungsbilanzen, Seminar, Hauptstudium
Year: 2007
Pages: 36
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 14 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-19639-5
ISBN (Book): 978-3-640-42375-0
File size: 120 KB
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Abstract
Ergänzungsbilanzen gehören zu den Steuerbilanzen und dienen der laufenden Gewinnermittlung. Das Handelsrecht kennt keine Ergänzungsbilanzen. Ergänzungsbilanzen existieren nur bei Personenhandelsgesellschaften nicht bei Kapitalgesellschaften. Grund hierfür ist, dass KapG selbst das Subjekt der Besteuerung darstellen. Dagegen müssen bei einer PersG die einzelnen Gesell-schafter die Einkünfte der Steuer unterwerfen. Deshalb sind evtl. Ergänzungsbilanzen aufzustellen, um eine sachgerechte Versteuerung der von der PersG erzielten Einkünfte bei den Gesell-schaftern sicherzustellen. Die Ergebnisse der Ergänzungsbilanzen sind in voller Höhe dem betreffenden Gesellschafter zuzuordnen. Zusammen mit seinem anteiligen Ergebnis der StB der Gesellschafte bildet es seinen steuerlichen Gewinnanteil i.S.d. § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG. Ergänzungsbilanzen sind strikt von Sonderbilanzen zu unter-scheiden. Sie weisen keine WG des Gesellschafter aus, sondern es erscheinen nur seine Mehr- oder Minderaufwendungen, die sich nicht in seinem in der Gesamthandsbilanz ausgewiesenen Kapital- konto niederschlagen. Strittig ist, ob Ergänzungsbilanzen lediglich rechnerische Korrekturposten zur Gesamthandsbilanz, Anteile an den WG des Gesellschaftsvermögens oder die Beteiligung an der PersG ausweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhof erwirbt der Käufer des Mitunternehmeranteils, Anteile an den einzelnen zum GesVermögen der PersG gehörende WG. Unstrittig ist, dass Ergänzungsbilanzen die Wertansätze der WG des GesVermögens in der StB korrigieren, und sich der Buchwert eines WG aus dem Wert der StB zuzüglich dem Wert aus der Ergänzungsbilanz zusammensetzt, und dass das Kapitalkonto der Ergänzungsbilanz zum Kapitalkonto i.S.d. des § 15a EStG eines Mitunternehmers zählt.
Excerpt (computer-generated)
ERGÄNZUNGSBILANZEN (Thema 14)
Hochschule Pforzheim Fakultät für Wirtschaft und Recht
Seminar II (LN 12)
WS 2007/2008
Bauer,
Nicole
Studiengang: Steuer- und Revisionswesen 8.
Semester
Pforzheim, den 10. Oktober 2007
Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
1.
Einleitung
1
2.
Gesellschafterwechsel bei einer bestehenden Personen-
gesellschaft
2
2.1. Anteilserwerb bei positivem Kapitalkonto
2
2.1.1. Kaufpreis entspricht dem Buchwert des Kapitalkontos
2
2.1.2. Kaufpreis übersteigt den Buchwert des Kapitalkontos
3
2.1.3. Kaufpreis liegt unter dem Buchwert des Kapitalkontos
4
2.2. Anteilserwerb bei negativem Kapitalkonto
5
2.3. Fortschreibung der Ergänzungsbilanzen
6
2.3.1. Absetzung für Abnutzung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern
6
2.3.2. Geringwertige Wirtschaftsgüter
6
2.3.3. Teilwertabschreibungen
6
2.3.4. Immaterielle Wirtschaftsgüter
7
3.
Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmer-
anteils in eine Personengesellschaft i.S.d. § 24 UmwStG
8
3.1. Einbringung zum Buchwert
8
3.1.1. Buchwertansatz in der Gesamthandsbilanz
9
3.1.2. Teilwertansatz in der Gesamthandsbilanz
9
3.2. Einbringung zu einem Zwischenwert 10
Inhaltsverzeichnis
II
4.
Inanspruchnahme personenbezogener Steuervergünstigungen
durch einzelne Gesellschafter 11
4.1. Degressive Absetzung für Abnutzung beweglicher
Wirtschaftsgüter 11
4.2. Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden 12
4.2.1. Degressive Absetzung für Abnutzung 12
4.2.2. Lineare Absetzung für Abnutzung 13
4.3. Rücklage nach § 6b EStG 13
4.3.1. Übertragung aus Gesamthandsvermögen auf die Gesellschaft 14
4.3.2. Übertragung aus Gesamthandsvermögen auf den Gesell-
schafter 15
4.3.3. Übertragung vom Gesellschafter auf Gesamthandsvermögen 15
5.
Kritische Würdigung 16
Anhang
17
Literaturverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
a.A.
anderer
Ansicht
a.F.
alte
Fassung
AfA
Absetzung
für
Abnutzung
AHK
Anschaffungs-
und
Herstellkosten
AK
Anschaffungskosten
Anm.
Anmerkung
BA
Betriebsausgaben
BFH
Bundesfinanzhof
BGA
Betriebs-
und Geschäftsausstattung
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BMF
Bundesministerium
der
Finanzen
BMG
Bemessungsgrundlage
BStBl.
Bundessteuerblatt
BV
Betriebsvermögen
BW
Buchwert
(e)
bzw.
beziehungsweise
EFG
Entscheidungen
der
Finanzgerichte (=Zeitschrift)
Ersatz-WG
Ersatzwirtschaftsgut/güter
EStG
Einkommensteuergesetz
EStR
Einkommensteuer-Richtlinien
evtl.
eventuell
FG
Finanzgericht
FinVerw Finanzverwaltung
Ges
Gesellschaft
Gester Gesellschafter
(s)
Gestern Gesellschaftern
GesVermögen(s)
Gesellschaftsvermögen
(s)
GoF
Geschäfts-
oder
Firmenwert
Abkürzungsverzeichnis
IV
GWG
geringwertige Wirtschaftsgüter
HHR
Herrmann/Heuer/Raupach
hM
herrschende
Meinung
Hrsg.
Herausgeber
HS
Halbsatz
i.H.d.
in
Höhe
der
i.H.v.
in
Höhe
von
i.R.d.
im
Rahmen
dieser
i.S.d
im
Sinne
des
i.V.m.
in
Verbindung
mit
KapG
Kapitalgesellschaft (en)
KSM
Kirchhof,
Söhn,
Mellinghof
LBP
Littmann,
Bitz,
Pust
lt.
laut
max.
maximal
mind.
mindestens
MU
Mitunternehmer
(s)
MU-Anteil
Mitunternehmeranteil
ND
Nutzungsdauer
Neu-Gester
Neugesellschafter
n.F.
neue
Fassung
Nr.
Nummer
o.a.
oben
angeführt
OHG
Offene
Handelsgesellschaft
PersG
Personenhandelsgesellschaft (en)
Rdnr.
Randnummer
Rn
Randnummer
Rz.
Randziffer
stRspr. ständiger Rechtsprechung
S.
Satz/Seite
SBV
Sonderbetriebsvermögen
StB
Steuerbilanz
Abkürzungsverzeichnis
V
StEntlG Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom
24.03.1999, BGBl. I 1999, S. 402
u.a.
und andere / unter anderem
UntStFG
Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuer-
rechts vom 20.12.2001
UmwStG Umwandlungsteuergesetz
Vgl.
vergleiche
v.H.
vom
Hundert
WG
Wirtschaftsgut/Wirtschaftsgüter
Einleitung
1
1. Einleitung
Ergänzungsbilanzen gehören zu den Steuerbilanzen und dienen der laufenden
Gewinnermittlung. Das Handelsrecht kennt keine Ergänzungsbilanzen.1
Ergänzungsbilanzen existieren nur bei Personenhandelsgesellschaften nicht bei
Kapitalgesellschaften. Grund hierfür ist, dass KapG selbst das Subjekt der Besteu-
erung darstellen. Dagegen müssen bei einer PersG die einzelnen Gesellschafter
die Einkünfte der Steuer unterwerfen. Deshalb sind evtl. Ergänzungsbilanzen auf-
zustellen, um eine sachgerechte Versteuerung der von der PersG erzielten Ein-
künfte bei den Gestern sicherzustellen. Die Ergebnisse der Ergänzungsbilanzen
sind in voller Höhe dem betreffenden Gester zuzuordnen. Zusammen mit seinem
anteiligen Ergebnis der StB der Ges bildet es seinen steuerlichen Gewinnanteil
i.S.d. § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG.2
Ergänzungsbilanzen sind strikt von Sonderbilanzen zu unterscheiden. Sie weisen
keine WG des Gester aus, sondern es erscheinen nur seine Mehr- oder Minder-
aufwendungen, die sich nicht in seinem in der Gesamthandsbilanz ausgewiese-
nen Kapitalkonto niederschlagen.3
Strittig ist, ob Ergänzungsbilanzen lediglich rechnerische Korrekturposten zur Ge-
samthandsbilanz, Anteile an den WG des Gesellschaftsvermögens oder die Betei-
ligung an der PersG ausweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfi-
nanzhof 4 erwirbt der Käufer des Mitunternehmeranteils, Anteile an den einzelnen
zum GesVermögen der PersG gehörende WG. Unstrittig ist, dass Ergänzungsbi-
lanzen die Wertansätze der WG des GesVermögens in der StB korrigieren, und
sich der Buchwert eines WG aus dem Wert der StB zuzüglich dem Wert aus der
Ergänzungsbilanz zusammensetzt, und dass das Kapitalkonto der Ergänzungsbi-
lanz zum Kapitalkonto i.S.d. des § 15a EStG eines Mitunternehmers zählt 5
1 Vgl. Niehus, U./Wilke, H., Personengesellschaften, 2005, S. 311.
2 Vgl. Winnefeld, R., Bilanz-Handbuch, 2006, Kapitel L, Rz. 700-701.
3
Vgl. Niehus, U./Wilke, H., Personengesellschaften, 2005, S. 104.
4 Vgl. z.B. BFH 06.07.1995,
IV R 30/93, BStBl. II 1995, S. 831 (zu 1.); BFH 18.02.1993, IV R
40/92, BStBl. II 1994, S. 224 (zu 2.); BFH 19.02.1981, IV R 41/78, BStBl. II 1981, S. 730
(zu 1.).
5 Vgl. Wacker, R. in Schmidt, EStG-Kommentar, 2006, Rz 461.
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