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Bürgerkrieg und Völkermord in Ruanda - Erklärungen für das Scheitern einer humanitären Intervention

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 21 Pages
Author: Sebastian Schoener
Subject: Politics - International Politics - Region: Africa

Details

Event: Humanitäre Intervention: Ein neues Phänomen in den Internationalen Beziehungen?
Institution/College: University of Mannheim
Tags: Bürgerkrieg, Völkermord, Ruanda, Scheitern, Beziehungen, Humanitär, Internationale, Vereinte Nationen, UN, Humanitäre Intervention, Genozid
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2006
Pages: 21
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 16  Entries
Language: German
Archive No.: V117683
ISBN (E-book): 978-3-640-20057-3

File size: 169 KB

Abstract

Bei einer humanitären Intervention handelt es sich per definitionem um „ein auf Gewaltmittel gestütztes Eingreifen eines oder mehrerer Staaten in einem anderen Staat […], um dort nennenswerten Bevölkerungsteilen, die durch besonders brutale Gewalt massiv bedroht werden, zu helfen“ (Zangl, 2002: 106). Eine solche Intervention in einen fremden Staat bezieht sich dabei auf völkerrechtliche Grundsätze. Innerhalb des Zeitraums vom 6. April 1994 bis Mitte Juli 1994 werden in Ruanda ungefähr 800 000 Menschen umgebracht. Die Brutalität und die Geschwindigkeit in der Art und Weise der Durchführung dieses erst spät als Genozid bezeichneten Massakers sucht seinesgleichen in der Geschichte. 100 Tage lang werden innerhalb jeder Minute durchschnittlich 5 ½ Menschen getötet. Dies übertrifft die Rate der Ermordung an den Juden durch die Nationalsozialisten, wobei man beim Völkermord in Ruanda von einer industriellen Vernichtung wie im Falle des Holocausts nicht sprechen kann (Barnett, 2002: 1). Es war ein staatlich organisierter Massenmord, bei dem das Volk zu Massenmördern wurde. Und trotz der eingangs zitierten Bedingung zur Durchführung einer humanitären Intervention hat die internationale Gemeinschaft, allen voran die Vereinten Nationen, sowie die politischen Führungen der hauptsächlich in die Vorgänge in Ruanda verwickelten Staaten, Belgien, USA und Frankreich, vergeblich auf eine adäquate Reaktion ihrerseits warten lassen. Gegenstand dieser Arbeit soll es sein, Erklärungen für das Scheitern einer humanitären Intervention in Ruanda zu liefern. Dabei wird das Augenmerk zunächst auf möglicherweise dafür verantwortliche interne Faktoren gelegt, ehe dahinter stehende externe Bedingungen näher erläutert werden. Zur Bewerkstelligung dessen bilden zuvor sowohl ein allgemein definitorischer Teil, als auch ein landeskundlicher und historischer Abriss Ruandas, sowie die Beschreibung der Konfliktentwicklung bis zum Jahre 1994 inklusive der daran beteiligten Parteien, den Einstieg in die Thematik. Die Abwägung eines Für und Wider humanitärer Interventionen findet in der vorliegenden Untersuchung allerdings keine weitere Beachtung.


Excerpt (computer-generated)

Universität Mannheim

Hauptseminar:

Humanitäre Intervention: Ein neues Phänomen in den

Internationalen Beziehungen? (SS 2006)



Hauptseminararbeit:



,,Bürgerkrieg und Völkermord in Ruanda: Erklärungen für das

Scheitern einer humanitären Intervention"












Sebastian Schoener

Magister Artium Studiengang

Deutsche Philologie (8. FS) / Politische Wissenschaften (8. FS)

1


INHALT

INHALT 2

I. Einleitung 3

II. Hauptteil 4

1. Definitorisches 4

1.1. Genozid 4

1.2. Humanitäre Intervention 4

2. Landeskunde und Historie 5

3. Gegenstand, Parteien und Voraussetzung des Konfliktes 6

4. Konfliktentwicklung 7

4.1. Hamitenhypothese und Kolonialverordnungen 7

4.2. Die Folgen 8

5. Gründe für das Scheitern der humanitären Intervention 13

5.1. interne Faktoren 13

5.1.1. schnelles Umsetzen des geplanten Völkermords 13

5.1.2. Taktik & Täuschung 15

5.2. externe Faktoren 16

5.2.1. die internationalen Akteure 17

5.2.2. die Vereinten Nationen 17

III. Schluss 17

IV. Literaturverzeichnis 19

2


I. Einleitung

Bei einer humanitären Intervention handelt es sich per definitionem um ,,ein auf Gewaltmittel

gestütztes Eingreifen eines oder mehrerer Staaten in einem anderen Staat [...], um dort

nennenswerten Bevölkerungsteilen, die durch besonders brutale Gewalt massiv bedroht

werden, zu helfen" (Zangl, 2002: 106). Eine solche Intervention in einen fremden Staat

bezieht sich dabei auf völkerrechtliche Grundsätze.

Innerhalb des Zeitraums vom 6. April 1994 bis Mitte Juli 1994 werden in Ruanda ungefähr

800 000 Menschen umgebracht. Die Brutalität und die Geschwindigkeit in der Art und Weise

der Durchführung dieses erst spät als Genozid bezeichneten Massakers sucht seinesgleichen

in der Geschichte. 100 Tage lang werden innerhalb jeder Minute durchschnittlich 5 ½

Menschen getötet. Dies übertrifft die Rate der Ermordung an den Juden durch die

Nationalsozialisten, wobei man beim Völkermord in Ruanda von einer industriellen

Vernichtung wie im Falle des Holocausts nicht sprechen kann (Barnett, 2002: 1). Es war ein

staatlich organisierter Massenmord, bei dem das Volk zu Massenmördern wurde. Und trotz

der eingangs zitierten Bedingung zur Durchführung einer humanitären Intervention hat die

internationale Gemeinschaft, allen voran die Vereinten Nationen, sowie die politischen

Führungen der hauptsächlich in die Vorgänge in Ruanda verwickelten Staaten, Belgien, USA

und Frankreich, vergeblich auf eine adäquate Reaktion ihrerseits warten lassen.

Gegenstand dieser Arbeit soll es sein, Erklärungen für das Scheitern einer humanitären

Intervention in Ruanda zu liefern. Dabei wird das Augenmerk zunächst auf möglicherweise

dafür verantwortliche interne Faktoren gelegt, ehe dahinter stehende externe Bedingungen

näher erläutert werden. Zur Bewerkstelligung dessen bilden zuvor sowohl ein allgemein

definitorischer Teil, als auch ein landeskundlicher und historischer Abriss Ruandas, sowie die

Beschreibung der Konfliktentwicklung bis zum Jahre 1994 inklusive der daran beteiligten

Parteien, den Einstieg in die Thematik. Die Abwägung eines Für und Wider humanitärer

Interventionen findet in der vorliegenden Untersuchung allerdings keine weitere Beachtung.

3


II. Hauptteil

1. Definitorisches

Im Folgenden werden die Begriffe des

Genozids

und der

Humanitären Intervention

ihre

definitorische Ausarbeitung erfahren, da diese für das weitere Verständnis der hier

behandelten Thematik von Bedeutung sind.

1.1. Genozid

Da es sich bei dem Massaker in Ruanda wie eingangs erwähnt um einen Völkermord handelt

und folglich der Terminus des Genozids im Laufe dieser Arbeit immer wieder auftauchen

wird, soll zunächst erklärt werden was sich hinter jenem Begriff verbirgt. Allgemein

bezeichnet er ,,die vollständige oder teilweise, direkte oder indirekte Ausrottung von

nat[ionalen], ethn[ischen], rass[ischen], religiösen oder sozialen Gruppen" (Brockhaus, 2005:

959). Wegen den Verbrechen der Nationalsozialisten im Dritten Reich definierten die

Vereinten Nationen jenen in einer am 12. Januar 1951 in Kraft getretenen

Konvention über

die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

in Artikel II genauer. Danach beinhaltet

Völkermord

, die1:

(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

(b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der

Gruppe;

(c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre

körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

(d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe

gerichtet sind;

(e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

1.2. Humanitäre Intervention

Etymologisch gesehen bedeutet

humanitäre Intervention

zunächst

ein auf die Linderung

menschlicher Not ausgerichtetes vermittelndes Eingreifen

(Duden, 1989: 741 u. 775).

Genauer definiert wird ,,unter einer humanitären Intervention [...] ein militärischer Eingriff in

das Hoheitsgebiet eines Staates verstanden zum Schutz von Menschen, die sich in einer

humanitären Notlage befinden, sofern der betroffene Staat nicht fähig oder willens ist, diesen

Menschen Schutz zu bieten", wobei sich eine solche Intervention ,,hierbei auf den Schutz der

1 Vgl. Stockhammer, 2005: 57.

4


einheimischen Bevölkerung eines Staates und nicht auf den Schutz eigener Staatsangehöriger

im Ausland (humanitäre Rettung)" bezieht (Nohlen, 2003: 201).

2. Landeskunde und Historie

2

Die heutige Republik Ruanda liegt knapp südlich des Äquators im Osten Zentralafrikas. Sie

zeichnet sich durch ihre hügelige Landschaft, sowie einen ,,fruchtbaren Boden und [...]

regelmäßigen Regen" (Des Forges, 2002: 56) aus. Mit seinen 26.340 km² Grundfläche ist es

einer der kleinsten Länder Afrikas. Die Bevölkerungszahl von ca. 8,7 Millionen macht es

zugleich zu einem der am dichtesten besiedelten Staaten des ,schwarzen Kontinents′. Ruanda

grenzt im Norden an Uganda, im Osten an Tansania, im Süden an Burundi und im Westen an

die Demokratische Republik Kongo.

Die nun folgende Aufbereitung der Geschichte Ruandas ist eher als eine Hinführung zu

dergleichen zu bezeichnen. Eine genauere Darstellung wird sich im anschließenden

Teilabschnitt bei der Erwähnung des Konfliktgegenstandes und der daran beteiligten Parteien

ergeben, weshalb schließlich auch die Forderung nach einer humanitären Intervention laut

wurde.

Insgesamt ist bei der Beschäftigung mit Ruandas Geschichte auffallend, dass die Literatur

kaum belegbare Aussagen über die Zeit vor dem 15. Jahrhundert zulässt. Jedenfalls setzte

ungefähr zu diesem Zeitpunkt ,,vermutlich um 1506 [...] im Königreich Ruanda ein

Einigungsprozess ein. Es entstand eine Gesellschaft, die mit jenen der europäischen

Feudalstaaten vergleichbar war" (Melvern, 2004: 363). In den Jahren 1884/1885 wurde das

Königreich Ruanda auf der Berliner Kongo-Konferenz dem deutschen Kaiserreich zugeordnet

und demzufolge zur deutschen Kolonie. Oberleutnant Gustav Adolf Graf von Götzen hielt

sich 1894 in Ruanda auf und fand dabei ein ,,Land vor, das im Wesentlichen auf einem

Feudalsystem mit Aristokraten und Vasallen basierte und eine Verwaltungsstruktur hatte, die

strahlenförmig vom Hof ausging" (Melvern, 2004: 13/14). Nachdem im Jahre 1908 zunächst

der Arzt, Ethnologe und Schriftsteller Richard Kandt zum ersten kaiserlichen Residenten

ernannt wurde und einige Jahre herrschte, wurde schließlich infolge des ersten Weltkrieges ab

1923 ,,Ruanda und das benachbarte Urundi (Burundi) [...] als Völkerbundsmandat von

Belgien verwaltet" (Melvern, 2004: 14 u. 363) und im Weiteren 1945 zu einem UN-

Treuhandgebiet. Mit dem 1. Juli 1962 erlangte Ruanda seine Unabhängigkeit: es entstand die

2 Zu den aufgeführten landeskundlichen Fakten: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Ruanda.html;

Stand April 2006 (letzter Zugriff: 30.05.2006). Zu den aufgeführten und nicht anders vermerkten historischen

Fakten: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Ruanda/Geschichte.html; Stand April

2006 (letzter Zugriff: 30.05.2006).

5



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