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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 21 Pages
Author: Sebastian Schoener
Subject: Politics - International Politics - Region: Africa
Details
Institution/College: University of Mannheim
Tags: Bürgerkrieg, Völkermord, Ruanda, Scheitern, Beziehungen, Humanitär, Internationale, Vereinte Nationen, UN, Humanitäre Intervention, Genozid
Year: 2006
Pages: 21
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 16 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-20057-3
File size: 169 KB
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Abstract
Bei einer humanitären Intervention handelt es sich per definitionem um „ein auf Gewaltmittel gestütztes Eingreifen eines oder mehrerer Staaten in einem anderen Staat […], um dort nennenswerten Bevölkerungsteilen, die durch besonders brutale Gewalt massiv bedroht werden, zu helfen“ (Zangl, 2002: 106). Eine solche Intervention in einen fremden Staat bezieht sich dabei auf völkerrechtliche Grundsätze. Innerhalb des Zeitraums vom 6. April 1994 bis Mitte Juli 1994 werden in Ruanda ungefähr 800 000 Menschen umgebracht. Die Brutalität und die Geschwindigkeit in der Art und Weise der Durchführung dieses erst spät als Genozid bezeichneten Massakers sucht seinesgleichen in der Geschichte. 100 Tage lang werden innerhalb jeder Minute durchschnittlich 5 ½ Menschen getötet. Dies übertrifft die Rate der Ermordung an den Juden durch die Nationalsozialisten, wobei man beim Völkermord in Ruanda von einer industriellen Vernichtung wie im Falle des Holocausts nicht sprechen kann (Barnett, 2002: 1). Es war ein staatlich organisierter Massenmord, bei dem das Volk zu Massenmördern wurde. Und trotz der eingangs zitierten Bedingung zur Durchführung einer humanitären Intervention hat die internationale Gemeinschaft, allen voran die Vereinten Nationen, sowie die politischen Führungen der hauptsächlich in die Vorgänge in Ruanda verwickelten Staaten, Belgien, USA und Frankreich, vergeblich auf eine adäquate Reaktion ihrerseits warten lassen. Gegenstand dieser Arbeit soll es sein, Erklärungen für das Scheitern einer humanitären Intervention in Ruanda zu liefern. Dabei wird das Augenmerk zunächst auf möglicherweise dafür verantwortliche interne Faktoren gelegt, ehe dahinter stehende externe Bedingungen näher erläutert werden. Zur Bewerkstelligung dessen bilden zuvor sowohl ein allgemein definitorischer Teil, als auch ein landeskundlicher und historischer Abriss Ruandas, sowie die Beschreibung der Konfliktentwicklung bis zum Jahre 1994 inklusive der daran beteiligten Parteien, den Einstieg in die Thematik. Die Abwägung eines Für und Wider humanitärer Interventionen findet in der vorliegenden Untersuchung allerdings keine weitere Beachtung.
Excerpt (computer-generated)
Universität Mannheim
Hauptseminar:
Humanitäre Intervention: Ein neues Phänomen in den
Internationalen Beziehungen? (SS 2006)
Hauptseminararbeit:
,,Bürgerkrieg und Völkermord in Ruanda: Erklärungen für das
Scheitern einer humanitären Intervention"
Sebastian Schoener
Magister Artium Studiengang
Deutsche Philologie (8. FS) / Politische Wissenschaften (8. FS)
1
INHALT
INHALT 2
I. Einleitung 3
II. Hauptteil 4
1. Definitorisches 4
1.1. Genozid 4
1.2. Humanitäre Intervention 4
2. Landeskunde und Historie 5
3. Gegenstand, Parteien und Voraussetzung des Konfliktes 6
4. Konfliktentwicklung 7
4.1. Hamitenhypothese und Kolonialverordnungen 7
4.2. Die Folgen 8
5. Gründe für das Scheitern der humanitären Intervention 13
5.1. interne Faktoren 13
5.1.1. schnelles Umsetzen des geplanten Völkermords 13
5.1.2. Taktik & Täuschung 15
5.2. externe Faktoren 16
5.2.1. die internationalen Akteure 17
5.2.2. die Vereinten Nationen 17
III. Schluss 17
IV. Literaturverzeichnis 19
2
I. Einleitung
Bei einer humanitären Intervention handelt es sich per definitionem um ,,ein auf Gewaltmittel
gestütztes Eingreifen eines oder mehrerer Staaten in einem anderen Staat [...], um dort
nennenswerten Bevölkerungsteilen, die durch besonders brutale Gewalt massiv bedroht
werden, zu helfen" (Zangl, 2002: 106). Eine solche Intervention in einen fremden Staat
bezieht sich dabei auf völkerrechtliche Grundsätze.
Innerhalb des Zeitraums vom 6. April 1994 bis Mitte Juli 1994 werden in Ruanda ungefähr
800 000 Menschen umgebracht. Die Brutalität und die Geschwindigkeit in der Art und Weise
der Durchführung dieses erst spät als Genozid bezeichneten Massakers sucht seinesgleichen
in der Geschichte. 100 Tage lang werden innerhalb jeder Minute durchschnittlich 5 ½
Menschen getötet. Dies übertrifft die Rate der Ermordung an den Juden durch die
Nationalsozialisten, wobei man beim Völkermord in Ruanda von einer industriellen
Vernichtung wie im Falle des Holocausts nicht sprechen kann (Barnett, 2002: 1). Es war ein
staatlich organisierter Massenmord, bei dem das Volk zu Massenmördern wurde. Und trotz
der eingangs zitierten Bedingung zur Durchführung einer humanitären Intervention hat die
internationale Gemeinschaft, allen voran die Vereinten Nationen, sowie die politischen
Führungen der hauptsächlich in die Vorgänge in Ruanda verwickelten Staaten, Belgien, USA
und Frankreich, vergeblich auf eine adäquate Reaktion ihrerseits warten lassen.
Gegenstand dieser Arbeit soll es sein, Erklärungen für das Scheitern einer humanitären
Intervention in Ruanda zu liefern. Dabei wird das Augenmerk zunächst auf möglicherweise
dafür verantwortliche interne Faktoren gelegt, ehe dahinter stehende externe Bedingungen
näher erläutert werden. Zur Bewerkstelligung dessen bilden zuvor sowohl ein allgemein
definitorischer Teil, als auch ein landeskundlicher und historischer Abriss Ruandas, sowie die
Beschreibung der Konfliktentwicklung bis zum Jahre 1994 inklusive der daran beteiligten
Parteien, den Einstieg in die Thematik. Die Abwägung eines Für und Wider humanitärer
Interventionen findet in der vorliegenden Untersuchung allerdings keine weitere Beachtung.
3
II. Hauptteil
1. Definitorisches
Im Folgenden werden die Begriffe des
Genozids
und der
Humanitären Intervention
ihre
definitorische Ausarbeitung erfahren, da diese für das weitere Verständnis der hier
behandelten Thematik von Bedeutung sind.
1.1. Genozid
Da es sich bei dem Massaker in Ruanda wie eingangs erwähnt um einen Völkermord handelt
und folglich der Terminus des Genozids im Laufe dieser Arbeit immer wieder auftauchen
wird, soll zunächst erklärt werden was sich hinter jenem Begriff verbirgt. Allgemein
bezeichnet er ,,die vollständige oder teilweise, direkte oder indirekte Ausrottung von
nat[ionalen], ethn[ischen], rass[ischen], religiösen oder sozialen Gruppen" (Brockhaus, 2005:
959). Wegen den Verbrechen der Nationalsozialisten im Dritten Reich definierten die
Vereinten Nationen jenen in einer am 12. Januar 1951 in Kraft getretenen
Konvention über
die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
in Artikel II genauer. Danach beinhaltet
Völkermord
, die1:
(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der
Gruppe;
(c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre
körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
(d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe
gerichtet sind;
(e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
1.2. Humanitäre Intervention
Etymologisch gesehen bedeutet
humanitäre Intervention
zunächst
ein auf die Linderung
menschlicher Not ausgerichtetes vermittelndes Eingreifen
(Duden, 1989: 741 u. 775).
Genauer definiert wird ,,unter einer humanitären Intervention [...] ein militärischer Eingriff in
das Hoheitsgebiet eines Staates verstanden zum Schutz von Menschen, die sich in einer
humanitären Notlage befinden, sofern der betroffene Staat nicht fähig oder willens ist, diesen
Menschen Schutz zu bieten", wobei sich eine solche Intervention ,,hierbei auf den Schutz der
1 Vgl. Stockhammer, 2005: 57.
4
einheimischen Bevölkerung eines Staates und nicht auf den Schutz eigener Staatsangehöriger
im Ausland (humanitäre Rettung)" bezieht (Nohlen, 2003: 201).
2. Landeskunde und Historie
2
Die heutige Republik Ruanda liegt knapp südlich des Äquators im Osten Zentralafrikas. Sie
zeichnet sich durch ihre hügelige Landschaft, sowie einen ,,fruchtbaren Boden und [...]
regelmäßigen Regen" (Des Forges, 2002: 56) aus. Mit seinen 26.340 km² Grundfläche ist es
einer der kleinsten Länder Afrikas. Die Bevölkerungszahl von ca. 8,7 Millionen macht es
zugleich zu einem der am dichtesten besiedelten Staaten des ,schwarzen Kontinents′. Ruanda
grenzt im Norden an Uganda, im Osten an Tansania, im Süden an Burundi und im Westen an
die Demokratische Republik Kongo.
Die nun folgende Aufbereitung der Geschichte Ruandas ist eher als eine Hinführung zu
dergleichen zu bezeichnen. Eine genauere Darstellung wird sich im anschließenden
Teilabschnitt bei der Erwähnung des Konfliktgegenstandes und der daran beteiligten Parteien
ergeben, weshalb schließlich auch die Forderung nach einer humanitären Intervention laut
wurde.
Insgesamt ist bei der Beschäftigung mit Ruandas Geschichte auffallend, dass die Literatur
kaum belegbare Aussagen über die Zeit vor dem 15. Jahrhundert zulässt. Jedenfalls setzte
ungefähr zu diesem Zeitpunkt ,,vermutlich um 1506 [...] im Königreich Ruanda ein
Einigungsprozess ein. Es entstand eine Gesellschaft, die mit jenen der europäischen
Feudalstaaten vergleichbar war" (Melvern, 2004: 363). In den Jahren 1884/1885 wurde das
Königreich Ruanda auf der Berliner Kongo-Konferenz dem deutschen Kaiserreich zugeordnet
und demzufolge zur deutschen Kolonie. Oberleutnant Gustav Adolf Graf von Götzen hielt
sich 1894 in Ruanda auf und fand dabei ein ,,Land vor, das im Wesentlichen auf einem
Feudalsystem mit Aristokraten und Vasallen basierte und eine Verwaltungsstruktur hatte, die
strahlenförmig vom Hof ausging" (Melvern, 2004: 13/14). Nachdem im Jahre 1908 zunächst
der Arzt, Ethnologe und Schriftsteller Richard Kandt zum ersten kaiserlichen Residenten
ernannt wurde und einige Jahre herrschte, wurde schließlich infolge des ersten Weltkrieges ab
1923 ,,Ruanda und das benachbarte Urundi (Burundi) [...] als Völkerbundsmandat von
Belgien verwaltet" (Melvern, 2004: 14 u. 363) und im Weiteren 1945 zu einem UN-
Treuhandgebiet. Mit dem 1. Juli 1962 erlangte Ruanda seine Unabhängigkeit: es entstand die
2 Zu den aufgeführten landeskundlichen Fakten: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Ruanda.html;
Stand April 2006 (letzter Zugriff: 30.05.2006). Zu den aufgeführten und nicht anders vermerkten historischen
Fakten: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Ruanda/Geschichte.html; Stand April
2006 (letzter Zugriff: 30.05.2006).
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