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Der Staatslenker (‚rector rei publicae’) in Ciceros „De re publica“

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 20 Pages
Author: Fokko Peters
Subject: Latin

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2008
Pages: 20
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 7  Entries
Language: German
Archive No.: V118311
ISBN (E-book): 978-3-640-21028-2

File size: 142 KB

Abstract

In dieser Arbeit soll nämlich die Frage behandelt werden, welche Sicht Cicero auf den Staatslenker hat, dessen „Figur“ er ja selbst erst so besonders hervorhebt. Deswegen wird sich auch die Frage anschließen, warum Cicero der idealen Verfassung einen solchen Mann an der Spitze des Staates überhaupt beigibt. Welches Ziel verfolgte er mit der Konzeption eines solchen „Lenkers“? Um letztere Fragen beantworten zu können, ist zunächst eine umfassende Betrachtung der Textstellen notwendig, durch die das Bild des idealen Staatslenkers gleichsam mit Inhalt und Farben gefüllt wird. Erst wenn die erste Frage nach Ciceros genauer Vorstellung des ‚optimus civis’ beantwortet ist, wird es möglich sein, die Rolle zu erörtern, die ein solcher Mann im Staat innehaben sollte und schließlich eine Antwort auf die Frage zu finden, warum solch eine Position im Staat überhaupt vorhanden und ausgefüllt werden muss. [...]


Excerpt (computer-generated)

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Institut für Altertumswissenschaften

Wintersemester 2007/2008

Hauptseminar: Cicero, Staatstheoretische Schriften

Der Staatslenker (,rector rei publicae′)

in Ciceros ,,De re publica"

Fokko Peters

Latein, Deutsch (Lehramt Gymn.)


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

3

2. Die Eigenschaften des ,rector

rei

publicae′ 4

3. Die Aufgaben des ,rector rei publicae′

7

4. Der ,,Staatsmann" in Ciceros ,,De re publica" und sein Platz in der Mischverfassung

4.1.

Das

Konzept

der

Mischverfassung

9

4.2. Der Platz des ,,rector rei publicae" innerhalb der Republik

10

5. Der ,rector rei publicae′ und die Nähe zur Monarchie

13

6. Die Begriffsproblematik des ,rector rei publicae′

15

7. Ciceros Ziel bei der Konzeption des ,rector rei publicae′ ­ ein Fazit

17

Quellenverzeichnis

19

Literaturverzeichnis

19

2


1. Einleitung

Als Cicero in den Jahren 54 bis 51 v. Chr. sein bedeutendes staatstheoretisches Werk ,,De re

publica" schrieb, hatte er bereits den Zenit seiner politischen Laufbahn überschritten. Einige

Jahre nach seinem Konsulat im Jahr 63 v. Chr. war er seinen innenpolitischen Gegnern durch

einen Rückzug nach Thessaloniki aus dem Weg gegangen. 57 v. Chr. wurde er zwar auf einen

einstimmigen Senatsbeschluss hin wieder nach Rom geholt; allerdings konnte er seinen frühe-

ren politischen Einfluss nicht mehr zurückgewinnen. So begann er mit einer verstärkten

schriftstellerischen Tätigkeit, in der er sich insbesondere der Staatstheorie widmete.

Schon 61/60 v. Chr. hatte Cicero sich geweigert in das Erste Triumvirat einzuwilligen, weil er

dadurch das geordnete Fortbestehen der Republik gefährdet sah. Nach seiner Rückkehr aus

Thessaloniki musste er dann feststellen, dass die Krise des Staates keineswegs überwunden

war; vielmehr wurde ihm durch das Triumvirat deutlich signalisiert, dass ,,sein Verbleiben in

Rom von seinem politischen Wohlverhalten"1 abhängig sei.

Vor diesem Hintergrund ist seine Schrift ,,De re publica" zu sehen, die gleichsam die Suche

nach der idealen bzw. optimalen Staatsform enthält.

Cicero lässt den Dialog an drei Tagen im Jahr 129 v. Chr. stattfinden. Das Gespräch eines

jeden Tages füllt den Inhalt zweier Bücher; am ersten Tag unterhalten sich Scipio Africanus

und seine beiden Freunde, Laelius und Philus, über die Stärken und Schwächen der verschie-

denen Staatsverfassungen. Sie kommen zu dem Ergebnis, das eine gemischte Verfassung mit

monarchischen, aristokratischen und demokratischen Elementen die wohl beste Staatsform sei

und sprechen diese dann am Beispiel Roms durch. Am zweiten Tag geht es um die rechtli-

chen und sittlichen Grundlagen des Staates, bevor sich dann am dritten Tag das Gespräch

endgültig dem ,optimus civis′ zuwendet. Es werden nun im Besonderen die Eigenschaften

und Aufgaben besprochen, die ein ,,leitende[r] Staatsmann"2 besitzen bzw. wahrnehmen

muss. Allerdings geht es nicht erst in den Büchern V und VI von ,,De re publica" um den

Staatsmann; im gesamten Werk wird das Konzept eines solchen Mannes vorausgesetzt und

immer wieder mehr oder weniger am Rande thematisiert. So entsteht für den Leser ein insge-

samt relativ abgeschlossenes Bild dieses Mannes, das noch durch die Konzeption des ,orator

perfectus′ in ,,De oratore" vervollständigt wird.

Dennoch muss berücksichtigt werden, dass viele Aussagen über den Staatslenker nur unter

Vorbehalt gemacht werden können, da aufgrund der fragmentarischen Überlieferung von ,,De

re publica" viele Fragen offen bleiben. Besonders Buch V, in dem wohl am stärksten das Bild

des ,rector rei publicae′ entfaltet wurde, ist kaum erhalten, sodass manche Schlussfolgerung

1 Manfred Fuhrmann, Geschichte der römischen Literatur, Stuttgart 2005, S. 204.

2 Ebd., S. 217.

3


über die Konzeption des idealen Staatsmannes Vermutung und vielleicht auch Spekulation

bleiben muss. Es gilt also, anhand der vorliegenden Textstellen, die sich auf den ,rector rei

publicae′ beziehen, möglichst gute Grundlagen für die Beantwortung der folgenden Fragen zu

legen.

In dieser Arbeit soll nämlich die Frage behandelt werden, welche Sicht Cicero auf den Staats-

lenker hat, dessen ,,Figur" er ja selbst erst so besonders hervorhebt. Deswegen wird sich auch

die Frage anschließen, warum Cicero der idealen Verfassung einen solchen Mann an der Spit-

ze des Staates überhaupt beigibt. Welches Ziel verfolgte er mit der Konzeption eines solchen

,,Lenkers"?

Um letztere Fragen beantworten zu können, ist zunächst eine umfassende Betrachtung der

Textstellen notwendig, durch die das Bild des idealen Staatslenkers gleichsam mit Inhalt und

Farben gefüllt wird. Erst wenn die erste Frage nach Ciceros genauer Vorstellung des ,optimus

civis′ beantwortet ist, wird es möglich sein, die Rolle zu erörtern, die ein solcher Mann im

Staat innehaben sollte und schließlich eine Antwort auf die Frage zu finden, warum solch eine

Position im Staat überhaupt vorhanden und ausgefüllt werden muss.

2. Die Eigenschaften des ,rector rei publicae′

Da es in ,,De re publica" an vielen verschiedenen Stellen um die Person des Staatslenkers

geht, ist es notwendig, aus diesen manchmal nur fragmentarisch überlieferten Abschnitten

(besonders in Buch V) alles zusammenzutragen, was die Eigenschaften des idealen Staats-

mannes nennt bzw. beschreibt.

Einerseits werden Charakterzüge behandelt, die der ,optimus civis′ sich angeeignet haben

oder schon von Natur aus mitbringen muss, andererseits werden auch Punkte angesprochen,

die erst durch langjährige Erfahrung erlangt werden können.

Die wohl wichtigste Eigenschaft des Mannes an der Spitze des Staates ist die Weisheit. Dass

er ein ,sapiens′, ein Weiser, sein soll, wird an mehreren Textstellen deutlich hervorgehoben (I

45; II 51; V 2)3. Dieser Begriff des ,,Weisen" legt eine unmittelbare Verbindung zur stoi-

schen Philosophie nahe. Auch Richard Meister erwähnt, dass die ,,geistige Struktur"4 des

Staatslenkers in jedem Fall durch die griechische Philosophie beeinflusst wurde und grenzt in

diesem Zusammenhang den Eigenschaftsbegriff der ,prudentia′ (II 67) von dem der ,sapien-

3 M. Tullius Cicero, De re publica, hrsg. von J. Powell, Oxford 2006. (Alle weiteren Textstellen werden in Klam-

mern im laufenden Text angegeben.)

4 Richard Meister, Der Staatslenker in Ciceros ,,De re publica", WS 57, 1939, S. 97.

4


tia′ ab. Letztere bezeichne mehr das Moment des ,,stoische[n] Tugendweise[n]5, der es gelernt

hat, seine Affekte zu beherrschen und somit auch im politischen Leben frei von solchen nega-

tiven Einflüssen zu sein. Der Begriff der ,prudentia′ zielt mehr auf die Fähigkeit, die richtigen

und eben klugen politischen Entscheidungen zu treffen.6 Vorausschauendes Handeln und si-

cherlich auch diplomatisches Geschick spielen in das Bedeutungsfeld dieser Eigenschaft des

Staatslenkers mit hinein.

Inwiefern der griechisch-philosophische Hintergrund eine Rolle für das Profil des Staatslen-

kers spielt, wird in späteren Kapiteln noch zu erörtern sein.

An einer anderen Stelle wird die Fähigkeit des ,rector rei publicae′, seine Leidenschaften im

Zaum zu halten, wörtlich so ausgedrückt (,impetus animi frenare posse′; II 67). Das Ideal

eines Mannes, immer beherrscht zu sein und keine Erregung des Geistes nach außen hin zu

zeigen, wird auch in dem Adjektiv ,temperans′ (V 2) deutlich, das dem ,rector rei publicae′

ebenfalls als Eigenschaft zugewiesen wird. So soll sich seine Mäßigung wahrscheinlich nicht

nur in der Beherrschung emotionaler Ausbrüche, sondern auch im gesamten Lebenswandel

zeigen; idealerweise stimmt beim Staatslenker also auch alles in sittlich-moralischer Hinsicht.

Dieser erste große Komplex von Eigenschaften, der in ,,De re publica" beschrieben wird, be-

zieht sich auf den Teil seiner geistigen Konstitution, der für die nun folgenden anderen Berei-

che entscheidende Voraussetzung ist, weil alle Gelehrsamkeit und alle Erfahrung ohne Weis-

heit und Mäßigung nicht sehr nützlich sind für einen Mann, der imstande sein soll, einen Staat

zu lenken.

Im Wesentlichen sind es zwei Bereiche, in denen der Staatslenker kundig oder erfahren sein

soll: die Rechtssprechung und die Rhetorik. Die Rechtsgelehrsamkeit wird in V 5 angespro-

chen (,ius et leges cognoscere′; ,summi iuris peritissimus′). Cicero betont hier besonders,

dass niemand ohne die genaue Kenntnis der Gesetze gerecht sein kann (,sine quo iustus esse

nemo potest′; V 5); grundsätzlich geht also ein Studium des Rechtswesens der praktischen

Gerechtigkeit im politischen Amt voraus. Allerdings wird dieser hohe Anforderungsgrad auf

juristischem Gebiet durch einen Vergleich mit anderen Berufsgruppen abgemildert: Auch ein

Arzt gebrauche die Naturwissenschaften nur zur Ausübung seines Berufes, betreibe sie aber

nicht als seine eigentliche Profession. Demzufolge ist die genaue (s. den Superlativ ,peritissi-

mus′) Kenntnis der Rechte unentbehrlich für den ersten Mann im Staat, allerdings darf ihn die

Beschäftigung mit dem Rechtswesen nicht von seinen anderen Aufgaben abhalten.7

5 R. Meister, Der Staatslenker, S.97.

6 Vgl. ebd.

7 Vgl. Per Krarup, Rector rei publicae, Kopenhagen 1956, S.198.

5



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