Jugendprävention

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Details
Autor: Marc Seuster
Fach: Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Veranstaltung: Kriminalprävention für die Praxis
Institution/Hochschule: Philipps-Universität Marburg (FB Rechtswissenschaften)
Jahr: 2003
Seiten: 21
Note: 11
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 268 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-17932-4
Textauszug (computergeneriert)
Seminararbeit
Kriminalprävention für die Praxis
im Wintersemester 2002/2003
Jugendprävention
Marc Seuster
Literatur
[In Downloaddatei enthalten.]
Gliederung
A. Früherkennung S. 1
1. soziokultureller Bereich S. 1
a) Herkunftsfamilien S.1
b) soziale Umfeld S.3
c) „peer- group“ S.3
d) Schule S.5
2. körperlicher Bereich S. 5
a) Vererbung S.5
b) XYY- Chromosomenformation S.6
c) Zusichnahme von Essen S.6
d) Hirnschäden S.6
e) Elektroenzephalogramm S.7
f) Intelligenz S.7
3. Auswertung
B. Prävention S. 8
1. soziale Kontrolle S. 8
a) Familie S.9
b) Schule S.9
c) Sport S.10
d) Milieu S.11
e) Gemeindearbeit S.11
f) Integration von Ausländern S.12
2. soziale Integration S. 12
a) Beratungsstellen S.12
b) Schule S.13
c) Heimerziehung S.14
3. Auswertung S. 15
Seminararbeit
Thema: Ist die Früherkennung krimineller Gefährdung möglich und für die rechtliche Kontrolle sinnvoll?
A. Ganz ohne Frage hat das Ausmaß zugenommen, in dem Kinder und Jugendliche als Täterverdächtige registriert werden. Im Vergleich zu 1987 werden in den alten Bundesländern 99% mehr 8-13 jährige und 69,9% mehr 14-17 jährige polizeilich erfasst. Zieht man den Vergleich zu 1993, so liegen die Steigerungsraten bei 58,5% bzw. 40%.1 Eine Differenzierung nach dem Alter der Kinder macht darüber hinaus deutlich, dass sich die hinsichtlich der Kinderdelinquenz gern aufgestellte Behauptung „ immer mehr und immer jünger“ nur schwer aufrecht erhalten lässt. Die Delinquenz der 8-9 jährigen kann qualitativ wie auch quantitativ praktisch vernachlässigt werden. Ebenso die 10-11 jährigen werden nur selten und dann nahezu ausschließlich mit Bagatelldelikten auffällig.2
Zu den allgemeinen Entstehungsbedingungen der kriminellen Gefährdung, die meistens miteinander eng vernetzt sind, gehören zum Beispiel ein gestörtes Selbstwertgefühl , Wertewandel und Werteverfall sowie relativ oft der Alkohol als konstellativer Faktor.3 Auch die Gewaltdarstellungen in den Massenmedien üben Einfluss aus. Wobei hier zu beachten ist, dass primär nicht die Nachahmungstaten das Problem darstellen, sondern vielmehr an Hand von aggressiven Modellen, die grundsätzliche Einstellung gegenüber Gewalt geändert wird.4 Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Lebensbereichen spezielle Einflussfaktoren, die die Entstehung von Kriminalität begünstigen können.
1.) Soziokultureller Bereich:
a) So spielen in vielen Kriminalitätstheorien die Verhältnisse der Herkunftsfamilien eine entscheidende Rolle. Straffälligkeit wird in verschiedenen Varianten mit schlechten, „defizitären“ Sozialisationsbedingungen in Verbindung gebracht.5 Davon ausgehend, dass in dem Vorgang der Übertragung sozialer Normen und Werte von der Herkunftsfamilie auf das Individuum auch die Rechtsnormen einer Gesellschaft einbezogen sind, wird die Folgerung gezogen, dass bei einer Störung in der Struktur oder der Funktion der Herkunftsfamilie auch eine Störung dieses Sozialisierungsprozesses erfolgt und damit eine Vorraussetzung für kriminelles Verhalten geschaffen werden könne.6 Zu den wichtigsten Risikofaktoren in der Familie gehören ein ungünstiges Familienklima und Erziehungsverhalten.7 Hierbei können familiäre Beziehungs- und Erziehungsmerkmale mit Eigenschaften wie Unterschichtzugehörigkeit, Scheidung oder Trennung, Alkoholismus und Kriminalität der Eltern durchaus korrelieren. Grundsätzlich ergab jedoch eine Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung, dass diese Faktoren in der Regel ein viel geringeres Gewicht beiwohnt, als meist in der Literatur angenommen worden ist.8 Oft finden sich jedoch inkonsequente Erziehung und fehlende frühzeitige Gewöhnung an Pflichten und Verantwortung bei grenzenlosem Gewährenlassen.9 Gerade das Aufbrechen der historischen Kern- bzw. Gattenfamilie, die funktionsbestimmt ausgerichtet war,10 führt zu einer zu laxen Erziehung. Hier zeigt sich, dass eben dies die These des Herkunftsmilieus, da gerade ein Teil der Kinder, die aggressive und straffällige Neigungen haben, aus relativ unauffälligen Familien stammen, unterwandert. In Untersuchungsergebnissen , die sich auf mehrfach verurteilte Jugendliche beziehen, werden nahezu ausnahmslos Unregelmäßigkeiten oder Störungen in der Herkunftsfamilie durch wiederholten Wechsel der Erziehungspersonen und der Pflegestelle im Kindes- und Jugendalter genannt.11 Hierbei entstanden hauptsächlich in dem Bereich der sozialen Fähigkeiten erhebliche Erziehungsdefizite, die sich in Empathie, Durchhaltevermögen, Bedürfnisaufschub und Selbstbeherrschung deutlich zeigen.12 Das Hauptkriterium der Früherkennung im familiären Bereich stellt somit die mangelnde Erziehung der Kinder dar.
b) Bedeutung gewinnt das Herkunftsmilieu erst unter der Betrachtung des außerfamiliären sozialen Umfeldes und somit dem Aufenthaltsbereich des Kindes. Bedeutsam ist die Kumulation im Sinne des Multiproblem-Milieu. Hierbei kommt es bei einer ganz überwiegenden Mehrzahl von auffälligen Jugendlichen viel früher zu einem Bedeutungsverlust des Elternhauses und der Herkunftsfamilie. Auf frühe Zerwürfnisse mit den Eltern folgt eine Phase der erhöhten örtlichen Mobilität, die vorwiegend in Richtung des städtischen Milieus geht. Die Zahl von „ Bekanntschaften“ ist bei ihnen erheblich größer als bei normalverhaltenden Gleichaltrigen. Es handelte sich dabei um verhältnismäßig lose Kontakte, die an der Theke oder auf der Straße zustande gekommen sind und für die Dauer eines Abends oder auch für einige Tage anhielten. Unter diesen Bekannten befanden sich Milieu bedingt oft sozial auffällige Personen, nicht selten Kriminelle.13
[....]
1 Steffen, Sicherheitsstrategien, S. 93.
2 Steffen, Sicherheitsstrategien, S. 99.
3 Eisenberg, S. 1212 Rn. 50ff..
4 Schwind, Kopie Reduktion von Aggression; S. 260; Lösel/ Bender, S. 20.
5 Bock, S. 150 Rn. 339.
6 Göppinger, S. 197f.
7 Lösel/ Bender, Jugenddelinquenzen, S. 18.
8 Göppinger, S. 236.
9 Lösel/ Bender, S. 18; Göppinger, S. 236.
10 Kaiser/ Kerner/ Sack/ Schnellhoss, S. 98 (S. 101).
11 Eisenberg, S. 846, § 53 Rn. 6.
12 Schwind, Kriminologie, S. 172 Rn. 4.
13 Göppinger, S. 229.
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