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Dürers „Selbstbildnis von 1500“, ein Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung?

Scholary Paper (Seminar), 2006, 46 Pages
Author: Alena Salsa
Subject: Art - Painting

Details

Event: Seminar: Des Kaisers neue Kleider. Gewanddarstellungen und –vorschriften in der Dürerzeit
Institution/College: Humboldt-University of Berlin (Kunstgeschichte)
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 46
Grade: 1,3
Language: German
Archive No.: V129930
ISBN (E-book): 978-3-640-40974-7
ISBN (Book): 978-3-640-40984-6

Abstract

Die folgende Hausarbeit befasst sich mit dem Selbstbildnis Dürers von 1500 unter der besonderen Einbeziehung des Aspektes der Kleidung und der herrschenden Kleiderordnung Nürnbergs um 1500. Der erste Teil (Kapitel 2.1 – 2.4) stellt die theoretischen Grundlagen für die These dar, dass es sich bei dem Selbstbildnis von 1500 um einen Rechtsverstoß gegen die herrschende Klei-derordnung handelt. Die ersten Kapitel des Hauptteils (2.1 und 2.2) widmen sich der Person Dürers: seine soziale Stellung als Künstler und seiner Form der Selbstdarstellung in Bildern. Speziell wird das Selbstportrait von 1500 beschrieben mit einigen der zahlreichen Interpretationsansätzen der Kunstgeschichte. Das nächste Kapitel (2.3) erläutert die Kleiderordnungen um 1500 in Deutschland, deren Bedeu-tung, formale Gesichtspunkte, Erlassgründe und Formen der Rechtsverstöße. Auch hier werden verschiedene Ansätze der Autoren vorgestellt, speziell die Gründe für den Erlas der Kleiderordnungen. Ein Unterkapitel geht insbesondere auf die Kleiderordnungen der Stadt Nürnberg um 1500 ein. Ein Exkurs (2.4) über die Kleidung als Bedeutungsträger für die ständische Gesellschaft und das Problem der Terminologie der verschiedenen Begriffe aus dem Bereich der Kleidung leiten zum wichtigsten Kapitel (2.5) der Hausarbeit über: Analyse des Selbstbildnisses von Dürer von 1500 im Hinblick auf Haare, Schmuck und Kleidung unter Einbeziehung der herrschenden Kleiderordnung der Stadt Nürnberg um 1500. Sie wird unter der Fragestellung vorgenommen, ob es sich um einen Rechtverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung handelt. Gab es noch ähnliche Arten der Selbstdarstellung Dürers, die eine Standeserhöhung verfolgten? Zwei Vergleiche zu früheren Selbstbildnissen Dürers versuchen diese These des Rechtsverstoßes und der Standeserhöhung aufgrund der Art der Selbstdarstellung Dürers zu festigen (2.6). Der Schlussteil befasst sich mit den Gründen der Selbstdarstellung, der Standeserhöhung und den damit verknüpften Rechtsverstoß gegen die Kleiderordnung.


Excerpt (computer-generated)

Hausarbeit

Dürers ,,Selbstbildnis von 1500",

ein Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung?

WS 2005/2006

Seminar: Des Kaisers neue Kleider. Gewanddarstellungen und ­vorschriften in

der Dürerzeit

Dipl.-Kauffrau

Alena Salsa

TU Berlin, Studiengang: Kunstwissenschaft, BWL

Abgabedatum: 15.05.2006


- 2 -

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Hauptteil

4

2.1.

Dürers soziale Stellung als Künstler in der Stadt Nürnberg 4

2.2.

Dürers Selbstdarstellungen

5

2.2.1.

Dürers Selbstportrait von 1500 6

2.3.

Kleiderordnungen um 1500: Bedeutung, formale Gesichtspunkte und

Erlassgründe 8

2.3.1.

Kleiderordnungen der Stadt Nürnberg um 1500

11

2.4.

Exkurs: Kleidung: Problem der Terminologie und deren Bedeutung für

die ständische Gesellschaft 12

2.5.

Analyse des Selbstbildnisses von 1500 bezüglich der Kleidung unter

Einbeziehung der geltenden Kleiderordnungen Nürnbergs um 1500 und

der sozialen Stellung Dürers 14

2.6.

Vergleich des Selbstbildnisses von 1500 zu Portraits von 1493 und

1497

19

3. Schlussteil 22

4. Literaturverzeichnis 23

5. Abbildungsverzeichnis

26

6. Tabellenverzeichnis 27


- 3 -

Dürers` ,,Selbstbildnis von 1500",

ein Rechtsverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung?

1. Einleitung

Die folgende Hausarbeit befasst sich mit dem Selbstbildnis Dürers von 1500

unter der besonderen Einbeziehung des Aspektes der Kleidung und der herr-

schenden Kleiderordnung Nürnbergs um 1500. Der erste Teil (Kapitel 2.1 ­

2.4) stellt die theoretischen Grundlagen für die These dar, dass es sich bei dem

Selbstbildnis von 1500 um einen Rechtsverstoß gegen die herrschende Klei-

derordnung handelt.

Die ersten Kapitel des Hauptteils (2.1 und 2.2) widmen sich der Person Dürers:

seine soziale Stellung als Künstler und seiner Form der Selbstdarstellung in

Bildern. Speziell wird das Selbstportrait von 1500 beschrieben mit einigen der

zahlreichen Interpretationsansätzen der Kunstgeschichte. Das nächste Kapitel

(2.3) erläutert die Kleiderordnungen um 1500 in Deutschland, deren Bedeu-

tung, formale Gesichtspunkte, Erlassgründe und Formen der Rechtsverstöße.

Auch hier werden verschiedene Ansätze der Autoren vorgestellt, speziell die

Gründe für den Erlas der Kleiderordnungen. Ein Unterkapitel geht insbesonde-

re auf die Kleiderordnungen der Stadt Nürnberg um 1500 ein.

Ein Exkurs (2.4) über die Kleidung als Bedeutungsträger für die ständische

Gesellschaft und das Problem der Terminologie der verschiedenen Begriffe aus

dem Bereich der Kleidung leiten zum wichtigsten Kapitel (2.5) der Hausarbeit

über: Analyse des Selbstbildnisses von Dürer von 1500 im Hinblick auf Haare,

Schmuck und Kleidung unter Einbeziehung der herrschenden Kleiderordnung

der Stadt Nürnberg um 1500. Sie wird unter der Fragestellung vorgenommen,

ob es sich um einen Rechtverstoß gegen die herrschende Kleiderordnung han-

delt. Gab es noch ähnliche Arten der Selbstdarstellung Dürers, die eine Stan-

deserhöhung verfolgten? Zwei Vergleiche zu früheren Selbstbildnissen Dürers

versuchen diese These des Rechtsverstoßes und der Standeserhöhung aufgrund

der Art der Selbstdarstellung Dürers zu festigen (2.6).

Der Schlussteil befasst sich mit den Gründen der Selbstdarstellung, der Stan-

deserhöhung und den damit verknüpften Rechtsverstoß gegen die Kleiderord-

nung.


- 4 -

2. Hauptteil

2.1. Dürers soziale Stellung als Künstler in der Stadt Nürnberg

Nürnberg war um 1500 eine Reichsstadt, ein Zentrum des Humanismus und

der Technik.1 Juristisch unterschied man zwischen Bürgern und Einwohnern.

Politisch wurde die Stadt von patrizischer Oligarchie regiert. Die Gesellschaft

war in 5 Stände2 eingeteilt. Die politische Führungsrolle lag in den Händen der

alteingesessenen 42 Familien, die 34 Stimmen des Stadtrates stellten. Der

zweite Stand wurde vom großen Rat mit ca. 400 Familien gebildet, denen

Kaufleute, Beamte, Ärzte, Rechtsgelehrte und einige Künstler angehörten. Die

nächste Schicht setzte sich aus ca. 5000 Handwerksmeistern und kleineren

Händlern zusammen. Die vierte Schicht waren die städtischen Bediensteten,

Tagelöhner und Handwerksgesellen; das Proletariat, die Armen und Ausgesto-

ßenen gehörten der fünften Schicht an.

Fragt man nach der sozialen Stellung Dürers als Künstler in Nürnberg um

1500, wird man mit der Frage nach den Zugehörigkeitskriterien zu einer

Schicht und dem Übergang von einer Schicht zur anderen konfrontiert. Julia

Lehner3 vertritt die Meinung, dass das Vermögen und der Beruf die soziale

Position in erster Linie bestimmten, dazu kamen aber andere Kriterien, wie

Dauer der Ansässigkeit in der Stadt, Lage des Hauses, Höhe der Bildung, die

ausgeübten Ämter oder besondere menschliche Eigenschaften. Johann Konrad

Eberlein schreibt: ,,Das System erwies sich als elastisch genug und wurde of-

fenbar auch von oben mit genügendem Geschick gehandhabt..."4 Trotz allem

bestand das Problem der Einordnung bestimmter Berufsschichten wie z. B. der

Akademiker5 und somit auch der akademisch gebildeten Handwerker.

Dürers gesellschaftliche Position ist und war nicht einfach zu definieren.6 Sei-

ner Geburt nach als Sohn eines Goldschmieds gehörte er dem Handwerker-

stand an. Ab dem Jahr 1486 bis 1489 absolvierte er eine Lehre bei dem Maler

1 Vgl. Eberlein, S. 26f.

2 Eisenbart, S. 53 schreibt zum Begriff des Standes: ,,Soweit es das umfasste, was uns heute als

,,Stand" geläufig ist, bezeichnete es eine feste Gruppe im sozialen Gefüge oder auch die Zuge-

hörigkeit zu ihr als dem Bestandteil eines in solche Gruppen gegliederten Ganzen." S. 53.

3 Vgl. Lehner, S. 23.

4 Eberlein, S. 27.

5 Vgl. Eisenbart, S. 60f und Lehner, S. 26f.

6 Vgl. Eberlein, S. 29f.


- 5 -

Michael Wolgemut, die er 1489 abschloss. Zu dieser Zeit gehörte die Malerei

zu den freien Handwerken und deren Ausübung war bis 1509 nicht an das Bür-

gerrecht Nürnbergs gebunden. 1490 trat er seine Gesellenwanderung an den

Oberrhein an. Während dieser Reise traf sein Vater Vorbereitungen für seine

Hochzeit mit Agnes Frey, die aus dem Nürnberger Patriziat stammte. Die Hei-

rat fand 1493 statt und bedeutete für Dürer eine Aufwertung seiner sozialen

Position. Weitere Reisen nach Italien (bes. Oberitalien, Venedig) 1494/95 so-

wie 1505-07 folgten. Nach diesen Reisen wurde Dürer bewusst, dass seine

handwerklich-zunftmäßige Ausbildung nicht ausreichte und vielmehr eine

theoretische Fundierung der Praxis nötig war. Die Italienreisen bewirkten bei

Dürer ein neues Selbstbewusstsein: nicht nur Künstler, sondern auch Wissen-

schaftler zu sein und wie seine schreibenden Humanistenfreunde den artes libe-

rales anzugehören.7 Zu seinen Freunden zählten Willibald Pirckheimer

(Abb.1), Konrad Celtis, Hartmann Schedel u.a.. Diese Männer bildeten die

sogenannte Stube, eine Männervereinigung, die sich regelmäßig zu Gesprächen

über humanistische Themen und Kunst traf und gleichzeitig Geschäftsbezie-

hungen pflegte.8

Sein Umgang und der humanistische Freundeskreis wirkten sich aufwertend

auf Dürers soziale Stellung aus. 1509 wurde Dürer in den Großen Rat der Stadt

Nürnberg ernannt und 1513 Ehrenbürger der Stadt. Damit gehörte er dem drit-

ten Stand an. 1515 bewilligte ihm der Kaiser Maximilian eine Jahresrente von

100 Gulden, die der Rat der Stadt Nürnberg 1519 nicht mehr bezahlen wollte,

die aber Dürer 1520 vom Karl V. bestätigt worden war. Dürer verkaufte seine

Gemälde, die Abzüge der druckgrafischen Werke wurden von seiner Frau ver-

trieben. Sein Erbennachlass betrug stattliche 6949 Silbergulden.

2.2. Dürers Selbstdarstellungen

Eberlein unterteilt Dürers Selbstbildnisse in sechs Gruppen: ,,die Selbstbildnis-

se

im gewohnten Sinn, die Selbstdarstellungen in persönlichen Zusammenhän-

gen bibliographischer oder anekdotischer Art, der Einsatz des Exorzismus des

eigenen Aussehens, der Auftritt als Zeuge auf Gemälden, die Verwendung der

7 Vgl. Klinke, S. 30, zitiert Hess, D.: Eitelkeit und Selbsterkenntnis. Nürnberg 1998, S. 3.

8 Vgl. Eberlein, S. 29.


- 6 -

eigenen Figur als Modell für Heilige und Christus und die Selbstdarstellung in

Form eines Spiegelbilds."9

Klinke trifft eine andere Unterscheidung der Selbstbildnisse10 Dürers: autono-

me Selbstportraits11, Gruppenbildnisse und Bildnisse in Assistenz. Für ihn hat

Dürer das Selbstbildnis perfektioniert: ,,Seine Darstellung ist alleiniger Zweck

des Bildes und sein dem Betrachter zugewandter Blick in der Frontalität zeigen

das Selbstbewusstsein mit dem er sich ins alleinige Zentrum des Bildes

stellt."12

Strieder´s Einteilung13 von Dürers Selbstbildnissen sind Stifterbildnisse und

rein profane Porträts. Nach ihm ist die wichtigste Aufgabe des Porträts bei Dü-

rer die Überlieferung des Bildes des Individuums der Nachwelt und die Aufga-

be der Malerei ist der Dienst an der Kirche.14

Nach Kehrer15 existieren gezeichnete Selbstbildnisse, gemalte autonome

Selbstbildnisse und gemalte Selbstbildnisse Dürers in der Assistenz. Seiner

Meinung nach bestand für Dürer die Aufgabe der darstellenden Kunst, das

Körperliche eines Menschen der Nachwelt zu erhalten. Sowohl Strieder wie

auch Kehrer beziehen Dürers Argumentation auf Dürers Nachlass, der sich auf

Alberti bezieht.16

2.2.1. Dürers Selbstportrait von 1500

Das Selbstporträt von Dürer von 150017 stellt Dürer als Brustbild in voller

Frontalität vor schwarzem Hintergrund zwischen zwei Inschriftblöcken in zent-

raler Position dar (Abb.2). Das konzentrierte Männergesicht wird von ondulier-

ten bis auf die Schulter reichenden Locken umrahmt. Die linke Hand hält den

Mantelaufschlag, die rechte befindet sich unterhalb des Bildrandes. Links ne-

9 Eberlein, S. 49.

10 ,,1. Das Erscheinen des Künstlers im Bild und sein Vorrücken in der Bildhierarchie und 2.

Die Bildachse und Kopfwendung als Indikator für das Selbstbewusstsein des Künstlers und

seiner Bildrelevanz" Klinke, S. 24.

11 Klinkes Definition des autonomen Selbstbildnisses lautet: ,,Es existiert selbständig in dem

Sinn, dass es in keinen Zusammenhang mit etwas anderem steht, als mit sich selbst. Es ist also

losgelöst von jeglicher dienenden Funktion und legitimiert sich ausschließlich aus sich selbst

heraus." S. 25.

12 Klinke, S. 24f.

13 Vgl. Strieder, S. 84ff.

14 Vgl. Strieder, S. 87.

15 Vgl. Kehrer, S. 27ff.

16 Vgl. Kehrer, S. 27 und Strieder, S. 85f.


- 7 -

ben dem Kopf steht das Monogramm AD und die Jahreszahl 150018; rechts

steht ein Vierzeiler in lateinischer Sprache; übersetzt lautet die Inschrift: ,,Alb-

recht Dürer aus Nürnberg, ich habe so im Alter von 28 Jahren mein Bildnis in

den mich kennzeichnenden Farben (nach)geschaffen."19 Diese Inschrift ist

höchstwahrscheinlich nachträglich hinzugefügt worden.20 Das Bildnis wurde

als Spiegelbild mit Hilfe eines konvexen Spiegels gemalt.21

Klinke beschreibt Dürers Selbstbildnis von 1500 als ,,das erste streng frontali-

sierte und vertikalisierte Portrait der neueren Kunstgeschichte"22 und behauptet

,,dass Dürer das autonome Selbstportrait in seiner Vollendung erst erschaffen

hat."23 In der Literatur wird oft behauptet, dass es sich bei Dürers Selbstportrait

von 1500 um das erste autonome Selbstportrait handelt.24 Die für die damalige

Zeit ungewöhnliche Frontaldarstellung wird in der Kunstgeschichte als eine

Angleichung an Christus gedeutet,25 und mit diversen Konstruktionsschematas

versehen.26

Zwei Gedanken zu der besprochen Problematik schließe ich mich an. Klinke

glaubt, dass die Auseinandersetzung Dürers mit der Darstellung Christi einen

17 Das Bild befindet sich in der Bayerischen Staatsgemäldesammlung in München, ist 67 * 49

cm groß und mit Öl auf Lindenholz gemalt.

18 Gegen in dieser Hausarbeit aufgestellte These des Standeserhöhung Dürers im Selbstbildnis

von 1500 spricht eine These von John-Pope Hennessy, der das Bildnis auf einen späteren Zeit-

punkt datiert. Demnach würde es sich dann um keinen Rechtsverstoß handeln. Die These der

späteren Datierung des Bildes wurde jedoch von vielen Autoren widerlegt:

- Vgl. Strieder, S. 92f; Franz Winzinger bestätigte die Datierung auf 1500, im 17. Jahrhundert

wurde eine neue Vergoldung der Buchstaben und Zahlen vorgenommen.

- Vgl. Kehrer, S. 41f: Dürer hat die Inschrift später aufgesetzt, Antlitz und Hand wurden

übermalt.

- Vgl. Klinke S. 19f.; zitiert Flechsig, A.: Albrecht Dürer, 1928/31, S. 379 Bild ist zwischen

25.12.1499 und 20.05.1500 entstanden.

- Vgl. Eberlein S. 54f. und S. 57. Das Bild stammt aus dem Jahre 1500, die Inschrift ist jedoch

später eingefügt worden.

19 Albertus Durerus Noricus ipsum me propriis sic effingebam coloribus aetatis anno XXVIII.

20 Vgl. Eberlein, S. 54 und siehe auch Kapitel 3.

21 Vgl. Eberlein, S. 56f. Eberlein verweist auf die zentrale Positionierung der Figur und die

Perspektive, die von oben zur Untersicht und nach unten zur Aufsicht neigt, sowie auf die

gebrochen Farbigkeit, die durch den Spiegel verändert werden.

Vgl. Klinke, S. 108, Fußnote 314.

22 Klinke, S. 30 zitiert nach Kauffmann,G.: Die Kunst des 16. Jahrhunderts. Propyläen Kunst-

geschichte, Bd. 8. Berlin 1990, S. 38.

23 Klinke, S. 30. Interessant erscheint mir auch Klinkes Hinweis auf Koerner, J.L.: Albrecht

Dürer and the Moment of Self-Portraiture. In: Daphnis. Zeitschrift f. mittlere deutsche Litera-

tur, Bd. 15, H.2-3. 1986, S. 412: ,,Das Selbstporträt in dem zwei Rollen des Machers und des

Modells zusammenfallen, ist schließlich der epochale Wendepunkt in der Geschichte westli-

cher Kultur."

24 Zur Definition des autonomen Selbstportraits siehe Fussnote 12.

25 Vgl. Busch, S. 235. Strieder, S. 95.

26 Einen guten Überblick bietet Klinke, S. 100ff. und Kehrer, S. 39f.



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