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Europäischer Finanzausgleich

Scholary Paper (Seminar), 2003, 27 Pages
Author: Arne Ahrens
Subject: Economics / Business: Political Economics

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 27
Grade: 2,7
Language: German
Archive No.: V20877
ISBN (E-book): 978-3-638-24639-2

File size: 108 KB


Excerpt (computer-generated)

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Lehrstuhl für Finanzwissenschaft und Sozialpolitik

Seminar :
Finanzwissenschaft
(SS 2003)

„Europäischer Finanzausgleich“

Ahrens Arne

 

Gliederung

1. Einleitung 3
1.1 Finanzausgleich – ein Überblick 3

2. Darstellung des derzeitigen europäischen Finanzausgleichs 5
2.1 Einnahmeseite 5
2.1.1 traditionelle Eigenmittel 6
2.1.2 Mehrwertsteuer-Eigenmittel 6
2.1.3 Bruttosozialprodukt-Eigenmittel 7
2.2 Ausgabenseite 9
2.2.1 Strukturfonds 9
2.2.2 Kohäsionsfonds 11
2.2.3 gemeinsame Agrarpolitik 11
2.3 Defizite des derzeitigen europäischen Finanzausgleichs 12

3. Rechfertigung eines Finanzausgleichs 17
3.1 räumliche externe Effekte 17
3.1.1 Spillover-Effekte 18
3.1.2 Mobilitätsinduzierte Externe Effekte 19
3.2 interregionales Ausgleichsziel 20
3.3 Ausgestaltung der Kompetenzen 21

4. Reformansätze 22

5. Verbesserungen im bestehenden System 24

Symbolverzeichnis 2

Abbildungsverzeichnis 2

Literaturverzeichnis 25

Abkürzungsverzeichnis
bzw. à beziehungsweise
EU à Europäische Union
MwSt à Mehrwertsteuer
BSP à Bruttosozialprodukt
BIP à Bruttoinlandsprodukt
EGV à Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
EG-Vertrag
EAGFL à Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Fischerei und Landwirtschaft
EFRE à Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
ESF à Europäischer Sozialfonds
vgl. à vergleiche
S. à Seite

Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: „Anteile der Eigenmittel-Arten am EU-Haushalt“ Seite 8
Abbildung 2: „Struktur der Ausgaben im EU-Haushalt 2000“ Seite 10
Abbildung 3: „Nettotransfers pro Kopf der EU-Mitgliedstaaten“ Seite 13

 

1. Einleitung

Am 9.März 2003 hat Malta per Referendum dem Beitritt zur Europäischen Union zugestimmt. Malta ist damit das erste der 10 EU-Beitrittsländer, das diesen Schritt vollzogen hat. Der Beitritt dieser 10 Länder ist zum 1.Mai 2004 geplant. Das Europa der 25 rückt näher.

Damit rückt auch der europäische Finanzausgleich, als ein Feld der EU-Politik, stärker in den Mittelpunkt des Interesses. In dieser Arbeit wird versucht das Finanzausgleichssystem der EU etwas näher zu betracht en und kritisch zu bewerten. Außerdem wird gefragt, ob ein Finanzausgleich für die EU zu begründen ist. Daran schließt sich die Frage an, ob dieser eher zentral oder dezentral angelegt sein sollte.

Zu Beginn in Abschnitt 1 wird ein kurzer Überblick über den Finanzausgleich im Allgemeinen gegeben. Abschnitt 2 hat anschließend den Zweck den Blick auf die EU von heute zu werfen und sein System des Finanzausgleichs darzustellen und Defizite aufzuzeigen. In Abschnitt 3 wird die theoretische Rechtfertigung eines Finanzausgleichs herausgearbeitet. Reformansätze, die nicht nur auf Grund der EU-Osterweiterung drängen, werden in Abschnitt 4 angeführt.

1.1 Finanzausgleich – ein Überblick

Ein europäischer Finanzausgleich ist ein internationaler Finanzausgleich. Grundsätzlich versteht man darunter die „Gesamtheit der Tatbestände und Regelungen, welche über die internationale Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung die internationale Einkommensverteilung beeinflussen“1. Der Begriff des Finanzausgleich ist also wesentlich vielschichtiger in seinen Erscheinungsformen, als der Blick auf den bundesdeutschen Finanzausgleich erahnen lässt. Schaut man auf die Einnahmenverteilung, dann gehört auch die Problemlösung der Doppelbesteuerung zum internationalen Finanzausgleich. Die Entwicklungshilfe, als Ressourcentransfer von entwickelteren zu weniger entwickelten Ländern, fällt in den Bereich der Ausgabenverteilung eines internationalen Finanzausgleichs. Beides jedoch wird hier nicht betrachtet, wobei die Entwicklungshilfe auf innereuropäische Belange auch keine Relevanz hat. Systematisch ist eine Unterteilung des internationalen Finanzausgleichs in vielerlei Hinsicht möglich.

Im Hinblick auf die Finanzierung kann der Finanzausgleich einem internationalen Äquivalenzprinzip oder einem internationalen Leistungsfähigkeitsprinzip folgen. Das Äquivalenzprinzip liegt vor, wenn die beteiligten Staaten Beiträge in dem Verhältnis leisten müssen, wie sie Nutzen aus der finanzierten Aufgaben- und Ausgabenverteilung ziehen. Beim Leistungsfähigkeitsprinzip erfolgt die Aufteilung der Finanzierung zumindest teilweise auf Indikatoren, die die nationale Wirtschafts- oder Steuerkraft („capacity to pay“) wiederspiegeln. 2

Betrachtet man die Finanzströme und deren Richtung, gilt es zwischen einem horizontalen und einem vertikalen Finanzausgleich zu unterscheiden. Ein vertikaler Finanzausgleich mit „horizontalem Effekt“3 weißt Finanzbeziehungen zwischen übergeordneten und untergeordneten Hoheitsebenen auf. Darunter wären beispielsweise Finanzausgleichsbeziehungen zwischen der EU als übergeordnete Hoheitsebene und den Mitgliedstaaten als untergeordnete Hoheitsebene zu verstehen, die darauf zielen, die Einkommensverteilung auf horizontaler Ebene, also zwischen den Mitgliedstaaten, zu beeinflussen. Ein horizontaler Finanzausgleich würde zwischen gleichgeordneten Hoheitsebenen stattfinden. In Europa wären das beispielsweise die Mitgliedsstaaten. 4 Hier lässt sich bereits eine Fragestellung erkennen, die im weiteren Verlauf der Arbeit wieder aufgegriffen wird. In welchem Ausmaß sollte der EU-Ebene Kompetenzen im Finanzausgleich zugestanden werden, damit dieser möglichst effizient ist? Ist ein zentraler oder dezentraler Finanzausgleich zu bevorzugen?

[....]


1 D. Biehl (S.692)
2 Vgl. D. Biehl (S.700).
3 I.P.Thomas, Kieler Studien (S.4).
4 Vgl. G.Graf (S.291).


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