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Wertansatzwahlrechte unter bilanzpolitischem Aspekt

Scholary Paper (Seminar), 2003, 18 Pages
Author: Arne Ahrens
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Event: Seminar zur ABWL zu bilanzpolitischen Themen
Institution/College: Christian-Albrechts-University of Kiel (Institut für BWL)
Tags: Wertansatzwahlrechte, Aspekt, Seminar, ABWL, Themen
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 18
Grade: 2,7
Language: German
Archive No.: V20879
ISBN (E-book): 978-3-638-24640-8

File size: 166 KB


Excerpt (computer-generated)

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Institut für Betriebswirtschaftslehre
Lehrstuhl für Rechnungswesen

Seminararbeit
zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre zu bilanzpolitischen Themen

„Wertansatzwahlrechte unter bilanzpolitischem Aspekt“

Ahrens Arne 
29.10.2003

 

Gliederung

1. Einleitung 1

2. Arten von Wertansatzwahlrechten für Kapitalgesellschaften 2
2.1 Wahlrecht im Finanzanlagevermögen 2
2.1.1 Beschreibung des Wahlrechts 2
2.1.2 Auswirkungen und Relevanz des Wahlrechts 3
2.2 Wahlrecht bezüglich des Zukunftswerts im Umlaufvermögen 6
2.2.1 Beschreibung des Wahlrechts 6
2.2.2 Auswirkungen und Relevanz des Wahlrechts 7
2.3 Wahlrecht bezüglich des Steuervorteilswerts 8
2.3.1 Beschreibung des Wahlrechts 8
2.3.2 Auswirkungen und Relevanz des Wahlrechts 9

3. Empirische Beobachtungen in großen deutschen Aktiengesellschaften 10

4. Wahl des Steuervorteilswerts im Mittelpunkt der Wertansatzwahlrechte 12

Abkürzungsverzeichnis
HGB Handelsgesetzbuch
Vgl. Vergleiche
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
bzw. beziehungsweise
Rdnr. Randnummer
AktG Aktiengesetz
Abs. Absatz
Mrd. Milliarden
ca. cirka
Mio. Millionen

 

1. Einleitung

Die Bewertungspolitik als ein essentieller Teil der materiellen Bilanzpolitik beschäftigt sich mit der Frage, „ob für einen Vermögensgegenstand oder eine Schuld ein bestimmter Wertansatz zwingend vorgeschrieben ist oder ob ein Wahlrecht zwischen zwei oder mehreren gesetzlich zulässigen Wertansätzen besteht oder ob bei der Ermittlung vorgeschriebener Werte Ermessensspielräume eingeräumt werden.“1 Es geht also darum, auf die Höhe des Bilanzansatzes einzuwirken und dies im Hinblick auf die Ziele der Bilanzpolitik.

Methodenwahlrechte und Wertansatzwahlrechte sind die Bestandteile der Bewertungspolitik. Methodenwahlrechte umfassen dabei die Wahl zwischen verschiedenen Methoden zur Ermittlung der Herstellungs- und Anschaffungskosten und die Wahl zwischen verschiedenen Methoden planmäßiger Abschreibungen. Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen jedoch die Wertansatzwahlrechte. Diese ermöglichen es dem Bilanzierenden „zwischen verschiedenen Wertmaßstäben zu wählen.“2 Grundsätzlich werden die Positionen des Anlage- und Umlaufvermögens mit ihren Herstellungs- oder Anschaffungskosten bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), welche außerdem die Höchstgrenze der Bewertung darstellen. Das Umlaufvermögen unterliegt nach § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB dem strengen Niederstwertprinzip, nach dem ein am Bilanzstichtag vorliegender niedrigerer beizulegender Wert bzw. ein niedrigerer Börsen- oder Marktwert zwingend anzusetzen ist, egal ob dieser voraussichtlich dauerhaft ist oder nicht. Hingegen gilt für das Anlagevermögen das gemilderte Niederstwertprinzip, was eine Abschreibung nur im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung zwingend vorsieht (§ 253 Abs. Satz 3 HGB).Bis hierhin bietet sich dem Bilanzierenden keine Möglichkeit zur Bilanzpolitik. Doch der Gesetzgeber hat Abwertungswahlrechte installiert, die die Unternehmen in die Lage versetzen den Wertansatz des strengen und des gemilderten Niederstwertprinzips zu unterschreiten, und so ihr Ergebnis zu mindern. Für Kapitalgesellschaften existieren Wertansatzwahlrechte in drei Bereichen: Dies sind die voraussichtlich nicht dauerhaften Wertminderungen im Finanzanlagevermögen, der Zukunftswert im Umlaufvermögen und der Steuervorteilswert im Anlage- und Umlaufvermögen. Bilanzierenden Kaufleuten stehen noch weitere Wertansatzwahlrechte offen, doch diese Ausarbeitung beschränkt sich auf die Möglichkeiten von Kapitalgesellschaften. In Kapitel 2 und seinen Abschnitten werden die drei Wertansatzwahlrechte genauer beschrieben. Daraufhin nimmt sich Kapitel 3 dieser Wahlrechte an und stellt ihre Verwendung und ihre Bedeutung anhand einiger großer deutscher Aktiengesellschaften dar. Kapital 4 schließt die Seminararbeit ab.

2. Arten von Wertansatzwahlrechten für Kapitalgesellschaften

2.1 Wahlrecht im Finanzanlagevermögen

2.1.1 Beschreibung des Wahlrechts

Für das Anlagevermögen gibt § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB die Erlaubnis außerplanmäßige Abschreibungen im Falle voraussichtlich vorübergehender Wertminderungen vorzunehmen. Hier erkennt man das gemilderte Niederstwertprinzip, das dem Bilanzierenden bei voraussichtlich nicht dauerhaften Wertminderungen die Wahl lässt, ob er auf den niedrigeren Wert abschreibt oder nicht. Grund für die Lockerung des strengen Niederstwertprinzips, wie es im Umlaufvermögen Anwendung findet, ist, dass das Anlagevermögen in der Regel dem Betrieb langfristig dient und daher ein kurzfristiger Verkauf, der die Realisierung eines Wertverlusts bei einer vorübergehenden Wertminderung bedeuten würde, nicht in Frage kommt.3

Für Kapitalgesellschaften erfährt das Wahlrecht in § 279 Abs. 1 Satz 3 HGB allerdings eine Einschränkung. Sie dürfen bei voraussichtlich nicht dauernden Wertminderungen nur im Finanzanlagevermögen außerplanmäßig abschreiben, was aber keine starke Beschränkung darstellt, denn für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände haben vorübergehende Wertminderungen eine eher geringe Bedeutung. Eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund vorübergehender Wertminderungen kann demnach dann erfolgen, wenn der Börsenwert, der Marktwert oder der beizulegende Wert einer Finanzanlage zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages kleiner ist als die Anschaffungskosten oder der Buchwert, der durch frühere außerplanmäßige Abschreibungen entstanden ist.

[....]


1 Wöhe (1997), Seite 674.
2 Veit (2003), Seite 216.
3 Vgl. Veit (2002), Seite 166.


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