Anstellungsvertrag mit einem Vorstandsmitglied einer AG

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Details
Autor: Ben Rüter
Fach: Jura - Zivilrecht - Arbeitsrecht
Veranstaltung: Seminar zur Vertragsgestaltung
Institut: Köln (Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht)
Jahr: 2003
Seiten: 36
Note: 14 Punkte
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 241 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-26960-5
Die Arbeit wurde im Rahmen eines Seminars erstellt. INHALT: Rechtliche Rahmenbedingungen und inhaltl. Ausgestaltung des Anstellungsvertrags. Rechte und Pflichten des Vorstandsmitglieds, Kompetenzen des Aufsichtsrats bei Anstellung. Übl. Regelungskomplexe. Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil und andere Vergütungsmodelle unter Beachtung der Angemessenheit (s. Mannesmann), RECHTSQUELLEN: AktG, KonTraG, TransPubG, Deutscher Corporate Governance Kodee
Textauszug (computergeneriert)
Anstellungsvertrag mit einem Vorstandsmitglied einer AG
von: Ben Rüter
Gliederung
A. Rechtliche Rahmenbedingungen 1
I. Existenz eines Vorstands als Bedingung 1
II. Aufgaben des Vorstandes 1
1. Leitung und Geschäftsführung 1
2. Verantwortung des Vorstands 2
a) Normierte Verantwortung 3
b) Unternehmerischer Ermessensspielraum 4
c) Verfolgung des Unternehmensziels 5
III. Das Verhältnis zwischen Bestellung und Anstellung 5
1. Bestellung 5
2. Abberufung 7
3. Anstellung 8
a) Einordnung als Dienstvertrag 8
b) Der arbeitsrechtliche Status des Vorstandsmitgliedes 8
c) Dauer des Anstellungsverhältnisses 9
4. Beendigung des Anstellungsvertrags 10
a) Kündigung 10
b) Koppelung des Anstellungsvertrages an die Bestellung 11
IV. Zuständigkeit des Aufsichtsrates für den Anstellungsvertrag 12
B. Interessengerechte Regelung von Vergütung und Aufwendungsersatz 13
I. Mögliche Vergütungselemente 13
1. „Traditionelle“ Vorstandsvergütung 14
a) Die Zulässigkeit von Tantiememodellen gem. § 86 AktG a. F. 15
aa) Gewinntantiemen 15
bb) Dividendenabhängige Tantiemen 15
cc) Garantierte bzw. Mindesttantieme 15
dd) Ermessenstantiemen 16
ee) Umsatztantiemen 16
b) Nach Inkrafttreten des TransPuG 16 c) Empfehlung bzgl. Traditioneller Vergütungsmodelle 17
2. Kritik an den traditionellen Vergütungselementen 18
3. Aktienoptionen als Bestandteil der Vergütung 19
a) Shareholder- Value- Konzept 19
b) Principal- Agent- Konflikt 20
c) Konfliktlösung durch Aktienoptionen 20
d) Weitere Gründe für die Vergütung durch Aktienoptionsprogramme 21
e) Nachteile von Aktienoptionsprogrammen 22
f) Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen von Aktienoptionen als Vorstandsvergütung 23
g) Empfohlene Zusammensetzung der Gesamtbezüge 23
C. Weitere übliche Regelungskomplexe für Anstellungsverträge dieser Art 24
I. Wettbewerbsverbot 24
1. Gesetzliches Wettbewerbsverbot für die Dauer des Dienstverhältnisses 24
a) Dauer 24
b) Tätigkeitsverbote des § 88 I AktG 25
c) Rechtsfolgen des § 88 II AktG 26
2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot 26
a) Zulässigkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots 27
b) Mögliche Sanktionen 28
II. Ruhegeld 28
III. Hinterbliebenenversorgung 29
IV. Urlaub 29
V. Diensterfindungen 29
VI. Dienstwagen 30
VII. „Salvatorische Klausel“ 30
Anstellungsvertrag Vorstand
A. Rechtliche Rahmenbedingungen für einen Anstellungsvertrag mit einem Vorstand, die möglicherweise die inhaltliche Ausgestaltung des Anstellungsvertrags beeinflussen können. Anm. 1 I. Existenz eines Vorstandes als Bedingung Eine AG muss einen Vorstand haben. § 39 AktG besagt, dass bei der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister ein Vorstand existieren muss. D.h., dass eine AG ohne Vorstand erst gar nicht entstehen kann. Bei Wegfall des Vorstandes besteht die AG fort, doch verliert sie ihre Handlungsfähigkeit hinsichtlich der Aufgaben, die gerade dem Vorstand zugewiesen sind. Und so ist es gemäß § 84 AktG Aufgabe des Aufsichtsrates, einen geeigneten Vorstand für die AG zu finden.1 Anm. 2
II. Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand steht die Geschäftsführung (vgl. § 77AktG), sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der AG (§ 78 I AktG) zu. Nach § 76 I AktG leitet der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung.
1. Leitung und Geschäftsführung
Das Gesetz gibt keine Auskunft über den jeweiligen Inhalt der Begriffe Leitung und Geschäftsführung Nach dem Schrifttum soll der Begriff der Leitung die Führungsfunktion des Vorstands als einen „herausgehobenen Teil der Geschäftsführung“ beinhalten.2Wohingegen Geschäftsführung jede tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Tätigkeit für die AG sein soll.3 D.h., die Geschäftsführung umfasst einerseits Einzelmaßnahmen, aber andererseits auch die Gesellschaftsleitung, bzw. weil die AG Rechtsträgerin des Unternehmens ist, die Unternehmensleitung.4 Das Gesetz verpflichtet den Vorstand insbesondere, Hauptversammlungsbeschlüsse vorzubereiten und auszuführen (§ 83 AktG), die Handelsbücher zu führen (§ 91 AktG) und Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen (§ 264 I HGB).5Notwendig ist eine Abgrenzung der beiden Begriffe, für den Fall, dass Geschäftsführungsaufgaben einzelnen Mitgliedern der Verwaltung oder nachgeordneten Ebenen übertragen, bzw. unter den Einfluss Dritter gestellt werden sollen.6 Da es für die Unterscheidung zwischen den Leitungsaufgaben und denen der Geschäftsführung keine, einer Subsumtion zugängliche, Kriterien gibt, wird eine typologische Betrachtung vorgenommen.7 Originäre Führungsaufgaben werden unter Heranziehung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse konkretisiert.8 Demnach werden der Unternehmensleitung i.d.R. die Aufgaben Unternehmensplanung, Unternehmenskoordination, Unternehmenskontrolle und Besetzung der oberen Führungspositionen zugerechnet.9Allerdings muss diese Betrachtung normativ orientiert geschehen, d.h. alle Handlungen, die zum unverzichtbaren Kern der Vorstandsfunktion gehören, müssen erfasst werden.10 Dem Leitungsbereich im Gegensatz zu Geschäftsführung sind damit auch jene Maßnahmen zuzuordnen, die der Vorstand als Kollegialorgan treffen muss, da sich der Vorstand andernfalls „unzulässigerweise seiner Organfunktion entäußern“ würde.11 Wenn ein mehrgliedriger Vorstand existiert, muss dies auch im Rahmen der Ressortverteilung beachtet werden.12
2. Verantwortung des Vorstandes
[...]
1 Hüffer, AktG, § 76 Rn. 5
2 Henze, BB 2000, 209; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7
3 Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7 1
4 Schmidt, GesR, S. 804; Henze, BB 2000, 209; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7
5 Schmidt, GesR, S. 807
6 Semler, Leitung und Überwachung der AG, S. 10; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 5
7 Henze, BB 2000, 210
8 Henze, BB 2000, 210; Semler, Leitung und Überwachung der AG, S. 10
9 Henze, BB 2000, 209; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7; Semler, Leitung und Überwachung der AG, S. 10
10 Fleischer, ZIP 2003, 2; Hüffer, AktG, § 76 Rn. 8;Henze, BB 2000, 210
11 Hüffer, AktG, § 76 Rn. 7; Henze, BB 2000, 209
12 Fleischer, ZIP 2003, 2
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